Cookie-Richtlinie – englandwetteninfo
Wer auf englandwetteninfo den englischen Fussball und seine Wettmärkte nachliest, soll dabei möglichst wenig Spuren im Browser hinterlassen. Die Seite setzt deshalb nur wenige Cookies; dieses Dokument legt offen, welche es sind, was sie bewirken und wie sich die Zustimmung zurücknehmen lässt. Als Cookies gelten hier auch Local Storage, Session Storage und Zählpixel, da sie ebenfalls Informationen auf dem Endgerät ablegen oder auslesen.
Was gespeichert wird
- Notwendig: Diese Cookies halten die Sitzung zusammen, verteilen Anfragen auf die Server, schützen Formulare vor automatisiertem Missbrauch und merken sich die Cookie-Entscheidung. Sie sind ohne Auswahl aktiv. Sitzungs-Cookies enden mit dem Browser; die Entscheidung bleibt höchstens zwölf Monate gespeichert.
- Funktional: Sie behalten Einstellungen wie die Sprache oder zuletzt betrachtete Vergleiche. Aktiv werden sie erst nach Zustimmung im Banner.
- Analytisch: Sie zählen Seitenaufrufe, damit sich die Inhalte verbessern lassen. Auch sie setzen eine Zustimmung voraus. Die IP-Adressen werden vor der Auswertung gekürzt, ein Profil über mehrere Websites hinweg entsteht nicht.
- Von Dritten: Eingebettete Karten oder Videos können Cookies ihrer Anbieter mitbringen; dort gilt deren Datenschutzhinweis, und ein Widerspruch richtet sich an sie. Werbe-Cookies mit Profilbildung kommen bei englandwetteninfo nur nach ausdrücklicher Wahl zum Einsatz.
Zustimmung zurücknehmen
Über «Cookie-Einstellungen» in der Fusszeile lässt sich jede Entscheidung später ändern. Daneben erlauben alle verbreiteten Browser, Cookies zu sperren oder zu löschen:
- Google Chrome: support.google.com/chrome/answer/95647
- Mozilla Firefox: support.mozilla.org/de/kb/cookies-und-website-daten-in-firefox-loeschen
- Apple Safari: support.apple.com/de-ch/guide/safari/sfri11471/mac
- Microsoft Edge: support.microsoft.com/de-ch/microsoft-edge
Sind notwendige Cookies gelöscht, zeigt die Website das Banner wieder an, und manche Funktionen stehen zeitweise nicht zur Verfügung.
Rechtlicher Rahmen
Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG, SR 784.10) lässt die Bearbeitung von Daten auf einem fremden Gerät zu, wenn die Nutzerin oder der Nutzer über Vorgang und Zweck informiert ist und widersprechen kann. Kommen Personendaten ins Spiel, tritt das Datenschutzgesetz hinzu (revDSG, SR 235.1), seit dem 1. September 2023 in revidierter Fassung in Kraft. Bei Zugriffen aus der EU kann überdies die DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) gelten. Fragen und Anzeigen gehen an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in Bern; weitere Angaben bietet die Datenschutzerklärung.
Stand: Oktober 19, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»
