Sportwetten Freebet Code in der Schweiz: Aktionen der zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich

Updated Oktober 2026
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Ein einfarbiger grauer Schal liegt auf einer leeren Betontribüne, Raureif auf den Sitzen, kühles Morgenlicht über dem Stadion

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die Bewilligungen der Gespa

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

In der Schweiz gibt es keinen Freebet-Code im Sinne eines Gutscheins, der den Einsatz einer Wette verdoppelt oder rückerstattet. Wer auf Sporttip oder Jouez Sport ein Gratisspielguthaben erhält, bekommt einen festen Frankenbetrag, der an Bedingungen geknüpft ist und nicht ausbezahlt werden kann. Dieser Beitrag informiert darüber, was eine Gratiswette hierzulande bedeutet, welche Veranstalter sie anbieten dürfen und welcher Wert sich hinter solchen Aktionen unter Schweizer Regeln verbirgt.

Rechtslage: zwei Veranstalter, keine ausländischen Codes

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) teilt Geldspiele in zwei Klassen: die Grossspiele, zu denen Sportwetten gehören, und die Kleinspiele. Für Grossspiele braucht ein Anbieter sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Der ESBK, der sonst für Casinos zuständig ist, hat mit Sportwetten nichts zu tun.

Eine Holzbank am Ufer eines ruhigen Bergsees, am gegenüberliegenden Ufer steigen dunkle Hänge in den Frühnebel
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben bei der Konzessionierung entschieden, dass es für Lotterien und Sportwetten nur zwei Veranstalter gibt. Swisslos, mit Sitz in Basel, betreibt das Produkt Sporttip; die Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne, betreibt Jouez Sport. Beide sind Genossenschaften oder Aktiengesellschaften mit einem klar definierten Verbreitungsgebiet und einem gemeinnützigen Zweck, denn die Reinerträge fliessen in kantonal festgelegte Projekte (Art. 125 BGS). Es gibt keine weiteren Schweizer Bewilligungen, und die Gespa publiziert nicht eine «Whitelist», sondern nur eine Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Wo Swisslos und Loterie Romande aktiv sind

Die Aufteilung ist geografisch und über die eine Million versteckt: Wer im deutschsprachigen Raum wohnt, spielt bei Swisslos; wer in der Romandie wohnt, bei der Loterie Romande. Die Gebiete überschneiden sich nicht. Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das Vertragsgebiet der Loterie Romande deckt die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis ab. Für eine Online-Registrierung braucht es jeweils Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im entsprechenden Vertragsgebiet, ein Mindestalter von 18 Jahren und keine bestehende Spielsperre; jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Ein Fussball liegt auf dem Mittelpunkt eines leeren Rasenplatzes, im Hintergrund ragen Flutlichtmasten in die Abenddämmerung
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Diese Aufteilung erklärt auch, warum «ein Schweizer Sportwetten-Anbieter» im Singular falsch ist. Es sind genau zwei, und sie sehen einander ähnlicher, als die Werbung suggeriert, haben aber unterschiedliche Promotionszyklen und unterschiedliche Zahlungswege.

Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz bedeutet

Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat hierzulande keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar, bei gewerbsmässigem Handeln mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Werbung für solche Angebote ist ebenfalls verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS). Für Spielerinnen und Spieler ist die Lage so: keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle, fremdes Recht und je nach Kanton eine andere Steuerpraxis. Die Gespa veröffentlicht eine Liste gesperrter Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, sie wird laufend ergänzt und ersetzt blockierte Domains innert Stunden, wenn der Anbieter den Wechsel versucht.

Wer in der Schweiz spielt und trotzdem über einen ausländischen Anbieter wettet, hat keinen Anspruch auf Schweizer Schutzmechanismen. Das ist kein moralisches Urteil, sondern eine Aussage über die rechtliche Lage: bei einer Streitigkeit mit dem Anbieter gilt dessen Sitzrecht, nicht Schweizer Recht. Es gibt keine Schweizer Aufsicht, die einschreitet, wenn der Anbieter eine Auszahlung verweigert, und keine Schweizer Spielsperre, die einen gefährdeten Spieler vom Angebot fernhält.

Was beworben werden darf und was nicht

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Für Gratisspiele und Gratisspielguthaben braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Tageszeit-Sperre für Werbung, wie sie in anderen Ländern existiert, kennt das Schweizer Recht nicht. Die Werbung der beiden bewilligten Veranstalter darf auch in Sportstadien präsent sein; die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen in Stadien der National League und verteilte insgesamt 7’000 Stück à CHF 10 Gratisspielguthaben.

Spielerschutz: Limiten, Sperren, kein Mehrspielanreiz

Verlustlimiten vor der ersten Wette

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze für eine Tageslimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, weil die Sperre gegen sich selbst eine Übergangszeit braucht. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Bei der Loterie Romande liegen die Wallet- und Einzahlungslimiten bei maximal CHF 10’000 pro 30 Tage, und ein Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen.

Diese Limiten sind Selbstschutz, nicht Paternalismus: Die Gespa verlangt vom Veranstalter, dass er mindestens einen Höchstwert für Einsatz oder Verlust auf täglicher, wöchentlicher oder monatlicher Basis anbietet (Art. 87 VGS). Der Staat setzt also kein fixes Depot- oder Verlustlimit, sondern überlässt das den Veranstaltern und verlangt nur, dass sie es überhaupt anbieten. Was oben akzeptiert wird, hängt vom Veranstalter ab.

Spielsperre und Ausschlussregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer eine Selbstsperre aufheben will, muss nach Art. 84 VGS mindestens drei Monate warten und eine Fachstelle einbeziehen (Art. 81 BGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielerinnen und Spieler haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS), was die Sperre nicht nur psychologisch, sondern auch finanziell wirksam macht.

Die Loterie Romande führt ein vergleichbares System mit derselben Registerlogik. Beide Veranstalter sind an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, was bei ausländischen Anbietern nicht der Fall ist. Wer sich also bei einem Schweizer Veranstalter sperrt, sperrt sich automatisch auch beim anderen sowie bei den Schweizer Casinos.

Warum Gratisspielguthaben kein Mehrspielanreiz sein soll

Eine Gratiswette wird oft als Marketing-Einzahl verstanden: «Spiele mehr, es kostet nichts.» Die Schweizer Aufsicht behandelt das genau anders. Gratisspielguthaben darf unter dem BGS nur erteilt werden, wenn es nicht dazu führt, dass jemand mehr spielt, als er oder sie ohne das Guthaben gespielt hätte. Konkret heisst das: das Guthaben ist an eine bestimmte Aktion gebunden, oft an einen Stadionbesuch oder an ein zeitlich begrenztes Ereignis, und es ist nicht auszahlbar. Das entwertet es als reines Spielkapital und nimmt den Anreiz, es durch weiteres Spielen in Bargeld zu verwandeln.

Diese Logik erklärt, warum «Code» in der Schweizer Werbung eine andere Bedeutung hat als in der internationalen Sportwetten-Werbung. Ein Code wie derjenige, der während der Patinoires-Aktion in den National-League-Stadien verteilt wurde, war ein Aktivierungscode für eine bestimmte Aktion, nicht ein generischer Bonus-Code für Neukunden. Wer ihn einlöste, bekam CHF 10, kein Vielfaches der Einzahlung.

Boni und Gratiswetten: was sie hierzulande sein dürfen

Die Sorte Angebot, die es in der Schweiz gibt

Die einzige Form von Gratiswette, die das Schweizer Recht erlaubt, ist das Gratisspielguthaben: ein Frankenbetrag, der nach den Regeln des Veranstalters eingesetzt, aber nicht ausbezahlt werden kann. Anders als in Märkten, in denen ein «100 % Bonus» auf die erste Einzahlung üblich ist, kennt das Schweizer Recht keine Einzahlungsboni mit Umsatzbedingungen, keine «risikofreie» Wette und keine Quote-Boosts, die ohne Bewilligung laufen.

Was es sehr wohl gibt, sind drei weitere Kategorien, die unter dem BGS ebenfalls zulässig sind: Quote- und Profitboosts auf einzelne Voraussagen, ein Kombiboost auf Gewinne aus mehreren Voraussagen und Gewinnauszahlungen, die als Cash-Out vor dem Spielende ermöglicht werden. Alle drei sind keine «Gratiswetten», aber sie verändern den Wert einer Wette und gehören in jede Auflistung dessen, was ein Veranstalter an Mehrwert anbietet.

Der Sporttip-Kombiboost

Der Kombiboost bei Sporttip gilt für Online-Wetten, Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; die genauen Werte sind in den Sporttip-Bedingungen Version 4.2 festgehalten. Der Boost ist keine Gratiswette, sondern eine prozentuale Erhöhung des Gewinns, die an die Anzahl Voraussagen gekoppelt ist. Wer eine Wette mit fünf Voraussagen platziert, bekommt keinen Boost, weil die Schwelle bei vier liegt; wer auf 16 kommt, fällt aus der Tabelle.

Quote- und Profitboosts bei Sporttip

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist eine wichtige Klausel, denn sie bedeutet: wer boosted und vor Spielende aussteigt, verliert den Boost und behält nur den regulären Cash-Out-Betrag. Wer boosted und durchhält, bekommt den Boost auf den Gewinn.

Cash-Out als vorzeitige Auszahlung

Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit angepasst werden. Cash-Out ist also eine Wette gegen die Wette, nicht eine Garantie.

Was eine Gratiswette unter Schweizer Regeln wert ist

Eine Gratiswette in Form von Gratisspielguthaben kann nicht ausbezahlt werden. Das bedeutet: der CHF 10 aus der Patinoires-Aktion waren nur als Einsatz für eine Wette verwendbar, der Gewinn landete im Wallet und konnte für weitere Wetten oder für nicht-promotional Guthaben verwendet werden. Ein allfälliger Gewinn aus einer Gratiswette ist reguläres Spielguthaben und unterliegt den üblichen Auszahlungsregeln, das heisst bei Swisslos bis CHF 1’000 direkt ins Wallet, darüber aufs Bankkonto, bei der Loterie Romande ebenfalls bis CHF 1’000 ins Wallet.

Der Wert einer solchen Gratiswette lässt sich mit der Standardformel berechnen: Wert = Gratiswette × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes. Für eine angenommene Zweiwege-Wette mit Quoten 1.90 und 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95 oder 95 %, was einer Marge von rund 5 % entspricht. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Quote von 1.90 liegt der erwartete Wert der Gratiswette damit im niedrigen einstelligen Frankenbereich pro Franken Gratisspielguthaben, konkret: 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 ≈ 4.50. Das ist keine Auszahlung, sondern ein statistischer Mittelwert über viele Wetten; eine einzelne Gratiswette kann alles oder nichts zurückgeben. Diese Rechnung zeigt, warum die Werbung mit «Code» und «Gratiswette» eine eigentümliche Spannung hat: was wirklich gratis ist, ist der Einsatz, nicht der Gewinn.

Werbeaussagen und ihre Übersetzung

«Risikofrei», «gratis», «verdoppelt»: das sind Wörter, die in der ausländischen Sportwetten-Werbung häufig fallen, in der Schweiz aber durch das BGS strenger geregelt sind. Eine risikofreie Wette im Sinne einer vollständigen Rückerstattung bei Verlust gibt es hier nicht, weil das BGS Gratisguthaben an Auflagen bindet. «Verdoppelt» als Beschreibung eines Einzahlungsbonus gibt es nicht, weil Einzahlungsboni hier nicht zugelassen sind. Wer in der Schweiz mit einer Gratiswette wirbt, wirbt Gratisspielguthaben, und die Aufsicht prüft, ob die Aktion den Mehrspielanreiz tatsächlich vermeidet.

Vergleich der Schweizer Veranstalter

Was die Tabelle zeigt und was nicht

Die folgende Tabelle vergleicht die beiden in der Schweiz bewilligten Veranstalter. Sie zeigt nur, was die Gespa-Bewilligung, die Spielregeln und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hergeben, und sie ordnet die Anbieter nach den Kriterien, die für die Frage nach Gratiswetten und Aktionen relevant sind: Verbreitungsgebiet, Bewilligungsstatus, Organisationsform und ob Gratisspielguthaben überhaupt im Programm vorkommt.

Anbieter Bewilligung Veranstalter und Produk­tname
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung (Grossspiel, BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel), Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung (Grossspiel, BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne), Produkt Jouez Sport

Die Tabelle hat bewusst nur diese zwei Zeilen, weil es in der Schweiz keine weiteren bewilligten Veranstalter gibt. Was Spielerinnen und Spieler bei anderen Anbietern finden, sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung; diese werden im Folgenden näher beschrieben.

Wer wo spielt

Die geografische Aufteilung ist bindend. Wer im Kanton Zürich wohnt, kann nur ein Swisslos-Konto eröffnen; wer in Genf wohnt, nur ein Loterie Romande-Konto. Wer umzieht, muss das Konto beim alten Veranstalter schliessen und beim neuen eines eröffnen, sofern der neue Wohnsitz im entsprechenden Vertragsgebiet liegt. Die Veranstalter tauschen keine Daten, weil sie in getrennten Märkten mit unterschiedlichen kantonalen Aufsichten operieren.

Diese Aufteilung hat praktische Folgen für die Frage nach Gratiswetten: Eine Aktion der Loterie Romande ist nur für Westschweit-Bewohner zugänglich, eine Aktion von Swisslos nur für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Wer eine bestimmte Aktion verpasst, weil der eigene Kanton beim anderen Veranstalter liegt, hat keine Möglichkeit, am anderen Standort teilzunehmen, ohne den Wohnsitz zu wechseln.

Einsatzlimits und Wettarten

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei der Loterie Romande sind die Einsatzlimits nicht im selben Dokument öffentlich dokumentiert, sie liegen aber im ähnlichen Bereich, und die allgemeine Wallet-Limite von CHF 10’000 pro 30 Tage setzt einen indirekten Rahmen.

Für die Frage nach Gratiswetten bedeutet das: das maximale Risiko aus einer einzelnen Gratiswette ist durch den Höchsteinsatz begrenzt, was die Varianz der möglichen Gewinne einschränkt. Wer mit einem CHF 10 Gratisspielguthaben auf eine Kombiwette mit Höchsteinsatz gehen will, kann das nicht, weil CHF 10 unter dem CHF 1-Mindesteinsatz pro Voraussage liegt, aber für Wetten mit kleinerem Höchsteinsatz geht es. Das ist kein konstruierter Sonderfall, sondern ein Beispiel dafür, wie die Limiten den Nutzwert einer Gratiswette weiter einschränken.

Übersicht: Schweizer Sportwetten und ihre Eigenheiten

Was eine Sportwette in der Schweiz überhaupt sein darf

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version vom 10.09.2026), auf die sich die Wetten der beiden Veranstalter beschränken müssen (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Qualifikationsrunden sind nur wettbar, wenn sie explizit aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Eckball- und Kartenmärkte sowie ein Esports-Bereich erscheinen in der aktuellen Liste nicht. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind grundsätzlich von Wetten ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt. Wer nach einer Wette auf einen Twitch-Stream sucht, sucht vergebens.

Die Liste schränkt das Angebot ein, im Vergleich zu ausländischen Anbietern mit Lizenz in Malta oder Curaçao, die mitunter mehrere hundert Märkte pro Fussballspiel anbieten. Sporttip und Jouez Sport operieren mit deutlich kleinerem Wettprogramm. Das ist eine bewusste regulatorische Entscheidung, nicht ein Mangel der Veranstalter: die Aufsicht will verhindern, dass exotische Märkte, die manipulationsanfällig sind, in der Schweiz verfügbar werden.

Livewetten, Cash-Out und kombinierte Wetten

Livewetten sind erlaubt, Prematch und Live, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS enthält keine spezifische Einschränkung einzelner Live-Märkte. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheidungen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball: 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist die Lesart, mit der eine Wette «nach 90 Minuten + Nachspielzeit» gemeint ist.

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer auf Tore und auf Ergebnis desselben Spiels wetten will, braucht den Bet-Builder.

Auszahlungsmechanik

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer also auf drei Spiele setzt und eines fällt aus, bekommt diesen einen Einsatz zurück und die anderen beiden laufen normal weiter. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Ein- und Auszahlungen

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bei der Loterie Romande liegt die Wallet-Obergrenze ebenfalls bei CHF 10’000. Beide Veranstalter zahlen nur auf ein Konto im Namen des Spielenden aus (Art. 50 Abs. 2 VGS), anonym oder in Kryptowährung gibt es nicht.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, was bedeutet: selbst wenn die Aktion den Einsatz zurückgibt, liegt der Erlös im Wallet und nicht auf dem Konto.

Steuern auf Gewinne

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, darüber verlangt der Bund 35 % Verrechnungssteuer, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der Bund hat den Freibetrag ab dem 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 festgesetzt, der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, weshalb die zitierbare Formulierung «je nach Kanton» lautet. Der typische Sportwetter gewinnt weit unter dieser Schwelle und hat keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis, insbesondere in Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Eine Wette, die im Ausland gewonnen und in der Schweiz versteuert wird, hängt vom Wohnsitzkanton ab. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz; diese Aussage ist wiederholt nötig, weil sie in anderen Ländern existiert und Spielerinnen und Spieler hier manchmal danach suchen. Konkrete Beträge sind Sache der Steuerverwaltung des Wohnsitzkantons oder eines Steuerberaters.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die Logik der Sperrliste

Die Gespa veröffentlicht keine Liste bewilligter ausländischer Anbieter, weil es keine solchen Anbieter gibt. Sie veröffentlicht eine Sperrliste der Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 waren 671 Domains auf der Liste, der erste Eintrag datierte auf den 3. September 2019. Wird ein Anbieter blockiert, taucht er oft unter einer neuen Domain wieder auf, die Gespa reagiert darauf mit neuen Einträgen, die Domain-Hopping genannte Taktik funktioniert also nicht dauerhaft. Die Gespa nennt in ihren Berichten Beispiele wie Interwetten und Bet-at-Home, und bet365 wird ebenfalls als blockiert geführt.

Die Spielerperspektive auf diese Liste ist so, wie das Gesetz sie sieht: Wer eine blockierte Domain benutzt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens. Wer das mit Verlust tut, hat keine Schweizer Anlaufstelle, wer es mit Gewinn tut, hat je nach Kanton eine Steuerfrage, und wer als Minderjähriger oder gesperrte Person spielt, hat keine Schweizer Sperre, die das verhindert.

Welche Anbieter typischerweise auf der Liste stehen

Die folgenden Marken sind Beispiele für ausländische Anbieter, die Schweizer Spielerinnen und Spieler über Werbung im Ausland oder über Suchmaschinen finden und die in der Schweiz keine Bewilligung haben: Bettilt, Rabona, DirectionBet, Cloudbet, Betwinner, Betovo, Rollbit und Interwetten. Alle haben keine Schweizer Veranstalterbewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Rekursstelle. Sie operieren nach dem Recht ihrer Lizenzländer (Curaçao, Malta oder andere), das in der Schweiz keine Kraft hat (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, spielt ohne den Rahmen, den das BGS bietet.

Was sie bieten, was die Schweiz nicht bietet

Diese Anbieter bewerben typischerweise «100 % Bonus» auf die erste Einzahlung, «risikofreie» Wetten mit vollständiger Rückerstattung des Einsatzes bei Verlust, wöchentliche Gratiswetten und Cashback-Programme. Das sind Mechaniken, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Der Grund ist nicht pädagogisch, sondern regulatorisch: Solche Angebote verletzen das Verbot der Kreditgewährung an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS) und die Pflicht, Gratisguthaben vorgängig von der Gespa bewilligen zu lassen (Art. 75 Abs. 2 BGS). Was im Ausland «Promotion» ist, ist in der Schweiz eine Bewilligungspflicht.

Ein vollständiger Einzahlungsbonus bedeutet in der Regel eine Umsatzbedingung, das heisst, der Bonus muss mehrfach umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Eine 100 %-Bonus auf CHF 100, die 10-fach umgesetzt werden muss, verlangt CHF 1’000 Einsatz, bevor die ursprüngliche Einzahlung plus Bonus auszahlbar sind. Bei einer angenommenen Markt Marge von 5 % kostet das den Spielenden im statistischen Mittel CHF 50. Wer mit einer kleinen Bankroll startet, kann diese Bedingung nicht erfüllen, ohne die ersten Gewinne wieder zu reinvestieren. Die Mechanik ist legal im Land der Lizenz, aber sie ist eine Mechanik, die in der Schweiz nicht zugelassen ist und die Schweizer Spielerinnen und Spieler nicht aus dem Schweizer Schutzrahmen herausführen sollten.

Warum der Vergleich trotzdem nötig ist

Wer in der Schweiz wettet, sieht die Werbung dieser Anbieter; sie tauchen in Suchergebnissen, in Sport-Streams und in sozialen Medien auf. Sie zu ignorieren wäre redaktionell, sie zu bewerben wäre rechtswidrig. Sie zu beschreiben und einzuordnen ist die Aufgabe dieses Abschnitts: sie sind nicht per se «schlecht», aber sie sind ausserhalb des Schweizer Rechts, und ihre Konsequenzen sind konkret: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, je nach Kanton eine andere Steuerlage. Wer aus welchem Grund auch immer dort spielt, sollte wissen, was er oder sie dafür aufgibt.

Rechnerische Einordnung: was eine Gratiswette wert ist

Die Formel und ihre Annahmen

Die Formel für den Wert einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, lautet: Wert = Gratiswette × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes. Sie schätzt den statistischen Mittelwert über viele Wetten, nicht den Gewinn einer einzelnen Wette. Wer eine einzelne Gratiswette einsetzt, kann alles oder nichts gewinnen; die Formel sagt, was im Durchschnitt herauskommt, wenn man die Wette sehr oft mit gleichen Quoten wiederholt.

Für eine angenommene Zweiwege-Wette mit beiden Quoten bei 1.90 berechnet sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95, also 95 %. Die Marge des Marktes, also der Anteil, den der Veranstalter im Durchschnitt behält, ist 100 % − 95 % = 5 %. Bei einer Gratiswette von CHF 10 und einer angenommenen Wettquote von 1.90 ergibt sich ein Wert von CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 ≈ 4.50. Das ist der statistische Mittelwert; eine einzelne Wette kann mehr oder weniger oder nichts zurückgeben.

Was das für den CHF 10 aus der Patinoires-Aktion bedeutet

Die CHF 10 Gratisspielguthaben aus der JouezSport-Patinoires-Aktion der Loterie Romande waren 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Wer sie auf eine Einzelwette mit Quote 1.90 setzte, hatte einen statistischen Erwartungswert von rund CHF 4.50, nicht von CHF 10 und nicht von CHF 19 (CHF 10 × 1.90). Wer auf eine Quote von 5.00 setzte, bekam einen Erwartungswert von rund CHF 7.60, weil die höhere Quote den Multiplikator (Quote − 1) ÷ Quote anhebt; aber die Auszahlungsquote für einzelne Märkte kann von 5 % Marge abweichen, was den Wert entsprechend verschiebt.

Diese Rechnung zeigt die Diskrepanz zwischen Werbung und Mechanik. «CHF 10 gratis» klingt nach einem Geschenk von CHF 10, ist aber im statistischen Mittel ein Geschenk von rund CHF 4.50 auf einer durchschnittlichen Wette. Das ist keine Kritik an der Loterie Romande, sondern die Mathematik einer Gratiswette ohne Einsatzrückzahlung: der Einsatz ist verschenkt, was die Gratiswette weniger wertvoll macht als eine erfolgreiche reguläre Wette mit gleichem Einsatz.

Warum diese Formel hier wichtig ist

Wer eine Aktion der beiden Schweizer Veranstalter bewertet, sollte nicht die nominelle Höhe des Gratisspielguthabens nehmen, sondern den erwarteten Wert. Eine Aktion mit CHF 20 Gratisspielguthaben, die nur auf Wetten mit Quote 1.30 einsetzbar ist, hat einen niedrigeren erwarteten Wert als eine Aktion mit CHF 10 auf Quote 2.50. Die Quote, die Auszahlungsquote des Marktes und der Anteil, der nicht auszahlbar ist, bestimmen den Wert. Für alle drei Komponenten gilt: sie stehen in den Spielregeln des Veranstalters, sie sind nicht verhandelbar, und sie sind die einzigen Grössen, die ein Spielender bei der Bewertung einer Aktion zur Verfügung hat.

Die Rechnung ändert sich, wenn die Quote vom Markt abhängt, auf den die Gratiswette gesetzt wird. Bei Livewetten kann die Auszahlungsquote des Marktes höher sein als bei Prematch, weil das Wettprogramm schmaler ist; bei Nischenmärkten kann sie niedriger sein. Wer eine Gratiswette auf eine Quote setzt, die er oder sie auch ohne Gratiswette genommen hätte, realisiert den Erwartungswert; wer sie auf eine höhere Quote setzt, realisiert etwas mehr, aber mit höherer Varianz. Die Empfehlung, die Gratiswette dort zu setzen, wo man ohnehin wetten würde, ist Mechanik, nicht Marketing.

Auswahl der zehn Anbieter im Überblick

Die zwei bewilligten Veranstalter

Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport sind die einzigen in der Schweiz bewilligten Sportwetten-Anbieter. Sie sind die einzigen, die in diesem Vergleich eine Bewilligung haben, und sie sind die einzigen, an die sich Spielerinnen und Spieler in der Schweiz wenden können, ohne den Schweizer Rechtsrahmen zu verlassen. Beide haben ähnliche Grundstrukturen (Verlustlimiten vor der ersten Wette, Sperrregister, keine auszahlbaren Gratiswetten), aber unterschiedliche Verbreitungsgebiete und unterschiedliche Promotionszyklen.

Swisslos Sporttip: Veranstalter SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; Produkt Sporttip; Verbreitungsgebiet Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein; das gesamte Wettprogramm läuft unter dem BGS und unter der Aufsicht der Gespa; der Kombiboost, Quote- und Profitboosts und Cash-Out sind die zentralen Mehrwert-Mechaniken; Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Wette zu setzen, Obergrenze CHF 9’999 täglich (CHF 1’000 für unter 21-Jährige); Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette; PostFinance Pay verfügbar.

Loterie Romande Jouez Sport: Veranstalter Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) mit Sitz in Lausanne; Produkt Jouez Sport; Verbreitungsgebiet die sechs Westschweizer Kantone; Aufsicht Gespa, Bewilligung wie Swisslos; die Patinoires-Aktion mit 7’000 × CHF 10 Gratisspielguthaben lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen und ist das prominenteste Beispiel für eine Gratiswette in der Schweiz; Wallet- und Einzahlungslimite bei maximal CHF 10’000 pro 30 Tage; Gewinne bis CHF 1’000 direkt ins Wallet, darüber per IBAN.

Die acht ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden Anbieter sind im weiteren Sinne Vergleichsmaterial, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler ihnen begegnen, aber sie haben keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Rekursstelle. Sie sind hier aufgeführt, damit der Vergleich vollständig ist; sie sind nicht als Alternative zu den bewilligten Veranstaltern empfohlen.

Bettilt: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; Lizenz im Ausland, die in der Schweiz keine Kraft hat (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste.

Rabona: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

DirectionBet: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; Lizenz im Ausland, keine Schweizer Anerkennung; Domain potenziell gesperrt.

Cloudbet: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Betwinner: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Betovo: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Rollbit: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Interwetten: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; in den Gespa-Berichten namentlich als Beispiel für Domain-Hopping genannt.

Wer wofür in Frage kommt

Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt für Swisslos Sporttip in Frage und für keinen anderen bewilligten Anbieter. Wer in der Romandie wohnt, kommt für Loterie Romande Jouez Sport in Frage und für keinen anderen bewilligten Anbieter. Wer bei einem der beiden ein Konto hat, kann dort auch Gratisspielguthaben-Aktionen nutzen, sofern eine solche läuft; Swisslos und Loterie Romande informieren auf ihren Plattformen über laufende Aktionen.

Wer aus anderen Gründen einen ausländischen Anbieter nutzt, tut das ausserhalb des Schweizer Rechts und verzichtet auf die Schutzmechanismen des BGS. Das ist keine moralische Wertung, sondern eine Aussage über die Spielbedingungen: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, je nach Kanton eine andere Steuerlage, keine Garantie für die Auszahlung. Für Spielerinnen und Spieler mit Wohnsitz in der Schweiz, die aus Gewohnheit, Werbung oder einem bestimmten Spielangebot dort spielen, ist die Information in diesem Abschnitt relevant.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz einen Freebet-Code für Sportwetten?

In der Schweiz gibt es keinen Freebet-Code im Sinne eines Gutscheins, der eine Einzahlung verdoppelt oder den Einsatz einer verlorenen Wette zurückerstattet. Was es gibt, sind Aktivierungs-Codes für bestimmte Aktionen der zwei bewilligten Veranstalter, etwa den Code der JouezSport-Patinoires-Aktion der Loterie Romande, der im Dezember 2025 an Spielende in den National-League-Stadien verteilt wurde und CHF 10 Gratisspielguthaben freischaltete. Solche Codes sind an eine konkrete Aktion gebunden, nicht generisch, und das Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Eine «100 % Bonus»-Aktion wie in ausländischen Märkten ist in der Schweiz nicht zulässig.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten anbieten und Aktionen vergeben?

Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; beide haben eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (Art. 21-25 BGS) und unterstehen der Aufsicht der Gespa. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), und Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Wer bei einem anderen Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Spielsperre.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn zurückgezahlt?

Nein, der Einsatz einer Gratiswette wird nicht mit dem Gewinn zurückbezahlt. Eine Wette von CHF 10 Gratisspielguthaben auf Quote 2.00 zahlt CHF 20 Gewinn aus, sondern nur den Nettogewinn von CHF 10; das Gratisspielguthaben selbst ist verloren. Das ist der zentrale Mechanismus jeder Gratiswette und der Grund, warum der erwartete Wert einer Gratiswette unter ihrem Nennwert liegt. Die Formel für den Wert lautet: Wert = Gratiswette × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes.

Warum braucht ein Gratisspielguthaben in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa?

Das BGS verlangt die vorgängige Zustimmung der Aufsicht für Gratisspiele und Gratisspielguthaben (Art. 75 Abs. 2 BGS), weil Gratisspielguthaben als Mechanik einen Anreiz zum Mehrspielen schaffen kann. Die Gespa prüft, ob die Aktion so gestaltet ist, dass sie diesen Anreiz vermeidet: zeitliche Begrenzung, fixe Höhe, keine Auszahlbarkeit, Bindung an ein konkretes Ereignis. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Aktion ohne diese Zustimmung ist nicht zulässig; ein Anbieter, der sie trotzdem durchführt, bewegt sich ausserhalb der Bewilligung.

Muss vor der ersten Wette eine Verlustlimite gesetzt werden?

Ja, vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze für eine Tageslimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, weil die Sperre gegen sich selbst eine Übergangszeit braucht. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Die Gespa verlangt vom Veranstalter, dass er diese Limiten anbietet (Art. 87 VGS); ein fixes gesetzliches Verliessungslimit gibt es nicht.

Sind Gewinne aus einer Gratiswette steuerfrei, und wie hängt der Freibetrag vom Kanton ab?

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat den Freibetrag ab dem 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 festgesetzt; der kantonale Freibetrag unterscheidet sich und liegt je nach Kanton anders. Über dem Freibetrag werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis, vor allem in Thurgau, behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»