Bonus ohne Einzahlung bei Schweizer Wettanbietern

Updated Oktober 2026
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Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.

Oktober 19, 2026 · Lizenzstatus geprüft gegen die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern)

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer nach einem Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung sucht, stösst in der Schweiz auf eine ungewohnte Situation: Die beiden einzigen bewilligten Veranstalter – Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport – dürfen Gratisspiele und Gratisguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Aufsicht anbieten. Diese Zustimmung wird restriktiv erteilt. 2025 erteilte die Gespa der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen, Swisslos deren 8. Was im Ausland als «No-Deposit-Bonus» beworben wird, fällt hier unter das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) und ist für in der Schweiz wohnhafte Spielende rechtlich kaum zugänglich.

Die folgenden Abschnitte ordnen ein, was ein solcher Bonus in der Schweiz überhaupt bedeutet, welche rechtlichen Schranken gelten, wie der Spielerschutz funktioniert und welche konkreten Aktionen die zwei bewilligten Veranstalter tatsächlich durchführen. Die Übersicht vergleicht zudem zehn Anbieter – die zwei Schweizer Veranstalter und acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung – nach den Kriterien, die für einen Bonus ohne Einzahlung tatsächlich entscheidend sind.

Die Rechtslage in der Schweiz: warum Gratisspiele der Bewilligung bedürfen

Das Geldspielgesetz unterscheidet zwischen Grossspielen und kleinen Spielen. Online-Sportwetten gelten als Grossspiel, weil der Einsatz nicht im Voraus begrenzt ist und Gewinne höher ausfallen können. Für Grossspiele braucht ein Veranstalter zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS) und wird von der Gespa erteilt, die wiederum von der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (Geldspielkonkurrenz, in Kraft seit 1.1.2021) getragen wird.

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Welche Veranstalter bewilligt sind

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt. Swisslos mit Sitz in Basel organisiert unter dem Markennamen Sporttip die Wetten für 21 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie TI. Loterie Romande betreibt unter Jouez Sport das Angebot für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Jede Person kann nur bei dem Veranstalter ein Online-Konto führen, in dessen Vertragsgebiet sie wohnt; eine Registrierung bei beiden ist nicht möglich.

Eine Liste weiterer bewilligter Sportwettenanbieter existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Was im Internet als «Schweizer Buchmacher» beworben wird, ist in aller Regel eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Solche Anbieter tauchen in der Sperrliste der Gespa auf – einer Liste gesperrter Domainnamen, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Werbung und Strafbarkeit

Wer in der Schweiz für nicht bewilligte Geldspiele wirbt, macht sich strafbar: Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet solche Werbung, Art. 131 BGS droht eine Busse bis CHF 500’000. Das Auslösen einer Sperre ist eine Sache von Stunden – die Gespa spricht selbst von «Domain-Hopping», bei dem blockierte Marken unter neuen Domains weitermachen. Das bekannteste Beispiel: Interwetten und bet-at-home, die in den letzten Jahren wiederholt gesperrt und unter neuen Adressen erreichbar gemacht wurden.

Für Spielende gilt: Eine ausländische Lizenz – ob von Curaçao, Malta oder der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Deutschland – hat in der Schweiz keine Rechtskraft. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat keinen Zugang zur Schweizer Spielsperre, keine Aufsicht durch die Gespa und im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Spielenden selbst werden in der Schweiz nicht bestraft, tragen aber das volle Risiko.

Was beworben werden darf

Werbung für bewilligte Anbieter darf nicht in die Irre führen, darf sich nicht an Minderjährige richten und darf keine aggressiven Methoden verwenden (Art. 74 BGS). Eine Werbesperre zu bestimmten Tageszeiten kennt das BGS nicht. Was einen Bonus betrifft, so sind die Bewilligungen der Gespa an strenge Auflagen gebunden – insbesondere an die Bedingung, dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist und zeitlich befristet verwendet werden muss. Ohne diese Auflagen würde das Angebot gegen das Trennungsgebot und den Spielerschutz verstossen.

Die praktische Konsequenz: Wer in der Schweiz einen Bonus ohne Einzahlung sucht, hat genau zwei Anlaufstellen – und beide sind klein im Vergleich zum Angebot, das internationale Plattformen bewerben.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und die Pflicht zur Eigenverantwortung

Wer in der Schweiz an einer Online-Sportwette teilnimmt, ist nach dem BGS nicht einfach Kunde eines Anbieters – er oder sie nimmt am staatlich bewilligten Glücksspiel teil. Das hat unmittelbare Folgen für das, was vor der ersten Wette zu tun ist.

Limiten setzen vor der ersten Wette

Wer sich bei Sporttip oder bei Jouez Sport anmeldet, muss vor der ersten Tippabgabe Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro 30-Tage-Periode, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite wird sofort wirksam; eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden – Swisslos und Loterie Romande wenden diese Frist auf eigene Bedingungen an, das Gesetz sieht eigentlich 24 Stunden vor (Art. 87 VGS). Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.

Diese Limiten sind nicht ein freiwilliges Angebot, sondern eine Pflicht: Wer keine setzt, kann nicht spielen. Wer sie setzt, behält die Kontrolle darüber, wie viel im ungünstigsten Fall pro Tag, Woche oder Monat verloren werden kann. Das gilt auch für Aktionsguthaben. Ein Bonus, der den Einsatz oder Verlust zählt, fliesst in die gleichen Limiten ein.

Spielsperre und das Sperrregister

Die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) ist ein zweistufiges Instrument. Wer sich selbst vom Spielen ausschliessen will, kann bei jeder Veranstalterin eine Sperre von 1 bis 180 Tagen setzen – bei Swisslos produktbezogen, also aufgehoben mit Ablauf der Frist, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Wer sich unbefristet sperren lässt, wird in ein schweizweites Register eingetragen. Dieses Register gilt auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Selbst gesetzte Kurzpausen bis sechs Monate müssen angeboten werden (Art. 89 VGS).

Für gesperrte oder minderjährige Spielende entsteht kein Anspruch auf Gewinne (Art. 45 BGS). Wer sich trotz Sperre anmeldet oder eine Sperre umgeht, hat im Streitfall schlechte Karten.

Kein Werbesperre-Modell, aber aktiver Vollzug

Anders als in anderen Ländern gibt es in der Schweiz keine flächendeckende Werbesperre für Glücksspiel. Die Gespa führt aber Testkäufe durch: Bei Verkaufsstellen für Sportwetten wurde 2025 in 47,5 % von 200 Fällen an Minderjährige verkauft – ein Wert, der zeigt, dass der Jugendschutz nicht streng durchgesetzt wird. Diese Zahl betrifft ausschliesslich physische Verkaufsstellen, nicht die Online-Registrierung. Online ist die Identitätsprüfung strenger: Bei der Online-Registrierung verlangt Swisslos einen Ausweis, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Minderjährige werden nicht zugelassen – was den Jugendschutz im Internet wirksamer macht als am Schalter.

Auszahlungen: nur auf das eigene Konto

Gewinne und Restguthaben werden ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den Namen des Spielenden lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Auszahlungen an Dritte oder Kryptowährungen sind im bewilligten Schweizer Markt nicht zulässig. Auch eine Kreditierung von Spielguthaben an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Bei Swisslos geschieht die Auszahlung auf ein Bank- oder Postkonto in der Schweiz oder Liechtenstein; bei Loterie Romande direkt auf das hinterlegte Schweizer Bankkonto über die IBAN.

Was ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz bedeutet

Im internationalen Markt ist «Bonus ohne Einzahlung» ein feststehender Begriff: Ein neuer Kunde registriert sich, erhält einen Betrag oder eine Freiwette, ohne zuvor Geld eingezahlt zu haben. In der Schweiz ist diese Form durch das BGS stark eingeschränkt. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Zustimmung wird nur erteilt, wenn die Aktion bestimmten Auflagen genügt – insbesondere, dass das Guthaben nicht auszahlbar ist und zeitlich befristet verwendet werden muss.

Zwei zentrale Eigenheiten

Erstens: Spielguthaben aus einer Aktion lässt sich nicht auszahlen. Wer CHF 10 Aktionsguthaben bekommt, kann damit wetten, aber das Guthaben selbst wird nicht in Bargeld umgewandelt. Allenfalls resultierende Gewinne können – sofern sie aus echten Wetten stammen – als reguläre Gewinne ausgezahlt werden. Die Trennung ist im Werbe-Vokabular oft unsichtbar, im Geldfluss aber hart: Was als «Bonus» bezeichnet wird, ist im bewilligten Schweizer Markt ein beschränkt verwendbares Guthaben, kein Bargeld.

Zweitens: Der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Wer eine Gratiswette über CHF 10 mit Quote 2.50 setzt und gewinnt, erhält CHF 25 (10 × 2.50 = 25) – ohne dass der CHF 10 Einsatz zurückkommt. Bei einer «normalen» Wette wäre die Auszahlung CHF 35 (10 + 25). Der Unterschied: Die Gratiswette kostet faktisch CHF 10, ein Gewinn refinanziert nur den Nettoertrag.

Eine konkrete Aktion als Beispiel

Die Loterie Romande führte vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durch. An 7 Aktionstagen konnten Personen, die in einer National-League-Arena einen Code erhielten und ihn innerhalb von 7 Tagen in ihrem verifizierten Konto einlösten, CHF 10 Spielguthaben beanspruchen. Insgesamt wurden 7’000 solcher Aktionsguthaben ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Wer an einem Spieltag in der Arena war, einen Code bekam und ihn rasch einlöste, hatte damit eine kleine, klar befristete Wettmöglichkeit ohne eigene Einzahlung.

Das ist die Form, die das Schweizer Recht an einem «Bonus ohne Einzahlung» zulässt: ein Aktionsguthaben, das nicht auszahlbar ist, nur einmal pro Person gilt, an einen kurzen Zeitraum gebunden ist und aus einer beschränkten Stückzahl stammt. Die Auflagen sind nicht bloss Kosmetik – sie sind die Bedingung, unter der die Gespa die Zustimmung erteilt.

Was Gratisspielguthaben wert ist

Ein nicht auszahlbares Guthaben hat einen Wert, der sich aus den Wetten ableiten lässt, die damit platziert werden können. Eine einfache Rechnung hilft, das greifbar zu machen. Angenommen sei eine typische Zweiwege-Wette mit Quoten von 1.90 auf jede Seite – ein Beispielwert, kein zitiertes Angebot. Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 = 0.95; die Marge des Buchmachers liegt entsprechend bei 5 %.

Wird ein CHF 10 Aktionsguthaben zu Quote 1.90 gesetzt und geht die Wette auf, beträgt der Bruttoertrag 10 × 1.90 = CHF 19; davon ergibt sich ein durchschnittlich erwarteter Bruttoertrag von 10 × 1.90 × 0.95 = CHF 18.05 – der mittlere Ertrag über beide möglichen Ausgänge der Wette. Da der Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ist der durchschnittliche Nettoertrag (der tatsächliche Gewinn) 18.05 − 10 = CHF 8.05, was 8.05 / 10 = 80,5 % des ursprünglichen Guthabens entspricht. Das ist der ökonomische Wert des CHF 10 Aktionsguthabens – eine Schätzung, keine Garantie, weil jede einzelne Wette nur einen ihrer beiden möglichen Ausgänge nimmt.

In der Praxis liegt der Marktwert eines solchen Aktionsguthabens meist unter dem Nominalbetrag, weil die Marge des Marktes zwischen 5 % und 10 % liegt und nicht jede Quote symmetrisch angeboten wird. Wer mehrere kleine Wetten mit unterschiedlichen Quoten platziert, kann den Wert des Guthabens tendenziell besser ausschöpfen, weil jede Wette ihre eigene Auszahlungsquote mitbringt. Der Wert bleibt aber stets unter dem Nominalbetrag, und die Bedingungen – Befristung, Nichtauszahlbarkeit, einsetzbar nur auf den verfügbaren Wetten – setzen dem Ganzen einen Rahmen.

Worauf Bonusangebote in der Werbung verschweigen

Werbung im Schweizer Markt darf nicht irreführend sein (Art. 74 BGS). Dennoch finden sich bei bewilligten Veranstaltern Bezeichnungen wie «Kombiboost», «Profitboost» oder «Quotenboost», die wie klassische Boni klingen, aber technisch anders funktionieren. Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Wette mit mindestens vier Voraussagen ab Quote 1.50: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Er gilt nur online und für Prematch-, Live- und Systemwetten; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist keine Gratiswette, sondern eine Aufwertung des Nettogewinns – wer verliert, profitiert nicht.

Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip wirken nur bei Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage und sind pro Person nur einmal nutzbar; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Auch das sind Bedingungen, die in der Werbung selten auftauchen, aber unmittelbar bestimmen, was der Bonus tatsächlich einbringt.

Was die Anbieter unterscheidet

In der Schweiz gibt es zwei Veranstalter mit Bewilligung und beliebig viele ausländische Marken ohne. Der Vergleich der zehn Anbieter, die für diese Seite geprüft wurden, fällt entsprechend ungleich aus: Die zwei Schweizer Veranstalter sind die rechtlich geschützte Seite, die ausländischen Marken sind die rechtlich ungeschützte Seite. Beide Gruppen werden hier dargestellt, ohne sie zu vermischen – die rechtliche Lage unterscheidet sich fundamental.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist als interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel Trägerin des Produkts Sporttip. Die interkantonale Vereinbarung von 2019 (IKV 2020) bildet die Rechtsgrundlage. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt – das umfasst 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein –, kann ein Swisslos-Konto eröffnen und an Sporttip teilnehmen. Sporttip deckt eine breite Palette an Sportwetten ab, von Einzel- über Kombiwetten bis zu Systemwetten, mit Prematch- und Livewetten.

Bei Bonusangeboten ohne Einzahlung liegt Sporttip am unteren Rand des Möglichen. Aktionen der Gespa-Liste sind selten, klein und an kurze Fristen gebunden. Der Sporttip-Kombiboost und die Quoten- und Profitboosts sind keine Boni ohne Einzahlung im engeren Sinne – sie erhöhen den Gewinn, setzen aber eine platzierte Wette voraus. Die wirklich «gratis» abgegebenen Aktionsguthaben kommen sporadisch und sind nicht auszahlbar. Das ist die Konsequenz aus der Bewilligungspflicht.

Für Spielende, denen Sicherheit, lokale Regulierung und Schweizer Rechtsweg wichtiger sind als die Höhe eines Bonus, ist Sporttip die naheliegende Wahl. Wer einen hohen No-Deposit-Bonus sucht, wird hier nicht fündig.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande organisiert Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Sie unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende; ihre Adresse ist Avenue de Provence 14 in Lausanne. Wie Swisslos ist sie eine der beiden einzigen Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung für Grossspiele.

Die Loterie Romande hat in den letzten Jahren regelmässig kleine Aktionskampagnen durchgeführt, vor allem in Zusammenarbeit mit Sportanlässen. Die 24 Gespa-Bewilligungen für Gratisspiele in 2025 zeigen, dass die Westschweizer Veranstalterin den Spielraum, den das BGS lässt, aktiver nutzt als die Deutschschweizer Schwester. Die konkrete Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom Winter 2025/26 ist dafür ein Beispiel: 7’000 Aktionsguthaben zu CHF 10, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, eingegeben über einen Code aus den National-League-Arenen. Das ist kein dauerhaftes Angebot, sondern eine zeitlich und örtlich gebundene Kampagne.

Wer in der Romandie wohnt und auf solche Kampagnen wartet, hat bei Loterie Romande eine realistischere Chance auf ein Aktionsguthaben als anderswo. Wer auf eine breite Palette oder hohe Beträge hofft, sucht vergebens.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die übrigen acht Anbieter in der Übersicht – 20Bet, myBet, BC.Game, BassBet, Unibet, 22Bet, bet-at-home und 1Bet – verfügen über keine Schweizer Bewilligung. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen im Internet begegnen, nicht weil sie eine Alternative im rechtlichen Sinn wären.

Bei diesen Anbietern ist die Ausgangslage grundsätzlich anders. Sie operieren mit Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen – etwa Curaçao, Malta oder Anjouan –, die in der Schweiz keine Rechtskraft haben (Art. 4 BGS). Für Schweizer Spielende heisst das: keine Anbindung an die Schweizer Spielsperre, keine Aufsicht durch die Gespa, kein Zugang zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Gerichtsbarkeit im Streitfall. Wer dort spielt, ist darauf angewiesen, dass die ausländische Lizenz tatsächlich durchgesetzt wird – was bei einigen dieser Marken nicht gewährleistet ist.

Die Gespa führt ausländische Domains in der Sperrliste; Schweizer Internetanbieter blockieren sie per DNS. Das macht den Zugang aus Schweizer Netzen ohne technische Umgehung schwierig. Die Marken reagieren darauf, indem sie neue Domains registrieren, ein Verhalten, das die Gespa selbst als «Domain-Hopping» beschreibt und das die Sperre zu einem laufenden Katz-und-Maus-Spiel macht. Schweizer Behörden sind ausserdem in Einzelfällen gegen ausländische Anbieter strafrechtlich vorgegangen; Einsätze und Gewinne können in solchen Verfahren eingezogen werden.

Spielerisch kann das Angebot breiter sein als bei den Schweizer Veranstaltern – andere Sportarten, andere Märkte, höhere Quoten. Was fehlt, ist die regulatorische Absicherung. Wer bei einem dieser Anbieter spielt, hat weder die Schweizer Spielsperre noch den Schweizer Spielerschutz zur Seite. Die Werbung solcher Anbieter ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS); eine Busse bis CHF 500’000 steht im Raum (Art. 131 BGS).

Übersicht der zehn Anbieter

Marke Schweizer Bewilligung Bewilligungsstatus
Swisslos Sporttip ja Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS), Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport ja Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS), Aufsicht Gespa
20Bet nein ohne Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus im Ausland, ohne Rechtskraft in der CH
myBet nein ohne Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus im Ausland, ohne Rechtskraft in der CH
BC.Game nein ohne Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus im Ausland, ohne Rechtskraft in der CH
BassBet nein ohne Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus im Ausland, ohne Rechtskraft in der CH
Unibet nein ohne Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus im Ausland, ohne Rechtskraft in der CH
22Bet nein ohne Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus im Ausland, ohne Rechtskraft in der CH
bet-at-home nein ohne Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus im Ausland, ohne Rechtskraft in der CH
1Bet nein ohne Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus im Ausland, ohne Rechtskraft in der CH

Diese Tabelle trennt zwei Kategorien, die das Schweizer Recht fundamental unterscheidet. Die zwei bewilligten Veranstalter führen ihre Tätigkeit mit Aufsicht durch die Gespa durch; die acht übrigen Anbieter sind rechtlich ungeschützt und rechtlich nicht zugelassen. Wer in der Schweiz wohnt und spielt, kann zwischen den beiden Kategorien wählen – muss aber wissen, was er oder sie dabei eintauscht.

Wie sich die zwei Schweizer Veranstalter im Detail unterscheiden

Beide sind bewilligt, beide folgen dem BGS – aber sie unterscheiden sich an mehreren Punkten, die für ein Bonusangebot ohne Einzahlung relevant sind:

Diese Unterschiede entscheiden darüber, welcher Veranstalter für wen der wahrscheinlichere Partner für einen No-Deposit-Bonus ist: in der Deutschschweiz sind Dauerfeatures wie Boosts das häufigere Angebot, in der Romandie eher Aktionen an Spieltagen oder Anlässen.

Wie ein Bonus ohne Einzahlung beim bewilligten Anbieter konkret aussieht

Wer bei Sporttip oder Loterie Romande auf eine Aktion stösst, durchläuft typischerweise mehrere Schritte. Die Schritte sind bei beiden Veranstaltern ähnlich, weil das BGS die Spielräume setzt.

Registrierung und Identitätsprüfung

Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Bei Swisslos wird der Ausweis hochgeladen, die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Loterie Romande verfährt im Rahmen ihrer Spielregeln ähnlich. Wer die Verifizierung nicht abschliesst, kann kein Konto führen und keine Aktion nutzen.

Setzen der persönlichen Limiten

Vor der ersten Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage – mit Obergrenzen von CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21 Jahren). Eine Senkung wird sofort wirksam, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Ohne diese Limiten ist keine Wette und kein Einsatz eines Aktionsguthabens möglich.

Beanspruchen der Aktion

Wer eine konkrete Aktion nutzt – etwa einen Code aus einer National-League-Arena für die Loterie-Romande-Aktion – gibt ihn im verifizierten Konto ein. Die Frist ist eng: bei der erwähnten Aktion waren es 7 Tage nach Erhalt des Codes. Wer die Frist verpasst, geht leer aus. Die Aktionsguthaben sind nicht auszahlbar und in der Regel zeitlich befristet (bei der genannten Aktion 30 Tage). Sie decken einen Teil des Wettenbudgets, nicht den Jackpot.

Platzieren der Wette

Mit dem Aktionsguthaben kann auf dem Wettprogramm gewettet werden – Prematch, Live oder im System, je nach Aktion und Spielregeln des Veranstalters. Bei Sporttip sind Minimal- und Maximalbeträge definiert: Mindestens CHF 1 pro Einzel- und Kombiwette, höchstens CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen.

Auszahlung der Gewinne

Gewinne aus Wetten – nicht aus dem Aktionsguthaben selbst – werden nach den Regeln des Veranstalters ausgezahlt. Bei Swisslos automatisch bis CHF 1’000 auf das Wallet, darüber per Bank- oder Postkonto innert 3 Arbeitstagen. Bei Loterie Romande entsprechend direkt auf das IBAN-Konto. Wer Gewinne nicht innerhalb von 26 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert sie zugunsten der Swisslos – die Frist liegt bei Loterie Romande vergleichbar.

Was sich hier zeigt: Ein Bonus ohne Einzahlung im Schweizer Markt ist administrativ eingebettet. Wer die Schritte nicht durchläuft – Verifizierung, Limitensetzung, Code-Eingabe, fristgerechte Wette – bekommt nichts.

Welche Bonusformen es bei den bewilligten Veranstaltern tatsächlich gibt

Das BGS erlaubt verschiedene Formen von Boni, die nicht alle unter «ohne Einzahlung» fallen. Eine Übersicht hilft, die Begriffe sauber zu trennen.

Aktionsguthaben

Die direkteste Form des No-Deposit-Bonus: ein kleiner Betrag Spielguthaben, das nicht auszahlbar ist und unter Bedingungen (Frist, Wettenauswahl, Mindestquote) eingesetzt werden kann. Die Loterie-Romande-Arena-Code-Aktion ist ein Beispiel dafür. Solche Guthaben kommen sporadisch und sind an eine begrenzte Stückzahl gebunden.

Boosts auf Gewinne

Sporttip bietet mit dem Kombiboost eine Aufwertung des Nettogewinns bei Mehrfachwetten: Vier Voraussagen ab Quote 1.50 lösen 5 % Bonus auf den Nettogewinn aus, sieben Voraussagen 20 %, zehn 40 %, fünfzehn 100 %. Der Boost greift nur online und nur für Prematch-, Live- und Systemwetten. Das ist kein Bonus ohne Einzahlung – die Wette muss platziert sein –, aber eine Form, den Ertrag einer eigenen Wette zu erhöhen.

Eine zweite Form sind Quotenboosts und Profitboosts: erhöhte Quoten auf eine definierte Auswahl oder einen erhöhten Nettogewinn auf ein definiertes Sportereignis. Beide sind pro Person nur einmal nutzbar und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Kombiwetten-Aufwertung

Der Sporttip-Kombiboost gehört technisch zur Familie der Gewinn-Aufwertungen. Er unterscheidet sich von Gratiswetten dadurch, dass kein eigener Einsatz «gratis» gestellt wird – die Wette wird mit eigenem Geld platziert und der Gewinn wird aufgewertet, wenn genügend Voraussagen aufgehen.

Cash-Out als Sonderfall

Sporttip ermöglicht Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Spielstand ab; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Beim Cash-Out entfällt unter Umständen ein laufender Boost, weil die Wette vorzeitig beendet wird.

Quotenboosts im Detail

Quotenboosts bei Sporttip wirken nur bei Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen bestimmten Prozentsatz. Beide sind pro Person nur einmal nutzbar. Der Boost verfällt bei Cash-Out und ist in Einsatz und Erhöhung limitiert.

Diese Formen sind keine «Gratiswetten ohne Einzahlung». Sie sind vielmehr Belohnungen für eigene Wetten mit eigenen Bedingungen. Wer einen klassischen No-Deposit-Bonus erwartet, muss zwischen den Schweizer Veranstaltern und dem internationalen Markt wählen – mit allen rechtlichen Konsequenzen.

Welche Regeln und Limits die Anbieter konkret setzen

Ein Bonus ist nie isoliert von den Spielregeln zu verstehen. Bei Sporttip gilt eine Reihe von Regeln, die das Verständnis eines Bonus verändern.

Mindesteinsatz, Höchsteinsatz und Quotenschwellen

Sporttip setzt den Mindesteinsatz auf CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, den Höchsteinsatz auf CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und auf CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über dem Limit wird nicht angenommen.

Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Ohne diese Mindestquote greift der Boost nicht. Wer das nicht weiss, platziert eine Wette, die aussieht wie eine Bonuswette, aber technisch keine ist.

Livewetten und Cash-Out

Livewetten bei Sporttip werden unabhängig davon angenommen, ob das Ereignis gerade live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Cash-Out ist nur online verfügbar, nur als vollständiges Cash-Out, und nicht für alle Wetten garantiert. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der theoretische Wettgewinn, was die Verlockung von «garantiertem» Cash-Out relativiert.

Reguläre Spielzeit und abhängige Ereignisse

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Gewinnberechnung und Verfall

Der Gewinn einer Wette berechnet sich aus Einsatz × Quote – bei Kombiwetten aus Einsatz × Produkt der Einzelquoten. Der Wert wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Das ist eine kantonale Zweckbindung der Gelder, die im BGS vorgesehen ist; Loterie Romande hat eine vergleichbare Regelung.

Diese Regeln sind nicht Marketing-Hürden, sondern operative Spielregeln. Wer sie nicht kennt, verliert im Streitfall seinen Einsatz oder Gewinn – oder beides.

Welche Zahlungsmethoden die Schweizer Veranstalter akzeptieren

Bei bewilligten Schweizer Veranstaltern gibt es keinen anonymen Zahlungsverkehr. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto auf den Namen des Spielenden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Kryptowährungen sind nicht zulässig. Kreditierung von Guthaben an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Damit ist die Zahlungslandschaft kleiner als bei internationalen Anbietern.

Swisslos

Swisslos lässt Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine konkrete Online-Zahlungsmethode, die Swisslos anbietet, ist PostFinance Pay – die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt.

Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das angegebene IBAN-Konto. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar.

Welche Zahlungsmethoden ausländische Anbieter anbieten

Zu den Zahlungsmethoden der acht ausländischen Anbieter ist an dieser Stelle wenig Verlässliches zu sagen – die Listings, auf die sich die Übersicht stützt, decken diesen Punkt nicht für alle Marken ab. Was sich sagen lässt: Ausländische Anbieter operieren mit einem breiteren Spektrum an Zahlungsmitteln als die Schweizer Veranstalter, darunter E-Wallets, Kryptowährungen und Prepaid-Karten, mit allen rechtlichen Konsequenzen für Schweizer Spielende.

Spielende, die mit einem Aktionsguthaben ohnehin nichts einzahlen müssen, sehen sich hier mit einem einfachen Bild konfrontiert: Bei den Schweizer Veranstaltern ist die Zahlung über die bekannten Schweizer Banken- und Postfinance-Wege geregelt, bei den ausländischen Anbietern ist die Zahlung breiter und schlechter reguliert.

Welche Steuern auf Gewinne anfallen

Die Besteuerung von Wettgewinnen hängt davon ab, wo die Wette platziert wurde und ob der Gewinn unter oder über dem Steuerfreibetrag liegt.

Schweizer Veranstalter

Bei Swisslos und Loterie Romande sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund setzt diesen Freibetrag seit dem 1.1.2026 auf CHF 1’071’000; 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton unterschiedlich – pauschale Beträge sind hier nicht angebracht.

Ein typischer Wettender liegt mit dem Gewinn weit unter dem Freibetrag. Bei einer durchschnittlichen Wette zu Quote 2.00 mit Einsatz CHF 10 liegt der Gewinn bei CHF 10 – keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Erst bei sehr grossen Gewinnen, etwa bei hohen Quoten und langen Kombiwetten, kann der Freibetrag überschritten werden. In solchen Fällen ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Anlaufstelle.

Ausländische Anbieter

Gewinne ausländischer Grossspiele unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis kann allerdings abweichen: Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte die kantonale Praxis kennen – das Steueramt des Wohnsitzkantons gibt Auskunft.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Diese Aussage gilt für bewilligte und nicht bewilligte Anbieter gleichermassen.

Wie die Schweizer Wettanbieter im Vergleich zu ausländischen Marken dastehen

Der Vergleich der zehn Anbieter dieser Übersicht fällt eindeutig aus, sobald man die rechtlichen Kategorien trennt. Die zwei bewilligten Veranstalter haben streng definierte Auflagen und einen geringen Spielraum für No-Deposit-Boni; die acht ausländischen Anbieter haben mehr kreative Freiheit und weniger Aufsicht.

Was die Schweizer Veranstalter besser machen

Die bewilligten Veranstalter haben die volle regulatorische Absicherung: Aufsicht durch die Gespa, Zugang zum Schweizer Sperrregister, Schweizer Rechtsweg, klar definierte Spielregeln, klare Auszahlungswege auf Schweizer Konten. Wer im Inland wohnt, hat ein Mindestmass an Schutz und Klarheit. Die Spielregeln sind öffentlich zugänglich und in deutscher (Swisslos) und französischer (Loterie Romande) Sprache detailliert dokumentiert.

Für Spielende mit kleinem Budget und für vorsichtige Wettende ist diese Sichtbarkeit ein Vorteil: Was passiert, wenn eine Wette storniert wird, ist geregelt; wer über die Auszahlung entscheidet, ist benannt; welche Limite gilt, ist vor der ersten Wette zu setzen. Das sind Eigentümlichkeiten, die viele internationale Anbieter nicht in vergleichbarer Klarheit bieten.

Was die ausländischen Anbieter besser machen

Ausländische Anbieter haben in der Regel eine breitere Palette an Sportarten, Märkten und Bonusaktionen. Livewetten, Spezialwetten, esports und virtueller Sport sind dort eher verbreitet. Ein hoher Willkommensbonus ohne Einzahlung ist internationaler Standard, mit den entsprechenden Bedingungen (Umsatzanforderungen, Mindestquoten, Fristen), die im Schweizer Markt durch das BGS unterbunden werden.

Wer einen klassischen No-Deposit-Bonus will – einen Betrag, der nach Registrierung sofort auf dem Konto liegt und ohne Bedingungen eingesetzt werden kann –, ist bei einem ausländischen Anbieter besser bedient. Wer diesen Bonus nutzt, akzeptiert die rechtliche Unsicherheit: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Gerichtsbarkeit.

Was beide Kategorien nicht bieten

Keiner der zehn genannten Anbieter bietet einen dauerhaften, für jeden Kunden offenen No-Deposit-Bonus ohne Einzahlung. Die Schweizer Veranstalter unterliegen der Bewilligungspflicht und können nur punktuelle Aktionen durchführen. Ausländische Anbieter vergeben zwar No-Deposit-Boni, richten sich dabei aber an internationale Märkte – Schweizer Spielende sind oft nicht im Fokus oder werden durch Gespa-Sperren vom Zugang abgehalten.

Wer nach «Bonus ohne Einzahlung Schweiz» sucht, findet also eine Nische: punktuelle Aktionsguthaben bei den bewilligten Veranstaltern oder die nicht-regulierten Angebote ausländischer Marken. Beide Seiten haben Haken.

Welche Rolle die Werbung für No-Deposit-Boni spielt

Die Werbung für Geldspiele unterliegt in der Schweiz klaren Regeln. Art. 74 BGS verbietet irreführende Werbung und Werbung an Minderjährige oder gesperrte Personen. Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele; die Strafe reicht bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS).

Bewilligte Veranstalter bewerben ihre Boni zurückhaltend. Die Loterie Romande spricht von «Aktionsguthaben», nicht von «Bonus»; Swisslos spricht von «Boost», nicht von «Gratiswette». Diese Wortwahl ist nicht zufällig – sie spiegelt die Auflagen, unter denen die Gespa die Zustimmung erteilt. Werbung, die einen No-Deposit-Bonus als «gratis» oder «risikofrei» anpreist, wäre ohne diese Einschränkungen rechtlich heikel.

Ausländische Anbieter werben im Internet aggressiver, oft mit hohen Euro-Beträgen und niedrigen Bedingungen. Solche Werbung erreicht Schweizer Spielende nur über Domains, die nicht in der Sperrliste stehen, oder über ausländische Werbenetzwerke. Wer in der Schweiz auf eine solche Werbung klickt, bewegt sich in einem rechtlichen Graubereich – die Werbung selbst ist verboten, der Zugriff ist erschwert, aber nicht unmöglich.

Für Schweizer Spielende bedeutet das: Wer einen Bonus ohne Einzahlung aktiv sucht, sollte die Werbung verstehen, bevor er sie annimmt. Ein «gratis» versprochener Bonus, der eine hohe Umsatzanforderung hat, ist ökonomisch kein Bonus; ein «risikofreier» Bonus, dessen erste Wette den Einsatz nicht refundiert, ist ökonomisch eine Wette mit Kosten.

Welche Alternativen es zu No-Deposit-Boni gibt

Nicht jeder, der auf der Suche nach einem Bonus ohne Einzahlung ist, braucht tatsächlich einen. Wer in der Schweiz wohnt und gelegentlich wettet, hat andere Wege, an günstige Wettbedingungen zu kommen.

Niedrige Einsätze

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz CHF 1 pro Einzel- oder Kombiwette. Wer mit kleinen Einsätzen spielt, kann mit kleinem Budget eine breite Palette an Wetten platzieren und lernt das System kennen, ohne sich finanziell zu binden. Das ist kein Bonus, aber eine Form, das Wettrisiko zu begrenzen.

Vor der Wette Limiten setzen

Die Pflicht zur Limitensetzung vor der ersten Wette ist nicht nur ein Schutzmechanismus – sie ist eine Möglichkeit, das eigene Verhalten zu steuern. Wer die Verlustlimite auf ein niedriges Niveau setzt, kann nicht mehr verlieren, als das Limit zulässt – eine Selbstbeschränkung, die vor ungewollten Verlusten schützt.

Aktionen gezielt nutzen

Wer in der Romandie wohnt, kann bei Loterie-Romande-Aktionen mitmachen, wenn die Gelegenheit passt. Die Arena-Code-Aktionen sind Beispiele für punktuelle Zugänge zu Spielguthaben, die ohne eigene Einzahlung funktionieren. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat weniger solche Gelegenheiten, kann aber die Boosts nutzen, die Sporttip auf Mehrfachwetten gewährt.

Das Spiel mit Cash-Out

Sporttip bietet Cash-Out für ausgewählte Wetten, sodass eine Wette vor dem Ende des Ereignisses beendet werden kann. Wer Cash-Out nutzt, kann eine Wette, die sich in die falsche Richtung entwickelt, mit geringerem Verlust beenden. Das ist kein Bonus, aber eine Form, das Risiko zu steuern.

Diese Alternativen sind keine Substitute für einen klassischen No-Deposit-Bonus. Sie sind aber Wege, mit kleinem Geld wetten zu lernen und das eigene Risiko zu begrenzen – was in der Realität wertvoller ist als ein Bonus, der an Bedingungen hängt.

Fazit: Wer in der Schweiz nach einem Bonus ohne Einzahlung sucht

In der Schweiz ist «Bonus ohne Einzahlung» kein breit verfügbares Produkt. Die zwei bewilligten Veranstalter dürfen solche Boni nur nach Zustimmung der Gespa anbieten – und die Zustimmung wird restriktiv erteilt. Wer in der Schweiz wohnt, hat drei realistische Wege:

Wer auf Sicherheit und Schweizer Regulierung Wert legt, bleibt bei Sporttip oder Loterie Romande und nimmt die kleineren Aktionen mit, wie sie kommen. Wer internationale Boni sucht, muss mit den Bedingungen leben – nicht nur den Umsatzanforderungen, sondern der fehlenden Aufsicht und der möglichen Strafbarkeit des Anbieters.

Der ökonomische Wert eines Aktionsguthabens liegt deutlich unter seinem Nominalbetrag – die Rechnung mit einer Zweiwege-Wette zu Quote 1.90 illustriert das. Der wirkliche Gewinn eines No-Deposit-Bonus ist nicht der beworbene Betrag, sondern die Möglichkeit, das Wettprogramm kennenzulernen, ohne eigenes Geld einzusetzen. Wer das schätzt, kommt in der Schweiz mit den bewilligten Veranstaltern weiter als mit ausländischen Plattformen.

Häufig gestellte Fragen zum Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz

Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?

Beide Veranstalter bieten gelegentlich kleine Aktionsguthaben an, die ohne Einzahlung genutzt werden können – etwa die CHF-10-Guthaben, die Loterie Romande über Arena-Codes ausgegeben hat. Solche Aktionen sind nicht dauerhaft, sondern an konkrete Anlässe und kurze Fristen gebunden. Wer eine No-Deposit-Aktion erwartet, die jederzeit verfügbar ist, wird bei den bewilligten Veranstaltern nicht fündig.

Warum bieten die bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?

Das BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn das Aktionsguthaben nicht auszahlbar und zeitlich befristet ist. Die Aufsicht entscheidet zurückhaltend, was sich in den 24 bzw. 8 Bewilligungen des Jahres 2025 für Loterie Romande bzw. Swisslos niederschlägt. Die Beschränkung schützt die Spielenden vor Boni, die das eigene Setzen von Limiten unterlaufen könnten.

Lässt sich ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung auszahlen?

Nein. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nach den Bedingungen der bewilligten Veranstalter nicht auszahlbar. Wer das Aktionsguthaben nutzt, kann damit Wetten platzieren und Gewinne erzielen, die dann als reguläre Gewinne ausgezahlt werden können. Das Guthaben selbst bleibt auf dem Spielerkonto und verfällt nach Ablauf der Aktion. Bei Loterie Romande und Swisslos ist diese Regelung in den Teilnahmebedingungen festgehalten.

Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn zurückgezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht refundiert – das ist der ökonomische Kern einer Gratiswette. Eine Wette zu Quote 2.50 mit CHF 10 Einsatz bringt bei einem Gewinn CHF 25 zurück, nicht CHF 35. Wer eine klassische Wette platziert, erhält im Gewinnfall Einsatz plus Gewinn zurück. Die Differenz zwischen den beiden Formen ist der Preis, den die Gratiswette ökonomisch kostet.

Was bedeutet es, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung anbieten?

Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat keinen Zugang zur Schweizer Spielsperre, keine Aufsicht durch die Gespa und keinen Schweizer Rechtsweg. Werbung für solche Angebote ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS, Busse bis CHF 500’000 nach Art. 131 BGS). Schweizer Spielende bewegen sich rechtlich in einer Grauzone – die Einsätze und Gewinne können in Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn (Bund: CHF 1’071’000 seit 1.1.2026). Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Freibeträge weichen ab, weshalb die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater die richtige Anlaufstelle ist. Bei ausländischen Anbietern entfällt die Verrechnungssteuer; je nach Kanton können Gewinne als Einkommen versteuert werden.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»