Wettanbieter mit Skrill: Was in der Schweiz wirklich zählt
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Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die Bewilligungspraxis der Gespa
Die Suche nach «Wettanbietern mit Skrill» führt in der Schweiz in eine besondere Lage. Hier dürfen seit 2019 nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten, und keiner von beiden akzeptiert die E-Wallet als Zahlungsweg für Wetteinsätze. Wer mit Skrill einzahlen will, landet bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung – mit allen Folgen, die das für Auszahlung, Schutz und Besteuerung hat. Hier erfahren Sie, was Skrill im Wettkontext in der Schweiz tatsächlich leistet, was es kostet und welche Wege überhaupt zur Verfügung stehen.
Skrill als Zahlungsweg im Überblick
Skrill ist eine E-Geld-Lösung, die 2001 in London als Moneybookers an den Start ging und seit 2010 unter ihrem heutigen Namen firmiert. Betreiber ist die Skrill Limited mit Sitz in London, ein britisch reguliertes E-Geld-Institut. Seit August 2015 gehört die Skrill Group vollständig zur Paysafe Group (zunächst Optimal Payments), die das Wallet gemeinsam mit Neteller und prepaid-Lösungen führt.

Für Wettende in der Schweiz ist relevant, was die E-Wallet bei einer Auszahlung kostet. Skrill berechnet auf eine Auszahlung auf ein Bankkonto 2,80 % des Betrags, mindestens aber 3,50 € pro Transaktion. Wer eine andere Währung als die Wallet-Hauptwährung nutzt, zahlt zusätzlich 4,49 % auf den umgerechneten Betrag. Bei einer Sportwette, die in CHF ausgezahlt, vom EUR-Wallet aber bedient wird, addieren sich diese Posten.
Die E-Wallet ist damit im Wettkontext keine gebührenfreie Brücke zum Bankkonto. Sie ist ein Zwischenschritt, der die Auszahlung verzögert und sie – je nach Buchungsweg – zusätzlich verteuert.
Zahlungsabwicklung über E-Wallets
Auszahlung auf das Bankkonto
Bei der Standardauszahlung vom Skrill-Wallet auf ein Bankkonto im SEPA-Raum fällt die genannte Gebühr von 2,80 %, mindestens 3,50 € an. Kleinere Wetten – etwa ein Gewinn von 50 € – werden dadurch überproportional belastet: 3,50 € auf 50 € macht 7 %, auf 200 € noch 1,75 %. Wer das Wallet nur als Durchgangsstation nutzt, trägt diese Kosten mit jeder Auszahlung.
Währungsumrechnung
Wer im EUR-Wallet hält und in CHF auszahlen lassen will, sieht sich einer Fremdwährungsgebühr von 4,49 % gegenüber. Auch der umgekehrte Weg – CHF-Spielgewinn in ein EUR-Wallet – löst die Gebühr aus. Hinzu kommt, dass Skrill bei Inaktivität eine monatliche Servicegebühr von 5,00 € erhebt, sofern nicht mindestens alle sechs Monate ein Login oder eine Transaktion erfolgt. Für sporadische Wettende kann das ein stiller Posten sein.
Konto auf den eigenen Namen
Wer mit Skrill einzahlt, muss die Auszahlung in aller Regel auf das eigene Wallet und von dort auf das eigene Bankkonto vornehmen. Auszahlungen an Drittkonten lehnen seriöse Anbieter ab. Die eigene Kontoverbindung ist zudem Voraussetzung dafür, dass eine allfällige Identitätsprüfung überhaupt zu einer Auszahlung führt.
Rechtslage: Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
Die zwei Veranstalter nach dem BGS
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, ordnet Sportwetten als Grossspiele ein. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und die Loterie Romande. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung sind nötig, die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Staat – hat in der Schweiz keine Geltung.

Swisslos betreibt unter dem Produktnamen Sporttip Sportwetten im Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone, des Tessins und des Fürstentums Liechtenstein. Die Loterie Romande führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Beide Anbieter verlangen für ein Online-Spielerkonto Volljährigkeit, Wohnsitz im Vertragsgebiet und eine einmalige Registrierung pro Person.
Was auf der erlaubten Liste steht
Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen angeboten werden dürfen, legt die Gespa in einer geschlossenen Liste fest. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Eckpfeilungen: nur Sportereignisse, keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangwetten nur, soweit sie auf der Liste stehen. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Eckball- oder Kartenmärkte führt die Liste ebenso wenig wie einen Esports-Bereich. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen. Virtuelle Sportwetten sind nicht etabliert.
Was das für Skrill heisst
Keiner der beiden Schweizer Veranstalter führt Skrill als Zahlungsmittel für Wetteinsätze. Swisslos bietet zum Aufladen des Spielkontos PostFinance Pay an, daneben weitere Online-Zahlungswege und Einzahlungsschein; die Loterie Romande arbeitet unter anderem mit Prepaid-Tickets «Pre-pay» zu CHF 20, 50, 100 und 200. Wer gezielt mit Skrill einzahlen möchte, weicht daher auf Anbieter ohne Schweizer Bewilligung aus. Das hat Folgen für die Auszahlung, den Schutzstandard und die Besteuerung.
Spielerschutz und Spielsperre
Limiten selber setzen
Beide Schweizer Veranstalter verlangen vor der ersten Wette das Setzen von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – Swisslos und die Loterie Romande ziehen die gesetzliche 24-Stunden-Frist damit straffer als das Gesetz selbst. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.
Selbstsperre und Register
Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos – einschliesslich Online-Casinos – sowie in Liechtenstein. Die zuständige Fachstelle ist einzubinden, eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden.
Eigenkontrolle als Voraussetzung
Wer auf Plattformen ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keinen Zugang zu diesem Register. Auch die Verlustlimiten, die der Schweizer Anbieter verlangt, greifen dort nicht. Schutzinstrumente hängen am Anbieter selbst und an seiner Lizenz in einem anderen Land.
Boni und Gratiswetten über Skrill
Was Schweizer Veranstalter anbieten dürfen
Gratiswetten und Freispiele sind in der Schweiz bewilligungspflichtig. Die Gespa muss jeder Aktion zustimmen; Swisslos hat 2025 acht, die Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erhalten. Die Werbung für nicht in der Schweiz bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und mit Busse bis zu CHF 500’000 sanktioniert. Bonusprogramme, wie sie auf ausländischen Plattformen üblich sind, fallen in der Schweiz also unter eine enge regulatorische Linie.
Was das für Skrill-Einzahler heisst
Viele ausländische Aktionen schliessen E-Wallet-Einzahlungen explizit aus. Einzahlungen mit Skrill, Neteller oder ähnlichen Lösungen lösen den Bonus nicht aus oder werden in den Teilnahmebedingungen separat behandelt. Wer mit Skrill einzahlt, sollte die Aktionsbedingungen lesen, bevor er eine Prämie erwartet. Einzahlung und Bonus sind auf vielen Plattformen zwei getrennte Vorgänge – die E-Wallet bedient den einen, der Bonus den anderen.
Top-2: Die zwei Schweizer Veranstalter im Vergleich
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Bewilligungsgrundlage |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja, Grossspiel-Bewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip; Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja, Grossspiel-Bewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Produkt Jouez Sport; FR, GE, JU, NE, VD, VS |
Beide tragen die einzigen Schweizer Sportwetten-Bewilligungen, die das BGS überhaupt vorsieht. Beide verlangen für ein Online-Konto Wohnsitz im eigenen Vertragsgebiet und eine verifizierte Identität. Keiner akzeptiert Skrill als Einzahlungsweg.
Anbieter im Profil
Swisslos Sporttip
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel) betreibt Sporttip in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Wer hier ein Online-Konto eröffnet, muss volljährig sein, im Vertragsgebiet wohnen und darf keine Spielsperre haben. Die Identität wird aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht, die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000.
Das Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlung, Einzahlungsschein oder PostFinance Pay aufladen; PostFinance Pay wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Der Mindestkauf beträgt CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und das Wallet-Guthaben darf CHF 9’999 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Der Mindesteinsatz pro Wette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette CHF 1’000, pro Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Cash-Out ist verfügbar – für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen vollen Wettgewinn, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Was Swisslos von der Skrill-Frage trennt: Skrill ist hier kein Einzahlungsweg. Wer aus Gewohnheit mit der E-Wallet einzahlt, ist auf ausländische Anbieter verwiesen – mit den im Abschnitt zur Rechtslage genannten Folgen. Wer den Schweizer Weg geht, akzeptiert die PostFinance-Pay- und Einzahlungsschein-Routen und die vergleichsweise strengen Schutzregeln.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne) führt Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer ein Online-Spielerkonto eröffnen will, braucht Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Kantone, pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt werden eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) sowie in besonderen Fällen ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.
Die Einzahlung läuft über das Spielerkonto, das mit Prepaid-Tickets zu CHF 20, 50, 100 und 200 aufgeladen werden kann; die Tickets sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 Einzahlung möglich, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
An Verkaufsstellen lassen sich Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 einlösen, bei genügend Bargeld bis höchstens CHF 2’000 pro Schein. Die Promotion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen und verteilte 7’000-mal CHF 10 Spielguthaben an Spielende, die den in National-League-Stadien verbreiteten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingaben; das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die Art von Aktion, die in der Schweiz unter die Bewilligungspflicht der Gespa fällt.
Was die Loterie Romande im Skrill-Kontext vom Schweizer Mitbewerber unterscheidet: nichts Grundsätzliches. Auch hier ist Skrill kein Einzahlungsweg, auch hier gilt die eigene Verlustlimiten-Pflicht, auch hier laufen Promotionen unter der Aufsicht der Gespa. Der Westschweizer Charakter liegt in der Sprache, in den Verkaufsstellen und in der geografischen Zuständigkeit.
Auszahlung, Bewilligung und die Skrill-Lücke
Warum die E-Wallet hier kaum eine Rolle spielt
Wer in der Schweiz legal Sportwetten abschliessen will, kommt an Swisslos oder Loterie Romande nicht vorbei. Beide akzeptieren Skrill nicht. Die E-Wallet bleibt deshalb im Schweizer Kontext ein Werkzeug für Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – und damit ein Vorgang, der die Spielregeln des BGS umgeht.
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keinen Zugang zum hiesigen Spielsperren-Register, keine gesetzliche Verlustlimiten-Pflicht und im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Stakes und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Fair-Play-Kontrolle. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren – die Liste wird laufend aktualisiert, und Domains verschwinden und tauchen wieder auf.
Was eine Skrill-Auszahlung konkret kostet
Die Rechnung lässt sich einfach aufmachen. Eine Auszahlung vom Skrill-Wallet auf ein Bankkonto kostet 2,80 %, mindestens aber 3,50 €. Bei einem Gewinn von 100 € sind das 3,50 €; bei 50 € ebenfalls 3,50 € – was effektiv 7 % macht. Wer ausserdem in einer anderen Währung auszahlt, sieht 4,49 % auf den umgerechneten Betrag. Drei Posten, die sich bei kleineren Wetten schnell aufsummieren, ohne dass am Gewinn selbst etwas hinzukommt.
Die Auszahlung auf das eigene Bankkonto ist im Schweizer Modell ohnehin nicht der Normalfall: Gewinne werden direkt auf das hinterlegte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, in der Regel innert drei bis zehn Arbeitstagen, zwei Mal pro Jahr kostenlos. Der Zwischenschritt über eine E-Wallet entfällt.
Verrechnungssteuer und Freibetrag
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen – wozu das ESTV die Sportwetten zählt – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Auf Bundesebene liegt die Schwelle seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb dieses Betrags zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab – das Gesetz spricht von «je nach Kanton», und die kantonale Steuerverwaltung gibt Auskunft über den aktuellen Stand. Wer deutlich unter dem Freibetrag bleibt, zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Wettgewinn.
Anders bei ausländischen Anbietern: dort fällt keine Schweizer Verrechnungssteuer an. Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Für Wettende in anderen Kantonen ist die kantonale Praxis die entscheidende Frage; eine Auskunft bei der kantonalen Steuerverwaltung oder einem Steuerberater schafft Klarheit. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Sicheres Wetten: was hier zählt
Für Wettende in der Schweiz zählt am Ende weniger die Frage, mit welcher E-Wallet sie einzahlen, sondern auf welcher Plattform sie spielen. Die zwei Anbieter mit Schweizer Bewilligung decken den Sportwettenmarkt vollständig ab; was an Auswahl fehlt, ist nicht Auswahl, sondern vom Gesetzgeber gewollt. Wer darüber hinaus spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rahmens – mit der Konsequenz, dass Skrill als Zahlungsweg erst dort relevant wird, wo der Schweizer Schutz nicht mehr greift.
Die Reihenfolge ist deshalb einfach: zuerst die Frage nach der Bewilligung, dann die Frage nach dem Marktangebot, dann die Frage nach dem Zahlungsweg. Wer mit Skrill einzahlen will, beantwortet die erste Frage bereits mit Nein.
Häufig gestellte Fragen
Bieten Swisslos oder Loterie Romande Skrill als Zahlungsweg an?
Nein. Beide Veranstalter führen Skrill nicht im Zahlungsangebot. Swisslos akzeptiert PostFinance Pay, Online-Zahlungsmittel und Einzahlungsschein; die Loterie Romande arbeitet mit Prepaid-Tickets «Pre-pay» und weiteren Wegen. Skrill als Einzahlung führt in der Schweiz ausschliesslich zu Anbietern ohne Schweizer Bewilligung.
Welche Gebühren entstehen bei Skrill für Auszahlung und Währungsumrechnung?
Eine Auszahlung vom Skrill-Wallet auf ein Bankkonto kostet 2,80 % des Betrags, mindestens 3,50 €. Eine Währungsumrechnung kostet zusätzlich 4,49 % des umgerechneten Betrags. Bei Inaktivität von mehr als sechs Monaten fällt zudem eine monatliche Servicegebühr von 5,00 € an, sofern kein Login oder keine Transaktion stattgefunden hat.
Wie hängt die Identitätsprüfung mit der Auszahlung zusammen?
Auszahlungen gehen nur auf das Konto, das auf den Namen des Spielkonto-Inhabers lautet. Bei der Loterie Romande verlangt die Online-Registrierung eine Ausweiskopie und in besonderen Fällen einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, bevor eine Auszahlung freigegeben wird.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Gewinne, und was gilt je nach Kanton?
Auf Bundesebene liegt der Steuerfreibetrag für Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn. Oberhalb dieses Betrags werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung rückforderbar sind. Der kantonale Freibetrag weicht ab, weshalb die kantonale Steuerverwaltung Auskunft über den aktuellen Stand gibt. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen je nach Kanton einer anderen Praxis; in Thurgau etwa sind sie unabhängig von der Höhe steuerbar.
Welche Wirkung hat die Quote auf die Auszahlung, und wie lässt sich die Marge erkennen?
Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote: Bei 100 CHF Einsatz und einer Quote von 2.10 erhält der Spielende 210 CHF, davon 110 CHF Reingewinn. Die Marge des Marktes – also der Anteil, den der Anbieter im Durchschnitt einbehält – ergibt sich aus 1 minus 1/(1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …) für alle möglichen Ausgänge. Je näher die Marge an null ist, desto fairer ist der Markt. Bei zwei Ausgängen mit Quoten von 1.90 und 1.90 etwa liegt die Marge knapp über 5 %; weichen die Quoten stärker voneinander ab, steigt sie.
Wie lange gilt eine Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?
Eine selbst gesetzte Spielsperre läuft zwischen 1 und 180 Tagen und kann nicht vor Fristablauf aufgehoben werden. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten und nur mit Beteiligung einer Fachstelle wieder aufgehoben werden.
Zahlungen – englandwetteninfo
Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»
