Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung - die Frage hinter einer deutschen Lizenz

Updated Oktober 2026
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Ein geschlossener Schlagbaum an einer Landstrasse im Gebirge, Morgennebel steht zwischen den Tannen.

Eine deutsche Lizenz ist in der Schweiz kein Ersatz für eine Schweizer Bewilligung. Wer hier tippen will, landet schnell bei zwei Namen: Sporttip von Swisslos und Jouez Sport von Loterie Romande. Das Geldspielgesetz beschränkt den Kreis der zulässigen Veranstalter ausdrücklich auf diese beiden Anbieter.

Wer Geldspiele durchführen will, braucht eine Bewilligung oder eine Konzession, und diese gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Stand: Oktober 19, 2026 – abgeglichen mit den aktuellen Bewilligungsgrundlagen und den Angaben der Gespa (Eidgenoessische Spielbankenkommission, hier als Geldspielaufsicht des Bundes im weiteren Sinne) sowie der Eidgenoessischen Steuerverwaltung.

Was eine Schweizer Bewilligung von einer auslaendischen Lizenz unterscheidet

Geltungsbereich der Bewilligung – «nur in der Schweiz»

Eine Bewilligung zum Durchfuehren von Geldspielen «gilt nur in der Schweiz». Das steht wortwoertlich im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) in Artikel 4. Eine Konzession aus Deutschland, Malta, Curaçao oder einem anderen Staat deckt das Geschaeft in der Schweiz nicht ab. Wer hier Sportwetten anbietet, braucht eine Schweizer Bewilligung; eine andere Lizenz ersetzt sie nicht.

Ein Kompass liegt neben einer Lupe auf einem dunklen Holztisch, Seitenlicht betont die Maserung des Holzes.
Online durchgeführte Sportwetten gelten im BGS als Grossspiele (Art. 3 Bst. e BGS).

Online durchgeführte Sportwetten gehoeren im BGS zu den Grossspielen – denselben Kategorien wie interkantonale Lotterien und online durchgeführte Geschicklichkeitsspiele. Daraus folgt die Aufsicht durch die Gespa und die interkantonale Geldspielaufsicht, die Beschraenkung auf zwei Veranstalter und die Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, an der sich das Angebot messen lassen muss.

Die kurze Folge: Eine deutsche Lizenz oder eine maltesche MGA-Lizenz kann seriös sein und dort, wo sie gilt, gut funktionieren. In der Schweiz gilt sie nicht. Eine Wette, die in der Schweiz abgeschlossen wird, faellt unter Schweizer Recht, nicht unter das Recht des Lizenzstaats.

Wer in der Schweiz überhaupt wetten darf

In der Schweiz dürfen nach interkantonalem Recht ausschliesslich Swisslos über das Produkt Sporttip und die Loterie Romande über das Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten – auch online. Eine in einem anderen Land erteilte Lizenz begruendet kein Recht auf Marktzugang in der Schweiz.

Beide Veranstalter sind interkantonale Organe mit klar abgegrenzten Vertragsgebieten. Sporttip deckt die Deutschschweiz, das Tessin und das Fuerstentum Liechtenstein ab (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH sowie Tessin und Liechtenstein). Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Was die Lizenzfrage in der Praxis heisst, sieht man an der Online-Registrierung. Wer ein Spielkonto eroeffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben und einen Ausweis hochladen, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprueft werden. Eine Person darf sich nur einmal registrieren. Wer es doch versucht, faellt durch die Identitaetspruefung – und ohne Konto keine Wette, ohne Wohnsitz im Vertragsgebiet kein Konto.

Was beim Anbieterwechsel ohne Schweizer Bewilligung passiert

Wer eine auslaendische Seite nutzt, hat keinen Schweizer Vertragspartner im Sinne des BGS. Die Konsequenzen sind nicht symmetrisch verteilt:

Das ist die rechtliche Landkarte. Wer sie überliest, weil die auslaendische Seite mit einer EU-Lizenz wirbt, der verwechselt eine Lizenz überhaupt mit einer Lizenz für die Schweiz.

Spielerschutz: was die Schweizer Bewilligung konkret vorschreibt

Verlustlimiten werden vom Spielenden selbst gesetzt

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999; für Personen unter 21 Jahren gilt eine Oberlimite von CHF 1’000. Zusätzlich laest sich freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Der Clou steckt im Detail: Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – genau diese Frist schuetzt vor impulsivem Nachschieben an einem schlechten Tag. Gesetzlich ist nur eine Sperre von 24 Stunden vorgeschrieben; die strengere 72-Stunden-Regel ist eine Selbstverpflichtung von Swisslos und Loterie Romande.

Ein leerer Holzsteg ragt am Abend in einen ruhigen Bergsee, das Wasser spiegelt den Himmel.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Eine zentrale Schweizer Besonderheit: Es gibt keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Die Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Bund. Wer monatlich mehr riskieren will, kann das tun – und senkt die Limite am Abend selbst wieder, falls die Einsicht kommt.

Sperre funktioniert schweizweit – auch über Anbieter hinweg

Wer sich selber sperrt, sperrt nicht nur ein einzelnes Konto. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fuerstentum Liechtenstein. Die Spielsperre ist also nicht das Selbsthilfefenster eines einzelnen Anbieters, sondern eine gerichtsfeste Sperre über die gesamte Branche hinweg.

Neben der unbefristeten Sperre gibt es bei Swisslos eine produktbezogene Selbstaussperrung für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine freiwillige Spielsperre kann fruehestens nach drei Monaten aufgehoben werden – eine Fachstelle ist einzubeziehen. Eine Selbstunterbrechung von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene oder minderjaehrige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsaetze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Sperre funktioniert, weil das Register geteilt wird. Wer bei Sporttip gesperrt ist, kann am gleichen Tag kein Konto bei einem Schweizer Casino eroeffnen. Das ist die Pointe, die auslaendische Anbieter schlicht nicht liefern können.

Mindesteinsatz, Hoechsteinsatz und Cash-Out im Detail

Bei Sporttip ist der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1; der Hoechsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gruenden aendern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wettkaempfer dürfen auf das eigene Ereignis nicht setzen – ein klassischer Interessenkonflikt, der bei Sporttip im Regelwerk steht und nicht nur propagiert wird.

Cash-Out ist bei Sporttip nur als vollstaendiges Cash-Out möglich – eine Teilauszahlung ist ausgeschlossen. Das gilt für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur für Online-Wetten. Einmal ausgefuehrt, laesst sich das Cash-Out nicht mehr rueckgaengig machen; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer auf Cash-Out als flexibles Werkzeug setzt, muss mitnehmen, dass es bei Sporttip nur schwarz-weiss funktioniert: ganz oder gar nicht.

Wetten unter 18 Jahren sind ausgeschlossen; wer als Wettkaempfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Welche Schweizer Bewilligungen tatsächlich existieren – die Rangliste

Die folgende Rangliste fuehrt die beiden nach interkantonalem Recht zulässigen Veranstalter an, gefolgt von internationalen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Liste ist nicht der Versuch, einen Wettbewerb unter zehn Anbietern zu inszenieren – in dieser Kategorie gibt es nur zwei. Sie ist die ehrliche Antwort auf eine Frage, die im Netz oft anders beantwortet wird: Wer operiert legal, wer operiert illegal, und wo liegen die Unterschiede für jemanden, der in der Schweiz wettet?

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / auslaendische Lizenzlage
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel Loterie Romande (Societe de la Loterie de la Suisse Romande)
Rollbit Keine Lizenz nicht etabliert; ohne Schweizer Kraft
Betwinner Keine Lizenz nicht etabliert; ohne Schweizer Kraft
bet-at-home Keine Lizenz nicht etabliert; ohne Schweizer Kraft
BetAlright Keine Lizenz nicht etabliert; ohne Schweizer Kraft
WirWetten Keine Lizenz nicht etabliert; ohne Schweizer Kraft
BetOnRed Keine Lizenz nicht etabliert; ohne Schweizer Kraft
Wettigo Keine Lizenz nicht etabliert; ohne Schweizer Kraft
Bruce Bet Keine Lizenz nicht etabliert; ohne Schweizer Kraft

Diese Aufstellung ist absichtlich nicht ausgewogen. Sie sagt, was der Markt hergibt. Auslaendische Marken bleiben gelistet, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler ihnen im Internet, in Affiliate-Bannerketten und in PubliReportagen begegnen – laut Gespa ein bewusst gewaehlter Kanal dieser Anbieter. Bewertet werden sie hier nicht im Sinne einer Empfehlung, sondern im Sinne einer Einordnung: Wer eine dieser Domains aufruft, tut das ausserhalb des Schutzes des Schweizer Geldspielgesetzes.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie der Deutschschweiz mit Sitz in Basel. Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos. Veranstalterin und Spielbewilligung stammen aus dem Geldspielgesetz; die Aufsicht uebt die Gespa. Wer über das Internet spielen will, braucht ein Konto bei Swisslos und dafür Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet – der Deutschschweiz, dem Tessin und dem Fuerstentum Liechtenstein. Eine Person darf sich nur einmal registrieren; die Identitaetspruefung laeuft automatisiert gegen Adressdatenbanken. Online-Wetten ab 18, maximaler Einsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette. Das Wettangebot folgt der Liste erlaubter Sportarten und Wettbewerbe der Gespa – was dort nicht steht, wird nicht angeboten. Cash-Out nur vollstaendig; einmal ausgefuehrt, nicht rueckgaengig zu machen. Eine Schweizer Auszahlung geht immer auf ein Konto im Namen des Spielenden – anonym oder in Krypto ist im bewilligten Markt nicht vorgesehen.

Für Schweizer Wetten ist Sporttip die breit abgestuetzte Loesung: konzessionierter Veranstalter, schweizweites Sperrregister, datenschutzkonforme Verarbeitung in der Schweiz. Wer im Vertragsgebiet wohnt, bekommt hier den vollstaendigen Schutz des BGS ohne Umweg.

Loterie Romande Jouez Sport

Loterie Romande ist das west-schweizerische Gegenstueck zu Swisslos, mit Sitz in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Jouez Sport bedient die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, kann online ein Konto eroeffnen und unter denselben Schweizer Regeln wetten wie ein Deutschschweizer bei Sporttip – die Liste erlaubter Maerkte, die Verlustlimiten, die Altersgrenze und die Sperrregeln sind identisch. Verkaufsstellen vor Ort ergaenzen das Online-Angebot für alle, die am Schalter tippen.

Der Mehrwert von Loterie Romande liegt nicht in einem anderen Produkt, sondern in der regionalen Verankerung: Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat einen Veranstalter mit eigenem Filialnetz und einer kantonal praesenten Anlaufstelle. Wer in der Deutschschweiz lebt, geht zu Swisslos – und umgekehrt.

Auslaendische Marken ohne Schweizer Bewilligung

Rollbit, Betwinner, bet-at-home, BetAlright, WirWetten, BetOnRed, Wettigo und Bruce Bet haben in der Schweiz keine Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Land – ob Deutschland, Malta, Curaçao oder sonst wo – traegt in der Schweiz nicht. Wer dort ein Konto eroeffnet, zahlt auf eine auslaendische juristische Person ein, deren Beschwerdewege nicht über die Gespa laufen und über die Schweiz keine Aufsichtshoheit besteht.

Diese Marken werden hier nicht beworben und nicht empfohlen. Sie stehen in der Liste, weil sie in der realen Werbelandschaft der Schweiz auftauchen. Die Gespa dokumentiert das selbst: Illegale Anbieter bewerben ihre noch nicht gesperrten Domains gezielt über Affiliate-Websites und PubliReportagen und locken Neuspielende mit Bonusprogrammen an. Das genau ist der Mechanismus, den das BGS aushebeln will.

Die Folge für jemanden, der es trotzdem tut: Zahlungen an auslaendische Anbieter unterliegen den Regeln des jeweiligen Anbieterlandes; eine Rueckforderung über Schweizer Gerichte ist meist aussichtslos. Gewinne aus solchen Anbietern sind nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau in jedem Fall vollumfaenglich als Einkommen steuerbar – unanhaengig vom Betrag. Die Eidgenoessische Steuerverwaltung behandelt Gewinne aus unbewilligten Spielen ebenfalls der Verrechnungssteuer unterworfen – das heisst nicht steuerfrei, sondern steuerbar wie Einkommen. Wer schon spielt und nicht in den Vollen Genuss der Schweizer Spielregeln kommt, hat am Ende weniger und weniger davon.

Wie das Wettangebot in der Schweiz aussieht – und was nicht angeboten wird

Erlaubte Sportarten und Wettbewerbe stehen auf einer Liste

Was bei Swisslos und Loterie Romande gewettet werden darf, steht nicht im Belieben des Veranstalters. Die Gespa fuehrt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS; aktuelle Version vom 10.09.2026). Was dort nicht steht, wird nicht angeboten. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; nie Wetten auf Trainingslaeufe. Eckball- und Kartenmärkte tauchen auf der Liste ebenso wenig auf wie ein Esports-Abschnitt. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjaehrigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Wer aus dem europaeischen Vergleich Eckballwetten, Kartenmärkte oder grosse Esports-Pakete erwartet, wird in der Schweiz nicht bedient. Das ist kein Versehen, sondern die Folge eines Systems, das den Schutz vor die Marktbreite setzt.

Livewetten sind erlaubt, mit Einschraenkungen

Livewetten sind grundsaetzlich erlaubt; das BGS enthaelt keine spezifische Einschraenkung auf bestimmte Live-Maerkte. Voraussetzung ist, dass der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Pre-Match und live nutzen dasselbe Wettangebot. Cash-Out als Live-Funktion ist bei Sporttip möglich – nur vollstaendig, nicht teilweise. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfuegung steht, gibt es nicht.

Was nicht angeboten wird: Esports, virtuelle Sportarten, Politik- und Showwetten

Esports erscheint nicht auf der Gespa-Liste und wird in der Schweiz nicht bewilligt angeboten. Virtuelle Sportarten sind nicht etabliert – die Bewilligungslage ist offen, Anbieter schweigen darueber. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht zulaessig. Wer eine dieser Optionen sucht, landet bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – mit allen rechtlichen Konsequenzen, die im Abschnitt ‚Was beim Anbieterwechsel ohne Schweizer Bewilligung passiert‘ erläutert werden.

Werbung, Bonus und Werbeverbote – was erlaubt ist und was nicht

Werbung für nicht bewilligte Anbieter ist verboten

Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS). Die Busse reicht bis zu CHF 500’000 (Art. 131 Abs. 1 Bst. b BGS). Wer in der Schweiz eine auslaendische Wettseite bewirbt – gleich, ob über Banner, Affiliate-Texte, social media oder PubliReportagen – macht sich strafbar. Das gilt für den Werbenden, nicht für die Spielerin. Wohl aber tauchen diese Anzeigen in der Schweizer Werbelandschaft auf; die Gespa fuehrt das selbst als Problem der «Domain-Hopping»-Szene.

Gratiswetten und Boni brauchen die Bewilligung

Gratisspielguthaben und ähnliche Werbemittel brauchen die vorgaengige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos – jeder Bonus, jede Freiwette, jedes besondere Werbemittel hat einen Verwaltungsakt im Hintergrund. Die konkrete Ausgestaltung – Hoehe, Bedingungen, Geltungsbereich – kommt aus den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Die Werbung selbst darf nicht aufdringlich oder irrefuehrend sein, nicht an Minderjaehrige oder gesperrte Personen gerichtet werden (Art. 74 BGS). Werbung zu bestimmten Tageszeiten ist nicht generell verboten. Was hingegen klar verboten ist: Werbung für nicht bewilligte Angebote. Werbung, die in der Schweiz sichtbar ist, faellt darunter.

Steuern, Gewinne und Sperrregeln – die offenen Punkte

Steuerfreibetrag gilt, Verrechnungssteuer ab Schwelle

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; darueber wird die Verrechnungssteuer von 35 % direkt durch den Veranstalter abgezogen und kann über die Steuererklaerung zurückgefordert werden. Die Bundesschwelle liegt bei CHF 1’071’000 (gueltig ab 1.1.2026); die kantonale Schwelle weicht ab – sie ist je nach Kanton anders. Wer als typischer Wettender deutlich unter dieser Schwelle bleibt, zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Gewinne aus auslaendischen Geldspielen sind nach der Eidgenoessischen Steuerverwaltung nicht von der Verrechnungssteuer erfasst, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS verrechnungssteuerpflichtig sind. Gewinne aus illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen unterliegen indessen der Verrechnungssteuer. Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus auslaendischen Grossspielen und Online-Spielbanken in jedem Fall als vollumfaenglich steuerbares Einkommen, unabhaengig vom Betrag. Die kantonale Praxis kann abweichen; eine verbindliche Auskunft geben die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater.

Sperrliste: was blockiert wird und was nicht

Blockiert werden Domains, nicht Anbieter. Die Gespa veroeffentlicht die Sperrliste mit einer Allgemeinverfuegung im Bundesblatt; betroffene Veranstalterinnen können innert 30 Tagen Einsprache erheben (Art. 87 BGS). Die Schweizer Fernmeldedienstanbieter setzen die Liste per DNS-Sperre um. Die erste Liste erschien am 3. September 2019; bis zum Stand vom 25. August 2026 sind 29 Listenversionen erschienen.

Was die Sperre nicht erreicht, ist das «Domain-Hopping»: Anbieter schalten nach einer Sperrung innert weniger Stunden neue Domains auf. Die Gespa fuehrt das selbst als Grenze der Zugangssperre auf. Die Sperre ist also eine Bremse, keine Mauer.

Zahlungen an auslaendische Anbieter: keine Schweizer Sperre

Die Schweiz hat kein landesweites Sperrwerkzeug für Zahlungen an nicht bewilligte Anbieter. Banken und Kartenherausgeber blockieren Zahlungen an auslaendische Wettanbieter nicht automatisch. Wer eine Wette bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung platziert, zahlt mit gewoehnlichem Schweizer Zahlungsmittel aus. Die Sperre laeuft über die Domain, nicht über die Zahlung.

Was eine Wette in der Schweiz konkret kostet – die Rechnung dahinter

Wer in der Schweiz wettet, bezahlt den Preis, den der Veranstalter auf den Markt setzt – und der ist im Quotenschluessel eingebaut. Eine einfache Rechnung veranschaulicht, wie das funktioniert.

Angenommen, ein Monatsbudget von CHF 1’000 wird einmal auf einen Zweiwege-Markt zu Quoten 1.90 / 1.90 gesetzt (ein Beispielwert, kein zitierter Preis): Der Markt zahlt 1 / (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95 zurück, also 95 Rappen pro eingesetzten Franken. Die Marge des Veranstalters liegt bei 1 – 0.95 = 0.05, also 5 %. Auf das Budget von CHF 1’000 entspricht das einem erwarteten Verlust von CHF 1’000 * 5 % = CHF 50.

Die Bandbreite ist eng: Bei einem Markt mit 3 % Marge waeren es CHF 30, bei einem mit 8 % Marge waeren es CHF 80. Wer ausschliesslich auf die engsten Maerkte bei einem lizenzierten Schweizer Veranstalter setzt, gibt im Schnitt rund 3 % bis 5 % seines Budgets an die Marge ab. Wer Maerkte mit haeherer Marge nutzt – also Maerkte mit breiterer Quotierung oder unueblichen Auswahlen -, gibt mehr ab. Es bleibt eine statistische Schaetzung, kein vorhergesagter Verlust einer einzelnen Wette.

Die Rechnung beantwortet eine Frage, die Werbung verschweigt: Wo fliesst das Geld hin, das nicht als Gewinn zurückkommt? Genau 5 % von jedem Franken ist die Antwort bei einem ausgeglichenen Markt; bei Maerkten jenseits der Hauptreihen mehr. Eine auslaendische Seite mag grosszuegigere Quoten anbieten – die Marge ist trotzdem eingepreist, und die Wege zur Auszahlung sind andere.

Wie die richtige Wahl unter Schweizer Bedingungen aussieht

Wer in der Schweiz wohnt und Sport wetten will, hat genau zwei rechtlich saubere Wege – Sporttip und Jouez Sport – und eine lange Liste von Wegen, die das BGS als unbewilligt einstuft. Die Wahl ist keine Geschmacksfrage. Sie ist eine über die Anwendbarkeit des Schweizer Rechts auf den eigenen Fall.

Das ist die Karte, mit der diese Seite schliesst. Wer nach ihr schaut, sieht, was eine deutsche Lizenz in der Schweiz wert ist: nichts, solange die Schweizer Bewilligung fehlt.

Häufige Fragen zu Wettanbietern mit Schweizer Bewilligung

Ist eine auslaendische Lizenz für einen Wettanbieter in der Schweiz gueltig?

Nein. Eine Bewilligung zum Durchfuehren von Geldspielen gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine Lizenz aus Deutschland, Malta, Curaçao oder einem anderen Staat deckt das Geschaeft in der Schweiz nicht ab. Wer hier wettet, braucht einen Veranstalter mit Schweizer Bewilligung – derzeit Sporttip und Jouez Sport.

Wer darf in der Schweiz online Sportwetten anbieten, und woran ist eine Bewilligung erkennbar?

Nur Swisslos und Loterie Romande, weil das interkantonale Recht den Kreis der Veranstalter für Grossspiele auf diese beiden beschränkt. Eine Schweizer Bewilligung erkennt man an der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung unter dem BGS; die Aufsicht uebt die Gespa. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft.

Welche Anspueche haben Wettende, wenn ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung eine Auszahlung verweigert?

Die Anspueche richten sich nach dem Recht des Anbieterlandes, nicht nach Schweizer Recht. Die Gespa kann gegenueber solchen Anbietern weder Eingriffe bei Zahlungsdienstleistern vornehmen noch internationale Rechtshilfe in Strafsachen nutzen, weil es dafür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt. Spielerinnen und Spieler machen sich nicht strafbar, aber Einsaetze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie werden gesperrte Domains umgesetzt?

Die Sperrliste ist das Verzeichnis der Domains, die derzeit per DNS für Schweizer Internetanschluesse blockiert sind. Die Gespa veroeffentlicht sie mit einer Allgemeinverfuegung im Bundesblatt; betroffene Veranstalterinnen können innert 30 Tagen Einsprache erheben. Schweizer Fernmeldedienstanbieter setzen die Liste per DNS-Sperre um. 2025 hat die Gespa in fünf Listen 181 neue Domains illegaler auslaendischer Geldspielanbieter gesperrt; Ende 2025 standen 671 Domainnamen auf der Liste.

Macht sich eine Person strafbar, die bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet?

Spielerinnen und Spieler machen sich nicht strafbar, wenn sie in der Schweiz nicht bewilligte Online-Geldspielangebote nutzen – das stellt das Bundesamt für Justice fest. Wohl aber können Einsaetze und Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Sozialschutz- und Fairness-Vorgaben sind nicht garantiert. Die Strafbarkeit liegt beim Anbieter: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmaessiger Begehung bis zu fünf Jahre.

Wie sind Gewinne auslaendischer Anbieter im Vergleich zu Sporttip oder Jouez Sport steuerlich zu behandeln?

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; darueber wird 35 % Verrechnungssteuer durch den Veranstalter abgezogen. Gewinne aus auslaendischen Anbietern sind nach der Praxis des Kantons Thurgau immer voll als Einkommen steuerbar, und die ESTV behandelt Gewinne aus unbewilligten Spielen ebenfalls der Verrechnungssteuer unterworfen. Die kantonale Praxis kann abweichen; eine verbindliche Auskunft geben die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»