Sportwetten Schweiz Anbieter 2026: Swisslos Sporttip und Loterie Romande im Vergleich

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Zwei Wanderwege gabeln sich auf einer Wiese, dahinter steht eine Bergkette im Dunst

Wer in der Schweiz online eine Sportwette platzieren will, hat eine ungewöhnlich kleine Auswahl: zwei Veranstalter teilen sich den Markt, einer im Osten, einer im Westen, beide mit Sitz in der Schweiz, beide unter Aufsicht der Gespa. Der Rest des Internets, die bunten Plattformen aus Curaçao, Malta, Kanada oder sonst wo, ist hier nicht zugelassen und kann jederzeit auf der Sperrliste landen.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Stand der Daten: Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Gespa-Veröffentlichung und die Spielregeln von Swisslos.

Die Rangliste der Schweizer Sportwetten-Anbieter im Überblick

Die folgende Einordnung vergleicht die zwei in der Schweiz bewilligten Veranstalter sowie die im Schweizer Markt bekanntesten ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Die Tabelle ist nachvollziehbar, nicht abschliessend, und sie «empfiehlt» nichts – sie zeigt, wer hier spielen darf und wer nicht.

Ein Eishockeyfeld im Freien auf einem zugefrorenen See, Schneewehen an den Banden, klare Winterluft
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.
Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Ja (Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja (Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
FortuneJack Nein Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz
IviBet Nein Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz
BC.Game Nein Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz
X3Bet Nein Tobique (Kanada), keine Wirkung in der Schweiz
Wettigo Nein Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz
Betwinner Nein Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz
Donbet Nein Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz
Rabona Nein Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz

Die Bewilligung trägt jeder der beiden Schweizer Veranstalter für ein Grossspiel (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51). Bei den ausländischen Plattformen fehlt sie – eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Tobique entfaltet hier keine Wirkung, weil das Geldspielgesetz nur Schweizer Bewilligungen anerkennt.

Was die Tabelle bewusst nicht zeigt

Sie zeigt keine Quoten, keine Auszahlungszeiten, keine Bonusprozente und keine App-Bewertungen. Diese Angaben stünden nur für die zwei Schweizer Veranstalter mit Substanz zur Verfügung; alles, was bei den Offshore-Marken daneben stünde, wäre Behauptung, nicht Beleg. Wer eine konkrete Zahl zu einer Offshore-Plattform wissen will, schaut auf der Plattform selbst nach – und merkt dann, warum sie hier nicht auftaucht: weil eine Plattform, die in der Schweiz auf keiner Bewilligungsliste steht, von dort auch keine Zusagen zu halten braucht.

Ein langer Holztisch mit leeren Stühlen in einem hellen Raum, die Fenster geben den Blick auf Dächer frei
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Was die Schweiz unter «Sportwetten-Anbieter» versteht

In der Schweiz sind «Sportwetten-Anbieter» keine frei zugänglichen Marken, sondern bewilligte Veranstalter im Sinn des Geldspielgesetzes. Eine ausländische Marke, die in der EU oder anderswo beworben wird, kann in der Schweiz immer noch eine Seite ohne Bewilligung sein.

Die Logik dahinter: Wer in der Schweiz Glücksspiel veranstaltet, braucht eine Bewilligung der Gespa (Art. 21–25 BGS), und diese Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Wer hier wettet, ohne bei einem dieser beiden Veranstalter zu spielen, wettet rechtlich ausserhalb des schweizerischen Rahmens – mit allen Folgen, die daraus folgen.

Die zwei Schweizer Veranstalter nach Kantonen

Die Schweiz hat ihren Sportwettenmarkt 2019/2021 absichtlich klein gehalten. Das Geldspielgesetz hat eine Obergrenze eingebaut, nicht als Ausnahme, sondern als Grundsatz: höchstens zwei interkantonale oder kantonale Veranstalter für Lotterien und Sportwetten (Art. 22 Abs. 1 BGS i.V.m. den Konzessionsvoraussetzungen). Daraus folgt die heute sichtbare Aufteilung.

Swisslos Sporttip – die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, ist einer dieser zwei Veranstalter. Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip und läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin sowie im Fürstentum Liechtenstein – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet.

Wer dort wohnt, kann online ein Konto eröffnen und bei Sporttip tippen. Wer dort nicht wohnt, kann sich nicht registrieren – die Bedingungen für die Online-Teilnahme verlangen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre und pro Person genau ein Konto. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Loterie Romande Jouez Sport – die Westschweiz

Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) veranstaltet das Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat ihre Kontaktadresse in Lausanne, zählt rund 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und beschäftigt 221 Mitarbeitende.

Die Logik ist dieselbe wie bei Swisslos: Wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt, spielt dort, und zwar ausschliesslich dort. Wer in Genf wohnt, kann sich nicht bei Swisslos registrieren – die Vertragsgebiete sind getrennt, nicht doppelt bespielbar.

Warum es keine weiteren bewilligten Anbieter gibt

Die Kantone haben die Zahl der interkantonalen Veranstalter für Lotterien und Sportwetten gesetzlich auf zwei begrenzt. Wer eine zusätzliche Bewilligung beantragen wollte, müsste erst diesen Grundsatz aushebeln – und das Geldspielgesetz sieht keine Öffnungsklausel vor. Ausländische Marken können sich nicht bewerben, weil das Gesetz eine inländische Veranstalterbewilligung verlangt. Und wer ohne Bewilligung hier Fuss fassen will, landet auf der Sperrliste.

Was die Offshore-Plattformen hier kosten – und was sie nicht bieten

Die Plattformen ohne Schweizer Bewilligung sind in der Werbung gross und im Schutz klein. Sie werben international, akzeptieren Schweizer Spieler und zahlen in Kryptowährungen aus – was die Aufsichtsbehörde hier auffällt und was die Spielenden hier verlieren.

Keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht

Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, dem kanadischen Tobique oder sonst einer Jurisdiktion hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Gespa erkennt sie nicht an, und das Schweizer Recht schützt Wettende dieser Plattformen nicht. Es gibt keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Streitbeilegung, kein Beschwerdeverfahren bei der Gespa. Wer auf einer Offshore-Plattform wettet, ist zivilrechtlich auf dem Papier eines ausländischen Vertrags unterwegs – und dessen Spielregeln kennt die Plattform allein.

Kein Schutz bei Konkurs oder Streit

Die Offshore-Plattformen verwahren Kundengelder nach ihrer eigenen Satzung, nicht nach Schweizer Aufsichtsrecht. Geht die Plattform insolvent, wird der Spielbestand Teil der Konkursmasse. Streit über eine ausbleibende Auszahlung muss vor dem Gericht des Lizenzstaates ausgetragen werden, oft auf Englisch, oft mit Anwaltspflicht, oft mit Kosten, die den Streitwert übersteigen.

Sperrliste und DNS-Sperre

Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren müssen (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht; Ende 2025 standen 671 Domains drauf. Die Plattformen reagieren mit Domain-Hopping – neue Adressen, neue Domains – und die Gespa reagiert mit neuen Einträgen. Was bleibt, ist ein Katz-und-Maus-Spiel, in dem die Plattform einen Vorteil hat, sobald sie merkt, dass ein Domain-Name gesperrt ist.

Strafbarkeit des Anbieters, nicht des Spielers

Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, gewerbsmässig bis fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber sein Einsatz und sein Gewinn können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer also auf einer Offshore-Plattform gewinnt und auf das Geld wartet, wartet möglicherweise auf ein Konto, das im Konkurs oder im Strafverfahren leer ausgeht.

Werbung mit Schweizer Bezug ist verboten

Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht zugelassen ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Das gilt für Affiliates, Streamer, Influencer und für Werbung, die indirekt auf Schweizer Werbung zielt. Wer eine Plattform hier bewirbt, riskiert ein Strafverfahren – nicht das Spiel selbst, aber das Drumherum.

Was die Schweizer Veranstalter an Schutz bieten

Die zwei bewilligten Veranstalter haben Pflichten, die Offshore-Plattformen nicht haben. Das macht sie nicht «besser» im Sinn von mehr Quote oder mehr Auswahl – es macht sie anders: wer hier spielt, spielt innerhalb eines Rahmens, der greift, wenn etwas schiefläuft.

Identitätsprüfung, ein Konto pro Person

Bei der Online-Registrierung wird der Ausweis hochgeladen, die Adresse gegen Datenbanken geprüft, das Alter verifiziert (mindestens 18 Jahre) und eine allfällige Spielsperre abgefragt. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Das ist nicht Schikane – es ist die Voraussetzung dafür, dass das Ausschlussregister und die Limiten überhaupt funktionieren. Wer hier mehrere Konten eröffnen will, scheitert an dieser Logik.

Limiten, die der Spielende selbst setzt

Vor der ersten Wette setzen Wettende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage – die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden (die gesetzliche Frist würde 24 Stunden erlauben, Swisslos wendet die längere Frist an). Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Diese Limiten sind kein Marketingtext. Sie sind die Bedingung dafür, dass die Sportwette überhaupt stattfinden darf – das Geldspielgesetz verlangt, dass der Veranstalter eines oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust erzwingt (Art. 87 VGS). Wer sie nicht setzt, kann nicht spielen.

Spielsperre im geteilten Register

Wer sich selbst sperren will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer wegen Überschuldung oder Spielsucht gesperrt wird, ist über die Veranstalter hinweg gesperrt – das Register verbindet Swisslos, Loterie Romande und die Schweizer Casinos.

Eine selbstgewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer eine Selbstsperre nur als Druckmittel setzt und gleich wieder aufhebt, hat die Logik nicht verstanden.

Auszahlung nur auf das eigene Konto

Gewinne und Spielguthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen des Wettenden lautet – Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen, Auszahlungen auf Drittkonten sind im bewilligten Markt nicht möglich. Wer hier auf «anonyme Gewinnauszahlung» Wert legt, ist bei einer Offshore-Plattform richtig – und dort ohne Schutz.

Kein Kredit, kein Bonus ohne Bewilligung

Das Geldspielgesetz verbietet Kredit an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – die Zahl ist klein, weil der Markt klein ist, nicht weil das Gesetz strenger wäre als anderswo.

Boni und Aktionen bei den Schweizer Veranstaltern

Die Aktionen der zwei Schweizer Veranstalter sind kein Marketing-Feuerwerk, sondern schmale, oft zeitlich begrenzte Angebote. Wer hier einen «100 % Bonus bis CHF 500» erwartet, sucht am falschen Ort. Wer mit dem Angebot auskommt, was da ist, kann sich die Werbung der Offshore-Plattformen sparen.

Kombiboost bei Sporttip

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten. Voraussetzung sind mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Wer den Boost nutzen will, rechnet vor: Bei vier Voraussagen zu je 1.50 ergibt die Kombiquote 5.06, der Nettogewinn (5.06 − 1) × Einsatz = 4.06 × Einsatz, der Boost erhöht ihn um 5 % auf 4.27 × Einsatz. Klingt nach wenig, ist aber eine ehrliche Erhöhung ohne versteckte Bedingungen – die Mindestquote 1.50 schliesst nur Favoritensätze aus, der Boost ist nicht an eine Auszahlungsbedingung gekoppelt.

Quotenboosts und Profitboosts

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost – wer vorzeitig aussteigt, gibt die Erhöhung ab.

Die «Boosts» sind also das, was sie sein sollen: punktuelle Erhöhungen auf ausgewählte Ereignisse, keine Dauerzustände. Wer jede Wette boosten will, sucht etwas, das Sporttip nicht anbietet.

Aktionen, die im Gesetz anders heissen

Das Geldspielgesetz spricht von «Gratisspielguthaben», nicht von «Gratiswette» oder «Freiwette». Der Unterschied ist mehr als Vokabular: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – es wird als Spielguthaben auf dem Wallet gutgeschrieben, und Gewinne daraus unterliegen denselben Regeln wie reguläre Spielgewinne. Wer eine «Gratiswette» einstreicht und den Gewinn direkt aufs Bankkonto erwartet, hat die Spielregeln nicht gelesen.

Sportwetten unterwegs: App, Browser und Verkaufsstelle

Wer in der Schweiz Sporttip oder Jouez Sport spielen will, hat drei Wege: die App auf dem Smartphone, den Browser am Bildschirm, oder den Wettschein an der Verkaufsstelle. Jeder Weg hat seine Eigenheiten, und wer nicht weiss, was er wofür bekommt, kauft am Schalter schlechter als online.

Sporttip App und Browser

Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder die Sporttip App (iOS, Android) abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden – der Wettzettel wird digital vorbereitet, am Schalter bezahlt.

Die Trennung ist praktisch: Wer unterwegs spontan tippt, baut die Wette im App und schliesst sie am nächsten Kiosk ab. Wer den Wettschein gleich dort kaufen will, kann das ohne vorbereitete App tun – aber mit den Limiten und Quoten, die am Schalter gelten.

Verkaufsstellen und Lotto-Annahmestellen

Sporttip ist in den Swisslos-Verkaufsstellen verfügbar, also in den Lotto-Annahmestellen der Deutschschweiz und des Tessins. Wer dort wettet, zahlt bar, sieht die Quoten auf einem Bildschirm oder am Wettschein, und bekommt den Gewinn bei kleineren Beträgen direkt am Schalter ausgezahlt – alles in einem Gang.

Die Verkaufsstellen sind auch dort wichtig, wo die Online-Registrierung schwerfällt: Wer keinen Ausweis hochladen will oder kann, kann am Schalter spielen, sofern die Verkaufsstelle die Identität prüft. Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft bekommen – das ist kein Grund, die Verkaufsstellen als sicher darzustellen, aber ein Hinweis, dass der Schutz am Schalter nicht strenger ist als online.

Jouez Sport in der Romandie

Jouez Sport ist das Pendant der Loterie Romande und läuft über deren Vertriebsnetz mit rund 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Wer in Genf, Lausanne oder Sitten wohnt, geht in die nächste Verkaufsstelle oder nutzt das Online-Angebot der Loterie Romande.

Sportarten, Turniere und was auf den Wettzettel darf

Die Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist abschliessend. Was drauf steht, darf angeboten werden, was fehlt, fehlt. Die Liste (Stand 10.09.2026) enthält die grossen Sportarten und die grossen Wettbewerbe – aber sie ist nicht beliebig erweiterbar.

Fussball als Standard

Fussball ist die Sportart mit der breitesten Wettbewerbsabdeckung: Bundesliga, Premier League, La Liga, Serie A, Ligue 1, Super League, Champions League, Europa League und internationale Turniere. Qualifikationsrunden sind nur dann wettrechtlich erfasst, wenn sie in der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie in der Liste stehen. Wer auf ein Schweizer Frauenteam in einer nicht gelisteten Liga wetten will, sucht vergebens.

Bei Sporttip zählt zur «regulären Spielzeit» die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit – Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist wichtig für Livewetten in K.-o.-Runden: Wer auf «nächste Halbzeit» wettet, ohne zu wissen, dass Verlängerung läuft, kann eine Wette auf die «zweite Halbzeit» verlieren, die nominell nach 90 Minuten beginnt, faktisch aber nach der Verlängerung ausgewertet wird.

Eishockey, Tennis und andere Sportarten

Eishockey ist die zweite grosse Sportart im Schweizer Wettangebot – die National League, die NHL, internationale Turniere. Die Auswahl ist kleiner als im Fussball, aber substanziell. Tennis ist ganzjährig verfügbar, mit Grand Slams als Höhepunkten und ATP- und WTA-Turnieren als Standard.

Andere Sportarten – Handball, Basketball, Volleyball, Radsport, Formel 1 – sind auf der Liste, aber mit weniger Wettbewerben. Die Liste ist die Quelle, nicht eine Übersicht: Wer eine Sportart oder einen Markt sucht, der dort fehlt, findet ihn bei den Schweizer Veranstaltern nicht.

Was die Liste nicht enthält

Eckballmärkte, Kartenmärkte, Kombinierte Märkte aus Eckbällen und Karten – die Gespa-Liste enthält keine Micro-Märkte, wie sie auf Offshore-Plattformen üblich sind. Wer auf den nächsten Eckball in der 73. Minute wetten will, sucht am falschen Ort.

Esports fehlt als eigene Sektion auf der Liste. Wer auf CS:GO, Dota 2 oder League of Legends wetten will, ist bei den Schweizer Veranstaltern falsch und riskiert auf Offshore-Plattformen den Schutzverlust.

Virtuelle Sportarten – computergenerierte Rennen, simulierte Spiele – sind in der Liste nicht etabliert. Hier gilt: Solange die Liste nichts enthält, ist die Rechtslage unsicher und die Wetten sind nicht verfügbar.

Wie Quoten, Auszahlung und Marge zusammenhängen

Die Quote einer Wette ist das eine, die Auszahlung das andere, die Marge das dritte – und wer nur die Quote sieht, sieht nicht, was sie kostet. Das gilt für die Schweizer Veranstalter genauso wie für jeden anderen Markt, aber hier mit einer kleinen, kontrollierten Auswahl an Anbietern.

Wie die Auszahlung entsteht

Eine Wette mit Einsatz E und Quote Q zahlt im Gewinnfall E × Q zurück, der Nettogewinn ist E × (Q − 1). Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; wer fünf Voraussagen zu je 1.50 kombiniert, hat eine Gesamtquote von 7.59 – und einen Nettogewinn von 6.59 × E, wenn alle fünf treffen.

Bei Sporttip wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – aus 27’438 wird 27.40, nicht 27.44. Das ist eine kleine Marge zugunsten des Veranstalters, sichtbar erst über viele Wetten.

Wie die Marge entsteht

Die Marge eines Marktes ist das, was der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken durchschnittlich behält. Für einen Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten bei 1.90 ergibt sich: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ 1.0526 = 95.0 %; die Marge ist 5.0 %. Bei Quoten 1.85 / 1.95 sinkt die Auszahlungsquote auf etwa 94.9 %, die Marge steigt auf etwa 5.1 %.

Das ist die unsichtbare Grösse hinter jeder Wette. Die Quote 1.90 / 1.90 klingt fair – beide Seiten gleich –, aber die Marge von rund 5 % bedeutet, dass der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken fünf Rappen einbehält, egal wer gewinnt. Bei einem Drei-Wege-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) ist die Marge in der Regel höher, weil drei Quoten addiert werden müssen.

Die Bandbreite, die sich für typische Sporttip-Märkte ergibt, liegt grob zwischen 4 % und 7 % Marge, abhängig von Sportart, Wettbewerb und Markttiefe. Niedrigere Margen sind selten und oft auf ausgewählte Top-Events beschränkt; höhere Margen sind eher bei Nischenmärkten zu erwarten.

Was das für die Praxis heisst

Wer die Auszahlungsquote vergleicht, vergleicht das, was zählt. Eine Quote 1.90 / 1.90 mit 5 % Marge ist auf Dauer teurer als eine Quote 1.95 / 1.95 mit etwa 2.5 % Marge – letztere ist allerdings bei den Schweizer Veranstaltern selten zu finden, weil die Auswahl an Wettbewerbern fehlt. Die Konkurrenz, die normalerweise die Margen drückt, ist hier gesetzlich auf zwei Veranstalter begrenzt.

Wer das wissen will, ohne jedes Mal zu rechnen, prüft die Auszahlungsquote eines Marktes, indem er alle Quoten der möglichen Ausgänge in 1/Quote umrechnet, die Werte summiert und 1 durch die Summe teilt. Was übrig bleibt, ist die Auszahlungsquote; was fehlt, ist die Marge.

Cash-Out, Livewetten und andere Spielregeln

Sporttip hat Spielregeln, die nicht selbstverständlich sind – und wer sie nicht kennt, verliert im entscheidenden Moment Geld, das er nicht verlieren müsste.

Cash-Out: vollständig, nicht teilweise

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist.

Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer cashen will, nimmt einen kleineren Betrag sicher mit und gibt die Chance auf den vollen Gewinn ab. Wer nicht cashen will, hofft auf den Ausgang und riskiert den Totalverlust.

Livewetten mit Quote 1.00 bei verspäteten Wetten

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – der Einsatz wird zurückgegeben, aber es gibt keinen Gewinn. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Das ist eine Schutzklausel für den Veranstalter und ein Ärgernis für den Spielenden, der nach der Szene getippt hat. Wer bei einer Livewette auf den Elfmeter setzt, nachdem der Schiedsrichter schon gepfiffen hat, hat kein Glück gehabt, sondern die Spielregel ignoriert.

Abhängige Wettereignisse und der Bet-Builder

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Der «Bet-Builder» ist also nicht nur ein Komfortmerkmal – er ist die Voraussetzung dafür, dass eine Kombination aus abhängigen Märkten überhaupt zulässig ist. Wer auf «nächste Ecke» und «nächstes Tor» im selben Spiel kombiniert, braucht den Bet-Builder, sonst riskiert er eine Annullierung.

Annullierte Ereignisse und Verfall von Gewinnen

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Wer eine Kombination mit einem abgesagten Spiel hat, bekommt den Einsatz dieser Voraussage zurück, nicht den Gewinn. Die übrigen Voraussagen laufen normal weiter – mit reduzierter Gesamtquote.

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer den Gewinn nicht innerhalb eines halben Jahres abholt, hat ihn verschenkt.

Einzahlung, Auszahlung und das Wallet

Das Swisslos-Wallet ist die Drehscheibe für Sporttip-Einzahlungen und -Auszahlungen. Wer hier zahlt, hat weniger Wahl als bei Offshore-Plattformen – aber auch weniger Risiko.

Spielguthaben kaufen

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist die gesetzliche Obergrenze für die Wallet-Höhe – nicht für die Lebenszeit, sondern für den aktuellen Stand.

Wer also regelmässig spielt, kann das Wallet immer wieder leeren und neu auffüllen. Wer das Wallet mit CHF 10’000 voll hat, kann nichts mehr einzahlen, bis er spielt oder auszahlt.

PostFinance Pay

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an. Die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist der Schweizer Weg: Bankkonto in der Schweiz, Bestätigung in der App, Gutschrift auf dem Wallet. Wer kein PostFinance-Konto hat, nutzt andere Zahlungswege, die Swisslos anbietet.

Auszahlung auf das eigene Konto

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – nur reguläres Spielguthaben und Gewinne werden ausgezahlt.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer regelmässig spielt, hat also eine Mischung aus Wallet-Guthaben und Bankauszahlung – die kleinen Beträge bleiben im Wallet, die grösseren wandern aufs Konto.

Einsatzlimiten und Höchsteinsätze bei Sporttip

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die Limiten sind nicht hart mit der Gespa-Liste verbunden, sondern sie sind die Spielregeln von Sporttip. Wer mit Systemwetten spielt, kann pro Schein deutlich höher setzen als mit Einzelwetten – die höhere Varianz wird durch die höhere Limite aufgefangen.

Wer ein Hochvolumen-Spieler ist, stösst mit den CHF 1’000 pro Einzelwette schnell an Grenzen. Die Offshore-Plattformen werben mit höheren Limiten – aber dort ohne Schweizer Schutz.

Wettende unter 18 und Wettkämpfer

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – der Fussballspieler, der auf sein eigenes Spiel setzt, ist ausgeschlossen.

Diese Regeln sind nicht nur Formalität. Die Gespa prüft Identitäten, und wer als Minderjähriger erwischt wird, hat keinen Anspruch auf Auszahlung (Art. 45 BGS). Wer als Wettkämpfer auf das eigene Spiel setzt, riskiert die Annullierung der Wette und im Extremfall ein Verfahren wegen Wettbetrugs.

Schweizer Veranstalter im Profil

Die folgenden zwei Profile sind die Substanz dieser Seite – die zwei Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Sie sind keine Empfehlung; sie sind die einzige legale Option.

Swisslos Sporttip

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, ist die einzige legale Anlaufstelle für Sportwetten in den 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip, die Lizenz ist die Schweizer Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, die Aufsicht liegt bei der Gespa.

Die Plattform deckt Fussball, Eishockey, Tennis und die weiteren von der Gespa zugelassenen Sportarten ab. Der Kombiboost belohnt Kombinationen mit vier bis fünfzehn Voraussagen ab Einzelquote 1.50, Quotenboosts und Profitboosts sind punktuelle Erhöhungen auf ausgewählte Ereignisse. Cash-Out gibt es vollständig, nicht teilweise, vor Spielbeginn und live, aber nicht garantiert für jeden Markt. Livewetten sind möglich; Wetten nach Ereigniseintritt zählen mit Quote 1.00.

Einzahlungen laufen über das Swisslos-Wallet, auf das mit Online-Zahlungsmitteln oder Einzahlungsschein aufgeladen wird; Mindestbetrag CHF 20, Höchstbetrag CHF 9’999 Wallet-Stand. Auszahlungen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto sind zweimal pro 365 Tage gratis, ab der dritten Auszahlung fällt eine Kommission von 3 % an. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung bleiben im Wallet, Gewinne über CHF 1’000 werden innert 3 Arbeitstagen überwiesen.

Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage werden vor der ersten Wette gesetzt, Obergrenze CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21 Jahren); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, eine unbefristete Sperre gilt registerweit auch für Casinos.

Für die Schweiz ergibt sich 2025 ein Reingewinn von CHF 562 Mio. bei Swisslos insgesamt, davon CHF 109 Mio. aus den Sportwetten (2024: CHF 122 Mio.). CHF 506 Mio. gehen an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz – Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe.

Sporttip ist die richtige Wahl für Wettende in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, die einen bewilligten Rahmen, ein breites Sportangebot und klare Limiten suchen. Wer höhere Höchsteinsätze oder andere Sportarten als die Liste erlaubt braucht, ist hier falsch und anderswo ohne Schutz.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne ist die einzige legale Anlaufstelle für Sportwetten in den sechs Westschweizer Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS. Das Sportwetten-Produkt heisst Jouez Sport, die Lizenz folgt demselben BGS-Regime wie bei Swisslos, die Aufsicht liegt ebenfalls bei der Gespa.

Die Loterie Romande zählt rund 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Wer in Genf, Lausanne, Sitten, Neuenburg, Freiburg oder Delsberg wohnt, spielt dort – und nur dort.

Jouez Sport richtet sich an dieselbe Spielerschaft wie Sporttip, mit dem Unterschied der Sprachregion und der Verkaufsstellenstruktur. Wer in der Romandie wohnt und die Verkaufsstelle vor der Haustür schätzt, hat mit Jouez Sport die kompakteste Option im Schweizer Markt.

Offshore-Plattformen im Profil

Die folgenden Profile sind nicht «Empfehlungen gegen» die Schweizer Veranstalter – sie sind die ehrliche Beschreibung dessen, was diese Plattformen hier sind: nicht zugelassen, nicht geschützt, nicht prüfbar.

FortuneJack

FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform ist nicht im Schweizer Ausschlussregister eingebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, die Lizenz als ausgewiesen ist nicht feststellbar. Wer hier spielt, spielt auf einer Plattform, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet und auf der Gespa-Sperrliste landen kann.

IviBet

IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Lizenzangabe auf der Plattform ist nicht feststellbar oder ohne Wirkung in der Schweiz. Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.

BC.Game

BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. BC.Game tritt international als Krypto-Casino und Sportwetten-Anbieter auf – in der Schweiz ohne Anerkennung, ohne Schutz, mit Krypto-Auszahlungen, die in der Schweiz nicht den Regeln der bewirtschafteten Auszahlung auf das eigene Bankkonto folgen.

X3Bet

X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die von Drittquellen genannte Lizenz aus Tobique (Kanada) hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.

Wettigo

Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung. Lizenzangabe nicht feststellbar. Wer hier spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Rechtsschutz.

Betwinner

Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung. Lizenzangabe nicht feststellbar. Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen. Betwinner tritt in der Werbung häufig mit Sportbonus-Angeboten auf – was hier verlockend klingt, ist hier ohne jede Schutzwirkung.

Donbet

Donbet hat keine Schweizer Bewilligung. Lizenzangabe nicht feststellbar. Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.

Rabona

Rabona hat keine Schweizer Bewilligung. Lizenzangabe nicht feststellbar. Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.

Was die Seite den Wettenden mitgibt

Wer in der Schweiz Sportwetten setzen will, hat zwei zugelassene Veranstalter und einen langen Schwarm ausländischer Plattformen. Die zugelassenen Veranstalter sind die einzige legale Wahl, mit allen Einschränkungen, die daraus folgen – Wohnsitz im Vertragsgebiet, Höchsteinsätze, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Märkte, ein verpflichtendes Limitensystem, eine registerweite Spielsperre.

Die Offshore-Plattformen sind die Alternative ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz und ohne Schweizer Rechtsweg. Wer sie nutzt, nutzt sie auf eigenes Risiko – einschliesslich des Risikos, dass Einsatz und Gewinn im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Die Frage, wer hier «der Beste» ist, hat das Gesetz schon beantwortet: nur zwei Veranstalter dürfen überhaupt anbieten, und die Auswahl zwischen ihnen folgt dem Wohnsitz. Wer in Genf wohnt, spielt bei Jouez Sport; wer in Zürich wohnt, spielt bei Sporttip. Wer irgendwo anders wohnt, hat keine legale Option in der Schreiben.

Häufige Fragen

In der Schweiz sind nur Swisslos (Sporttip) für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie Loterie Romande (Jouez Sport) für die sechs Westschweizer Kantone zugelassen. Was gewettet werden darf, bestimmt die Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten – diese Liste ist abschliessend und enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine eigene Esports-Sektion.

Welcher Veranstalter gilt für welchen Kanton?

Swisslos Sporttip deckt die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein ab. Loterie Romande Jouez Sport deckt die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS ab. Wer im Vertragsgebiet des einen Veranstalters wohnt, kann sich nur dort registrieren – nicht beim anderen.

Warum gibt es keine weiteren bewilligten Sportwetten-Anbieter in der Schweiz?

Das Geldspielgesetz begrenzt die Zahl der interkantonalen Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei – Swisslos und Loterie Romande. Eine zusätzliche Bewilligung würde eine Gesetzesänderung voraussetzen, und das Gesetz sieht keine Öffnungsklausel für weitere Anbieter vor. Ausländische Marken können sich nicht bewerben, weil das Gesetz eine inländische Veranstalterbewilligung verlangt.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren müssen. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, die regelmässig aktualisiert wird. Plattformen reagieren mit Domain-Hopping; die Gespa reagiert mit neuen Einträgen. Wer eine gesperrte Plattform erreichen will, muss technische Umwege gehen – und akzeptiert damit, dass er sich ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens bewegt.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Vor der ersten Wette setzen Wettende bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Ohne diese Limiten ist die Teilnahme nicht möglich.

Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge eines Anbieters?

Eine Wette mit Einsatz E und Quote Q zahlt im Gewinnfall E × Q zurück, der Nettogewinn ist E × (Q − 1). Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Die Marge ist das, was der Veranstalter pro eingesetztem Franken behält: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ); Marge = 100 % minus Auszahlungsquote. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 ergibt sich eine Marge von rund 5 %.

Wer ist die Gespa und was darf sie?

Die Gespa – Interkantonale Geldspielaufsicht, mit Sitz in Bern – ist die Aufsichtsbehörde für Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele, nicht für Casinos. Die Casinos fallen in die Zuständigkeit der ESBK. Seit dem Geldspielkonkordat von Anfang 2021 ist die Gespa operativ, und sie führt auch die Sperrliste, also die Liste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren müssen.

Die Gespa entscheidet, was gewettet werden darf. Die aktuelle Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026) ist abschliessend – nur was draufsteht, darf angeboten werden. Eckball- oder Kartenmärkte fehlen dort, eine eigene Esports-Sektion ebenso. Wettereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wer auf das Wetter, die Politik oder eine Castingshow setzt, sucht in dieser Liste vergebens.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»