Sportwetten in der Schweiz – was erlaubt ist, was es kostet, wer anbietet

Updated Oktober 2026
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Eine Säulenhalle aus hellem Stein im Morgenlicht, davor ein leerer Platz mit glatt gefegtem Pflaster

Wer in der Schweiz online eine Sportwette platzieren will, landet schneller bei einer ausländischen Marke als bei einer Schweizer. Die Werbung klingt verführerisch, der Bonus grösser, die Quote oft besser. Was sie nicht sagt: Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Gültigkeit. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung und ohne den Schutz, der an eine solche Bewilligung gekoppelt ist. Die nachfolgende Übersicht nennt die beiden einzigen erlaubten Veranstalter, schildert ihre Regeln und rechnet vor, was eine Wette auf diesem Markt tatsächlich kostet.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa sowie die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip, Version 4.2.

Die Top-Anbieter für Sportwetten in der Schweiz

Die Liste ist kurz, weil der Markt es ist. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, beide gestützt auf das Geldspielgesetz und die interkantonale Vereinbarung von 2019. Wer eine andere Marke sucht, sucht eine ohne Schweizer Bewilligung – und damit einen Anbieter, der hier per Definition nicht legal ist.

Ein Handball liegt auf dem Hallenboden einer leeren Sporthalle, Streifen von Licht aus den Oberlichtern
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Anbieter Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung als Grossspiel (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung als Grossspiel (BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Produkt Jouez Sport; Aufsicht Gespa
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung im Bericht nicht ausgewiesen; keine Gültigkeit in der Schweiz
Betify ohne Schweizer Bewilligung im Bericht nicht ausgewiesen; keine Gültigkeit in der Schweiz
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung im Bericht nicht ausgewiesen; keine Gültigkeit in der Schweiz
1Bet ohne Schweizer Bewilligung im Bericht nicht ausgewiesen; keine Gültigkeit in der Schweiz
myBet ohne Schweizer Bewilligung im Bericht nicht ausgewiesen; keine Gültigkeit in der Schweiz
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung im Bericht nicht ausgewiesen; keine Gültigkeit in der Schweiz
Betclic ohne Schweizer Bewilligung im Bericht nicht ausgewiesen; keine Gültigkeit in der Schweiz
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung im Bericht nicht ausgewiesen; keine Gültigkeit in der Schweiz

Die Namen der ausländischen Marken stehen hier, weil Schweizer Spieler ihnen begegnen – in Suchmaschinen, in Werbung, in Affiliate-Links. Was sie nicht bieten, ist Schweizer Schutz: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rekursweg, kein automatischer Einbezug in die hiesige Spielsuchtbekämpfung. Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains; sie wird auf Stufe DNS gesperrt und laufend aktualisiert.

Was in der Schweiz erlaubt ist – und was nicht

Grossspiel, Bewilligung, zwei Veranstalter

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Geldspielgesetz. Online-Sportwetten sind darin ausdrücklich als Grossspiel klassifiziert und stehen unter Aufsicht der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die Aufsicht über Online-Casinos im engeren Sinne liegt bei der ESBK; Sportwetten fallen klar in den Zuständigkeitsbereich der Gespa.

Eine Bewilligung braucht zwei Schritte: eine Veranstalterbewilligung für den Anbieter und eine Spielbewilligung für jedes einzelne Produkt. Beide schreibt das BGS vor. Eine ausländische Konzession – gleich aus welchem Rechtsraum – deckt diesen Anspruch nicht. Das Gesetz formuliert das unmissverständlich: Eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz».

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt. Das ist nicht Wettbewerbspolitik im üblichen Sinn, sondern eine bewusste Entscheidung gegen ein dereguliertes Online-Angebot: Wer hier wettet, wettet gegen einen Verein, dessen Reingewinn an öffentliche Zwecke fliesst, nicht an einen Aktionär.

Swisslos mit Sitz in Basel deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab – 19 Kantone plus Fürstentum – und führt die Wetten unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne führt sie für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt das Produkt Jouez Sport. Wer in Genf wohnt, kann kein Swisslos-Konto eröffnen, und wer in Zürich wohnt, keines bei Loterie Romande.

Was gewettet werden darf

Das Angebot an Wetten ist eine geschlossene Liste. Die Gespa publiziert sie; sie führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Was nicht auf dieser Liste steht, darf nicht angeboten werden. Wetten auf das Wetter, auf politische Ereignisse oder TV-Shows sind ausgeschlossen. Eckball- oder Kartenmärkte fehlen auf der Liste, eine eigene Esports-Sektion ebenso. Qualifikationsrunden zählen nur, soweit sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie wettrechtlich zugänglich.

Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS vom Wetten ausgeschlossen. Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern die Bewilligung des Veranstalters es umfasst. Cash-Out ist nicht speziell reguliert – es ist schlicht eine Funktion, die der Veranstalter anbieten oder lassen kann. Über Virtual Sports schweigt die Liste; zur Esports-Frage bleibt nur der Befund, dass die Gespa-Liste keinen Esports-Bereich führt.

Wer mitmachen darf

Mitmachen darf, wer volljährig ist – die Altersgrenze liegt einheitlich bei 18 Jahren – und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters hat. Wer Spielkundin oder Spielkunde eines anderen Anbieters sein will, kann es nicht werden, weil es die anderen nicht gibt. Wer Spielkunde von Sporttip werden will, braucht zudem eine gültige Identitätsprüfung: Ausweis hochladen, Daten gegen das Melderegister prüfen, eine zweite Registrierung ist ausgeschlossen. Schweizer Spieler können also nicht zwei Swisslos-Konten führen, sehr wohl aber eines bei Swisslos und parallel ein Westschweiz-Konto bei Loterie Romande – sofern sie dort wohnen.

Wer gesperrt ist, wer über seine Verhältnisse wettet, wer nicht volljährig ist: ausgeschlossen. Die Spielsperre wird in einem schweizweiten Register geführt. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten auf Antrag und mit Beteiligung einer Fachstelle aufgehoben werden. Wer gegen das Verbot spielt – gesperrt oder minderjährig – hat weder Anspruch auf den Einsatz noch auf den Gewinn.

Steuern auf Wettgewinne

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Dieser Freibetrag ist keine Schweizer Einheitsgrösse, sondern ein doppelter: ein bundesrechtlicher Schwellenwert und ein kantonal unterschiedlicher. Auf Bundesebene liegt die Schwelle seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Die Kantone setzen ihre eigenen Schwellen, deshalb schreibt das Steuerrecht an dieser Stelle «je nach Kanton», und deshalb nennt diese Seite bewusst keinen pauschalen Betrag.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab. Diese lässt sich über die Steuererklärung zurückholen, weil sie nicht endgültig ist. Für die meisten Spielkunden ist die Frage akademisch: Ein einzelner Wettgewinn über CHF 1’071’000 ist im Sporttip-Sortiment praktisch ausgeschlossen, und ein typischer Wettschein landet weit darunter – ohne Einkommensteuer, ohne Verrechnungssteuer.

Anders bei Gewinnen aus ausländischen Angeboten ohne Schweizer Bewilligung. Die Verrechnungssteuer greift hier nicht, weil sie nur auf inlandkonforme Grossspiele anwendbar ist. Was bleibt, ist das kantonale Steuerrecht. Im Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen besteuert. Das gilt nicht überall gleich, aber es ist der entscheidende Unterschied: Ein Gewinn aus einem ausländischen Anbieter kann in einem Kanton voll steuerpflichtig sein, der im selben Wettschein bei Swisslos steuerfrei wäre. Wer ohne Schweizer Bewilligung spielt, trägt dieses Risiko selbst und sollte mit der kantonalen Steuerverwaltung oder einem Steuerberater klären, was im eigenen Kanton gilt.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Was Spielerinnen und Spieler bezahlen, ist die Marge des Marktes – die Differenz zwischen dem, was alle Quoten eines Marktes zurückzahlen würden, und dem, was sie tatsächlich zurückzahlen. Sie steckt in jeder einzelnen Quote und ist nicht separat ausgewiesen.

Spielerschutz bei Swisslos und Loterie Romande

Verlustlimiten vor der ersten Wette

Wer bei Sporttip mitmachen will, setzt vor der ersten Wette Limits für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze für volljährige Spielende beträgt CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort; eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam, mit derselben Schutzlogik, die auch das BGS für die Sperrung kennt: Eine impulsive Anhebung am Abend ist keine, die der Anbieter am nächsten Morgen vorfindet. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Ein stabiles Holzgeländer am Rand eines Wanderwegs über einer Schlucht, Gegenlicht über den Hängen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Diese Limits sind nicht die eines Staates, sondern die des Spielenden selbst. Das BGS verlangt vom Veranstalter, dass überhaupt eine Limite gesetzt wird; was es sein soll, bestimmt die Spielkundin. Wer mit CHF 9’999 pro Woche einsteigt, hat damit auch die Entscheidung getroffen, mit diesem Betrag auszusteigen, wenn das Limit erreicht ist.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos – einschliesslich Online-Casinos – und in Liechtenstein. Die Sperre ist damit mehr als eine Sportwetten-Lugwaffe: Sie schliesst das Spielkonto insgesamt, so wie es das BGS in Art. 80 bis 82 vorsieht.

Eine selbstgewählte Pause muss der Veranstalter anbieten, bis zu sechs Monate. Eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, mit Beteiligung einer Fachstelle. Wer aus Schulden oder Spielsucht gesperrt wurde, kann die Sperre nicht selbst aufheben.

Schutz am Schalter – und seine Lücke

Die Gespa führt jährlich Testkäufe durch. Im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer am Schalter oder am Terminal spielt, kann sich auf keinen vergleichbar harten Alterscheck verlassen wie online, wo die Identitätsprüfung bei der Registrierung stattfindet. Wer den Schutz vor dem Schalter sucht, findet ihn am konsequentesten auf dem Smartphone oder im Browser – dort, wo das Konto schon verifiziert ist.

Boni, Boosts und Gratisspiele

Was Swisslos Sporttip anbietet

Beim Sporttip gibt es drei nennenswerte Boni, alle an klare Bedingungen geknüpft. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten von je 1,50 oder höher. Vier Voraussagen bringen 5 % Bonus auf den Nettogewinn, sieben 20 %, zehn 40 %, fünfzehn 100 %. Der Bonus ist nach oben limitiert, sowohl im Einsatz als auch im zusätzlichen Gewinn.

Quotenboosts wirken nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen Prozentsatz und sind pro Spielkunde nur einmal nutzbar. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Boost ist also kein dauerhafter Vorteil, sondern ein an die Wettung gebundener Selbstpreis.

Warum das Angebot klein bleibt

Beide Veranstalter brauchen für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erteilt und Swisslos 8. Das erklärt, warum das Angebot schmaler ist als bei einem Anbieter, der ohne Bewilligung arbeitet und niemandem Rechenschaft schuldet. Es ist kein Zufall, dass die grosszügigen Willkommenspakete typischerweise bei den Marken ohne Schweizer Bewilligung liegen – sie umgehen einfach das Schweizer Aufsichtsregime.

Was das wirklich heisst

Ein Boost von 5 % auf einen Kombischein mit vier Voraussagen klingt nach wenig und ist es auch. Nimmt jemand einen 50-Franken-Schein auf vier Ergebnisse mit Einzelquoten von 1.80, ergibt das eine Gesamtquote von rund 10.50 und einen Bruttogewinn von etwa CHF 525. Davon werden 50 Franken Einsatz abgezogen, der Nettogewinn beträgt rund CHF 475. Mit 5 % Boost steigt der Nettogewinn auf rund CHF 499 – ein Bonus von knapp CHF 24. Wer einen solchen Schein spielt, spielt nicht gegen den Boost; der Boost ist ein Zubrot auf eine Wettung, die ihre eigene Marge längst enthält.

Wetten unterwegs – App, Browser und Verkaufsstelle

Drei Wege, ein Konto

Bei Sporttip lässt sich auf drei Wegen spielen: am Smartphone oder Tablet im Browser, am Smartphone oder Tablet über die Sporttip-App, am Terminal in einer der Verkaufsstellen. Das Konto ist dasselbe, sobald es einmal verifiziert ist. Der Unterschied liegt im Ablauf: Am Schalter gilt der bereits erwähnte schwache Jugendschutz, im Browser die volle Identitätsprüfung.

Die App selbst ist kein Eigenprodukt; Swisslos nutzt einen Standard-Container, der das Angebot im gewohnten Look bereitstellt. Der Vorteil gegenüber dem Browser liegt vor allem in Push-Benachrichtigungen und einer etwas flüssigeren Touch-Bedienung, der entscheidende Schutz – das verifizierte Konto, die gesetzten Limiten – ist auf beiden Wegen identisch.

Was die Zahlung kostet – und was nicht

Spielguthaben wird online per Zahlungsmittel oder per Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Aufkauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer die CHF 10’000 ausschöpft, hat das Monatsmaximum erreicht und kann erst im nächsten 30-Tages-Fenster weiter aufladen.

PostFinance Pay ist eine eigene Zahlungsoption, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance-App bestätigt wird – praktisch für PostFinance-Kunden, neutral für andere. Auszahlungen von Spielguthaben erfolgen zweimal pro 365 Tagen kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.

Gewinne: klein und automatisch, gross und manuell

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Was Gratisspielguthaben aus Promotionen ist, kann nicht ausgezahlt werden – nur das, was aus eigenem Einsatz und eigenem Gewinn stammt, ist auszahlbar.

Sportarten und Turniere bei Sporttip

Fussball, Eishockey, Tennis – und was die Liste hergibt

Das Sporttip-Programm führt Fussball, Eishockey, Tennis und eine Auswahl weiterer Sportarten, immer nach der Gespa-Liste der zugelassenen Wettbewerbe und Wetttypen. Wer dort einen Markt sucht, der auf der Liste steht, findet ihn; wer einen sucht, der nicht darauf steht, etwa eine Karte-wird-gezeigt-Wette oder eine Wette auf einen Trainingslauf, sucht vergeblich. Das ist die Konsequenz aus der geschlossenen Liste, nicht eine Laune des Veranstalters.

Welt- und Europameisterschaften

Eine Welt- oder Europameisterschaft ist im Programm, sobald sie auf der Gespa-Liste auftaucht. Die zugelassenen Märkte entsprechen der Liste; wer auf eine spezifische Spielminute, einen konkreten Eckball oder den ersten gelben Karton wetten will, sucht diese Märkte oft vergeblich – sie sind im Ausland Standard und in der Schweiz nicht im Programm.

Reguläre Spielzeit, Verlängerung, Penaltyschiessen

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (Fussball: 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf den Sieger nach 90 Minuten ist nicht automatisch auch nach Verlängerung gewonnen – die Wette endet dort, wo das Programm sie enden lässt.

Abhängige Ereignisse und der Bet-Builder

Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Was das heisst: Eine Kombiwette auf «Heimsieg» und «über 1,5 Tore» im selben Spiel ist nur erlaubt, wenn sie über den Bet-Builder läuft. Ein klassischer Kombischein, der diese Auswahl manuell zusammenstellt, wird nicht angenommen – und falls Swisslos eine solche Kombination versehentlich doch annimmt, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer seine Wetten aus dem Ausland kennt, kennt die offene Kombination; in der Schweiz ist sie enger gezogen.

Livewetten und Cash-Out

Livewetten bei Sporttip sind anerkannt, sofern die Bewilligung es umfasst. Eine Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, VAR-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live wettet, tut das nicht in einem rechtsfreien Raum, sondern in einem mit eigenen Regeln.

Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei Ausgang der Wette, hängt vom Spielverlauf ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen – der Schein ist vorbei.

Wettmechanik bei Sporttip im Detail

Mindesteinsatz, Höchsteinsatz

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit grossen Einsätzen spielen will, findet bei einem Veranstalter, der nur 1’000 Franken pro Schein annimmt, eine harte Decke.

Wie ein Gewinn rechnerisch entsteht

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote – dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Das klingt nach Buchhalterei, ist aber eine kleine Erinnerung daran, dass hinter jedem Wettschein eine konkrete Rechenregel steht, keine Annäherung.

Annullierte Ereignisse

Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Innerhalb eines Turniers gelten die eigenen Nachholregeln der Gespa-Liste. Wer auf ein Spiel wettet, das verschoben wird, setzt auf ein Ereignis, das innerhalb von zwei Tagen stattfinden kann – oder auf eine Wette, die zu seinem Einsatz zurückkehrt.

Verfall der Gewinnforderung

Ein Gewinn, der nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung geltend gemacht wird, verfällt zugunsten des Swisslos-Zwecks. Bei verweigerter Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer seinen Wettschein sechs Monate lang nicht prüft, hat am Ende kein Recht auf den Gewinn – auch wenn er gewonnen hätte.

Wie viel kostet eine Wette wirklich?

Eine Beispielrechnung

Eine Spielkundin setzt CHF 1’000, einmal auf einen Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90 / 1.90. Eine solche Quote ist hier illustrativ, nicht aus einem Spielplan zitiert – sie steht für einen typischen Zwei-Wege-Markt, auf dem beide Seiten fair erscheinen. Der Markt zahlt 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) ≈ 0,95 von 1 aus, also 95 % des Einsatzes zurück. Die Marge des Marktes liegt damit bei rund 5 %; 5 Cent pro eingesetztem Franken bleiben beim Veranstalter.

Wer CHF 1’000 setzt, lässt damit im Schnitt CHF 50 auf dem Markt. Wer die Wette gewinnt, erhält CHF 1’900 zurück (1’000 × 1,90), das sind CHF 900 Netto, nach Abzug des Einsatzes. Wer verliert, verliert CHF 1’000. Die erwartete Auszahlung über viele solcher Wetten liegt bei rund CHF 950 – der Mittelwert zwischen Gewinnen und Verlusten unter Berücksichtigung der Marge.

Was das in Franken heisst

Die Bandbreite ist gross. Wer einmal CHF 1’000 setzt, kann CHF 900 gewinnen oder CHF 1’000 verlieren. Über 50 solcher Einsätze zu je CHF 1’000 – ein hypothetischer Monat – liegt der statistische Verlust in der Grössenordnung von 5 % des Einsatzes pro Wette mal 50 Einsätze, also rund CHF 2’500 auf CHF 50’000 Gesamtumsatz. Das ist kein Worst Case, sondern der Erwartungswert: Wenn das Glück durchschnittlich spielt, kostet ein Monat mit diesem Einsatzvolumen rund CHF 2’500. Wer Glück hat, gewinnt mehr; wer Pech hat, verliert mehr. Die Marge ist die Grösse, die sich nicht wegspielen lässt.

Warum das hier wichtiger ist als anderswo

In Märkten mit zehn Anbietern kämpft die Marge nach unten. Hier konkurrieren zwei Veranstalter um dieselben Spielenden, beide mit demselben Bewilligungsstatus, beide mit den gleichen Pflichten gegenüber dem Gemeinwohl. Eine Margenkompression wie im ausländischen Markt ist hier weniger zu erwarten, und die Quoten sind näher an dem, was ein Markt hergibt – aber der Markt gibt so viel her, wie er hergibt, und das ist in einem geschlossenen System mehr als auf einem offenen.

Vergleich der Anbieter im Detail

Swisslos Sporttip – der Deutschschweizer Veranstalter

Swisslos veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip und deckt 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab. Der Sitz in Basel ist Sitz des Vereins, das Online-Angebot ist die zentrale Plattform für alle Vertragsgebiete. Die Identitätsprüfung erfolgt beim ersten Login mit Ausweis und Adressabgleich, das Wallet wird per Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein aufgeladen, die Mindestaufladung liegt bei CHF 20, die monatliche Höchstaufladung bei CHF 10’000.

Wer hier spielt, spielt gegen einen Verein, dessen Reingewinn nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen an die Vereinbarungskantone fliesst – das Geld bleibt in der Schweiz und kommt öffentlichen Zwecken zugute, nicht Aktionären. Der Bruttospielertrag aus Sportwetten lag 2025 bei CHF 169 Mio., ein Rückgang um 7,0 % gegenüber 2024 (CHF 182 Mio.), den Swisslos selbst auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb zurückführt.

Der Markt ist breit, aber an die Gespa-Liste gebunden. Cash-Out ist verfügbar, aber nur als vollständiges Cash-Out und nur online. Quotenboosts, Profitboosts und der Kombiboost sind die wenigen Bonusformen; alle sind bewilligungspflichtig und entsprechend klein gehalten. Wer ein vollständiges Wettprogramm sucht und gleichzeitig unter Schweizer Aufsicht spielen will, landet hier zwingend.

Loterie Romande Jouez Sport – der Westschweizer Veranstalter

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne führt das Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Wer in der Romandie wohnt, kann kein Swisslos-Konto eröffnen, wer in der Deutschschweiz wohnt, keines bei Loterie Romande – das ist die Logik der Zwei-Gebiets-Lösung.

Das Online-Angebot läuft über die Westschweizer Plattform. Die Spielregeln und Schutzinstrumente entsprechen dem BGS und sind mit Sporttip vergleichbar; Unterschiede bestehen vor allem im Wettprogramm, das sich an den regionalen Sportkalender anlehnt, und in der Häufigkeit bewilligter Promotionen – 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 Bewilligungen erteilt, Swisslos 8. Das Bonusaufkommen ist also tendenziell häufiger, ohne dass es damit grosszügiger würde.

Sportaza, Betify, Bruce Bet – drei Marken aus derselben Nische

Diese drei Marken treten als ausländische Online-Buchmacher auf, ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Rechtsraum hat hier keine Gültigkeit. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz: kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, keine kantonale Aufsicht über die Geschäftsbedingungen. Die Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und via DNS gesperrt werden.

Was die Marken bieten, ist ein breites Wettprogramm, oft mehr Märkte als in der Schweiz verfügbar, oft grosszügigere Boni, oft schnellere Auszahlungen. Das ist der Preis, den die Spielkundin zahlt – nicht in Franken, sondern in fehlender Aufsicht. Wer dort spielt, sollte wissen, dass ein Gewinn aus diesen Anbietern im Kanton Thurgau als Einkommen versteuert wird, und in anderen Kantonen je nach Praxis ebenso. Die Werbung dieser Marken ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS in der Schweiz ohnehin verboten und kann mit Bussen bis CHF 500’000 geahndet werden; wer sie sieht, sieht Werbung, die hier nicht stattfinden dürfte.

1Bet, myBet, DirectionBet – weitere Marken ohne Bewilligung

Diese drei Marken fallen in dieselbe Kategorie wie die vorhergehenden: keine Schweizer Bewilligung, keine Gültigkeit hier, gleiches Risikoprofil. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen in der Werbung, in Suchresultaten und in Affiliate-Links begegnen; das einzige, was sie von den drei vorgenannten unterscheidet, ist der Markenname und das, was die eigenen Bedingungen sagen. Eine inhaltliche Differenzierung lässt sich aus den Angaben, die diese Seite hat, nicht belastbar ableiten.

Betclic, BetAlright – zwei weitere Namen aus der Werbung

Betclic ist eine europäische Marke, deren Auftritt in der Schweiz über die Sperrliste geregelt wird. BetAlright wirbt mit Kryptowährungen, was nach Art. 50 Abs. 2 VGS in der Schweiz ohnehin nicht ausgezahlt werden kann – anonym oder in Krypto, das geht hier nicht. Beide Marken fallen in dieselbe Kategorie wie die vorherigen: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz, kantonale Steuerfrage offen.

Was die Liste insgesamt zeigt

Die Liste der Anbieter ist ein Spiegel des Schweizer Marktes. Zwei Veranstalter, beide mit Schweizer Bewilligung, beide an die Gespa-Liste gebunden, beide ohne Konkurrenzdruck aus dem Ausland, der die Margen drückt. Acht Marken ohne Bewilligung, die hier nicht spielen dürfen und trotzdem beworben werden – ein Nebeneinander, das nur funktioniert, weil DNS-Sperren lückenhaft sind und Werbung in Drittstaaten stattfindet. Wer in der Schweiz legal spielen will, hat zwei Adressen; wer woanders spielt, spielt ohne die Adresse, an die er sich bei Problemen wenden könnte.

Häufige Fragen

In der Schweiz sind Sportwetten legal, wenn sie von Swisslos unter dem Namen Sporttip oder von der Loterie Romande unter dem Namen Jouez Sport angeboten werden. Beide Veranstalter haben eine Bewilligung als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Gültigkeit. Wer bei einem anderen Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung.

Wer überwacht Online-Sportwetten in der Schweiz?

Die Aufsicht über Online-Sportwetten liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die Gespa prüft die Anbieter, erteilt die Bewilligungen und führt die Sperrliste ausländischer Domains. Die ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission, ist nur für Spielbanken zuständig; für Sportwetten ist sie nicht zuständig. Eine Bewilligung nach BGS gilt nur in der Schweiz und nicht im Ausland.

Bis zu welchem Betrag sind Gewinne aus Sporttip steuerfrei?

Gewinne aus Sporttip sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Auf Bundesebene liegt die Schwelle seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn (2025: CHF 1’070’400). Die Kantone setzen ihre eigenen Schwellen, die je nach Kanton tiefer oder höher liegen. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettgewinn liegt weit unter jeder dieser Schwellen und ist ohne Einkommensteuer und ohne Verrechnungssteuer.

Was gilt für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung fallen nicht unter die Schweizer Verrechnungssteuer. Was bleibt, ist das kantonale Steuerrecht. Im Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen besteuert. In anderen Kantonen ist die Praxis unterschiedlich. Wer ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte mit der kantonalen Steuerverwaltung oder einem Steuerberater klären, was im eigenen Kanton gilt.

Wie funktioniert die Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?

Die Spielsperre wird in einem schweizweiten Register geführt und gilt für die Schweizer Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie für Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten auf Antrag und mit Beteiligung einer Fachstelle aufheben. Eine Sperre wegen Überschuldung oder Spielsucht kann nur durch die Sperrungsbehörde selbst aufgehoben werden, nicht durch die gesperrte Person. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»