Squash wetten in der Schweiz – was erlaubt ist, wer anbietet und was Spielerinnen und Spieler schützt

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Squashcourt mit weissen Wänden und hellem Holzboden, ein Ball liegt in der Mitte, Deckenlicht spiegelt sich im Parkett.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungs­lage der Gespa und die Spielregeln der bewilligten Veranstalter.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Squash zählt zu den Randsportarten, die in der Schweiz nur über die zwei bewilligten Veranstalter Swisslos und Loterie Romande spielbar sind – sofern die Sportart überhaupt im Programm auftaucht. Wer auf Squash wetten will, muss zuerst verstehen, wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten darf, was die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten hergibt und welchen Schutz die Spielregeln von Sporttip und Jouez Sport bieten. Der folgende Überblick vergleicht daher die beiden Veranstalter, erläutert die Massnahmen zum Spielerschutz und zeigt auf, was bei einer Squash-Wette in der Schweiz zu beachten ist.

Verlust­limiten, Spielsperre und was Spielende selber setzen müssen

Wer in der Schweiz eine Sportwette platziert, setzt zuerst sich selber Grenzen. Das ist kein Marketing­versprechen, sondern Vorschrift: Die Veranstalter müssen vor der ersten Wette Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage verlangen, und sie tun das auch. Die Oberlimite bei Sporttip liegt bei CHF 9’999 Verlust pro 30 Tagen, für unter 21-Jährige gilt eine separate Limite von CHF 1’000. Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden – eine Schutz­frist, die verhindert, dass eine heisse Phase direkt zu höheren Einsätzen führt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungs­limite für jeweils 30 Tage setzen, wer das Depot zusätzlich drosseln will.

Ein Frottiertuch und eine Trinkflasche liegen auf einer Bank neben einer Sporttasche in einer ruhigen Garderobe.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die zweite Schutzlinie ist die Spielsperre. Swisslos lässt eine produkt­bezogene Selbst­sperre von 1 bis 180 Tagen zu, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch die Casinos – einschliesslich Online-Casinos – und das Fürstentum Liechtenstein einschliesst. Wer sich dort eintragen lässt, kann in der Schweiz nirgends mehr spielen, und die Sperre gilt quer über alle Spielformen. Eine Selbst­sperre ist deshalb das schärfste Mittel: Sie endet nicht einfach, weil der nächste Monat beginnt.

Wer sich bloss eine Pause gönnen will, kann den Zugang für eine begrenzte Zeit pausieren – Swisslos deckt das mit 1 bis 180 Tagen ab. Wer sich vollständig ausschliessen will, geht den Weg über die unbefristete Sperre mit Register­eintrag. Der dritte Weg, sich schützen, ist das eigene Wett­verhalten: Verlust­limiten setzen, freiwillige Einzahlungs­limiten setzen, bei einer Senkung die Wirkung nicht durch eine Erhöhung am gleichen Tag wieder zunichtemachen. Das sind die Stellschrauben, die der Rahmen hergibt. Sie stehen vor jeder Wette, nicht erst, wenn das Wett­verhalten aus dem Ruder läuft.

Die zwei Veranstalter im Vergleich

Sportwetten in der Schweiz sind ein Markt für zwei Anbieter. Das ist nicht wett­bewerbs­rechtlich, sondern geldspiel­rechtlich so gewollt: Die Kantone haben die Organisatoren von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Mehr gibt es nicht. Wer in der Schweiz wettet, wettet bei einem der beiden – oder bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und damit ohne jeden hier greifenden Schutz. Die folgende Tabelle ordnet ein, wo jeder der zehn in dieser Übersicht betrachteten Anbieter steht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Gespa-Bewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51) SWISSLOS Inter­kantonale Landes­lotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Gespa-Bewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51) Loterie Romande, Lausanne
22Bet keine Schweizer Bewilligung Lizenz ausländisch, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Coolzino keine Schweizer Bewilligung Lizenz ausländisch, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz ausländisch, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
myBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz ausländisch, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet keine Schweizer Bewilligung Lizenz ausländisch, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Funbet keine Schweizer Bewilligung Lizenz ausländisch, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung Lizenz ausländisch, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Roobet keine Schweizer Bewilligung Lizenz ausländisch, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die zwei Bewilligten teilen den Markt geografisch auf. Swisslos bedient die Deutsch­schweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Genf wohnt, kann sich nur bei Loterie Romande registrieren, wer in Zürich wohnt, nur bei Swisslos – und wer in einem Dritt­kanton wohnt, hat in der Schweiz keine Anlauf­stelle. Die Anbieter ohne Schweizer Bewilligung mögen in anderen Märkten operieren, hier haben sie keine: Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, der Zugang kann über die Gespa-Sperrliste per DNS blockiert werden, und wer dort spielt, hat keine Schweizer Anlauf­stelle, falls etwas schiefgeht. Das ist der Stand der Dinge, bevor man sich überhaupt mit Quoten, Boni oder App-Bedienung beschäftigt.

Was Squash als Wettsport in der Schweiz ausmacht

Squash ist eine Hallen­sportart, die in der Schweiz einen engen Veranstalter­kreis hat. Profi-Turniere konzentrieren sich auf die PSA World Tour, eine Handvoll europäischer Stopps und wenige regionale Wettbewerbe; im Live-Sport sind Spielerinnen und Spieler aus Ägypten, England und Frankreich derzeit tonangebend, was die Quoten­stellung auf Sieger und direkte Vergleiche (Sieger des Matches, Satzwetten) international macht. Für eine kleine Sportart bedeutet das: vergleichs­weise wenige Termine pro Woche, oft ein Match pro Tag, und ein enger Quoten­markt – beides wirkt sich direkt auf das aus, was ein Wettender hier vorfindet.

Was die Schweizer Veranstalter konkret listen, ist nicht statisch: Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten legt fest, was überhaupt angeboten werden darf. Was dort nicht auftaucht, darf auch nicht bewettet werden – das gilt für die gesamte Branche. Für Squash heisst das: Was an Matches läuft, hängt davon ab, ob die Gespa diese Events in ihrer Liste führt. Ein Spiel der PSA World Tour kann auf der Liste stehen oder auch nicht; eine Kader­wertung in einer nationalen Meisterschaft ebenso. Wer auf Squash wetten will, prüft das Wett­programm von Sporttip oder Jouez Sport und sieht, was tatsächlich angeboten wird. Das ist hier der erste Schritt, bevor man sich mit Quoten, Einsätzen oder Boni beschäftigt.

Was den Wett­charakter angeht, sind Squash-Wetten typisch kurzformatig: einzelne Matches, Sieger des Spiels, Satzstände, direkte Vergleiche. Einzel­wetten sind möglich, Kombi­wetten ebenso; System­wetten – eine Variante, bei der man nicht alle Voraussagen eines Kombi­scheins treffen muss, sondern mehrere Kombinationen daraus bildet – sind ebenfalls erlaubt. Was fehlt, sind exotische Märkte: Die Gespa-Liste enthält keine Eckball- oder Karten­wetten wie im Fussball, und für Squash sind solche Detail­märkte auch international selten. Die meisten Wetten auf Squash bleiben daher bei Sieger, Handicap und Satzwetten, in Einzelfällen Handicap auf Sätze oder Gesamtpunkte. Wer mit Sporttip oder Jouez Sport wettet, bewegt sich in diesem engen Korridor – was die Komplexität senkt, aber auch die Auswahl.

Die Rechtslage: Warum nur zwei Veranstalter erlaubt sind

Die Schweiz reguliert Sportwetten als Grossspiel. Das Geldspiel­gesetz (BGS, SR 935.51) definiert Sportwetten in Artikel 3, die Aufsicht liegt bei der Gespa (Inter­kantonale Geldspiel­aufsicht, Bern), und das Geldspiel­konzessat (in Kraft seit 1.1.2021) hat den Markt für Sportwetten auf zwei Veranstalter begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Veranstalter­bewilligung und eine Spiel­bewilligung braucht, wer anbieten will (Art. 21–25 BGS); die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Mehr Anbieter lässt das Gesetz nicht zu.

Ein Squashschläger lehnt an der Glaswand eines leeren Courts, draussen fällt Tageslicht in den Gang.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Konsequenz ist, dass jeder andere Anbieter in der Schweiz formal illegal operiert – selbst wenn er in einem anderen Land eine Lizenz hat. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, und wer hier unerlaubt Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheits­strafe oder Geldstrafe, bei gewerbs­mässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Spielerinnen und Spieler werden nicht bestraft, aber: Einsätze und Gewinne können im Straf­verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Schutz des Schweizer Rechts – Verlust­limiten, Spielsperre, Spielsucht­register – greift nicht. Die Gespa führt zudem eine Sperr­liste mit ausländischen Domains, die Schweizer Internet­anbieter per DNS blockieren; wer es trotzdem schafft, hat keine Schweizer Anlauf­stelle, falls das Geld nicht ausgezahlt wird.

Was bewettet werden darf, ist ebenfalls eine Liste. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden – Quali­fikations­runden nur, wenn sie gelistet sind, Frauen­wettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglisten­wetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind tabu. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minder­jährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. E-Sports taucht in der Liste nicht auf, Wetten darauf sind hier nicht zulässig. Für Squash bedeutet das: Ob ein bestimmtes Turnier im Programm auftaucht, hängt vom Listen­eintrag ab – ein Grund, warum nicht jeder Profi-Stopp automatisch im Wett­programm steht.

Live-Wetten sind erlaubt, vor Spiel­beginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung einzelner Live-Märkte. Was den Cash-Out angeht, ist dieser nicht gesetzlich geregelt, sondern Sache der Veranstalter: Sporttip bietet ihn für Einzel-, Kombi- und Langzeit­wetten, vor und live, aber nur online und nur als vollständigen Cash-Out ohne Teil­auszahlung – und ohne Garantie, dass er für jeden Markt zur Verfügung steht. Loterie Romande regelt das in ihren eigenen Bedingungen, die hier nicht weiter aufgeschlüsselt sind.

Für Spielerinnen und Spieler gilt: ab 18 Jahren (Gespa), Minder­jährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS), ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Wer selber an einem Wett­ereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten. Wer gewinnt, bekommt das Geld auf ein Konto auf den eigenen Namen – anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei bewilligten Veranstaltern nicht (Art. 50 Abs. 2 VGS), und Kredit an Spieler ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Die Steuer­seite ist für die meisten Spielerinnen und Spieler kein Thema: Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuer­freibetrag pro Einzelgewinn einkommen­steuerfrei, der Bundes­schwellen­wert liegt seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 – eine Höhe, die im Squash-Alltag niemand erreicht. Wer ausländisch spielt, fällt je nach Kanton in eine andere steuerliche Praxis; Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen.

Swisslos Sporttip – das Programm im Deutschschweizer Raum

Swisslos ist die Inter­kantonale Landes­lotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip auf Basis der Inter­kantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertrags­gebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann sich online registrieren; wer in Genf oder Lausanne wohnt, nicht – die Zuständigkeit endet an der Sprachgrenze.

Das Mindest­alter liegt bei 18 Jahren, ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertrags­gebiet ist Voraussetzung, eine bestehende Spielsperre schliesst aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis geprüft; die Daten werden gegen Adress­datenbanken abgeglichen. Wer das nicht will, spielt weiter an einer der rund 2’350 Verkaufs­stellen in der Deutsch­schweiz und im Tessin, in Bar und ohne Online-Konto. Online läuft die Wette über die Website von Sporttip oder die Sporttip App (iOS und Android), in der App zusammen­gestellte Wetten können per QR-Code auch an einer Verkaufs­stelle gespielt werden.

Die Einsatz­grenzen sind klar definiert: Mindest­einsatz CHF 1, Höchst­einsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombi­wette und CHF 10’000 pro System­wette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer viel setzen will, ist hier ohnehin am falschen Ort – der Markt ist nicht auf hohe Einsätze ausgelegt, sondern auf Breite. Das gilt auch für die Auszahlungs­seite: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spiel­bestätigungs­quittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert drei Arbeits­tagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Quotenboosts und Profitboosts sind online verfügbar, aber nur für Prematch-Einzel­wetten, jeweils einmal pro Wettenden, und im Einsatz sowie in der Erhöhung limitiert – bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzel­quoten von je mindestens 1.50 und stockt den Nettogewinn prozentual auf: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinn­erhöhung sind limitiert, was den Boost bei hohen Quoten weniger wirksam macht. Wer Squash spielt, bekommt diese Mechanik wie alle anderen Sportarten – der Boost selbst ist sportart­unabhängig, das Programm ist es nicht.

Was die Wett­mechanik angeht, gilt: Eine abgesagte Sporttip-Wette, die nicht innert 48 Stunden (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt wird, ist ungültig – Einzel­wetten werden zurück­bezahlt, in Kombi­wetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekannt­machung der Wett­auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Einspruch bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per ein­geschriebenem Brief zu erheben. Der Gewinn wird auf zwei Nachkomma­stellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet – Klein­beträge, die zeigen, dass das System die Wette als Stück­werk behandelt.

Das Programm ist online breit, aber nicht unbegrenzt. Was an Squash läuft, hängt davon ab, was die Gespa-Liste führt und was Sporttip ins Programm nimmt. Die Verkaufs­stellen tragen in der Regel ein kleineres Programm; das volle Angebot läuft online. Die Spielregeln sind in der Version 4.2 dokumentiert, Swisslos behält sich Änderungen vor. Wer Squash spielen will, schaut ins Wett­programm – alles andere ist Vorab­klärung.

Loterie Romande – Jouez Sport für die Romandie

Loterie Romande ist die Veranstalterin der Romandie, mit Sitz in Lausanne. Sie führt die Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, kann sich online registrieren – Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufs­stellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; das Netz ist ähnlich dicht wie das der Swisslos, nur regional anders zugeschnitten.

Für die Spielregeln gelten die Mechanismen des Schweizer Rechts: Verlust­limiten vor der ersten Wette, Spielsperre im gemeinsamen Register, Wohnsitz im Vertrags­gebiet, Mindest­alter 18. Was die konkreten Höchst­einsätze, Auszahlungs­fristen und Quotenboosts angeht, regelt Loterie Romande das in ihren eigenen Spielregeln. Der Schweizer Rahmen ist identisch, die operative Ausgestaltung kann abweichen – etwa bei den Einsatz­limiten, der Wallet-Mechanik oder dem Cash-Out. Was die Gespa-Liste anbelangt, gilt für beide Veranstalter dasselbe: zugelassen ist, was die Liste führt.

Das Vertriebs­modell ist dem von Swisslos vergleichbar: ein dichtes Netz an Verkaufs­stellen, eine Online-Plattform, eine App. Der Service­charakter – Beratung an der Theke, persönlicher Kontakt – ist in der Romandie etwas stärker betont, das Online-Angebot ist in den letzten Jahren gewachsen. Beide Veranstalter sind gemein­nützig organisiert; ihre Reingewinne fliessen an kantonale Fonds und an die Stiftung Sport­förderung Schweiz – Swisslos hat 2025 CHF 562 Mio. ausgeschüttet, davon CHF 56 Mio. an die Sport­stiftung. Das ist ein Struktur­merkmal, das die Branche von kommerziellen Anbietern unterscheidet.

Was Squash angeht, ist die Frage die gleiche wie bei Swisslos: Was steht auf der Gespa-Liste, und was nimmt Jouez Sport ins Programm? Die Auswahl kann zwischen den beiden Veranstaltern variieren – ein Grund mehr, vor der Wette das Wett­programm zu prüfen. Wer in der Westschweiz wohnt, hat keine andere legale Anlauf­stelle.

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – was sie können und was nicht

Acht der zehn in dieser Übersicht betrachteten Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung: 22Bet, Coolzino, 1xBet, myBet, Pribet, Funbet, Boomerang Bet und Roobet. Sie operieren in anderen Märkten – mit Lizenzen aus Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo. Diese Lizenzen sind in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS); was in Malta erlaubt ist, ist hier nicht erlaubt. Die Gespa führt eine Sperr­liste mit Domains, die Schweizer Internet­anbieter per DNS blockieren; Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, die Liste wird laufend aktualisiert. Wer eine dieser Domains trotzdem öffnet, hat keinen Schweizer Schutz: keine Verlust­limiten, keine Spielsperre im Schweizer Register, keine Schweizer Anlauf­stelle, falls das Geld nicht ausgezahlt wird.

Die Anbieter sind hier nur erwähnt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler ihnen im Internet begegnen. Sie werben, sie locken mit Quoten und Boni, sie haben Apps. Aber: Wer dort ein Konto eröffnet, spielt in einem Rechts­raum, der in der Schweiz nicht anerkannt ist. Gewinne können im Straf­verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, der Spieler wird zwar nicht bestraft, hat aber auch keinen Anspruch auf Schutz. Die Anbieter stehen hier ohne Wertung nebeneinander – sie alle sind hier illegal.

Wie eine Quote entsteht und was die Marge bedeutet

Eine Wettquote ist das Verhältnis, zu dem ein Buchmacher einen Einsatz vergütet. Wer CHF 100 auf Quote 2.10 setzt, erhält bei einem Gewinn CHF 210 zurück, der Reingewinn ist CHF 110 – so weit die Mechanik. Was die Quote bestimmt, ist die Einschätzung des Veranstalters zur Wahrschein­lichkeit eines Ergebnisses, korrigiert um die Marge. Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem gesetzten Franken einbehält – sie ist der Preis, den die Wettenden für das Angebot zahlen, und sie ist nie null.

Eine einfache Rechnung zeigt das. In einem Zwei-Wege-Markt – etwa einem Squash-Match ohne Unentschieden – setzt der Veranstalter die Quoten so, dass die Summe der impliziten Wahrscheinlichkeiten über 100 % liegt. Nehmen wir ein fiktives Match mit Quote 1.90 auf Spieler A und 1.90 auf Spieler B. Die implizite Wahr­schein­lich­keit pro Seite ist 1 ÷ 1.90 = 52.6 %, zusammen 105.2 %. Die Auszahlungs­quote – der Anteil, den der Markt an die Wettenden zurück­gibt – ist das Reziproke der Summe: 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90) = 95.0 %. Die Marge, die der Veranstalter einbehält, ist 100 % − 95.0 % = 5.0 %. Auf lange Sicht behält der Veranstalter von jedem gesetzten Franken rund 5 Rappen; 95 Rappen gehen als Gewinne an die Wettenden zurück. Bei Quoten von 1.80 und 1.80 wäre die Auszahlungs­quote 94.7 %, die Marge 5.3 %; bei 2.10 und 2.10 wären es 95.2 % und 4.8 %. Die Marge schwankt – sie ist ein fester Bestandteil jedes Marktes, und sie ist der Grund, weshalb eine Quote allein noch keinen Gewinn verspricht.

Für Squash bedeutet das: Ein Markt mit ausgeglichenen Quoten (1.90 / 1.90) ist fair im Sinne der Auszahlung, aber keineswegs gewinn­bringend für den Wettenden – die Marge von 5 % ist sein Preis, und sie fällt bei jeder Wette an. Wer langfristig gewinnen will, muss die Marge über die eigene Treffer­quote über­spielen. Das ist möglich, aber es ist kein Versprechen des Buchmachers, sondern eine Leistung des Wettenden. Die Marge ist die Konstante, die Treffer­quote die Variable. Im Squash ist diese Variable besonders anspruchsvoll, da das Turniergeschehen oft in regionalen Stopps verläuft, die sich schwer vergleichen lassen.

Wie der Gewinn einer Wette berechnet wird

Der Gewinn einer Einzel­wette ist Einsatz mal Quote, der Reingewinn Einsatz mal (Quote minus 1). Eine Wette von CHF 50 auf Quote 2.50 zahlt bei einem Gewinn CHF 125 zurück, der Reingewinn ist CHF 75. Bei einer Kombi­wette multiplizieren sich die Einzel­quoten zur Gesamt­quote: Vier Voraussagen mit 1.80, 1.90, 2.10 und 2.20 ergeben eine Gesamt­quote von 1.80 × 1.90 × 2.10 × 2.20 = 15.8. Ein Einsatz von CHF 10 wird bei einem Gewinn mit CHF 158 zurück­bezahlt, der Reingewinn ist CHF 148. Bei einer System­wette – etwa einer 2-aus-3 – werden mehrere Kombinationen gebildet, und die Wetten werden unabhängig voneinander ausgewertet.

Die Auszahlung folgt bei Sporttip einer kleinen Mechanik: Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkomma­stellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das bedeutet, dass die tatsächliche Auszahlung in der Regel einen Rappen unter dem rechnerischen Wert liegt – ein Marginaleffekt, der in der Summe wenig ausmacht, aber das System als Stück­werk kennzeichnet. Bei Wetten über der Höchst­limite gilt: Die Wette wird nicht angenommen, der Einsatz zurück­gebucht. Bei abgesagten Wettereignissen, die nicht innert 48 Stunden nachgeholt werden, wird die Einzel­wette zurück­bezahlt, die Voraussage in einer Kombi­wette erhält Quote 1.00. Die Wette wird also nicht einfach storniert – sie wird in ihren Bestand­teilen ausgewertet.

Bei Live-Wetten gilt eine Besonderheit: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wett­ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – der Einsatz wird zurück­bezahlt. Swisslos kann auch in spiel­entscheidenden Situationen Wetten mit Quote 1.00 werten, etwa bei einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einer Video­schieds­richter­entscheidung. Das ist ein Schutz gegen verzögerte Wetten, die nach dem Ereignis platziert werden – es bedeutet aber auch, dass eine Live-Wette während eines laufenden Spiels jeder­zeit ihren Wert verlieren kann, wenn das Ereignis gerade eintrifft.

Was Tipps wert sind und was nicht

Ein Wett­tipp ist eine Einschätzung, keine Vorhersage. Wer einen Tipp abgibt – eine Fach­zeitschrift, ein Sport­experte, eine KI – beurteilt die Wahrschein­lichkeit eines Ergebnisses und formuliert daraus eine Wett­empfehlung. Was die Empfehlung wert ist, hängt davon ab, wie gut die Einschätzung ist und wie die Quote dazu passt. Eine Quote von 2.50 auf einen Spieler bedeutet, dass der Veranstalter ihn mit rund 40 % Wahr­schein­lichkeit gewinnen sieht. Wer den Spieler für 50 % hält, sieht in der Quote einen Wert – sofern die eigene Einschätzung stimmt. Wer den Spieler für 35 % hält, sieht in der Quote keinen Wert und lässt die Wette. Die Quote ist keine Punkt­landung; sie ist eine Schätzung, und der Wert ergibt sich aus dem Verhältnis von eigener Schätzung zur Quote.

Das Squash-Angebot ist meist kompakt: Die PSA World Tour bildet die Spitze, ergänzt durch Turniere, deren Teilnehmerfeld international geprägt ist. Weil Squash eine Sportart mit vergleichsweise wenigen, aber hochklassigen Wettbewerben ist, orientieren sich die Quoten an wenigen Referenzwerten. Wettende, die den Markt analysieren, finden oft weniger statistische Anhaltspunkte als in Massensportarten wie Fussball. Die Marge von 5 % oder mehr, die jeder Markt einbehält, ist im Squash daher ein Faktor, der bei der Einschätzung von Siegchancen besonders ins Gewicht fällt. Das ist kein Argument gegen Squash-Wetten, sondern ein Hinweis auf die Dynamik einer Nische, in der jede Information zählt.

Was nicht funktioniert, ist die Idee eines sicheren Tipps. Niemand weiss im Voraus, wer ein Squash-Match gewinnt. Verletzungen, Tages­form, taktische Überraschungen – alles spielt mit. Wer einen «sicheren» Tipp verspricht, verkauft eine Geschichte, keine Analyse. Eine gute Einschätzung ist eine begründete Wahr­schein­lich­keit mit einer Quote, die dazu passt. Sie ist kein Versprechen, kein System, kein Trick. Sie ist das Handwerk hinter jeder Wette.

Bonus, Boost und Cash-Out – was die Angebote wirklich bringen

Sporttip wirbt online mit Quotenboosts, Profitboosts und einem Kombiboost. Was die Angebote wert sind, steht in den Spielregeln: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzel­wetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und im Einsatz sowie in der Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzel­quoten von je mindestens 1.50 und stockt den Nettogewinn prozentual auf: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinn­erhöhung sind limitiert.

Was das in der Praxis heisst: Ein 5-%-Boost auf eine Wette mit Quote 2.10 erhöht den möglichen Gewinn um 5 %, der Effekt ist also ein Bruchteil des Einsatzes. Ein 100-%-Kombiboost auf eine Fünfzehn­er-Kombi mit Gesamt­quote 1’000 verdoppelt den Gewinn – vorausgesetzt, alle fünfzehn Voraussagen treffen. Die Wahrschein­lich­keit, dass fünfzehn Voraussagen gleichzeitig eintreffen, ist verschwindend klein; die Auszahlungs­quote eines solchen Marktes ist entsprechend niedrig. Das ist die Mechanik, die ein Boost kaschiert: Er erhöht die Auszahlung, nicht die Treffer­quote. Wer den Boost nimmt, tauscht Marge gegen einen kleinen Prozent­aufschlag – was sich nur dann rechnet, wenn die eigenen Voraussagen ohnehin treffen.

Cash-Out ist anders gelagert. Sporttip bietet ihn für Einzel-, Kombi- und Langzeit­wetten, vor und live, aber nur online und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teil­auszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rück­gängig machen, und der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wett­gewinn. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jeder­zeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer Cash-Out nutzt, sichert sich einen Gewinn vor dem Ende des Ereignisses – bezahlt aber dafür mit einem Abschlag gegenüber dem möglichen Endwert. Das ist eine Frage des Risiko­manage­ments, nicht des Gewinns. Cash-Out ist ein Werkzeug, kein Bonus.

Zahlungen, Auszahlung und was die Brieftasche kann

Das Swisslos-Wallet wird per Online-Zahlungs­möglichkeit oder Einzahlungs­schein gefüllt, der Mindest­betrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine spezielle Variante ist PostFinance Pay – die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt, was die Zahlung für PostFinance-Kunden besonders glatt macht. Andere Zahlungs­wege sind in den Bedingungen von Swisslos geregelt; die genauen Marken und Limits sind in der aktuellen Fassung der Online-Bedingungen zu finden.

Die Auszahlung folgt klaren Regeln: Swisslos zahlt Spiel­guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Über­weisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeits­tagen. Gratis­spiel­guthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – wer mit einem Bonus gewinnt, kann den Bonus nicht auszahlen, sondern muss damit weiterspielen oder verliert ihn bei Nicht­nutzung. Das ist ein strukturelles Merkmal der meisten Promotionen: Der Bonus ist an die Wett­plattform gebunden, nicht an die Person.

Was die Sicherheit angeht, gilt: Die Auszahlung erfolgt nur auf ein Konto auf den eigenen Namen. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Wallets oder Drittkonten sind nicht zulässig – das ist Schweizer Recht, nicht eine Laune der Veranstalter (Art. 50 Abs. 2 VGS). Wer auf eine Krypto-Wallet auszahlen will, ist bei einem lizensierten Schweizer Veranstalter falsch; ein solcher Service existiert hier nicht. Das schränkt ein, aber es schützt auch: Eine Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen ist im Streitfall nachvoll­ziehbar, eine Krypto-Auszahlung oft nicht.

Wie viel Einsatz eine Wette trägt – die Mechanik der Limiten

Squash ist eine Sportart mit schmalem Programm. Die meisten Abende haben ein oder zwei Matches, ein Turnier­tag vielleicht deren fünf. Wer auf Squash wettet, bewegt sich in einem engen Markt – was die Frage nach dem sinnvollen Einsatz aufwirft. Sporttip setzt für Einzel- und Kombi­wetten ein Limit von CHF 1’000, für System­wetten CHF 10’000. Wer mehr setzen will, kann es nicht; die Wette wird nicht angenommen. Wer weniger setzen will, kann ab CHF 1 starten.

Die Limite ist kein Neben­sächlichkeits­merkmal, sondern ein Indikator für die Markttiefe. Ein Markt, in dem Wetten über CHF 1’000 nicht ange­nommen werden, ist ein Markt, in dem die Volumina klein sind. Ein Buchmacher, der mehr annehmen würde, müsste das Risiko selbst tragen – was bei Squash mit seinem engen Programm und begrenzten Vergleichswerten heikel wäre. Die Limite schützt den Veranstalter, sie schützt aber auch den Markt: Wer zu hoch setzt, bewegt die Quote und verzerrt den Wert für die anderen. Das ist eine Mechanik, die in jeder Sportart greift, in Squash aber aufgrund des eingeschränkten Angebots besonders eng ist.

Für die Wettenden heisst das: Squash ist eine Disziplin für den kleinen bis mittleren Einsatz. Wer mit CHF 50 pro Wette spielt, ist im typischen Bereich; wer mit CHF 500 spielt, bewegt sich nahe an der Limite; wer mit CHF 1’000 spielt, ist am Anschlag. Die Marge von 5 %, die der Markt einbehält, fällt bei jedem Einsatz an – auf lange Sicht bedeutet das, dass von CHF 100 nur CHF 95 zurück­kommen, egal wie gut die eigenen Tipps sind. Wer die Marge über­spielen will, muss besser sein als der Markt – und der Markt hat im Squash wenige Daten, an denen er sich orientiert.

Die Antwort ist eng: nur die zwei bewilligten Veranstalter, und nur wer in deren Vertrags­gebiet wohnt. Swisslos bedient die Deutsch­schweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Wer in einem Dritt­kanton wohnt, hat keine legale Online-Anlauf­stelle für Sport­wetten; die Verkaufs­stellen sind ebenfalls nach Vertrags­gebiet getrennt. Die Gespa-Liste entscheidet, was an Sportarten und Wettarten überhaupt angeboten werden darf; was dort nicht steht, ist tabu.

Wer im Vertrags­gebiet wohnt und sich registriert, durchläuft eine Identitäts­prüfung: Ausweis hoch­laden, Adresse abgleichen, ein Konto pro Person. Wer minder­jährig ist, wird abgewiesen; wer eine Spielsperre hat, auch. Wer das Konto hat, setzt Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage, kann eine Einzahlungs­limite setzen, kann eine Pause von 1 bis 180 Tagen wählen oder sich vollständig sperren lassen. Die Sperre gilt schweizweit und im Fürstentum Liechtenstein, sie wird in ein Register eingetragen, sie endet nicht von selbst.

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat all das nicht: keine Verlust­limiten, keine Sperre im Schweizer Register, keine Schweizer Anlauf­stelle. Die Anbieter sind hier nur erwähnt, weil sie im Internet sichtbar sind. Sie sind in der Schweiz nicht erlaubt, und ihr Schutz gilt hier nicht. Wer in der Schweiz auf Squash wetten will, hat zwei Wege: Swisslos oder Loterie Romande – je nach Wohnsitz.

Häufig gestellte Fragen

Darf in der Schweiz online auf Squash gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten, beide mit Bewilligung der Gespa; ob Squash im Programm auftaucht, hängt davon ab, was die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten führt, und der Online-Zugang ist auf das jeweilige Vertrags­gebiet beschränkt.

Ist Squash auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten verzeichnet?

Die Gespa-Liste führt zugelassene Sportarten, Wett­bewerbe und Wettarten; ob ein bestimmtes Squash-Turnier dort erscheint, prüft man im aktuellen Wett­programm von Sporttip oder Jouez Sport, denn was nicht gelistet ist, darf in der Schweiz auch nicht angeboten werden.

Wie entsteht eine Quote auf ein Squash-Match, und was bedeutet die Marge?

Eine Quote spiegelt die Einschätzung des Veranstalters zur Wahr­schein­lich­keit eines Ergebnisses, korrigiert um eine Marge; bei zwei ausgeglichenen Quoten von 1.90 ergibt sich daraus eine Auszahlungs­quote von rund 95 % und eine Marge von rund 5 %, was bedeutet, dass der Veranstalter von jedem gesetzten Franken etwa 5 Rappen einbehält.

Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote, der Reingewinn Einsatz mal (Quote minus 1); bei einer Kombi­wette multiplizieren sich die Einzel­quoten zur Gesamt­quote, bei einer System­wette werden mehrere Kombinationen unabhängig ausgewertet, und die Auszahlung folgt den Regeln des jeweiligen Veranstalters.

Warum gilt auch bei Squash kein Wetttipp als sicher, und wie wird eine Einschätzung begründet?

Ein Tipp ist eine begründete Wahr­schein­lich­keit, keine Vorhersage; wer tippt, vergleicht die eigene Einschätzung mit der Quote des Veranstalters und wettet nur, wenn die Quote den eigenen Wert übersteigt, wobei im Squash die dünne Daten­lage diese Einschätzung erschwert und die Marge des Marktes den dauerhaften Gewinn zur Ausnahme macht.

Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt eine Spielsperre?

Vor der ersten Sporttip-Wette setzen Spielende Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; eine Spielsperre ist produkt­bezogen für 1 bis 180 Tage oder unbefristet möglich, wobei die unbefristete Sperre im schweizweiten Register eingetragen wird und auch für Casinos und Liechtenstein gilt.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»