Sportwetten-Aktionen 2026 in der Schweiz

Updated Oktober 2026
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Eine Eishalle steht in der Dämmerung unter Flutlicht, aus der Ferne gesehen, davor ein leerer Parkplatz mit Schnee.

Wer auf Sporttip oder Jouez Sport nach einer Gratiswette oder einem dicken Bonus sucht, sucht lang. Beide Veranstalter führen Sportwetten durch, beide haben ein Aktionsprogramm, beide halten sich an den Rahmen, den das Geldspielgesetz setzt. Dieses Programm ist nicht das, was internationale Buchmacher unter «Aktionen» verstehen — kein 100 %-Einzahlungsbonus, keine Gratiswetten im Akkord, keine ständigen Quotenboosts auf grosse Events. Was bleibt, sind eng begrenzte, von der Gespa bewilligte Instrumente: ein online gestaffelter Bonus auf Nettogewinne, gelegentliche Profitboosts auf einzelne Ereignisse, ein zeitlich befristetes Spielguthaben bei Promotions vor Ort. Wer die Mechanik versteht, kann abschätzen, was eine Aktion bringt — und was sie unter den Tisch fegt.

Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

*Aktueller Stand der Daten: Oktober 19, 2026. Lizenzstatus und Aktionen wurden gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Sporttip) sowie das Reglement der Loterie Romande geprüft.*

Rechtslage: Warum Aktionen in der Schweiz selten sind

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019). Die Aufsicht darüber liegt nicht bei der ESBK — die ist für Spielbanken zuständig —, sondern bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine zusätzliche Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Veranstalterrolle für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Was im Ausland unter «Bonus» läuft, braucht hier vorgängig die Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) — im vergangenen Jahr waren es 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahl zeigt, wie eng der Korridor ist.

Die Konsequenz für Spielende: Wer mit einem Schweizer Konto wettet, bekommt Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist, Boni, die an Umsatz und Quote gebunden sind, und Boosts auf klar definierte Sportereignisse. Was nicht geht, sind kommerzielle Werbeaktionen wie «Risikofreie Wette» mit Geldrückgabe oder «100 % Bonus» auf die erste Einzahlung — solche Modelle brauchen eine Konsumkredithandlung, die das BGS ausschliesst (Art. 75 Abs. 1 BGS), und sie brauchen eine Gespa-Bewilligung, die nicht erteilt wird, wenn die Mechanik mit dem Spielerschutz nicht vereinbar ist.

Ein langer, heller Flur in einem Verwaltungsgebäude mit Holzboden und hohen Fenstern am Ende, menschenleer.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 bereits 671 Domains). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Sportwetten ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Gegen ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert kein Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle und keine Schweizer Zahlungsaufsicht — die Spielerinnen und Spieler sind hier ungeschützt, Gewinne unterliegen je nach Kanton der Einkommenssteuer.

Was darf gewettet werden? Nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen; die zugelassenen Märkte stehen auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026). Eckball- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie Esports. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Zulassung hält. Cash-Out ist nicht gesetzlich reguliert — die Ausgestaltung ist Veranstaltersache.

Spielerschutz: Wie sich Aktionen mit Limite und Spielsperre vertragen

Aktionen wirken nur, wenn jemand spielt. Das Schweizer System setzt den Hebel nicht bei Werbeverboten an, sondern beim eigenen Konto: jede Person registriert sich mit Ausweis, Adresse wird gegen Datenbanken geprüft, ein Spielerkonto pro Person, Wohnsitz im Vertragsgebiet des Veranstalters. Bevor die erste Wette platziert wird, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden — bei Swisslos liegt die Oberlimite für unter 21-Jährige bei CHF 1’000, ansonsten bei CHF 9’999. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden (statutarisch würden 24 Stunden reichen, Swisslos und Loterie Romande wenden die längere Frist in ihren Bedingungen an). Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Eine Armbanduhr und ein gespitzter Bleistift liegen auf einem hellen Holztisch im Licht einer Schreibtischlampe.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Die Spielsperre reicht weiter: Sie lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken, Online-Casinos und Liechtenstein. Die zuständige Fachstelle ist bei einer Aufhebung eingebunden, eine Selbstsperre kann frühestens nach drei Monaten gelöst werden (Art. 84 VGS).

Diese Schutzschicht entscheidet mit, was eine Aktion überhaupt nützt. Wer mit einer 7-Tages-Limite von CHF 200 spielt, kann mit einem CHF-10-Spielguthaben aus einer Stadion-Aktion ein Wochenende abdecken, ohne den selbst gesetzten Rahmen anzutasten. Wer mit derselben Limite einen 15er-Kombi mit CHF-50-Boost spielen will, läuft längst am Limit. Die Aktion ist nicht das Problem — die Disziplin liegt davor.

Wichtig: Wer aus einer Aktion gewinnt, lässt sich das Geld nicht automatisch auszahlen, wenn das Konto gesperrt ist. Spielende mit Spielsperre haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.

Boni und Gratiswetten: Was die Schweiz tatsächlich anbietet

Sporttip-Kombiboost: der einzige online laufende Dauerbon

Der Kombiboost von Swisslos ist die einzige Aktion, die dauerhaft online läuft und nicht an eine Kampagne gebunden ist. Er gilt für Prematch, Live und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und stockt den Nettogewinn gestaffelt auf: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, der Bonus wird nur auf den Nettogewinn gerechnet, nicht auf den Einsatz. Konkret heisst das: Wer eine 7er-Kombi mit Gesamtquote 8.00 für CHF 10 spielt, hat Anspruch auf einen Gewinn von 10 × 8.00 = CHF 80, abzüglich Einsatz CHF 70 Nettogewinn, plus 20 % Boost = CHF 14. Der tatsächliche Rücklauf ist CHF 84 statt CHF 80.

Damit eine 15er-Kombi 100 % Bonus erreicht, muss jede Einzelquote bei mindestens 1.50 liegen. Das ist sportlich erreichbar, aber das Risiko ist nicht symmetrisch: Schon eine falsche Voraussage wirft den ganzen Schein weg, weil auch die unterlegenen Wetten den Boost nicht auslösen. Das Schema ist mathematisch fair, wenn auch nur, weil ein Wettender tatsächlich 15 korrekte Vorhersagen trifft — die Wahrscheinlichkeit, mit Quoten um 1.50 fünfzehnmal richtig zu liegen, ist sehr tief. Der Wert des Boosts ist real, aber er entlohnt den Ausnahmefall.

Siehe das Beispiel im Abschnitt zur Gewinnberechnung für eine konkrete Aufrechnung.

Quoten- und Profitboosts: punktuell, einmal pro Person

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und sind im Einsatz und in der Erhöhung limitiert. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Arten sind pro Wettende nur einmal nutzbar. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost — wer seine Wette vorzeitig auszahlt, lässt sich den aufgeschlagenen Gewinn entziehen.

Quotenboosts sind Marketing-Instrumente: Die Erhöhung wirkt gross, der Markt, auf den sie sich bezieht, ist schmal. Wer regelmässig auf eine bestimmte Fussball-Liga wettet, wird das eine oder andere boosted Spiel mitnehmen. Wer kein Interesse an diesem Spiel hat, lässt den Boost aus. Das System belohnt Spielfreude, nicht Strategie.

Spielfeld-Aktionen: das Beispiel Loterie Romande

Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 die Aktion «Jouez Sport – Patinoires et Stades» durchgeführt. Wer innerhalb von 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion lief an 7 Aktionstagen und band Stadionbesuch, App-Eingabe und Kontostand zusammen. Sie war exakt dosiert: Sieben Daten, kleines Total, klar befristet. Das ist das Muster, nach dem Schweizer Promotion-Aktionen gebaut sind: sichtbar, eng, an ein Medium oder Ereignis gebunden.

Konto-Aufladung und Auszahlung: der Alltag ohne Aktion

Die Aufladung des Swisslos-Spielkontos läuft über Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein (Mindestbetrag CHF 20), in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.

Bei den Auszahlungen unterscheiden die beiden Anbieter: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist in beiden Häusern nicht auszahlbar.

Mindest- und Höchsteinsätze, Spielregeln

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, der Höchsteinsatz für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine bestimmte Spielweise gewohnt ist und mit höheren Einsätzen arbeitet, kommt mit Sporttip nicht weit.

Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — das gilt auch für Profitboosts, die solche Ereignisse bewerben.

Top-10-Aktionen im Vergleich

Die folgende Tabelle führt beide Schweizer Veranstalter auf, danach eine Auswahl ausländischer Plattformen, die in der Schweiz ohne Bewilligung operieren. Aktionen ausländischer Anbieter unterliegen der Sperrliste der Gespa und haben keine Wirkung auf das Schweizer Recht.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport; Aufsicht Gespa
BC.Game Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut eigenen Angaben nicht ausgewiesen; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MrXbet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut eigenen Angaben nicht ausgewiesen; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
20Bet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut eigenen Angaben nicht ausgewiesen; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HighFlyBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut eigenen Angaben nicht ausgewiesen; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Playzilla Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut eigenen Angaben nicht ausgewiesen; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Coolzino Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut eigenen Angaben nicht ausgewiesen; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
AmunRa Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut eigenen Angaben nicht ausgewiesen; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
N1 Bet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut eigenen Angaben nicht ausgewiesen; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Auswahl ausländischer Anbieter steht hier, weil Schweizer Spielende sie antreffen. Sie nimmt keine dieser Marken von der Verantwortung aus, in der Schweiz ohne Bewilligung zu operieren — was im Übrigen für Schweizer Gerichte keine entschuldigende Wirkung hat, weil die Lizenz des Herkunftslandes nach Art. 4 BGS nicht gilt.

Swisslos Sporttip

Swisslos führt Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip durch. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Bewilligung beruht auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Aufsicht führt die Gespa. Swisslos darf in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein Sportwetten anbieten. Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen — das Vertragsgebiet deckt das nicht ab.

Die Aktionen, die Sporttip laufend anbietet, sind online gestaffelt: der Kombiboost auf den Nettogewinn einer Mehrfachwette mit mindestens vier Voraussagen (Quote je ≥ 1.50), Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf definierte Sportereignisse. Gelegentlich gibt es befristete Spielguthaben-Aktionen, die online oder an Verkaufsstellen ausgerichtet sind und vorgängig die Zustimmung der Gespa brauchen. Cash-Out ist verfügbar — für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und wird nicht für jeden Markt garantiert.

Das ist ein solides Aktionsprogramm für ein dauerhaftes Publikum: Wer regelmässig spielt und mehrere Voraussagen kombiniert, holt mit dem Boost messbar etwas heraus. Wer Einzelwetten bevorzugt, findet nur punktuelle Profitboosts. Wer ausländische Bonusmodelle gewohnt ist, wird hier nichts finden, was dem nahe kommt — und genau das ist die Schweizer Antwort auf das Modell.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande betreibt Sportwetten unter dem Produktnamen Jouez Sport. Veranstalterin ist die Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Jouez Sport deckt die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ab. Wer in der Deutschschweiz wohnt, ist hier aussen vor.

Im Vergleich zu Sporttip ist das Aktionsprogramm dünner, aber punktueller: Aktionen wie die Stadion-Promotion «Patinoires et Stades» liefen an genau sieben Aktionsdaten und banden ein physisches Erlebnis an ein digitales Guthaben. Wer in der Westschweiz wohnt und Eishockey schaut, hat einen realen Anlass, sich für ein Konto zu registrieren. Wer das nicht tut, bekommt weniger mit.

Das Aktionsmodell passt zum Geschäftsmodell: kleines Total, klar befristet, an ein Erlebnis gebunden. Wer eine breite Palette sucht, ist hier falsch — wer die Werbeaktion mitnimmt und sieben Codes einlöst, hat immerhin CHF 70 zusätzliches Spielguthaben.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Wer in der Schweiz wettet und Anbieter wie BC.Game, MrXbet, 20Bet, HighFlyBet, Playzilla, Coolzino, AmunRa oder N1 Bet besucht, bewegt sich auf einem Marktsegment, das hier nicht bewilligt ist. Diese Marken tragen eine Lizenz des Herkunftslandes, die nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, kennen keine Schweizer Spielsperre, haben keine Schweizer Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner und keine Schweizer Rekursstelle. Ihre Werbung in der Schweiz ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Aus Spielerinnensicht: Kein Schweizer Schutz, keine Garantie für Auszahlung, keine Verrechnungssteuer auf Gewinnen, dafür vollständige Besteuerung als Einkommen je nach Kanton.

Wer auf einer dieser Plattformen spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Plattform von Schweizer Behörden auf die Sperrliste gesetzt werden kann — Domains werden per DNS geblockt, und ein Wechsel auf eine andere Domain wird von der Gespa aktiv verfolgt. Plattformen, die grosse Werbebudgets in sozialen Medien auf Schweizer Nutzer ausrichten, operieren in einer Grauzone, die jederzeit zur Sperrung führen kann. Wer im Inland spielt, sollte sich die Frage stellen, ob das Risiko den Bonus wert ist.

Über die Aktionsmechanik dieser Anbieter schreibt die Seite bewusst nichts Konkretes, weil keine dieser Marken einer Schweizer Aufsicht untersteht. Wer eine Gratiswette, einen 100 %-Bonus oder ein Cashback dort annimmt, akzeptiert die Regeln des Anbieters — und die sehen im Zweifel die Verlustlimits, die Spielsperre und die Verlustanerkennung dieses Anbieters vor, nicht die der Schweiz.

Was eine Aktionswette konkret zurückzahlt: eine Beispielrechnung

Der Sporttip-Kombiboost stockt den Nettogewinn einer Wette mit mindestens vier Voraussagen und einer Mindestquote von je 1.50. Was das in Franken heisst, zeigt das folgende Beispiel: Vier Voraussagen mit Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergeben eine Gesamtquote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792, auf zwei Nachkommastellen gerundet 9.79. Bei einem Einsatz von CHF 10 errechnet sich der Bruttogewinn als 10 × 9.79 = CHF 97.90. Davon geht der Einsatz ab: der Nettogewinn vor Boost ist 97.90 − 10 = CHF 87.90. Bei vier Voraussagen beträgt der Boost 5 % auf den Nettogewinn, das sind 87.90 × 0.05 = CHF 4.40 (auf 5 Rappen gerundet CHF 4.40). Der ausgeschüttete Gewinn ist CHF 10 Einsatz + CHF 87.90 Nettogewinn + CHF 4.40 Boost = CHF 102.30.

Würde die Wette statt vier sieben Voraussagen enthalten — etwa mit weiteren Quoten 1.65, 2.20 und 2.40 —, ergäbe sich eine Gesamtquote von 9’792 × 1.65 × 2.20 × 2.40 = ca. 85.31. Bei unverändertem Einsatz ist der Bruttogewinn 853.40, der Nettogewinn 843.40, der 20 %-Boost 168.68, der ausgeschüttete Gewinn 10 + 843.40 + 168.68 = CHF 1’022.08. Das ist die Aufwärtskurve, die das Schema verspricht — aber das Risiko ist nicht parallel: Eine falsche Voraussage wirft die ganze Wette. Der Boost ist genau so gross wie die Wahrscheinlichkeit, fünfzehnmal richtig zu liegen, tief ist. Das Schema verteilt also einen echten Geldwert an exakt die Spielende, die ihn am seltensten auslösen.

Wer die Mechanik an seinem eigenen Wettverhalten messen will, geht von durchschnittlichen Quoten aus, schätzt die Trefferquote und vergleicht mit dem Buchmachermarge, die für Prematch-Kombis typisch zwischen 7 und 12 % liegt. Der Boost verschiebt die Marge nach oben, aber er macht sie nicht wett, wenn die Trefferquote nicht über dem statistischen Erwartungswert liegt. Die Frage ist nicht, ob der Boost «etwas bringt», sondern wie oft er ausgelöst wird — und genau das entscheidet sich an den eigenen Quoten und Trefferquoten, nicht an der Mechanik.

Gewinnauszahlung, Besteuerung und was die Aktion für den Alltag bedeutet

Wer auf Sporttip oder Jouez Sport eine Aktion auslöst und gewinnt, hat unterschiedliche Auszahlungswege: Gewinne bis CHF 1’000 landen direkt auf dem Wallet, Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen — Swisslos überweist innert 3 Arbeitstagen auf Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonten, die Loterie Romande auf die hinterlegte IBAN. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar; wer es auf ein Echtgeldkonto überführen will, muss es zuerst als Einsatz auf einer abgeschlossenen Wette riskieren, und die Gewinne aus diesen Wetten sind erst dann auszahlungsfähig.

Die Besteuerung folgt der eidgenössischen Logik: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 auf Bundesebene; der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Wer deutlich darunter liegt — und das gilt für die meisten Spielenden —, hat keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Wer darüber liegt, muss den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren und kann die Verrechnungssteuer zurückfordern.

Für Spielende ausländischer Plattformen gilt das nicht: Der Thurgauer Steuerpraxis zufolge sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone handhaben das anders, weshalb eine Auskunft beim kantonalen Steueramt oder beim Steuerberater sinnvoll ist, bevor eine Auszahlung über CHF 10’000 eingeplant wird. Wer auf einer ausländischen Plattform spielt, sollte die Quellensteuer im Herkunftsland der Plattform prüfen — sie ist auf Schweizer Boden nicht abzugsfähig.

Häufige Fragen

Warum gibt es in der Schweiz nur wenige Aktionen bei Sportwetten?

Weil das BGS Gratisspiele und Guthaben an die vorgängige Zustimmung der Gespa bindet (Art. 75 Abs. 2) und kommerzielle Werbeaktionen mit Geldrückgabe über den Spielerschutz-Tellerrand hinausgehen. Im vergangenen Jahr waren es 24 bewilligte Aktionen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos — das ist das Maximum, das Schweizer Recht offenlässt. Beide Veranstalter bewerben ihre Aktionen direkt; grosse Aggregatoren oder Affiliate-Programme, die international Boni vermitteln, gibt es nicht.

Was bringt der Kombiboost und ab welcher Anzahl Voraussagen greift er?

Der Boost stockt den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, jeweils mit Mindestquote 1.50 pro Auswahl. Bei einer 7er-Kombi mit Gesamtquote 8.00 und CHF 10 Einsatz steigt der ausgeschüttete Gewinn von CHF 80 auf CHF 84, weil 20 % des Nettogewinns von CHF 70 dazukommen. Bei einer 15er-Kombi verdoppelt sich der Nettogewinn, aber die Wahrscheinlichkeit, fünfzehnmal korrekt zu tippen, ist sehr klein — der Boost entlohnt den Ausnahmefall.

Wie lief die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien ab?

Zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 fanden sieben Aktionstage in den Stadien der National League statt. Wer innerhalb von 7 Tagen den dort verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion kombinierte Stadionbesuch, App-Eingabe und Kontostand und war exakt dosiert: kleines Total, klar befristet.

Welche Bedingungen gelten bei Spielguthaben, das als Aktion gutgeschrieben wird?

Spielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar; es muss zuerst eingesetzt werden, und Gewinne aus Wetten mit diesem Guthaben werden erst dann auszahlungsfähig. Bei Swisslos und Loterie Romande beträgt die Gültigkeit typischerweise 30 Tage; danach verfällt das Guthaben. Es kann nicht transferiert, nicht gegen Bargeld eingetauscht und nicht auf andere Konten übertragen werden.

Wie wird ein Gewinn aus einer Aktionswette ausbezahlt und auf welches Konto?

Gewinne bis CHF 1’000 landen direkt auf dem Wallet, Gewinne darüber werden auf das Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den eigenen Namen lautet. Bei Swisslos erfolgt die Überweisung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto; die Loterie Romande überweist auf die hinterlegte IBAN, in der Regel ebenfalls innert weniger Arbeitstage. Anonyme Konten oder Krypto-Auszahlungen sind ausgeschlossen, das BGS schreibt die Auszahlung auf ein Konto des Kontoinhabers vor (Art. 50 Abs. 2 VGS).

Was bedeuten Aktionen von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung für den Schutz der Wettenden?

Die Lizenz des Herkunftslandes gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Spielsperre, Verlustlimiten und Auszahlungswege richten sich nach den Regeln des Anbieters, nicht nach Schweizer Recht. Gewinne sind je nach Kanton voll einkommensteuerpflichtig. Werbung für solche Angebote ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die per DNS geblockt werden.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»