Spielwetten in der Schweiz – was erlaubt ist und wer es anbieten darf

Updated Oktober 2026
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Ein Fussball liegt am frühen Morgen auf dem Rasen eines leeren Fussballfeldes, dahinter eine kleine Tribüne und schneebedeckte Berge.

Wer in der Schweiz auf ein Sportereignis wettet, bewegt sich in einem eng umrissenen rechtlichen Rahmen. Nur zwei Veranstalterinnen dürfen Grossspiele anbieten, beide unterstehen der Eidgenössischen Spielbankenkommission? Nein, der Gespa – und beide führen Sportwetten unter eigenen Marken: Sporttip in der Deutschschweiz, Jouez Sport in der Romandie. Hier erfahren Sie, was das Geldspielgesetz erlaubt, wie die Selbstbeschränkung funktioniert und was ein Wettschein tatsächlich abwirft.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Stand der Daten: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa sowie die aktuellen Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalterinnen.

Die Rechtslage: Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf

Online Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel gemäss Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Zuständig für die Aufsicht ist nicht die ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt, sondern die Gespa – die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Das Geldspielkonkordat, das die interkantonale Zusammenarbeit regelt, ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Kugelschreiber liegen auf einem Holztisch neben einem Fenster mit Tageslicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine Bewilligung für Sportwetten braucht nach Art. 21–25 BGS zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel- bzw. Wettprodukt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt: die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip führt, sowie die Société de la Loterie de la Suisse Romande, die in der Romandie als Loterie Romande auftritt und ihre Sportwetten Jouez Sport nennt. Andere Inhaberinnen einer Schweizer Sportwettenbewilligung gibt es nicht; die Gespa publiziert keine Liste weiterer Lizenznehmer, weil es schlicht keine weiteren gibt.

Die interkantonale Vereinbarung als Grundlage

Beide Veranstalterinnen stützen sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Diese Vereinbarung legt fest, welche Kantone zusammen ein Vertragsgebiet bilden und wie die Reingewinne an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen fliessen. Art. 125 BGS schreibt diese Zweckbindung fest: ein nennenswerter Teil des Gewinns beider Veranstalterinnen geht zurück in die Kantone – Swisslos etwa hat 2025 insgesamt CHF 562 Mio. ausgeschüttet, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die unter anderem Swiss Olympic, den Schweizer Fussball und Eishockey sowie die Sporthilfe alimentiert. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio.; 2024 waren es CHF 122 Mio.

Was eine Schweizer Bewilligung tatsächlich bedeutet

Eine Schweizer Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Sie ist keine Anerkennung im Ausland und kein Freipass für andere Märkte; umgekehrt hat eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder sonst wo – in der Schweiz keinerlei Kraft. Wer bei einer inländischen Veranstalterin spielt, hat die volle Aufsicht der Gespa hinter sich, Zugang zum schweizweiten Spielsperren-Register und die Möglichkeit, sich an die Gespa zu wenden, falls etwas schiefläuft. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat nichts davon: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperre, keinen Schweizer Rekursweg. Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren; Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Diese Domains tauchen typischerweise innerhalb von Stunden unter neuem Namen wieder auf, ein Spiel, das in der Aufsichtspraxis als «Domain-Hopping» bezeichnet wird.

Für einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung werben ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft. Das Anbieten selbst ist nach Art. 130 BGS sogar eine Straftat – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft, aber Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Was darf gewettet werden – und was nicht

Das Wettangebot in der Schweiz ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Was dort nicht draufsteht, darf nicht angeboten werden. Qualifikationsrunden sind nur dann erlaubt, wenn sie explizit gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn gelistet; Rangwetten nur, wenn der Rang für die Qualifikation an einer internationalen Meisterschaft oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind generell nicht wettbar. Eckball- oder Kartenmärkte sucht man auf der Liste ebenso vergeblich wie einen Esports-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen.

Wetten auf Wettereignisse, politische Ereignisse oder Fernsehshows sind in der Schweiz nicht erlaubt – das Geldspielgesetz kennt den Begriff «Sportwette» und meint ihn wörtlich. Was virtuellen Sport angeht, ist die Lage nicht abschliessend geregelt; schweigen ist hier die einzig ehrliche Aussage.

Spielerschutz: Verlustlimiten, Pausen und Spielsperre

Wer bei einer Schweizer Veranstalterin wettet, ist nicht anonym und nicht schutzlos. Drei Instrumente prägen den Spielerschutz: selbst gesetzte Verlustlimiten, freiwillige Pausen und die Spielsperre, die in einem schweizweiten Register geführt wird. Alle drei setzen am Spielenden selbst an, nicht an der Veranstalterin – das Gesetz verlangt, dass die Spielerin oder der Spieler die Grenzen selbst zieht.

Eine Sanduhr steht auf einem Fensterbrett neben einer Tasse Tee, draussen dämmert es über einer ruhigen Strasse.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Verlustlimiten vor der ersten Wette

Bevor zum ersten Mal eine Sporttip-Wette platziert wird, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze pro Person liegt bei CHF 9’999; für Personen unter 21 Jahren gilt eine tiefere Limite von maximal CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – eine Bedenkzeit, die ein impulsives Hochsetzen verhindern soll. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Was einmal gesetzt ist, gilt als verbindliche Selbstverpflichtung; die Veranstalterin darf nicht eigenständig nach oben korrigieren.

Pausen und Spielsperre

Wer eine Pause braucht, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Wer sich dauerhaft ausschliessen will, wird in das schweizweite Spielsperren-Register eingetragen; diese Sperre gilt auch für Spielbanken einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach den Spielregeln erst nach einer Frist von drei Monaten auf Antrag bei einer Fachstelle wieder aufgehoben werden – die Aufhebung ist also kein simpler Knopfdruck, sondern ein Verfahren. Die Gespa verlangt nach Art. 89 VGS zudem, dass jede Veranstalterin eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten anbietet.

Wer ausgesperrt ist oder das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn – eine harte Konsequenz, die deutlich macht, dass die Sperre kein Papiertiger ist.

Testkäufe der Gespa 2025

Die Gespa testet den Vollzug an den Verkaufsstellen. Im Jahr 2025 wurde in 47,5 % von 200 Testfällen an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist fast die Hälfte – ein Befund, der zeigt, wie gross der Abstand zwischen gesetzlichem Anspruch und gelebter Praxis an den Schaltern noch ist. Wer den Schutz sucht, sollte ihn sich selbst geben: online registrieren, Verlustlimiten setzen, im Zweifel die Pause aktivieren.

Wer online überhaupt spielen darf

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis verifiziert; die Daten werden automatisch gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer kein Schweizer oder Liechtensteiner Wohnsitz hat, fällt durch dieses Raster – das ist gewollt, denn die Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und das Vertragsgebiet jedes Veranstalters ist klar definiert.

Wettangebot und Sportarten: Was auf dem Wettschein steht

Das Wettprogramm der beiden Schweizer Veranstalterinnen unterscheidet sich vom Angebot ausländischer Anbieter in einem zentralen Punkt: Es folgt einer geschlossenen Liste, die die Gespa führt. Die Liste ist lang genug, um Fussball, Eishockey, Tennis und viele andere Sportarten abzudecken, aber kurz genug, um Exoten wie Politikfeinheiten oder TV-Shows auszusperren.

Die reguläre Spielzeit als Rechnungsgrundlage

Bei Fussball umfasst die reguläre Spielzeit 90 Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächster Torschütze» wettet und das Spiel geht in die Verlängerung, bekommt eine Auswertung, die diese Trennung respektiert – die Quote wird so berechnet, als wäre nach 90 plus Nachspielzeit Schluss. Wer auf den Ausgang des Penaltyschiessens wettet, hat dies bewusst getan, und der Wettschein behandelt das Penaltyschiessen dann als eigenes Ereignis.

Livewetten und der Faktor Zeit

Livewetten sind erlaubt – das BGS kennt keine grundsätzliche Sperre bestimmter Live-Märkte. Eine Livewette wird aber nur dann gewertet, wenn sie vor dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wurde; Wetten, die zu spät kommen, werden mit Quote 1.00 gewertet, der Einsatz wird zurückerstattet. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann die Veranstalterin Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten, um keine Wetten auf den Ausgang zuzulassen, der gerade eingetreten ist. Eine Garantie, dass zu jedem Spielzeitpunkt ein Livewetten-Angebot steht, gibt es nicht: Die Veranstalterin kann Märkte schliessen, wenn das Geschehen es verlangt.

Eine Livewette wird unabhängig davon gewertet, ob das Ereignis tatsächlich live überträgt wird. Wer auf das nächste Tor wettet, bekommt das Resultat auch dann, wenn die Übertragung im Stadion selbst gerade ausgefallen ist.

Voneinander abhängige Ereignisse und der Bet-Builder

Wer auf mehrere Märkte desselben Spiels wetten will – etwa auf «Heimsieg» UND «über 2,5 Tore» – kann das nur über die «Bet-Builder-Funktion» der Veranstalterin tun. Nimmt die Veranstalterin eine solche Kombination versehentlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist kein Bug, sondern eine Regelung: Wetten auf untereinander abhängige Ausgänge desselben Ereignisses bergen für die Veranstalterin ein anderes Risikoprofil als unabhängige Wetten, und das Wettprogramm behandelt sie entsprechend.

Cash-Out: vorzeitig raus, aber nicht garantiert

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist möglich. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Wettgewinn bei natürlichem Ausgang, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von der Veranstalterin jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, besteht nicht. Wer Cash-Out als Notausgang versteht, sollte wissen, dass die Veranstalterin diese Tür schliessen kann, wann immer sie es für nötig hält.

Quotenboosts und Kombiboost

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzelne Voraussage; sie sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, mit denselben Limiten. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost ersatzlos.

Der Kombiboost ist eine eigene Mechanik: Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert – wer mehr setzt, bekommt nicht mehr Boost, sondern trägt das volle Risiko.

Die zwei Schweizer Veranstalterinnen im Vergleich

In der Schweiz gibt es für Sportwetten genau zwei Anbieter mit einer Bewilligung. Beide bedienen klar definierte Vertragsgebiete; einander konkurrenzieren tun sie sich auf dem Online-Markt nur am Rand, weil eine Online-Registrierung an den Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet gebunden ist. Wer in der Deutschschweiz wohnt, spielt bei Swisslos; wer in der Romandie wohnt, spielt bei Loterie Romande. Diese Trennung ist nicht wirtschaftlich, sondern gesetzlich geregelt.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung von 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Markennamen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein – also den grössten Teil der Deutschschweiz plus die italienischsprachige Schweiz und das angrenzende Fürstentum.

Das Wettangebot ist das von Sporttip gewohnte: Prematch und Live, Einzel- und Kombiwetten, Systemwetten, Cash-Out als vollständiges Cash-Out, Kombiboost, Quoten- und Profitboosts. Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette: CHF 1. Höchsteinsatz: CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Die Veranstalterin kann diese Limite jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer auf eine höhere Limite angewiesen ist, hat im Schweizer Markt keine andere Adresse.

Die Online-Teilnahme ist an Schweizer oder Liechtensteiner Wohnsitz gebunden, Volljährigkeit, keine bestehende Spielsperre. Die Identitätsprüfung läuft per Ausweis-Upload und automatischem Datenbankabgleich. Das Wallet lässt sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab CHF 20 aufladen, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen; der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als Zahlungsart verfügbar; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Auszahlungen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen sind zweimal pro Jahr gratis, ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen fällt eine Kommission von 3 % an; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Wettschein werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Wetten können online über Swisslos oder die Sporttip App (iOS, Android) abgegeben werden; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist ein nützlicher Brückenschlag zwischen Online und stationärem Vertrieb – wer den Wettschein lieber in der Hand hält, kann ihn an der Verkaufsstelle abgeben.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; 2’350 Verkaufsstellen betreuen die Romandie, 221 Mitarbeitende sind bei der Loterie Romande beschäftigt. Das Vertragsgebiet ist deutlich kleiner als das von Swisslos, aber in sich geschlossen: Wer in Genf wohnt, kann nicht online bei Sporttip spielen, sondern nur bei Jouez Sport.

Auch Jouez Sport arbeitet mit den vom BGS vorgeschriebenen Spielerschutz-Instrumenten: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden, Spielsperre im schweizweiten Register. Die Auszahlungsmechanik folgt demselben Muster wie bei Swisslos – Auszahlung auf das eigene Bank- oder Postkonto, keine anonymen Auszahlungen, keine Krypto-Auszahlungen.

Was die zwei trennt – und was sie verbindet

Beide Veranstalterinnen sind Grossspiel-Veranstalterinnen unter dem BGS, beide haben dieselbe Spielbewilligungs-Architektur, beide bedienen klar definierte Vertragsgebiete. Sie unterscheiden sich im Markennamen (Sporttip vs. Jouez Sport), in der Sprache des Wettprogramms und in der Grösse des Vertragsgebiets – Swisslos bedient mehr als doppelt so viele Kantone wie die Loterie Romande. Wer als Spielerin oder Spieler die Wahl hat, wählt nach dem Wohnsitz, nicht nach dem Angebot, denn das Vertragsgebiet bestimmt, bei wem man sich registrieren darf.

In der Spielmechanik selbst gibt es wenig Unterschied: Beide setzen dieselben Verlustlimiten, dieselbe Spielsperre, dieselbe Quotierungslogik. Die Sporttip-App existiert als Pendant zu einer eigenen Mobil-Lösung der Loterie Romande; das Sporttip-Cash-Out-Modell findet sich in ähnlicher Form bei Jouez Sport.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Neben den zwei bewilligten Veranstalterinnen existiert ein ganzer Kosmos ausländischer Marken, die Schweizer Spielerinnen und Spieler aus dem Internet kennen – Duelbits, bet-at-home, Bettilt, Sportaza, Roobet, Pribet, Betscore, 20Bet. Keine dieser Marken hat eine Schweizer Bewilligung. Ihre Lizenzen – wo immer sie ausgestellt sind – haben in der Schweiz keine Kraft, weil Art. 4 BGS die Bewilligung an den Schweizer Kontext bindet. Diese Marken sind nicht an das Schweizer Spielsperren-Register angeschlossen, nicht an die Schweizer Aufsicht, nicht an den Schweizer Rekursweg. Wer dort spielt, tut das ohne den Schutzrahmen, den das BGS den Schweizer Spielerinnen und Spielern gibt – und mit dem Risiko, dass Gewinne in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Domains dieser Anbieter können auf der Sperrliste der Gespa landen, was die Erreichbarkeit von Schweizer IP-Adressen aus blockiert.

Wer mit einer dieser Marken liebäugelt, sollte zwei Dinge im Auge behalten: die fehlende Schweizer Aufsicht und die fehlende Anbindung an die Spielsperre. Eine Selbstsperre bei einem ausländischen Anbieter hindert diesen Anbieter nicht, weiter Werbung zu schicken – und hindert die Schweizer Veranstalterinnen nicht, ihm ein Konto zu eröffnen, falls die Selbstsperre dort nicht eingetragen ist.

Was eine Wette wirklich kostet: die Auszahlungsquote

Eine Wette ist kein Gewinnversprechen, sondern ein Vertrag mit zwei möglichen Ausgängen – und einem Preis, den die Veranstalterin in jede Quote einbaut. Wer die Mechanik nicht kennt, sieht nur die Zahl vor dem Komma; wer sie kennt, sieht den Schnitt, den der Anbieter macht. Das gilt unabhängig davon, ob man bei Swisslos, bei Loterie Romande oder bei einem ausländischen Anbieter wettet, aber in unterschiedlichem Ausmass.

Was Quote und Einsatz ergeben

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombiwette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Wette zu CHF 10 auf eine Einzelquote von 1.85 wirft also CHF 18.50 aus (10 × 1.85 = 18.50), genauer gesagt CHF 18.50; eine Kombiwette aus drei Quoten 1.50 × 1.80 × 2.00 = 5.40, bei CHF 5 Einsatz also CHF 27.00.

Das ist die einfache Arithmetik. Sie zeigt, wie viel Geld bei einem Gewinn zurückkommt – und genau das, nicht mehr. Wie wahrscheinlich der Gewinn ist, sagt sie nicht. Eine hohe Quote ist kein Indikator für eine hohe Gewinnwahrscheinlichkeit; sie ist ein Indikator dafür, dass die Veranstalterin diesen Ausgang für unwahrscheinlich hält und im Gewinnfall viel zahlt.

Was die Auszahlungsquote über das Geschäft sagt

Die Auszahlungsquote (im Marktjargon Quotenschlüssel) ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt langfristig an die Wettenden zurückgibt. Für einen Zwei-Wege-Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 berechnet sie sich als 1 / (1/1.90 + 1/1.90). Das ergibt: 1 / (0.5263 + 0.5263) = 1 / 1.0526 = 0.9500 – also eine Auszahlungsquote von rund 95 %. Die Marge, also das, was die Veranstalterin pro eingesetzten Franken im Schnitt behält, ist 100 % − 95 % = 5 %.

Eine Marge von rund 5 % für ein 1.90/1.90-Beispiel ist ein typischer Wert für ein Grossspiel-Markt mit moderatem Wettbewerbsdruck. Konkrete Preise für einzelne Events schwanken: Top-Spiele können enger quotiert sein (Marge 3–4 %), Randmärkte weiter (Marge 8–10 %). Wer die Marge eines Markts kennt, weiss, was das Wetten auf Dauer kostet – und das ist unabhängig davon, ob die einzelne Wette gewinnt oder verliert.

Was hier nicht behauptet wird: dass diese Marge für jeden Markt, jede Sportart und jede Veranstalterin gleich wäre. Sie ist ein Beispiel für einen Zwei-Wege-Markt mit den angenommenen Quoten 1.90/1.90, nicht mehr. Wer die Marge eines konkreten Markts prüfen will, rechnet sie selbst nach.

Die zehn Anbieter im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt die zwei bewilligten Schweizer Veranstalterinnen und die ausländischen Anbieter, die im Schweizer Markt sichtbar sind, aber keine Schweizer Bewilligung haben. Die Sortierung folgt dem Kriterium «Schweizer Bewilligung: ja oder nein». Die Spalten sind so gewählt, dass die Trennung der beiden Gruppen in einer Zeile sichtbar wird.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip ja Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel) – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport ja Société de la Loterie de la Suisse Romande (Lausanne) – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa
Duelbits nein keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
bet-at-home nein keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
Bettilt nein keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
Sportaza nein keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
Roobet nein keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
Pribet nein keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
Betscore nein keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
20Bet nein keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz

Die Tabelle zeigt, was sich aus dem Geldspielgesetz direkt ergibt: Eine Schweizer Bewilligung haben genau zwei Anbieter, und diese zwei bedienen je ihr eigenes Vertragsgebiet. Alle übrigen sind aus dem Ausland erreichbar, aber rechtlich ungeschützt im Schweizer Sinn.

Wie ein Wettschein entsteht – und was im Streitfall gilt

Wer online wettet, gibt einen Wettschein ab. Der Wettschein ist ein Vertrag zwischen Veranstalterin und Spielendem; was darauf steht, gilt. Was nicht darauf steht, gilt nicht.

Pflichtangaben auf dem Wettschein

Auf dem Wettschein stehen das Wettereignis, die Wettart (Einzel-, Kombi-, Systemwette), die Quote zum Zeitpunkt der Wettabgabe, der mögliche Gewinn, der Einsatz und die Spielregel-Version. Der Wettschein wird mit Annahme durch die Veranstalterin verbindlich; eine Annahme kann verweigert werden, etwa wenn die Quote zwischen Anzeige und Annahme verändert wurde oder der Markt in der Zwischenzeit geschlossen wurde. Eine Wette über der Höchsteinsatzlimite wird nicht angenommen; ein technischer Fehler bei der Quotenberechnung berechtigt die Veranstalterin, die Wette für ungültig zu erklären.

Was passiert, wenn das Ereignis abgesagt wird

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, die übrigen Voraussagen behalten ihre Quote. Wer also auf «Heimsieg und über 2,5 Tore» gewettet hat und das Spiel wird abgesagt, bekommt seine Einzelwette zurück, und die Kombiwette reduziert sich auf die verbleibende Voraussage mit Quote 1.00 – der Einsatz wird zurückerstattet, kein Gewinn, kein Verlust.

Verjährung von Gewinnen

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Veranstalterin. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer länger als ein halbes Jahr mit dem Einlösen wartet, verliert den Anspruch; das ist die Konsequenz einer langen Gültigkeitsdauer des Wettscheins, die viele Spielende nicht auf dem Schirm haben.

Steuern: Was vom Gewinn übrig bleibt

Sportwetten-Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz grundsätzlich einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die bundesrechtliche Schwelle liegt seit 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025 waren es CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle weicht davon ab, daher der Hinweis «je nach Kanton». Über der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann.

Ein typischer Sportwetten-Gewinn liegt weit unter dieser Schwelle. Der weitaus grösste Teil aller Spielenden sieht nie einen Gewinn in dieser Grössenordnung, also nie Verrechnungssteuer und in aller Regel keine Einkommensteuer auf den Wettgewinn. Wer einen aussergewöhnlichen Gewinn einfährt, sollte den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen; die Auskunft ist Sache der Fachleute, nicht der Wettanbieterin.

Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis ist nicht einheitlich. Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Andere Kantone handhaben das milder, einige ebenfalls streng. Die Faustregel: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, fragt seinen Kanton.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz, wie sie in anderen Jurisdiktionen existiert, gibt es in der Schweiz nicht. Der Einsatz ist voll und ganz das, was auf dem Wettschein steht.

Werbung und Boni: Was die Veranstalterinnen dürfen – und was nicht

Werbung für Geldspiele darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet werden (Art. 74 BGS). Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Glücksspiele ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die genauen Bonus-Bedingungen kommen nur aus den Spielregeln der jeweiligen Veranstalterin – und die sind im Sporttip-Kombiboost, bei den Quotenboosts und im Sporttip-Cash-Out-Modell klar geregelt.

Eine Werbezeit-Beschränkung, wie sie in anderen Ländern existiert, kennt das BGS nicht. Die Veranstalterinnen dürfen zu jeder Tageszeit werben, solange die Werbung nicht auf Minderjährige zielt. Promo-Codes, wie sie ausländische Anbieter einsetzen, sind im Schweizer bewilligten Markt kein übliches Instrument – wer einen solchen Code von einer Schweizer Veranstalterin bekommt, sollte ihn gegen die Spielregeln prüfen.

Wettanbieter in der Schweiz: die zwei verlässlichen Adressen

Wer in der Schweiz legal auf Sportereignisse wetten will, hat zwei Adressen: Swisslos Sporttip für die Deutschschweiz, den Kanton Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande Jouez Sport für die Westschweiz. Beide stehen unter der Aufsicht der Gespa, beide haben die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung, beide sind an die interkantonale Vereinbarung von 2019 gebunden, beide führen die Spielgewinne an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen ab.

Was die zwei nicht sind: ein Wetten wie bei einem ausländischen Anbieter. Die Wettauswahl folgt einer geschlossenen Liste, die Höchsteinsätze sind mit CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette moderat, das Cash-Out-Modell ist vollständig, nicht teilweise, und kann von der Veranstalterin jederzeit zurückgezogen werden. Wer diese Einschränkungen als lästig empfindet, sollte sich fragen, was er dafür bekommt: eine Schweizer Aufsicht, ein schweizweites Spielsperren-Register, einen Schweizer Rekursweg und die Sicherheit, dass das Geld, das auf dem Wallet liegt, an ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen ausgezahlt wird – nicht an eine Krypto-Wallet, nicht an eine Drittperson.

Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, bekommt das alles nicht. Er bekommt aber möglicherweise ein breiteres Wettprogramm, höhere Einsatzlimite, andere Bonus-Modelle und eine andere Zahlungsabwicklung. Diese Vorteile stehen in einem anderen rechtlichen Rahmen, mit weniger Aufsicht und ohne Schweizer Spielsperre. Wer das bewusst wählt, wählt es gegen den Schutz des BGS – und mit dem Wissen, dass die Gespa diese Domains auf die Sperrliste setzen kann.

Häufige Fragen

Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten. Beide haben eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Ausländische Anbieter mit Lizenzen aus anderen Ländern haben in der Schweiz keine Kraft; Art. 4 BGS bindet die Bewilligung an den Schweizer Kontext.

Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?

Eine Schweizer Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Sie ist keine Anerkennung im Ausland und kein Schweizer Marktzugang für ausländische Lizenzen. Wer bei einer Schweizer Veranstalterin spielt, hat die Schweizer Aufsicht hinter sich; wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat in der Schweiz keinen Schutz, keine Anbindung an die Spielsperre und keinen Schweizer Rekursweg.

Wie funktionieren die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen?

Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, maximal CHF 9’999 pro Person und Zeitraum, für unter 21-Jährige maximal CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – eine Bedenkzeit gegen impulsive Hochsetzungen. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote. Bei einer Kombiwette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Eine Wette zu CHF 10 auf Quote 1.85 wirft also CHF 18.50 aus; eine Kombiwette aus drei Quoten 1.50, 1.80 und 2.00 hat die Gesamtquote 5.40 und wirft bei CHF 5 Einsatz CHF 27.00 aus. Der Betrag wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Was geschieht mit einer Wette, wenn das Wettereignis abgesagt wird?

Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Der Einsatz wird in beiden Fällen zurückerstattet – kein Gewinn, kein Verlust. Bei Turnieren gilt eine analoge Regelung im Rahmen des Turnierzeitplans.

Wie lässt sich eine Spielsperre einrichten und wie lange gilt sie?

Eine produktbezogene Pause lässt sich bei Swisslos für 1 bis 180 Tage selbst einrichten, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich und erfolgt im Verfahren mit einer Fachstelle.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»