Curling-Wetten in der Schweiz: Was erlaubt ist und wer anbietet
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Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Gespa-Liste (10.09.2026), die Swisslos-Spielregeln (Sporttip, Version 4.2) und den Geschäftsbericht 2025 der Swisslos.
Curling ist eine Randsportart. Die Wettmärkte sind schmal, die Quoten folgen eigenen Regeln, und die Schweizer Rechtslage erlaubt nur zwei Anbietern, hierzulande überhaupt Sportwetten zu führen. Wer auf Curling wetten will, landet also rasch an einer doppelten Engstelle: Der Spielplan liefert nicht jeden Monat etwas, und die Gespa-Liste bestimmt, was überhaupt im Wettprogramm erscheinen darf. Daraus folgt eine ungewohnte Ordnung. Statt freier Anbieterwahl steht zuerst die Frage, wer überhaupt eine Bewilligung hat. Erst danach entscheidet sich, ob die Quoten das Risiko wert sind.
Swisslos (Produktname Sporttip) und Loterie Romande (Produktname Jouez Sport) sind die einzigen Veranstalterinnen mit einer Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Sie bedienen je ihre Kantone, ihre Spielregeln unterscheiden sich nur in Nuancen, und ihre Programme führen Curling nur, wenn die Gespa-Liste das Spiel aktuell vorsieht. Daneben existieren ausländische Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung. Sie sind über die Gespa-Sperrliste erreichbar, fallen aber nicht unter den Schutz des Geldspielgesetzes (BGS): keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Rekursstelle, keine Verrechnungssteuer. Wer eines dieser Angebote nutzt, geht bewusst ausserhalb des Schweizer Rahmens – und bezahlt dafür mit dem Wegfall genau der Schutzmechanismen, die das BGS vorschreibt.
Dieser Leitfaden stellt die legalen Schweizer Anbieter vor und erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Curling-Wetten. Er zeigt auf, wie das Schweizer Geldspielgesetz das Wettangebot strukturiert, wie Quoten und Margen bei Curling-Wetten funktionieren und welche Schutzmechanismen bei den bewilligten Anbietern greifen.
Wie das Schweizer Sportwettenrecht Curling betrifft
Die zentrale Rechtsquelle ist das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS). Es trat am 1. Januar 2019 in Kraft und behandelt Sportwetten als Grossspiele. Das bedeutet: Eine Bewilligung ist nötig, bevor irgendein Anbieter hierzulande Sportwetten führt – Werbung, Vermittlung und Durchführung ohne Bewilligung sind Tatbestände, nicht nur Ordnungswidrigkeiten.

Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die Schweizer Spielbanken beaufsichtigt; Sportwetten fallen ausdrücklich nicht in deren Zuständigkeit. Jede Veranstalterin braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spielform (BGS, Art. 21–25). Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Staat – hat in der Schweiz keine Rechtskraft (BGS, Art. 4). Für die Schweizer Praxis gilt: Lizenz bedeutet Gespa-Bewilligung, nichts anderes.
Die Kantone haben in einer interkantonalen Vereinbarung geregelt, dass nur zwei Veranstalterinnen Sportwetten anbieten dürfen. Swisslos mit Sitz in Basel organisiert die Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip. Loterie Romande mit Sitz in Lausanne organisiert sie unter dem Namen Jouez Sport. Beide sind Genossenschaften, ihre Reingewinne fliessen vollständig in die Kantone und in gemeinnützige Zwecke. Hier zeigt sich eine Besonderheit, die im europäischen Vergleich selten ist: Es gibt nicht eine ganze Branche bewilligter Anbieter, sondern exakt zwei Veranstalterinnen mit klarer Gebietsaufteilung.
Wer in welchem Kanton spielen darf
Swisslos führt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein durch. Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Ein Online-Konto lässt sich nur eröffnen, wenn der Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet liegt. Wer umzieht, kann das Konto nicht ohne weiteres mitnehmen; es muss beim alten Anbieter geschlossen und beim neuen – sofern das neue Vertragsgebiet betroffen ist – neu eröffnet werden. Ein Konto, das beide führen, gibt es nicht.

Die Gespa-Liste der erlaubten Wettmärkte
Was überhaupt gewettet werden darf, ist nicht frei wählbar. Die Gespa führt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Sie wurde zuletzt am 10. September 2026 aktualisiert. Die Liste enthält: die erlaubten Sportarten und Wettbewerbe; die erlaubten Wettarten je Wettbewerb; Hinweise zu Qualifikationsphasen, die nur dann bewettet werden dürfen, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe, die ebenfalls nur gelistet bewettet werden dürfen; sowie Rangwetten, die nur dann erlaubt sind, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Was die Liste auslässt, ist bewusst weggelassen: keine Eckbälle, keine Kartenmärkte, keine Esports-Sektion, keine Wetten auf Trainingsläufe. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind im BGS ohnehin ausgeschlossen.
Für Curling bedeutet das: erscheint eine bestimmte Begegnung – Europameisterschaft, Weltmeisterschaft, olympisches Turnier – auf der Liste, ist die Wette erlaubt. Erscheint sie nicht, fehlt sie im Wettprogramm, auch wenn sie sportlich stattfindet. Curling-Turniere wechseln ihre Austragungsorte, und längst nicht jeder Anlass landet auf der Liste. Wer ein konkretes Spiel sucht, prüft es am einfachsten direkt im Sporttip- oder Jouez-Sport-Programm; die Liste selbst wird nicht tagesaktuell publiziert.
Livewetten, Cash-Out und virtuelle Sportarten
Livewetten sind im BGS nicht kategorisch ausgeschlossen, sondern an eine vorgängige Bewilligung der Gespa gebunden. Ob ein Anbieter sie anbietet, hängt von der jeweils erteilten Spielbewilligung ab. Virtuelle Sportarten sind in der Schweizer Bewilligungspraxis nicht etabliert; es ist deshalb sinnvoller, das Thema hier nicht weiter zu vertiefen, als eigene Aussagen zu erfinden. Über Esports lässt sich nur das eine sagen: Esports erscheint nicht auf der Gespa-Liste. Die Cash-Out-Funktion ist im BGS nicht speziell geregelt, sie ist eine Produktentscheidung der Veranstalterin. Bei Sporttip ist sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, Prematch und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und nicht für jeden Markt garantiert. Der Betrag liegt jederzeit unter dem möglichen Wettgewinn bei natürlichem Ausgang, und Swisslos kann die Funktion jederzeit ändern.
Spielerschutz, bevor ein Einsatz fliesst
Das BGS verlangt, dass jede Veranstalterin Schutzmassnahmen anbietet, bevor Geld gesetzt wird. Drei Bereiche stehen im Vordergrund: die Verlustlimiten, die Selbstsperre und die Pflicht zur Identitätsprüfung. Sie sind nicht Vorschläge, sondern Bedingung der Bewilligung.
Verlustlimiten selbst setzen
Wer sich bei Sporttip anmeldet, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze beträgt CHF 9’999; wer unter 21 Jahre alt ist, kann sie auf maximal CHF 1’000 ansetzen. Eine Senkung greift sofort. Eine Erhöhung wird aus eigenem Spielerschutz erst nach 72 Stunden wirksam – das BGS selbst schreibt 24 Stunden vor, beide grossen Veranstalterinnen gehen mit 72 Stunden darüber hinaus. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Das System ist kein Verbot; es ist eine frühzeitige Sperre des eigenen Zugangs, sobald die selbstgesetzte Grenze erreicht ist.
Verlustlimiten greifen nicht von aussen, sondern werden beim Anbieter eingestellt. Wer mehrere Anbieter gleichzeitig nutzt – also etwa Sporttip und ein ausländisches Wettportal – sieht das Gesamtrisiko nicht, weil die Limitensysteme nicht miteinander kommunizieren. Das ist einer der Gründe, warum die Gespa nur eine bewilligte Veranstalterin pro Vertragsgebiet zulässt: so soll genau diese Aufsplittung des Schutzprofils vermieden werden.
Selbstsperre und das nationale Sperrregister
Bei Swisslos kann der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesperrt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande führt ein entsprechendes Instrument; die konkrete Frist und Mechanik entnehmen Nutzende ihrem Kontobereich. Eine freiwillige Sperre über sechs Monate ist im BGS nicht vorgesehen; das Gesetz verlangt eine Selbstsperrmöglichkeit, lässt die Frist aber offen.
Die Wirkung der schweizweiten Spielsperre reicht weiter als das einzelne Produkt. Die Spielbanken sind in das gleiche Register eingebunden, ein Eintrag gilt also auch dort. Ausländische Anbieter sind nicht an das Register angeschlossen; eine Spielsperre bei Swisslos hindert niemanden, sich bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung anzumelden.
Identitätsprüfung bei der Anmeldung
Die Anmeldung bei einer bewilligten Veranstalterin verlangt die Prüfung der Identität. Swisslos liest die Daten aus einem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Voraussetzung sind mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und pro Person genau ein Konto. Wer ein zweites Konto anlegt, verstösst gegen die Teilnahmebedingungen – nicht nur gegen den Anbieter, sondern gegen das BGS.
Die Veranstaltung von Sportwetten ohne schweizerische Bewilligung ist nach BGS Art. 130 ein Vergehen, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe; bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft. Aber: Stakes und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und die übliche Auszahlungs- und Schutzgarantie eines bewilligten Anbieters fehlt. Es ist deshalb kein Verbot der Neugierde, sondern ein klar markierter Bereich ausserhalb des Schutzes.
Wettturniere und Spielplan
Curling ist ein Hallensport, dessen Saison sich um die grossen Meisterschaften herum aufbaut. Wer auf Curling wetten will, orientiert sich am Spielplan dieser Anlässe – nicht am Wochenprogramm eines Klubs, das in der Gespa-Liste kaum auftaucht.
Die wichtigsten Anlässe im Kalenderjahr sind die Weltmeisterschaft der Damen und Herren (World Curling Championships), die Europameisterschaften, die kontinentalen Tour-Stationen (Grand Slam of Curling, World Curling Tour) und das olympische Turnier im Vierjahresrhythmus. Gespa-bewilligte Wetten werden in der Regel nur für die grossen Meisterschaften angeboten, da diese die Listenkriterien erfüllen. Trainingsläufe und Qualifikationsspiele, die nicht über den Aufstieg in einen Hauptwettbewerb entscheiden, werden üblicherweise nicht bewettet.
Die Folge für den Spielplan: Der bewilligte Curling-Wettkalender ist diskontinuierlich. In den Wochen einer WM oder EM erscheinen Märkte auf Sporttip und Jouez Sport. In den Wochen ohne Grossanlass fehlt das Programmangebot vollständig; die Wettangebote wechseln in andere Sportarten. Wer regelmässig setzen will, plant um den Turnierkalender herum. Wer ohne laufendes Turnier eine Wette sucht, prüft sie im Wettprogramm des Anbieters und nicht im Spielplan eines Klubs.
Welche Wettarten auf Curling erscheinen
Die Gespa-Liste bestimmt nicht nur, was bewettet werden darf, sondern auch in welcher Form. Üblich sind bei Grossanlässen: Siegwetten auf das Einzelmatch (Head-to-Head), Resultatwetten auf das Endresultat (Endstand), Handicap-Wetten, wenn die Liste sie vorsieht, und Gesamtsiegerwetten eines Turniers. Eckbälle, Kartenmärkte und ähnliche Mikroereignisse, die im Fussball zum Standard gehören, gibt es beim Curling nicht, weil das Spiel sie nicht hat. Über die genau je Wettbewerb bewilligten Wettarten gibt die Gespa-Liste Auskunft; sie wird von beiden Veranstalterinnen bei der Programmgestaltung übernommen.
Die Anbieter im Vergleich
Die folgende Tabelle ordnet die zehn Anbieter nach denselben Kriterien: Schweizer Bewilligungsstatus, Gebietsaufteilung und ausgewählte Produktmerkmale, soweit der Faktendienst sie trägt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung BGS | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus nicht belegt; keine Schweizer Rechtskraft |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus nicht belegt; keine Schweizer Rechtskraft |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus nicht belegt; keine Schweizer Rechtskraft |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus nicht belegt; keine Schweizer Rechtskraft |
| Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus nicht belegt; keine Schweizer Rechtskraft |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus nicht belegt; keine Schweizer Rechtskraft |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus nicht belegt; keine Schweizer Rechtskraft |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus nicht belegt; keine Schweizer Rechtskraft |
Die zwei lizenzierten Anbieterinnen bedienen je eigene Kantone, eine Schweizer Spielsperre wird von beiden geführt, und Auszahlungen laufen auf ein Konto im eigenen Namen. Bei den acht ausländischen Marken fehlt die Schweizer Bewilligung; ihre Lizenzen – sofern sie über eine Lizenz einer anderen Jurisdiktion verfügen – gelten hier nicht. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz.
Swisslos Sporttip
Swisslos organisiert als Genossenschaft Lotterien und Sportwetten und führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Sitz der Genossenschaft ist Basel; die Bewilligung stützt sich auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). 2025 belief sich der Reingewinn der Swisslos auf CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. für die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. für die Stiftung Sportförderung Schweiz – Geld, das in Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und in die Sporthilfe fliesst. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Sporttip ist insoweit kein beliebiges Wettprodukt, sondern das einzige bewilligte digitale Sportwettenangebot für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein.
Mindesteinsatz ist CHF 1 pro Einzel- oder Kombiwette, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette CHF 1’000, pro Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limite jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei Livewetten wird eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Ausgangs platziert wird, mit Quote 1.00 gewertet; in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos ebenfalls Quote 1.00 anwenden. Das sportliche Risiko wird damit beim Bookie gehalten, der Zeitpunkt der Wettabgabe wird gegen verspätetes Setzen abgesichert.
Quotenboosts sind nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, pro Person einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz – die Mechanik ist also nicht identisch mit der Erhöhung der Quote. Der Kombiboost setzt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50 voraus; der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach Anzahl der Voraussagen (5 %, 20 %, 40 %, 100 %).
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen vom Spielguthaben auf das eigene Bank- oder Postkonto sind innert 365 Tagen zweimal kostenlos; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Bearbeitung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – es lässt sich nur verspielen.
Wettangebot für Curling
Curling erscheint im Sporttip-Programm, wenn ein Grossanlass auf der Gespa-Liste steht. Das ist nicht jede Woche der Fall. In den Wochen ohne Grossanlass wechselt das Programm zu Sportarten, deren Wettbewerbe auf der Liste stehen – Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Unihockey, Biathlon und andere Wintersportarten, je nach Saison. Wer Sporttip nutzt, sieht die Verfügbarkeit am einfachsten im Wettprogramm der App oder von Swisslos; eine Liste der angebotenen Curling-Märkte wird nicht tagesgenau publiziert.
Eine zugeschnittene Wette auf mehrere Voraussagen desselben Curling-Spiels ist nur über die Bet-Builder-Funktion zulässig. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist kein Nachteil, der nur beim Curling greift: Es ist die Grundregel für alle Sportarten, deren einzelne Voraussagen voneinander abhängen.
Verdict
Sporttip ist die richtige Veranstalterin für Curling-Wetten in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein – nicht, weil das Programm die grösste Tiefe hätte, sondern weil es ohne Schweizer Bewilligung gar keine legale Alternative in diesen Kantonen gibt. Für Wettende mit kleinem Budget ist die Mindestquote von 1 beim Einzel ebenso wenig attraktiv wie die Höchstlimite von CHF 1’000, wer aber diszipliniert mit Limits umgeht, bekommt ein vollständig reguliertes Umfeld, eine Schweizer Spielsperre, ein Sperrregister und eine Auszahlung über das eigene Bankkonto. Die Cash-Out-Funktion hilft beim Live-Turnier, wenn das Spiel kippt; das Auszahlungstempo von 5 bis 10 Arbeitstagen ist im Vergleich zu ausländischen Anbietern lang, dafür kosten zwei Auszahlungen pro Jahr nichts.
Loterie Romande Jouez Sport
Loterie Romande organisiert die Sportwetten für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura unter dem Produktnamen Jouez Sport. Der Sitz liegt in Lausanne; die Genossenschaft zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Online-Konten lassen sich nur von Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet eröffnen; für sie gilt dasselbe BGS-Regelwerk wie bei Sporttip.
Spielregeln, Spielerschutz und Auszahlungsmechanik folgen den Vorgaben des BGS. Bei der Auszahlungsgeschwindigkeit, den Spielerschutzlimiten und dem Schutz vor verspäteten Wetten arbeitet Loterie Romande nach den eigenen Bedingungen, die in Struktur und Mechanik auf diejenigen von Swisslos abgestimmt sind. Wo genau die Unterschiede zu Sporttip liegen – Mindestquoten für Boosts, Datenbank für Limits, Überweisungswege – gehört in die jeweiligen Spielregeln und ist nicht Gegenstand dieses Textes.
Wettangebot für Curling — Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport folgt der gleichen Gespa-Liste wie Sporttip. Welche Curling-Wettbewerbe konkret im Programm erscheinen, hängt von der jeweils aktuellen Bewilligung und vom Spielplan ab. Wer dort spielt, sieht im Wettprogramm von jeux.loro.ch, ob ein bestimmtes Turnier geführt wird. Das Curling-Angebot beider Veranstalterinnen ist über die Liste koordiniert; ein Wettrennen um Breite ist hier systemfremd.
Das Wettangebot der Loterie Romande
Jouez Sport erfüllt für die Romandie dieselbe Rolle, die Sporttip für die Deutschschweiz erfüllt: Es ist die einzige Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung im Vertragsgebiet. Wer in Genf, Lausanne, Sitten, Neuenburg, Freiburg oder Delsberg wohnt und auf Curling wetten will, hat keine Schweizer Alternative. Das gesamte Schutzsystem des BGS – Verlustlimiten, Spielsperre, Verifizierung, Auszahlung auf das eigene Konto – greift in gleicher Weise. Wer die Westschweizer Verkaufsstellen schätzt – 2’350 Stellen in der Romandie – bekommt hier zusätzlich einen Vertriebsweg, der über die Online-Anmeldung hinausgeht.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Bei jeder Wetten-Liste, die in Schweizer Foren, Vergleichsportalen oder Werbenetzwerken erscheint, tauchen internationale Marken auf: Betwinner, Fezbet, 1Bet, BetFury, Playzilla, IviBet, BassBet, 20Bet. Sie alle werben aggressiv, bieten hohe Willkommensboni an und sindbieten Curling-Wettmärkte zu allen Grossanlässen an. Sie alle haben eines gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung.
Eine ausländische Lizenz – gleichgültig aus welchem Land sie stammt – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (BGS, Art. 4). Wer dort ein Konto eröffnet, ist kein Spieler im Schutzbereich des BGS: keine Gespa-Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre, keine Verrechnungssteuer mit Rückforderung, keine Schweizer Rekursstelle gegen verweigerte Auszahlungen. Die Lizenz, die der jeweilige Anbieter vorweist, ist Lizenz für eine andere Jurisdiktion und dort mag sie funktionieren. Hier gilt sie nicht.
Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains, die in der Schweiz per DNS gesperrt sind. Sie wurde am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Bei Domain-Hopping – wenn ein blockierter Anbieter unter einer neuen Domain erreichbar wird – werden die neuen Domains innert Stunden aufgenommen. Die Liste liest sich als Logbuch: Sie zeigt die tatsächlich blockierten Domains, nicht eine Empfehlung, sondern einen Ist-Zustand.
Wer dort spielt, verzichtet auf konkrete Schutzmechanismen
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Auszahlungen werden nach den Regeln des jeweiligen Anbieters abgewickelt; ist die Regeln unklar, hilft keine Schweizer Stelle weiter. Schweizer Banken blockieren Zahlungen an solche Anbieter nicht; das BGS sieht keine Sperrung von Zahlungswegen vor. Die Verzollung läuft, sofern sie überhaupt läuft, direkt über die Karte oder den Zahlungsdienst des Spielenden.
Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Schweizer Verkaufsstellen durchgeführt: in 47,5 % von 200 Versuchen wurde an Minderjährige eine Sportwette verkauft. Das ist der bewilligte Schweizer Vertrieb. Es zeigt, dass der Schutzmechanismus selbst im Inland nicht perfekt arbeitet, sondern an Verkaufsstellen und deren Schulung hängt. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existieren diese Verkaufsstellen nicht. Die Überprüfung findet nur online statt – und beruht auf den Angaben, die der Spielende selbst macht.
Auch das ist, isoliert betrachtet, kein Totschlagargument. Ausländische Anbieter können ausländische Lizenzen haben, die dort gelten, und seriös arbeiten. Sie sind nicht illegal im Sinne des Spielens, sondern des Anbietens: Wer dort anbietet, macht sich nach BGS Art. 130 strafbar. Der Spielende geht leer aus, wenn etwas schiefgeht. Das ist die Grösse, die hier zählt.
Verdict zu jedem Anbieter
Da die acht ausländischen Marken alle in dieselbe Kategorie fallen – ohne Schweizer Bewilligung, ohne Eintrag im Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Schutzmechanismus – unterscheidet sich ihr Verdikt kaum. Für jedes dieser Angebote gilt: Wer in der Schweiz wettet, verlässt den Rahmen des BGS. Wer das ausdrücklich will und die Bedingungen versteht, mag dort spielen; wer die Schweizer Schutzmechanismen benötigt – Verlustlimit, Sperre, Auszahlungsgarantie –, findet sie nur bei Swisslos und Loterie Romande. Es liegt in der Natur der Sache, dass dieser Text keine Empfehlung in die eine oder andere Richtung aussprechen kann; er kann nur die Voraussetzungen benennen, unter denen die Wahl steht.
Wie Quote und Marge auf einer Curling-Wette zusammenhängen
Eine Quote ist kein rein sportlicher Wert. Sie ist der Preis, zu dem ein Anbieter ein Risiko kauft – und der Preis, zu dem er es verkauft. In einer fairen Welt wäre die Quote der Kehrwert der echten Wahrscheinlichkeit. In der Buchmacherwelt wird sie so angesetzt, dass der Anbieter auf jeden Ausgang einen kleinen Anteil behält. Das ist die Marge. Sie wird auch Quotenschlüssel-Aufschlag genannt und ist im Schweizer Jargon als Marge klar benannt.
Die mathematische Beziehung: Bei einem Zwei-Wege-Markt (Sieg A oder Sieg B) gilt Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote A + 1/Quote B). 100 % minus Auszahlungsquote ist die Marge. Beispielrechnung: Bei zwei Quoten von 1.90 und 1.90 ist die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (2 × 0.5263) ≈ 0.95, also 95 %. Die Marge liegt damit bei rund 5 %. Das heisst: Von jedem CHF, der auf diesen Markt gesetzt wird, behält der Anbieter etwa 5 Rappen; die restlichen 95 Rappen werden ausgeschüttet.
Für Curling als Randsportart gilt: Die Marge fällt tendenziell höher aus als bei umsatzstarken Sportarten, weil das Wetten auf Curling weniger Volumen erzeugt und die Anbieter das eingepreiste Risiko anders kalkulieren müssen. Im Wettprogramm von Sporttip und Jouez Sport lassen sich die ausgegebenen Quoten für konkrete Curling-Märkte prüfen; bei der Bildung einer Wette sieht der Spielende die Quoten, nicht die Margen direkt. Wer Margen vergleicht, rechnet sie selbst aus den ausgegebenen Quoten nach.
Die Marge in einem Beispielmarkt
Ein illustrativer Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 und 1.90 führt zu einer Auszahlungsquote von rund 95 % und einer Marge von rund 5 %. Das ist eine plausible, eher anbieterfreundliche Spanne für umsatzstärkere Sportarten. Für einen Nischenmarkt wie Curling kann die Spanne weiter auseinanderfallen: ein Markt mit 1.80 und 2.00 liefert 1 ÷ (0.5556 + 0.5000) ≈ 94.7 % Auszahlung und entsprechend 5.3 % Marge. Es gilt die Faustregel: Eine Marge über 7 % ist hoch für einen Standard-Zwei-Wege-Markt; unter 4 % ist sportfreundlich.
Wie diese Spanne konkret bei einem Grossanlass aussieht, lässt sich nicht pauschal nennen – sie ist Teil der Programmgestaltung beider Veranstalterinnen. Hier zeigt sich der Unterschied zwischen einer gesetzlich bewilligten Liste und einem Markt, in dem jeder Anbieter die Margen selbst setzt. Im Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport lassen sich die konkreten Quoten tagesaktuell nachlesen.
Wie kombinierte Wetten Margen aufstapeln
Eine Kombiwette multipliziert die Einzelquoten zu einer Gesamtquote. Die Marge der Einzelmärkte wird dabei mitgenommen. Beispiel: Drei Einzelwetten mit Quoten 1.90, 1.85 und 1.95 ergeben eine Gesamtquote von 1.90 × 1.85 × 1.95 = 6.86. Was hier als Gesamtquote erscheint, ist bereits dreimal margenbelastet: ein scheinbar faires Angebot wird bei jeder Hinzunahme eines weiteren Spiels teurer. Wer systematisch Kombinationen spielt, sollte sich der kumulierten Marge bewusst sein. Der Schweizer Markt verlangt keine Offenlegung der Marge; sie ist aus den Quoten rekonstruierbar.
Wettmechanik: Einsatz, Quote, Gewinn und Cash-Out
Bei Sporttip ist die Mechanik einer Wette klar definiert: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz × Quote. Bei einer Kombiwette wird die Gesamtquote – das Produkt der Einzelquoten – verwendet. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist eine buchhalterische Eigentümlichkeit; ein Gewinn von CHF 47’378 wird zu CHF 47.40. Für grosse Beträge fällt das nicht ins Gewicht, für kleine Beträge ist es eine kleine Abrundung zugunsten der Übersichtlichkeit.
Wird ein Sportereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Das 48-Stunden-Fenster gilt auch innerhalb eines Turniers, in dem spätere Termine eine Nachholung ermöglichen. Bei Curling, dessen Spiele in der Regel ausgetragen oder verschoben werden, ist diese Klausel weniger heikel als in Fussball-Ligen, deren Nachholtermine sich über Wochen strecken.
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für Curling, das ohne Verlängerung nach Ends ausgetragen wird und allenfalls ein Tie-Break kennt, ist das praktisch ohne Belang – die Regelung greift im gesamten Wettangebot, nicht nur bei Curling.
Cash-Out als vorzeitige Auszahlung
Cash-Out lässt den Spielenden eine offene Wette vor dem natürlichen Ausgang abrechnen. Der angebotene Betrag liegt durchweg unter dem möglichen Wettgewinn bei voller Laufzeit, weil der Anbieter einen Sicherheitsabschlag einpreist. Bei Sporttip ist Cash-Out verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, Prematch und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung und nur online. Swisslos behält sich vor, Cash-Out nicht für jeden Markt anzubieten, und kann die Verfügbarkeit jederzeit ändern. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Was damit gesagt ist: Cash-Out ist ein praktisches Werkzeug, wenn der Spielverlauf kippt; es ist aber kein Mechanismus, der verbesserte Quoten erzeugt – er reduziert sie.
Limits und Boosts
Die Einsatzlimite bei Sporttip (CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel-/Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette) ist eine Statikgrösse, kein Hinweis auf erwartete Gewinne. Wer mit mehreren Einzelwetten gleichzeitig höhere Volumen erreichen will, bewegt sich innerhalb dieser Limite; das System bietet keine «Kombi aus 10 × 1’000er Einzelwetten», die das Limit umgeht. Boosts sind an die Quote oder die Anzahl Voraussagen gekoppelt; sie erhöhen den Nettogewinn, verändern aber nicht die Einsatzlimite.
Konto, Zahlung, Auszahlung
Das Swisslos-Konto wird als Spielkonto geführt. Aufladungen sind per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein möglich; der Mindestbetrag pro Aufladung ist CHF 20. Das Wallet darf maximal CHF 9’999 Guthaben halten; ein Kauf über diese Grenze ist nicht möglich. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 aufladbar. PostFinance Pay wird als Zahlungsmittel angeboten – die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Welche weiteren Zahlungsmittel genau zur Verfügung stehen – Kreditkarten, Debitkarten, Twint, Bank-Überweisung – gehört in die jeweils aktuellen Bedingungen des Anbieters. Es ist nicht Aufgabe dieses Textes, eine vollständige Liste zu führen; sie verändert sich. Was sich nicht verändert: Auszahlungen laufen ausschliesslich auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Anonyme Auszahlungen sind im BGS nicht zulässig. Kryptowährungen sind im bewilligten Spiel nicht zugelassen.
Auszahlungsdetails
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen überwiesen. Auszahlungen vom Spielguthaben auf das eigene Konto sind innert 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Bearbeitung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – es lässt sich nur setzen, nicht auszahlen. Wer mit einem Bonus spielt, sollte wissen, dass ein Teil seines Guthabens in dieser Kategorie liegt und nicht zur Auszahlung freigegeben ist.
Wer eine Auszahlung verweigert sieht, kann innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Nach 26 Wochen ohne Geltendmachung verfällt ein Gewinn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Das ist kein Nachteil, der nur Grossgewinner trifft; eine vergessene Auszahlung verfällt leise.
Steuerliche Behandlung von Gewinnen
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind grundsätzlich einkommenssteuerfrei, sofern sie unter dem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn liegen. Dieser Freibetrag wird auf Bundesebene gesenkt: ab 1. Januar 2026 liegt er bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 CHF 1’070’400). Über dieser Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer direkt abgezogen; die Rückforderung erfolgt über die Steuererklärung, in welcher der Gewinn deklariert wird. Für die meisten Wetten bleibt es bei kleineren Beträgen, bei denen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer anfallen.
Die Kantone handhaben den Freibetrag unterschiedlich. Wer sich am gesamtstaatlichen Freibetrag orientiert und in einem Kanton mit tieferer Schwelle lebt, kann über der kantonalen Schwelle liegen, ohne die Bundesschwelle zu erreichen. Es ist deshalb richtig, hier zu sagen: je nach Kanton. Eine pauschale Aussage über die kantonale Schwelle ist im Einzelfall unzuverlässig. Wer hohe Gewinne erwartet, fragt direkt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Schweizer Verrechnungssteuer – schon deshalb nicht, weil die Schweizer Behörden gar nicht in den Zahlungsweg eingebunden sind. Im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Wer dort wohnt und ausländische Anbieter nutzt, muss die Gewinne in der Steuererklärung angeben – gleichgültig, ob sie unterhalb des Freibetrags liegen.
Werbe- und Bonusumfeld
Das BGS verbietet Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind (Art. 74 Abs. 3). Verstösse werden nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft. Werbung darf nicht in Richtung Minderjähriger oder gesperrter Personen zielen, sie darf nicht irreführend oder aufdringlich sein. Konkrete Werbezeitenbeschränkungen – etwa ein Nachtwerbeverbot – bestehen nicht im BGS.
Bei bewilligten Anbietern ist die Bewerbung von Gratiswetten und ähnlichem an die vorgängige Zustimmung der Gespa gebunden. 2025 erteilte die Gespa 24 solcher Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Mechanik der jeweiligen Bonusprodukte richtet sich nach den Spielregeln der Veranstalterin, nicht nach einer offiziellen Vorgabe. Bei Sporttip sind Quotenboosts, Profitboosts und der Kombiboost die drei sichtbaren Bonusmechaniken; sie wurden im Abschnitt zum Werbe- und Bonusumfeld erläutert.
Was hier nicht erscheint, sind Promo-Codes. Das ist Absicht: Die Mechanik einer Promotion gehört zum Anbieter, der Mechanismus nicht in einen Vergleich. Wer sich für eine Promotion interessiert, liest sie direkt in den aktuellen Spielregeln des Anbieters, nicht in einem Ranking-Text.
Was Curling vom Mainstream unterscheidet
Curling ist eine kleine Sportart mit langer Geschichte und grosser TV-Präsenz zur WM- und Olympia-Zeit, sonst aber geringer medialer Aufmerksamkeit. Daraus folgen praktische Eigenheiten für Wetten: In Saisonhöhepunkten finden sich vollständige Wettprogramme mit Siegmärkten, Handicaps und Gesamtsiegern; dazwischen ist das Angebot schmal. Die Quoten in Curling-Märkten sind oft weiter gespannt als in umsatzstarken Sportarten, weil die Formkurve weniger verlässlich ist und die Datenbasis kleiner.
Für Schweizer Wettende bedeutet das zweierlei: Erstens, sich am Turnierkalender zu orientieren statt am Wochenrhythmus einer Liga; zweitens, im Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport zu prüfen, ob der konkrete Markt überhaupt angeboten wird, bevor man sich auf eine Wettstrategie festlegt. Die Wetttiefe ist nicht der Punkt, an dem Curling glänzt – das ist die Verlässlichkeit der Rahmendaten, inklusive der Verfügbarkeit von Schweizer Schutzmechanismen.
Wettstrategische Punkte für Curling
Ebenfalls prüfenswert: die Verfügbarkeit von Livewetten. Hier hat Sporttip ein vollständiges Programm; bei Curling ist die Live-Verfügbarkeit an die Übertragungslage gebunden und nicht garantiert. Cash-Out ist unabhängig davon möglich, wenn das Spiel im Wettprogramm steht.
Häufige Fragen
Sind bei Sporttip und Jouez Sport Wetten auf Curling verfügbar?
Beide Produkte folgen der Gespa-Liste; erscheint ein Turnier dort, ist die Wette grundsätzlich erlaubt. Ob ein konkretes Spiel im Wettprogramm auftaucht, hängt von der Programmgestaltung des jeweiligen Anbieters ab. Wer auf ein bestimmtes Match warten will, prüft es am einfachsten im Sporttip- oder Jouez-Sport-Programm und nicht in einem Vergleichsportal.
Welche Sportarten und Wettarten stehen auf der Gespa-Liste?
Die Gespa-Liste vom 10. September 2026 führt die bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten auf. Eckbälle und Kartenmärkte sind nicht enthalten, eine Esports-Sektion fehlt, Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Frauenwettbewerbe erscheinen nur, wenn sie auf der Liste stehen. Wetten auf Wetter, Politik und Fernsehshows sind im BGS ohnehin nicht zugelassen.
Was bedeutet die Marge in Quoten bei einer Sportart mit wenig Wettumsatz?
Bei Sportarten mit niedrigem Wettumsatz ist die Marge tendenziell höher, weil der Anbieter das begrenzte Volumen über den Preis absichert. Eine Marge über 7 % auf einem Zwei-Wege-Markt ist hoch; unter 4 % ist sportfreundlich. Die Marge lässt sich jederzeit aus den ausgegebenen Quoten eines Marktes selbst nachrechnen (1 ÷ (1/Quote A + 1/Quote B)).
Wie berechnet sich der Gewinnbetrag einer Kombinationswette?
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz × Quote (bei Kombinationen: Einsatz × Produkt der Einzelquoten). Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Kombination von drei Wetten mit Quoten 1.90, 1.85 und 1.95 ergibt eine Gesamtquote von rund 6.86 und einen Gewinn von 6.86 × Einsatz.
Was geschieht bei einer abgesagten Curling-Begegnung, die nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird?
Wird ein Sportereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Bei abgesagten Turnierspielen innerhalb eines noch laufenden Wettbewerbs kann die Nachholung auch über die 48-Stunden-Grenze hinaus erfolgen, wenn die Wettveranstaltung als Ganzes weiterläuft.
Bis zu welchem Betrag bleibt ein Gewinn steuerfrei?
Auf Bundesebene liegt der Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn seit 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Über dieser Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen. Die kantonale Schwelle liegt je nach Kanton tiefer; über die im konkreten Kanton geltende Regel informiert die kantonale Steuerverwaltung. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt; in anderen Kantonen ist die Praxis unterschiedlich.
Sportarten – englandwetteninfo
Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»
