Wettanbieter mit Mastercard: Was in der Schweiz gilt und welche Anbieter die Karte annehmen

Updated Oktober 2026
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Ein kleiner Stapel Münzen liegt auf einem Holztisch neben einem Bleistift, im Hintergrund unscharf ein Regal mit Büchern.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungs- und Sperrlisten der Gespa sowie die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Die 1966 gegründete Interbank Card Association, Vorläufer von Mastercard, wurde 1981 in MasterCard umbenannt.

Wer in der Schweiz mit Karte auf einen Sportereignis-Tipp setzen will, landet schnell bei einer ernüchternden Erkenntnis. Nur zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und beide bestimmen selbst, welche Zahlungsmittel sie auf dem Spielerkonto zulassen. Mastercard gehört in dieses Bild, aber nicht so, wie es ein internationaler Vergleich suggeriert. Die folgende Übersicht zeigt, welche Rolle die Karte bei Sporttip und Jouez Sport spielt, was die Aufladung kostet und weshalb eine ausländische Seite mit Mastercard-Symbol in der Schweiz kein Vorteil ist, sondern ein Risiko.

Mastercard als Zahlungsweg: was das Netzwerk leistet und was nicht

Mastercard ist ein börsennotiertes Zahlungsunternehmen mit Sitz in Purchase, New York. Die Firma vergibt Lizenzen an Banken, die Karten ausgeben, und an Acquirer, die Händler anbinden. Sie selbst gibt keine Karten heraus. Wer eine Mastercard besitzt, hat einen Vertrag mit seiner Hausbank; wer sie als Zahlungsmittel auf einer Wettseite sieht, hat es mit dem Acquirer des Anbieters zu tun, nicht mit Mastercard direkt.

Eine leere Laufbahn mit weissen Bahnlinien liegt im Morgenlicht, rundherum stehen hohe Flutlichtmasten und ein Waldrand.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Die Vorgängerorganisation, die Interbank Card Association, wurde 1966 gegründet und 1981 in MasterCard umbenannt. Aus dieser Geschichte stammt noch das Markenversprechen, jede Transaktion laufe «über ein grosses Netzwerk». Was das im Sportwetten-Alltag heisst, ist nüchterner: Die Karte ist ein Zahlungsinstrument, kein Produkt eines Wettanbieters. Sie transportiert Geld vom Konto der Bank zum Wallet des Veranstalters und, falls der Veranstalter das zulässt, in umgekehrter Richtung wieder zurück.

In der Schweiz folgt daraus eine einfache Trennung. Die zwei zugelassenen Veranstalter entscheiden für sich, ob und wie sie Mastercard einsetzen. Eine ausländische Wettseite, die Mastercard akzeptiert, akzeptiert sie als ausländischer Anbieter. Die Karte wechselt die Landesgrenze, die Bewilligung wechselt sie nicht.

Zahlungsabwicklung: was Mastercard bei Ein- und Auszahlung leistet

Bei Sporttip, dem Online-Angebot von Swisslos, lässt sich das Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben die Schwelle von CHF 9’999 nicht übersteigt. Mastercard gehört zu den Online-Zahlungsmöglichkeiten, die Swisslos anbietet; die Bestätigung einer Aufladung läuft je nach gewählter Methode direkt in der App des Kartenherausgebers oder des Wallet-Anbieters.

Eine Aufladung ist noch keine Wette. Das Geld liegt auf dem Spielerkonto, und die Spiellimiten, die vor der ersten Teilnahme gesetzt werden müssen, schirmen es gegen sich selbst ab. Eine Aufladung von CHF 200 an einem Tag ist möglich, solange das Tageslimit dies zulässt; eine Aufladung, die das Monatslimit überschreitet, wird abgewiesen, nicht teilweise ausgeführt.

Bei der Auszahlung wird es enger. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lautet. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Eine direkte Rückbuchung auf die Mastercard, mit der aufgeladen wurde, ist in den Online-Bedingungen nicht als Standardweg vorgesehen; Auszahlungen laufen über das Bank- oder Postkonto im eigenen Namen. Das ist kein Zufall: Auszahlungen müssen gemäss den Spielregeln auf ein Konto erfolgen, das auf den Kontoinhaber lautet, und das schliesst Kartenkonten Dritter aus.

Jouez Sport, das Online-Angebot der Loterie Romande, folgt einer ähnlichen Logik. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen, und Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben. Darüber liegende Gewinne werden auf die IBAN überwiesen, die im Konto hinterlegt ist. Auch hier: Mastercard ist primär ein Weg, das Wallet zu füllen, nicht ein Kanal, auf dem Gewinne zurückfliessen.

Wetten, die per Karte bezahlt werden, sind deshalb funktional dasselbe wie Wetten, die per Banküberweisung oder Einzahlungsschein bezahlt werden. Sie kosten das, was die Quote kostet, nicht das, was der Kartenweg an Gebühr kostet. Eine ausländische Seite, die eine «kostenlose Mastercard-Einzahlung» anpreist, verkauft keine Gratisleistung, sondern verschiebt die Kosten in die Quotenmarge.

Rechtslage: warum es in der Schweiz nur zwei Veranstalter gibt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht führt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, nicht die ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel, und sie «gilt nur in der Schweiz».

Rebzeilen ziehen sich im Herbstlicht einen Hang über einem See hinunter, die Blätter leuchten gelb und rot.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide erhalten ihre Bewilligung gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), die seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist.

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und führt Sporttip im Vertragsgebiet durch, das die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich umfasst, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Spielerkonto kann nur eröffnen, wer im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt oder dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren. Spielerinnen und Spieler werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Spielerschutz der Schweiz greift nicht.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, genannte Beispiele in der Kommunikation der Aufsicht sind Interwetten und Bet-at-Home, bet365 wird ebenfalls auf der Liste geführt. Geblockte Domains tauchen oft in neuer Form wieder auf, das Vorgehen heisst im Fachjargon Domain-Hopping. Wer die Liste selbst durchsuchen will, findet sie auf der Website der Gespa; sie ist die einzige offizielle Quelle, eine Auskunft der Hausbank oder des Kartenherausgebers ersetzt sie nicht.

Spielerschutz: was die Schweiz vorschreibt und was die Veranstalter ergänzen

Die zugelassenen Veranstalter sind verpflichtet, vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen zu lassen. Bei Sporttip liegt die Oberlimite bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000, und zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, ein Zeitfenster, das Schutz vor impulsivem Nachschärfen bietet.

Wer sich für 1 bis 180 Tage produktbezogen selbst sperren lässt, kann die Sperre nicht vor Fristablauf aufheben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Die Löschung einer solchen Sperre ist erst nach drei Monaten möglich und nur mit einer Fachstelle, ein Vorgang, der bewusst Hürden aufstellt.

Bei der Loterie Romande sind Volljährigkeit und Wohnsitz im Westschweizer Vertragsgebiet Voraussetzung, pro Person ist nur ein Konto zugelassen, und die Identitätsprüfung verlangt eine Ausweiskopie, in besonderen Fällen zusätzlich einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Die Spielregeln formulieren es knapp: Eine Selbstsperre ist kein Produkt, das man probiert, sondern eine Massnahme, die trägt.

Wer mit Karte spielt, sieht das Geld seltener wechseln als bei Bargeld oder Einzahlungsschein. Das macht Ausgaben weniger sichtbar, nicht weniger real. Die Spiellimiten sind genau für diese Situation gemacht: Sie setzen den Rahmen, bevor das Wallet aufgeladen wird, nicht nachdem das Konto leer ist.

Boni und Gratiswetten: was die Veranstalter anbieten und was die Werbung verschweigt

In der Schweiz unterliegen Gratisspiele und Gratisspielguthaben einer Bewilligungspflicht. Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer eine Aktion bewirbt, die nicht in dieser Liste auftaucht, bewirbt sie ohne Zustimmung der Aufsicht.

Die Aktionen der zugelassenen Veranstalter sind schmal im Vergleich zu internationalen Bonusprogrammen, und sie sind anders geschnitten. Die Loterie Romande hat etwa zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt, mit sieben Aktionstagen an Spielstätten der National League. Wer innert sieben Tagen den vor Ort verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, auf 7’000 Stück limitiert, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Eine klassische Gratiswette mit Risiko auf den Einsatz gibt es in dieser Form nicht, und eine Rückzahlung des Einsatzes bei verlorener Wette schon gar nicht.

Eine Gratiswette, deren Einsatz bei einer verlorenen Wette nicht zurückerstattet wird, hat einen anderen Wert als ihr Nennwert. Wer eine Gratiswette im Wert von CHF 10 zu einer Quote von 3.50 setzt, gewinnt bei Erfolg die Netto-Differenz, nicht den Einsatz zurück. Der Marktwert einer Gratiswette ist deshalb nicht der Nennwert, sondern ein niedrigerer Betrag, der mit der Quote und der Marge des Marktes steigt und fällt. Wer eine Aktion allein am Nennwert misst, übersieht diesen Mechanismus.

Die Werbung für Sportwetten unterliegt strengen Regeln. Sie darf nicht in diskriminierender, irreführender oder aufdringlicher Weise erfolgen, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, und Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft. Eine ausländische Seite, die auf Deutsch mit «100 % Bonus» wirbt, wirbt nicht für ein Schweizer Produkt und verstösst gegen diese Regel, auch wenn die Seite selbst in einem anderen Land eine Lizenz besitzt.

Kriterien für den Vergleich von Wettanbietern

Wer zwei oder mehr Anbieter vergleicht, vergleicht nicht Werbeversprechen, sondern Mechanik. Drei Grössen bestimmen, was eine Wette kostet, bevor die Quote ins Spiel kommt: die Bewilligung, die Zahlungswege und die Marge in den Quoten.

Die Bewilligung entscheidet, ob ein Anbieter in der Schweiz überhaupt aktiv sein darf. Die zwei Veranstalter, die eine haben, decken die ganze zugelassene Sportwette ab. Eine dritte Marke mit Schweizer Bewilligung existiert nicht, und eine ausländische Marke, die in der Schweiz wirbt, verstösst gegen das Werbeverbot.

Die Zahlungswege entscheiden, wie bequem und wie kontrolliert Geld fliesst. Mastercard ist ein Weg unter mehreren, PostFinance Pay ist ein anderer, der Einzahlungsschein ist ein dritter, und bei allen dreien gilt: Auszahlungen laufen auf das eigene Bank- oder Postkonto, nicht zurück auf die Karte, mit der aufgeladen wurde.

Die Marge entscheidet, wie viel von jedem eingesetzten Franken im Markt bleibt. Eine Marge von 5 % bedeutet, dass 95 Cent jedes Frankens langfristig an die Wettenden zurückfliessen, 5 Cent beim Veranstalter bleiben. Bei einer 3-Weg-Wette mit Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 ergibt die Rechnung 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60) eine Auszahlungsquote von rund 0’945, also eine Marge von etwa 5.5 %. Bei einer Quote von 1.85 gegen 1.95 liegt die Marge knapp über 5 %. Diese Zahlen sind nicht in Stein gemeisselt, sie verändern sich mit dem Markt, aber die Logik ist stabil: Wer die Marge vergleicht, vergleicht das, was wirklich zählt.

Eine niedrige Marge ist wertvoller als ein Bonus, weil sie jede Wette verbilligt, nicht nur die erste. Ein Bonus mit hohem Umsatzfaktor und kurzer Frist verliert gegen eine niedrige Marge über das Jahr gerechnet fast immer.

Die zwei Schweizer Veranstalter im direkten Vergleich

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne

Beide Marken besitzen die zwei Bewilligungen, die das Geldspielgesetz für ein Grossspiel verlangt, und beide werden von der Gespa beaufsichtigt. Sie unterscheiden sich im Vertragsgebiet, in der Marke und in der Spielplattform, nicht in der Bewilligungsstufe.

Swisslos Sporttip: das Angebot für die Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein

Swisslos führt Sporttip in 19 Deutschschweizer Kantonen, in Tessin und in Liechtenstein durch. Das Online-Spielerkonto ist offen für Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet, jede Person darf nur ein Konto führen, und die Identität wird gegen die Adresse im hochgeladenen Ausweis geprüft.

Die Aufladung läuft über Online-Zahlungsmittel wie Mastercard, über PostFinance Pay und über den Einzahlungsschein, jeweils ab CHF 20, mit einer 30-Tage-Grenze von CHF 10’000 und einer Wallet-Obergrenze von CHF 9’999. Wer auf das Konto einzahlt, gibt das Geld für Wetten aus, und das Wallet-Guthaben ist nicht auszahlbar, soweit es aus Gratisspielguthaben stammt.

Die Wettlimits liegen zwischen CHF 1 (Mindesteinsatz) und CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, bei Systemwetten bis CHF 10’000. Swisslos darf diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen. Eine Wette, die das Limit überschreitet, wird nicht angenommen. Die Spiellimiten für Verluste sind zusätzlich vom Kontoinhaber zu setzen, mit einer Senkung, die sofort greift, und einer Erhöhung, die 72 Stunden Bedenkzeit hat.

Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass jeder Markt Cash-Out führt. Bei Livewetten wird eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Ausgangs platziert wird, mit Quote 1.00 gewertet, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto im eigenen Namen überwiesen. Nicht innerhalb von 26 Wochen geltend gemachte Gewinne verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks, und wer mit einer verweigerten Auszahlung nicht einverstanden ist, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben.

Für wen Sporttip passt: Wer in der Deutschschweiz, in Tessin oder in Liechtenstein wohnt, ein Wallet führen will, das die Hausbank nicht direkt kennt, und wer mit den beschränkten Live- und Cash-Out-Funktionen auskommt, hat hier die einzige zugelassene Option.

Loterie Romande Jouez Sport: das Angebot für die Romandie

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende und ist in Lausanne an der Avenue de Provence 14 erreichbar.

Die Aufladung läuft über Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, die ein Jahr gültig sind und in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden müssen, sowie über Online-Zahlungsmittel. Die 30-Tage-Einzahlungsgrenze und die Wallet-Grenze liegen bei CHF 10’000. Wer eine Auszahlung auf eine Karte erwartet, sucht vergebens: Gewinne über CHF 1’000 netto werden auf die im Konto hinterlegte IBAN überwiesen, kleinere Gewinne direkt dem Wallet gutgeschrieben, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatzrückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden. Hat die Verkaufsstelle genug Bargeld, darf sie bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Höhere Beträge laufen über die im Konto hinterlegte Bankverbindung.

Die Aktionen der Loterie Romande sind bewilligungspflichtig und schmal geschnitten. Die Winteraktion an den National-League-Stadien zwischen Dezember 2025 und März 2026 zeigt das Muster: 7’000 Stück à CHF 10, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, eingelöst per Code, der vor Ort verteilt wurde. Wer eine breite Aktionen-Landschaft erwartet, sucht in der Schweiz am falschen Ort.

Für wen Jouez Sport passt: Wer in der Romandie wohnt, eine Vor-Ort-Verkaufsstelle in der Nähe schätzt und die Romandie-spezifische Aktionen-Landschaft nutzt, hat hier die einzige zugelassene Option.

Was Mastercard bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kostet

Eine ausländische Wettseite, die Mastercard akzeptiert, akzeptiert sie nicht unter Schweizer Aufsicht. Die Karte funktioniert technisch, die Transaktion läuft über den Acquirer des Anbieters und die ausstellende Bank. Was fehlt, ist die Bewilligung, und damit fehlt der Schutz.

Wer bei einem solchen Anbieter spielt, hat kein Anrecht auf die Spiellimiten, keine Spielsperre im schweizweiten Register, keine Auszahlungspflicht innert bestimmter Fristen und keine Aufsicht über die Marge. Im Streitfall bleibt nur der Weg zum Anbieter selbst und, falls er im Ausland sitzt, der Weg zu dessen ausländischer Aufsicht, die nicht in Schweizer Recht hineinwirkt. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nach kantonaler Praxis, etwa in Thurgau, als Einkommen steuerbar, unabhängig von der Höhe, und die Verrechnungssteuer auf Schweizer Gewinne gibt es hier nicht.

Eine Karte, die eine solche Seite finanziert, hinterlässt auf dem Kontoauszug der Hausbank eine Buchung mit ausländischem Acquirer. Wer die Buchung nicht zuordnen kann, sollte sie prüfen, bevor er sie akzeptiert, und wer die Seite nicht nutzen will, kann die Karte sperren oder die Limite für ausländische Online-Händler senken, ein Weg, den viele Banken im Online-Banking anbieten.

Die Gespa blockt Domains ausländischer Anbieter über die Schweizer Telekomanbieter per DNS. Das verhindert den Zugang in vielen Fällen, aber nicht in allen, und es verhindert nicht die Buchung selbst, wenn die Seite über eine App oder ein alternatives DNS erreichbar ist. Wer blockierte Domains bewusst umgeht, bewegt sich in einer Grauzone, die das Gesetz nicht auflöst, indem es sie ignoriert.

Steuern: was bleibt von einem Gewinn übrig

In der Schweiz sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» lautet. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.

Ein typischer Sporttipp erreicht diese Schwelle nicht. Wer CHF 50 auf eine Quote von 6.00 setzt und gewinnt, erhält CHF 300, kein Einkommen, das die Aufmerksamkeit des Kantonssteueramts weckt. Wer mit Systemwetten höhere Beträge holt, sollte dennoch die Quittung behalten, weil die Banken und Versicherungen bei grösseren Geldbewegungen nachfragen und eine klare Buchung den Vorgang beschleunigt.

Bei ausländischen Anbietern greift die Verrechnungssteuer nicht. Dafür greift die kantonale Praxis, Gewinne aus ausländischen Grossspielen als Einkommen zu behandeln, ohne Freibetrag. Wer diese Gewinne in der Steuererklärung verschweigt, riskiert eine Nachforderung, die in den meisten Kantonen deutlich teurer wird als die ursprüngliche Steuer. Der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung ist die Adresse für eine verbindliche Auskunft, der Wettanbieter ist es nicht.

Wichtige Begriffe im Schweizer Wettalltag

Bewilligung heisst im Schweizer Recht Veranstalterbewilligung plus Spielbewilligung pro Spiel, nicht «Lizenz». Eine Lizenz suggeriert einen internationalen Standard, eine Bewilligung gilt in der Schweiz.

Grossspiel ist ein Geldspiel mit grösserem Spielvolumen, zu dem Sportwetten gehören. Die Bewilligungspflicht ist strenger als bei einem Kleinspiel.

Spielsperre ist der Eintrag im schweizweiten Register, der für Casinos, Online-Casinos, Sportwetten und Liechtenstein gilt. Eine Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen ist produktbezogen, eine unbefristete Spielsperre gilt registerweit.

Verlustlimite heisst das, was die Spielerin oder der Spieler vor der ersten Wette setzen muss, täglich, wöchentlich, monatlich. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden Bedenkzeit.

Quote ist der Multiplikator, mit dem der Einsatz im Erfolgsfall multipliziert wird. Eine Quote von 2.50 auf einen Einsatz von CHF 20 zahlt CHF 50 zurück, wenn die Wette gewinnt, den Einsatz inklusive.

Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem Franken Einsatz im Markt einbehält. 5 % Marge heisst 95 % Auszahlung an die Wettenden über die Zeit, 10 % Marge heisst 90 %.

Cash-Out ist die vorzeitige Auszahlung einer offenen Wette. Bei Sporttip nur als vollständiges Cash-Out, nur online, und ohne Garantie, dass jeder Markt angeboten wird.

Einzahlungsschein ist ein Schweizer Zahlungsweg, der ohne Bankkonto funktioniert und an Poststellen oder Banken bezahlt wird. Er ist langsamer als eine Kartenzahlung, aber genauso anonymer, und er lässt sich mit dem Wallet-Guthaben verrechnen, ohne dass die Hausbank die Buchung sieht.

Häufige Fragen zu Mastercard und Schweizer Wettanbietern

Akzeptieren Swisslos und Loterie Romande Mastercard für die Aufladung?

Swisslos nennt Mastercard als eine Online-Zahlungsmöglichkeit für die Wallet-Aufladung, daneben PostFinance Pay und den Einzahlungsschein. Die Loterie Romande akzeptiert Mastercard ebenfalls online und zusätzlich Prepaid-Tickets zu festen Beträgen. Beide Anbieter setzen eine Mindestaufladung von CHF 20 und eine 30-Tage-Grenze von CHF 10’000. Welche konkreten Kartenmarken und Kartenherausgeber jeweils akzeptiert werden, kann sich ändern, ein Blick in die aktuelle Zahlungsseite des Anbieters vor der ersten Aufladung schafft Klarheit.

Warum sind Auszahlungen auf eine Mastercard nicht möglich?

Auszahlungen laufen auf ein Bank- oder Postkonto, das auf den Kontoinhaber lautet. Das verlangt das Geldspielgesetz für jede Auszahlung, und es schliesst Drittkonten und Kartenkonten aus, die nicht eindeutig dem Spielkonto-Inhaber zugeordnet sind. Wer mit Mastercard aufgeladen hat, bekommt deshalb seinen Gewinn auf die Bankverbindung überwiesen, die im Konto hinterlegt ist. Eine Gutschrift zurück auf die Karte ist nicht der Standardweg.

Wie viel Schutz bietet eine Kartenzahlung bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?

Sie bietet den Schutz, den die Hausbank der Karte bietet, etwa eine Rückbuchung bei nicht autorisierten Buchungen. Sie bietet nicht den Schutz, den das Schweizer Geldspielgesetz vorsieht: keine Spiellimiten, keine Spielsperre im Register, keine Aufsicht über die Marge, keine Auszahlungspflicht. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, akzeptiert die Regeln des Anbieters, nicht die Regeln der Gespa. Im Konfliktfall bleibt nur der ausländische Rechtsweg.

Was ist eine Marge, und wie wirkt sie sich auf die Quoten aus?

Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem Franken Einsatz im Markt einbehält. Bei einer 3-Weg-Wette mit Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 ergibt die Summe der Kehrwerte 0’476 + 0’294 + 0’278 = 1’048, was eine Auszahlungsquote von rund 95.4 % und eine Marge von etwa 4.6 % bedeutet. Bei einer 2-Weg-Wette mit 1.85 und 1.95 liegt die Summe der Kehrwerte bei etwa 1’053, die Auszahlungsquote bei 95.0 %, die Marge bei 5.0 %. Eine niedrigere Marge heisst mehr zurück für die Wettenden, eine höhere Marge weniger.

Gibt es eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen, oder setzen Spielende die Limiten selbst?

Es gibt keine staatliche fixe Obergrenze für Einzahlungen in der Schweiz. Die Veranstalter müssen Spielerinnen und Spieler vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten setzen lassen, die Obergrenze bei Sporttip liegt bei CHF 9’999 täglich, wöchentlich und monatlich, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Wie lässt sich eine Spielsperre eintragen, und was bedeutet der schweizweite Registereintrag?

Bei Swisslos kann eine Spielsperre von 1 bis 180 Tagen produktbezogen online gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird nach Prüfung in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein. Die Aufhebung ist frühestens nach drei Monaten möglich, mit einer Fachstelle. Die Loterie Romande bietet die gleichen Sperrmechanismen, jeweils für ihr Vertragsgebiet. Wer sich sperren lässt, kann sich nicht selbst freischalten.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»