Gratiswetten und Promotionen bei Schweizer Sportwetten
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Aktualisiert am Oktober 19, 2026 · Bewilligungsstatus geprüft gegen die Gespa (Eidg. Geldspielaufsicht) und die Spielregeln der beiden Veranstalter
Wer in der Schweiz nach «Gratiswetten» sucht, stösst rasch auf eine Besonderheit des Marktes: Anbieter, die hier «Boni», «Free Bets» oder ähnliche Aktionen bewerben, sind mit wenigen Ausnahmen dieselben ausländischen Marken, die auch in Deutschland, Österreich oder den Niederlanden werben. In der Schweiz selbst ist das Bild enger. Das Geldspielgesetz erlaubt Sportwetten nur zwei interkantonalen Veranstaltern; jeder bedient seine Kantone, beide unterstehen der Gespa, und jede Gratisspielaktion dort braucht deren vorgängige Zustimmung. Das hat Folgen für Umfang, Form und Auszahlungsregeln der Angebote.
Das Angebot an Gratisspielguthaben in der Schweiz ist durch das Geldspielgesetz eng geregelt. Es zeigt sich, wer es anbieten darf, welche Bedingungen gelten und worin sich legale Schweizer Anbieter von ausländischen Buchmachern unterscheiden.
Rechtslage: warum das Angebot in der Schweiz klein bleibt
Das Geldspielgesetz vom 29. September 2017 (BGS, SR 935.51), in Kraft seit 1. Januar 2019, behandelt Sportwetten als Grossspiel (Art. 3 lit. c und e BGS). Die Aufsicht führt die Gespa mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat (in Kraft seit 1. Januar 2021) – nicht die ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt.

Für ein legales Angebot braucht eine Veranstalterin eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS); die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und Loterie Romande mit Jouez Sport für die Westschweiz. Andere Schweizer Veranstalterinnen gibt es nicht; die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil keine weiteren existieren.
Wer in einem dieser beiden Gebiete wohnt, kann online ein Spielerkonto eröffnen, muss verifiziert sein, volljährig und darf in keinem Sperrregister eingetragen sein. Wer auswärts wohnt – auch eine Schweizer Bürgerin mit Zweitwohnsitz im Ausland – bekommt kein Konto. Der saubere Mechanismus der beiden Veranstalterinnen folgt daraus, dass sie keinen Wettbewerb um Kunden ausserhalb ihrer Gebiete führen.
Für die hier interessierende Frage ist eine Bestimmung entscheidend: Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Jede Promotion, die «gratis» an Spielerinnen fliesst, ist damit kein Marketing-Standard, sondern eine bewilligte Ausnahme. Die Gespa hat 2025 nach Auskunft der Veranstalterinnen 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – im Verhältnis zur Zahl der Schweizer Buchmacher eine sehr kleine Zahl. Wer eine Auswahl «an Gratiswetten» erwartet, wie sie deutsche Vergleichsportale auflisten, sucht am Markt vorbei.
Ausländische Marken, die in Suchresultaten zu «Gratiswette Schweiz» erscheinen, fallen in eine andere Kategorie. Sie verfügen über keine Schweizer Bewilligung; eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land wirkt hier nicht (Art. 4 BGS). Ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und über DNS gesperrt werden (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Schweizer Spielerinnen und Spieler sind bei solchen Anbietern nicht strafbar, aber ohne jede Schweizer Aufsicht, ohne Sperrregister-Anschluss und ohne Schweizer Rekursweg. Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt das Thurgauer Steuerrecht unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen.
Spielerschutz und Limiten, die für jeden Einsatz gelten
Schweizer Recht verlangt, dass Spielerinnen vor ihrer ersten Wette Limiten setzen – und zwar selbst. Bei Sporttip gilt das für Verlustlimiten über 1, 7 und 30 Tage; die Obergrenze pro Periode liegt bei CHF 9’999 (für unter 21-Jährige bei CHF 1’000). Eine Senkung wird sofort wirksam; eine Erhöhung greift nach 72 Stunden, der Veranstalterin bleibt also Zeit zum Innehalten. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.

Diese Limiten begrenzen nicht nur eigenes Geld. Sie gelten auch, wenn eine Wette mit Gratisspielguthaben platziert wird: das Guthaben landet auf demselben Spielerkonto, die Spielhandlung ist dieselbe, und der Verlust aus einer verlorenen Wette trifft das Guthaben zuerst. Wer eine Promotion in Anspruch nimmt, ohne vorher seine Limiten gesetzt zu haben, schiebt diesen Schritt lediglich auf.
Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Das ist der engste Schutz, den das Schweizer System gegen sich selbst setzt. Eine gesetzliche Höchstgrenze für die Einzahlung pro Zeit – wie in manchen europäischen Ländern üblich – kennt das BGS nicht; die Grenzen kommen vom Spieler oder von der Veranstalterin.
Die Loterie Romande begrenzt Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben selbst auf höchstens CHF 10’000 – das sind Hausregeln, kein Gesetz. Sie fallen weniger ins Auge als die Verlustlimiten, begrenzen aber, wie viel Geld überhaupt auf dem Konto liegen kann. Beide Veranstalterinnen sind verpflichtet, ihre Spielerinnen auf problematisches Spielverhalten zu beobachten; messen lässt sich das nicht, festhalten lässt sich, dass die Aufsicht vorhanden ist.
Was eine Gratiswette in der Schweiz wert ist – und was nicht
Eine «Gratiswette» im Sinne vieler ausländischer Buchmacher ist eine Wette, deren Einsatz die Wettende nicht selbst zahlt. Was übrig bleibt, hängt davon ab, ob der Einsatz mit dem Gewinn zurückbezahlt wird oder nicht. Die meisten ausländischen Anbieter behalten den Einsatz ein, die Schweizer Veranstalterinnen sprechen offiziell von Gratisspielguthaben – und dieses Guthaben ist nicht auszahlbar.
Konkret heisst das bei Swisslos: Gewinn aus Spielguthaben, das aus einer Promotion stammt, fliesst nicht auf das Bank- oder Postkonto, sondern bleibt auf dem Spielkonto. Bei der Loterie Romande gilt dieselbe Regelung für Gratisspielguthaben. Wer den Gegenwert einer Aktion in Franken auf seinem Konto sehen will, schaut auf eine Aktion, die nicht in diese Kategorie fällt – etwa ein Price-Boost auf eine einzelne Wette, dessen Nettogewinn ausgezahlt wird, sofern er aus eigenem Einsatz stammt.
Der Unterschied ist nicht kosmetisch. Bei einer 10-Franken-Gratiswette zu einer angenommenen fairen Quote von 1.90 gewinnt die Spielerin 9 Franken, wenn der Einsatz zurückkäme. Da er hier eingezogen wird, sind es 9 Franken Gratisspielguthaben – das selbst bei einer erneuten Wette zur Auszahlungsregel wiederum nicht ausbezahlt wird, sondern nur als Gewinn aus eigener Mittel. Der statistische Wert eines nicht auszahlbaren Gratisspielguthabens ist also kleiner als der Brutto-Einsatz; er hängt davon ab, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Wette gewonnen wird und wie gross der Anteil am Markt ist, der an die Spielerinnen zurückfliesst.
Rechnerisch: für eine typische Zwei-Wege-Wette mit beiden Quoten 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0’526, also rund 52.6 Prozent. Die Marge des Marktes liegt entsprechend bei etwa 47.4 Prozent. Auf dieser Basis liegt der durchschnittliche Wert eines 10-Franken-Gratisspielguthabens, das mit der Mindestquote 1.90 angenommen wird, grob im Bereich zwischen 4 und 5 Franken – grob die Hälfte des Nominalbetrags, weil der Einsatz eingezogen wird und die Marge des Marktes mit eingreift.
Der Punkt, den eine Spielerin mitnehmen sollte, ist nüchterner als das Marketing: Gratis ist hier nicht umsonst, sondern ein Beitrag der Veranstalterin zur Kundenbindung, dessen realer Wert von den Auszahlungsregeln und der Marktmarge abhängt. Im Schweizer Markt ist dieser Beitrag typischerweise klein – sowohl im Nominalbetrag als auch im Anteil der überhaupt bewilligten Aktionen.
Wie Promotionen in der Praxis aussehen
Eine konkrete Vorstellung liefert die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande: sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen in den Stadien der National League. Wer innert sieben Tagen den dort verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, gültig während 30 Tagen, nicht auszahlbar; insgesamt 7’000 Stück waren verfügbar. Die Aktion war stark ortsgebunden und kurz – ein anderes Modell als die dauerhaft verfügbaren Willkommenspakete ausländischer Anbieter, aber in seinem Rahmen verständlich.
Sporttip bietet daneben zwei dauerhafte Mechanismen an, die dem Marketing-Begriff «Gratiswette» nahekommen, ihn aber nicht exakt erfüllen. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, nur für Prematch-, Live- und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 und erhöht den Nettogewinn gestaffelt: 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Im Effekt ist der Kombiboost ein Bonus, kein Gratiseinsatz.
Daneben gibt es Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten (genau eine Voraussage) und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Hier zeigt sich ein Mechanismus, der in der Schweiz funktioniert: die Erhöhung des Nettogewinns aus eigenem Einsatz, nicht das Geschenk eines zusätzlichen Einsatzes.
Eine andere Mechanik, die in Deutschland und Grossbritannien weit verbreitet ist, fehlt in der Schweiz: das umfangreiche Willkommenspaket mit Einzahlungsbonus, gestaffelten Free Bets und langen Laufzeiten. Was Schweizer Spielerinnen erhalten, ist überschaubar – und das nicht aus Zufall, sondern aus der bewilligungsrechtlichen Logik des BGS.
Quoten, Auszahlungsschlüssel und Marge: was der Vergleich zeigt
Beim Vergleich von Anbietern zählen nicht Nominalbeträge von Promotionen, sondern Strukturgrössen: Quotenhöhe, Marge, Einsatzlimiten, Zahlungswege. Eine hohe Gratiswette bei niedriger Gesamtmarge verliert trotzdem, sobald das Wettverhalten des Anbieters ungünstig ist. Eine niedrige Gratiswette mit engen Margen kann für die meisten Spielerinnen das bessere Angebot sein.
Die Marge eines Marktes ist der Anteil, der nicht an die Spielerinnen zurückfliesst. Bei einer Zwei-Wege-Wette mit beiden Quoten bei 1.90 liegt der Anteil, der ausgeschüttet wird, rechnerisch bei rund 52.6 Prozent – der Rest ist Marge. Bei grösserer Marge verbleibt mehr beim Buchmacher; bei kleinerer Marge wandert mehr zur Spielerin. Wer Wetten auf mehrere Ereignisse kombiniert, multipliziert die Quoten und damit auch die Margen: schon eine moderate Erhöhung pro Markt schlägt sich auf den Gesamtwert durch.
Für Schweizer Spielerinnen ist die Frage der Marge bei den beiden bewilligten Anbietern direkt vergleichbar; sie ergibt sich aus dem konkreten Markt und der konkreten Quote. Wer etwa auf einen Fussball-1X2-Markt bei Sporttip setzt, sieht die angebotenen Quoten direkt am Wettschein; die Marge ergibt sich aus der Rechnung mit 1 ÷ (1/Quote Heim + 1/Quote Unentschieden + 1/Quote Auswärts). Wer den Markt verlässt und einen anderen sucht, kann die Rechnung wiederholen. Ausländische Anbieter tragen ihre Margen nicht aus; sie lassen sich nur am Wettschein ablesen.
Die Einsatzlimiten sind ungleich verteilt. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, bei Systemwetten bei CHF 10’000. Wer mit hohem Einsatz spielt, ist hier blockiert – und kann diese Blockade nicht durch eine Promotion umgehen, weil das Limit pro Wette gilt. Kleinere Spielerinnen mit Budgets nahe am Mindesteinsatz finden hier ein zugängliches System.
Was die Schweizer Veranstalterinnen gemeinsam haben – und was nicht
Beide bewilligten Anbieterinnen sind schweizweit tätig, aber regional exklusiv. Das heisst: Wer in Genf wohnt, kann kein Swisslos-Konto führen; wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto führen. Diese geografische Trennung ist älter als das BGS und ergibt sich aus der interkantonalen Vereinbarung; sie hat zur Folge, dass der «Vergleich» zwischen den beiden Veranstalterinnen für die meisten Spielerinnen praktisch nie stattfindet – sie haben Zugriff auf genau eine.
Innerhalb ihrer jeweiligen Gebiete sind beide einer vergleichbaren Aufsicht unterstellt, halten ähnliche Schutzregeln ein und bieten vergleichbare Spielmechaniken an: Spielerkonto, Identitätsprüfung, Verlustlimiten, Sperrmöglichkeit, Spielregeln für die Sportwetten. Die konkrete Ausgestaltung – die verlangten Quoten beim Kombiboost, die maximale Einsatzlimite bei Systemwetten, die Häufigkeit von Quotenboosts – variiert.
Schweizer Buchmacher und ihre Merkmale
In der Schweiz gibt es zwei bewilligte Veranstalterinnen von Sportwetten: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Jede bedient ihren Sprachraum. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung sind weit verbreitet, werben aggressiv – und fallen für Schweizer Spielerinnen aus dem Schutzsystem des BGS heraus. Die folgende Übersicht ordnet zehn Anbieter ein, die in der Diskussion um Gratiswetten eine Rolle spielen.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Roobet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| GG.BET | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| N1 Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bahigo | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BDMBet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BillyBets | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte zur Schweizer Bewilligung trennt die beiden Organisatorinnen klar von den acht ausländischen Marken. Wer in der Schweiz wettet, landet faktisch bei einer der beiden ersten Zeilen – alles andere ist ein Zugriff über das offene Internet, der nach Schweizer Recht nicht legal angeboten werden darf und über die Sperrliste der Gespa blockiert werden kann.
Was die Trennung in der Praxis bedeutet
Die Gegenüberstellung macht eine Struktur sichtbar, die in der Wahrnehmung von Suchresultaten oft verwischt: Es gibt auf dem Papier keinen Wettbewerb zwischen zehn Buchmachern in der Schweiz, sondern einen Markt mit zwei regionalen Anbietern und einer langen Liste internationaler Marken, die ihre Lizenz in anderen Rechtsräumen halten. Für Schweizer Spielerinnen fällt die Wahl zwischen den beiden Veranstalterinnen fast nur dann an, wenn sie an der Sprachgrenze leben; sonst ist die Wahl schon durch den Wohnsitz entschieden.
Was bleibt, ist die Frage, ob und wie jemand überhaupt zu einem ausländischen Anbieter geht. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS); die Spielerin selbst macht sich nicht strafbar, aber Einzahlungen und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt im Konfliktfall keinen Schweizer Rekursweg.
Die zwei Schweizer Anbieterinnen im Detail
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Ihr Sportwettenprodukt läuft unter dem Namen Sporttip im Swisslos-Vertragsgebiet: den deutschsprachigen Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), im Tessin sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt und volljährig ist, kann sich online registrieren; die Identität wird per Ausweis verifiziert, jede Person darf nur ein Konto führen.
Bei Sporttip gilt der Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz von CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und von CHF 10’000 für Systemwetten. Diese Limiten sind Operator-terms, nicht gesetzlich – Swisslos kann sie anpassen, ohne Gründe zu nennen, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer höhere Einsätze tätigen will, ist hier systematisch ausgeschlossen.
Beim Zahlungsverkehr akzeptiert Swisslos für die Aufladung des Spielkontos unter anderem PostFinance Pay; die Transaktion wird in der PostFinance-App bestätigt. Das Aufladen selbst ist nur in Schritten ab CHF 20 möglich; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 einzuzahlen, und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Schwellen gehören zu den Hausregeln, die das System sowohl klein als auch geschlossen halten.
Was Promotionen angeht, ist Sporttip sparsam. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn von Mehrfachwetten, nicht den Einsatz; Quotenboosts und Profitboosts sind ebenfalls auf eine Wette pro Person begrenzt und an Einsatzlimiten gebunden. Der Sporttip-Promotionenkatalog 2025–2026 enthält mehrere bewilligte Aktionen aus dem Bereich Gratisspielguthaben – jede einzeln von der Gespa bewilligt. Der Marketing-Begriff «Gratiswette» wird im Schweizer Kontext also funktional, aber technisch anders gefüllt als im EU-Ausland.
Für die Spielmechanik zählt bei Sporttip, dass Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar ist (online, vollständig, keine Teilauszahlung, nicht garantiert für jeden Markt). Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Sporttip schliesst abhängige Ereignisse desselben Spiels grundsätzlich aus und führt sie über die Bet-Builder-Funktion zusammen; bei einer unzulässig angenommenen Kombination kann die ganze Wette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden.
Verdict: Sporttip ist das einzige bewilligte Angebot für die Mehrheit der Schweizer Kantone und Liechtenstein. Für Spielerinnen aus diesem Gebiet ist die Wahl keine – sie ist gesetzt. Der Nachteil: das sportliche Angebot, die Promotionen und die maximalen Einsätze sind enger geschnürt als bei vielen ausländischen Anbietern, und die Margen variieren je nach Markt. Wer mit kleinen Einsätzen spielt und das volle Schutzsystem der Schweiz nutzen will, ist hier richtig. Wer hohe Einsätze oder dichte internationale Promotionen sucht, ist an den Grenzen dieses Modells.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Online-Plattform heisst Jouez Sport; das Unternehmen unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende (Stand aus dem Geschäftsbericht 2025). Die Kontaktadresse lautet Avenue de Providence 14, 1001 Lausanne.
Beim Promotionenmodell ähnelt die Loterie Romande Swisslos strukturell, setzt aber eigene Akzente. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» (17. Dezember 2025 bis 10. März 2026) ist ein Beispiel für die orts- und zeitgebundene Ausgestaltung, die das Schweizer Modell kennzeichnet: nicht ein dauerhaftes Willkommenspaket, sondern eine befristete Aktion mit klaren Konditionen, von denen die wichtigsten sind, dass das Spielguthaben 30 Tage gültig und nicht auszahlbar ist.
Beim Zahlungsverkehr gelten ähnliche Hausregeln wie bei Swisslos: Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben maximal CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Auch hier: Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar – die Auszahlungslogik trennt sauber zwischen selbst eingezahltem Geld und Promo-Guthaben.
Verdict: Jouez Sport ist die einzige bewilligte Plattform für die Romandie und damit für Westschweizer Spielerinnen konkurrenzlos. Der strukturelle Vorteil gegenüber ausländischen Buchmachern ist identisch zu Sporttip: vollständige Schweizer Aufsicht, Sperrregister-Anschluss, Identitätsprüfung, kantonale Verwendung der Erträge. Die Promotionmechanik bleibt auch hier schmal: keine monatelangen Willkommenspakete, sondern örtlich und zeitlich eingehegte Aktionen, deren Effekt über die Auszahlungsregeln eingeschränkt ist.
Acht ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Diese acht Marken tauchen in Suchresultaten zu «Gratiswetten Schweiz» auf, weil sie international werben. Sie haben keine Schweizer Bewilligung, unterstehen nicht der Gespa und können ihre Domains auf der Sperrliste landen sehen. Welche Promotionen, Margen oder Auszahlungswege sie konkret anbieten, ist irrelevant für die Frage, ob sie in der Schweiz rechtmässig genutzt werden – sie sind es nicht.
Roobet
Roobet ist international vor allem als Krypto-Casino bekannt; auch Sportwetten sind Teil des Angebots. Für die Schweiz gilt: keine Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rekurs. Schweizer Spielerinnen sind nicht strafbar, aber Ein- und Auszahlungen laufen ohne Schweizer Aufsicht; die Anbieterin kann ihren Sitz und ihre Lizenz jederzeit ändern, ohne dass die Spielerin darauf Einfluss hat.
GG.BET
GG.BET bedient international ein Esports-zentriertes Publikum. In der Schweiz hat das Angebot keinen Boden, weil Esports nicht in der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wetttypen auftaucht; auch ohne diese Liste greift Art. 4 BGS.
1xBet
1xBet ist einer der grössten internationalen Anbieter und gleichzeitig einer der meistgenannten Domains auf der Sperrliste. Schweizer Spielerinnen können die Plattform zwar erreichen, solange die DNS-Sperre umgangen wird; die Verbindung läuft vollständig ausserhalb der Schweizer Aufsicht.
N1 Bet
N1 Bet gehört zur Anbietergruppe, die aus osteuropäischen Lizenzräumen operiert. Strukturmerkmal: ein Bonus- und Promotionprogramm, das auf den ersten Blick grosszügig wirkt, im Schweizer Kontext aber nicht bewilligt ist und von der Gespa nicht überwacht wird.
Bahigo
Bahigo tritt international mit Schwerpunkt auf Fussballmärkten auf. Die Schweizer Rechtslage kennt diese Marke nicht; eine Lizenz aus einem anderen Land ersetzt keine Schweizer Bewilligung.
BDMBet
BDMBet gehört zu den neueren internationalen Marken und istbestreitet, mit aggressiven Promotionen neue Märkte zu erschliessen. Auch hier gilt: in der Schweiz nicht bewilligt, nicht überwacht, Domain auf der Sperrliste möglich.
Jackbit
Jackbit ist eine weitere Marke aus dem Krypto-Casino-Umfeld mit angeschlossenem Sportwettenangebot. Der Schweizer Rechtsrahmen lässt weder Krypto-Auszahlungen noch die Plattform selbst zu, da Gewinne und Guthaben aus bewilligten Schweizer Wetten nur auf ein Bank- oder Postkonto der Kontoinhaberin ausgezahlt werden dürfen (Art. 50 Abs. 2 VGS).
BillyBets
BillyBets gehört zur gleichen Anbietergruppe wie N1 Bet und BDMBet; das Marketingmodell ist vergleichbar. Für Schweizer Spielerinnen bleibt die rechtliche Lage dieselbe: kein Schutz, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rekurs.
Verdict (für die ganze Gruppe): Wer aus der Schweiz auf eine dieser Plattformen zugreift, verlässt das Schutzsystem des BGS – ohne dafür einen Mehrwert zu erhalten, der nicht auch bei Swisslos oder der Loterie Romande (je nach Wohnsitz) verfügbar wäre. Die «Gratiswetten», die diese Marken bewerben, sind nach Schweizer Recht keine bewilligten Gratisspiele, sondern unerlaubte Werbung für unerlaubte Angebote.
Steuern: was am Ende von einer Wette übrig bleibt
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die Kantone setzen eigene Schwellen, die teils darunter, teils darüber liegen. Wer deutlich unter diesen Beträgen bleibt – die allermeisten Spielerinnen – zahlt auf den Wettgewinn weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer.
Liegt ein Gewinn über dem Freibetrag, zieht die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ab; die Spielerin kann diese zurückholen, indem sie den Gewinn in der Steuererklärung deklariert. Bei Loterie Romande und Swisslos ist diese Praxis eingespielt; eine ausländische Marke kennt sie nicht.
Anders sieht die Behandlung von Gewinnen aus ausländischen Grossspielen aus: Das Thurgauer Steuerrecht – und einige andere Kantone in der Praxis – behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Das macht aus ausländischen Wetten für steuerpflichtige Spielerinnen in diesen Kantonen einen weniger günstigen Posten, als es die Werbung suggeriert.
Eine Wettsteuer auf den Einsatz, wie sie in einigen EU-Ländern existiert, kennt das Schweizer System nicht. Was Spielerinnen zahlen, ist im Bruttoeinsatz enthalten (in der Marge), nicht als separate Steuer ausgewiesen. Werbung, die mit «keine Wettsteuer» wirbt, trifft damit in der Schweiz keinen Sonderfall – sie beschreibt den Normalzustand.
Werbegrenzen und der Umgang mit Bonus-Versprechen
Art. 74 BGS begrenzt Werbung für Geldspiele: nicht invasiv, nicht irreführend, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet. Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel; Verstösse können mit Bussen bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Eine zeitliche Werbesperre für bestimmte Tageszeiten – etwa nachts – existiert im Schweizer Recht nicht.
Konkret heisst das: Wer in der Schweiz «100 Prozent Bonus», «Free Bet» oder «risikofreie Wette» beworben sieht und der Absender nicht Swisslos oder Loterie Romande ist, sieht ausländische Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Angebot. Die Werbung selbst ist hier eine Ordnungswidrigkeit, nicht die Handlung der Spielerin – aber das Vexierbild, dass «Bonus» ein verbreitetes Versprechen bleibt, obwohl das beworbene Produkt hier gar nicht zugänglich ist, schafft Erwartungen, die der Schweizer Markt nicht einlöst.
Was die Schweizer Veranstalterinnen bewerben dürfen, ist durch die Gespa begrenzt. Jede Promotion braucht eine vorgängige Bewilligung; was bewilligt wird, ist der konkreten Aktion zuzuordnen, nicht einer pauschalen «Bonus-Politik». Die Promotionen sind dadurch kleiner und weniger dauerhaft als das, was Suchende aus dem EU-Markt gewohnt sind, aber sie sind auch klar eingehegt.
Praktischer Ablauf für Schweizer Spielerinnen
Wer in der Schweiz online Sportwetten nutzen will, geht typischerweise so vor: Wohnsitz im Vertragsgebiet der einen oder der anderen Veranstalterin prüfen; volljährig sein; sich online registrieren mit Ausweis-Upload und Adressverifizierung; Verlustlimiten setzen (1, 7 und 30 Tage) und optional eine Einzahlungslimite; eine Aufladung mit anerkannter Zahlungsmethode (mindestens CHF 20) vornehmen; im Wettprogramm eine Wette platzieren – unter Beachtung der Einsatzlimiten.
Wer eine Promotion in Anspruch nimmt, liest vorgängig die Aktionsbedingungen: Gültigkeit des Gratisspielguthabens (typischerweise 30 Tage bei Aktionscodes), Nichtauszahlbarkeit, gegebenenfalls eine Spielauswahl, in welcher das Guthaben eingesetzt werden darf. Cash-Out während einer Wette mit Boost ist in der Regel ausgeschlossen – der Boost verfällt. Wer bei Sporttip gewinnt, lässt sich Gewinne bis CHF 1’000 direkt aufs Wallet gutschreiben; darüber erfolgt die Auszahlung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Gewinne, die innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung nicht geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks.
Bei Problemen mit verweigerter Auszahlung gilt eine Einsprachefrist von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief an Swisslos. Wer mit dieser Frist in Konflikt gerät, schreibt am besten am Tag der Mitteilung; eine spätere Einsprache verfällt.
Worauf bei ausländischen Angeboten zu achten ist
Eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung wirbt in der Regel mit Bonusstrukturen, die der Schweizer Markt so nicht abdeckt. Wer dennoch auf eine solche Plattform zugreift, sollte mindestens vier Punkte prüfen, bevor er einzahlt: ob die eigene Schweizer Verlust- oder Einzahlungslimite auch für diese Plattform gilt (in der Regel nicht); ob eine Sperre über die Sperrliste hinaus möglich ist (in der Regel nur blockiert, nicht selbst auferlegt); welche Auszahlungswege angeboten werden (Kryptoauszahlungen sind in der Schweiz nicht reguliert unter Schweizer Recht; in der ausländischen Plattform mögen sie funktionieren, aber Schweizer Schutz greift nicht); und welcher Steuersatz im Wohnsitzkanton auf ausländische Gewinne angewendet wird.
Das ist keine Warnliste einzelner Marken, sondern eine Strukturfrage: Wer die Werbung «Gratiswette Schweiz» von einem Anbieter sieht, der nicht Swisslos oder Loterie Romande ist, sieht ausländische Werbung für ein hier nicht bewilligtes Produkt. Die Spielerin darf es nutzen, der Anbieter darf es hier nicht anbieten – und die Spielsperre im Schweizer Sperrregister, inklusive aller drei Monate Wartezeit für eine Aufhebung, gilt für die Schweizer Anbieterinnen, nicht für die ausländischen.
Häufige Fragen
Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos (mit Sporttip) und Loterie Romande (mit Jouez Sport) Sportwetten anbieten. Beide bekommen von der Gespa vorgängig bewilligte Gratisspielguthaben-Aktionen, deren Höhe und Zeitraum begrenzt sind. Beispiele aus jüngerer Zeit sind Aktionen an Spieltagen der National League oder Quotenboosts auf ausgewählte Sportereignisse. Ausländische Buchmacher werben mit «Gratiswetten», die hier nicht bewilligt sind.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratiswetten anbieten?
Nur die beiden interkantonalen Veranstalterinnen Swisslos und Loterie Romande. Sie halten je eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz; die Aufsicht führt die Gespa. Jede andere Marke – auch wenn sie international beliebt ist – hat in der Schweiz keine Bewilligung, kann auf die Sperrliste gesetzt werden und bietet hier kein rechtmässiges Produkt an. Werbung für solche Angebote ist verboten und kann gebüsst werden.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?
Bei den Schweizer Veranstalterinnen wird der Einsatz einer Gratiswette nicht zurückbezahlt – das Gratisspielguthaben fliesst bei einem Gewinn nicht als Geld aufs Bankkonto, sondern bleibt auf dem Spielkonto. Bei Swisslos und Loterie Romande ist diese Regel in den Teilnahmebedingungen verankert. Eine echte Auszahlung erfolgt nur, wenn die Wette mit eigenem Einsatz gespielt wurde; die Gewinnauszahlung richtet sich nach den üblichen Regeln.
Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos kann diese Limiten ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Spielerinnen mit hohem Einsatzbedarf sind hier blockiert, was die Plattform bewusst klein und geschlossen hält.
Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen in den Stadien der National League. Wer den Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage und nicht auszahlbar. Die Aktion war stark orts- und zeitgebunden; eine ähnliche Aktion ist kein dauerhaftes Angebot.
Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?
Ausländische Marken haben in der Schweiz keine Bewilligung; ihre Lizenz aus einem anderen Land wirkt hier nicht (Art. 4 BGS). Wer dort ein Konto führt, ist nicht durch das Schweizer Sperrregister geschützt, hat keinen Schweizer Rekursweg und kann seine Einzahlung in Verfahren gegen den Anbieter verlieren. Wer aus der Schweiz auf eine solche Plattform zugreift, bewegt sich ausserhalb des Schutzes des Geldspielgesetzes – und verlässt damit genau das System, das die Schweizer Anbieterinnen verpflichtet, ihre Spielerinnen zu schützen.
Bonus – englandwetteninfo
Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»
