Wettboni 2026: was Bonus heisst, wenn ihn nur zwei ausloben dürfen

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Ein dreistufiges Siegerpodest aus Holz steht in einer leeren Halle, helle Deckenlampen werfen weiche Schatten.

Stand: Oktober 19, 2026 | Geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsdaten der Gespa sowie die Spielregeln von Sporttip.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Wer nach «Wettboni 2026» sucht, vergleicht meist eine Reihe ausländischer Anbieter gegeneinander. In der Schweiz ist diese Auswahl rechtlich eng: zwei Veranstalterinnen teilen sich das Sportwettenmonopol, jede in ihrem Sprachgebiet, und Aktionen mit Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Wer hier wettet, sieht deshalb weniger und kleinere Boni als anderswo – und wer hier trotzdem bei einem ausländischen Anbieter einzahlt, spielt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rekursweg. Der folgende Überblick erklärt, was unter diesen Bedingungen «Bonus» überhaupt heisst, was die zwei Schweizer Veranstalterinnen konkret anbieten, und was eine Gratiswette rechnerisch wert ist, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird.

Die Rechtslage: warum nur zwei Veranstalterinnen Boni ausloben dürfen

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Zuständig ist die Gespa – die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern –, nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Eine Eingangshalle mit Marmorboden und hohen Fenstern ohne Menschen, Tageslicht spiegelt sich auf dem Boden.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sitz in Basel und die Loterie Romande. Beide handeln gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die Anfang 2020 in Kraft trat. Sporttip ist das Produkt, unter dem Swisslos Sportwetten anbietet, Jouez Sport das der Loterie Romande.

Zwei Veranstalterinnen, zwei Sprachgebiete

Swisslos führt Sporttip im Vertragsgebiet durch, das die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein umfasst. Wer dort wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann ein Online-Konto eröffnen – vorausgesetzt, man ist mindestens 18 Jahre alt und es besteht keine Spielsperre. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt, die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis geprüft.

Ein Paar Ski steckt aufrecht im Schnee vor einer Berghütte, im Hintergrund färbt der Sonnenaufgang die Gipfel.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Auch dort gilt: Online-Registrierung ab 18, Wohnsitz im Vertragsgebiet, eine Spielsperre schliesst aus.

Warum eine ausländische Lizenz in der Schweiz nichts bedeutet

Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Sperrregister-Anschluss oder Rekursweg. Damit gelten für diese Anbieter die Risiken, die bereits bei anderen Anbietern ohne Bewilligung aufgeführt wurden.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, und bei blockierten Domains tauchen innerhalb von Stunden Ersatzdomains auf. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat also weder den Schutz der Schweizer Bewilligung noch eine konstante Verbindung zum Anbieter.

Werbung und Boni: was die Gespa erlaubt und was nicht

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen (Art. 74 BGS). Werbung für nicht in der Schweiz bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS): 2025 hat die Aufsicht 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das erklärt, warum die Schweizer Bonuslands klein und gut dokumentiert ist – nicht, weil die Veranstalterinnen nicht wollten, sondern weil jede Aktion einzeln genehmigt wird.

Verantwortungsvolles Spielen: warum ein Bonus gefährlicher sein kann als das Spiel selbst

Ein Bonus verleitet zum Weiterspielen. Das klingt nach Werbeabwehr, ist aber eine ganz konkrete Rechenfrage: mehr Guthaben heisst mehr Wetten, mehr Wetten heisst mehr Umsatz, und im Umsatz steckt die Marge des Buchmachers. Wer einen Bonus beansprucht, spielt also länger – und genau dafür sind die Anreize gebaut.

Verlustlimiten: das wichtigste Instrument, bevor man einzahlt

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese Limiten sind nicht vom Gesetz vorgeschrieben, sondern von Swisslos in ihren eigenen Bedingungen – gesetzlich verlangt ist nur, dass eine oder mehrere Maximalwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust gesetzt werden (Art. 87 VGS). Eine Erhöhung muss nach 24 Stunden wirksam werden, Swisslos und die Loterie Romande setzen 72 Stunden.

Bei Sporttip liegen die Wettenlimiten klarerweise: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Spielsperre und Sperrregister

Wer sich selbst sperren will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS), eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten auf Antrag bei einer Fachstelle aufgehoben werden (Art. 84 VGS).

Wer gesperrt ist oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das klingt nach einer theoretischen Klausel, ist aber die Antwort auf eine ganz konkrete Situation: wer trotz Sperre gespielt hat, bekommt seinen Gewinn nicht ausgezahlt.

Was Wettboni hier heissen: Einordnung der Aktionsformen

Wer «Wettbonus» sucht, meint je nach Anbieter unterschiedliche Dinge. In der Schweiz, wo nur zwei Veranstalterinnen aktiv sind, sind es vor allem drei Formen, die auftauchen: Gratisspielguthaben aus bewilligten Aktionen, der Sporttip-Kombiboost auf Mehrfachwetten und Quoten- oder Profitboosts auf Einzelwetten. Ausländische Anbieter werben zusätzlich mit Neukundenboni, Gratiswetten und Cashback – hier ohne Schweizer Bewilligung.

Neukundenbonus, Boost und Gratiswette – drei Paar Schuhe

Ein Neukundenbonus ist klassisch: nach der ersten Einzahlung gibt es zusätzliches Guthaben, das an Umsatzbedingungen gebunden ist. Der Bonus selbst ist nicht auszahlbar, erst der Gewinn nach Erfüllung der Bedingungen. Eine Gratiswette (Gratiswette, Freiwette) ist ein festgelegter Einsatz, der ohne eigenes Geld gespielt wird – bei Gratiswetten ist der Einsatz in der Regel nicht rückzahlbar: was am Ende ausgezahlt wird, ist der Nettogewinn, nicht der Einsatz plus Gewinn. Ein Boost erhöht die Quote einer bestehenden Wette oder den Nettogewinn einer definierten Auswahl, üblicherweise mit Limiten und oft nur einmal pro Wettendem nutzbar.

Wer die Begriffe sauber trennt, sieht, was ein Anbieter wirklich anbietet. Eine «risikofreie» Wette, die als Gratiswette erstattet wird, ist kein Ersatz in Geld. Ein 100-%-Bonus, der nur in wetten umgesetzten Umsatz freischaltet, kostet den Bonusbetrag an Marge. Die Werbung sagt «Bonus», die Rechnung sagt Aufwand.

Mindestquoten, Fristen, Umsatzfaktor – die drei Stellen, an denen ein Bonus teuer wird

Drei Angaben entscheiden, was ein Bonus wirklich kostet: die Mindestquote, die Frist und der Umsatzfaktor. Die Mindestquote legt fest, welche Wetten für den Umsatz zählen – Wetten unter dieser Quote tragen nichts bei. Die Frist definiert, innerhalb welcher Zeit der Umsatz erfüllt sein muss, sonst verfällt der Bonus. Der Umsatzfaktor gibt an, wie oft der Bonus – oder Bonus plus Einzahlung – umgesetzt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich ist.

Ein typischer ausländischer Neukundenboni verlangt einen Umsatz von fünf- bis zehnmal Bonus plus Einzahlung zu Mindestquoten um 1.50 bis 2.00 und eine Frist von 30 Tagen. Wer das in den Schweizer Bedingungen sucht, sucht vergebens: hier sind die Aktionen bewilligt und ihre Bedingungen knapp gehalten.

Der Sporttip-Kombiboost: ein konkretes Schweizer Beispiel

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Sowohl der Einsatz als auch die Gewinnerhöhung sind limitiert; Cash-Out lässt einen aktiven Boost verfallen.

Anders gesagt: der Kombiboost kostet keine zusätzliche Einzahlung, er kostet eine Wettstruktur. Wer den maximalen 100-%-Bonus will, muss fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote 1.50 korrekt vorhersagen. Wer die Marge einer durchschnittlichen Wette mit einrechnet, sieht rasch, dass ein Boost auf einen grossen Kombischein bei niedriger Trefferquote ein Geschenk an Swisslos ist.

Quotenboost und Profitboost: zwei verschiedene Hebel

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei Cash-Out.

Quotenboost und Profitboost sind beide keine Gratisspiele – sie erhöhen entweder die Quote einer Auswahl oder den Nettogewinn einer abgeschlossenen Wette. Wer den Unterschied kennt, weiss, dass eine «verbesserte Quote» nur dann etwas bringt, wenn die Auswahl tatsächlich gewinnt.

Ranking und Vergleich: was die zehn Anbieter in dieser Übersicht trennen

In der Schweiz trennen sich zehn Anbieter in zwei Gruppen: zwei Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung und acht ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Vergleichskriterien sind dadurch asymmetrisch: bei den zwei Schweizer Veranstalterinnen zählen die bewilligten Aktionen, die Einsatzlimiten und das Quotenniveau; bei den ausländischen Anbietern zählt, was sie an Bonusmechanik anbieten, mit dem Wissen, dass die Lizenz in der Schweiz nichts gilt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bewilligungslage der zehn Anbieter im Überblick.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel)
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel (BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausgewiesen: nicht etabliert
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausgewiesen: nicht etabliert
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausgewiesen: nicht etabliert
Duelbits ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausgewiesen: nicht etabliert
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausgewiesen: nicht etabliert
PowBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausgewiesen: nicht etabliert
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausgewiesen: nicht etabliert
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausgewiesen: nicht etabliert

Diese Aufteilung ist die erste Information, die eine Entscheidung braucht. Wer in der Schweiz wettet, hat zwei rechtlich tragfähige Optionen und acht weitere, die unter Schweizer Recht keine Bewilligung haben. Alles, was im Folgenden zu den zwei Schweizer Veranstalterinnen steht, gilt innerhalb dieser Bewilligung; alles, was zu den acht ausländischen Anbietern steht, gilt mit dem Vorbehalt, dass die Lizenz in der Schweiz nicht greift.

Die Schweizer Veranstalterinnen und ihre Angebote

Swisslos Sporttip – das Sportwettenprodukt für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und organisiert Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung. Das Sportwettenangebot läuft unter dem Namen Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann online ein Konto eröffnen.

Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Wetten gibt es ab CHF 1 bis maximal CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, maximal CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Cash-Out ist bei Sporttip verfügbar, für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich übertragen wird; Wetten nach dem tatsächlichen Eintritt des Ausgangs werden mit Quote 1.00 gewertet, ebenso Wetten in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid).

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Beim Zahlungsverkehr bietet Swisslos PostFinance Pay als eine Möglichkeit zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Spielguthaben auf dem Wallet kann per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 innert 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen überwiesen.

Verteilung 2025: Swisslos hat einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe). Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Das ist kein Werbeargument, aber eine Antwort auf die Frage, wohin die Marge fliesst: sie kommt – anders als bei einem ausländischen Anbieter – dem Gemeinwohl zugute, in Form von Beiträgen an nationale Sportverbände und kantonale Fonds.

Verdikt. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und eine Schweizer Bewilligung will, kommt an Sporttip nicht vorbei – es ist der einzige Veranstalter mit Bewilligung für dieses Gebiet. Wer mehrere Sprachen spricht und in der Westschweiz wohnt, hat mit Jouez Sport die zweite zugelassene Option; Sporttip ist dann nicht verfügbar. Für Lesende, die eine breitere Sportauswahl oder ein Bonusportfolio wie bei internationalen Anbietern suchen, ist Sporttip nicht das passende Produkt – die geschlossene Liste der Gespa lässt weniger Märkte zu als anderswo, und das Quotenniveau liegt im Schweizer Markt, nicht im internationalen Vergleich.

Loterie Romande Jouez Sport – das Sportwettenprodukt für die Westschweiz

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz ist Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne). Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann online ein Konto eröffnen, ab 18 Jahren und ohne bestehende Spielsperre.

Die Spielregeln sind im Aufbau vergleichbar mit Sporttip: Wetten auf Sportereignisse, Livewetten, Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, freiwillige Einzahlungslimite, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die spezifischen Werte und Aktionen legt die Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen fest.

Verdikt. Jouez Sport ist die einzige Schweizer Veranstalterin für die sechs Westschweizer Kantone. Wer dort wohnt und eine bewilligte Wettmöglichkeit will, hat diese eine Option. Wer im deutschsprachigen Gebiet wohnt, ist hier nicht zugelassen – Sporttip ist dann die zuständige Veranstalterin, nicht Jouez Sport.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden acht Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), die Anbieter sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rekursweg, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen. Wer dort spielt, spielt ohne den Schutzrahmen des BGS – Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gilt das ausländische Hausrecht.

Fezbet – ausländischer Anbieter, in der Schweiz nicht bewilligt

Fezbet ist ein ausländischer Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen Anbietern ohne Bewilligung nennt Fezbet die Bedingungen zu Lizenz und Bonus in den eigenen AGB. Wer Fezbet nutzt, tut dies ausserhalb der Schweizer Bewilligung – die Spielregeln sind die des Anbieters, die Rechtsdurchsetzung die des Lizenzlandes.

Verdikt. Wer einen Anbieter mit Schweizer Bewilligung will, kommt an Fezbet nicht vorbei – sie fehlt. Wer hingegen einen Anbieter mit anderer Lizenz und breiterem Wettprogramm sucht und bereit ist, ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens zu spielen, findet in Fezbet eine solche Option. Die Entscheidung ist eine rechtliche, keine spielerische.

Cloudbet – ausländischer Anbieter, in der Schweiz nicht bewilligt

Cloudbet wirbt mit einem Krypto-fokussierten Angebot, ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen ausländischen Anbietern fehlen hier verlässliche Aussagen für Schweizer Kunden, die unter Schweizer Recht greifen. Die Lizenz hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), und eine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister besteht nicht.

Verdikt. Cloudbet positioniert sich am anderen Ende des Spektrums: Schweizer Schutzrahmen nicht vorhanden, dafür eine andere Zahlungslogik. Wer auf Schweizer Bewilligung Wert legt, ist hier falsch; wer bewusst ausserhalb dieses Rahmens spielt, akzeptiert die damit verbundenen Folgen.

Wettigo – ausländischer Anbieter, in der Schweiz nicht bewilligt

Wettigo ist ein ausländischer Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung lassen sich auch hier keine belastbaren Aussagen zu den spezifischen Schweizer Angeboten treffen. Wer hier spielt, verlässt den Schweizer Schutzrahmen.

Verdikt. Die Frage an Wettigo ist nicht «welche Quote», sondern «welche Lizenz». Sie ist hier keine Schweizer Lizenz, und alles, was an Spielerschutz, Sperrregister und Steuerpraxis gilt, ist nicht über das BGS geregelt.

Duelbits – ausländischer Anbieter, in der Schweiz nicht bewilligt

Duelbits ist ein ausländischer Anbieter mit Fokus auf Kryptowährungen, ohne Schweizer Bewilligung. Die Bedingungen zu Lizenz, Bonusstruktur und Auszahlungswegen nennt der Anbieter in den eigenen AGB. Gewinne aus ausländischen Anbietern sind nach kantonaler Praxis (Thurgau als Beispiel) anders zu behandeln als Gewinne aus Schweizer bewilligten Spielen.

Verdikt. Duelbits ist eine Wettmöglichkeit, deren Lizenz in der Schweiz nicht greift. Wer hier spielt, sollte sich über die ausländische Lizenz und die kantonale Steuerpraxis informieren, bevor er einzahlt.

BDMBet – ausländischer Anbieter, in der Schweiz nicht bewilligt

BDMBet ist ein ausländischer Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier nennt der Anbieter die konkreten Angebote und Bedingungen in den eigenen AGB. Die Lizenz ist nicht etabliert, der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und die Schweizer DNS-Sperre kann auf seine Domain ausgeweitet werden.

Verdikt. BDMBet gehört in die Reihe der Anbieter, die ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens agieren. Für Schweizer Kunden gilt: die Werbeaussagen des Anbieters, die Lizenzangaben und die Bonusregeln sind ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister-Anschluss und ohne Schweizer Rekursweg.

PowBet – ausländischer Anbieter, in der Schweiz nicht bewilligt

PowBet ist ein ausländischer Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier hat die ausgewiesene Lizenz in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Verlässliche Angaben zu den konkreten Bedingungen für Schweizer Kunden liegen nicht vor.

Verdikt. PowBet ist im Schweizer Kontext ein Anbieter ohne Bewilligung, ohne Schutzrahmen und ohne Schweizer Rekursweg. Wer sich für PowBet interessiert, vergleicht nicht Quotenniveau gegen Quotenniveau, sondern Lizenzlage gegen Lizenzlage.

Coolzino – ausländischer Anbieter, in der Schweiz nicht bewilligt

Coolzino ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei vergleichbaren Anbietern gibt es keine gesicherten, auf Schweizer Recht ausgerichteten Angaben zu den konkreten Angeboten. Wer bei Coolzino spielt, verlässt den Schweizer Schutzrahmen.

Verdikt. Coolzino gehört in die Reihe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die Coolzino ausweist, gilt in der Schweiz nicht. Wer hier spielt, sollte die kantonale Steuerpraxis kennen – Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden in Thurgau anders behandelt als Gewinne aus Schweizer bewilligten Spielen, und das gilt nicht nur für Thurgau.

N1 Bet – ausländischer Anbieter, in der Schweiz nicht bewilligt

N1 Bet ist ein ausländischer Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier nennt der Anbieter die spezifischen Angebote für Schweizer Kunden in den eigenen AGB. Die Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und die Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen.

Verdikt. N1 Bet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Frage ist nicht «was bekomme ich als Bonus», sondern «was gilt hier eigentlich an Recht». Die Antwort ist: ausländisches Recht, nicht Schweizer Recht.

Rechenbeispiel: was kostet eine Wette den Buchmacher – und was nimmt er ein?

Ein Buchmacher verdient an jeder Wette, weil die Quote, die er anbietet, einen Teil des Einsatzes einbehält. Das ist die Marge. Um sie zu zeigen, nehme man eine einfache Zweiwegwette mit beiden Quoten 1.90. Die Auszahlungsquote ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 0.9500. Das heisst: von jedem Franken Einsatz zahlt der Buchmacher rund 95 Rappen als Gewinn zurück, falls eine der beiden Seiten gewinnt. Die Marge ist 100 % minus 95 % = rund 5 %.

Anders gesagt: Bei einer Zweiwegwette zu 1.90/1.90 liegt die Marge in der Grössenordnung von fünf Prozent. Bei einer Dreiwegwette mit Quoten um 1.90/3.40/4.20 liegt sie etwas höher, bei einer engen Favoritenwette mit Quote 1.20 gegen 5.50 ebenfalls. Wer das Bonusangebot eines Buchmachers beurteilt, vergleicht nicht zwei Euro-Beträge, sondern zwei Margen über die Zeit, in der der Bonus umgesetzt werden muss. Die Marge ist der Preis jeder Wette – und der Bonus ist eine Wette, die der Buchmacher dem Spieler mitgibt.

Wer diese Zahl als Band versteht, sieht, warum ein Bonus, der zu Mindestquoten um 1.50 oder höher umgesetzt werden muss, den Buchmacher weniger kostet als ein Bonus ohne Mindestquote: jede Wette zu 1.50 trägt eine kleinere Marge pro Franken Einsatz, also verdient der Buchmacher weniger pro Umsatz. Eine Mindestquote von 1.50 ist also keine Spielerei, sondern eine Marge-Schutzklausel – sie schiebt den Umsatz in die Märkte, an denen der Buchmacher besser verdient.

Steuern: warum die meisten Gewinne steuerfrei sind

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Auf Bundesebene liegt die Schwelle seit 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb dieser Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb gilt die Faustregel «je nach Kanton». Für die meisten Wettenden liegt jeder einzelne Gewinn unter dem Freibetrag, und es fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.

Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus: Gewinne von dort unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis behandelt sie unterschiedlich. Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, fragt darum besser die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater, bevor die Abrechnung kommt.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht – weder für bewilligte noch für ausländische Anbieter. Wer eine «Wettsteuer von 5 %» liest, liest entweder eine ausländische Regelung, die in der Schweiz nicht greift, oder eine Werbung, die sich verzählt.

Häufig gestellte Fragen

Wie verdient ein Buchmacher an Wettboni, und wo steckt die Marge?

Ein Buchmacher verdient an jeder einzelnen Wette, unabhängig davon, ob ein Bonus im Spiel ist oder nicht. Die Marge steckt in der Quote: die Summe der reziproken Quoten aller Ausgänge eines Marktes ist grösser als eins, und diese Differenz – ausgedrückt in Prozent – ist der Anteil, den der Buchmacher im Schnitt pro Einsatz einbehält. Ein Bonus ist Marketing, das den Spieler länger spielen lässt, und mehr Spielen heisst mehr Marge.

Welche Buchmacher dürfen in der Schweiz Boni anbieten?

Nur die zwei Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung: Swisslos mit Sporttip für die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein, sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Jede Aktion mit Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa – 2025 waren es 24 für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Ausländische Anbieter dürfen in der Schweiz keine Boni bewerben, weil Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel verboten ist (Art. 74 Abs. 3 BGS).

Worin unterscheiden sich Neukundenbonus, Boost und Gratiswette?

Ein Neukundenbonus ist zusätzliches Guthaben zur Einzahlung, das an Umsatzbedingungen gebunden ist; der Bonus selbst wird nicht ausgezahlt, nur der Gewinn nach Erfüllung der Bedingungen. Eine Gratiswette ist ein festgelegter Einsatz ohne eigenes Geld; der Einsatz wird in der Regel nicht zurückbezahlt, ausgezahlt wird der Nettogewinn. Ein Boost erhöht entweder die Quote einer Auswahl oder den Nettogewinn einer bestehenden Wette, oft mit Limiten und nur einmal pro Wettendem nutzbar.

Welche Fristen und Mindestquoten gelten typischerweise für Aktionen?

Ausländische Anbieter setzen häufig eine Frist von 30 Tagen, einen Umsatzfaktor von fünf- bis zehnmal Bonus plus Einzahlung und Mindestquoten zwischen 1.50 und 2.00. Bei Sporttip gelten keine vergleichbaren Umsatzfaktoren für Gratisspielguthaben, dafür aber für den Kombiboost die Mindestquote 1.50 pro Voraussage und die Staffel 5/20/40/100 % je nach Anzahl Voraussagen. Fristen und Limite sind in den jeweiligen Spielregeln und Aktionsbedingungen festgelegt.

Wie wirken Verlustlimiten, wenn ein Bonus zusätzliches Guthaben bringt?

Die Verlustlimite begrenzt den Nettoverlust über 1, 7 oder 30 Tage, unabhängig davon, ob der Verlust aus eigenem Geld oder aus Bonusguthaben entstanden ist. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer einen Bonus beansprucht, spielt länger – und genau deshalb ist die Limite das wichtigste Instrument, bevor man einen Bonus annimmt.

Welche Rolle spielt die Sperrliste der Gespa bei Buchmachern ohne Schweizer Bewilligung?

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter wiederholt Domains grosser Anbieter wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Bei blockierten Domains tauchen innerhalb von Stunden Ersatzdomains auf. Die Sperrliste hindert Schweizer Spieler nicht vollständig am Zugang zu ausländischen Anbietern – wer dort spielt, spielt weiterhin ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Schutz.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»