Was Bestandskunden von Sportwetten in der Schweiz tatsächlich erwarten dürfen

Updated Oktober 2026
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Ein einzelnes Geschenkpaket mit Schnur liegt auf einem Holztisch neben einer brennenden Kerze.

Wer einmal ein Konto bei Swisslos oder Loterie Romande eröffnet hat, sucht im zweiten Jahr meist nach dem Bonus, der über die Neukundenphase hinausgeht. Wer sucht, wird schnell feststellen, dass das Angebot schmal ausfällt. Das hat einen Grund, der nicht in der Werbung steht: Auch Treuegutscheine und Gratisspielguthaben brauchen in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Was übrig bleibt, sind kleine, eng umrissene Aktionen, die je nach Quartal stark variieren. Dieser Überblick fasst die aktuellen Möglichkeiten zusammen und zeigt, worauf man achten sollte.

Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Sporttip, Version 4.2) sowie das Reglement der Loterie Romande.

Rechtslage: warum Bestandskunden-Boni in der Schweiz selten sind

Die Antwort auf «warum gibt es hierzulande keinen Sportwetten-Bonus für Bestandskunden wie bei ausländischen Anbietern?» liegt nicht in der Geschäftsidee der Veranstalter, sondern im Geldspielgesetz. Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Zuständig ist nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission, die Casinos beaufsichtigt, sondern die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern.

Ein Treppenhaus mit Holzgeländer, von oben fotografiert, die Stufen winden sich nach unten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das Gesetz legt fest, dass eine Bewilligung nur gilt, wer eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine zusätzliche Spielbewilligung erhält (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung zwei Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bestimmt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide haben eine schweizweite Bewilligung, aber jedes bedient nur sein eigenes Vertragsgebiet.

Eine weitere, weniger sichtbare Schranke betrifft Werbung und Gratisspiele. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und richtet sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen (Art. 74 BGS). Für Gratisspiele und Gratisspielguthaben verlangt das Gesetz die vorherige Einwilligung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht nach dieser Bestimmung der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 Bewilligungen erteilt. Das Bild, das sich daraus ergibt: Boni für Bestandskunden sind möglich, aber sie werden einzeln bewilligt und sind an klare Bedingungen gebunden, weil das Gesetz auf eine nüchterne Werbeumgebung zielt.

Wer hierzulande bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, spielt ausserhalb dieses Rahmens. Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste von Domains, die von Schweizer Internetanbietern via DNS blockiert werden; Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Die Konsequenz: weder das Gespa-Sperregister noch der Schweizer Rechtsweg greifen, Gewinne aus solchen Wetten werden in bestimmten Kantonen wie Thurgau vollständig als Einkommen besteuert, und die Spielerin oder der Spieler hat im Streitfall keinen einfachen Weg zur Beschwerde.

Für die Frage nach Bestandskunden-Boni bedeutet das: die rechtliche Antwort steht in Art. 75 Abs. 2 BGS. Bonus ist nur, was die Aufsicht vorab erlaubt hat. Alles andere ist ein rechtliches Vakuum.

Spielerschutz: Limiten, Wartefristen und Spielsperre sind vom Gutschein unabhängig

Eine zweite Seite der Medaille ist der Spielerschutz, der unabhängig von jeder Promotion gilt. Beide Veranstalter setzen auf die Eigenverantwortung der Spielenden, nicht auf ein vom Staat vorgegebenes fixes Einsatzlimit. Schweizer Recht kennt keine solche pauschale Obergrenze; die Spielenden müssen selbst eine Verlustlimite setzen.

Ein Eishockeyschläger lehnt an der Bande einer leeren Halle, auf dem Eis spiegeln sich die Deckenlampen.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Bei Swisslos funktioniert das so: Wer Sporttip nutzt, muss vor der ersten Teilnahme eine Limite für 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze für 30 Tage liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort. Eine Erhöhung aber erst nach 72 Stunden – diese Karenzzeit ist freiwillig vom Veranstalter gesetzt, das Gesetz schreibt nur 24 Stunden vor. Wer das Wallet zusätzlich schützen will, kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Daneben gibt es die Spielsperre. Swisslos erlaubt eine produktbezogene Sperre für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos inklusive Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich selber aussperrt, kann diese Sperre erst nach drei Monaten aufheben lassen, mit Unterstützung einer Fachstelle. Das ist keine Spielerei: Die Karenzzeit ist gesetzlich verankert, nicht vom Anbieter erfunden.

Was die Pflicht betrifft, eine Limite zu setzen, so schreibt das Geldspielkonkordat in Art. 87 VGS fest, dass die Veranstalter tägliche, wöchentliche oder monatliche Höchstwerte für Einsatz oder Verlust verlangen müssen. Beide Schweizer Anbieter tun das. Es gibt aber keinen Schweizer Standardwert. Wer höhere Einsätze spielen will, muss die Limite bewusst anheben – und 72 Stunden warten.

Für Bestandskunden heisst das zweierlei: jede Promotion läuft innerhalb dieses Schutzrahmens, und der Schutz greift unabhängig von einem Gutschein. Ein «Treuebonus» bedeutet nicht, dass das Schutzsystem aufgehoben wird. Wer eine Erhöhung der Limite plant, sollte die 72 Stunden bewusst als Denkpause nutzen.

Bonus und Gratiswette: was Swisslos und Loterie Romande tatsächlich anbieten

Das Kernstück für Bestandskunden bei Swisslos ist nicht ein klassischer Einzahlungsbonus, sondern eine Aufwertung der Quote. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und gilt für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen, jede mit einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach der Anzahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Eine Variante davon sind die Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts wirken nur online auf Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und sie verfallen bei Cash-Out.

Die Loterie Romande setzt eher auf Aktionstage statt auf Dauerbooster. Ein Beispiel aus dem Winter 2025/26: Die Kampagne «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an insgesamt 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, sie waren 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Aktionscode und Auszahlungsmechanik sind also sehr konkret: Es braucht einen Code aus dem Stadionbesuch, der in einer App oder im Web eingegeben wird. Es braucht aber auch ein Konto, das vorher verifiziert wurde.

Was die Promotionen gemeinsam haben: das Spielguthaben ist nicht auszahlbar. Es kann eingesetzt und der daraus entstehende Gewinn kann – je nach Höhe und nach den Bedingungen der Veranstalter – ausgezahlt werden. Das Guthaben selbst aber bleibt im Spielkreislauf. Wer die CHF 10 vom Aktionstag gewinnbringend umsetzt, kann den Gewinn auszahlen lassen; die CHF 10 selbst sind futsch.

Dieses Detail trennt die Schweiz von ausländischen Modellen, in denen ein «Free Bet» als Werbeinstrument mit Bargeld-Charakter verkauft wird. In der Schweiz nennt das Gesetz das Gratisspielguthaben, und es ist eine eigene Kategorie neben Echtgeld.

So funktioniert der Kombiboost

Um die Mechanik greifbar zu machen, hier ein Beispiel mit dem Mindesteinsatz und mittleren Quoten: Wer vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 kombiniert, erhält eine Gesamtquote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9.79. Bei einem Einsatz von CHF 10 ist die Brutto-Rendite 9.79 × 10 = CHF 97.90. Der Netto-Gewinn vor Bonus beträgt 97.90 − 10 = CHF 87.90. Bei vier Voraussagen erhöht der Kombiboost den Nettogewinn um 5 %, das sind rund CHF 4.40. Der ausbezahlte Gewinn beläuft sich damit auf rund CHF 92.30.

Wer stattdessen 15 Voraussagen mit Quote 1.50 kombiniert – die obere Stufe – bewegt sich in einem ganz anderen Bereich. Wer eine einzelne Voraussage verliert, verliert den ganzen Schein, und das gilt unabhängig vom Bonus. Die Aufwertung ist eine Belohnung für das Treffen einer langen Kette, kein Ersatz für das Risiko der einzelnen Glieder. Das ergibt ein interessantes Profil für Bestandskunden: Der Boost ist ein Zuschlag, kein Sicherheitsnetz, und er hilft vor allem dann, wenn man ohnehin kombiniert spielt.

Wer über den Tellerrand schaut

Wer die Überschriften bei ausländischen Anbietern liest, sieht andere Grössenordnungen: «100 %-Bonus», «Free Bet», «Cashback», «Reload-Bonus». Diese Begriffe bezeichnen eine Werbepraxis, die in der Schweiz eine vorgängige Bewilligung der Gespa voraussetzt. Wer ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung eröffnet, akzeptiert damit, dass das Schweizer Schutzsystem nicht greift und dass die Werbeaussagen im Streitfall nach ausländischem Recht beurteilt werden.

Für die meisten Bestandskunden in der Schweiz heisst die ehrliche Empfehlung, sich nicht von Werbeformen locken zu lassen, die im Inland nicht existieren. Die hier verfügbaren Boosts sind kleiner, klarer befristet und an präzise Quotenregeln gebunden. Wer das annimmt, weiss, was er bekommt, und kann sich an der Auszahlungsquote orientieren.

Vergleich der Veranstalter: was die bewilligten Anbieter leisten

Das Angebot für Bestandskunden in der Schweiz hat zwei Pole. Auf der einen Seite Swisslos (Sporttip) mit dem dauernd verfügbaren Kombiboost und gelegentlichen Quotenboosts. Auf der anderen Seite Loterie Romande (Jouez Sport) mit sporadischem Aktionscode und kleineren Kampagnen pro Saison. Dazu kommen ausländische Anbieter, die keine Schweizer Bewilligung haben und für Schweizer Kunden weder Schutz noch Rechtsweg bieten.

Veranstalter Bewilligung Veranstalter / Lizenz
Swisslos Sporttip bewilligt SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa), Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport bewilligt Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa), Produkt Jouez Sport
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); auf der Gespa-Sperrliste möglich
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); auf der Gespa-Sperrliste möglich
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); auf der Gespa-Sperrliste möglich
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); auf der Gespa-Sperrliste möglich
22Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); auf der Gespa-Sperrliste möglich
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); auf der Gespa-Sperrliste möglich
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); auf der Gespa-Sperrliste möglich
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); auf der Gespa-Sperrliste möglich

Die Tabelle zeigt die wichtigste Trennlinie dieses Markts: zwei bewilligte Veranstalter, die zusammen die Schweiz abdecken, und eine Reihe ausländischer Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Werbung für nicht bewilligte Anbieter ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS eine Ordnungswidrigkeit mit Bussen bis CHF 500’000; die Spielerin selbst wird zwar nicht bestraft, aber im Ernstfall hat sie keinen einfachen Zugang zum Schweizer Recht.

Eine wichtige Begleitinformation: Beide bewilligten Veranstalter bedienen nur ihr Vertragsgebiet. Swisslos deckt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, TI). Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Wer in Genf wohnt, kann kein Swisslos-Konto führen; wer in Zürich wohnt, kann nicht bei Jouez Sport spielen. Das ist die Form, in der das Gesetz die monopolartige Struktur schützt.

Die Übersicht zeigt zudem, was die zwei bewilligten Veranstalter voneinander trennt. Der Kombiboost ist ein dauerhaft verfügbarer Mechanismus, der ohne Aktionstag auskommt; die Aktionstage der Loterie Romande sind punkteuell, mit klar befristeter Code-Vergabe. Beide Modelle sind eng, und beide sind bewilligungspflichtig.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist als interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel Trägerin der Bewilligung; das Produkt für die Sportwette heisst Sporttip. Der Anbieter ist also kein börsennotiertes Unternehmen mit Marketingabteilung, sondern eine öffentlich-rechtliche Struktur mit gesetzlichem Auftrag. Was Sporttip für Bestandskunden anbietet, beschränkt sich im Wesentlichen auf zwei Mechanismen: den Kombiboost und die Quoten- bzw. Profitboosts. Der Kombiboost ist nicht irgendeine Werbeaktion, sondern in den Spielregeln verankert und damit dauerhaft. Wer vier Wetten mit Quote ≥ 1.50 kombiniert, erhält einen Bonus auf den Nettogewinn, der mit der Anzahl Voraussagen steigt. Die höheren Stufen (40 %, 100 %) sind rar, weil 10 oder 15 richtige Voraussagen vorausgesetzt werden und die Auszahlungsmechanik bei jeder falschen Auswahl den ganzen Schein wertlos macht.

Sporttip akzeptiert Einsätze von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bis CHF 10’000 pro Systemwette. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und Swisslos kann die Limits jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen. Wer dauerhaft über CHF 1’000 pro Schein wetten will, braucht Systemwetten oder mehrere Scheine.

Ein Detail, das für die Auszahlung wichtig ist: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Über CHF 1’000 gehen automatisch innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der teilnehmenden Person. Auszahlungen vom Wallet auf ein Bankkonto sind zweimal pro Jahr kostenlos, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Was das für Bestandskunden heisst: Wer einen grösseren Gewinn aus einer Boost-Aktion holt, kann innert 3 Arbeitstagen auf dem Bankkonto rechnen, sofern die Zahlungsverbindung Swisslos bekannt ist.

Wer bei Sporttip mit Schweizer Wohnsitz wettet, hat Zugang zum vollen gesetzlichen Schutz: Verlustlimit, Spielsperre, Spielerschutzregister, Aufsicht durch die Gespa und die Pflicht zur Identitätsprüfung. Was auf der Strecke bleibt, ist die Auswahl an Wettmärkten. Sporttip bietet keine Eckball- oder Kartenmärkte, und esports ist im Gespa-Sportartenkatalog nicht enthalten. Für Bestandskunden, die aus den klassischen Fussball-, Eishockey- und Tennismärkten kommen, ist das ausreichend; für Wettfreunde mit Spezialinteressen ist es eng.

Das Urteil: Swisslos Sporttip ist die belastbare Anlaufstelle für Bestandskunden in der Deutschschweiz. Wer mit den engen Marktstrukturen leben kann und auf ein dauerhaftes Boost-System setzt, ist hier richtig. Für spezialisierte Märkte und für Westschweizer Wohnsitz ist es nicht der passende Anbieter.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist das Gegenstück zu Swisslos, mit Sitz in Lausanne und einem Vertragsgebiet, das die sechs Westschweizer Kantone umfasst. Das Produkt heisst Jouez Sport. Die Verkaufsstellen der Loterie Romande sind über die ganze Westschweiz verteilt: 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.

Wer in Genf oder in der Waadt wohnt, kann online ein Konto eröffnen und an den Sportwetten teilnehmen. Anders als bei Swisslos fehlt ein dauerhafter Mechanismus wie der Kombiboost; das Programm der Loterie Romande setzt stärker auf einmalige Aktionstage, oft im Verbund mit Sportereignissen in der Region. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist dafür ein typisches Beispiel: ein Code, der in den Stadien an bestimmten Spieltagen verteilt wird, eingebbar im verifizierten Online-Konto, 30 Tage gültig. Die Aufstockung des Wallets erfolgt, sobald der Code akzeptiert ist.

Das Wallet der Loterie Romande hat eigene Regeln. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet selbst darf maximal CHF 10’000 halten. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die hinterlegte IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar und wird im Wallet für Wetten verwendet.

Das Urteil: Loterie Romande Jouez Sport passt für Bestandskunden in der Westschweiz, die mit punktuellen Aktionen leben. Wer ein dauerhaftes Boost-System sucht, findet es hier nicht. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, hat keine andere bewilligte Wahl.

WirWetten, Playzilla, FortuneJack, 1xBet, 22Bet, Bahigo, Jackbit, AmunRa

Diese Anbieter teilen ein gemeinsames Merkmal: Sie haben keine Schweizer Bewilligung. Ihre Lizenzen, soweit sie welche angeben, stammen aus anderen Rechtsräumen und haben in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS. Sie sind nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, und der Rechtsweg bei Streit führt über die ausländische Gerichtsbarkeit. Schweizer Spielerinnen und Spieler können zwar grundsätzlich spielen, aber sie riskieren, dass die Sperre DNS-seitig greift und sie ihre Gewinne nicht über das Schweizer Bankensystem ausgezahlt bekommen. Wer dort spielt, akzeptiert die Werbeformen, die in der Schweiz verboten sind, im Ausland aber erlaubt.

Das Urteil: Diese Marken sind für Schweizer Bestandskunden keine Alternative zu Swisslos oder Loterie Romande. Wer ein grösseres Wettprogramm, einen Bonuscode oder ein Cashback-Versprechen sucht, findet es dort – und gibt den Schutz des Schweizer Rechts dafür auf. Wer Wert auf Schutz, ein nachvollziehbares Verfahren bei Streit und eine Besteuerung im Rahmen des Verrechnungssteuerrechts legt, bleibt bei den bewilligten Veranstaltern.

Überblick: was Bestandskunden erwarten können

Der Blick auf das Ganze hilft, die einzelnen Angebote einzuordnen. Bestandskunden in der Schweiz haben zwei reguläre Anlaufstellen: Swisslos Sporttip für die Deutschschweiz und das Tessin, Loterie Romande Jouez Sport für die Westschweiz. Beide sind bewilligt, beide operieren unter der Aufsicht der Gespa, und beide kennen Bonusmechanismen, die vorher von der Aufsicht genehmigt wurden.

Das Programm lässt sich in drei Typen einteilen. Der erste Typ ist der dauerhafte Mechanismus: der Kombiboost von Swisslos. Er ist Teil der Spielregeln, gilt ohne Aktionszeitraum und richtet sich an Wettende, die ohnehin Kombinationen spielen. Der zweite Typ ist die zeitlich befristete Aktion: Quotenboosts, Profitboosts und die Sport-Aktionstage. Sie sind bewilligt, oft mit Quotenuntergrenzen und Gültigkeitsfristen verbunden, und fallen pro Wettendem nur einmal an. Der dritte Typ ist die Kampagne mit Stadion- oder Eventbezug: Verteilaktionen über die Verkaufsstellen oder die Stadien, oft mit Code, immer mit nicht auszahlbarem Spielguthaben.

Was es hingegen nicht oder nur am Rand gibt, ist der klassische Einzahlungsbonus, der das zweite oder dritte Deposit prozentual aufstockt. Solche Modelle sind im Ausland Standard, in der Schweiz nicht, weil jede Form der Gratisspielguthaben-Bewilligung einzeln beantragt werden muss.

Bestandskunden, die mit einem Konto bei Swisslos oder Loterie Romande spielen, sind nicht benachteiligt im Vergleich zu Neukunden – sie haben aber auch keinen einmaligen Vorteil. Das liegt am Modell: Die Grossspiel-Bewilligung verlangt Transparenz über den Nettogewinn, nicht über die Werbeform. Eine Gutschrift von 100 % auf den Nettogewinn bei einer 15-fach-Kombination ist die höchste Belohnung, die das System vorsieht.

Die Frage nach dem «Bonus» im Sinn eines Mehrwerts pro Einsatz hat damit eine nüchterne Antwort: Der Wert einer Promotion liegt in der Erhöhung des Nettogewinns, nicht im verschenkten Echtgeld. Wer das verstanden hat, sieht die Schweizer Werbeprinzipien klar.

Zahlungen und Auszahlungen: wie das Geld in und aus dem Konto fliesst

Die Zahlungsseite gehört zu den weniger sichtbaren Unterschieden zwischen bewilligten und nicht bewilligten Anbietern. Schweizer Recht verbietet die Auszahlung anonymer oder Krypto-Wallets; Gewinne und Saldi werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers überwiesen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Kreditierung an Spielerinnen und Spieler ist ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Bei Swisslos lädt man das Wallet per PostFinance Pay direkt in der PostFinance-App auf, daneben sind weitere Online-Zahlungsmittel und der Einzahlungsschein verfügbar. Die Mindesteinzahlung beträgt CHF 20, innert 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur zulässig, solange das Wallet nicht über CHF 9’999 liegt.

Die Loterie Romande setzt ähnliche Limits: maximal CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage, maximal CHF 10’000 Wallet-Guthaben. Beide Systeme trennen also bewusst zwischen Echtgeld-Einzahlung, Spielguthaben aus Aktionen und Gewinnen – die drei Grössen werden nicht vermischt. Wer mit dem Gratisspielguthaben aus einer Aktion spielt und gewinnt, bekommt den Gewinn auf das Wallet oder das Bankkonto ausgezahlt; das Aktionsguthaben selbst bleibt im Spielkreislauf.

Für Bestandskunden, die einen Boost aus einer Promo verwenden, heisst das: Das Spielguthaben verschwindet bei einer verlorenen Wette; das Echtgeld-Wallet und das Bankkonto werden nur durch echte Gewinne gefüllt. Das ist die Architektur, die das Gesetz gegen ungewollte Vermischung schützt.

Steuern und Quote: was vom Gewinn übrig bleibt

Die Frage nach dem, was am Ende übrig bleibt, hat zwei Seiten: die Auszahlungsquote des Markts und die steuerliche Behandlung. Bei der Auszahlungsquote zeigt sich die Mechanik der Grossspiele: Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen ist abschliessend. Wer auf eine Quote 2.10 wettet, akzeptiert implizit einen Markt, in dem die Auszahlungsquote – der Anteil der Einsätze, der an die Wettenden zurückfliesst – unter 95 % liegt. Der Rest ist die Marge des Veranstalters, und zwar für jeden einzelnen Markt und jedes einzelne Ereignis. Bei Spezialwetten mit niedrigeren Quoten und hohem Favoritenanteil sinkt die Auszahlungsquote weiter, weil die bookie-Marge sich an den wahrscheinlichen Ausgängen orientiert.

Bei den Steuern gilt: Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat die Freigrenze auf CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 festgesetzt (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Die Kantone haben eigene Schwellen, die je nach Kanton abweichen. Über dem Schwellenwert behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung rückforderbar ist. Für die typische Bestandskundin heisst das: die allermeisten Gewinne liegen unter dem Freibetrag und sind steuerfrei.

Anders bei Gewinnen aus nicht bewilligten Anbietern: Diese werden im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe als Einkommen besteuert; die kantonale Praxis variiert. Die Faustregel: Wer bei einem bewilligten Anbieter spielt und nicht in den sechsstelligen Bereich kommt, plant keine Quellensteuer ein. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte die kantonale Praxis kennen oder eine Steuerberatung fragen.

Cash-Out und Livewetten: Sonderfälle, die nicht jeder kennt

Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Eine ausgeführte Cash-Out-Transaktion lässt sich nicht mehr rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden.

Ein Detail, das für Boosts relevant ist: Wer eine Wette mit Quotenboost oder Profitboost abschliesst und dann Cash-Out nutzt, verliert den Boost. Der Boost ist damit an die normale Auswertung der Wette gebunden, nicht an den vorzeitigen Ausstieg. Wer das übersieht, realisiert einen ungeplanten Verlust.

Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 und werden zurückerstattet. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, VAR-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer Live-Boosts nutzt, sollte diese Schutzregeln kennen, weil sie den Unterschied zwischen einer normalen Wette und einer wertlosen Quote ausmachen.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer zuzüglich Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Auch das gehört zu den Standardfallen, die unabhängig von jeder Promotion gelten.

Mindesteinsatz und Höchsteinsatz: die operativen Grenzen

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Diese Grenzen sind hart – eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer seine Wettstrategie auf hohe Einzelwetten auslegt, stösst bei den bewilligten Veranstaltern an eine Grenze, die im Ausland nicht existiert.

Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Das ist keine leere Klausel, sondern ein Mechanismus, der in die Spielregeln eingebaut ist. Wer sich auf eine bestimmte Einsatzhöhe verlässt, kann eines Tages mit einer Anpassung konfrontiert sein – im Regelfall nach unten, in Ausnahmen aber auch nach oben.

Für die Frage nach dem Bonus ist diese Grenze relevant, weil sie den maximalen Wert eines Boosts definiert. Wer einen 100%-Kombiboost auf eine 15er-Kombination nutzt, gewinnt den Bonus auf den Nettogewinn einer Wette, die maximal CHF 1’000 Einsatz hat. Eine höhere Auszahlung ist über eine einzelne Wette nicht möglich; grössere Volumen müssen über Systemwetten oder mehrere Scheine gestreut werden.

Wettgültigkeit: Annullierung, abgesagte Spiele und Verjährung

Bei abgesagten Ereignissen kennt Sporttip eine klare Regel: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt – oder im Rahmen eines Turniers neu angesetzt – ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer einen Kombiboost nutzt und ein einzelnes Spiel fällt aus, mindert sich der Bonus, weil die Voraussage nicht mehr zählt.

Eine eher unbekannte Grenze ist die Verjährung: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Bei verweigerter Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer ein Boost-Guthaben über mehrere Wochen im Wallet lässt und dann auf das Bankkonto auszahlen will, sollte diese Frist im Kopf haben.

Vom abhängigen Wettereignis – etwa «Handicap auf Tore im Spiel» – gilt, dass diese nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden dürfen. Eine irrtümlich angenommene Kombination ohne diese Funktion kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer Boosts und Kombiwetten nutzt, sollte die Bet-Builder-Funktion bewusst einsetzen, um den Verlust der Wette zu vermeiden.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz Gratiswetten für Bestandskunden?

Gratiswetten im Sinn eines rückzahlbaren Wettscheins sind in der Schweiz selten. Beide bewilligten Veranstalter bieten stattdessen Aufwertungen bestehender Wetten an: Quotenboosts, Profitboosts und den Kombiboost. Die Loterie Romande hat in der Saison 2025/26 einmal CHF 10 Gratisspielguthaben pro Aktionstag verteilt, das sind 7’000 Codes über die ganze Kampagne. Wer ein Gratisspielguthaben erhält, kann es einsetzen; der Gewinn daraus ist auszahlbar, das Guthaben selbst aber nicht. Eine klassische Gratiswette mit Cash-Charakter, wie sie im Ausland üblich ist, gibt es im Schweizer bewilligten Markt kaum.

Wie funktioniert der Sporttip-Kombiboost für bestehende Konten?

Der Kombiboost ist in den Sporttip-Spielregeln verankert und gilt online für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen, jede mit einer Quote von mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn – das ist die Brutto-Rendite minus Einsatz – gibt es 5 % Bonus bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Booster und Boost sind in Einsatz und Höhe limitiert, bei Cash-Out verfällt der Bonus. Wer eine einzelne Voraussage verliert, verliert den ganzen Schein. Der Boost belohnt die Kette, nicht das einzelne Glied, und ist daher für Bestandskunden vor allem dann interessant, wenn sie ohnehin Kombinationen spielen.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. An ausgewählten Spieltagen der National League verteilte die Loterie Romande in den Stadien einen Code. Wer den Code innert 7 Tagen im bereits verifizierten Online-Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Codes ausgegeben. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar – Gewinne daraus konnten aber unter den üblichen Regeln ausgezahlt werden. Die Aktion richtete sich an Personen mit Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone und Vertragsgebiet der Loterie Romande.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Bei einem Gratisspielguthaben, wie es im bewilligten Schweizer Markt üblich ist, wird nur der Gewinn ausbezahlt, nicht das Aktionsguthaben selbst. Wer mit CHF 10 Spielguthaben eine Wette zu Quote 3.00 abschliesst und gewinnt, erhält den Gewinn von CHF 20 – die ursprünglichen CHF 10 verbleiben im Spielkreislauf und sind nicht auszahlbar. Das unterscheidet die Schweizer Variante vom «Free Bet» im Ausland, wo je nach Anbieter der Einsatz mit dem Gewinn zurückfliesst. Wer die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» nutzt, gewinnt also den Reingewinn, nicht das Aktionsguthaben.

Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten werden nach der Identitätsprüfung auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers überwiesen. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der teilnehmenden Person, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist. Auszahlungen vom Wallet auf ein Bankkonto sind zweimal pro Jahr kostenlos, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Loterie Romande überweist Gewinne über CHF 1’000 auf die hinterlegte IBAN. Krypto-Wallets oder ausländische Konten sind in der Schweiz nicht zulässig.

Was ist von Gutscheincodes ausländischer Wettseiten für Bestandskunden zu halten?

Vorsicht. Werbung für ausländische Wettanbieter ist in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit Bussen bis CHF 500’000 bestraft werden; die Aufsichtsbehörde Gespa publiziert eine Sperrliste mit Domains, die von Schweizer Internetanbietern geblockt werden. Wer einen Gutscheincode von einem solchen Anbieter nutzt, spielt ohne Schweizer Schutz – die Spielsperre greift nicht, der Rechtsweg führt über das Ausland, und die Gewinne können je nach Kanton als Einkommen versteuert werden müssen. Aus den genannten Gründen sind diese Codes für Schweizer Bestandskunden keine echte Alternative zu den bewilligten Veranstaltern.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»