Motorsport wetten in der Schweiz – so funktioniert Sporttip und was die Gespa erlaubt
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Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsregister und die Spielregeln der beiden Veranstalter
Wer in der Schweiz auf Formel 1, MotoGP oder andere Rennserien wetten will, hat weniger Auswahl als auf anderen Märkten. Das Geldspielgesetz (BGS) erlaubt Sportwetten nur zwei Veranstaltern: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und der Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide sind interkantonale Genossenschaften, beide stecken ihre Reingewinne in kantonalen Fonds, beide unterstehen der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern. Hier erfahren Sie, was im Motorsport dort gesetzt werden darf, wie sich Quote und Gewinn berechnen, welche Limiten der Spielerschutz setzt und warum ausländische Marken in der Schweiz keine Bewilligung haben.
Spielerschutz vor dem ersten Tipp
Der Spielerschutz ist in der Schweiz nicht ein Werbeversprechen, sondern eine gesetzliche Pflicht und steht deshalb am Anfang. Wer bei Swisslos Sporttip oder bei Jouez Sport mitspielen will, setzt vor der ersten Wette Verlustlimiten. Die Spielregeln von Swisslos nennen drei Perioden – 1, 7 und 30 Tage – und dazu eine Oberlimite, die für volljährige Spielende bei CHF 9’999 pro Periode liegt, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort. Eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam; wer mitten in einem schlechten Lauf sein Limit anhebt, soll drei Tage warten müssen. Neben den Verlustlimiten lässt sich bei Swisslos zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen – ein Hebel, der den Geldfluss stoppt, bevor die Wette überhaupt platziert wird.

Eine Spielsperre lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst auslösen, ohne vorzeitige Aufhebung. Wer sich für eine unbefristete Sperre entscheidet, wird im schweizweiten Register eingetragen; die Sperre gilt auch in Casinos einschliesslich der Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Die Registrierung selbst setzt mindestens 18 Jahre voraus, dazu Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin, keine bestehende Spielsperre und genau ein Konto pro Person. Der Ausweis wird bei der Anmeldung hochgeladen, die Adressdaten werden geprüft.
Diese Vorgaben gelten für beide Veranstalter. Wer sie ignoriert, hat nach dem Gesetz keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn – das ist nicht nur Theorie, sondern die ausdrückliche Regelung in Art. 45 BGS. Für eine Wette reicht es, das Limit einmal zu setzen, anschliessend kann weiter getippt werden. Eine Sperre lässt sich nach Ablauf der Frist wieder aufheben, eine unbeschränkte Sperre nur über die Fachstellen, die das Geldspielgesetz vorsieht.
Die zugelassenen Wettanbieter in der Schweiz
Die Liste ist kurz, und das ist der Punkt: Sie umfasst zwei Namen, nicht zehn. Beide sind gesetzlich privilegierte Veranstalterinnen, beide unterstehen der Gespa und beide haben ihren Sitz in der Schweiz. Ausländische Marken dürfen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten – die fehlende Bewilligung ist im Geldspielgesetz Art. 4 ausdrücklich geregelt, ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Kraft. Wer bei einer ausländischen Marke spielt, hat zudem keinen Zugang zur schweizerischen Spielsperre und keinen Schweizer Rechtsweg.

| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Grossspiel-Bewilligung (BGS, SR 935.51) | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft |
| Loterie Romande Jouez Sport | Grossspiel-Bewilligung (BGS, SR 935.51) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | im Ausland lizenziert, keine Gespa-Bewilligung |
| bet365 | ohne Schweizer Bewilligung | im Ausland lizenziert, keine Gespa-Bewilligung |
| Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | im Ausland lizenziert, keine Gespa-Bewilligung |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | im Ausland lizenziert, keine Gespa-Bewilligung |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | im Ausland lizenziert, keine Gespa-Bewilligung |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | im Ausland lizenziert, keine Gespa-Bewilligung |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | im Ausland lizenziert, keine Gespa-Bewilligung |
| GG.BET | ohne Schweizer Bewilligung | im Ausland lizenziert, keine Gespa-Bewilligung |
Die Spalte zur Schweizer Bewilligung trennt sauber, wer mitspielen darf und wer nicht. Ausländische Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS gesperrt werden; die Liste enthält Ende 2025 mehrere hundert Einträge. Bewilligt ist also nur, wer in der Tabelle als Grossspiel-Veranstalter erscheint – die beiden anderen Zeilen sind keine Buchmacher im Schweizer Sinn, sondern werbliche Alternativen, die bei einem Verfahren wegen unerlaubter Werbung belangt werden können.
Swisslos Sporttip
Swisslos sitzt in Basel und betreibt Sporttip als Online-Produkt für die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), für den Kanton Tessin sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann sich online registrieren; alle anderen Kantone werden über Loterie Romande bedient. Sporttip bietet Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, dazu Livewetten, Cash-Out und Quoten- bzw. Profitboosts. Wer dort spielt, bewegt sich innerhalb des einzigen erlaubten Rahmens, den das Gesetz für die Deutschschweiz vorsieht.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; Lausanne ist Sitz und Kontaktadresse, über 2’350 Verkaufsstellen und rund 220 Mitarbeitende gehören dazu. Wer in einem dieser Kantone wohnt, meldet sich über deren Online-Kanal an. Beide Veranstalterinnen haben dasselbe Bewilligungsregime – der Unterschied ist territorial, nicht inhaltlich.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland – gilt in der Schweiz nicht. Das heisst für die Spielerin: Kein Eintrag im hiesigen Spielsperrregister, keine Beschwerdestelle in der Schweiz, im Streitfall ausländisches Recht. Werbung für nicht bewilligte Angebote ist nach Art. 74 BGS verboten und kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Seite jederzeit von der Gespa gesperrt werden kann. Für motorsport-spezifische Details – Quoten, Limits, Märkte – gilt: Was eine ausländische Marke anbietet, sagt deren AGB, nicht diese Seite.
Was Motorsport-Wetten in der Schweiz sind
Wer auf Formel 1, MotoGP, die WRC (Rallye-Weltmeisterschaft), NASCAR, die WEC (Langstrecken-WM) oder IndyCar tippt, landet bei Sporttip oder Jouez Sport in einem Wettprogramm, das die Gespa in ihrer Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten führt. Die Liste (Stand 10. September 2026) ist die einzige Quelle dafür, was überhaupt angeboten werden darf; was dort nicht steht, ist nicht bewilligt. Trainings sind kein Wettereignis. Frauen-Wettbewerbe sind nur dann wettrechtlich zugänglich, wenn sie gelistet sind. Ranglisten-Wetten gibt es nur, wenn die Liste über einen Listenplatz entscheidet – Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder Podium. Eckball- oder Kartenmärkte sucht man auf einer Schweizer Seite vergebens; das Spielprogramm endet dort, wo die Liste endet.
Was eine Sporttip-Wette ausmacht, sind drei Zahlen: der Einsatz, die Quote und die Bedingungen. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limite jederzeit anpassen, eine Wette über der Limite nimmt das System gar nicht erst an.
Rennserien und Wettarten
Das Wettprogramm folgt den Serien: Wer auf den Sieger eines Grand Prix setzt, tippt in einem Drei-Wege-Markt (Pole, Sieg, andere), wobei die Quote für das gesamte Rennergebnis gilt. Im Training setzt man nichts – das ist keine Wette im Sinne des Gesetzes. Bei der WRC geht es um Etappensiege und Endstände, bei der MotoGP um Rangsieger, bei NASCAR um den Sieg im Hauptrennen. Livewetten sind dort möglich, wo die Gespa sie für das Ereignis freigibt. Schnellentscheidungen aus dem Cockpit heraus – Zeitstrafen, Boxenstopps, Safety-Car-Phasen – fliessen in die Live-Quoten ein.
Wie die Quote entsteht
Eine Quote ist die Umkehrung der impliziten Wahrscheinlichkeit, plus die Marge des Veranstalters. Setzt Swisslos die Quote für einen Fahrer auf 2.10, schätzt das Haus dessen Siegchance auf rund 47.6 % – aber genau diese Schätzung verteuert sich über alle möglichen Ausgänge eines Marktes. Das, was am Ende übrig bleibt, heisst Marge.
Was Marge konkret bedeutet
Nehmen wir einen einfachen Zwei-Wege-Markt im Motorsport – etwa «Schnellste Rennrunde: Fahrer A oder Fahrer B» – mit zwei ausgeglichenen Quoten von 1.90 zu 1.90. Wird auf beide Ausgänge je ein Franken gesetzt, zahlt die Veranstalterin bei einem Sieg insgesamt 1.90 zurück, behält also 0.10 Franken von 2.00 ein. Das sind 5 % von jedem gesetzten Franken – eine typische Marge für ausgeglichene Motorsport-Märkte. Bei stark favorisierten Ausgängen steigt die Marge: Wer als Aussenseiter auf eine Quote von 6.00 geht, finanziert die niedrigere Quote des Favoriten mit. Die Faustregel: Je einseitiger die Quoten, desto grösser der eingebaute Abzug für die Veranstalterin.
Die Marge ist nicht versteckt, sie steckt in jeder einzelnen Quote. Für die Spielerin heisst das: Ein Markt mit fünf Prozent Marge kostet auf Dauer fünf Prozent des Einsatzes; ein Markt mit zehn Prozent kostet zehn. Wer auf Dauer spielt, sollte Quoten lesen können.
Wie der Gewinn folgt
Eine einzelne Wette zahlt Einsatz × Quote – bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Quote von 2.50 sind das CHF 25, davon CHF 10 Einsatz zurück und CHF 15 Nettogewinn. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten zu einer Gesamtquote; zwei Quoten von 2.00 und 3.00 ergeben 6.00, mit demselben Einsatz von CHF 10 wären das CHF 60 aus CHF 10 Einsatz und CHF 50 Nettogewinn. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – ein Detail, das bei kleinen Einsätzen verschwindet und bei grossen Wetten im Rappen-Bereich landet.
Wettmärkte im Motorsport
Der einfachste Markt ist der Sieger eines Rennens. Bei Formel-1-Rennen arbeiten die Schweizer Veranstalterinnen typischerweise mit Quoten auf das gesamte Rennergebnis – Startplatz eins bis Podium –, wobei das Feld der auffindbaren Fahrer im Rennformat selbst liegt. Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00; wer zu spät tippt, bekommt nichts. In spielentscheidenden Situationen – Sicherheitsphasen, rote Flaggen, Rennunterbrechungen wegen Wetter – gilt dasselbe.
Wer mehrere Ausgänge kombiniert, nutzt die Kombiwette. Bei mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50 steigt der Bonus auf den Nettogewinn: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Das gilt für Prematch-, Live- und Systemwetten online; Einsatz und Bonus sind limitiert. Bei Cash-Out verfällt der Boost.
Eigene Märkte kombiniert die Sporttip-App über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine Kombination voneinander abhängiger Wetten ohne diese Funktion an, kann sie die Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten – ein Schutzmechanismus für Spielerinnen, der die Mechanik sauber halten soll.
Cash-Out ist nur online und nur vollständig verfügbar; eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Der angebotene Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn, hängt vom Spielverlauf ab und kann jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, gibt es nicht. Wer live tippt und die Wette vorzeitig absichern will, sollte den Cash-Out-Button als das annehmen, was er ist: ein Sofortverkauf zum Hauspreis.
Livewetten und Cash-Out bei Sporttip
Livewetten werden unabhängig davon angenommen, ob das Rennen live übertragen wird. Nach Spielbeginn platzierte Wetten, deren Ausgang bereits eingetreten ist, zählen mit Quote 1.00; bei sicherheits- oder entscheidungsrelevanten Phasen (Wettereinflüsse, rote Flaggen, Restart) kann Swisslos Wetten ebenfalls auf 1.00 setzen. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Renndistanz plus Nachspielzeit; Verlängerung oder Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live verfügbar, nur online und nur vollständig. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht mehr rückgängig machen.
Welche Rennserien Sporttip abdeckt
Im Schweizer Wettprogramm stehen jene Serien, die die Gespa in ihrer Liste aufführt. Welche das zum jeweiligen Saisonstart sind, publiziert die Gespa; konkret heisst das: Formel 1, MotoGP, die WRC, NASCAR-Cup-Rennen, IndyCar und ausgewählte Langstreckenrennen wie die 24 Stunden von Le Mans. Was fehlt, fällt weg: virtuelle Rennen, Sim-Racing-Wettbewerbe und alles, was nicht in der Liste steht, ist nicht bewilligt.
Wer auf eine bestimmte Runde wetten will, prüft das Wettprogramm der Veranstalterin – die Liste der Gespa ist die Obergrenze, das Sporttip-Programm bestimmt das Tagesangebot.
Welche Märkte typischerweise verfügbar sind
Üblich sind Sieger eines Rennens, Podium, Pole-Position, schnellste Rennrunde, Head-to-Head-Vergleiche zweier Fahrer und Kombinationen daraus. Exotische Märkte wie «Überrundungen» oder «Safety-Car-Phasen» sucht man in einem schweizerischen Programm vergeblich – dort endet die Liste, dort endet die Wette.
Was nicht angeboten wird
Trainingswetten, Qualifying-Wetten ohne Wertung, Wetten auf Ausrüster und Reifenmischungen sind im Regelfall ausgeschlossen. Wer das trotzdem in einem Wettschein findet, sollte skeptisch sein – und im Zweifel beim Sporttip-Kundendienst nachfragen.
Konto, Einzahlung, Auszahlung
Wer sich bei Swisslos anmeldet, lädt einen Ausweis hoch; die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft und mit der Spielsperre abgeglichen. Das Wallet lässt sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab CHF 20 aufladen, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und nur, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine eigene Auflade-Option; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Auszahlungen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – nur das, was durch eigene Einsätze und Gewinne zusammenkommt.
Limits im Überblick
| Position | Wert |
|---|---|
| Mindesteinsatz Einzel-/Kombiwette | CHF 1 |
| Höchsteinsatz Einzel-/Kombiwette | CHF 1’000 |
| Höchsteinsatz Systemwette | CHF 10’000 |
| Maximales Wallet-Guthaben | CHF 9’999 |
| Maximale Aufladung in 30 Tagen | CHF 10’000 |
| Mindestaufladung | CHF 20 |
| Kommission ab 3. Auszahlung/Jahr | 3 % |
| Auszahlungsdauer | 5–10 Arbeitstage |
Diese Limits sind Selbstverpflichtungen der Swisslos-AG; die Gespa setzt keine festen Werte, die Veranstalterin kann sie anpassen. Wer regelmässig spielt, kontrolliert die aktuellen Werte vor dem Tipp.
Steuern auf Wettgewinne
Wetten, die von einer bewilligten Veranstalterin stammen, sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelwette einkommensteuerfrei. Der Bund setzt die Grenze 2026 bei CHF 1’071’000, der Kanton kann einen anderen Wert haben. Über der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer direkt durch die Veranstalterin abgezogen, die sich über die Steuererklärung zurückholen lassen. Für die meisten Spielerinnen ist die Schwelle irrelevant – wer unter CHF 1’071’000 pro Wette gewinnt, zahlt nichts und holt sich nichts zurück.
Anders sieht es bei ausländischen Marken aus. Deren Gewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer, fallen aber je nach Kanton in die reguläre Einkommensteuer; im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Wer in einem anderen Kanton wohnt, sollte vor der Wette klären, wie der Kanton ausländische Wettgewinne behandelt – die Steuerverwaltung des Kantons oder ein Steuerberater geben Auskunft.
Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz – was bezahlt wird, geht in voller Höhe in den Wettschein. Die Schweizer Besonderheit ist die Verrechnungssteuer auf grossen Gewinnen, nicht eine Abgabe auf jeden Tipp.
Wenn ein Rennen ausfällt oder verschoben wird
Sporttip hat dafür eine klare Regel: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer also auf einen Grand Prix tippt, der abgesagt wird, bekommt den Einsatz zurück; wer eine Kombination mit diesem Rennen hat, dem wird die ausgefallene Position mit Quote 1.00 gewertet, und die restlichen Quoten laufen weiter.
Gewinne müssen innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden; danach verfallen sie zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer eine Auszahlung bestritten hat, kann innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben.
Was bei Wettereinflüssen passiert
Verschiebt sich ein Rennen wegen Regen innerhalb der üblichen Frist, läuft die Wette weiter. Wird das Rennen offiziell abgebrochen und nicht innerhalb der 48-Stunden-Frist nachgeholt, greift die Annullierungsregel. Bei Safety-Car-Phasen und Rennunterbrechungen gelten die Livewetten weiter – mit der Möglichkeit, dass Swisslos in spielentscheidenden Situationen Wetten mit Quote 1.00 wertet.
Wer wo spielen darf
Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz im Vertragsgebiet. Für die Deutschschweiz und das Tessin ist Swisslos zuständig, für die Westschweiz Loterie Romande; Liechtenstein gehört zum Swisslos-Gebiet. Wer in einem anderen Kanton wohnt, hat formal keinen Zugang zum jeweiligen Online-Kanal und müsste die Verkaufsstelle nutzen – das Gesetz macht die Veranstalterin territorial zuständig, nicht die Spielerin wahlberechtigt zwischen beiden.
Diese Regelung hat praktische Folgen: Wer umzieht, kann das Konto möglicherweise nicht weiter nutzen, wenn die Adresse ausserhalb des Vertragsgebiets liegt; wer aus dem Ausland zurückkommt, muss die Aufenthaltsfristen des BGS erfüllen. Die Veranstalterinnen behalten sich vor, die Angaben jederzeit zu aktualisieren.
Livewetten im Motorsport
Livewetten funktionieren in der Schweiz dort, wo die Gespa das Ereignis zur Live-Wette freigegeben hat. Bei einem Formel-1-Rennen sind das typischerweise Wetten auf den nächsten Rennausgang, schnellste Rundenzeiten oder den Sieger, sobald das Safety-Car hereinrollt. Eine Übertragung muss nicht stattfinden – die Wette wird unabhängig vom Livestream angenommen.
Wettern, die in spielentscheidende Phasen hinein tippen, ist die Quote 1.00 vorbehalten: Wetten, deren Ausgang bereits eingetreten ist, oder Wetten, die in einer spielentscheidenden Situation (Safety-Car-Restart, rote Flagge, Restart nach Unterbrechung) platziert werden, zählt die Veranstalterin mit 1.00.
Cash-Out als Risikomanagement
Cash-Out verwandelt eine offene Wette in einen bereits realisierten Gewinn oder Verlust, mit dem das Haus die Wette zurückkauft. Wer in einem Grand Prix eine Vorab-Wette auf einen Fahrer platziert hat, der später ausfällt, kann mit Cash-Out die Wette vorzeitig schliessen – zu einem Preis, der in der Regel unter dem späteren Wert von 1.00 (Verlust) liegt, aber einen Teil des Einsatzes rettet. Wer eine führende Position abgesichert haben will, ohne auf das Rennende zu warten, hat mit Cash-Out das entsprechende Werkzeug.
Das Haus behält sich vor, Cash-Out jederzeit zu ändern oder für einzelne Märkte zu streichen. Ein ausgeführtes Cash-Out ist endgültig; ein Rückgängig gibt es nicht.
Werbung, Boni und Promo-Codes
Schweizer Recht verbietet irreführende oder an Minderjährige gerichtete Werbung; Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden. Gratiswetten und Promotions brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa – im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Was die Veranstalterinnen an Bonus anbieten, steht in deren Spielregeln; konkrete Codes, Aktionslinks oder Anmeldeprämien werden auf dieser Seite nicht abgedruckt, weil deren Bedingungen je Aktion wechseln.
Der Kombiboost im Detail
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Bei Cash-Out verfällt der Boost. Die Höhe ist limitiert – welche Werte gelten, steht in den aktuellen Spielregeln, nicht hier.
Ausländische Anbieter im Überblick
Ausländische Marken wie Unibet, bet365, Playzilla, BetLabel, DirectionBet, 22Bet, Roobet oder GG.BET sind in der Schweiz nicht bewilligt und können auf der Gespa-Sperrliste landen. Wer dort ein Konto eröffnet, spielt nicht im Schutz der Schweizer Aufsicht: Die Spielsperre greift nicht, der Rechtsweg ist ausländisch, Gewinne können je nach Kanton vollständig steuerpflichtig sein.
| Marke | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Folge für Spielerinnen |
|---|---|---|
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisches Recht, keine Schweizer Spielsperre |
| bet365 | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisches Recht, keine Schweizer Spielsperre |
| Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisches Recht, keine Schweizer Spielsperre |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisches Recht, keine Schweizer Spielsperre |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisches Recht, keine Schweizer Spielsperre |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisches Recht, keine Schweizer Spielsperre |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisches Recht, keine Schweizer Spielsperre |
| GG.BET | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisches Recht, keine Schweizer Spielsperre |
Die letzte Spalte beschreibt die rechtliche Lage, nicht das Produkt. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Seite von einem Schweizer Provider per DNS blockiert werden kann und dass Beschwerden über das Schweizer System hinaus nicht verfangen.
Wo Motorsport-Wetten in der Schweiz spielbar sind
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, geht zu Swisslos Sporttip – online über die App oder am Schalter per QR-Code. Wer in Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura oder Wallis wohnt, geht zur Loterie Romande und ihrem Produkt Jouez Sport. Die Auswahl ist damit territorial klar geregelt. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin liegt, hat keinen Online-Zugang; die Verkaufsstellen vor Ort sind die Alternative.
Wer bei einer ausländischen Marke spielt, hat im Schweizer Recht keine Handhabe – die Spielsperre greift nicht, der Rechtsweg führt ins Ausland. Das ist nicht illegal, aber es entzieht die Wette jedem Schutz, den das Schweizer Geldspielgesetz für seine Bewilligungsnehmerinnen vorsieht.
Welches Produkt zu welchem Leser passt
Swisslos Sporttip ist die richtige Wahl für alle, die in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen und Motorsport legal in der Schweiz wetten wollen. Loterie Romande Jouez Sport bedient die Westschweiz. Wer in keinem dieser Kantone wohnt, hat keine legale Online-Option – die Verkaufsstellen sind die einzige legale Schnittstelle.
Ausländische Marken sind keine Alternative zur Schweizer Bewilligung. Sie bieten andere Märkte, andere Limits und andere Zahlungswege, aber keinen Schweizer Schutz.
Häufige Fragen
Welche Schweizer Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten?
In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von zwei Veranstalterinnen angeboten werden: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide haben eine Bewilligung als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), werden von der Gespa beaufsichtigt und bedienen je eigene Kantone. Ausländische Marken wie Unibet oder bet365 haben in der Schweiz keine Bewilligung und können auf der Gespa-Sperrliste landen.
Welche Rennserien und Wettarten sind bewilligt?
Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026), die das gesamte Wettprogramm begrenzt. Darin enthalten sind Formel 1, MotoGP, WRC und weitere etablierte Serien. Frauen-Wettbewerbe sind nur dann wettrechtlich zugänglich, wenn sie gelistet sind; Training und Qualifying ohne Wertung sind keine Wettereignisse, Eckball- oder Kartenmärkte fehlen. Die Liste selbst ist auf der Gespa-Website abrufbar und wird periodisch aktualisiert.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?
Der Gewinn einer Wette ist Einsatz × Quote. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, das Produkt wird mit dem Einsatz multipliziert. Der ausgewiesene Betrag wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: 10 Franken auf Quote 2.50 ergeben 25 Franken, davon 10 Franken Einsatz zurück und 15 Franken Nettogewinn.
Was passiert bei einer Rennabsage?
Wird ein Rennen abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückerstattet, in Kombinationswetten erhält die ausgefallene Voraussage die Quote 1.00. Die restlichen Quoten laufen weiter, und der Einsatz wird entsprechend ausgewertet.
Wie wirken die Verlustlimiten und die Spielsperre?
Spielende setzen vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 pro Periode, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst auslösen; eine unbefristete Sperre wird im Schweizer Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein. Wer unter 18 ist oder unter Spielsperre steht, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.
Wie werden Gewinne besteuert?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Der Bund setzt den Freibetrag 2026 bei CHF 1’071’000 fest; die Kantone haben eigene Schwellen. Über dem Freibetrag werden 35 % Verrechnungssteuer direkt durch die Veranstalterin abgezogen, die sich über die Steuererklärung zurückholen lassen. Gewinne aus ausländischen Marken sind je nach Kanton vollständig steuerbar – im Kanton Thurgau etwa ohne Freibetrag. Es gibt keine Wettsteuer auf den Einsatz.
Sportarten – englandwetteninfo
Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»
