Wer hat die besten Quoten – und was kostet das wirklich?

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Ein menschenleerer Fussballplatz mit frisch gemähtem Rasen unter Flutlichtmasten in der Abenddämmerung, aus erhöhter Perspektive fotografiert.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.

Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen.

Sportquoten sehen aus wie Zahlen, sind aber Versprechen. Jede Dezimalquote trägt einen Preis, den der Buchmacher nie ausplaudert: die Differenz zwischen dem, was alle Ausgänge zusammenbringen, und dem, was er an die Wettenden zurückzahlt. Wer in der Schweiz nach den «besten Quoten» sucht, sollte zuerst wissen, wer überhaupt bewilligt ist, dann, wie die Marge rechnerisch in der Quote steckt, und erst dann vergleichen, ob ein Bonus oder eine Live-Funktion den Preisunterschied auffängt.

App oder Website – wer auf dem Handy wetten will, hat zwei Anbieter

In der Schweiz gibt es nicht zehn Apps zur Auswahl, sondern genau zwei. Swisslos betreibt die App für die Deutschschweiz und das Tessin sowie Liechtenstein, Loterie Romande führt Jouez Sport in der Westschweiz. Wer online spielen will, kann nur dort ein Konto eröffnen, wo er wohnt.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handgezeichneten Skizzen aus Kästchen und Pfeilen liegt neben einem Bleistift auf einem hellen Holztisch.
Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben; der Überschuss heisst Overround.

Eine App steht in jedem App-Store bereit, und sie macht auf dem Telefon einen anderen Job als die Desktop-Seite. Auf dem Bildschirm entscheidet sich, ob ein Wettschein in zwei Klicks gesetzt ist oder ob man vorher suchen muss, wo die Quote gerade versteckt ist. Genau dieser Unterschied ist zwischen den beiden Schweizer Anbietern spürbar: Sporttip ist seit Jahren für die mobile Quote-Anzeige und die Cash-Out-Steuerung gebaut, Jouez Sport setzt stärker auf das Verkaufsstellennetz und richtet die Online-Version als Ergänzung ein.

Bei der App zählt nicht die Zahl der Funktionen. Sie zählt, wie schnell der Wettschein lädt, ob eine Livewette noch angenommen wird, wenn der Bildschirm gerade dunkel war, und ob das Login sicher bleibt, wenn das Gerät zwischen Daumen und Hosentasche wandert. Beide Anbieter verlangen für die App das volle Login mit Identitätsprüfung – daran führt der Geldspielkonkordat seit 2019 kein Weg vorbei. Eine «Wettanbieter-App ohne Anmeldung» gibt es in der Schweiz nicht.

Livewetten und Cash-Out – was beim Spielverlauf zählt

Während eines Spiels ändern sich Quoten im Sekundentakt. Wer live wetten will, braucht zwei Dinge: eine Quote, die der Anbieter auch wirklich noch anbietet, wenn der Ball schon rollt, und die Möglichkeit, eine Wette vor dem Schlusspfiff zu beenden, falls es schiefgeht. Beide Funktionen sind bei Sporttip vollständig, bei Jouez Sport nur teilweise verfügbar.

Eine breite Sandsteintreppe in einer Berner Altstadtgasse am frühen Morgen, niemand zu sehen, weiches Licht und leichter Nebel.
Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Fussball.

Live-Quoten bei Sporttip

Bei Sporttip läuft eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis gerade im Livestream zu sehen ist oder nicht. Entscheidend ist die Quote zum Zeitpunkt des Klicks, nicht der Kommentar im Hintergrund. Wetten, die nach dem tatsächlichen Ausgang platziert werden, wertet Swisslos mit Quote 1.00 – der Einsatz kommt zurück, mehr nicht. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Schiedsrichter-Entscheid kann Swisslos laufende Wetten ebenfalls auf Quote 1.00 setzen. Wer live wettet, sollte den Spielverlauf im Auge behalten, nicht den Bildschirm.

Cash-Out als Ausstieg

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten möglich, sowohl vor Spielbeginn als auch live, aber nur online und nur als vollständiger Ausstieg. Eine Teilauszahlung bietet Swisslos nicht. Wer cashed out, bekommt den Betrag, den Swisslos in dem Moment anbietet – und kann diese Entscheidung nicht rückgängig machen. Eine Garantie, dass jeder Markt einen Cash-Out anbietet, besteht nicht. Bei einem Cash-Out verfällt zudem ein angesetzter Quotenboost.

Bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung wirbt jede zweite Seite mit Cash-Out. Das ist eine Funktion, die jeder Anbieter selbst einbaut; eine Schweizer Aufsicht kontrolliert sie nicht. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung um echtes Geld spielt, nimmt dessen Code zum Geldtransaktionssystem, nicht den Schutz von Gespa.

Wettmärkte und Quoten – wo die Marge wohnt

Die Quote ist der Dreh- und Angelpunkt. Wer vergleicht, vergleicht nicht einfach Zahlen, sondern rechnet implizite Wahrscheinlichkeiten zusammen und schaut, was übrig bleibt. Das Übrigbleibende heisst Marge und ist der Lohn des Buchmachers.

Wie Quoten funktionieren

Bei festen Quoten tritt der Buchmacher als Gegner des Wettenden auf. Er setzt die Quote und nimmt den Einsatz, der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote. Die Quote gilt ab Wettabschluss und kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Bei variablen Quoten, dem Totalisator, wetten die Spielenden untereinander, und die Quote steht erst nach dem Ereignis fest. Diese Form kommt in der Schweiz bei Pferderennen vor; bei Fussball, Tennis und Eishockey rechnen Swisslos und Loterie Romande mit festen Quoten.

Jede Dezimalquote trägt eine implizite Wahrscheinlichkeit in sich: Sie ist der Kehrwert der Quote. Eine Quote von 2.00 entspricht 50 % Wahrscheinlichkeit, eine Quote von 4.00 entspricht 25 %, eine Quote von 1.01 entspricht 99 %. Wer das ausrechnet, kann jede Quote verstehen, bevor er den Fussballplatz sieht.

Overround und Marge

Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben. Der Überschuss heisst Overround und ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch. Die Hedge-Quote rechnet sich, indem die Kehrwerte der Quoten aller möglichen Ausgänge addiert und 1 durch diese Summe geteilt werden. Bei den Quoten 1.25, 5.00 und 10.00 ergibt das rund 90.91 %. Diese Zahl heisst Ausschüttungsquote und ist der Anteil der Einsätze, den ein Markt im Schnitt an die Wettenden zurückzahlt. Der Rest ist Marge.

Rechenbeispiel: Eine Zweiwegwette zu 1.90 auf beiden Seiten liefert eine Ausschüttungsquote von rund 50 % und eine Buchmachermarge von rund 50 % – konkret also 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 95 %, Marge rund 5 %. Bei 1.95 auf beiden Seiten sind es 1 ÷ (1/1.95 + 1/1.95) ≈ 97.5 %, also etwa 2.5 % Marge. Bei 1.80 auf beiden Seiten liegt die Marge bei rund 10 %. Das ist die Bandbreite, in der sich ein seriöser Markt bewegt.

Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Fussball. Eine Pferdewette mit Totalisator liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 %, auf der Rennbahn in Avenches oder Iena können es bis etwa 85 % sein. Wer Tennis spielt, spielt also gegen die dünnere Marge. Wer Fussballspielt, füttert einen grösseren Hausvorteil.

Kombiwetten und Kombiboost

Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zu einer Gesamtquote. Drei Voraussagen zu 1.50, 2.00 und 3.00 ergeben 9.00 – ein Einsatz von CHF 10 wird zu CHF 90, der Reingewinn liegt bei CHF 80. Bei Sporttip rundet Swisslos den Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen genau ab. Der Kombiboost bei Sporttip ist ein Aufschlag auf den Nettogewinn, der nur online gilt und mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 verlangt: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer mit kleineren Quoten kommt, fällt durch das Raster.

Sportarten und Turniere – was überhaupt auf dem Wettschein steht

Welche Sportarten und Wettmärkte in der Schweiz überhaupt angeboten werden, ist keine Sache der Anbieter allein. Die Gespa führt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Was dort nicht steht, darf auch nicht bewettet werden.

Fussball, Tennis, Eishockey – das Standardprogramm

Fussball, Tennis und Eishockey stehen auf der Liste, mit Bundesligen, internationalen Turnieren und grossen Pokalen. Die Quotierungsunterschiede sind hier am grössten, weil die Datenmenge am breitesten ist. Bei Top-Spielen in der Champions League oder im Davis Cup liegen die Margen am unteren Rand, bei unterklassigen Ligen am oberen Rand.

E-Sport und UFC – wo es eng wird

E-Sport taucht in der Gespa-Liste nicht auf. Wer bei Swisslos oder Loterie Romande auf League-of-Legends- oder CS-Matches wetten will, sucht vergeblich. UFC steht je nach Veranstaltungsstatus auf der Liste, ist aber nicht ständig im Programm. Wetten auf Ecken, Karten oder spezielle Spielereignisse hängen davon ab, ob die Gespa den Markttyp führt – im aktuellen Stand fehlen Eckstösse und Kartenmärkte.

Was bewilligt ist, hat die Gespa in der Liste vom 10. September 2026 zusammengestellt. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind tabu. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen.

Neue Wettanbieter – in der Schweiz gibt es keine

Wer auf eine Liste neuer Wettanbieter 2026 wartet, sucht in der Schweiz vergebens. Die Zahl der bewilligten Veranstalter ist gesetzlich auf zwei begrenzt. Was im Internet als «neuer Schweizer Wettanbieter» beworben wird, ist in aller Regel ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Solche Anbieter können in der Schweiz keine Veranstalterbewilligung erhalten – die Quote der bewilligten Anbieter bleibt damit 2.

Neu ist im Schweizer Markt in den letzten Jahren nur, was die zwei bewilligten Veranstalter an Funktionen ergänzt haben: Sporttip hat Cash-Out und den Bet Builder eingeführt, Loterie Romande hat Jouez Sport als Online-Ableger ausgebaut. Beide Veranstalter kommen aus der Tradition der Lotterien und betreiben Sportwetten als zweites Standbein. Eine Erweiterung der Bewilligung auf einen dritten Veranstalter ist im Geldspielgesetz nicht vorgesehen.

Top-10 – wer in der Schweiz spielt und wer nur beworben wird

Diese Seite bewertet die zwei bewilligten Veranstalter und nennt die ausländischen Anbieter, denen Schweizer Wettende im Internet begegnen. Eine Rangliste der zehn besten Anbieter lässt sich seriös nicht bilden, weil nur zwei Anbieter unter Schweizer Aufsicht stehen. Die folgende Einordnung gilt für die ganze Reihe.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Sitz Lausanne; Produkt Jouez Sport
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Sperrliste-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz; Domains können auf der Gespa-Sperrliste (DNS-Block) landen
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Sperrliste-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz; Domains können auf der Gespa-Sperrliste (DNS-Block) landen
Funbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Sperrliste-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz; Domains können auf der Gespa-Sperrliste (DNS-Block) landen
PowBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Sperrliste-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz; Domains können auf der Gespa-Sperrliste (DNS-Block) landen
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Sperrliste-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz; Domains können auf der Gespa-Sperrliste (DNS-Block) landen
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Sperrliste-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz; Domains können auf der Gespa-Sperrliste (DNS-Block) landen
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Sperrliste-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz; Domains können auf der Gespa-Sperrliste (DNS-Block) landen
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Sperrliste-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz; Domains können auf der Gespa-Sperrliste (DNS-Block) landen

Acht Marken auf dieser Liste haben in der Schweiz keine Bewilligung. Sie sind hier namentlich aufgeführt, weil Schweizer Wettende im Internet über sie stolpern, in Werbung, Social Media oder Vergleichsportalen. Sie seriös zu «bewerten» hiesse, so zu tun, als sei ihre Werbung ein Angebot – sie ist es nicht. Wer bei einem dieser Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Schutz: keine Anbindung an die Sperrliste, kein Schweizer Rechtsweg, keine gesetzliche Auszahlungspflicht. Die Gespa kann die Domains solcher Anbieter auf die Sperrliste setzen, Schweizer Internetanbieter sperren sie dann per DNS. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains.

Die zwei bewilligten Veranstalter sind nicht zu vergleichen im Sinne eines Tests. Sie haben unterschiedliche Verbreitungsgebiete, unterschiedliche Limits, unterschiedliche Maximalgewinne und unterschiedliche Apps. Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen. Wer in St. Gallen wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen. Die folgende Übersicht zeigt, was jeder Veranstalter bietet – und was er nicht bietet.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel. Sie betreibt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt und mindestens 18 Jahre alt ist, kann online ein Konto eröffnen.

Vor der ersten Wette müssen Verlustlimitierungen gesetzt werden, und zwar für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist die Spielregel der Gespa und gilt für alle bewilligten Veranstalter. Wer eine Selbstsperre will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage aussetzen; eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos in der Schweiz und in Liechtenstein. Bei der Online-Registrierung liest Swisslos die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und prüft sie gegen Adressdatenbanken. Jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Bei den Einsätzen ist Sporttip eng gesteckt: Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Höchstgewinn pro Wette ist bei Sporttip nicht in CHF 3 beziffert, sondern ergibt sich aus der Gesamtquote – eine einzelne Voraussage oder eine Kombination darf aber die Höchstquote 1’000 nicht überschreiten. Bei einem abgesagten Ereignis wird der Einsatz zurückerstattet oder, in einer Kombination, mit Quote 1.00 gewertet, wenn das Ereignis nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholt wird.

Cash-Out, Livewetten und Bet Builder sind vollständig verfügbar, der Bet Builder erlaubt es, voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung zu kombinieren, was sonst nicht zulässig wäre. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen zu je mindestens 1.50; bei fünfzehn Voraussagen verdoppelt sich der Nettogewinn, alles online, mit Limit. Quotenboosts und Profitboosts sind auf eine Voraussage beschränkt und pro Person nur einmal nutzbar. Bei Cash-Out verfällt ein Boost.

Urteil: Für Deutschschweizer Wettende ist Sporttip die einzige seriöse Adresse. Die Quoten sind bei den grossen Sportarten wettbewerbsfähig, die App ist seit Jahren etabliert, der Schutzrahmen vollständig. Wer mit Limits an die obere Grenze stösst, hat bei Sporttip keine Möglichkeit, sie zu umgehen – das ist Absicht, nicht Nachlässigkeit.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne). Online kann ein Konto eröffnen, wer volljährig ist und im Verbreitungsgebiet wohnt.

Bei den Einsätzen setzt Jouez Sport eigene Akzente: Online liegt der Mindesteinsatz bei CHF 2 (in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2). Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 500, ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Einzel- oder Gesamtquote muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht überschreiten. Wer viel setzt, kommt bei Jouez Sport früher an die obere Grenze als bei Sporttip – wer klein wettet, hat dafür tiefere Mindesteinsätze und tiefere Quotenuntergrenzen.

Bei Selbstsperre und Limiten folgen beide Veranstalter demselben gesetzlichen Rahmen. Spielerinnen und Spieler setzen ihre Verlustlimitierungen selbst, mit denselben 72-Stunden-Fristen für Erhöhungen, und können sich für befristete oder unbefristete Sperren eintragen lassen. Wer aus der Westschweiz ein Online-Konto will, kommt an Jouez Sport nicht vorbei.

Urteil: Wer in der Romandie wohnt und kleinere Einsätze platziert, findet bei Jouez Sport faire Konditionen – Mindesteinsatz CHF 2 online, Mindestquote 1.10, und einen soliden Schutzrahmen. Wer höhere Einsätze oder mehr als zehn Voraussagen kombinieren will, stösst schneller an die Limiten als bei Sporttip.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

N1 Bet, Plazyilla, Funbet, PowBet, BDMBet, BetOnRed, WirWetten und Bruce Bet haben in der Schweiz keine Bewilligung. Sie werben mit Bonusangeboten, schnellen Auszahlungen und «sicherer Lizenz» aus Curaçao oder Malta – was in der Schweiz nichts gilt. Eine ausländische Lizenz hat im Inland keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spieler wird in der Schweiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg.

Urteil: Wer bei einem dieser Anbieter spielt, gibt jeden Schutz auf, den die Gespa bietet – keine Selbstsperre mit Registerwirkung, keine Anbindung an die Schweizer Sperrliste, keine Auszahlungspflicht. Wer in einer Krise ist und die Spielsperre braucht, kann sie hier nicht eintragen. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Anbieter ohne Bewilligung stehen unter Dauerverdacht, dass die Werbung mehr verspricht, als das Angebot hält.

Wie viele Wettanbieter gibt es in der Schweiz wirklich?

Zwei. Beide sind seit Jahrzehnten im Markt, beide stammen aus der Lotterie-Tradition, beide unterstehen der Aufsicht der Gespa. Eine dritte Bewilligung sieht das Geldspielgesetz nicht vor. Alles, was darüber hinaus als «Wettanbieter Schweiz» beworben wird, spielt ohne Bewilligung und ohne Schutz.

Wer in einem Drittkanton wohnt, kann theoretisch bei beiden Veranstaltern ein Konto beantragen, sofern die Adressprüfung passt. In der Praxis wird das eine Wettende kaum tun – die Online-Plattformen sind auf das Verbreitungsgebiet zugeschnitten, das Wettprogramm ist ähnlich, die Quoten bewegen sich im selben Korridor.

Die Gespa publiziert keine «Bestenliste» der zugelassenen Anbieter, weil die Auswahl gesetzlich beschränkt ist. Sie publiziert die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS sperren. Ende 2025 waren es 671 Domains. Wenn ein bewilligter Anbieter Domains ersetzt, kann die Gespa das nicht verhindern – das «Domain-Hopping» betrifft vor allem grosse ausländische Marken.

Bewilligung, Geldspielgesetz, Aufsicht

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) regelt die Schweizer Glücksspiellandschaft. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel (Art. 3 lit. c und e BGS) und unterstehen der Aufsicht durch die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht durch die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt.

Eine Bewilligung braucht einen Veranstalter und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos (Produkt Sporttip) und Loterie Romande (Produkt Jouez Sport). Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Verbreitungsgebiet des Veranstalters (Art. 47 Abs. 3 VGS).

Was bewilligt werden darf, ist eine geschlossene Auswahl: die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen der Gespa. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind tabu. Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Cash-Out ist nicht regulatorisch verankert – es ist eine Funktion, die der Veranstalter selbst anbietet, hier Swisslos mit Einschränkungen, Loterie Romande zurückhaltender. Virtuelle Sportarten: keine Aussage möglich, also auch keine Behauptung. E-Sport: steht nicht auf der Liste. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Spielerschutz – was beim Vergleich mitzählt

Beim Vergleich von Wettanbietern zählt nicht nur die Quote. Es zählt, wie der Anbieter die Wettenden schützt – und wie er sie im Notfall aussperrt.

Limiten und Selbstsperre

Beide Schweizer Veranstalter verlangen vor der ersten Wette die Setzung von Verlustlimitierungen für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Frist für die Erhöhung ist gesetzlich nicht auf 72 Stunden beschränkt, sondern durch das Geldspielgesetz auf 24 Stunden – Swisslos und Loterie Romande wenden die längere Frist in ihren Bedingungen an.

Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage aussetzen, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt für Casinos und Online-Casinos in der Schweiz und in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Mitwirkung einer Fachstelle. Eine Selbstaussetzung von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Spielsperren sind nicht mild. Wer ausgesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Wer sich für eine unbefristete Sperre entscheidet, verzichtet auf den Zugang zum legalen Schweizer Glücksspielmarkt.

Was die Gespa misst und was nicht

Die Gespa testet regelmässig den Jugendschutz an Verkaufsstellen. Beim Test 2025 wurde in 47.5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Argument gegen Online-Wetten – im Online-Kanal ist die Identitätsprüfung gesetzlich vorgeschrieben und technisch durchsetzbar. Es ist ein Argument dafür, dass der Schutz an Verkaufsstellen nicht perfekt ist.

Steuer und Auszahlung

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei – ab 1. Januar 2026 liegt die eidgenössische Schwelle bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton; eine pauschale Zahl gilt nicht. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dem Freibetrag: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis, etwa im Thurgau, kann ausländische Gewinne aus Grossspielen als voll steuerbares Einkommen behandeln – unabhängig von der Höhe. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte die kantonale Praxis kennen, nicht die bundesrechtliche.

Krypto und anonyme Zahlungen – in der Schweiz ausgeschlossen

Wer in der Schweiz mit Bitcoin, Ethereum oder anderen Kryptowährungen auf ein Wettkonto einzahlen will, sucht bei den bewilligten Veranstaltern vergeblich. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen gibt es bei Swisslos und Loterie Romande nicht, Krypto-Auszahlungen ebenso wenig.

Wer krypto-basiert spielen will, verlässt den Schweizer Rahmen. Das ist die Entscheidung jedes Wettenden, sie wird hier nicht beworben. Ausländische Anbieter akzeptieren Bitcoin und Ethereum, sie verlangen keine Schweizer Bewilligung, sie schliessen sich nicht an die Schweizer Sperrliste an, sie sind im Inland strafbar (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber das Geld kann im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg.

Eine Schweizer Sperre von Krypto-Zahlungen gibt es nicht. Banken und Kartenherausgeber blockieren Zahlungen an ausländische Wettanbieter nicht grundsätzlich, eine Behauptung, dies sei der Fall, wäre falsch.

Boni und Gratiswetten – warum sie in der Schweiz selten sind

Neukundenangebote, «Free Bets», «risikofreie Wetten» – wer im Ausland wettet, kennt die Werbung. In der Schweiz sind solche Angebote selten, klein und bewilligungspflichtig. Gratis-Spielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Zahl der Werbeaktionen, die überhaupt stattfanden.

Was die Schweizer Anbieter anbieten

Bei Sporttip ist die Werbung zurückhaltend: ein Kombiboost auf den Nettogewinn ab vier Voraussagen zu Mindestquote 1.50, Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten, Profitboosts auf den Nettogewinn eines definierten Sportereignisses, jeweils mit Limiten für Einsatz und Erhöhung. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer mit «100 % Bonus» oder «Free Bet» wirbt, ist kein Schweizer Anbieter.

Bei Jouez Sport sind ähnliche Aktionen möglich, aber seltener. Die Westschweizer Veranstalter setzen stärker auf das Verkaufsstellennetz und auf klassische Lotterieprodukte. Ein Neukundenbonus auf eine Sportwette ist nicht Standard.

Was die ausländische Werbung verspricht

«Risikofreie Wette», «erste Wette erstattet», «100 % Bonus auf die Einzahlung» – das sind die Werbeversprechen der ausländischen Anbieter. In der Schweiz sind sie ohne Bewilligung. Wer sie annimmt, akzeptiert die Hausregeln des Anbieters, die Mindestquoten, die Umsatzbedingungen, die Fristen. Die Gespa kontrolliert diese Bedingungen nicht.

Die Mechanik eines klassischen Sportbonus: Die «Free Bet» ist kein Geld, sondern ein Wettguthaben, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird. Wer eine 10-Franken-Gratiswette zu Quote 3.00 gewinnt, bekommt 20 Franken ausbezahlt, nicht 30 – der Einsatz von 10 Franken ist weg. Das ist der Industrie-Standard und gilt bei ausländischen Anbietern ebenso wie bei inländischen Werbeaktionen.

Wer sich für einen Bonus interessiert, liest die Umsatzbedingungen, nicht die Schlagzeile. Eine 5-fache Umsatzbedingung bei Mindestquote 1.80 heisst: 50 Franken Bonus bedeuten 250 Franken Umsatz, davon nur Wetten zu Quote 1.80 oder höher. Wer das nicht einhält, verliert den Bonus und die Gewinne daraus.

Zahlungen und Auszahlungsgeschwindigkeit

Bei den bewilligten Veranstaltern geht die Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen. Kreditierung an Dritte ist ausgeschlossen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Die Geschwindigkeit hängt vom Zahlungsweg ab.

Schweizer Anbieter

Sporttip akzeptiert die üblichen Zahlungswege: Banküberweisung, PostFinance, Debit- und Kreditkarten der grossen Anbieter. Die Auszahlung erfolgt auf das hinterlegte Bankkonto; die Dauer hängt von der Bank ab, in der Regel ein bis drei Werktage. Bei Loterie Romande ist die Auszahlung ähnlich, mit stärkerer Betonung der Verkaufsstellen: Wer online spielt und in einer Westschweizer Verkaufsstelle gewinnt, kann sich den Gewinn dort auszahlen lassen.

Eine Auszahlung «in Minuten», wie sie ausländische Anbieter bewerben, gibt es bei Swisslos und Loterie Romande nicht in der Breite. E-Wallets wie PayPal, Skrill oder Neteller akzeptieren die Schweizer Anbieter nicht direkt; sie sind auch nicht erforderlich, weil die Bankauszahlung im Inland funktioniert.

Ausländische Anbieter

Bei ausländischen Anbietern ist die Auszahlungsgeschwindigkeit ein Werbeargument. PayPal, Kryptowährungen, E-Wallets – wer schnell auszahlt, gewinnt im Werbeversprechen. In der Schweiz fehlt der Vergleich: Es gibt keine bewilligte Konkurrenz. Wer die Geschwindigkeit bei einem ausländischen Anbieter testet, spielt ohne Bewilligung. Die Liste der akzeptierten Zahlungsmethoden jedes Anbieters ist in dessen Bedingungen zu finden, nicht in einem Vergleich.

Die Schweizer Aufsicht verlangt von Banken keine Sperre von Zahlungen an ausländische Wettanbieter. Wer eine Kreditkarte nutzt, zahlt; eine Behauptung, dies werde blockiert, ist falsch.

Was kostet eine Quote wirklich?

Eine Quote ist keine objektive Wahrscheinlichkeit. Sie ist das Produkt aus impliziter Wahrscheinlichkeit, Marge und Wettbewerb. Wer das versteht, liest jede Wettseite mit anderen Augen.

Rechenbeispiel: Zweiwegwette 1.90 / 1.90

Implizite Wahrscheinlichkeiten: 1/1.90 = 52.63 % pro Ausgang, zusammen 105.26 %. Die Ausschüttungsquote: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 95 %, also eine Bandbreite von etwa 94–96 % je nach Rechenweg. Die Marge: etwa 5 %, also eine Bandbreite von etwa 4–6 %. Bei Quote 1.95 auf beiden Seiten steigt die Ausschüttungsquote auf etwa 97.5 %, die Marge sinkt auf etwa 2.5 %. Bei Quote 1.80 auf beiden Seiten liegt die Marge bei etwa 10 %.

Eine typische Bandbreite: 90 % Ausschüttung bei Zweiwegwetten (Tennis), etwa 85 % bei Dreiwegwetten (Fussball). Das ist die Grössenordnung, in der sich ein wettbewerbsfähiger Markt bewegt.

Häufige Fragen

Welcher bewilligte Wettanbieter in der Schweiz hat die besten Quoten, und woran lässt sich das messen?

Die Ausschüttungsquote ist der Messwert: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Sie liegt bei grossen Buchmachern typisch zwischen 90 % (Zweiwegmärkte wie Tennis) und 85 % (Dreiwegmärkte wie Fussball). Die Buchmachermarge ist 100 % minus Ausschüttungsquote. Wer vergleicht, vergleicht die Margen gleicher Märkte – Tennis vs. Tennis, Fussball-1X2 vs. Fussball-1X2. Zwischen Sporttip und Loterie Romande sind die Margen ähnlich, weil beide zur Gespa-Aufsicht gehören und beide aus derselben Lotterie-Tradition kommen.

Zwei. Swisslos (Produkt Sporttip) für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande (Produkt Jouez Sport) für die Romandie. Das Geldspielgesetz begrenzt die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf diese zwei; eine dritte Bewilligung ist nicht vorgesehen. Wer bei einem anderen Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung.

Wie berechnet sich die Marge eines Buchmachers aus den Quoten eines Spiels?

Implizite Wahrscheinlichkeit ist der Kehrwert der Quote. Eine Quote von 2.00 entspricht 50 %, eine Quote von 4.00 entspricht 25 %. Bei einem Dreiwege-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) addieren sich die drei Wahrscheinlichkeiten zu mehr als 100 %. Die Ausschüttungsquote ist 1 geteilt durch diese Summe, die Marge ist 100 % minus Ausschüttungsquote. Beispiel: Quoten 1.25 / 5.00 / 10.00 ergeben 0.80 + 0.20 + 0.10 = 1.10, die Ausschüttungsquote 1/1.10 ≈ 90.91 %, die Marge rund 9.09 %.

Warum unterscheiden sich die Quoten für dasselbe Spiel zwischen Swisslos, Loterie Romande und ausländischen Seiten?

Swisslos und Loterie Romande kalkulieren nach demselben Rahmen (Gespa-Liste, ähnliche Margen, ähnliches Wettprogramm). Ausländische Anbieter kalkulieren frei: höhere Margen bei Nischenmärkten, aggressivere Quoten bei grossen Events, andere Wetttypen. Die ausländischen Quoten verlocken, sind aber nicht durchgesetzt: Die Gespa kontrolliert sie nicht, eine Beschwerdestelle gibt es nicht, und die Auszahlung hängt vom Anbieter ab. Wer auf eine ausländische Quote setzt, spielt ohne Schweizer Schutz.

Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und was ändert sich bei einer Kombiwette?

Gewinn = Einsatz × Quote. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Ein Einsatz von CHF 10 auf eine Kombiwette zu Gesamtquote 9.00 ergibt einen Bruttogewinn von CHF 90 und einen Nettogewinn von CHF 80. Bei Sporttip wird der Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Wetta auf einen Wert von 1.10 oder höher ist Pflicht; die maximale Quote liegt bei 1’000.

Welche Rolle spielen Verlustlimiten und die Spielsperre beim Vergleich von Anbietern?

Bei bewilligten Schweizer Anbietern sind sie gesetzlich verankert: vor der ersten Wette Verlustlimitierungen für 1, 7 und 30 Tage mit Obergrenze CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Senkung gilt sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Selbstsperre für 1 bis 180 Tage produktbezogen möglich, unbefristete Sperre im schweizweiten Register. Ausländische Anbieter bieten oft eigene Sperren, sind aber nicht an die Schweizer Register angeschlossen. Wer sich selbst schützen will, ist bei einem bewilligten Anbieter besser aufgehoben.

Was heisst das für die Wettenden?

Wer viel spielt, verliert im Schnitt etwa 5 % seines Einsatzes bei Tenniswetten und etwa 15 % bei Fussballwetten, gerechnet auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn. Wer mit einer Quote von 1.50 spielt, hat eine implizite Wahrscheinlichkeit von 66.7 %, bekommt aber nur das 1.5-fache zurück, was die Marge mit einschliesst. Wer langfristig gewinnen will, muss mehr wissen als die Quote – und mehr, als der Buchmacher preisgibt.

Der Buchmacher kalkuliert so, dass die Summe der Kehrwerte der Quoten 1 übersteigt. Der Überschuss heisst Overround. Bei Swisslos und Loterie Romande liegt der Overround in den grossen Ligen im Korridor von 5 % bis 12 %, je nach Markt und Sportart. Wer darauf wetten will, dass sein Lieblingsverein gewinnt, akzeptiert diesen Preis. Wer eine andere Marge sucht, muss anderen ein Anbieter suchen – und in der Schweiz gibt es keinen anderen.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»