1x2-Wette verständlich erklärt: Drei Ausgänge, Schweizer Regeln, ehrliche Anbieter
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Eine 1×2-Wette ist die einfachste und häufigste Wettform im Fussball. Wer «1» ankreuzt, setzt auf den Heimsieg; «X» steht für das Unentschieden, «2» für den Auswärtssieg. Wer die Quote versteht, versteht die Quote. Wer versteht, dass die Schweiz nur zwei Anbieter dafür zulässt, versteht den Rest dieser Seite.
Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die aktuelle Gespa-Liste zugelassener Sportarten und Wettbewerbe sowie die Spielregeln von Sporttip (Version 4.2) und Jouez Sport (17. Ausgabe, September 2024).
Rechtslage in der Schweiz: Nur zwei Veranstalter dürfen
Die Schweiz behandelt Sportwetten als Grossspiel. Zuständig ist nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt, sondern die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie führt die Aufsicht über das gesamte Sportwettenangebot im Land. Ihre Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019.

Was im BGS steht, gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung – ob aus Malta, Curaçao oder Deutschland – entfaltet in der Schweiz keine rechtliche Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Eine ausländische Marke ist in der Schweiz also nicht einfach «nicht ganz so seriös»; sie ist nicht zugelassen, ihre Domains landen auf der Sperrliste, ihre Spielerinnen und Spieler haben im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg.
Die Kantone haben in einem Konkordat festgelegt, dass es landesweit genau zwei Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten gibt. Die eine ist die Swisslos, deren Sportwette unter dem Namen Sporttip läuft. Die andere ist die Loterie Romande mit der Marke Jouez Sport. Beide sind Genossenschaften, keine Aktiengesellschaften mit Gewinnziel, und beide müssen ihre Reinerträge für gemeinnützige Zwecke in den Kantonen einsetzen (Art. 125 BGS). Mehr Veranstalter lässt das Konkordat nicht zu. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Schweizer Buchmacher, weil es keine weiteren gibt; sie veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains – am Ende des Jahres 2025 standen dort 671 Einträge.
Die zwei Veranstalter und ihre Vertragsgebiete
Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Swisslos-Spielkonto eröffnen und bei Sporttip wetten; in den übrigen Kantonen ist das Konto formal nicht eröffnungsfähig. Die Loterie Romande deckt die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ab, mit der bekannten Verkaufsstellen-Adresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie. Wer im einen Gebiet wohnt und im anderen spielen will, bekommt kein Online-Konto. Die beiden Anbieter teilen die Schweiz unter sich auf, ohne Überlappung und ohne Konkurrenz im eigenen Kanton.

Welche Wetten überhaupt erlaubt sind
Die Gespa führt eine geschlossene Liste zugelassener Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS; aktueller Stand 10. September 2026). Nur was dort steht, darf angeboten werden. Qualifikationsspiele sind nur dann erlaubt, wenn die Liste sie ausdrücklich aufnimmt; Frauenwettbewerbe ebenfalls; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Die Liste enthält keinen Eckball-Markt, keine Kartenmärkte und keine eigene Esports-Sektion. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind blockiert (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Wer in der Schweiz legal wetten will, muss also zuerst prüfen, ob sein Markt überhaupt auf der Liste steht. Wer auf Eckbälle setzen will, hat in der Schweiz kein legales Angebot.
Spielerschutz: Wer mitmacht und wer nicht
Sportwetten sind in der Schweiz ein Geschäft für Volljährige. Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht selbst wetten – diese Regel gilt für alle Anbieter, schweizweit, ohne Ausnahme.
Pro Person ist ein Konto zugelassen. Bei der Online-Registrierung liest Swisslos die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Wer schon ein Konto hat, kann kein zweites eröffnen; wer gesperrt ist, kann keines eröffnen. Die Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos gelten seit dem 13. Januar 2025.
Verlustlimiten, Selbstsperre, Pause
Anders als in manchen anderen Ländern setzt der Bund keine fixen Einzahlungs-Caps. Stattdessen verlangt das Gesetz, dass die Veranstalterin von der spielenden Person gesetzte Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS). Bei Sporttip heisst das: vor der ersten Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt. Die Obergrenze pro Tag liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist strenger als das Gesetz, das nur 24 Stunden verlangt, und gehört zu den Bedingungen, die Sporttip selbst auferlegt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Die Spielsperre ist im BGS in den Artikeln 80 bis 82 geregelt. Sie erfasst überschuldete oder abhängige Personen und die Selbstsperre, eingetragen in ein gemeinsames Register. Bei Sporttip lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne vorzeitige Aufhebung; eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Wer sich selbst sperrt, kann die Aufhebung frühestens nach drei Monaten beantragen (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Anbieter anbieten (Art. 89 VGS).
Wer gesperrt ist oder das Alter nicht erreicht hat, hat weder Anspruch auf Einsatz noch auf Gewinn (Art. 45 BGS). Die Gespa führt Testkäufe durch, um den Jugendschutz an Verkaufsstellen zu prüfen; bei einer Erhebung im Jahr 2025 wurde in 47.5 % von 200 Fällen an Minderjährige verkauft. Das ist kein Hinweis darauf, dass der Schutz an der Kasse funktioniert; er funktioniert nachweislich nicht durchgehend, und der Online-Schutz mit Ausweisprüfung ist die andere Seite derselben Medaille.
Wettmärkte rund um die 1×2-Wette
Die 1×2-Wette ist nur eine von mehreren Möglichkeiten, ein Fussballspiel zu spielen. Wer sie versteht, versteht die anderen Märkte im Vergleich.
Doppelte Chance
Bei der Doppelten Chance werden zwei der drei Ausgänge zu einer Quote zusammengefasst. 1X heisst: Heimsieg oder Unentschieden, der Auswärtssieg verliert. X2 heisst: Unentschieden oder Auswärtssieg, der Heimsieg verliert. 12 heisst: Heimsieg oder Auswärtssieg, das Unentschieden verliert. Die Quote ist logischerweise tiefer als bei einer einzelnen Siegwette, weil die Trefferwahrscheinlichkeit steigt. Wer mit kleinem Einsatz möglichst lange im Spiel bleiben will, fährt mit der Doppelten Chance; wer auf eine höhere Quote aus ist und dafür ein höheres Risiko akzeptiert, bleibt bei der einfachen 1×2-Wette.
Handicap
Beim Handicap bekommt eine Mannschaft einen fiktiven Vor- oder Nachteil. Steht es zwischen Brasilien und Liechtenstein 0:0 und Brasilien bekommt ein Handicap von −2, dann muss Brasilien mit drei Toren Unterschied gewinnen, damit die Wette auf «1» gewinnt. Das ist eine 1×2-Wette mit verschobenen Ausgangslagen, deren Quote sich entsprechend verändert.
Über/Unter
Beim Über/Unter wird nicht auf das Resultat gewettet, sondern auf die Anzahl Tore. Eine Über-2.5-Wette gewinnt, wenn das Spiel drei oder mehr Tore produziert. Das ist ein eigener Markt ohne Bezug zur 1×2-Wette, aber sie wird auf demselben Wettschein angeboten.
Was die Quote über den Markt verrät
Eine Quote ist nie die «wahre» Wahrscheinlichkeit. Sie ist der Preis, den die Veranstalterin anbietet, und sie schliesst immer die Marge ein. Der Quotenschlüssel – die Auszahlungsquote – ist das, was von 100 eingesetzten Franken an die Spielenden zurückfliessen würde, wenn alle Ausgänge proportional zu ihrer Quote angenommen würden.
Wer das nachrechnen will: Für einen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 und 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 89.5 % und damit eine Marge von etwa 10.5 %. Das ist die Spanne, in der sich Sportwetten-Anbieter typischerweise bewegen. Eine tiefere Marge bedeutet mehr Auszahlung an die Spielenden; eine höhere Marge bedeutet mehr Marge für die Anbieterin. Bei Sporttip und Jouez Sport liegen die Margen je nach Markt, Event und Zeitpunkt der Wettabgabe im Bereich von rund 5 bis 12 %, was mit internationalen Online-Buchmachern vergleichbar ist, aber höher als bei den ganz grossen Wettbörsen. Wer seine Margen über Märkte hinweg vergleicht, achtet auf zwei Dinge: die Auszahlungsquote über alle Ausgänge eines Marktes und die Konstanz dieser Quote über verschiedene Events.
Wie aus Einsatz und Quote der Gewinn wird
Bei einer Einzelwette ist die Rechnung einfach. Bei einer ECHF-10-Wette auf Heim zu Quote 2.50 ist die Auszahlung CHF 25, der Reingewinn CHF 15, weil der Einsatz Teil der Auszahlung ist. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote: drei Ausgänge mit 2.00, 1.80 und 1.60 ergeben eine Gesamtquote von 5.76, bei einem Einsatz von CHF 10 also eine Auszahlung von CHF 57.60.
Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet, bevor er ausgezahlt wird. Bei einem CHF-10-Einsatz auf Quote 2.85 wären das rechnerisch CHF 28.50, ohne Auf- und Abrundung; mit der Regelung kann es auf den nächsten 5-Rappen-Wert leicht abweichen, also 28.50 bleiben oder 28.55 werden, je nach Rundungsregel. Wer den exakten Betrag vor der Wettabgabe wissen will, schaut in den Wettschein, nicht in die Werbung.
Was zur regulären Spielzeit zählt
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; im Fussball sind das 90 Minuten plus die vom Schiedsrichter angezeigte Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «Endstand nach 90 Minuten» wettet und das Spiel geht in die Verlängerung, hat seine Wette nach 90 Minuten bereits verloren oder gewonnen – das, was danach kommt, gehört zu einem anderen Wettmarkt.
Zehn Anbieter im Vergleich: Wer in der Schweiz mitspielen darf – und wer nicht
Die nachfolgende Tabelle sortiert die Anbieter nach ihrer Stellung im Schweizer Markt. Die ersten beiden sind die beiden Veranstalterinnen, die das Konkordat zulässt. Die übrigen acht sind ausländische Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Sie werden genannt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler ihnen im Internet begegnen; bewertet werden sie nach denselben Kriterien wie die Schweizer Anbieter, mit dem Vermerk, dass sie in der Schweiz nicht zugelassen sind.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung BGS | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht belegt; in der Schweiz ohne Rechtswirkung |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht belegt; in der Schweiz ohne Rechtswirkung |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht belegt; in der Schweiz ohne Rechtswirkung |
| Betify | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht belegt; in der Schweiz ohne Rechtswirkung |
| Gamdom | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht belegt; in der Schweiz ohne Rechtswirkung |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht belegt; in der Schweiz ohne Rechtswirkung |
| BC Game | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht belegt; in der Schweiz ohne Rechtswirkung |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht belegt; in der Schweiz ohne Rechtswirkung |
Die Sortierung ist keine Empfehlung. Sie zeigt die zwei Marken mit Schweizer Bewilligung an erster Stelle, weil sie in der Schweiz erlaubt sind, und anschliessend die acht ausländischen Marken, die in der Schweiz auf keiner Liste zugelassener Anbieter stehen, weil es eine solche Liste nicht gibt und das Konkordat keine weiteren Veranstalter zulässt.
Swisslos Sporttip
Sporttip ist das Online-Angebot der Swisslos und die einzige legale Online-Sportwette für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Wer hier spielt, spielt innerhalb der Schweizer Aufsicht: Gespa-kontrolliert, BGS-konform, im Sperrregister erfasst, mit Schweizer Rechtsweg im Streitfall.
Die Limits sind im mittleren Bereich. Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000; bei Systemwetten geht der Höchsteinsatz auf CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird gar nicht erst angenommen. Wer mit kleinen Beträgen testen will, hat einen sehr tiefen Einstieg; wer hohe Beträge setzen will, stösst bei Einzelwetten früh an die Decke.
Bei Live-Wetten gilt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 bewerten. Das ist eine Schutzmassnahme gegen Spätwetten auf bereits entschiedene Situationen und betrifft vor allem Märkte, in denen Sekunden über den Ausgang entscheiden.
Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag ist tiefer als der mögliche Vollgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass ein bestimmter Markt Cash-Out anbietet.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettender nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der Sporttip-Kombiboost ist eine Bonusstruktur, die nur online läuft und mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je 1.50 verlangt; der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen – 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn – und ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombiwetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden.
Das sind die operativen Spielregeln von Sporttip – die Mechanik, die der Wettschein in Software umsetzt. Wer hier spielt, spielt in einem klar geregelten Rahmen, dessen Regeln im Beitrag der Swisslos selbst stehen. Für die Deutschschweizer Spielerinnen und Spieler ist das die einzige legale Online-Adresse; für Spieler in der Romandie ist sie formal keine Option.
Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport ist das Online- und Verkaufsstellenangebot der Loterie Romande für die Westschweiz. Die Mechanik ähnelt Sporttip, die Limiten sind enger geschnürt.
Der Mindesteinsatz online liegt bei CHF 2; an Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples ebenfalls CHF 2. Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen; die Einzelquote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombiwette muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000; für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000.
Wer in der Romandie wohnt und die App der Loterie Romande auf dem Handy hat, bekommt das komplette Schweizer Regelwerk: Gespa-Aufsicht, BGS-konforme Spielregeln, Schweizer Rechtsweg. Wer hohe Beträge setzen will, ist mit dem Limit von CHF 500 pro Einzel- und Kombiwette stärker eingeschränkt als bei Sporttip; wer mit kleinen Beträgen unterwegs ist, kann mit dem Mindesteinsatz von CHF 2 sowohl online als auch an der Verkaufsstelle starten.
Boomerang Bet
Boomerang Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz hat sie keine Rechtswirkung; ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und werden dann per DNS gesperrt. Spielerinnen und Spieler aus der Schweiz, die hier spielen, haben keinen Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Sperre-Anbindung und keinen Schweizer Schutz bei Streit mit dem Anbieter. Marken dieser Art werben oft mit «Sportwetten ohne Limit» und «kein KYC»; in der Schweiz heisst das: kein Schutz.
BetLabel
BetLabel gehört zur gleichen Kategorie: ausländische Marke, keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Gespa-Aufsicht. Wer dort ein Konto eröffnet, hat einen Vertrag mit einem Anbieter, der in der Schweiz nicht zugelassen ist. Die Frage ist nicht, ob die Quote konkurrenzfähig ist; die Frage ist, was im Streitfall passiert und ob die Auszahlung tatsächlich auf einem Schweizer Bankkonto landet. Die Antwort der Schweizer Regulierung steht im BGS: ausländische Anbieter sind hier nicht zugelassen.
BDMBet
BDMBet ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Wer auf der Plattform spielt, verlässt den Schutzraum des BGS. Das heisst nicht, dass die Plattform automatisch unlauter arbeitet; es heisst, dass es keine Schweizer Aufsicht gibt, die ihr das vorschreibt. Wer dort spielt, sollte sich bewusst, dass die eigene Bank oder Kartenherausgeberin keine Sperre für Zahlungen an nicht zugelassene Wettanbieter hat – das gibt es in der Schweiz nicht als gesetzliches Instrument.
Betify
Betify gehört zu den ausländischen Marken, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Wer in der Schweiz wohnt und dort spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domain sperren lassen; was dann mit offenen Guthaben passiert, hängt vom Anbieter ab.
Gamdom
Gamdom ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Krypto-Wettplattformen werben häufig mit «kein KYC», «sofortige Auszahlung», «kein Limit». In der Schweiz ist keine dieser Eigenschaften mit dem BGS vereinbar, und das ist der Punkt: das BGS verlangt Identitätsprüfung, schreibt Auszahlungen auf das eigene Konto vor und begrenzt Einsätze über die Verlustlimiten, die der Anbieter durchsetzen muss. Wer diese Eigenschaften sucht, sucht sie ausserhalb des Systems.
Roobet
Roobet ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Logik ist dieselbe wie bei den anderen Marken in dieser Kategorie: die Plattform hat in der Schweiz keine Rechtswirkung, die Gespa kann ihre Domain sperren, und Spielerinnen und Spieler aus der Schweiz sind nicht durch das BGS geschützt.
BC Game
BC Game ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperre, kein Schweizer Rechtsweg. Wer dort spielt, sollte sich bewusst, dass die Schweizer Aufsicht für diesen Anbieter nicht zuständig ist – egal, was die Plattform auf ihrer eigenen Seite über ihre Lizenz schreibt.
Unibet
Unibet ist eine bekannte skandinavische Marke und in mehreren europäischen Märkten zugelassen – in der Schweiz ist sie es nicht. Die Lizenz, die Unibet ausweist, gilt in Malta oder einem anderen EWR-Staat; in der Schweiz entfaltet sie keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Gespa-Sperrliste ist die einzige Schweizer Liste, auf der Unibet auftauchen kann, und sie ist eine Sperrliste, keine Zulassungsliste. Wer bei Unibet aus der Schweiz spielt, spielt ohne Schweizer Schutz.
Bezahlung, Auszahlung, Steuern
Bei Sporttip wird das Spielguthaben über das Swisslos-Wallet verwaltet. Kaufen lässt es sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mit Mindestbetrag CHF 20 und Höchstbetrag CHF 10’000 in 30 Tagen. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer PostFinance nutzt, kann direkt über PostFinance Pay aufladen; die Transaktion wird in der PostFinance App bestätigt.
Guthaben werden innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt, das auf den eigenen Namen lauten muss. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei Loterie Romande läuft die Auszahlung über die eigenen Verkaufsstellen- und Bankwege; die genauen Fristen und Modalitäten stehen im Reglement Jouez Sport.
Das BGS schreibt vor, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers ausgezahlt werden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen sind im Schweizer bewilligten Markt nicht möglich. Kredit an Spielerinnen und Spieler ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Steuerlich sind Gewinne aus Schweizer Grossspielen – und damit aus den Sportwetten von Sporttip und Jouez Sport – bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Ab dem 1. Januar 2026 liegt die Freigrenze des Bundes bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton, weshalb eine exakte Aussage nur «je nach Kanton» lauten kann. Über der Freigrenze zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Für die meisten Wettenden liegt der Gewinn unter der Freigrenze; keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis – Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen – ist im Einzelfall zu prüfen. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.
Werbung, Boni und das, was auf der Seite fehlt
Das BGS regelt die Werbung für Geldspiele streng. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht zugelassene Glücksspiele ist verboten und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Die Gespa führt keine Sperrstunden.
Für Gratiswetten und Gratisspielguthaben verlangt das Gesetz die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 hat sie 24 solche Bewilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die konkreten Beträge und Bedingungen stehen in den Bedingungen des Anbieters – nicht in der Werbung und nicht in dieser Übersicht.
Wichtig für diese Seite: Es wird an dieser Stelle kein Bonus-Code, kein Promo-Code und kein Link zu einem spezifischen Willkommensangebot abgedruckt. Wer mit einem Schweizer Anbieter spielt, erfährt die aktuellen Bedingungen direkt beim Anbieter.
Was eine 1×2-Wette kostet – ehrlich gerechnet
Eine Wette ist nie umsonst. Die Marge der Veranstalterin ist der Preis, den jede Wettende dafür zahlt, dass es überhaupt einen Wettanbieter gibt. Sie steckt in jeder Quote und ist nicht versteckt, nur eingepreist.
Wer das an einem Zwei-Wege-Markt nachvollziehen will, nehme einen illustrativen Markt mit beiden Quoten bei 1.90. Dann beträgt die Auszahlungsquote – das, was von 100 Franken Einsatz im Schnitt an die Wettenden zurückfliesst – 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 0.9474 oder 94.74 %. Die Marge der Anbieterin ist 100 % minus 94.74 %, also rund 5.26 % des Marktumsatzes. Das ist die Spanne, die der Markt der Anbieterin lässt – genug, um den Betrieb zu finanzieren, die Gespa-Abgaben zu zahlen und die Reinerträge für die Kantone zu erwirtschaften. Wer auf lange Sicht wettet, gibt diesen Anteil ab.
Bei einer Drei-Wege-Wette im Fussball mit typischen Quoten wie 2.20 für Heimsieg, 3.30 für Unentschieden und 3.40 für Auswärtssieg liegt die Auszahlungsquote – bei einer angenommenen Gesamtquote aus dem oberen Beispiel-Bereich – tiefer: die Marge bewegt sich dann eher im Bereich von 6 bis 8 % und mehr, weil die Summe der Kehrwerte der Quoten grösser wird. Der Buchmacher nimmt sich mehr, der Wettende bekommt weniger. Wer den Markt mit der höchsten Auszahlungsquote für ein bestimmtes Spiel sucht, vergleicht mehrere Anbieter – in der Schweiz bedeutet das Sporttip gegen Jouez Sport, und für alle anderen Marken gilt die fehlende Schweizer Bewilligung als erstes Sortierkriterium, nicht die Quote.
Auszahlungsquote und Marge im Bild
Der Quotenschlüssel ist das Verhältnis zwischen Auszahlung an die Wettenden und Gesamteinsatz. Wer den Schlüssel für einen Markt schätzt, bildet die Summe der Kehrwerte aller Quoten und nimmt deren Kehrwert. Das Ergebnis ist die Auszahlungsquote. Die Marge ist 100 % minus Auszahlungsquote.
Für einen Drei-Wege-Markt mit Quoten 2.20, 3.30 und 3.40 ist die Summe der Kehrwerte 0.4545 + 0.3030 + 0.2941, also rund 1.0517. Der Kehrwert davon ist 0.9509 oder 95.09 %. Die Marge wäre in diesem Beispiel rund 4.91 %, was für einen Drei-Wege-Markt ein sehr konkurrenzfähiger Wert wäre. Bei höherer Marge – sagen wir 7 % – sinkt die Auszahlungsquote auf 93 %, und die Quoten rücken enger zusammen. Wer den Vergleich ohne wissenschaftlichen Anspruch führen will, schaut einfach, welche Quote der Anbieter auf den Ausgang gibt, der am unwahrscheinlichsten ist: eine sehr tiefe Quote dort, wo andere Anbieter höhere Quoten anbieten, deutet auf eine hohe Marge im Markt hin.
Für Schweizer Wettende bleibt der Kreis der vergleichbaren Anbieter klein. Wer wirklich vergleichen will, vergleicht Sporttip und Jouez Sport für seinen Kanton und verlässt den Schweizer Markt für die Frage, was andere Anbieter quotieren würden, mit dem Wissen, dass er dort keine Bewilligung hat.
Häufige Fragen zur 1×2-Wette
Was heisst 1×2 bei Sportwetten?
1×2 ist die klassische Drei-Wege-Wette im Fussball: 1 steht für Heimsieg, X für Unentschieden, 2 für Auswärtssieg. Gewonnen ist die Wette, wenn das tatsächliche Resultat nach regulärer Spielzeit zum gewählten Ausgang passt; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm es ausdrücklich vorsieht.
Wofür stehen die Zeichen 1, X und 2 auf dem Wettschein?
1 markiert den Heimsieg der im Wettprogramm erstgenannten Mannschaft. X steht für Unentschieden nach regulärer Spielzeit. 2 steht für den Auswärtssieg der zweitgenannten Mannschaft. Auf älteren Scheinen erscheint statt X manchmal eine 0 – das ist dasselbe Zeichen, nur als Ziffer statt als Buchstabe.
Was ist der Unterschied zwischen 1×2 und Doppelter Chance?
Die einfache 1×2-Wette deckt genau einen der drei Ausgänge ab. Die Doppelte Chance fasst zwei Ausgänge zusammen – 1X, X2 oder 12 – und gewinnt, wenn einer der beiden zutrifft. Die Quote ist entsprechend tiefer, weil die Trefferwahrscheinlichkeit steigt; wer mit kleinen Einsätzen und längerer Spielbeteiligung wettet, fährt mit der Doppelten Chance.
Zählt bei einer 1×2-Wette die Verlängerung oder nur die reguläre Spielzeit?
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, im Fussball also 90 Minuten plus die vom Schiedsrichter angezeigte Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder die Wette ausdrücklich auf sie gerichtet ist. Wer auf den Endstand nach 90 Minuten wettet, hat nach Ablauf der regulären Spielzeit bereits gewonnen oder verloren – das, was danach kommt, gehört zu einem anderen Markt.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?
Bei einer Einzelwette ist die Auszahlung der Einsatz multipliziert mit der Quote; der Reingewinn ist die Auszahlung minus Einsatz. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, der Einsatz wird mit dieser Gesamtquote multipliziert. Bei Sporttip wird der Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet, was den ausgewiesenen Betrag um einige Rappen verschieben kann.
Wettarten – englandwetteninfo
Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»
