Gratiswetten bei Schweizer Wettanbietern – was eine Freiwette wirklich wert ist
Ladevorgang...
Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig, da Sportwetten ein Grossspiel sind und unter das Geldspielgesetz fallen).
Eine Gratiswette sieht auf den ersten Blick nach einem Geschenk aus, doch das Gesetz stellt sie unter denselben Vorbehalt wie einen Bonus. In der Schweiz darf sie überhaupt nur angeboten werden, wenn die Aufsichtsbehörde vorgängig eingewilligt hat. Genau deshalb beschränkt sich das Angebot im Inland auf zwei Veranstalter, und genau deshalb lohnt es sich, genauer hinzusehen, bevor man sich auf einen Bonus stürzt oder einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nutzt.
Rechtslage: warum eine Gratiswette in der Schweiz eine Bewilligung braucht
Das Geldspielgesetz und die Rolle der Gespa
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019). Die Aufsicht darüber hat die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur die Spielbanken beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die kantonale Konkordatslösung (Geldspielkonkordat) trat am 1. Januar 2021 in Kraft, und die Gespa hat seither den Vollzug in der ganzen Schweiz inne.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos (mit dem Produkt Sporttip) und die Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport). Es gibt keine weiteren bewilligten Online-Wettanbieter in der Schweiz, und die Gespa führt auch keine solche Liste. Sie veröffentlicht lediglich die Sperrliste ausländischer Domains, die über DNS von den Schweizer Telekomanbietern blockiert werden.
Was darf überhaupt angeboten werden
Der erlaubte Angebotsrahmen ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten sind nur dann zulässig, wenn sie auf der Liste stehen. Eckball- und Kartenmärkte sowie ein Esports-Bereich fehlen auf der Liste. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung der Gespa hält. Das Gesetz schränkt bestimmte Live-Märkte nicht zusätzlich ein. Cash-Out ist nicht reguliert; es gilt als Feature des jeweiligen Anbieters und wird nach dessen Regeln angeboten. Zu virtuellen Sportwetten ist die Stempelage bekannt. Esports erscheint nicht auf der Gespa-Liste, weshalb ein Schweizer Veranstalter kein Esports-Programm anbieten kann.
Wer bei einem bewilligten Anbieter mitmachen darf
Eine Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird per Ausweis-Upload und Adressabgleich verifiziert. Bei Sporttip stehen Wetten ebenfalls Personen ab 18 offen; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Werbung und Gratiswetten unter dem BGS
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben sind nach Art. 75 Abs. II BGS ebenfalls bewilligungspflichtig: sie brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erteilt, Swisslos deren 8. Was ein konkreter Anbieter an Bonus und Bedingungen führt, steht allein in dessen eigenen Teilnahmebedingungen.
Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz bedeutet
Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber seine Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Konsumentenschutz und keine faire Spielkontrolle. Domains ausländischer Anbieter landen auf der Gespa-Sperrliste und werden per DNS blockiert; die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Gespa ersetzt blockierte Domains innert Stunden. Das ist die nüchterne Bilanz: «offshore» bedeutet keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, ausländische Gewinne werden nach kantonaler Praxis besteuert; «bewilligt» bedeutet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Sport- und Marktliste, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung.
Spielerschutz: Limiten und Sperren gelten auch mit einer Freiwette
Verlustlimiten, Einzahlungslimiten und ihre Fristen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze pro Periode liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Das BGS schreibt eine Maximalwert-Pflicht für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust vor (Art. 87 VGS); eine Senkung muss sofort wirken, eine Erhöhung gesetzlich erst nach 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande setzen in den eigenen Bedingungen 72 Stunden. Einen fixen staatlichen Einzahlungsdeckel für alle Spieler gibt es in der Schweiz nicht.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tagen und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Swisslos lässt das Wallet mit Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab CHF 20 aufladen; auch hier sind in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt.
Spielsperren und das gemeinsame Register
Swisslos lässt den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das BGS regelt Spielsperren in Art. 80–82: ausgeschlossen werden überschuldete oder spielsüchtige Personen und solche, die sich selbst ausschliessen wollen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Realität an den Verkaufsstellen
Die Gespa führt Testkäufe durch. Im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das gehört in jede ehrliche Einordnung des bewilligten Marktes, und es relativiert das Bild eines lückenlos geschützten Vertriebs.
Was eine Gratiswette ist: Mechanik, Mindestquoten, Fristen
Der eine Satz, der die meisten Missverständnisse auflöst
Eine Gratiswette ist ein Einsatz, der nicht zurückbezahlt wird. Wer auf Quote 2.50 mit einer Freiwette von CHF 10 richtig liegt, sieht am Ende den Gewinn von CHF 25 auf dem Konto, nicht den Einsatz zurück. Genau das unterscheidet sie von einer «normalen» Wette, bei der Einsatz mal Quote als Bruttogewinn ausgezahlt wird. Bei Swisslos wird der Gewinnbetrag einer Wette zunächst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Wie der Wert einer Freiwette zustande kommt
Der Wert einer Freiwette hängt von zwei Grössen ab: der Quote, auf die sie gesetzt wird, und der Auszahlungsquote (auch Quotenschlüssel) des Marktes. Bei einer Quote von 2.50 und einem Markt, der 95 % der Einsätze als Gewinne ausschüttet, liegt der durchschnittliche Wert einer CHF-10-Freiwette bei etwa CHF 9,75 – nicht bei den CHF 15, die eine Werbung suggeriert, falls die gleiche Wette platziert würde. Bei höheren Quoten steigt der Wert, bei sehr tiefen Quoten sinkt er; bei sehr hohen Quoten kann er den Nominalbetrag der Freiwette sogar übersteigen, weil der relative Gewinn gross wird, gleichzeitig aber die Trefferwahrscheinlichkeit klein ist.
Eine einfache Rechnung zeigt das: bei einer Quote von 1.90 und einem Markt mit 95 % Auszahlungsquote liegt der Erwartungswert einer CHF-10-Freiwette bei rund CHF 4,75. Das ist die nüchterne Grösse, mit der ein Bonus beurteilt werden sollte, nicht der Nominalbetrag, der auf der Werbung steht.
Der Sporttip-Kombiboost als Beispiel
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und nur für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Auf den Nettogewinn gibt es einen Bonus von 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Sowohl der Einsatz als auch die Gewinnerhöhung sind limitiert. Es ist keine «Gratiswette» im engeren Sinne, sondern eine Gewinnaufstockung – das ist die saubere Einordnung.
Quoten- und Profitboosts
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, sind in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Damit sind sie kein dauerhaft besserer Preis, sondern ein einmaliges Zuckerli.
Fristen und Auszahlungsregeln
Das ist eine von mehreren Gratisaktionen, die die Loterie Romande zeitlich befristet durchführt, um Spielern ein kleines Guthaben ohne Auszahlungsanspruch anzubieten. Wie bei allen bewilligten Aktionen in der Schweiz sind der Betrag niedrig und die Fristen kurz.
Was bei einer Gratiswette ausgezahlt wird – und was nicht
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande auszahlbar. Swisslos zahlt Spielguthaben zweimal innert 365 Tagen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen – beides gilt nur für Gewinne aus echten Wetten, nicht für Gratisspielguthaben.
Das Ranking: die zehn Anbieter im Vergleich
Was die Tabelle zeigt – und was nicht
Im Abschnitt «Das Ranking: die zehn Anbieter im Vergleich» stehen die zehn für diesen Vergleich ausgewählten Anbieter. Zwei davon sind die einzigen in der Schweiz bewilligten Sportwetten-Veranstalter; die übrigen acht sind ausländische Marken, die zwar auf dem Markt auftauchen, in der Schweiz aber keine Bewilligung haben. Die Spalten halten nur fest, was die Faktenlage trägt: Markenname, Bewilligungsstatus in der Schweiz und der genannte Veranstalter beziehungsweise die ausgewiesene Lizenz. Alles andere – Bonusbedingungen, Quotenboosts, Mindestquoten, Auszahlungszeiten – würde die Tabelle mit leeren Zellen füllen und dem Leser nichts sagen.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja (Gespa, BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja (Gespa, BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande (Loterie Romande) |
| Betwinner | nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz laut Anbieterangabe: nicht feststellbar; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz laut Anbieterangabe: nicht feststellbar; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetFury | nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz laut Anbieterangabe: nicht feststellbar; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Roobet | nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz laut Anbieterangabe: nicht feststellbar; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz laut Anbieterangabe: nicht feststellbar; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Funbet | nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz laut Anbieterangabe: nicht feststellbar; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz laut Anbieterangabe: nicht feststellbar; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz laut Anbieterangabe: nicht feststellbar; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle trägt absichtlich nur drei Spalten. Ein zweiter Blick zeigt: ein «ja» in Spalte zwei steht für eine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, und das hat Folgen, die kein Bonus-Versprechen eines anderen Anbieters aufwiegt. Ein «nein» steht für eine ausländische Domain, die jederzeit auf der Gespa-Sperrliste landen kann.
Wie die zehn Anbieter zueinander stehen
Die zwei bewilligten Marken teilen sich den Markt und die Schweiz geografisch auf: Swisslos mit Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen, in Tessin und in Liechtenstein; die Loterie Romande mit Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann kein Konto bei der Loterie Romande eröffnen, und umgekehrt. Die acht ausländischen Marken werben international, haben in der Schweiz aber keine Wirkung: eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland deckt das Schweizer Recht nicht ab, die Spieler haben keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Sie sind in dieser Tabelle der Vollständigkeit halber aufgeführt, weil Schweizer Spieler ihnen im Internet begegnen; sie sind keine Alternative zum bewilligten Markt, sie sind ein anderes Risiko.
Was die Leserin und der Leser aus der Tabelle mitnehmen
Wer in der Schweiz online Sportwetten abschliessen will, hat faktisch zwei seriöse Türen. Beide verlangen die Verifizierung der Identität, das Setzen von Limiten und einen Wohnsitz im Vertragsgebiet. Beide haben ein kleines, bewilligungspflichtiges Programm an Gratisaktionen, das in Franken wenige Dutzend, meist einstellig, ausmacht und zeitlich eng befristet ist. Wer eine ausländische Plattform wählt, hat keinen dieser Schutzmechanismen und keine einklagbare Rechnung in der Schweiz.
Die Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip – die Deutschschweizer Veranstalterin
Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Sporttip verlangt vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000), eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und es kann zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Eine Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 und stockt den Nettogewinn gestaffelt auf: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quotenboosts gibt es nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines Ereignisses prozentual, beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei Cash-Out verfällt der Boost. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie für jeden Markt.
Die Quote und der Gewinn folgen einer einfachen Regel: Gewinn = Einsatz × Quote, bei Kombiwetten mit der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, gerundet auf 5 Rappen. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs werden mit Quote 1.00 gewertet, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Sporttip-Wetten gibt es ab CHF 1 bis höchstens CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bis höchstens CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Wird ein Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntgabe der Wettauswertung geltend gemacht, verfällt er zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Für die Leserin und den Leser ist Sporttip die richtige Adresse, wenn man in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und einen bewilligten Anbieter mit vollem Schweizer Spielerschutz sucht. Wer eine ausländische Plattform mit einem vermeintlich grösseren Bonus sucht, ist hier falsch – der ist in der Schweiz nicht verfügbar und nicht legal.
Loterie Romande Jouez Sport – die Westschweizer Veranstalterin
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ihr Sportwetten-Produkt heisst Jouez Sport und wird in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura angeboten. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen; alle anderen können es nicht.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Wer in einem Westschweizer Stadion ein Eishockeyspiel besucht und danach online ein Konto führt, kann an solchen zeitlich befristeten Aktionen teilnehmen, sofern der Code innerhalb der vorgegebenen Frist im verifizierten Konto eingegeben wird. Auch hier gilt: Das Guthaben ist an Bedingungen geknüpft und nicht auszahlbar.
Für die Leserin und den Leser ist Jouez Sport die richtige Adresse, wenn man in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt und einen bewilligten Anbieter mit dem vollen Schweizer Spielerschutzrahmen sucht. Wer ein grösseres Werbeversprechen, einen Code ohne Eintrittskarte oder eine Auszahlung von Bonusguthaben erwartet, ist bei der Loterie Romande falsch – das ist in der Schweiz nicht bewilligungsfähig.
Betwinner – ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz, wie sie der Anbieter ausweist, ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Das heisst: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, ausländische Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerpraxis. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen, die Schweizer Telekomanbieter blockieren sie per DNS.
Für die Leserin und den Leser ist Betwinner die falsche Wahl, wenn man in der Schweiz wohnt. Wer sie trotzdem nutzt, spielt ausserhalb des bewilligten Marktes, ohne Schutzmechanismen und mit dem Risiko, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
WirWetten – ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei allen ausländischen Marken in diesem Vergleich gilt: Eine Lizenz aus dem Ausland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter unterliegt nicht der Schweizer Aufsicht.
Für die Leserin und den Leser ist WirWetten die falsche Wahl, wenn man in der Schweiz wohnt. Der bewilligte Schweizer Markt mit seinen zwei Veranstaltern ist nicht beliebig erweiterbar, und kein ausländischer Anbieter kann ihn ersetzen.
BetFury – ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
BetFury ist ebenfalls ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es gelten die gleichen Einschränkungen wie bei anderen nicht bewilligten Marken: keine Schweizer Lizenz, keine Aufsicht durch die Gespa.
Für die Leserin und den Leser ist BetFury die falsche Wahl, wenn man in der Schweiz wohnt. Der Markenname hat keinen Wert, solange er nicht durch die Schweizer Bewilligung gedeckt ist.
Roobet – ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Roobet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine Schweizer Lizenz existiert nicht, der Anbieter unterliegt nicht der Schweizer Aufsicht.
Für die Leserin und den Leser gilt bei Roobet wie bei den anderen ausländischen Marken: Wer in der Schweiz wohnt, spielt hier ausserhalb des bewilligten Marktes. Auch hier gilt, dass keine Schweizer Bewilligung vorliegt und der Krypto-zentrierte Auftritt daran nichts ändert.
1xBet – ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
1xBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung.
Auch 1xBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das Werbeversprechen spielt hier keine Rolle, da der gesetzliche Schutzrahmen fehlt.
Funbet – ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Funbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung.
Bei Funbet gilt dasselbe wie bei anderen Anbietern ohne Schweizer Lizenz: Es fehlt der Schutz, den das Schweizer Geldspielgesetz bietet. Der Name verspricht Spass, der Schweizer Rahmen verlangt jedoch Sicherheit.
Rainbet – ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung.
Rainbet ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung tätig. Wer nach einem legalen und bewilligungsfähigen Angebot sucht, findet dieses nur bei den beiden Schweizer Veranstaltern.
22Bet – ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
22Bet ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung tätig. Es fehlt die Grundlage nach BGS, was bedeutet, dass der Schweizer Schutzrahmen nicht greift.
Bei 22Bet wiederholt sich die Sachlage, die für alle hier genannten ausländischen Marken gilt: Es fehlt der Schutz, keine Schweizer Bewilligung, und der Anbieter unterliegt nicht der Aufsicht der Gespa.
Grundlagen und Einordnung: wie Bonus, Markt und Aktion zusammenhängen
Der Bonus allein sagt nichts über seinen Wert
Eine Gratiswette von CHF 10 ist nicht gleich CHF 10 wert. Der wahre Wert hängt davon ab, auf welche Quote sie gesetzt wird und wie der Markt auszahlt. Bei einer Quote von 1.90 und einer Auszahlungsquote des Marktes von 95 % liegt der durchschnittliche Wert der CHF-10-Freiwette bei rund CHF 4,75 – das ist die Zahl, mit der ein Bonus verglichen werden sollte, nicht der Nominalbetrag auf der Werbung. Bei höheren Quoten steigt der Wert; bei niedrigeren Quoten fällt er. Wer die Werbung auf den Nominalbetrag reduziert, übersieht diesen Mechanismus.

Bei der Schweizer Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» waren es genau CHF 10, nicht auszahlbar, 30 Tage gültig. Die Aktion verlangte zudem den Stadionbesuch und einen Code innert 7 Tagen, was sie zu einer Aktion mit klarem Anlass machte. Wer sie nutzte, bekam ein kleines Spielguthaben, kein Geld. Wer das Spielguthaben später auszahlen wollte, konnte es nicht.
Der Markt und seine Auszahlungsquote
Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den ein Anbieter langfristig an die Wettenden zurückgibt. Sie wird aus den Quoten aller möglichen Ausgänge berechnet: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge des Anbieters ist das, was übrig bleibt: 100 % minus Auszahlungsquote. Eine Auszahlungsquote von 95 % entspricht einer Marge von 5 %. Die Marge sitzt in jedem Preis, und sie entscheidet, wie viel von einem Einsatz langfristig beim Anbieter bleibt. Eine Freiwette folgt derselben Mechanik, nur dass der «Einsatz» nicht vom Wettenden, sondern vom Anbieter kommt.
Warum der Einsatz nicht zurückkommt
Das ist der entscheidende Unterschied zwischen einer «richtigen» Wette und einer Freiwette: bei einer richtigen Wette bekommt die Wettende Einsatz × Quote als Bruttogewinn, bei einer Freiwette nur den Gewinn ohne den Einsatz. Wer das einmal verstanden hat, versteht auch, warum eine Freiwette mit hoher Quote mehr wert ist als eine mit niedriger Quote: der Gewinn ist bei hoher Quote grösser, und der fehlende Einsatz fällt weniger ins Gewicht.
Der Kombiboost im Vergleich zur Freiwette
Der Sporttip-Kombiboost ist keine Gratiswette, sondern eine Gewinnaufstockung. Er gilt nur online, nur für Prematch-, Live- und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 und stockt den Nettogewinn gestaffelt auf. Wer eine 4er-Kombi mit Quote 1.50 pro Voraussage trifft, bekommt 5 % Bonus auf den Nettogewinn; wer eine 15er-Kombi trifft, bekommt den Nettogewinn verdoppelt. Der Boost ist einmalig pro Wettende nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei Cash-Out verfällt er. Wer den Kombiboost mit einer Gratiswette verwechselt, vergleicht zwei Paar Schuhe: der eine ist ein Gewinnzuschlag, die andere ein verlorener Einsatz mit Gewinnchance.
Was eine Aktion wirklich kostet
Eine Aktion kostet nicht das, was die Werbung verspricht, sondern das, was sie an Bedingungen verlangt. Bei einer Freiwette von CHF 10 mit Quote 1.90 ist es nicht CHF 10 minus erwarteter Gewinn, sondern CHF 10 mal die Wahrscheinlichkeit, dass die Wette verloren geht, plus der entgangene Einsatz im Gewinnfall. Bei einer 95 %-Auszahlungsquote und einer Wette auf zwei Ausgänge mit Quote 1.90 / 1.90 liegt der erwartete Verlust bei rund 50 Rappen pro Franken Freiwette – und das ist der Preis, den der Anbieter im Schnitt dafür zahlt, dass die Wettende überhaupt spielt. Wer eine Aktion annimmt, sollte wissen, was sie im Schnitt kostet.
Besteuerung von Gewinnen aus bewilligten und nicht bewilligten Anbietern
Gewinne aus Schweizer Grossspielen
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind nach dem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; das ESTV nennt Sportwetten explizit. Der Bund hat den Schwellenwert auf CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 festgelegt (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Oberhalb der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab; je nach Kanton liegt er tiefer oder gleich hoch. Für die allermeisten Sportwetterinnen und Sportwetter ist das akademisch, weil sie weit unter dem Schwellenwert bleiben.
Gewinne aus ausländischen Anbietern
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer. Dafür wenden einige Kantone die ausländischen Gewinne als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Der Kanton Thurgau zum Beispiel besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen. Die kantonale Praxis ist unterschiedlich, und das Steuerrecht ist nicht der Ort für pauschale Aussagen. Wer einen grösseren Betrag aus einem ausländischen Anbieter gewinnt, fragt seinen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Wie sich Lesende orientieren: eine kurze Gebrauchsanweisung
Wer eine bewilligte Aktion will
Wer in der Schweiz wohnt und eine bewilligte Aktion sucht, hat zwei Adressen: Swisslos für die Deutschschweiz und das Tessin sowie Liechtenstein, die Loterie Romande für die Westschweiz. Die Aktionen sind klein und kurz. Wer eine Freiwette von CHF 10 oder einen Bonus von wenigen Prozentpunkten auf eine Kombiwette erwartet, ist richtig. Wer eine grosse Willkommensaktion, einen hohen Einzahlungsbonus oder einen Code ohne Eintrittskarte erwartet, ist im bewilligten Markt falsch und hat in der Schweiz keine andere Wahl.
Wer eine ausländische Plattform in Betracht zieht
Wer eine ausländische Plattform nutzt, tut dies ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens. Die Konsequenzen sind bekannt: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Einziehung von Einsätzen und Gewinnen im Verfahren gegen den Anbieter, ausländische Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerpraxis, die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Wer diese Plattformen trotzdem nutzt, sollte sich bewusst sein, dass der Schutz, den ein bewilligte Anbieter bietet, dort nicht existiert.
Wer eine Aktion bewerten will
Wer eine Aktion bewerten will, schaut nicht auf den Nominalbetrag, sondern auf die Quote, die Mindestquote, die Frist, das Auszahlungs- oder Umsatz-Ziel und die Marktbreite. Eine Freiwette auf Quote 1.20 ist nominell vielleicht CHF 10 wert, im Erwartungswert aber weniger als die Hälfte. Eine Aktion mit 30 Tagen Frist und Quote 1.90 ist mehr wert als eine mit 7 Tagen und Quote 1.50. Eine Aktion mit auszahlbarem Gewinn unterscheidet sich von einer Aktion mit Gratisspielguthaben, das nicht ausgezahlt werden kann.
Häufige Fragen
Was ist eine Gratiswette, und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt?
Eine Gratiswette ist ein vom Anbieter gestellter Einsatz, der im Gewinnfall nicht zurückbezahlt wird: die Wettende bekommt nur den Gewinn, nicht den Einsatz zurück. Bei Swisslos und der Loterie Romande sind Gratiswetten und Gratisspielguthaben bewilligungspflichtig, der Gewinn wird auf das Wallet oder das Bankkonto ausgezahlt, das Gratisspielguthaben selbst ist nicht auszahlbar. Genau dieses Detail am Ende kommt dadurch zustande, dass die Aufsichtsbehörde nur kleine, befristete und nicht auszahlbare Aktionen bewilligt.
Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?
Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 pro Voraussage und gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten. Auf den Nettogewinn gibt es 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Beide Komponenten, Einsatz und Gewinnerhöhung, sind limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette, und was war die Aktion in den National-League-Stadien?
Ja, im Rahmen bewilligter Promotionen. Die Loterie Romande hat beispielsweise zeitlich begrenzte Aktionen in Eishockeystadien durchgeführt, bei denen Nutzer für einen Code ein Spielguthaben erhielten, das an die Plattform gebunden war. Auch hier gilt die Vorgabe der Gespa: Das Guthaben ist nicht auszahlbar.
Warum bedarf eine Gratiswette in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa?
Das Geldspielgesetz (Art. 75 Abs. II BGS) verlangt für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Damit soll verhindert werden, dass Gratisaktionen als aufdringliche Werbung wirken oder zum Mehrspiel verleiten. 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solcher Bewilligungen erteilt, was die kleine Zahl erklärt.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Freiwette im Vergleich zu einer normalen Wette aus Einsatz und Quote?
Bei einer normalen Wette ist der Bruttogewinn Einsatz × Quote, der Nettogewinn Einsatz × (Quote − 1). Bei einer Freiwette wird nur der Nettogewinn ausgezahlt, also der Bonus × (Quote − 1). Bei einer Quote von 1.90 und einem Markt mit 95 % Auszahlungsquote liegt der Erwartungswert einer CHF-10-Freiwette bei rund CHF 4,75 – deutlich weniger als die CHF 10, die der Anbieter als Bonus nennt.
Was gilt bei Gratiswetten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und wie wirkt die Sperrliste?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); das Anbieten ist strafbar (Art. 130 BGS), die Werbung dafür ebenfalls (Art. 74 Abs. III BGS, Busse bis CHF 500’000). Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die per DNS blockiert werden, Ende 2025 waren es 671 Domains. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat keinen Schweizer Rechtsweg und keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister; Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerpraxis.
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Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»
