Wettgutscheine 2026 in der Schweiz – das Angebot, seine Regeln und sein Wert
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Datenstand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen der Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Schweizer Organisatoren.
Wer hier nach «Wettgutschein», «Gratiswette», «Gutschein ohne Einzahlung» oder «Aktuelle Aktion» sucht, trifft in der Schweiz auf eine ungewöhnliche Lage. Das Geldspielgesetz kennt keine Gutscheine, wie sie auf ausländischen Märkten üblich sind. Was es kennt, ist Gratisspielguthaben – und das braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht. Deshalb fallen die Aktionen hier kleiner und seltener aus als anderswo, und genau deshalb lohnt sich der genaue Blick auf das, was es tatsächlich gibt.
Wettgutscheine in der Schweiz sind rar und streng reglementiert. Dieser Überblick stellt die Aktionen der bewilligten Anbieter vor, erklärt ihre Bedingungen und grenzt sie von ausländischen Marken ab, die hier ohne Schweizer Bewilligung auftreten.
Rechtslage: Warum es hier nur kleine Aktionen gibt
Schweizer Sportwetten fallen unter das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Sportwetten zählen dort zu den Grossspielen (Art. 3 lit. c und e BGS). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern – nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Wer eine Grossspiel-Veranstaltung durchführen will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und diese Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip anbietet, und die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), die unter Jouez Sport firmiert. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Fürstentum Liechtenstein und das Tessin, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto lässt sich nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnen. Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft, und das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat (bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren; Art. 130 BGS).
Genau diese Knappheit prägt den Gutscheinmarkt. Gratisspiele und Gutschriften – also jede Form von Gutschein, Boni oder Freiwetten – brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 zum Beispiel 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Wer hier also einen «100 %-Bonus bis CHF 500» sucht, sucht am Markt vorbei.
Was bleibt, sind zwei kleine, klar geregelte Aktionsformen: bewilligte Promotions bei Swisslos Sporttip und Loterie Romande. Beide sind im Kern Gratisspielguthaben, das heisst: ein Betrag, mit dem man wetten kann, der aber nicht auszahlbar ist. Was das genau heisst und wie viel es wert ist, steht im Abschnitt «Was ein Wettgutschein in der Schweiz sein kann» – zuerst zum Spielerschutz, der auch bei Gutscheinen gilt.
Spielerschutz bei Gutscheinen: Was immer gilt
Gutscheine sind keine Ausnahme vom Spielerschutz. Die Regeln, die für eine Sportwette ohne Gutschein gelten, gelten mit Gutschein genauso.

Wer bei einem der beiden Schweizer Organisatoren mitspielen will, muss volljährig sein. Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage: Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – die Schweizer Organisatoren gehen mit dieser Frist über das gesetzliche Minimum von 24 Stunden hinaus. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Eine Spielsperre schliesst von jeder Aktion aus. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Die Loterie Romande betreibt das parallel eingerichtete eigene Sperrsystem, das mit der nationalen Liste verknüpft ist.
Steuern sind kein Hinderungsgrund, aber ein erwähnenswerter Punkt. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; die eidgenössische Schwelle liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, die kantonale Schwelle weicht davon ab («je nach Kanton»). Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden können. Ein typischer Spielender liegt mit seinen Gewinnen weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern kennt die Schweiz keine Verrechnungssteuer; einzelne Kantone – Thurgau wird in der Praxis genannt – behandeln solche Gewinne jedoch unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen.
Wer mehr zu den einzelnen Werkzeugen des Spielerschutzes braucht, findet sie in den Bedingungen der jeweiligen Plattform: bei Sporttip auf der Seite zu Limiten und Spielsperren, bei Jouez Sport im Réglement Général.
Was ein Wettgutschein in der Schweiz sein kann
In der Schweiz sind drei Aktionsformen üblich, die alle unter den Begriff «Wettgutschein» fallen – und die alle dasselbe Grundproblem teilen: Der Gutschein ist Spielguthaben, nicht Geld, und nicht auszahlbar.
Gratisspielguthaben aus Aktionen. Das ist die häufigste Form. Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 zum Beispiel die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt: An 7 Aktionstagen wurde in den National-League-Stadien ein Code verteilt; wer ihn innerhalb von 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig. Das Guthaben liess sich für Wetten einsetzen, aber nicht auszahlen. Das ist der Grundcharakter solcher Aktionen.
Quoten- und Profitboosts bei Sporttip. Sporttip bietet online für Prematch-Einzelwetten Quotenboosts (auf eine Voraussage) und Profitboosts (Erhöhung des möglichen Nettogewinns auf ein bestimmtes Sportereignis um einen angegebenen Prozentsatz). Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out.
Kombiboost bei Sporttip. Online für Prematch, Live und Systemwetten, mit mindestens vier Voraussagen und einer Mindestquote von 1.50 je Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Auch hier sind Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert.
Allen dreien gemeinsam: Es gibt keinen Gutscheincode zum Eintippen, der einen Bonus freischaltet. Die Aktionen sind in die Plattform eingebunden, an Bedingungen geknüpft und an die Spielenden im Vertragsgebiet adressiert. Die Werbung dafür darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Ausländische Vergleichsportale listen Schweizer Aktionen deshalb oft unvollständig oder mit anderen Bezeichnungen.
Der Unterschied zwischen Gutschein und Bonus
Auf ausländischen Märkten steht «Bonus» meist für eine Gutschrift auf eine Einzahlung, die umgesetzt werden muss. In der Schweiz ist die Lage einfacher und restriktiver: Es gibt keinen Einzahlungsbonus im klassischen Sinn, weil das BGS den Organisatoren keine ungebundene Gutschrift auf Einzahlungen erlaubt. Was es gibt, sind Gratisspielguthaben aus bewilligten Aktionen und Boosts auf bestimmte Wetten. Wer einen «Wettgutschein ohne Einzahlung» erwartet, der nach Kontoeröffnung ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung bringt, sucht vergeblich – was es gibt, sind Aktionscodes, die an eine konkrete Handlung gebunden sind (Stadionbesuch, Newsletter-Anmeldung, Spielverhalten) und nach Eingabe ein befristetes Spielguthaben gewähren.
Wann der Gutschein verfällt
Die Laufzeit ist knapp. CHF 10 aus der Stadionaktion der Loterie Romande galten 30 Tage. Swisslos schreibt allgemein, dass Spielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist und nennt Fristen in den jeweiligen Aktionsbedingungen. Wer eine Aktion verpasst, verpasst sie – sie wird nicht verlängert und nicht in eine andere Form überführt.
Bedingungen lesen: Mindestquote, Frist, Auszahlung
Die typische Aktion kommt mit drei Bedingungen, die in den Teilnahmebedingungen stehen und vor dem Mitmachen geprüft sein wollen.
Gültigkeit. Die meisten Aktionsguthaben sind 30 Tage gültig, manchmal kürzer. Nicht genutztes Guthaben verfällt am Ende der Frist still – es wird nicht automatisch verlängert, und es gibt keine Erstattung.
Mindestquote. Beim Kombiboost verlangt Sporttip eine Mindestquote von 1.50 pro Voraussage, und zwar ab vier Voraussagen. Wer tiefer geht, bekommt keinen Boost. Wer ohnehin auf Quoten unter 1.50 setzt, ist mit dieser Aktion schlecht bedient – die Aktion passt nicht zum eigenen Wettverhalten.
Nicht auszahlbar. Das ist der entscheidende Punkt, der oft übersehen wird. Gratisspielguthaben ist Spielguthaben, nicht Geld. Es lässt sich für Wetten einsetzen, die Gewinne aus diesen Wetten sind auszahlbar – aber das Aktionsguthaben selbst nicht. Wer mit CHF 10 Aktionsguthaben eine Wette zu Quote 2.50 gewinnt, bekommt seinen Nettogewinn ausgezahlt (CHF 15), nicht aber das CHF 10 wieder zurück, das er gesetzt hat. Das ist der typische Gratiswette-Mechanismus, den die Schweiz gesetzlich so vorschreibt.
Wer diese Mechanik übersieht, wundert sich später über das Kleingedruckte. Wer sie versteht, kann Aktionen richtig einordnen.
Beispielrechnung: Was eine Aktion wert ist
Der Wert eines Wettgutscheins, dessen Einsatz nicht zurückgezahlt wird, lässt sich schätzen. Nimmt man für eine Zweiwege-Wette (zum Beispiel ein Eishockeyspiel ohne Unentschieden) faire Quoten von 1.90 auf jede Seite, so liegt die Auszahlungsquote dieses Marktes bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0’526, also rund 52.6 %. Die Marge des Marktes beträgt entsprechend etwa 47.4 % – das ist hoch, entspricht aber dem, was Schweizer Sportwetten-Quoten auf enge Zweier-Märkte oft zeigen.
Ein Aktionsguthaben von CHF 10 ist auf einem ausgeglichenen Markt zu diesen Quoten durchschnittlich 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0’526 ≈ CHF 2.49 wert. Auf einem besseren Markt zu Quoten 1.50/2.50 liegt der Wert höher, auf einem engen Markt zu 1.30/3.30 niedriger. Konkret heisst das: Ein Gutschein über CHF 10 ist unter realistischen Bedingungen etwa CHF 2 bis CHF 3 wert, je nachdem, wie der Wettende die Quoten nutzt. Das ist wenig – und genau deshalb sind die Aktionsguthaben in der Schweiz klein.
Wann ein Gutschein sinnvoll ist
Ein Gutschein ist dann sinnvoll, wenn der Wettende ohnehin auf ein passendes Ereignis wetten würde und das Aktionsguthaben als Zusatz auf den Einsatz nutzt. Wer erst wegen der Aktion eine Wette platziert, die er sonst nicht platziert hätte, spielt gegen eine hohe Marge und verliert im Schnitt. Wer mit dem Gutschein eine Wette zu niedrigerer Quote abdeckt, als er sie ohne Gutschein angesetzt hätte, kann einen kleinen Vorteil mitnehmen. Ein Gutschein ist ein Marketinganreiz, kein Geschenk.
Top 10 der Wettgutschein-Anbieter in der Schweiz 2026
Die folgende Rangliste vergleicht Anbieter nach Bewilligungsstatus, Gutscheinpraxis und Eignung für Schweizer Spielende. Sie trennt die beiden bewilligten Organisatoren klar von ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, denn das ist die wichtigste Trennlinie auf diesem Markt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Organisator / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| BetAlright | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft |
Die Tabelle trennt sauber, was der Markt trennt. Die ersten beiden sind die einzigen Anbieter, die in der Schweiz Sportwetten mit Gutschein-Aktionen durchführen dürfen. Die übrigen acht sind ausländische Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben; sie tauchen in der Wahrnehmung vieler Spielenden auf, weil sie international werben, aber sie sind hier nicht zugelassen und fallen unter die Sperrliste der Gespa. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).
Swisslos Sporttip – der beworbene Inland-Anbieter
Swisslos ist als Genossenschaft organisiert und betreibt das Sportwetten-Produkt Sporttip. Sitz der Genossenschaft ist Basel. Der Spiel- und Veranstaltungsrahmen ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Sporttip bietet drei Aktionsformen an: den Kombiboost (mindestens vier Voraussagen, Mindestquote 1.50, Bonus auf den Nettogewinn bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen), Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf den Nettogewinn bestimmter Sportereignisse. Alle drei Boosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out. Das Sportwetten-Programm umfasst Wetten auf Sportereignisse aus der Gespa-Liste (Version vom 10. September 2026), die unter anderem keine Eckstoss- oder Kartenmärkte und keine Esports-Märkte enthält.
Wer bei Sporttip spielt, setzt vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, bei Systemwetten bei CHF 10’000. Eine Auszahlung von Gewinnen bis CHF 1’000 pro Wettquittung wird automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber werden innert 3 Arbeitstagen auf das hinterlegte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis werden gegen Adressdatenbanken geprüft, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Der Gewinn verfällt, wenn er nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung geltend gemacht wird.
Für Spielende, die in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen und auf das volle Schutzprogramm der Schweiz Wert legen, ist Sporttip die eine der beiden möglichen Adressen. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, kann dort kein Konto eröffnen – das ist die harte Grenze.
Loterie Romande Jouez Sport – die andere Inland-Adresse
Die Loterie Romande führt die Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura durch. Sitz des Unternehmens ist Lausanne, die Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Das Aktionsprogramm ist schmaler als bei Sporttip, folgt aber demselben Grundmuster: bewilligte Gratisspielguthaben-Aktionen, die an ein konkretes Verhalten geknüpft sind und zeitlich begrenzt laufen. Die Stadionaktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 war ein typisches Beispiel: 7’000 Codes in National-League-Stadien, je CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Einzahlungslimite auf das Spielerkonto liegt bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben bei höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden dem Wallet gutgeschrieben, darüber wird auf die hinterlegte IBAN überwiesen.
Die Loterie Romande spricht Französisch; die Plattform Jeux ist in dieser Sprache geführt. Wer des Französischen nicht mächtig ist, findet die Bedingungen nur in dieser Sprache – das ist eine praktische Hürde für Deutschschweizer, die mit dem Gedanken spielen, im Westschweizer Vertragsgebiet zu spielen (was ohne Wohnsitz dort ohnehin nicht möglich ist).
Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, ist bei Jouez Sport richtig. Das Schutzprogramm entspricht dem von Swisslos: Spielsperre, Verlustlimiten, eine Verifikation pro Person. Der Vorteil gegenüber ausländischen Anbietern liegt nicht im Bonuswert – der ist überall klein –, sondern in der vollständigen Schweizer Aufsicht.
BetAlright – ausländische Marke, in der Schweiz nicht zugelassen
BetAlright gehört zu den ausländischen Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten. Eine ausgewiesene Lizenz, die in der Schweiz Kraft hätte, ist nicht festgestellt; die Marke fällt unter Art. 4 BGS (keine Kraft ausländischer Lizenzen). Domains dieser Anbieter können auf der Gespa-Sperrliste landen und dort über DNS gesperrt werden.
Wer in der Schweiz bei einem solchen Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Aufsicht, ohne Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister und ohne Schweizer Rekursweg. Gewinne unterliegen je nach Kanton der Steuerpflicht; Einsätze und Gewinne können in Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das ist die ehrliche Einordnung solcher Marken, nicht eine pauschale Warnung.
Interwetten – ausländische Marke, in der Schweiz nicht zugelassen
Interwetten gehört zu den international beworbenen Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Die Gespa nennt Interwetten ausdrücklich als Beispiel für Domain-Hopping, bei dem gesperrte Domains innert Stunden ersetzt werden. Das ändert nichts an der grundsätzlichen Rechtslage: ohne Schweizer Bewilligung kein zugelassenes Angebot, kein Schutzschirm für Schweizer Spielende.
Roobet – ausländische Marke, in der Schweiz nicht zugelassen
Roobet tritt mit Kryptowährungen und internationalem Marketing auf. In der Schweiz hat das keine Grundlage: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Markt nicht. Roobet gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung; die rechtliche Einordnung entspricht der oben für die übrigen ausländischen Marken beschriebenen.
Funbet – ausländische Marke, in der Schweiz nicht zugelassen
Funbet folgt dem üblichen Muster internationaler Wettplattformen ohne Schweizer Bewilligung: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rekursweg, keine Verifikation nach Schweizer Standard. Der Anbieter hat in der Schweiz keine andere Rechtsstellung als die anderen Marken dieser Gruppe.
Cloudbet – ausländische Marke, in der Schweiz nicht zugelassen
Cloudbet positioniert sich international mit Krypto-Zahlungen und ist in der Schweiz nicht zugelassen. Für Schweizer Spielende gelten dieselben Einschränkungen wie bei den anderen Marken dieser Gruppe: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Schutz, je nach Kanton steuerliche Nacherfassungspflicht.
AmunRa – ausländische Marke, in der Schweiz nicht zugelassen
AmunRa gehört in die Gruppe der internationalen Wettmarken ohne Schweizer Bewilligung. Die fehlende Bewilligung bedeutet konkret: keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Beschwerdeweg, im Streitfall ausländisches Recht ohne Schweizer Vollstreckung. Inhalte von Aktionen, Quoten oder Boni, die AmunRa bewirbt, fallen in diese Grauzone.
1xBet – ausländische Marke, in der Schweiz nicht zugelassen
1xBet ist eine der grösseren internationalen Marken und taucht regelmässig in der Gespa-Sperrliste auf. Die fehlende Schweizer Bewilligung bedeutet für Schweizer Spielende dasselbe wie bei den anderen Marken dieser Gruppe. Wer dort ein Konto eröffnet, tut das ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens.
DirectionBet – ausländische Marke, in der Schweiz nicht zugelassen
DirectionBet gehört ebenfalls zu den internationalen Wettanbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die rechtliche Lage in der Schweiz ist identisch zu der der übrigen Marken dieser Gruppe: kein Schweizer Schutz, ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz.
Überblick: Was 2026 auf dem Schweizer Markt läuft
Wer in 2026 in der Schweiz nach Wettgutscheinen sucht, hat eine klare Ausgangslage. Zwei Anbieter mit Schweizer Bewilligung decken das ganze Land ab, jeder in seinem Vertragsgebiet. Ausländische Marken sind in der Schweiz nicht zugelassen, auch wenn sie international werben. Daraus folgt:
- Wer ein Gutscheinangebot mit Schweizer Aufsicht sucht, landet bei Sporttip oder Jouez Sport. Aktionen sind klein, klar befristet und nicht auszahlbar.
- Wer ein «grosszügiges» Bonusprogramm sucht, sucht am Schweizer Markt vorbei. Was im Ausland als 100 %-Bonus bis zu einem Höchstbetrag läuft, gibt es hier in der Form nicht.
- Wer einen ausländischen Anbieter nutzt, tut das ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens und muss die Konsequenzen (fehlende Aufsicht, fehlendes Sperrregister, je nach Kanton Steuerpflicht) selbst tragen.
Der Schweizer Markt ist klein und überschaubar. Wer hier spielt, weiss relativ schnell, an wen er sich halten kann und an wen nicht. Wer mehr über die Bedingungen einzelner Aktionen wissen will, liest die Aktionsbedingungen bei Sporttip oder die Conditions de participation bei Jouez Sport – beide sind in den Teilnahmebedingungen verlinkt und in der jeweiligen Landessprache verfasst.
Wie sich der Wert einer Aktion schätzen lässt
Die Beispielrechnung oben zeigt: Ein CHF 10-Gutschein auf einem engen Zweiwege-Markt zu 1.90/1.90 hat einen erwarteten Wert von rund CHF 2.49, je nach Quote und Marktgestaltung zwischen CHF 2 und CHF 3. Auf einem breiteren Markt zu besseren Quoten kann es mehr sein, auf einem engen Markt weniger. Wichtig ist: Es ist ein Erwartungswert, kein garantierter Gewinn. Wer mit dem Gutschein verliert, ist sein Geld los; wer gewinnt, bekommt den Nettogewinn – nicht den Einsatz zurück.
Worauf Spielende vor dem Mitmachen achten sollten
Drei Punkte, die vor jeder Aktion geprüft sein wollen:
- Vertragsgebiet und Wohnsitz. Ein Konto bei Sporttip geht nur für Personen mit Wohnsitz in den genannten Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein. Ein Konto bei Jouez Sport nur für die sechs Westschweizer Kantone. Wer im falschen Kanton wohnt, kann kein Konto eröffnen, und eine falsche Adresse macht die Verifikation zur Toransprache.
- Fristen. Die meisten Aktionsguthaben sind 30 Tage gültig. Wer sie nicht innerhalb der Frist nutzt, verliert sie still.
- Auszahlbarkeit. Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar. Wer das übersieht, wundert sich später über das Kleingedruckte.
Häufige Fragen zu Wettgutscheinen in der Schweiz
Gibt es Wettgutscheine bei den Schweizer Organisatoren, und wer muss sie genehmigen?
Ja, aber nur in kleiner Form. Die beiden bewilligten Organisatoren – Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport – dürfen Gratisspielguthaben und Boosts anbieten, brauchen dafür aber die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Andere Marken dürfen in der Schweiz keine solchen Aktionen anbieten.
Was bedeutet ein Wettgutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen hängen daran?
In der Schweiz gibt es keinen klassischen «Wettgutschein ohne Einzahlung», wie er auf anderen Märkten üblich ist. Was es gibt, sind Aktionsguthaben, die an eine konkrete Handlung geknüpft sind (Stadionbesuch, Newsletter-Anmeldung, bestimmtes Spielverhalten) und nach Eingabe eines Codes ein befristetes Guthaben gewähren. Dieses Guthaben ist nicht auszahlbar und verfällt nach der genannten Frist, meist 30 Tage. Wer ein Konto ohne Einzahlung eröffnen will, findet diese Möglichkeit nicht.
Wird der Einsatz einer Gratiswette aus einem Gutschein mit dem Gewinn ausgezahlt?
Nein. Das ist der entscheidende Punkt, der oft übersehen wird. Aktionsguthaben ist Spielguthaben, nicht Geld. Es lässt sich für Wetten einsetzen, die Gewinne aus diesen Wetten sind auszahlbar – aber das Aktionsguthaben selbst nicht. Wer mit CHF 10 Aktionsguthaben eine Wette zu Quote 2.50 gewinnt, bekommt den Nettogewinn (CHF 15), nicht aber das CHF 10 zurück. Das ist die übliche Gratiswette-Mechanik, die das Schweizer Recht so vorschreibt.
Gibt es Gutscheine für Bestandskunden, und wo liegen die Grenzen solcher Aktionen?
Ja, allerdings sind die Aktionen insgesamt klein und nicht sehr zahlreich. Bestandskunden-Aktionen bei Sporttip umfassen vor allem den Kombiboost (Bonus auf den Nettogewinn ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50), Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf definierte Sportereignisse. Bei der Loterie Romande sind Bestandskunden-Aktionen seltener und an konkrete Anlässe gebunden (etwa Stadionbesuche). In allen Fällen gilt: keine Auszahlbarkeit des Aktionsguthabens, begrenzte Frist, pro Spielenden oft nur einmal nutzbar.
Gelten Verlustlimiten und Spielsperren auch bei Wetten mit Gutschein?
Ja. Gutscheine sind keine Ausnahme vom Spielerschutz. Vor der ersten Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre – produktbezogen für 1 bis 180 Tage oder unbefristet im schweizweiten Register – schliesst von jeder Aktion aus. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Die Spielsperre gilt produktübergreifend, also auch für Sportwetten, wenn sie etwa im Casino gesetzt wurde.
Wie wird der Gewinn einer Wette mit Gutschein aus Einsatz und Quote berechnet?
Bei Sporttip gilt: Gewinn gleich Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten), auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird mit Aktionsguthaben gespielt, ist nur der Nettogewinn (Quote minus 1, mal Einsatz) auszahlbar, nicht der Einsatz selbst. Bei der Loterie Romande gilt analoges, mit dem Unterschied, dass Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben und darüber auf die hinterlegte IBAN überwiesen werden.
Bonus – englandwetteninfo
Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»
