League of Legends wetten in der Schweiz – Bewilligung, Sperrliste und was übrig bleibt

Updated Oktober 2026
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Ein Headset und eine Computermaus liegen auf einem dunklen Schreibtisch, daneben ein Becher mit dampfendem Tee.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Gespa-Bewilligungs­lage und die Schweizer Geldspielgesetzgebung.

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig.

Ein League-of-Legends-Match lässt sich heute von überall verfolgen, der Wettmarkt um den Titel ist global aufgestellt, und die Schweiz hat im 2026 zwei bewilligte Veranstalter für Sportwetten, nicht drei oder fünf. Aus dieser einen Zahl – zwei – folgt der ganze Rest der Seite: kein bewilligter Anbieter nimmt Wetten auf League of Legends an, weil E-Sport nicht auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten steht, und alles, was im Internet sonst noch um das Spiel herum Quote anbietet, läuft ohne Schweizer Bewilligung.

Für eine Wettende, die in der Deutschschweiz, der Romandie oder im Tessin wohnt, hat das drei praktische Konsequenzen. Erstens fehlt im Sporttip- und im Jouez-Sport-Programm die ganze Disziplin League of Legends. Zweitens steht jedes ausländische Angebot, das mit der Disziplin wirbt, ausserhalb des Schweizer Regels: keine Verlustlimiten, keine Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, dafür eine Sperrliste, über die Swisscom, Sunrise und Co. die Domains blockieren. Drittens ändert sich für die Frage, wer überhaupt gewinnen kann, gar nichts – der Faire-Trade eines League-of-Legends-Spiels wird auch ohne Schweizer Bewilligung ausgetragen; was sich ändert, ist die Hand, an die man seinen Einsatz legt, und die Frage, ob die Auszahlung am Ende in Schweizer Franken auf einem Schweizer Konto landet oder über eine ausländische Plattform mit eigener Rechtslage.

Sportwetten auf League of Legends in der Schweiz unterliegen im 2026 den strikten Regeln des Geldspielgesetzes. Diese Übersicht beschreibt die zwei bewilligten Veranstalter, ihre Spielregeln und die Mechanik hinter Quote, Kombination und Cash-Out. Zudem wird erläutert, warum die Angebote, die im Internet als League-of-Legends-Wetten beworben werden, zur Kategorie der unerlaubten ausländischen Offerten gehören.

Die Rechtslage: was das Geldspielgesetz erlaubt und was es verbietet

In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel, kein einfaches Spiel. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zählt Wetten auf Sportereignisse in Artikel 3 litera c ausdrücklich zu den Grossspielen. Die Aufsicht darüber liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur über die Spielbanken wacht.

Ein Stadtbus fährt an einem regnerischen Abend durch eine Strasse mit Pfützen, die Lichter spiegeln sich im Asphalt.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Bewilligt werden kann ein Sportwettenangebot nur, wenn eine Veranstalterbewilligung und für jedes Spiel eine eigene Spielbewilligung vorliegen. Beide stützen sich auf Artikel 21 bis 25 BGS. Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – entfaltet in der Schweiz keine Rechtskraft, denn Artikel 4 BGS hält fest, dass eine Bewilligung «nur in der Schweiz» gilt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und führt Sporttip im Auftrag der Kantone. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutsch­schweiz ohne die Westschweiz – konkret die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH – sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Swisslos-Spielkonto eröffnen und an Sporttip teilnehmen, alle anderen nicht. Wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt, also in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, kann stattdessen ein Konto für Jouez Sport führen.

Was gewettet werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026), gestützt auf Artikel 25 BGS und Artikel 29 VGS. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht zugelassen, ebensowenig Qualifikationsrunden, soweit sie nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe und Rangwetten finden sich nur, soweit es die Liste vorsieht. Eckball- und Kartenmärkte fehlen im Gespa-Katalog; eine eigene Sektion für E-Sport sucht man auf der Liste vergebens. Die fehlende E-Sport-Sektion ist der eigentliche Schlüssel: E-Sport – und damit auch League of Legends – ist im Schweizer Recht kein bewilligungsfähiger Wettgegenstand.

Live-Wetten sind im Gesetz nicht ausgeschlossen und bei den bewilligten Veranstaltern erlaubt, soweit die spezifische Spielbewilligung das vorsieht. Cash-Out ist nicht eigens geregelt; wie diese Funktion läuft, ist eine Sache der Spielregeln des Veranstalters. Virtuelle Sportarten sind im Gesetz nicht ausdrücklich erfasst – mangels verwertbarer Aussagen schweigt die Seite dazu.

Was eine Schweizer Bewilligung konkret bedeutet

Eine Schweizer Bewilligung bündelt mehrere Schutzschichten. Wer ein Spielkonto bei Swisslos oder bei der Loterie Romande eröffnet, durchläuft die Online-Registrierung, die seit dem 13. Januar 2025 gilt. Voraussetzung sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, Vollendung des 18. Lebensjahres, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registration pro Person. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis geprüft, die Adressdaten werden gegen Datenbanken abgeglichen. Wer ein Konto unter einem falschen Namen unterhält, scheitert spätestens an dieser Prüfung.

Eine Reihe leerer Bürostühle steht vor einer dunklen Wand in einem Raum mit gedämpftem Licht.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Spielteilnahme ist auf 18-Jährige und Ältere beschränkt. Minderjährige dürfen weder Lose kaufen noch Sporttip-Wetten platzieren. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – die Sporttip-Spielregeln schliessen das für eigene Beteiligung aus.

Zentral ist der Schutz über die selbst gesetzten Limiten. Wer bei Swisslos oder bei der Loterie Romande wetten will, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze für Erwachsene liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000 pro Limite. Eine Senkung wird sofort wirksam, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das verhindert, dass eine Wettende in einem heissen Moment das eigene Limit hochfährt. Zusätzlich lässt sich für 30 Tage eine freiwillige Einzahlungslimite aktivieren; sie liegt unabhängig von den Verlustlimiten auf dem Konto.

Ergänzend dazu existiert die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vor Fristablauf wieder einzusteigen. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Das ist die harte Variante: ein Eintrag in einem Register, der bei jeder Anmeldung in der Schweiz gegen­geprüft wird. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich und nur mit Einbezug einer Fachstelle, wie es das Gesetz vorsieht.

Was eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung darf und was nicht

Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, schiebt sich ausserhalb des Schutzrahmens. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land gilt in der Schweiz nicht, weil das BGS Bewilligungen ausdrücklich auf das Inland beschränkt. Wer in der Schweiz gewerbsmässig ohne Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar – bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach Artikel 130 BGS im kommerziellen Fall. Die Spielenden selbst trifft keine Strafe; aber Einzahlungen und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Stelle, die bei einer verweigerten Auszahlung helfen könnte.

Die Gespa führt die Sperrliste, eine Sammlung von Domains ausländischer Anbieter, die über DNS-Sperren durch die Schweizer Telekom­anbieter blockiert werden. Die Liste wird regelmässig aktualisiert und enthielt Ende 2026 671 Domains; bekannte Beispiele sind Interwetten und Bet-at-Home, auch bet365 wird namentlich auf der Liste geführt. Weil die Blockade auf DNS-Ebene greift, lässt sie sich mit anderem Domain-Namen umgehen, das sogenannte Domain-Hopping – ein Katz-und-Maus-Spiel, in dem die Gespa nachzieht.

Für eine Wettende, die bei einem ausländischen Anbieter spielt, bedeutet das praktisch: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Limiten-Pflicht, keine Schweizer Verbraucherschutz­stelle und keine Schweizer Aufsicht über die Quote. Die Quote kann und wird sich nach den Bedingungen des ausländischen Hauses richten, nicht nach Schweizer Recht. Auszahlungswege laufen über das, was der Anbieter anbietet – und können von Schweizer Banken je nach Hausregel eingeschränkt werden, ohne dass eine «generelle Sperre» bestünde.

Spielerschutz auf der anderen Seite: Limiten, Sperre und Hilfe

Wer in der Schweiz wettet, legt seine eigenen Grenzen fest, bevor das Geld zu fliessen beginnt. Das ist der Kerngedanke hinter dem Schweizer Modell: nicht der Staat setzt ein Maximum, sondern die Wettende, und die Plattform muss das Maximum technisch durchsetzen.

Bei Sporttip und bei Jouez Sport funktioniert die Sperre zweistufig. Die kurzfristige Selbstsperre läuft produktbezogen über 1 bis 180 Tage und ist nicht vorzeitig aufhebbar. Sie wirkt, ohne dass eine Begründung nötig wäre, und greift, sobald sie gesetzt ist. Die unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen, das Swisslos, Loterie Romande und die Casinos teilen, und sie gilt im Inland sowie in Liechtenstein. Wer im Register steht, kann nirgendwo ein neues Konto eröffnen – die Identitätsprüfung verhindert das, nicht erst eine separate Sperre.

Die Verlustlimiten sind unabhängig von den Sperren und arbeiten numerisch. Eine Wettende setzt eigenhändig die Höchstwerte für 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage. Senkungen treten sofort in Kraft, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Die 72-Stunden-Frist steht in den Spielregeln; sie ist strenger als das Gesetz, das nur 24 Stunden verlangt, und sie zeigt, wie die Plattform den Spielraum ausnutzt, den der Veranstalter sich selbst gibt. Wer das Limit anheben will, um einen Ausreisser aufzufangen, kommt zu spät – genau das ist der Punkt.

Wer sich beraten lassen will, findet in der Schweiz ein flächendeckendes Angebot. Die Stelle, die das Geldspielgesetz nennt, ist die Sozial­beratung der Kantone, ergänzt durch die nationale Plattform Sucht Schweiz und ihre regionalen Anlaufstellen. Wer anonym bleiben will, kann die Telefon­beratung 143 («Die Dargebotene Hand») wählen – die Linie ist rund um die Uhr besetzt und für die ganze Schweiz kostenlos. In einer akuten Krisensituation, etwa wenn die Spielsperre zu spät kommt und hohe Beträge bereits geflossen sind, bleibt zudem der Weg zur Schulden­beratung des Wohnkantons.

Die Frage, wie belastbar die Kontrolle am Verkaufs­schalter ist, hat die Gespa 2025 selbst geprüft. Bei Test­käufen hat sich in 47.5 Prozent von 200 Versuchen eine Wette an einem Verkaufs­schalter an eine minderjährige Testperson verkaufen lassen. Das ist kein Argument gegen das Schweizer Modell, aber es ist ein Argument gegen die Annahme, das Modell sei lückenlos. Der Schutz, den die Bewilligung bietet, hält im Online-Konto, hält weniger gut am Tresen, hält gar nicht bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

League of Legends, das Turnier­geschehen und die Frage, was davon wettrechtlich relevant ist

League of Legends ist ein E-Sport-Titel, dessen Wettbewerbs­struktur dem klassischen Sport ähnelt: regionale Ligen, getrennte Frühjahrs- und Sommer-Splits, eine Weltmeisterschaft, die Worlds, an deren Ende ein Team den Summoner’s Cup hebt. Die Saison startet im Januar mit dem Frühjahrs-Split, gipfelt im Sommer in den regionalen Finals und endet im Herbst mit den Worlds; das MSI, das Mid-Season Invitational, füllt die Lücke zwischen den Splits. Für die Wett­begeisterten heisst das: Spiele finden fast das ganze Jahr über statt, mit grosser Dichte im Herbst.

Die Verfügbarkeit des Spielplans ist kein Problem. Riot Games, der Herausgeber, veröffentlicht die Terminpläne der grossen Ligen öffentlich; Liquid Media, Leaguepedia und andere Drittseiten tragen die Ergebnisse nach, und Streaming­dienste übertragen die Spiele live. Was fehlt, ist die Anbindung an den Schweizer Wettmarkt. Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten enthält keine eigene Kategorie für E-Sport und keinen Eintrag zu League of Legends, weder für die nationale Ligen­ebene noch für die internationalen Turniere.

Dass die Liste fehlt, ist nicht zufällig. Die kantonalen Behörden und die Aufsicht haben bisher kein Konzept verabschiedet, das den E-Sport als bewilligungs­fähige Disziplin an die existierende Sportwetten­regelung anschliesst. Solange das fehlt, können weder Swisslos noch Loterie Romande League-of-Legends-Wetten anbieten, ohne gegen ihre eigene Spielbewilligung zu verstossen. Aus Wett­sicht heisst das: Die Plattform, die in der Schweiz Sporttip heisst, wird auf absehbare Zeit keine League-of-Legends-Quote führen, und auf den Plattformen, die League-of-Legends-Quoten führen, wird auf absehbare Zeit kein Schweizer Konto eröffnet.

Die Frage, die sich eine Wettende in der Schweiz stellen muss, hat damit zwei Schichten. Erstens: Ist das Ereignis, das sie wetten will, ein Sportereignis im Sinne der Gespa-Liste? Für League of Legends lautet die Antwort nein. Zweitens: Ist die Plattform, bei der sie das tun will, in der Schweiz bewilligt? Für League-of-Legends-Wetten lautet die Antwort ebenfalls nein, weil keine bewilligte Plattform diese Wetten annimmt. Aus der Verkettung ergibt sich, dass jede Wette auf League of Legends, die im Inland stattfindet, eine Wette auf einer nicht bewilligten Seite ist. Daran ändert sich nichts, wenn die Plattform in Deutschland, Malta oder Curaçao eine andere Lizenz vorlegt – diese Lizenzen gelten in der Schweiz nicht.

Was sich auf einer bewilligten Plattform wetten lässt, ist ein breiter Fussball- und Eishockey­markt mit Tennis, Handball, Basketball und Wintersport; im Hintergrund führt Sporttip Randsportarten, die auf der Liste stehen. Wer dort eine Quote sieht, ist im Schweizer Rahmen – wer dort League-of-Legends sucht, wird nichts finden, und zwar nicht aus technischen Gründen, sondern aus rechtlichen. Das ist die trennscharfe Linie, an der sich die Seite orientiert.

Die bewilligten Veranstalter im Vergleich: Sporttip und Jouez Sport

Die Plattform, die in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein genutzt wird, heisst Sporttip und ist das Produkt von Swisslos. Wer im Vertragsgebiet der Romandie wohnt, findet das Gegenstück bei der Loterie Romande unter dem Namen Jouez Sport. Beide richten sich nach dem Geldspielgesetz, beide haben eine Veranstalter- und eine Spiel­bewilligung, beide setzen auf das produktbezogene Schutzsystem. Der Unterschied liegt in der Geografie und in der Sprache – inhaltlich sind die Angebote eng verwandt, formal fallen sie unter zwei verschiedene Veranstalter.

Veranstalter Bewilligung (CH) Träger­organisation / Gebiet
Swisslos / Sporttip Ja, bewilligt (BGS, SR 935.51, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, TI und Liechtenstein
Loterie Romande / Jouez Sport Ja, bewilligt (BGS, SR 935.51, Aufsicht Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne – FR, GE, JU, NE, VD, VS

Beide Veranstalter nehmen Aufträge nur aus dem eigenen Vertragsgebiet an. Wer aus dem Wallis ein Konto bei Swisslos eröffnen will, scheitert an der Wohnsitz­prüfung; wer aus Bern ein Konto bei Loterie Romande eröffnen will, ebenso. Das doppelte Monopol ist eine Folge der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), die den beiden Veranstaltern exklusive Gebiete zuweist.

Was die beiden nicht anbieten, ist League of Legends. Wer in der Romandie wohnt und auf League of Legends wetten will, hat im Jouez-Sport-Programm keine Wahl – genau wie auf der Deutschschweizer Seite. Das ist die Klammer, die beide Spalten der Tabelle verbindet: zwei bewilligte Plattformen, keine zugelassene Disziplin für den gesuchten Wettgegenstand.

Sporttip und Jouez Sport im Detail: Zahlen, Regeln, Mechanik

Swisslos Sporttip – was die Spielregeln festlegen

Bei Sporttip gilt: Einsatz mal Quote ergibt den Brutto­gewinn, bei Kombinationen wird die Gesamt­quote als Produkt der Einzel­quoten gebildet, und das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundungs­regel ist eine praktische Fussnote: bei kleinen Einsätzen werden 5-Rappen-Differenzen relevant, und sie erklären, warum ein Wettschein in der App gelegentlich zwei, fünf Rappen mehr oder weniger zeigt als die Faustregel vermuten liesse.

Der Mindest­einsatz pro Einzel- oder Kombinations­wette beträgt CHF 1. Der Höchst­einsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinations­wette und bei CHF 10’000 pro System­wette. Swisslos behält sich vor, die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen anzupassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Was die Plattform tun kann, ist in der Praxis eingeschränkt – das Geldspielgesetz verlangt eine gewisse Stabilität – aber die Spielregeln lassen den Weg offen.

Was den Spielschutz angeht, gilt das im Abschnitt ‚Was eine Schweizer Bewilligung konkret bedeutet‘ dargelegte Schema: 18 Jahre Mindestalter, ein Konto pro Person, Verlust­limiten vor der ersten Wette, selbst gewählte Spielsperre produktbezogen von 1 bis 180 Tagen, unbefristete Sperre über das schweizweite Register. Wer gegen die eigenen Teilnahme­bedingungen verstösst – etwa eine zweite Registration mit anderer Identität –, dem wird das Konto gesperrt und der Gewinn verweigert.

Loterie Romande Jouez Sport – dieselbe Logik, andere Sprache

Die Loterie Romande ist die Genossenschaft, die in der Westschweiz tätig ist. Ihr Sitz liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufs­stellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Jouez Sport ist das Produkt, das die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura abdeckt. Für eine Wettende aus Genf ist Jouez Sport der einzige bewilligte Weg.

Die Regeln sind im Grundsatz dieselben wie bei Sporttip – Verlust­limiten, Spielsperre, 18-Jahres-Altersgrenze, ein Konto pro Person –, aber die Spielregeln selbst werden von der Loterie Romande in eigener Regie herausgegeben und enthalten die für den Veranstalter typischen Eigenheiten. Wettende sollten die Spielregeln vor der ersten Wette lesen, weil die Detailbestimmungen – etwa zur Definition der regulären Spielzeit – abweichen können. Die Faustregel für die Quote-Mechanik bleibt: Einsatz mal Quote, Kombination als Produkt der Einzel­quoten.

Live, Cash-Out, Kombination – Mechanik im Detail

Bei Live-Wetten gilt im Schweizer Recht: die Wette zählt, unabhängig davon, ob das Ereignis im Stream verfolgt wird oder nicht. Das hebt sich von Wettmärkten ab, in denen ein Stream Voraussetzung ist. Wer bei Sporttip live wettet, ohne das Spiel zu sehen, setzt trotzdem, und das Spiel wird – auf eigenes Risiko – nach seinem tatsächlichen Verlauf gewertet. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreten des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – der Einsatz wird zurück­erstattet. In spiel­entscheidenden Situationen, also nach Elfmeter, nach Roter Karte oder nach einer Videoschiedsrichter-Entscheidung, kann die Plattform Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeit­wetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out – eine Teilauszahlung gibt es nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche, nicht vorzeitig realisierte Wettgewinn, hängt vom aktuellen Stand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; die Plattform muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer Cash-Out nutzt, akzeptiert, dass der ausgeführte Betrag fix ist – eine Rück­gängig­machung sieht die Plattform nicht vor.

Bei Kombinationen, die aus voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sport­veranstaltung bestehen, ist nur die Bet-Builder-Funktion zulässig. Wer irrtümlich eine solche Kombination auf dem herkömmlichen Weg abgibt, läuft Gefahr, dass Swisslos die ganze Kombinations­wette für ungültig erklärt und den Einsatz zurück­erstattet. Der Mechanismus verhindert, dass Wettende durch Korrelation von Ereignissen einen künstlichen Vorteil aufbauen.

Eine Besonderheit ist der Kombiboost. Er gilt nur online – Prematch, Live und System­wetten – und verlangt mindestens vier Voraus­sagen mit einer Mindest­quote von 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraus­sagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinn­erhöhung sind limitiert. Wer also fünfzehn Treffer mit Quote 1.50 oder höher aneinander reiht, bekommt den Nettogewinn nochmals verdoppelt – ein Mechanismus, der in der Werbung gerne als Geschenk gerahmt wird und in der Spielregel als Bonusstaffel steht, mit klaren Grenzen für den Maximal­betrag. Quotenboosts sind ein ähnliches Konstrukt: nur online, nur Prematch-Einzel­wette auf eine Voraus­sage, einmal pro Wettender nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei Cash-Out verfällt der Boost.

Wie Geld auf das Konto kommt und wieder weg

Geld auf das Spielkonto fliesst über das Wallet. Bei Swisslos lässt sich Spiel­guthaben per Online-Zahlungs­mittel oder per Einzahlungs­schein kaufen, der Mindest­betrag ist CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine der angebotenen Online-Zahlungs­arten: die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer kein PostFinance-Konto führt, kann auf andere Online-Zahlungs­wege ausweichen – die App-Logik zeigt den jeweils verfügbaren Weg an.

Die Auszahlung folgt einer eigenen Logik. Swisslos zahlt Spiel­guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lautet und in der Schweiz oder in Liechtenstein geführt wird. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratis­spiel­guthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – dieser Vermerk steht in den Bedingungen und schlägt sich typischer­weise als «nicht auszahlbar» in der Wallet-Anzeige nieder.

Bei der Gewinnaus­zahlung trennt die Plattform zwischen kleinen und grossen Beträgen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spiel­bestätigungs­quittung werden automatisch dem Wallet gut­geschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden, falls die Zahlungs­verbindung bekannt ist, innert 3 Arbeits­tagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Überweisung geht immer auf das eigene Konto; eine Auszahlung an Dritte oder an ein Konto auf einen fremden Namen sieht das BGS nicht vor.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekannt­machung der Wettaus­wertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos – eine Frist, die bei verpassten Quittungen eine Rolle spielt, im Online-Konto aber mehrheitlich automatisch eingehalten wird. Bei verweigerter Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Steuern, Freibetrag und Verrechnungssteuer

Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind einkommen­steuerfrei bis zum Steuer­frei­betrag pro Einzel­gewinn. Der Bundes­wert beläuft sich ab 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000, der kantonale Wert ist tiefer und unterscheidet sich je nach Kanton – die Antwort lautet daher «je nach Kanton», nicht ein fester Betrag. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungs­steuer ein, die mit der Steuer­erklärung zurück­gefordert werden können. Für die typische Wettende, die einen Drei- oder Vierstellige­betrag gewinnt, heisst das: keine Einkommen­steuer und keine Verrechnungs­steuer auf den Gewinn.

Gewinne von ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung fallen nicht unter die Schweizer Verrechnungs­steuer. Sie sind aber nach kantonalem Recht einkommen­steuer­pflichtig; im Kanton Thurgau etwa behandelt die kantonale Steuer­praxis Gewinne aus ausländischen Gross­spielen unabhängig vom Betrag als voll steuer­bares Einkommen. Wer das übersieht, dem droht eine Nach­forderung und im schlimmeren Fall eine Steuer­hinter­ziehung. Die Antwort auf die Steuer­frage lautet bei einem ausländischen Anbieter darum nie pauschal «steuerfrei», sondern «kantonal unterschiedlich, Steuer­beratung empfohlen».

Was die Verteilung zeigt – Geschäfts­bericht Swisslos 2025

Für 2025 hat Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sport­förderung Schweiz, die wiederum Swiss Olympic, den Fussball, den Eishockey und die Sporthilfe trägt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., im Jahr davor CHF 122 Mio. Diese Zahlen sind kein Werbe­argument – sie zeigen, wohin ein bewilligter Anbieter den Ertrag lenkt, und sie stehen im offiziellen Geschäfts­bericht. Sie sind auch ein Hinweis darauf, wie gross das Sportwetten­segment im Vergleich zu Lotterien ist: etwa ein Fünftel des Reingewinns, der Rest stammt aus Lotterie­produkten wie Swiss Lotto, EuroMillions und Bingo.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – was die Seite benennt und was sie nicht anpreist

Wer im Internet nach League-of-Legends-Wetten sucht, stösst auf eine Reihe grosser ausländischer Marken. Sie sind hier namentlich aufgeführt, weil sie im Alltag einer Schweizer Wettenden vorkommen, aber sie sind nach Schweizer Recht keine bewilligten Veranstalter und sollten auch nicht als solche missverstanden werden.

Die Plattformen, die im Suchbild auftauchen, sind Betovo, Coolzino, PowBet, Betwinner, Betify, Jackbit, Sportaza und BetAlright. Keine dieser Marken verfügt über eine Veranstalter- oder Spiel­bewilligung der Gespa; ihre Lizenzen – wo vorhanden – stammen aus anderen Jurisdiktionen und entfalten in der Schweiz keine Rechtskraft. Die Domänen dieser Anbieter können, müssen aber nicht, auf der Gespa-Sperrliste stehen; ein DNS-Block, der heute greift, kann morgen durch eine neue Domain ersetzt sein.

Was die Plattformen anbieten, ist im jeweiligen Geschäfts­modell begründet: breite Wettmärkte, hohe Quoten­versprechen, gelegentlich Werbe­pakete, die in der Schweiz nicht zulässig wären. Werbung für Glücks­spiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS ausdrücklich verboten und nach Artikel 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 belegt – die Busse trifft den Anbieter, nicht die Wettende, aber der Mechanismus erklärt, warum viele dieser Seiten aus dem Ausland operieren und ihre Werbung nicht in Schweizer Kanälen schalten.

Für die Wettende in der Schweiz gilt auf der anderen Seite das eingangs Gesagte: keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Schutz­register, keine Schweizer Limiten-Pflicht, keine Schweizer Aufsicht über die Quote. Wer bei einer dieser Plattformen spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Begrenzung, die er sich selbst setzt, einzig im eigenen Konto besteht – und dass das Schweizer Recht ihm auf diesem Anbieter keinen Beistand gibt, wenn etwas schief geht.

Was eine Quote tatsächlich kostet – die Margin am Beispiel

Jede Wette trägt einen eingebauten Abzug, der sich im Quotenniveau niederschlägt. Wer eine Quote sieht, sieht nicht den «fairen» Preis, sondern den Preis, den der Anbieter anbietet, und der Anbieter behält sich einen Anteil. Das Instrument, mit dem man das misst, ist die Margin (oder Auszahlungs­quote, je nach Blickrichtung) – die Differenz zwischen dem, was die Wettenden zusammen einsetzen, und dem, was sie zusammen ausgezahlt bekommen.

Rechnerisch lässt sich das an einem Zwei-Wege-Markt zeigen. Nehmen wir an, eine Plattform bietet für einen einfachen Zwei-Wege-Markt beide Seiten zu 1.90 an – kein wirklicher Markt, nur ein Anschauungs­beispiel, das die Mechanik ohne Bezug zu einem konkreten Spiel darstellt. Die Auszahlungs­quote ergibt sich aus 1 geteilt durch (1/Quote Seite A plus 1/Quote Seite B): 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (2/1.90) ≈ 0.95. Genauer gerechnet ist das 0.95 oder 95 %. Die Margin ist 100 % minus 95 %, also etwa 5 %. Das ist die Spanne, die der Anbieter von jedem Franken Einsatz im Durchschnitt behält – über sehr viele Wetten hinweg, nicht pro Einzelwette.

Was das für die Wettende bedeutet, hängt vom Markt ab, den sie spielt. Ein Markt mit symmetrischen 1.90/1.90-Quoten ist eine Seltenheit; die meisten Märkte haben einen Favoriten und einen Aussenseiter, die Quoten sind asymmetrisch, und die Auszahlungs­quote fällt für jede Seite anders aus. Nimmt man eine asymmetrische 1.50 für die Favoritenseite und 2.75 für die Aussenseiterseite, ergibt sich 1 ÷ (1/1.50 + 1/2.75) ≈ 0’864, die Margin entsprechend etwa 13.6 % – deutlich höher, weil das Ungleichgewicht die Auszahlungs­quote drückt. Das Prinzip ist dasselbe: jeder Markt hat seine eigene Margin, jede Disziplin ihre eigenen typischen Spannen, und ein Anbieter, der auf einer Sportart fünf Prozent nimmt, nimmt auf einer anderen vielleicht acht oder zehn. Wer die Margin eines Marktes kennt, weiss, wie viel er im Durchschnitt pro Franken Einsatz verliert.

Wie immer im Wett­geschäft gilt: das ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten. Eine einzelne Wette kann mehr gewinnen oder weniger verlieren, als die Margin suggeriert; aber wer den Mechanismus versteht, weiss, dass die Plattform auf Dauer Geld verdient, und sie verdient es nicht, weil sie die Spiele manipuliert, sondern weil sie die Quoten so setzt, dass die Auszahlungs­quote unter 100 % liegt.

Operative Punkte: was eine Wettende sonst noch beachten sollte

Die Verkaufs­stellen gehören zu Schweizer Sportwetten dazu, aber sie sind nicht der einzige Weg. Wer online spielt, geht über Swisslos.ch oder die Sporttip App auf iOS und Android. Die App ist die kompakte Variante und übernimmt die Wett­abgabe und die Ergebnis­verfolgung; sie kann auch unterwegs genutzt werden, und in der App zusammen­gestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufs­stelle spielen – ein Weg, der die Online-Vorbereitung mit der Tresen-Teilnahme verbindet und für Wettende Sinn macht, die eine Quittung ausgedruckt mitnehmen wollen.

Die reguläre Spielzeit ist im Sporttip mit Verweis auf den Fussball-Beispiel­wert von 90 Minuten plus Nachspielzeit definiert; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wett­programm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Im Eishockey wird mit der Verlängerung anders verfahren als im Fussball, im Basketball zählt die reguläre Spielzeit ohne Verlängerung, sofern nicht ausdrücklich angekündigt. Wer ohne diese Sätze wettet, wettet gegebenen­falls über die falsche Spieldauer.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt – oder im Rahmen eines Turniers nicht nachgeholt –, ist die Wette ungültig: Einzel­wetten werden zurück­bezahlt, in Kombinations­wetten erhält die Voraus­sage die Quote 1.00. Die 48-Stunden-Frist ist kurz; sie ist kürzer, als die meisten Wettenden auf dem Radar haben, und sie ist ein Grund, warum die Beschäftigung mit dem Spielplan – und nicht nur mit der Quote – zum Handwerk gehört.

Wer passt zu wem – eine ehrliche Bilanz

Die Schweizer Plattformen sind für Wettende gemacht, die in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen und das Schweizer Schutz­system akzeptieren: Verlust­limiten vor der ersten Wette, Spielsperre im Register, 18-Jahres-Alter, ein Konto pro Person. Wer im Westschweizer Vertrags­gebiet wohnt, geht zur Loterie Romande und zu Jouez Sport, die in derselben Logik operieren. Wer Wert auf den Schweizer Rechts­rahmen legt, hat keine andere Wahl – zwei Veranstalter, kein weiterer Anbieter, kein Spiel­plan­er­satz­anbieter. Diese Wahl­armut ist die Konsequenz des BGS, nicht ein Mangel der Plattformen.

Für Wettende, die League of Legends wetten wollen, ist die Bilanz anders. Die bewilligten Veranstalter haben League of Legends nicht im Programm; die Plattformen, die es im Programm haben, sind in der Schweiz nicht bewilligt. Eine Wettende, die in der Schweiz wohnt und League of Legends spielen will, geht damit einen Kompromiss ein: Sie spielt entweder auf einer Plattform, die das nicht anbietet, oder sie wechselt auf eine Plattform, deren Schweizer Schutz­rahmen entfällt, deren Quoten­mechanik nicht unter Schweizer Aufsicht steht und deren Quote­margin sie sich aus den jeweiligen Geschäfts­bedingungen selbst zusammen­rechnen muss. Sie nimmt einen Vorteil mit – einen globalen Wettmarkt um ein grosses Spiel – und gibt dafür mehrere Schichten auf: die Selbst­begrenzung, die Sperre, die Aufsicht, die Steuer­freiheit bis zum Frei­betrag und die Schweizer Anlaufstelle im Streitfall. Welche Schicht schwerer wiegt, hängt vom Spiel­verhalten, von der Höhe der Einsätze und von der eigenen Bereitschaft ab, das Limit selbst durch­zusetzen.

Wer den ersten Weg geht, akzeptiert ein kleineres Wett­angebot gegen ein vollständiges Schweizer Schutz­paket. Wer den zweiten Weg geht, bekommt League of Legends zu jeder Tages­zeit und zu jeder Markt­konstellation gegen den Wegfall derselben Schutz­schichten. Beide Wege sind legal beschreibbar, nur einer ist legal im Sinne des BGS, und nur einer fällt unter die hier dargestellten Spielregeln.

Häufige Fragen

Welche Schweizer Veranstalter sind für League-of-Legends-Wetten zuständig?

Keine. Weder Swisslos mit Sporttip noch die Loterie Romande mit Jouez Sport führen League of Legends im Programm. E-Sport steht nicht auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sport­arten, und das schliesst die Disziplin automatisch aus der bewilligten Wett­palette aus.

Was bedeutet es, dass E-Sport nicht auf der Gespa-Liste steht?

Die Gespa-Liste regelt, was in der Schweiz gewettet werden darf. Fehlt eine Sport­art in dieser Liste, gibt es keine Spiel­bewilligung dafür, kein Veranstalter kann eine Wette darauf anbieten, und jede Wette, die im Inland stattfindet, läuft auf einer Plattform ohne Bewilligung.

Welchen Schutz bietet die Schweizer Bewilligung, den eine ausländische Seite nicht bietet?

Die Schweizer Bewilligung verlangt eine Identitäts­prüfung, eine Spielsperre im schweizweiten Register, selbst gesetzte Verlust­limiten, eine Aufsicht über die Quoten und eine Auszahlung nur auf eigene Konten. Ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung haben diese Pflichten nicht, und im Streitfall gibt es keine Schweizer Anlaufstelle.

Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?

Die Schweizer Verrechnungs­steuer wird auf solche Gewinne nicht angewendet; die kantonale Einkommen­steuer dagegen behandelt Gewinne aus ausländischen Gross­spielen je nach Kanton als steuer­bares Einkommen. Eine Steuer­beratung ist sinnvoll, weil die Praxis zwischen den Kantonen deutlich auseinander­geht.

Welche Verlust­limiten muss ich bei einem Schweizer Veranstalter vor der ersten Wette setzen?

Vor der ersten Wette müssen Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 pro Limite (unter 21 Jahren CHF 1’000). Senkungen werden sofort wirksam, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungs­limite für 30 Tage lässt sich zusätzlich aktivieren.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»