Gratis-Startguthaben für Sportwetten in der Schweiz: Was es wirklich bringt
Ladevorgang...
Wer mit einem Startguthaben ohne eigene Einzahlung wetten will, landet in der Schweiz bei zwei Namen. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die einzigen Veranstalter, denen die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa überhaupt Sportwetten erlaubt. Beide haben in den letzten Jahren Gratisspielguthaben-Aktionen lanciert, beide verknüpfen sie an Bedingungen, die das Marketing gerne weglässt: Aktionsguthaben lässt sich in der Regel nicht auszahlen, eine Registrierung verlangt Wohnsitz im Vertragsgebiet, und die Verlustlimiten müssen vor dem ersten Tipp stehen.
Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos sowie das Règlement Général der Loterie Romande.
Rechtslage: Warum Gratisspielguthaben in der Schweiz eine Ausnahme bleibt
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ordnet Sportwetten als Grossspiel ein. Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel. Beide Bewilligungen erteilt die Gespa, und sie wirken ausschliesslich in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Kraft. Wer trotzdem ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten an Schweizer Spielende richtet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar, im kommerziellen Betrieb mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, und die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.

Die Kantone haben zudem die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist nicht bloss eine Formalität. Es bedeutet, dass es keine Liste «weiterer bewilligter Wettanbieter» gibt, weil es keine weiteren gibt. Wer eine solche Liste sucht, sucht etwas, das die Aufsicht nicht vorsieht. Was die Gespa veröffentlicht, ist die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Ende 2025 standen dort 671 Einträge.
Für ein Gratisspielguthaben gilt eine zusätzliche Hürde: Gratiswetten und Freispiele brauchen die vorherige Einwilligung der Aufsicht. 2025 hat die Gespa 24 solcher Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Aktion läuft also nicht, weil ein Veranstalter sie «gerne anbieten würde», sondern weil die Gespa sie genehmigt hat. Diese Knappheit ist der Grund, weshalb Startguthaben-Aktionen in der Schweiz selten und kurz sind: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief an sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, verteilte 7’000 Stück à CHF 10 Spielguthaben und war nach zwei Monaten vorbei.
Spielerschutz: Limiten setzen, bevor das Guthaben auf dem Konto liegt
Ein Startguthaben verändert die Reihenfolge nicht, in der ein Spielkonto eingerichtet wird. Wer bei Swisslos oder Loterie Romande online teilnimmt, muss zuerst die Verlustlimiten setzen, dann die Identität verifizieren, erst dann wird das Konto spielbereit. Die Limiten gelten für ein, sieben und dreissig Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, weil die Gespa dem Spieler Bedenkzeit geben will, bevor er sich mehr Spielraum gibt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Daneben steht die Spielsperre. Bei Swisslos kann sie produktbezogen zwischen einem und 180 Tagen selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch in Casinos, in Online-Casinos und in Liechtenstein. Wer ausgeschlossen ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.
Die Loterie Romande zieht bei Einzahlungen eine eigene Linie: höchstens CHF 10’000 innert 30 Tagen, Wallet-Guthaben maximal, dass dieselbe Obergrenze nicht überschritten wird. Für Spielende mit kleinerem Budget heisst das: Die eigenen Verlustlimiten bestimmen, wie weit das Guthaben reicht, nicht die Aktion. Ein Startguthaben ist kein Ersatz für die vor der ersten Wette gesetzten Limiten, sondern ein zusätzliches Stück Spielraum innerhalb dieser Limits.
Bonus und Freiwette: Was Gratisspielguthaben in Franken wert ist
Ein Startguthaben ohne Einzahlung klingt nach geschenktem Geld. Tatsächlich ist es Spielguthaben auf dem Wallet, das an Bedingungen hängt. Bei der erwähnten Loterie-Romande-Aktion etwa waren es CHF 10, gültig für 30 Tage, nicht auszahlbar. Das heisst: Gewinne, die mit diesem Guthaben erzielt werden, lassen sich nach den Bedingungen vieler solcher Aktionen auszahlen, der ursprüngliche CHF-10-Betrag selbst aber nicht.
Was eine solche Aktion durchschnittlich wert ist, lässt sich an einem einfachen Modell zeigen. Bei einer Zweiweg-Wette zu beiden Seiten Quote 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.5263, also rund 52.6 %, entsprechend einem Buchmachermarge von etwa 47.4 %. Eine CHF-10-Freiwette, deren Einsatz bei einem Volltreffer nicht zurückgezahlt wird, hat damit einen Erwartungswert von 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.5263, also rund CHF 2.49. Das ist die Spanne, in der eine echte Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz liegt: ein paar Franken, nicht ein dutzend. Wer ein Angebot sieht, das weit darüber liegt, sollte die Bedingungen genau lesen, denn oft ist der nominelle Betrag nicht der auszahlbare.
Eigene Rechnung: Einsatz nicht zurück · Quote 1.90 · Auszahlungsquote 52.6 % · CHF 10 → ca. CHF 2.49 Erwartungswert.
Ein paar Begriffe, die in den Bedingungen wiederkehren und die das Marketing gerne weglässt: «nicht auszahlbar» heisst, dass das Aktionsguthaben das Wallet nach Ablauf wieder verlässt, selbst wenn die Wetten damit gewonnen wurden. «Gültig 30 Tage» heisst, dass nicht genutztes Guthaben verfällt. «Nur online» schliesst die Annahmestellen am Kiosk aus, was für Inhaber eines Spielguthabens ohnehin keine Wettbewerbsfrage ist, aber für das Verständnis der Aktion wichtig bleibt.
Ranking: Die zehn Anbieter im Überblick
Die folgende Tabelle ordnet die Veranstalter nach ihrer Stellung im Schweizer Markt. Die ersten zwei Einträge sind die einzigen bewilligten Anbieterinnen für Sportwetten in der Schweiz. Die übrigen acht sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen im Netz begegnen, sie sind aber keine Wettanbieter im rechtlichen Sinn, weil sie in der Schweiz keine Bewilligung haben.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / ausländischer Anbieter |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (BGS, Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (BGS, Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Betclic | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen |
| BetPanda | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen |
Die Spalte zur Schweizer Bewilligung trennt die Tabelle in zwei klar unterscheidbare Gruppen: bewilligt nach BGS und beaufsichtigt durch die Gespa, oder ohne jede Schweizer Bewilligung mit Domain auf der möglichen Sperrliste. Wer in der Schweiz wettet, wählt zwischen genau zwei Anlaufstellen und einer langen Liste von Anbietern, die hier keine Erlaubnis haben.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Genossenschaft der Deutschschweizer Kantone, des Tessins und Liechtensteins. Sitz in Basel, interkantonale Vereinbarung von 2019, Produkt für Sportwetten heisst Sporttip. Wer hier spielt, wohnt in einem dieser Kantone oder in Liechtenstein, ist mindestens 18 Jahre alt und hat kein laufendes Sperrverfahren gegen sich. Bei Online-Registrierung wird der Ausweis hochgeladen, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft, ein zweites Konto auf den gleichen Namen lässt die Anmeldung nicht zu.
Wer spielen will, zahlt Spielguthaben auf das Konto ein, per Online-Zahlungsmitteln oder Einzahlungsschein, mindestens CHF 20 pro Kauf, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay gehört zu den angebotenen Zahlungsarten, die Bestätigung kommt direkt in der PostFinance App. Gewinnen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber liegende Beträge innert drei Arbeitstagen auf das hinterlegte Schweizer oder Liechtensteinische Bank- oder Postkonto.
Beim Kombiboost zählt nur, was online läuft: mindestens vier Voraussagen, jede einzelne zu Quote 1.50 oder höher, der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen. Vier Voraussagen bringen 5 %, sieben 20 %, zehn 40 %, fünfzehn 100 %. Einsatz und Gewinnzuschlag sind limitiert. Quotenboosts gibt es nur für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts für definierte Sportereignisse, beide pro Wettendem nur einmal und in Höhe sowie Erhöhung gedeckelt. Bei einem Cash-Out, der bei Sporttip nur als vollständiges Cash-Out funktioniert, verfällt ein aktiver Boost.
Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, bei Systemwetten bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen, eine Wette über der Limite nimmt das System nicht an. Abgesagte Ereignisse werden nach 48 Stunden als hinfällig gewertet, in Kombiwetten mit Quote 1.00. Gewinne verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks, wenn sie nicht innert 26 Wochen nach der Auswertung geltend gemacht werden, eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung verlangt einen eingeschriebenen Brief innert zehn Tagen. Der Gewinn errechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten aus dem Produkt der Einzelquoten, auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf fünf Rappen genau abgerundet.
Für ein Startguthaben gilt: Swisslos hat in den letzten Jahren vereinzelt Gratisspielguthaben ausgegeben, immer nur nach Gespa-Einwilligung, immer an konkrete Aktionen gebunden, immer mit dem Vermerk «nicht auszahlbar». Eine offene, dauerhafte Aktion ohne Einzahlung gibt es nicht. Die Auszahlung von Gewinnen aus dem Swisslos-Wallet ist zweimal pro Jahr kostenlos, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen. Das Sportwetten-Produkt heisst Jouez Sport. Eine Online-Registrierung setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus, volljährig ist und keine Spielsperre besteht. Wer hier spielt, kann nur eine Spielbilanz pro Person führen.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ist auf denselben Betrag begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber liegende Beträge auf die angegebene IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Aktionsguthaben lässt sich nach den Bedingungen vieler Aktionen nicht auszahlen, ein Startguthaben ist Spielguthaben, kein Bargeld.
Die erwähnte Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den an den National-League-Stadien verteilten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Insgesamt 7’000 solcher Codes wurden ausgegeben. Das ist die Logik der Schweizer Gratisguthaben: kurz, anlassbezogen, an einen Code oder eine Aktion gebunden, mit einer klaren Obergrenze für die Stückzahl.
Betclic
Betclic ist eine ausländische Marke mit Domains, die in der Schweiz über die Sperrliste der Gespa blockiert werden können. In der Schweiz hat Betclic keine Veranstalterbewilligung, kein Spielbewilligung, keinen Anschluss an das schweizweite Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg bei Streit. Wer dort spielt, tut, das ohne den Schutzrahmen des BGS: keine Gespa-Aufsicht, kein Schweizer Verbraucherschutz, kein Zugang zur hiesigen Spielsperre, kantonale Steuerpraxis für ausländische Gewinne uneinheitlich. Für die Frage nach einem Startguthaben ohne Einzahlung heisst das: Aktionen, die diese Marke auslobt, fallen nicht unter die Schweizer Einwilligungspflicht der Gespa, weil die Aufsicht für diese Marke in der Schweiz gar nicht zuständig ist.
Fezbet
Auch Fezbet fällt in die Kategorie der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Gespa-Einwilligung für Gratisspielguthaben gibt es nicht, weil die Aufsicht für eine Marke ohne Schweizer Veranstalterbewilligung keine Rolle spielt. Fezbet-Domains können auf der Sperrliste landen. Für Schweizer Spielende ändert sich dadurch nichts an den allgemeinen Risiken einer ausländischen Plattform: keine Anbindung an die Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Rechtsweg, kantonale Steuerpraxis zu Gewinnen ausländischer Anbieter uneinheitlich.
WirWetten
WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform kann nicht auf die hiesige Spielsperre zugreifen, Schweizer Spielende haben im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg, und die kantonale Steuerverwaltung kann Gewinne aus solcher Tätigkeit als Einkommen behandeln. Für Gratisspielguthaben gilt dieselbe Logik wie bei den anderen ausländischen Marken: Die Schweizer Aufsicht erteilt keine Einwilligung, weil sie für die Plattform nicht zuständig ist.
20Bet
20Bet ist im Schweizer Markt ohne Bewilligung. Die Plattform nimmt in der Schweiz keine Sportwetten entgegen, ist nicht an das hiesige Sperrregister angeschlossen, kann keine Schweizer Lotteriegelder ausschütten, und Domains können über die Gespa-Sperrliste geblockt werden. Eine Aktion ohne Einzahlung, die diese Marke in anderen Märkten auslobt, hat in der Schweiz keine vergleichbare regulatorische Bindung an die Gespa-Einwilligungsvoraussetzungen.
Rainbet
Rainbet gehört zu den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform ist in der Schweiz weder Veranstalterin noch spielberechtigt, fällt damit nicht unter die Schweizer Aufsicht und kann nicht auf das hiesige Sperrregister zugreifen. Domains können über die Sperrliste der Gespa blockiert werden.
MyStake
MyStake ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Veranstalterbewilligung. Die Plattform nimmt in der Schweiz keine bewilligten Sportwetten entgegen,Domains lassen sich über die Sperrliste der Gespa blockieren. Für Spielende aus der Schweiz fehlt der Anschluss an die hiesige Spielsperre und der Schweizer Rechtsweg.
bet-at-home
bet-at-home wird in den Materialien der Gespa namentlich als Beispiel für Domain-Hopping genannt. Die Marke taucht regelmässig auf der Sperrliste auf, wenn eine Domain blockiert wird, geht die Marke mit einer anderen Domain weiter, bis auch diese blockiert wird. In der Schweiz hat bet-at-home keine Bewilligung, kein Spielrecht, keinen Anschluss an das hiesige Sperrregister. Eine Aktion ohne Einzahlung ist hier möglich, aber nicht durch die Schweizer Aufsicht eingegrenzt oder kontrolliert.
BetPanda
BetPanda gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform kann in der Schweiz keine bewilligten Sportwetten anbieten,Domains sind über die Sperrliste der Gespa blockierbar. Für Spielende in der Schweiz heisst das: kein Schweizer Verbraucherschutz, kein Anschluss an die hiesige Spielsperre, kantonale Steuerpraxis uneinheitlich.
Grundlagen: Was Gratisspielguthaben und Startguthaben unterscheidet
In der Schweizer Gesetzgebung spricht das BGS von Gratisspielguthaben. Im Markt stehen Begriffe wie Gratiswette, Freiwette, Startguthaben, No-Deposit-Bonus nebeneinander. Dahinter verbergen sich drei unterschiedliche Dinge, die in den Bedingungen genau auseinandergehalten werden müssen.

Eine Gratiswette im engeren Sinne ist ein Wettguthaben, das der Veranstalter auf das Spielerkonto bucht, oft an eine Aktion oder einen Code gebunden. Bei der Loterie-Romande-Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» waren das CHF 10, gültig für 30 Tage. Der Einsatz solcher Wetten wird bei einem Volltreffer in der Regel nicht zurückgezahlt, was den Marktwert deutlich unter dem Nennwert hält.
Ein Startguthaben ist im Marktgebrauch oft ein Willkommenspaket, das an eine erste Einzahlung gekoppelt ist, etwa «100 % auf die erste Einzahlung». Solche Angebote fallen in der Schweiz unter die Einwilligungspflicht der Gespa und sind damit an konkrete Bewilligungen gebunden. Die Bedingungen reichen von Umsatzanforderungen über Mindestquoten bis zu Fristen, in denen das Guthaben freigespielt werden muss.
Ein Aktionsguthaben schliesslich ist ein allgemeiner Begriff für Spielguthaben, das im Rahmen einer Promotion auf dem Wallet landet, oft als Belohnung für eine bestimmte Handlung, etwa eine Verifikation, eine erste Wette oder die Teilnahme an einem Turnier. Auch dieses Guthaben ist in der Regel nicht auszahlbar, der Gewinn daraus schon.
Für ein Startguthaben ohne Einzahlung gilt: In der Schweiz ist das ein seltener Fall, weil die Gespa-Einwilligungspflicht eine zusätzliche Hürde ist und die Veranstalter nur über begrenzte Werbebudgets für solche Aktionen verfügen. Eine echte, breit angelegte «No-Deposit»-Aktion wie in ausländischen Märkten gibt es bei Swisslos und Loterie Romande nicht. Wer ein solches Angebot sieht, sollte prüfen, ob es tatsächlich von einem der beiden Schweizer Veranstalter stammt oder ob es eine ausländische Plattform ist, die in der Schweiz keine Bewilligung hat.
Neukundenangebot: Worauf beim ersten Konto zu achten ist
Wer ein Konto bei Swisslos oder Loterie Romande eröffnet, durchläuft eine festgelegte Reihenfolge: Identität verifizieren, Verlustlimiten setzen, allenfalls eine Spielsperre prüfen, erst dann einzahlen und spielen. Die Verlustlimiten sind die wichtigste Stellschraube, weil sie das tägliche, wöchentliche und monatliche Maximum bestimmen, das das eigene Spielrahmen vorgibt.
Für die Einzahlung selbst gibt es bei Swisslos eine pragmatische Schwelle: Der Mindestkauf liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein neuer Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Loterie Romande zieht bei den Einzahlungen ebenfalls eine Linie: höchstens CHF 10’000 innert 30 Tagen, Wallet-Guthaben maximal in derselben Höhe.
Eine wichtige Frage, die viele Spielende erst beim Auszahlen stellen: Wann geht das Geld zurück? Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigung automatisch dem Wallet gut, darüber liegende Beträge innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteinische Bank- oder Postkonto des Teilnehmers, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 direkt dem Wallet gut, darüber liegende Beträge auf die angegebene IBAN. Wer sein Geld vor Ablauf von 26 Wochen nach Auswertung nicht anfordert, verliert es zugunsten des Swisslos-Zwecks.
Eine kleine, aber praktische Frage: Was kostet die Auszahlung? Swisslos zahlt Spielguthaben zweimal pro Jahr kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Für kleine Beträge und Summen ist das eine klare Regel: zwei Mal pro Jahr kostenlos, danach wird es happig.
Wettregeln: Was bei Sporttip und Jouez Sport gleich und was unterschiedlich ist
Beide Veranstalter teilen sich die zentralen Wettregeln: Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen, ein zweites Konto auf den gleichen Namen wird nicht zugelassen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Cash-Out ist nur online verfügbar, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheidungen kann der Veranstalter Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Bei abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung gilt: Solche Wetten werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt der Veranstalter irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei abgesagten Spielen, die nicht innert 48 Stunden nachgeholt werden, werden Einzelwetten zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Der Mindesteinsatz pro Wette ist mit CHF 1 bei beiden Veranstaltern gleich, die Höchsteinsätze unterscheiden sich: Bei Sporttip sind es CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Loterie Romande legt in ihren allgemeinen Spielregeln vergleichbare Limiten fest. Bei Sporttip sind die Boosts an die Online-Nutzung gebunden, ein Profitboost verfällt bei Cash-Out.
Einzahlung und Auszahlung: Welche Zahlungswege in der Schweiz möglich sind
Die Zahlungswege, die Swisslos und Loterie Romande anbieten, sind im BGS nicht abschliessend geregelt, sondern Sache der Veranstalter. Fest steht nur: Gewinne und Guthaben werden auf ein auf den Namen des Spielenden lautendes Konto in der Schweiz oder in Liechtenstein ausgezahlt. Anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen und Auszahlungen an Drittkonten sind ausgeschlossen.
Swisslos lässt Spielguthaben per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein neuer Kauf ist nur möglich, solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay gehört zu den angebotenen Zahlungsarten, die Bestätigung kommt direkt in der PostFinance App. Wer über diese Grenzen hinaus einzahlen will, muss warten, bis das Wallet durch Wetten oder Auszahlungen wieder Platz hat.
Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto bis CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben maximal in derselben Höhe. Welche konkreten Zahlungsmittel die Loterie Romande anbietet, ist in den Spielregeln nicht abschliessend aufgeführt, sondern in den jeweiligen Produktbedingungen. Beide Veranstalter folgen aber dem gleichen Grundsatz: Die Zahlung läuft über ein Schweizer oder Liechtensteiner Bankkonto auf den Namen des Spielenden, eine andere Konstruktion ist nach Art. 50 VGS nicht erlaubt.
Wer darf spielen: Registrierung, Verlustlimit, Verifikation
Drei Bedingungen stehen am Anfang jedes Kontos: Wohnsitz im Vertragsgebiet, Volljährigkeit und keine bestehende Spielsperre. Bei Swisslos ist das Vertragsgebiet die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Bei Loterie Romande sind es die sechs Westschweizer Kantone. Wer seinen Wohnsitz ausserhalb dieser Gebiete hat, kann sich nicht online registrieren. Für die Online-Registrierung braucht es zudem einen Ausweis, der hochgeladen wird, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft, eine Mehrfachregistrierung auf den gleichen Namen wird abgelehnt.
Die Verlustlimiten sind die zweite Stellschraube. Sie gelten für ein, sieben und dreissig Tage. Die Obergrenze bei Swisslos liegt bei CHF 9’999, bei Loterie Romande in vergleichbarer Höhe. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, weil die Gespa dem Spieler Bedenkzeit geben will. Eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich.
Die Spielsperre ist die dritte Stellschraube. Bei Swisslos lässt sie sich produktbezogen zwischen einem und 180 Tagen selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch in Casinos, in Online-Casinos und in Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle. Wer ausgeschlossen oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn, was das BGS ausdrücklich so vorsieht.
Besteuerung: Wann ein Gewinn steuerfrei bleibt und wann nicht
In der Schweiz sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen wie Sportwetten grundsätzlich einkommensteuerfrei, solange sie unter dem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn liegen. Auf Bundesebene liegt dieser Schwellwert ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Die Kantone setzen teilweise eigene Schwellen, die tiefer liegen können. Wer deutlich darunter bleibt, hat in den meisten Kantonen keine Einkommensteuer auf den Wettgewinn zu erwarten, das gilt auch für Gewinne aus Aktionsguthaben.
Liegt ein Gewinn über dem Schwellwert, zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die bei der Steuererklärung zurück inskaveliche Steuer gefordert werden kann. Bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen gilt eine andere Logik: Dort kennt das Bundesrecht keine Verrechnungssteuer, weil der ausländische Veranstalter sie nicht abzieht, aber die kantonale Steuerpraxis kann solche Gewinne als Einkommen behandeln. Der Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen. Andere Kantone sind zurückhaltender. Für einen typischen Gewinn aus einem CHF-10-Aktionsguthaben gilt: Er liegt weit unter jedem Schwellwert und ist einkommensteuerfrei.
Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht. Wer eine Plattform sieht, die eine «Wettsteuer» auf den Einsatz berechnet, hat es mit einer ausländischen Marke zu tun, die in der Schweiz keine Bewilligung hat.
Werbeumfeld: Warum ausländische Aktionen in der Schweiz nicht beworben werden dürfen
Wer in der Schweiz für ein nicht bewilligtes Glücksspiel wirbt, macht sich nach Monaten strafbar. Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Glücksspiele, Art. 131 BGS sieht eine Busse von bis zu CHF 500’000 vor. Auch die Aktionen selbst brauchen, wenn sie in der Schweiz laufen, die Einwilligung der Gespa. Wer eine ausländische Plattform mit einer «No-Deposit»-Aktion in der Schweiz bewirbt, hat es entweder mit einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung zu tun, deren Werbung hier ohnehin nicht erlaubt ist, oder mit einer der beiden Schweizer Veranstalterinnen, deren Aktion von der Gespa genehmigt sein muss.
Die Konsequenz für Spielende: Wer in sozialen Medien, auf Webseiten oder per E-Mail mit einer «Gratiswette ohne Einzahlung»-Aktion konfrontiert wird, sollte prüfen, ob der Absender Swisslos oder Loterie Romande ist. Ist er es nicht, gilt: in der Schweiz nicht bewilligt, Domain möglicherweise auf der Sperrliste, Werbung hier nicht erlaubt. Das ist ein einfacher Lackmustest, der in wenigen Sekunden Klarheit schafft.
Auszahlungsmodalitäten: Wann das Geld wirklich ankommt
Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut. Darüber liegende Beträge werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Auszahlung von Guthaben aus dem Wallet ist zweimal pro Jahr kostenlos, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Bei Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Aktionsguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Für ein Startguthaben ohne Einzahlung heisst das: Was das Aktionsguthaben gewinnt, kann ausgezahlt werden, das Aktionsguthaben selbst nicht. Wer ein solches Angebot annimmt, sollte sich bewusst sein, dass der «geschenkte» Franken nie als Franken zurückkommt, sondern nur als möglicher Gewinn aus den Wetten, die damit platziert werden.
Mindesteinsatz: Wie viel eine Wette in der Schweiz mindestens kostet
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Loterie Romande legt vergleichbare Mindesteinsätze fest, in der Regel ebenfalls im Bereich von CHF 1.
Für Spielende mit kleinem Budget ist das eine wichtige Schwelle: Eine Wette kostet mindestens CHF 1, ein Startguthaben von CHF 10 erlaubt also zehn Wetten. Bei einer Auszahlungsquote von 52.6 % auf einem ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt sind nach zehn Wetten rund fünf gewonnen, mit einem durchschnittlichen Gewinn von weniger als einem Franken pro Wette. Das ist die Mathematik hinter dem Marketing-Versprechen: Zehn Wetten, ein paar Franken Erwartungswert.
Steuern konkret: Was Spielende im Kanton Thurgau wissen müssen
Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Das unterscheidet ihn von anderen Kantonen, die entweder den bundesrechtlichen Steuerfreibetrag anwenden oder ausländische Gewinne milder behandeln. Für eine in Thurgau wohnhafte Person, die bei einer ausländischen Plattform spielt, heisst das: Auch ein Gewinn aus einem CHF-10-Aktionsguthaben ist in der Steuererklärung als Einkommen zu deklarieren, sofern die kantonale Praxis das verlangt. Für andere Kantone gilt das nicht zwingend.
Eine pauschale Aussage zu allen Kantonen ist nicht möglich. Wer unsicher ist, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater. Die Faustregel: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind unter dem bundesrechtlichen Schwellwert einkommensteuerfrei, Gewinne aus ausländischen Grossspielen je nach Kanton anders zu behandeln.
Wer eine echte Gratiswette sucht, hat zwei Wege
Wer in der Schweiz mit einem Startguthaben ohne Einzahlung wetten will, hat zwei realistische Wege: den einen anlassbezogenen Code der Loterie Romande oder eine ähnliche, jeweils bewilligte Aktion von Swisslos. Beide kommen selten, sind kurz, sind an einen konkreten Anlass gebunden, sind nicht auszahlbar, und die Stückzahl ist limitiert. Der andere Weg führt über ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, die solche Aktionen ohne Gespa-Einwilligung anbieten, aber in der Schweiz nicht bewilligt sind und keinen Schutzrahmen bieten.
Der erste Weg kostet ein wenig Geduld und ein wachsames Auge auf die Aktionsseiten der beiden Veranstalter. Der zweite Weg spart die Geduld, kostet aber den Schutzrahmen des BGS: keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das hiesige Sperrregister, keine Schweizer Spielsperre, kantonale Steuerpraxis uneinheitlich, Domain möglicherweise auf der Sperrliste.
Wer die Wahl hat, wählt den ersten Weg. Er passt zum Schweizer Markt, in dem nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen, beide mit klaren Regeln, beide unter Gespa-Aufsicht, beide mit der Möglichkeit, eine kleine Gratiswette zu ergattern, wenn es die Aktion gerade hergibt. Mehr ist in der Schweiz nicht drin.
Häufige Fragen zu Sportwetten mit Gratis-Startguthaben
Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung?
In sehr begrenztem Umfang ja, ausschliesslich bei den zwei bewilligten Veranstaltern Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Solche Aktionen brauchen die vorherige Einwilligung der Gespa, sind anlassbezogen und zeitlich befristet, an einen Code oder eine konkrete Handlung gebunden, in der Stückzahl limitiert und nie als Bargeld auszahlbar. Wer eine dauerhafte «No-Deposit»-Aktion sucht, sucht etwas, das der Schweizer Markt nicht vorsieht.
Wie lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ab?
Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief die Aktion an insgesamt 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den Stadien der National League verteilten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, gültig für 30 Tage und nicht auszahlbar. Insgesamt wurden 7’000 solcher Codes ausgegeben, danach war die Aktion beendet.
Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden?
In der Regel nein, das zeigen sowohl die Bedingungen von Swisslos als auch die der Loterie Romande: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Was mit dem Aktionsguthaben gewonnen wird, kann nach den Regeln der jeweiligen Aktion ausgezahlt werden, sofern die Wetten selbst regelkonform platziert wurden und die Gewinne die üblichen Schwellen nicht überschreiten. Das Aktionsguthaben selbst aber verlässt das Wallet nie als Bargeld.
Welche Voraussetzungen gelten für die Registrierung bei Swisslos?
Volljährig (mindestens 18 Jahre), Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, also in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein, keine bestehende Spielsperre, ein einziges Konto pro Person. Bei der Online-Registrierung wird ein Ausweis hochgeladen, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft, eine Mehrfachregistrierung wird abgelehnt.
Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was gilt für Systemwetten?
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Wieso braucht ein kostenloses Guthaben die vorherige Zustimmung der Gespa?
Das Geldspielgesetz verlangt für Gratiswetten und Freispiele die vorherige Einwilligung der Aufsichtsbehörde, hier der Gespa. Damit soll sichergestellt werden, dass eine Aktion nicht irreführend wirbt, keine Minderjährigen oder gesperrte Personen anspricht und die Spielerinformationen nicht über die Köpfe der Spielenden hinweg beschliesst. In 2026 hat die Gespa 24 solcher Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.
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