Sportwetten in der Schweiz: Was erlaubt ist, was es kostet und wer spielen darf
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz wettet, hat ein enges Feld vor sich. Nur zwei Veranstalter haben eine Bewilligung, beide sind Genossenschaften mit Sitz in der Schweiz, beide führen die gleichen Regeln, und beide betreiben das Wettgeschäft als Mittel für die Kantone und die Sportförderung. Wer woanders spielt, spielt ohne Schweizer Schutz, ohne Sperrregister und ohne Rekurs. Das ist der Rahmen, in dem jede Wette stattfindet.
Datenstand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Spielregeln von Swisslos (Version 4.2) und die Angaben der Loterie Romande.
Die zwei Veranstalter im Vergleich
Wer in der Schweiz Sportwetten platzieren will, landet bei zwei Namen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Beide sind bewilligt, beide gehören dem öffentlichen Recht, beide schütten ihre Reingewinne in kantonale Fonds und in die Stiftung Sportförderung Schweiz aus. Die folgende Gegenüberstellung zeigt, was sie trennt und was sie teilen.
| Kriterium | Swisslos Sporttip | Loterie Romande Jouez Sport |
|---|---|---|
| Veranstalter | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Produktname | Sporttip | Jouez Sport |
| Vertragsgebiet | AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin und Fürstentum Liechtenstein | FR, GE, JU, NE, VD, VS |
| Bewilligung | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | |
| Online-Konto | Voraussetzung: Wohnsitz im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre, keine Spielsperre | Voraussetzung: Wohnsitz im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre, keine Spielsperre |
| Mindesteinsatz | CHF 1 | – |
| Höchsteinsatz Einzel/Kombi | CHF 1’000 | – |
| Höchsteinsatz Systemwette | CHF 10’000 | – |
| Reingewinn Sportwetten 2025 | CHF 109 Mio. (Rückgang von CHF 122 Mio. im Jahr 2024) | – |
| Gesamt-Reingewinn 2025 | CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an kantonale Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz | – |
Beide Veranstalter führen ihre Sportwetten unter derselben Bewilligungsstruktur und unter derselben Aufsicht. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kommt an Sporttip nicht vorbei, wer in der Romandie wohnt, nicht an Jouez Sport. Das ist die Trennlinie, nicht die Qualität der Angebote.
Für die Wahl zwischen den beiden Veranstaltern ist der Wohnsitz entscheidend, nicht das Wettprogramm. Was die Wette kostet, hängt an Quote und Margin, nicht an der Genossenschaft, die sie anbietet. Wer dort spielt, wo sein Ausweis seinen Wohnsitz bestätigt, hat den vollen Schweizer Rahmen. Wer in den anderen Kanton zieht, muss das Konto neu eröffnen.
Grundlagen: Wer in der Schweiz wetten darf
Der Einstieg beginnt nicht bei der Quote, sondern beim Konto. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport online wetten will, muss drei Dinge mitbringen: das achtzehnte Lebensjahr, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters und keine offene Spielsperre. Swisslos liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Jede Person darf sich nur einmal registrieren, eine zweite Registrierung ist ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht setzen.
Die Verlustlimiten kommen vor der ersten Wette, nicht danach. Vor jeder ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage festlegen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Die Pflicht zu selbst gesetzten Limiten gilt für beide Organisatoren, weil das Geldspielgesetz sie verlangt; die Details bei Jouez Sport nennt die Loterie Romande in den eigenen AGB.
Die Spielsperre ist das zweite Sicherheitsnetz. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für einen bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Freiwillige Spielsperren können erst nach drei Monaten auf Antrag einer spezialisierten Stelle gelockert werden. Wer gesperrt ist oder das achtzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.
Die Verkaufsstelle ist der ältere Zugang zum Wettgeschäft. Wer kein Smartphone will oder am Schalter spielt, gibt den Wettschein am Terminal ab. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Rechtslage: Was legal ist und was nicht
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, die interkantonale Aufsicht Gespa beaufsichtigt die Lotterien und Sportwetten, nicht die Casinos. Eine Sportwette ist ein Grossspiel und braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung. Die Kantone haben die Zahl der Bewilligungsinhaber für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Mehr zugelassene Veranstalter gibt es nicht, die Gespa führt keine Liste weiterer Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Was es gibt, ist eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren – Ende 2025 standen 671 Domains darauf.

Die Liste der erlaubten Wetten ist geschlossen, nicht offen. Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 10.09.2026) bestimmt, was angeboten werden darf. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind ausgeschlossen. Qualifikationsrunden gelten nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe ebenso. Rangwetten sind nur erlaubt, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet, Trainingsläufe sind nie erlaubt. Eckball- und Kartenmärkte fehlen, eine Esports-Sektion fehlt. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt. Was die Liste nicht enthält, ist auf der Wettfläche nicht buchbar.
Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung einzelner Live-Märkte. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheidung kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt, sondern Veranstalter-Sache: Sporttip bietet es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Steuern: Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und darüber steuerpflichtig. Die bundesrechtliche Schwelle liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), die kantonale Schwelle weicht davon ab, darum gilt der Grundsatz je nach Kanton, nicht eine einzelne Zahl. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Eine Wette auf die Champions League oder die Super League liegt typischerweise weit unter der Schwelle, also kein Steuerabzug und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, fallen aber je nach Kanton in die Einkommensteuer; der Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz, das schreibt das Gesetz nicht her. Wer sicher gehen will, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Werbung: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein. Werbung für nicht bewilligte Geldspiele in der Schweiz ist verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa – 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer eine Bonus-Mail mit Code erhält, weiss jetzt, dass jede Plattform, die ohne Schweizer Bewilligung mit solchen Codes wirbt, gegen Artikel 74 Absatz 3 BGS verstösst.
Spielerschutz: Was die Schweiz den Spielenden vorschreibt
Der Spielerschutz ist kein Angebot, sondern Vorschrift. Das BGS schreibt den Veranstaltern drei Dinge verbindlich vor: die Pflicht zu selbst gesetzten Verlust- oder Einsatzlimiten, die Pflicht zu einer selbst gewählten Pause und die Pflicht zur Spielsperre im gemeinsamen Register.

Die Limiten sind die untere Grenze. Wer bei Sporttip das erste Mal tippt, muss für einen, sieben und dreissig Tage je eine Verlustlimite festlegen. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist die Schutzklausel gegen den Impuls, das Limit im Gewinnsträhne hochzureissen. Eine freiwillige Einzahlungslimite pro 30 Tage ergänzt die Verlustlimiten. Das Gesetz schreibt vor, dass die Senkung sofort und die Erhöhung frühestens nach 24 Stunden wirkt; Swisslos setzt 72 Stunden, was über die Mindestnorm hinausgeht und dem Spielenden mehr Bedenkzeit gibt.
Die Spielsperre ist die harte Linie. Wer sich selbst sperrt, kommt nicht zurück, bis die Frist abläuft. Swisslos erlaubt eine produktbezogene Sperre für einen bis 180 Tage, immer ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Freiwillige Sperren können erst nach drei Monaten gelockert werden, unter Einbezug einer spezialisierten Stelle. Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn – das Geld verfällt zugunsten des Veranstalters und seiner Zwecke.
Die Pause ist der sanftere Hebel. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss jeder Veranstalter anbieten, das schreibt das Gesetz. Wer sie nutzt, kommt ohne Begründung wieder, ohne Sperreintrag im Register, ohne Beweis gegenüber dem Veranstalter, dass die Pause aus einem Problem heraus gesetzt wurde. Wer nach der Pause weiterspielen will, kann das tun, ohne dass eine Behörde mitliest.
Der Verkaufspunkt-Test der Gespa 2025 zeigt, was die Theorie in der Praxis bedeutet: bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen wurde in 47.5 Prozent der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist der Grund, warum der Online-Kanal die Pflicht zur Identitätsprüfung mit sich bringt und der Verkaufspunkt nicht: der automatisierte Auslesetest schlägt den Tresen. Wer den Schutz sucht, den das BGS verspricht, findet ihn online konsequenter als am Schalter.
Wer sich orientieren will, prüft die eigenen Limiten im Wallet, die laufende Pause im Konto und eine offene Spielsperre im Register, bevor er weiterspielt. Wer eine Sperre eintragen will, kann sie selbst setzen, ohne Dritten gegenüber begründen zu müssen.
Boni und Gratiswetten: Was die Veranstalter wirklich bieten
Das BGS schreibt vor, dass Gratiswetten und Gratisspielguthaben der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen – sonst gibt es sie nicht. Das verändert den Begriff Boni, den die Branche sonst pflegt. Was bei bewilligten Veranstaltern ankommt, sind Quotenboosts, Profitboosts und der Kombiboost, keine Einzahlungsboni, keine Gratiswetten im Stil eines Willkommenspakets.
Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von je 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach Anzahl der Voraussagen: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Der Bonus gilt für Prematch, Live und Systeme, ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Das ist ein Bonus, der mit der Wette verdient wird, nicht einer, der mit der Einzahlung geschenkt wird.
Der Quotenboost bei Sporttip gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Höhe limitiert, und verfallen bei Cash-Out. Wer einen Boost annimmt, sollte das Kleingedruckte lesen: der Bonus ist an die Wetta geknüpft, nicht an das Konto, und kann nicht freigesetzt werden, ohne die Wetta zu platzieren.
Das Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Wer mit einem Promotion-Guthaben spielt und gewinnt, kann den Gewinn auszahlen, das Guthaben selbst bleibt auf dem Spielkonto und wird mit der nächsten Wette oder Einzahlung verrechnet. Das ist die Stelle, an der sich der Marketingbegriff «Gratiswette» von dem unterscheidet, was die Plattform tatsächlich gutschreibt: ein Gratisguthaben ist ein Werbemittel, kein Geschenk, das den Kontoauszug füllt.
Wer mit einer ausländischen Seite spielt, sieht dort andere Boni – Einzahlungsboni, Gratiswetten ohne Zustimmung, Cashback. Diese Angebote sind nach Schweizer Recht Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel und fallen unter das Verbot von Artikel 74 Absatz 3 BGS. Sie kommen nicht aus einer Schweizer Aufsicht, sie kommen aus einer Curaçao- oder Malta-Lizenz, die in der Schweiz keine Kraft hat. Der Code, der per E-Mail ankommt, ist im Schweizer Rahmen wertlos, weil die Plattform selbst wertlos ist.
Mobile Wetten und Verkaufsstelle: Wo der Wettschein abgegeben wird
Wer in der Schweiz online wettet, wettet per Smartphone oder am Desktop. Die Sporttip App läuft auf iOS und Android, die Online-Plattform auf Swisslos.ch, die Jouez Sport-Plattform auf jeux.loro.ch. Die Verkaufsstelle ist der zweite Kanal: ein physisches Terminal, an dem ein Wettschein ausgedruckt oder ein QR-Code aus der App gescannt wird.
Die App und das Terminal unterscheiden sich an drei Stellen. Erstens die Identitätsprüfung: online wird der Ausweis hochgeladen und gegen Adressdatenbanken geprüft, am Schalter genügt die Vorlage des Ausweises, sofern das Personal darauf besteht – und genau da liegt das Problem, das der Gespa-Test 2025 zeigt. Zweitens die Spielpause: online lässt sich die Pause im Konto einrichten und gilt sofort, am Schalter muss sie am Terminal oder am Personal verlangt werden. Drittens die Wettarten: das Terminal führt ein eingeschränkteres Programm als die App, vor allem bei Live-Wetten, weil die Datenleitung am Schalter nicht immer die Aktualität der App hat.
Das Wallet ist die gemeinsame Geldbörse. Wer online spielt, lädt das Swisslos-Wallet per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein auf, Mindestbetrag CHF 20, maximal in 30 Tagen CHF 10’000. Solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, ist ein Kauf möglich. PostFinance Pay ist eine eigene Zahlungsart, die direkt in der PostFinance-App bestätigt wird. Auszahlungen gehen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lauten muss, anonym oder in Krypto gibt es im Schweizer Rahmen nicht.
Die Auszahlung hat zwei Stufen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen.
Sportarten und Turniere: Was auf der Liste steht
Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen bestimmt das Programm. Was nicht auf der Liste steht, lässt sich bei Sporttip oder Jouez Sport nicht tippen, auch wenn die Nachfrage da wäre. Die Liste ist abschliessend, nicht erweiterbar.
Fussball ist die tragende Säule. Die Schweizer Super League, die Champions League, die Europa League, die grossen nationalen Ligen und die WM- und EM-Endrunden stehen auf der Liste. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit – Fussball also 90 Minuten plus Nachschlag, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder Gegenstand der Wette sind. Qualifikationsspiele und Freundschaftsspiele stehen nur auf der Liste, wenn die Gespa sie aufgenommen hat. Frauenwettläufe stehen nur, wenn sie gelistet sind, nicht generell.
Eishockey ist die zweite Säule im Schweizer Markt. Die National League, die Champions Hockey League, die WM-Endrunde und die grossen europäischen Ligen sind zugelassen. Eishockey hat im Vergleich zum Fussball mehr Live-Wetten, weil das Spiel schneller kippt und die Datenleitung am Schalter entlastet wird.
Tennis, Basketball, Handball und weitere olympische Sportarten folgen in der Breite. Was die Liste nicht enthält, ist auf der Plattform unsichtbar: keine Eckball- oder Kartenmärkte im Fussball, keine Esports-Sektion, keine Wetten auf Trainingsläufe, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Shows.
Weltmeisterschaft 2030 und Europameisterschaft sind die Schwerpunkte, auf die das Wettprogramm zuläuft. Die WM 2030 findet in Spanien, Portugal und Marokko statt, das Wettprogramm baut das Angebot um die Schweizer Spiele, die grossen Vorrunde und die K.-o.-Phase auf. Die EM-Endrunde folgt dem gleichen Muster. Was die Veranstalter vor Turnieren anbieten, sind Langzeitwetten auf den Titel, den Gruppensieg und das Erreichen bestimmter Runden, dazu kommen Einzelwetten auf die Spiele.
Das Wettprogramm ändert sich mit der Gespa-Liste. Eine Sportart, die neu auf die Liste kommt, wird im Programm aufgenommen; eine, die gestrichen wird, verschwindet. Die Liste ist die einzige Quelle für das, was angeboten werden darf, und sie ist mit Version 10.09.2026 datiert. Wer eine Wette sucht, die er bei einem ausländischen Anbieter sieht, prüft zuerst, ob sie auf der Liste steht – wenn nicht, ist sie bei Swisslos und Loterie Romande nicht buchbar.
Wie eine Wette gerechnet wird: Quote, Gewinn und Margin
Eine Wette zahlt sich nach Quote mal Einsatz. Wer CHF 100 auf Quote 2.10 setzt, gewinnt bei einem richtigen Tipp CHF 210 zurück, davon CHF 100 Einsatz und CHF 110 Nettogewinn. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, der Gewinn ist Einsatz mal Gesamtquote, gerundet zuerst auf zwei Nachkommastellen, dann auf fünf Rappen genau abgerundet.
Die Quote ist nicht das, was die Wette den Veranstalter kostet. Die Marge des Marktes ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken einbehält – das Geld, das nicht als Gewinn ausgeschüttet wird. Eine faire, symmetrische Quote liegt bei 1.90 gegen 1.90: die Auszahlungsquote wäre 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 Prozent. Die Marge wäre 5 Prozent. Wer auf einem solchen Markt CHF 100 verteilt – 50 auf jede Seite – bekommt im Schnitt CHF 95 zurück, der Veranstalter CHF 5. Das ist das Geschäftsmodell hinter jeder Wette.
In der Praxis liegen die Quoten selten symmetrisch. Ein Favorit kann auf 1.40 stehen, der Aussenseiter auf 3.00, die Auszahlungsquote sinkt, die Marge steigt. Bei Swisslos und Loterie Romande liegen die Margen auf den grossen Fussball-Märkten typischerweise im Bereich von 4 bis 7 Prozent – das ist der Grössenordnung, die internationaler Standard ist. Wer auf Nischenmärkten oder Live-Märkten spielt, zahlt eine höhere Marge, weil das Wettvolumen kleiner und die Datenpflege teurer ist. Wer nur auf die Quote schaut, übersieht die Marge.
Die Marge entscheidet, was ein Boost wert ist. Ein Quotenboost, der 10 Prozent auf den Nettogewinn legt, klingt gross, ist aber nur die Hälfte dessen, was ein 5-Prozent-Markt im Durchschnitt an Marge nimmt. Wer einen 5-Prozent-Boost auf einem 10-Prozent-Markt nimmt, gewinnt netto nichts, er hat nur die Marge halbiert. Die Kombiboost-Staffel von 5 Prozent bei vier Voraussagen bis 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen liest sich imposant, relativiert sich aber durch die Marge der Einzelmärkte. Eine Vierer-Kombi mit Quoten 1.50, 1.50, 1.50 und 1.50 hat eine Gesamtquote von rund 5.06, der Kombiboost legt 5 Prozent auf den Nettogewinn, der Markt hat aber eine Marge, die einen Teil dieses Boosts wieder schluckt.
Wer rechnen will, prüft die Auszahlungsquote jedes Marktes, nicht die Einzelquote. Die Auszahlungsquote berechnet sich als Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten. Bei einem Drei-Wege-Markt wie 1/X/2 im Fussball ist das die Summe von 1/Heimquote + 1/Unentschiedenquote + 1/Gastquote. Eine Auszahlungsquote von 95 Prozent entspricht einer Marge von 5 Prozent, eine von 90 Prozent einer Marge von 10 Prozent, eine von 85 Prozent einer Marge von 15 Prozent. Wer eine Wette mit sehr hoher Marge spielt, verliert im Schnitt mehr pro Franken Einsatz.
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: Was es kostet, dort zu spielen
Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderer Staat – hat in der Schweiz keine Kraft. Das schreibt Artikel 4 BGS. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Die Spielenden werden nicht bestraft, aber ihr Einsatz und ihr Gewinn können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister und keinen Rekurs.
Die Sperrliste ist die operativ sichtbare Konsequenz. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Domains, die blockiert werden, tauchen oft innerhalb von Stunden unter neuer Adresse wieder auf – das nennt die Gespa Domain-Hopping und nennt exemplarisch Interwetten und Bet-at-Home. Die Sperre ist eine Mauer im Sand.
Die folgenden Anbieter stehen in keiner Schweizer Bewilligungsliste, ihre Lizenz – soweit eine ausgewiesen ist – hat in der Schweiz keine Kraft. Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, ihre Gewinne fallen je nach Kanton in die Einkommensteuer, ein Konflikt wird nicht vor einer Schweizer Stelle ausgetragen, und ihre Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden. Sie zu nutzen, ist keine Frage der Legalität des Spielers, sondern eine Frage des Schutzes, den der Spieler aufgibt.
Unibet operiert ohne Schweizer Bewilligung.
Cloudbet operiert ohne Schweizer Bewilligung.
IviBet operiert ohne Schweizer Bewilligung.
DirectionBet operiert ohne Schweizer Bewilligung.
BillyBets operiert ohne Schweizer Bewilligung.
Boomerang Bet operiert ohne Schweizer Bewilligung.
Jackbit operiert ohne Schweizer Bewilligung.
N1 Bet operiert ohne Schweizer Bewilligung.
Diese acht Anbieter sind nicht deshalb schlecht, weil sie kein Swiss-Siegel tragen, sondern deshalb riskant, weil der Schweizer Rahmen fehlt. Das Werbeverbot für nicht bewilligte Geldspiele schützt nicht die Spielenden, die dort spielen – das Werbeverbot verbietet die Werbung in der Schweiz, nicht das Spiel. Wer dort spielt, spielt auf einer Plattform, die in der Schweiz nicht zugelassen ist, mit Regeln, die nicht in der Schweiz kontrolliert werden, und mit Gewinnen, die je nach Kanton anders besteuert werden als Gewinne aus Schweizer Veranstaltern. Die Wahl zwischen bewilligtem Veranstalter und ausländischer Plattform ist eine Wahl zwischen Schweizer Schutz und ausländischer Lizenz, und die Lizenz ist nicht das, was die Werbung suggeriert.
Die zwei bewilligten Veranstalter sind keine zwei konkurrierenden Buchmacher, sie sind zwei territoriale Monopole. Wer in Genf wohnt, kann nicht bei Sporttip spielen, wer in Zürich wohnt, kann nicht bei Jouez Sport spielen. Wer mit dem Schweizer Rahmen wetten will, hat keine Wahl des Anbieters, sondern nur eine Wahl des Wohnsitzes. Wer aus dem Schweizer Rahmen ausbrechen will, nimmt den Verlust des Schutzes in Kauf und die fremdsilige Steuerfrage dazu.
Häufig gestellte Fragen
Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal?
In der Schweiz sind nur Sportwetten legal, die von Swisslos unter dem Namen Sporttip oder von der Loterie Romande unter dem Namen Jouez Sport angeboten werden. Beide Veranstalter führen ihre Bewilligung auf das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Wetten bei ausländischen Anbietern sind nicht verboten für den Spieler, aber die Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung und keinen Schutzrahmen.
Welcher Veranstalter ist für welche Kantone zuständig?
Swisslos mit dem Produkt Sporttip ist für die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein zuständig. Die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport betreut die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer im Vertragsgebiet wohnt, kann sich bei dem jeweiligen Veranstalter registrieren.
Was muss ich für ein Online-Konto bei den bewilligten Veranstaltern mitbringen?
Voraussetzung ist das achtzehnte Lebensjahr, ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters und keine offene Spielsperre. Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage gesetzt werden.
Welche Verlustlimiten gelten und wann wirken Änderungen?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Das Gesetz schreibt eine Erhöhungsfrist von mindestens 24 Stunden vor; Swisslos verlängert auf 72 Stunden.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinn ist Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten Einsatz mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten). Bei Swisslos wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.
Was bedeutet es, bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?
Die Lizenz der ausländischen Seite hat in der Schweiz keine Kraft. Es gibt kein Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Schutz bei Konflikten und keine Schweizer Aufsicht. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen je nach Kanton der Einkommensteuer; Thorgau behandelt sie als voll steuerbares Einkommen. Die Spielenden werden nicht bestraft, aber Einsatz und Gewinn können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Plattform kann auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS unzugänglich gemacht werden.
Rechtslage – englandwetteninfo
Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»
