Regionalliga Wetten in der Schweiz: wer die Regionalliga anbieten darf

Updated Oktober 2026
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Ein kleiner Fussballplatz mit einfacher Holztribüne und Rasenstreifen am Rand einer Ortschaft, im Hintergrund ein bewaldeter Hügel im Abendlicht.

Wer in der Schweiz auf die deutsche Fussball-Regionalliga wetten will, stösst rasch auf zwei Eigenheiten: Die zugelassenen Wettanbieter sind gesetzlich auf zwei Veranstalter begrenzt, und nicht jede ausländische Liga ist als Wettgegenstand freigegeben. Hier werden die Rechtslage, die Marge in unterklassigen Ligen sowie das Angebot der zehn Vergleichskandidaten erläutert.

In der Fussball-Regionalliga spielen je Staffel 18 bis 20 Mannschaften.

Stand der Angaben: Oktober 19, 2026, abgeglichen gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen Sporttip Version 4.2 und gegen die Gespa-Liste zugelassener Sportarten und Wettarten (Version 10.09.2026).

Rechtslage: weshalb nur zwei Anbieter Sportwetten anbieten dürfen

Die Schweiz hat Sportwetten gesetzlich als Grossspiel eingeordnet und deren Veranstaltung an eine Bewilligung pro Veranstalter und pro Spiel geknüpft (Art. 21–25 Geldspielgesetz, BGS, SR 935.51). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Die Kantone haben in einem Konkordat bestimmt, dass landesweit genau zwei Veranstalterinnen Lotterien und Sportwetten durchführen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem Drittstaat – hat in der Schweiz keine Gültigkeit (Art. 4 BGS).

Ein Bahnsteig mit leeren Bänken an einem Regionalbahnhof am Morgen, ein Zug fährt in der Ferne ein.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit.

Eine Schweizer Bewilligung trägt zwei Schichten: die Veranstalterbewilligung der durchführenden Genossenschaft und die Spielbewilligung für das konkrete Produkt. Beide Schichten zusammen ergeben die «Bewilligung», die in den Statuten der beiden Anbieterinnen gemeint ist; das Wort «Lizenz» wird in den Rechtsgrundlagen bewusst nicht verwendet. Die Spielbewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), und die beiden Veranstalterinnen bedienen jeweils ihr eigenes Vertragsgebiet.

Swisslos betreibt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer ein Online-Konto eröffnen will, muss Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet haben, volljährig sein und darf nicht in der Spielsperre eingetragen sein. Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft; eine Person darf sich nur einmal registrieren.

Eigene Verkaufsstellen bleiben ein zentraler Vertriebsweg: Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Für die Eröffnung eines Online-Kontos bei einem der beiden Veranstalter ist diese Vertriebsstruktur im Hintergrund bedeutsam, weil dort die persönliche Identifikation und die Limitensetzung ihren Ausgang nehmen.

Welche Wettgegenstände zugelassen sind

Die zugelassene Offerte ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Die Liste zeigt keinen Corner- oder Kartenmarkt, keine Esports-Sektion, keine Wetten auf Trainingsläufe und keine Wetten auf das Wetter, die Politik oder Fernsehshows. Qualifikationsrunden sind nur dann zugelassen, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Frauen-Wettbewerbe sind nur dann zugelassen, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Was auf der Liste steht, ist abschliessend.

Ein abgenutzter Fussball liegt auf einem Kiesweg neben dem Eingang eines Vereinsplatzes, Laub liegt auf dem Boden.
Die erste Saison der Fussball-Regionalliga war 1963; ihre heutige Form als vierthöchste Spielklasse besteht seit der Saison 2008/09.

Eine vierthöchste ausländische Liga wie die deutsche Regionalliga ist daher nur dann wettrechtlich angeboten werden, wenn die Gespa-Liste sie enthält. Steht sie nicht drauf, schweigen die beiden Veranstalter zum Wettprogramm; Werbeauftritte, die das Gegenteil behaupten, sind irreführend. Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft die Gespa-Liste in der aktuellen Version, bevor er sich auf ein Angebot verlässt.

Was ausländische Anbieter im Schweizer Rechtsraum bedeuten

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung dürfen in der Schweiz weder Spielkonten führen noch Werbung schalten. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und kann mit Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste von Domainnamen ausländischer Anbieter, die Schweizer Internetanbieter per DNS blocken (Art. 86–93 BGS); bet365 ist namentlich auf dieser Liste, X3Bet, BetOnRed, MyStake, BDMBet, ZotaBet, Sportaza und 22Bet gehören zum Kreis solcher Anbieter. Blockierte Domains tauchen unter Ersatznamen rasch wieder auf; das Phänomen heisst im Sprachgebrauch der Aufsicht Domain-Hopping.

Für spielende Personen gilt: Es findet keine strafrechtliche Verfolgung statt, aber die Einlage und ein allfälliger Gewinn können in einem Verfahren gegen den ausländischen Anbieter eingezogen werden. Es gibt keinen Anschluss an das schweizweite Spielsperrenregister, keinen Schweizer Beschwerdeweg und keine Schweizer Spielsuchthilfe. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen je nach Kanton unterschiedlichen Regeln; einige Kantone – Thurgau etwa – behandeln solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe, ohne Anrechnung an den bundesrechtlichen Freibetrag. Eine pauschale Aussage «im Ausland gewonnen, im Kanton steuerfrei» ist falsch.

Die ehrliche Gegenüberstellung lautet deshalb: Schweizer Bewilligung heisst Schweizer Schutz, aber auch nur zwei Veranstalter und eine geschlossene Liste. Ohne Schweizer Bewilligung heisst: kein Schweizer Schutz, dafür ein breiteres Marktangebot – das Ausland bleibt erreichbar, aber unterliegt der Bussen­drohung und der DNS-Sperre und nicht dem Schweizer Spielerschutzregime.

Spielerschutz: Limiten und Spielsperre vor der ersten Wette

Beide Veranstalter verlangen vor der ersten Teilnahme die Setzung persönlicher Limiten. Wer Sporttip nutzt, hinterlegt Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 pro gewählter Periode, für unter 21-Jährige gilt eine Limite von höchstens CHF 1’000. Eine Senkung tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Die gesetzliche Vorgabe (Art. 87 VGS) verlangt mindestens eine Obergrenze für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste; eine Senkung ist sofort wirksam, eine Erhöhung gemäss BGS erst nach 24 Stunden – Swisslos hält in den eigenen Bedingungen 72 Stunden ein und ist damit strenger als das Minimum.

Die Spielsperre bei Swisslos lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst einrichten, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt zugleich für die Casinos und Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register löst die Wirkung sofort aus; eine Aufhebung ist frühestens nach drei Monaten möglich und muss mit einer Fachstelle erfolgen. Wer aus eigenem Antrieb eine Pause will, kann sie bis zu sechs Monate wählen (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist oder das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt: in 47.5 % von 200 Versuchen wurde an Minderjährige eine Sportwette verkauft. Verkaufspunktschutz ist also nicht belastbar; die persönliche Selbstbeschränkung über das eigene Online-Konto ist es hingegen sehr wohl, weil sie von der Veranstalterin technisch erzwungen wird. Quotenboosts und Profitboosts bei Swisslos sind pro Wettenden nur einmal nutzbar; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist kein Bonus im Werbesinn, sondern eine beschränkte Aktion mit knappen Konditionen – ein Verständnis, das jeder Wettende mitbringen sollte, bevor er auf einen bunten Hinweis im Wettschein klickt.

Spielende Personen ab 18 Jahren dürfen auf Wettkämpfe, an denen sie selber teilnehmen, nicht wetten. Wer in einer Mannschaft spielt, die am nächsten Spieltag antritt, dem steht die Wette auf dieses Spiel nicht offen, auch nicht im Nachhinein.

Die Fussball-Regionalliga als Wettgegenstand

Die Fussball-Regionalliga ist die vierthöchste Spielklasse im deutschen Männerfussball. Sie besteht seit der Saison 2008/09 in dieser Form, ihre erste Saison liegt 1963. Seit 2012/13 liegt die Hauptverantwortlichkeit nicht mehr beim DFB, sondern bei fünf Ligaverbänden. Gespielt wird in fünf eingleisigen Staffeln: Nord, Nordost, West, Südwest und Bayern. Pro Staffel treten 18 bis 20 Mannschaften an.

Seit 2019 steigen die Meister von drei Staffeln direkt in die 3. Liga auf, die zwei übrigen Staffelmeister spielen in einem Playoff den vierten Aufsteiger aus. Der Spielplan einer jeden Staffel enthält Meisterschaftsspiele, das Aufstiegs-Playoff und die Abstiegsrunden; für Wettzwecke kommen in erster Linie die Ligaspiele als Ereignisse in Frage, das Playoff ist eine zusätzliche Wettgelegenheit pro Saison. Vereinzelt zählen auch Relegationsspiele gegen den Staffelabsteiger zum Wettprogramm der Anbieter.

Die Sporttip-Spielregeln fassen die reguläre Spielzeit als die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; das ist im Fussball die übliche 90-Minuten-Basis plus die vom Schiedsrichter nachgespielte Zeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm eigens darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf «Sieg Heimmannschaft» löst sich nach Ablauf der Nachspielzeit, nicht erst nach 120 Minuten. Wer auf das Penaltyschiessen spekulieren will, sucht im Wettprogramm eine entsprechende Auswahl und liest die Bedingungen am Wettschein.

Weshalb Quoten in unterklassigen Ligen schwer einzuschätzen sind

In obersten Ligen fliesst in jede Quote ein Vielfaches an Marktinformationen ein: Verletzungen, Aufstellungen, Formkurven, Head-to-Head-Daten, Wetter, Schiedsrichter, Platzverhältnisse. In der Regionalliga ist der Informationsstand dünner: Wenige Livebilder, kleinere Pressebereiche, schwankende Kader, häufigere Trainerwechsel. Die Folge ist, dass die Quoten weniger aggressiv auf neue Informationen reagieren, häufiger von Buchmachern gesetzt werden als von einem Marktgleichgewicht, und für den Spielenden weniger verlässliche Hinweise auf die tatsächliche Wahrscheinlichkeit enthalten. Genau in solchen Märkten ist die Marge des Anbieters der entscheidende Hebel.

Wie sich die Marge berechnet, ist im Schweizer Markt nicht geheim: payout share = 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quote_n) über alle Ausgänge eines Marktes; die Marge ist 100 % minus Auszahlungsquote. Je näher die Auszahlungsquote an 100 % liegt, desto weniger hält der Anbieter von jedem Franken Einsatz zurück. Bei einer 1X2-Wette mit drei Ausgängen, deren Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 lauten, ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 93 % – die Marge des Anbieters liegt damit bei etwa 7 %. In Top-Ligen findet man ähnliche Margen, in schlecht beobachteten Märkten liegen sie regelmässig höher; eine Marge jenseits von 10 % bedeutet, dass auf Dauer ein deutlich grösserer Teil des Einsatzes beim Anbieter bleibt.

Veranschlagung der Marge an einem 1X2-Beispiel

Greift man die Quoten 2.10 für Heimsieg, 3.40 für Unentschieden und 3.60 für Auswärtssieg heraus – Beispielszahlen, keine zitierten Marktpreise – dann teilt sich jeder gesetzte Franken so auf: 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60) ≈ 1 ÷ (0’476 + 0’294 + 0’278) ≈ 1 ÷ 1’048 ≈ 0’954, also rund 95 % Auszahlungsquote und damit rund 5 % Marge – abhängig vom Zeitpunkt und vom Anbieter können auch mehrere Prozentpunkte dazu kommen. Eine Marge in der Bandbreite von 5 % bis 8 % ist für gut beobachtete 1X2-Märkte in unteren Ligen realistisch, bei Nischenwetten auf Torschützen, Halbzeitresultate oder Kombinationen steigt sie regelmässig. Wer ein einzelnes Spiel mit zehn Franken auf eine Quote von 2.10 setzt und gewinnt, erhält 21 Franken ausbezahlt; davon sind 10 Franken der Einsatz zurück und 11 Franken der Nettogewinn.

Wer eine Kombinationswette baut, multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Bei drei Spielen mit den Einzelquoten 2.10, 1.80 und 1.95 entsteht eine Gesamtquote von rund 7.37. Ein Einsatz von 10 Franken zahlt im Erfolgsfall rund 73.70 Franken brutto, die Marge wächst mit jedem Bein um den Faktor, den jeder einzelne Markt vorgegeben hat. Die Schweizer Spielregeln runden den Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab, sodass statt 73.70 Franken effektiv 73.70 Franken zur Auszahlung gelangen – ein Detail, das bei grösseren Einsätzen sichtbar wird.

Diese Margen­diskussion gilt für jeden Anbieter und jeden Markt – unabhängig davon, ob er bewilligt ist oder nicht. Eine Schweizer Bewilligung verändert nichts an der Marge, sie verändert den Schutzrahmen um die Wette.

Vergleich der zehn Anbieter

Die folgende Tabelle ordnet die zehn Vergleichskandidaten nach ihrer bewilligungsrechtlichen Stellung in der Schweiz. Eine schweizerische Bewilligung besitzen nur Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport; alle übrigen Anbieter treten ohne Schweizer Bewilligung auf. Spaltenweise wird dargestellt, wer in welcher Form eine Bewilligung mitbringt und welchem Veranstalter oder berichteten Lizenzraum er zuzuordnen ist.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa; Vertragsgebiet Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa; Vertragsgebiet Westschweiz
bet365 ohne Schweizer Bewilligung Domain auf der Gespa-Sperrliste; keine in der Schweiz anerkannte Lizenz
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung berichtet: Tobique (Kanada); in der Schweiz ohne Geltung
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Lizenz
MyStake ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Lizenz
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Lizenz
ZotaBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Lizenz
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Lizenz
22Bet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Lizenz

Die Tabelle trennt bewusst: Zwei Schweizer Anbieter mit einer in der Schweiz geltenden Bewilligung, acht ausländische Anbieter ohne eine solche. Wer die Tabelle liest, erkennt die Spaltung des Marktes auf einen Blick: Die Auswahl an bewilligten Sportwettanbieterinnen ist hierzulande gesetzlich begrenzt.

Swisslos Sporttip – der eine Veranstalter für die Deutschschweiz

Swisslos betreibt Sporttip als alleinige Schweizer Veranstalterin von Sportwetten in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Die Genossenschaft sitzt in Basel und verteilte 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., wovon CHF 506 Mio. in die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe flossen; CHF 109 Mio. davon stammten 2025 aus Sportwetten, im Jahr zuvor waren es CHF 122 Mio. Diese Zahlen zeigen, wohin die Marge fliesst: in Sport und Gemeinwohl, nicht in eine Rendite privater Kapitalgeber.

Vom Sporttip-Wettprogramm her gesehen ist die Plattform auf das ausgerichtet, was die Gespa-Liste zulässt; Karten, Eckbälle oder Esports fehlen auf der Liste und damit auch im Wettschein. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos behält sich Änderungen ohne Angabe von Gründen vor; eine Wette über der Limite wird gar nicht erst angenommen. Cash-Out ist verfügbar, aber nicht für jeden Markt und nur als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Voneinander abhängige Wetten derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt der Veranstalter eine solche Kombination versehentlich ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Wer Sporttip nutzt, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Ohne diese Setzung läuft nichts. Das ist nicht Bürokratie, sondern Schutzmechanismus – und er ist im internationalen Vergleich gründlich umgesetzt, weil Senkungen sofort greifen und Erhöhungen erst nach 72 Stunden möglich sind. Verstösse gegen die Spielregeln – eine Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs oder in einer spielentscheidenden Situation platziert – werden mit Quote 1.00 gewertet, also als einfache Einsatzrückerstattung. Cash-Out-Beträge fallen nach der Logik des Veranstalters tiefer aus als ein späterer Vollgewinn; das ist die Mechanik hinter dem Knopf, nicht der Versprechenkatalog der Werbung.

Urteil. Sporttip ist die einzige Veranstalterin, die für die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein eine in der Schweiz geltende Bewilligung mitbringt. Wer auf dieser Seite wettet, schliesst seinen Vertrag im Schutz des BGS ab, ist an die Schweizer Spielsperre angeschlossen und kann Gewinne bis CHF 1’071’000 steuerfrei vereinnahmen – darüber greift die Verrechnungssteuer. Wer auf eine Quote klickt, sollte die Sportregeln zur Cash-Out-Mechanik, zu den Einsatzlimiten und zur Kombinationslogik lesen, denn dort liegen die Bedingungen, die das eigentliche Wetterlebnis prägen.

Loterie Romande Jouez Sport – der eine Veranstalter für die Westschweiz

Die Loterie Romande führt Jouez Sport in den Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende und ist unter Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne erreichbar. Wie Swisslos ist sie Veranstalterin und Spielerin zugleich: Das Geldspielgesetz kennt nur zwei Grossspiel-Veranstalterinnen im Land, und beide Landesteile teilen sich diese Funktion. Ein Online-Konto ist offen, wer im Vertragsgebiet wohnt und volljährig ist; wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, kann nicht zugleich ein Online-Konto bei Swisslos führen, weil die beiden Veranstalterinnen territoriale Zuständigkeiten haben.

Das Wettprogramm von Jouez Sport folgt derselben geschlossenen Liste wie Sporttip – was die Gespa-Liste zeigt, findet sich im Wettschein. Wer auf die Regionalliga wetten will, prüft zuerst die Liste, weil die Aufnahme nicht selbstverständlich ist und sich mit jeder Version der Liste ändern kann. Die Spielregeln sind analog zu Sporttip formuliert; Einsätze, Verlustlimiten und Spielsperre sind im eigenen Spielkonto zu setzen. Wer im Schweizer System wettet, dem steht der volle Schutz zu: Beschwerde über die Gespa, Anschluss an das Spielsperrenregister, steuerfreie Gewinne bis CHF 1’071’000.

Urteil. Jouez Sport ist die einzige bewilligte Veranstalterin für die Westschweiz – und für jemanden aus Genf, Lausanne oder Sion ist es die einzige Adresse, an der eine Sportwette mit Schweizer Bewilligung abgeschlossen werden kann. Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt – etwa im Tessin – kann sich hier kein Konto eröffnen und ist auf das Tessiner Online-Angebot von Swisslos angewiesen. Das ist nicht Ausgrenzung, sondern die territoriale Aufteilung der beiden Bewilligungen.

bet365 – ohne Schweizer Bewilligung, auf der Gespa-Sperrliste

bet365 ist eines der grössten internationalen Wettunternehmen und in vielen Jurisdiktionen reguliert, in der Schweiz aber ohne Bewilligung. Seine Domain steht auf der Gespa-Sperrliste und wird von Schweizer Internetanbietern per DNS geblockt. Wer dennoch spielt, schliesst einen Vertrag im Ausland ab und kann sich auf keine Schweizer Schutzmechanismen berufen: keine Anbindung an das Spielsperrenregister, kein Beschwerdeweg an die Gespa, keine Anwendung des Schweizer Steuerrechts auf das Spielkonto. Die Werbung für bet365 ist in der Schweiz verboten; das Unternehmen gehört zu den Domains, die das Bundesgesetz mit Busse bis CHF 500’000 ahndet.

Urteil. Wer in der Schweiz wohnt und bet365 nutzt, betritt den Markt ohne Schutz und riskiert die Einziehung von Einlagen und Gewinnen im Verfahren gegen den Anbieter. Für eine Wette auf die Regionalliga ist bet365 deshalb keine valable Adresse; es ist eine Adresse für jemanden, der nicht in der Schweiz wohnt.

X3Bet – ohne Schweizer Bewilligung, berichtet Lizenz Tobique

X3Bet wirbt im Netz mit einer Lizenz aus Tobique in der kanadischen Provinz, die in der Schweiz keine Geltung hat. Tobique ist keine von der Gespa anerkannte Lizenzjurisdiktion; der Anbieter fällt damit in dieselbe Kategorie wie alle anderen hier aufgeführten ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Auf der Gespa-Sperrliste steht die Domain, weshalb Schweizer Internetanbieter den Zugang blocken. Für Schweizer Spielende gilt: kein Anschluss an die Spielsperre, keine Gespa-Beschwerdestelle, keine Anwendung des BGS.

Urteil. X3Bet ist ein Beispiel dafür, dass eine Lizenzbehauptung kein Schweizer Schutz ist. Wer dort einzahlt, akzeptiert das ausländische Hausrecht am Wettschein; die Marge ist dieselbe wie überall, aber der Schutzumfang gegen Streitfälle ist dünner.

BetOnRed – ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz

BetOnRed gehört zu den Adressen, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre ausblenden, sobald die Gespa die Domain auf die Sperrliste setzt. Eine in der Schweiz anerkannte Lizenz gibt es nicht; die Marke fällt in die Sammelkategorie «ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung». Wer dort ein Konto führt, spielt im Ausland und riskiert, dass Gewinne im Schweizer Steuerrecht nicht wie Sportwettgewinne, sondern wie ausländische Einkünfte behandelt werden – was im Kanton Thurgau einer vollen Besteuerung gleichkommt.

Urteil. Wer in der Schweiz wohnt, hat mit BetOnRed keinen Zugang zum Schweizer Schutzregime; wer ein Konto führt, spielt aus eigener Entscheidung am Schutz vorbei.

MyStake – ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz

MyStake bewirbt sein Angebot im Internet mit Boni und breiter Marktpalette, ohne dass eine Schweizer Bewilligung dahinter steht. Die Marke gehört zum Kreis der ausländischen Anbieter, deren Domains je nach Verlauf der Sperrliste geblockt werden; eine stabile Adresse für Schweizer Spielende ist sie nicht. Wer dort einzahlt, schliesst den Vertrag im Ausland, und das Schweizer Geldspielgesetz hat keine Handhabe gegen den Anbieter, solange er keine Werbung in der Schweiz schaltet. Tut er es dennoch, ist die Werbung strafbar und kann mit Busse geahndet werden.

Urteil. Aus Schweizer Sicht ist MyStake kein regulierter Anbieter; der Mehrwert der Marke liegt in einem breiteren Wettprogramm und in internationalen Bonusmechaniken, die unter Schweizer Bewilligung gar nicht zulässig wären. Für eine Wette auf die Regionalliga ist es – sofern die Liga überhaupt im Programm ist – eine Adresse ohne Schweizer Schutz.

BDMBet – ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz

BDMBet reiht sich in die Liste der ausländischen Online-Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung ein. Wie die anderen in dieser Kategorie fehlt der Anschluss an die Spielsperre, und es gilt das Hausrecht am Wettschein, nicht das BGS. Wer auf der Suche nach einem Schweizer Schutzprofil wettet, ist hier falsch. Wer bewusst eine ausländische Adresse nutzt, sollte sich bewusst sein, dass die DNS-Sperre kommen und gehen kann und das Domain-Hopping der Aufsicht ein bekanntes Phänomen ist.

Urteil. BDMBet ist nicht «besser» oder «schlechter» als die übrigen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; die entscheidende Trennlinie verläuft zwischen Bewilligung und keiner Bewilligung, nicht zwischen den Marken innerhalb der Gruppe ohne Bewilligung.

ZotaBet – ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz

ZotaBet gehört zum Kreis der Anbieter, deren Domains auf der Gespa-Sperrliste landen. Eine in der Schweiz anerkannte Lizenz wird nicht ausgewiesen, weshalb die Marke in die Kategorie «ohne Schweizer Bewilligung» fällt. Für Spielende in der Schweiz bedeutet die Adresse: ausländisches Vertragsrecht, ausländisches Hausrecht am Wettschein, keine Anbindung an die Schweizer Spielsperre.

Urteil. ZotaBet ist eine Variante zu den übrigen ausländischen Marken; eine inhaltliche Differenzierung ergibt sich nicht aus den verfügbaren Angaben.

Sportaza – ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz

Sportaza gehört zur Gruppe von Online-Wettanbietern mit Lizenzbehauptungen, die in der Schweiz keine Geltung entfalten. Die Marke wirbt im Netz mit Sportarten- und Marktbreite, ohne dass eine Schweizer Bewilligung dahinter steht. Wer aus der Schweiz spielt, verlässt das Schutzregime des BGS und begibt sich in die Zuständigkeit des Lizenzgebers, den die Marke selbst nennt; dieser Lizenzgeber hat keine Vereinbarung mit der Gespa.

Urteil. Sportaza teilt das Profil der übrigen ausländischen Adressen: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Spielsperrenregister, keine Schweizer Beschwerdestelle.

22Bet – ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz

22Bet ist im postsowjetischen Raum bekannt und wirbt mit einer Lizenz aus Curaçao, die in der Schweiz keine Anerkennung findet. Die Marke landet je nach Update der Sperrliste auf der DNS-Blockliste. Für Schweizer Spielende gilt: keine Anbindung an die Spielsperre, ausländisches Hausrecht, keine Schweizer Werberegeln für den Anbieter – Werbung in der Schweiz ist für den Anbieter verboten und kann mit Busse geahndet werden.

Urteil. 22Bet ist für Schweizer Spielende eine Adresse ohne Schweizer Schutz; wer sie nutzt, tut das ausserhalb des BGS-Rahmens.

Gesamtbild: was die zehn Anbieter im Vergleich trennt

Der Vergleich der zehn Kandidaten macht eine Spaltung sichtbar, die das Schweizer Recht bewusst angelegt hat: zwei bewilligte Veranstalterinnen, die zusammen die Deutschschweiz, das Tessin, Liechtenstein und die Westschweiz bedienen, und acht ausländische Marken, die Schweizer Spielende über das Internet erreichen können, aber unter der DNS-Sperre und ohne Schweizer Bewilligung bleiben. Wer die Tabelle liest, sieht zuerst eine Spalte mit Veranstalter- und Spielbewilligung in zwei Zeilen, in den übrigen acht Zeilen steht «ohne Schweizer Bewilligung». Wer Sporttip nutzt, ist im Schutzregime; wer ausländische Marken nutzt, ist es nicht.

Diese Spaltung entspricht dem Sinn des Geldspielgesetzes: Spielerschutz hat im Schweizer System Vorrang vor Marktbreite. Aus diesem Grund ist die zugelassene Offerte eine geschlossene Liste – sie enthält nur, was die Gespa bewilligt, und sie schliesst aus, was nicht bewilligt ist. Wer für die Regionalliga wetten will, was eine vierthöchste Liga ist, muss prüfen, ob die Gespa-Liste die Staffel führt. Ist sie enthalten, ist das Wettprogramm von Sporttip und Jouez Sport die einzige bewilligte Adresse; ist sie nicht enthalten, schweigen beide Veranstalter. Ausländische Anbieter bieten die Liga im eigenen Programm möglicherweise an, jedoch ohne den Schutz, den das BGS gewährt.

Wer das BGS ignoriert, weil das ausländische Angebot grösser ist, handelt im Markt, aber nicht im Schutz. Wer das BGS achtet, hat einen schmaleren Wettmarkt und einen breiteren Schutzmantel – und der Schutzmantel heisst: Spielsperre, die auch im Casino gilt, Verlustlimite, die vor der ersten Wette zu setzen ist, Verrechnungssteuer nur über dem Freibetrag, Beschwerde bei der Gespa, falls etwas schiefläuft. Das ist die eigentliche Wahl, nicht der Vergleich der Bonusmechaniken.

Häufige Fragen

Eine Sportwette mit Schweizer Bewilligung schliesst man bei Swisslos Sporttip oder bei Loterie Romande Jouez Sport ab. Welche der beiden Veranstalterinnen zuständig ist, hängt vom Wohnsitzkanton ab: Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein fallen unter Swisslos, die Westschweiz unter Loterie Romande. Ob die Regionalliga im Wettprogramm erscheint, hängt wiederum davon ab, ob die Gespa-Liste der zugelassenen Wettbewerbe sie führt; ist sie enthalten, ist die Wette bewilligt, sonst nicht.

Wie lässt sich prüfen, ob die Regionalliga in der Gespa-Liste steht?

Die Gespa veröffentlicht die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten auf ihrer Website. Die Liste erscheint in datierten Versionen – massgebend ist die zum Zeitpunkt der Wettabgabe gültige Fassung. Wer sich auf die Tagesversion verlässt, kann eine neue Version am Tag der Wette verpasst haben; ein Blick unmittelbar vor der Wettabgabe schliesst diese Lücke.

Was taugen Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung mit Regionalliga-Quoten?

Diese Seiten bieten häufig die Regionalliga im Programm, weil ihre Lizenzjurisdiktion keine geschlossene Liste kennt. Schweizer Spielende gehen damit aber drei Risiken ein: ausländisches Vertragsrecht statt BGS, keine Anbindung an die Spielsperre und keine Schweizer Beschwerdestelle. Wer dort spielt, spielt bewusst ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens; das ist eine persönliche Entscheidung mit entsprechenden Folgen im Streitfall und im Steuerrecht.

Weshalb sind Quoten auf unterklassige Spiele schwerer einzuschätzen?

In der Regionalliga ist das Angebot an Livebildern, Daten und Berichterstattung kleiner als in oberen Ligen. Aufstellungen können sich kurzfristig ändern, Verletzungen werden später publik, der Kader ist jünger und dynamischer. Der Buchmacher hat weniger Marktdruck durch professionelle Wettende, die Quoten reagieren träger; das schlägt sich in einer tendenziell höheren Marge nieder als bei bestens beobachteten Märkten.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?

Der Brutto-Gewinn einer Einzelwette ist der Einsatz mal die Quote. Bei einer Kombinationswette wird die Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten gebildet; der Einsatz mal die Gesamtquote ergibt den Brutto-Gewinn. Vom Brutto-Gewinn abgezogen wird der Einsatz, der Rest ist der Nettogewinn, den es zu versteuern gilt – wobei bei Schweizer Bewilligung bis CHF 1’071’000 kein Einkommensteuer- und kein Verrechnungssteuerabzug erfolgt.

Welche Limiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und was bewirkt die Spielsperre?

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip oder Jouez Sport sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festzulegen; ein Schweizer Recht sieht mindestens eine Obergrenze für Einsätze oder Verluste vor, eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre lässt sich produktbezogen für bis zu 180 Tage setzen, eine unbefristete Spielsperre gilt im schweizweiten Register und damit auch in Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein, mit Aufhebung frühestens nach drei Monaten über eine Fachstelle.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»