Sportwetten-Apps für Android in der Schweiz
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Wer auf einem Android-Smartphone Sport wetten will, hat in der Schweiz nur einen sehr schmalen Korridor bewilligter Angebote. Zwei Veranstalterinnen dürfen hier Sportwetten durchführen, jede in ihrem Vertragsgebiet; alle anderen Anwendungen laufen ohne Schweizer Bewilligung. Der folgende Überblick zeigt, was auf einem Android-Gerät möglich ist, was die Verlustlimiten, die Spielsperre und die Auszahlung auf dem Mobiltelefon konkret bedeuten, und welche Wege zur Wette offen stehen.
Stand der Daten: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Verzeichnisse der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht), die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2) sowie die Online-Bedingungen von Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025).
Rechtslage auf dem Android-Gerät: was die Bewilligungspflicht bedeutet
Welche Sportwetten in der Schweiz zulässig sind
Online-Sportwetten sind im Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) als Grossspiel eingestuft und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur für Spielbanken zuständig ist. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS); eine ausländische Konzession hat hier «keine Geltung» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Die Liste weiterer bewilligter Wettanbieterinnen ist deshalb abschliessend leer.

Wer auf seinem Android-Telefon eine andere Anwendung öffnet, surft auf eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Solche Domains landen typischerweise auf der Gespa-Sperrliste, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; Ende 2025 waren es 671 Domains); die Blockierung wird «innert Stunden» ersetzt, sobald die Anbieterin die Domain wechselt. Das Veranstalten solcher Wetten ist eine Straftat (bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis 5 Jahre, Art. 130 BGS). Spielende werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Aufsicht nach Schweizer Standard.
Wer in welcher Region spielen darf
Die Swisslos-Interkantonale Landeslotterie (Sitz Basel) führt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer dort wohnt, kann sich online registrieren und ein Spielkonto führen.

Die Loterie Romande führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; ihre Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann bei ihr ein Konto eröffnen. Wer im anderen Sprachgebiet wohnt, kann sich bei der dortigen Veranstalterin anmelden, nicht bei der anderen. Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Person pro Registrierung; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ausweise aus dem Fürstentum Liechtenstein werden bei Swisslos anerkannt, das Vertragsgebiet reicht dorthin.
Was auf welche Wette gewettet werden darf
Erlaubt sind ausschliesslich Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht zugelassen. Das Programm der Gespa (Version vom 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) ist eine geschlossene Liste: bewilligte Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, Qualifikationsspiele nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium bestimmt. Eckstoss- oder Kartenmärkte erscheinen dort nicht, ebenso keine Esports. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind zugelassen, Prematch und live, soweit die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das BGS schränkt bestimmte Live-Märkte nicht grundsätzlich ein.
Werbung, Boni und Promo-Codes
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Für nicht bewilligtes Glücksspiel darf gar nicht geworben werden (Art. 74 Abs. 3 BGS); Verstösse werden mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stehen ausschliesslich in den Spielregeln der jeweiligen Veranstalterin. Eine werbefreie Tageszeit gibt es nicht. Promo-Codes werden hier nicht abgedruckt, weder für bewilligte noch für unbewilligte Angebote.
Steuerliche Einordnung
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum kantonal unterschiedlichen Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; die bundesrechtliche Schwelle beträgt seit 1.1.2026 CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Über dieser Schwelle zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Die meisten Spielenden bleiben deutlich darunter, sodass weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer anfallen. Gewinne aus ausländischen Angeboten unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis im Thurgau behandelt solche Gewinne jedoch unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen, und andere Kantone können ähnlich verfahren. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Für die konkrete Lage verweist jede seriöse Quelle auf den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Verlustlimiten, Pausen und Spielsperre auf dem Mobilgerät
Verlustlimiten als Pflicht vor dem ersten Tipp
Bevor bei Swisslos/Sporttip der erste Tipp gesetzt wird, müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Das BGS verlangt, dass die Veranstalterin eine oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS); eine Senkung gilt gesetzlich sofort, eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Eine staatlich festgelegte Einzahlungs-Obergrenze pro Monat gibt es in der Schweiz nicht.
Spielsperre und Selbst-Ausschluss
Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage ausschalten, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein. Rechtliche Grundlage sind Art. 80–82 BGS: die Spielsperre gegen überschuldete oder spielsüchtige Personen und die Selbstsperre, geführt im gemeinsamen Sperrregister. Eine selbst gewählte Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Praxis an den Verkaufsstellen
Die Gespa hat 2025 in Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft; dieser Wert gehört zur Realität, nicht zu einem Werbeversprechen. Auf dem Mobiltelefon greift die Registrierung mit Ausweis und Adressprüfung; an der Verkaufsstelle ist die Kontrolle weniger zuverlässig. Wer den Zugang über das Gerät wählt, umgeht diese Schwachstelle; wer auf den Schalter angewiesen ist, sollte das wissen.
Bedienung per Touchscreen: was die Sporttip-Anwendung leistet
Installation und Kontozugang
Sporttip-Wetten lassen sich online bei Swisslos oder über die Sporttip-App abgeben; die Anwendung gibt es für iOS und Android. In der App zusammengestellte Wetten können zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden — wer den Tipp auf dem Handy baut, aber das Quittungsgefühl am Schalter haben will, bekommt beides.
Wettschein, Livewetten und Cash-Out auf dem kleinen Display
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Anwendung muss diese Logik umsetzen, ohne sie zu erklären — ein praktischer Hinweis ist, dass eine Wette, die das System mit 1.00 bewertet, verloren ist, auch wenn sie aus Sicht des Spielenden «gerade noch» platziert wirkt.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Wettarten und ihre Regeln
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Boosts, die das Display hervorhebt
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Gewinnberechnung und Auflösung
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Ein- und Auszahlungen auf dem Mobiltelefon
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Zugangswege der bewilligten Veranstalterinnen im Vergleich
Wer in der Schweiz legal auf dem Android-Gerät wetten will, hat drei Wege: die Anwendung, die mobile Webseite und die Verkaufsstelle. Beide Veranstalterinnen decken alle drei ab, mit eigenen Stärken und Begrenzungen.
| Anbieterin | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip; Vertragsgebiet Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport; Vertragsgebiet FR, GE, JU, NE, VD, VS |
Welche Funktionen die Anwendung gegenüber der Webseite hat
Die Anwendung bietet den vollständigen Online-Zugang: Registrierung, Identitätsprüfung, Verlustlimiten, Wettschein, Livewetten, Cash-Out, Boosts, Wallet, Auszahlung auf das hinterlegte Bank- oder Postkonto. Die mobile Webseite erreicht denselben Funktionsumfang, braucht aber keine Installation und keine Berechtigungen auf dem Gerät. Für Spielende, die das Gerät nicht mit einer Wett-App belasten wollen, ist die Webseite der saubere Weg. Für Spielende, die unterwegs schnell tippen wollen, ist die Anwendung der praktische Weg. Beide Wege sind bewilligt und unterstehen derselben Aufsicht.
Welche Funktionen nur die Verkaufsstelle hat
Die Verkaufsstelle nimmt Bargeld entgegen, druckt eine Quittung und zahlt Gewinne bis CHF 1’000 sofort bar aus; darüber liegende Gewinne werden innert 3 Arbeitstagen auf das hinterlegte Konto überwiesen. Wer keine Online-Verifizierung will oder keine App installieren kann, ist auf den Schalter angewiesen. Wer in der Stadt keinen Schalter in der Nähe findet, hat auf dem Land oft eine Wahl, weil Swisslos und Loterie Romande zusammen mehrere tausend Verkaufsstellen betreiben. Wer an einem Sonntag wetten will, hat in vielen Kantonen einen reduzierten Zugang — eine praktische Begrenzung, die bei der Online-Anwendung wegfällt.
Welche Wahl die Westschweiz hat
Wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt, kann sich nicht bei Swisslos registrieren und umgekehrt; das ist die Begrenzung der kantonalen Zweiteilung. Die Anwendung von Jouez Sport deckt die Westschweizer Sportwetten ab, die Anwendung von Sporttip die Deutschschweizer, Tessiner und Liechtensteiner. Wer umzieht, muss das Konto bei der bisherigen Veranstalterin schliessen und bei der neuen beantragen; die Wohnsitzprüfung gegen die Adressdatenbank macht den Wechsel nicht optional.
Welche Wahl die Deutschschweiz hat
Für die Deutschschweiz ist Sporttip die einzige bewilligte Sportwetten-Anwendung. Wer auf einem Android-Gerät in der Deutschschweiz eine andere App öffnet, surft auf eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die Auswahl «Welche Sportwetten-App?» reduziert sich damit für die meisten Android-Nutzenden in der Schweiz auf eine einzige bewilligte Anwendung.
Auswahl ohne Schweizer Bewilligung: was die übrigen Angebote sind
Was ohne Schweizer Bewilligung auf dem Gerät landet
Wer im App-Store nach «Sportwetten» sucht, findet Dutzende Anwendungen, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Betscore, Funbet, WirWetten, Unibet, Cloudbet, ZotaBet, BetFury und GG.BET sind Beispiele aus dieser Liste; jede ist «ohne Schweizer Bewilligung», jede hat ausländische Konzessionen (Curaçao, Malta, Deutschland), die in der Schweiz keine Geltung haben (Art. 4 BGS). Solche Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS gesperrt werden; gesperrte Domains werden ersetzt, sobald die Anbieterin den Namen wechselt, und die Sperrung folgt innert Stunden. Die Spielerinnen sind nicht strafbar, aber Einsätze und Gewinne können eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Aufsicht nach Schweizer Standard.
Warum sie trotzdem beworben werden
Ausländische Anbieterinnen werben über Affiliate-Seiten, über Soziale Medien und über Bonusversprechen, die in der Schweiz nicht zulässig sind; Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Wer auf dem Android-Gerät eine solche Werbung sieht, kann davon ausgehen, dass die Anbieterin in der Schweiz nicht reguliert ist; eine seriöse bewilligte Veranstalterin würde in der Schweiz anders auftreten. Werbung ist nicht der Schutz, sie ist das Problem.
Welche Risiken konkret bestehen
Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rechtsdurchsetzung; die Konzession der Anbieterin gilt in ihrem Heimatland und nirgendwo sonst. Auszahlungen erfolgen nach den Hausregeln der Anbieterin, nicht nach Schweizer Standard. Gewinne können nach kantonaler Praxis als steuerbares Einkommen behandelt werden; im Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag voll steuerbar, und andere Kantone können ähnlich verfahren. Wer auf einem ausländischen Anbieter wettet, hat keinen Schweizer Schutz und keine Schweizer Hilfe, wenn etwas schiefläuft.
Welche Aufgabe die Gespa-Sperrliste hat
Die Gespa-Sperrliste ist die DNS-Blockliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter umsetzen (Art. 86–93 BGS); die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Blockierung ist ein anbieterseitiger Schutz, kein Instrument gegen einzelne Spielende; sie reduziert den Zugang über die üblichen Wege, sie verhindert ihn nicht. Wer eine gesperrte Domain öffnen will, kann sie meist über einen DNS-Wechsel oder ein VPN erreichen; das ist nicht illegal, aber es ist auch nicht bewilligt.
Über die bewilligten Anbieterinnen
Swisslos Sporttip
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel) ist die grössere der beiden bewilligten Veranstalterinnen und führt Sporttip in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Das Sportwetten-Angebot steht unter dem Produktnamen Sporttip und ist Teil des gemeinwohlorientierten Zwecks der Genossenschaft. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe); aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Die Anwendung deckt den vollständigen Online-Zugang ab, mit Verlustlimiten, Spielsperre, Cash-Out, Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts. Die Auszahlung erfolgt innert 3 Arbeitstagen auf das hinterlegte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, sobald der Gewinn CHF 1’000 pro Quittung übersteigt; darunter wird dem Wallet automatisch gutgeschrieben.
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und auf dem Android-Gerät wetten will, hat mit Sporttip die einzige bewilligte Wahl; die Auswahl reduziert sich auf das, was Sporttip anbietet. Die Bedingungen sind klar, die Aufsicht ist echt, der Schutz greift. Wer mit den begrenzten Wetttypen, der geschlossenen Sportartenliste und der nicht garantierten Cash-Out-Verfügbarkeit leben kann, ist hier richtig.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS; ihre Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das Sportwetten-Angebot ist Teil des gemeinwohlorientierten Zwecks der Genossenschaft, mit Konzentration auf die regionalen Sportveranstaltungen und einer Auswahl an Sportarten, die das Westschweizer Wettpublikum erwartet. Die Anwendung deckt den vollständigen Online-Zugang ab, mit vergleichbaren Funktionen wie Sporttip (Verlustlimiten, Spielsperre, Cash-Out, Boosts); die konkreten Bedingungen stehen in den Spielregeln von Jouez Sport.
Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, hat mit Jouez Sport die einzige bewilligte Wahl. Wer an der deutschschweizerischen Auswahl interessiert ist, kann nicht hier spielen — und umgekehrt. Die beiden Anbieterinnen ergänzen sich geographisch, sie konkurrieren nicht.
Betscore, Funbet, WirWetten, Unibet, Cloudbet, ZotaBet, BetFury, GG.BET
Diese acht Marken haben keine Schweizer Bewilligung; ihre Konzessionen sind ausländisch und haben hier keine Geltung. Sie sind auf dem Markt präsent, weil sie aus dem Ausland heraus werben und über Affiliate-Seiten Spielende in der Schweiz erreichen. Wer eine dieser Anwendungen auf einem Android-Gerät öffnet, surft auf eine Plattform ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Schutz. Die Konzession, die sie ausweisen, gilt in ihrem Heimatland, nicht in der Schweiz. Wer hier wettet, hat keine Schweizer Hilfe, wenn etwas schiefläuft; Gewinne können nach kantonaler Praxis steuerbar sein, Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden. Es gibt keinen Grund, eine dieser Anwendungen auf einem Schweizer Android-Gerät zu öffnen, wenn Sporttip oder Jouez Sport verfügbar sind.
Häufige Fragen
Welche Sportwetten-Anwendungen für Android sind in der Schweiz zulässig?
In der Schweiz sind nur die Anwendungen der beiden bewilligten Veranstalterinnen zulässig: die Sporttip-App von Swisslos im Vertragsgebiet Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein, sowie die Anwendung der Loterie Romande im Westschweizer Vertragsgebiet. Beide beruhen auf einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS und unterstehen der Gespa. Alle anderen Anwendungen laufen ohne Schweizer Bewilligung.
Müssen auf dem Mobilgerät dieselben Verlustlimiten gesetzt werden wie am Computer?
Ja. Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000) gelten unabhängig vom Zugangsweg; eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Welche Risiken bestehen bei Wett-Anwendungen ausländischer Anbieterinnen ohne Schweizer Bewilligung?
Solche Anwendungen haben keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Rechtsdurchsetzung; ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS gesperrt werden. Wer dort wettet, hat im Streitfall keinen Schweizer Schutz, Gewinne können nach kantonaler Praxis steuerbar sein, Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden.
Wie wird der Gewinn einer mobil platzierten Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationswetten gilt die Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Wette, die das System mit Quote 1.00 bewertet, gibt nur den Einsatz zurück und gilt als verloren.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist die Registrierung möglich?
Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft; die Loterie Romande verfährt im Westschweizer Vertragsgebiet entsprechend.
Was passiert mit einer Livewette, die nach dem tatsächlichen Wettausgang platziert wird?
Bei Sporttip-Livewetten zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Eine Wette, die das System mit 1.00 bewertet, gibt nur den Einsatz zurück und gilt als verloren, auch wenn sie aus Sicht der spielenden Person gerade noch platziert wirkt.
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Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»
