Mobile Sportwetten in der Schweiz: Was auf dem Smartphone zählt

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einem Holztisch neben einer Kaffeetasse, durch das Fenster fällt warmes Abendlicht.

Stand der Daten: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln der Swisslos.

Ein Smartphone verändert nicht, was in der Schweiz erlaubt ist. Es verändert, wie schnell eine Wette gesetzt ist, wie unauffällig der nächste Tipp wird und wie leicht die Übersicht verschwimmt. Wer in der Schweiz Sport wetten will, hat auf dem Handy genau zwei Anlaufpunkte: Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Was diese beiden Anbieter dürfen, welche Regeln auf dem kleinen Bildschirm genauso gelten wie am Schalter und welche Anbieter trotz Werbung im Netz in der Schweiz keine Bewilligung haben – das ordnet dieser Text ein.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Die Sache ist nicht kompliziert, aber sie ist auch nicht frei aushandelbar. Werbung mit «gratis», «risikofrei» oder «100 % Bonus» wirkt anders, wenn man weiss, dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz nach Art. 4 des Geldspielgesetzes schlicht keine Wirkung entfaltet und die Gespa solche Domains auf die Sperrliste setzt. Was sich auf dem Smartphone leichter anfühlt als am Schalter, ist nicht das Spiel – es ist die Bedienung. Genau dort setzt dieser Vergleich an.

Rechtliche Lage: Wer in der Schweiz überhaupt wetten darf

In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht bei der ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Für ein Angebot braucht es eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS), und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Ein schmaler Kiesweg führt zwischen zwei hellen Mauern durch eine Schweizer Altstadt, die Laternen sind noch nicht angezündet.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt: Swisslos, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen, und Loterie Romande, deren Angebot Jouez Sport heisst. Eine dritte Schweizer Veranstalterbewilligung für Sportwetten existiert nicht – und die Gespa veröffentlicht folglich auch keine Liste weiterer lizenzierter Buchmacher, sondern nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Wer ein Wettkonto eröffnen will, muss seinen Wohnsitz in der Schweiz und im Einzugsgebiet des entsprechenden Anbieters haben (Art. 47 Abs. 3 VGS).

Dass in Werbung, auf Social Media oder über VPN schnell einmal ein anderer Name auftaucht, ändert daran nichts. Eine Bewilligung aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer dort spielt, verlässt den Schweizer Schutzbereich, hat keinen Zugriff auf das Sperrregister und kann sich auf keine Schweizer Auszahlungsgarantie stützen. Die Gespa kann solche Domains auf die Sperrliste setzen, was die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre umsetzen – Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Blockierte Anbieter tauchen aber unter wechselnden Adressen wieder auf, weshalb die Gespa in ihren Mitteilungen explizit von «Domain-Hopping» spricht.

Was in der Schweiz gewettet werden darf, ist ebenfalls genau definiert. Erlaubt sind nur Sportereignisse, keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Die zugelassene Wettpalette ist eine geschlossene Liste, die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, deren aktuelle Fassung vom 10. September 2026 stammt (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur wetbar, wenn sie explizit aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, und Ranglistenwetten zählen nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Eckball- und Kartenmärkte sucht man auf dieser Liste ebenso vergeblich wie einen Esports-Bereich. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ebenfalls gesperrt.

Schutzmechanismen: Limiten, Sperren und was auf dem Handy gleich bleibt

Die Spielregeln auf dem Smartphone unterscheiden sich nicht von jenen am Schalter – sie sind sogar strenger, was die Reibung angeht, weil das Wetten so leicht fällt.

Wer bei Sporttip mitspielen will, muss vor der ersten Wette selbst Verlustlimiten setzen, und zwar für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – Swisslos wendet hier die eigene Frist an, obwohl das Gesetz nur 24 Stunden verlangt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Eine staatliche Einzahlungsgrenze, wie sie vereinzelt gefordert wird, gibt es in der Schweiz nicht; die Limite ist immer Eigenverantwortung.

Daneben besteht die Möglichkeit, sich selbst zu sperren. Bei Swisslos geht das produktbezogen für 1 bis 180 Tage, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Schweizer Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause lässt sich frühestens nach Ablauf der Frist wieder aufheben – nach Gesetz erst nach drei Monaten und unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer gesperrt ist oder das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsatzstücke oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Eidgenössische Spielbankenkommission hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt: In 47.5 % von 200 Versuchen wurde an Minderjährige verkauft. Wer die Sicherheit an Schweizer Verkaufsstellen bewerten will, sollte diesen Wert kennen – er ist kein Grund, pauschal von einem «strengen Jugendschutz» auszugehen, aber er macht klar, dass die Kontrolle am Schalter vom Personalstand abhängt, nicht von der Technik.

Die Gespa verlangt von jeder Veranstalterin, dass Spielende vor der ersten Wette Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste festlegen (Art. 87 VGS). Das ist die einzige Form von Pflicht-Limite, die das Schweizer Recht kennt; alles, was darüber hinausgeht, ist freiwillig und wird vom Anbieter in seinen eigenen Bedingungen geregelt. Auf dem Smartphone gilt das genauso – wer die Auffälligkeiten auf dem Sperrbildschirm aktiviert, schiebt sie weiter. Wer ein kühles Budget auf ein zweites Bankkonto legt und die Sporttip-App darauf einzahlt, trennt Ausgabe und Spielbudget sauber.

Mobile Nutzung: Touchscreen, Tempo, kleine Bildschirme

Das Smartphone senkt die Hemmschwelle für die nächste Aktion. Eine Push-Mitteilung «Ihr Tipp wartet», ein vorgeschlagener Wettschein auf dem Startbildschirm, eine Ein-Knopf-Bestätigung mit Touch-ID – all das kostet weniger Überwindung als der Gang zum Kiosk. Genau deshalb sind die Mechanismen, die am Schalter durch den Weg dorthin eingebaut sind, auf dem Handy besonders wichtig: Werbung, schnelle Mitteilungen, das ständige Mitführen der App.

Swisslos bietet Sporttip sowohl im Browser auf Swisslos.ch als auch in der eigenen App für iOS und Android an. Wetten, die in der App zusammengestellt werden, lassen sich anschliessend per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen – das schlägt die Brücke zurück zum Schalter und gibt eine Papierquittung, falls jemand das dem Bildschirm vorzieht. Loterie Romande betreibt Jouez Sport analog; die Westschweizer Verkaufsstellen (2’350 an der Zahl, mit der Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne) sind weiterhin Teil des Vertriebs.

Was die Bedienung angeht, lohnt sich ein Blick auf die eigentlichen Eingaben. Eine Sporttip-Wette lässt sich ab CHF 1 setzen, das ist die Untergrenze für Einzel- und Kombinationswetten. Die Obergrenze liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen, und ein Tipp über der Limite wird schlicht nicht akzeptiert. Wer regelmässig höhere Beträge setzen will, muss diese Stücke einzeln oder als Systemwette aufteilen – die Limite gehört pro Konvention, nicht pro Tag.

Zur Zahlung: Swisslos bietet unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance-App bestätigt wird – das ist auf dem Handy ein durchgängiger Ablauf ohne separates Login. Wer das Spielguthaben auflädt, hat pro 30 Tage maximal CHF 10’000 als Einzahlung zur Verfügung, ein einzelner Kauf ist ab CHF 20 möglich, und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Auszahlung schreibt Swisslos Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut, Gewinne darüber gehen innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Auszahlungen vom Wallet-Guthaben sind innert 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen – die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Was die App können muss und was nicht: Eine Schweizer Sportwetten-App unterliegt denselben Regeln wie das Web-Angebot – wer mit dem Finger auf «Wette platzieren» tippt, setzt eine echte Wette, und der Widerruf ist nur in den engen Grenzen der Spielregeln möglich (innerhalb von 10 Tagen Einsprache bei verweigerter Auszahlung per eingeschriebenem Brief, längere Frist für nicht abgeholte Gewinne). Eine Funktion, die nicht in jeder ausländischen App selbstverständlich ist, ist die Identitätsprüfung: Bei der Online-Registrierung verlangt Swisslos den Ausweis, liest die Daten aus, prüft sie gegen Adressdatenbanken und lässt nur eine Registrierung pro Person zu. Die Folgen einer doppelten Anmeldung treffen den Anbieter härter als den Spielenden; ein zweites Konto wird gesperrt.

Wettmechanik auf dem Smartphone: Quote, Kombination, Cash-Out

Die Quote ist das, was auf dem Wettschein als Multiplikator steht. Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote – bei einer Kombiwette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Was viele Spielerinnen und Spieler auf dem kleinen Bildschirm übersehen: Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet, bevor er ausgezahlt wird. Ein Beispiel: Eine Wette zu 2.10 mit Einsatz CHF 50 ergibt nominal CHF 105.00, das wird zu CHF 105.00 (kein Rundungsfall). Eine Wette zu 1.97 mit Einsatz CHF 13 ergibt nominal CHF 25.61, das wird zu CHF 25.60 abgerundet. Bei Systemwetten mit vielen Beinen schlucken diese Schritte ein paar Rappen pro Bein, was sich bei kleinen Einsätzen kaum, bei grossen Einsätzen messbar auswirkt.

Cash-Out ist bei Sporttip verfügbar – aber nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilbeträge, und nur online, für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei regulärem Abschluss, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Wer auf den Cash-Out-Knopf tippt, sollte wissen, dass dieser Knopf nur in eine Richtung funktioniert – ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht mehr rückgängig machen.

Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wer auf diesem Ergeignis nach dem tatsächlichen Eintritt des Wettausgangs platziert, wird mit Quote 1.00 gewertet. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das bedeutet nicht, dass solche Wetten storniert werden, sondern dass sie als verloren oder als vollwertiger Tipp zurückgegeben werden. Wer in einer hitzigen Phase tippt, ohne die Spielregeln im Kopf zu haben, erlebt eine böse Überraschung.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit – im Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächster Treffer» in einer Partie mit möglichem Penaltyschiessen tippt, sollte die Wettart prüfen.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa «Heimsieg» und «über 2.5 Tore» aus dem gleichen Spiel – werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer mit dem Finger über das Wettprogramm fegt und dabei versehentlich zwei abhängige Märkte ankreuzt, erlebt eine unangenehme Überraschung.

Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Online-Kombiwette (Prematch, Live, System) um einen gestaffelten Prozentsatz, abhängig von der Anzahl der Voraussagen: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Jede Voraussage muss eine Quote von mindestens 1.50 haben, und sowohl Einsatz als auch Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer regelmässig Kombinationen spielt, sollte wissen, dass die minimale Quote 1.50 bedeutet: Bei einem Dutzend Beinen liegt die Wahrscheinlichkeit, dass alle eintreffen, deutlich tiefer, als es die Aufschläge vermuten lassen. Quotenboosts bei Sporttip sind auf Prematch-Einzelwetten beschränkt, Profitboosts erhöhen den Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz – beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Was passiert, wenn ein Wettereignis abgesagt wird? Wird es nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer eine Wette platziert, sollte wissen, dass Quote 1.00 in einer Kombiwette den Beitrag dieses Beins neutralisiert, ohne die anderen Beine zu entwerten.

Vergleich der Anbieter: Wer in der Schweiz was darf

Die folgende Übersicht vergleicht die beiden Schweizer Veranstalter und die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende im Netz begegnen, nach drei Kriterien: Schweizer Bewilligung, Anbieterstruktur und Rahmen der Bewilligung. Die Spalten sind so gewählt, dass die entscheidende Frage – «ist das in der Schweiz erlaubt?» – auf einen Blick beantwortet wird.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Gespa-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Gespa-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut betrieben berichtet: nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut betrieben berichtet: nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut betrieben berichtet: nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut betrieben berichtet: nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut betrieben berichtet: nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut betrieben berichtet: nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Betify ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut betrieben berichtet: nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Funbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut betrieben berichtet: nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Was die Tabelle zeigt, ist auf den ersten Blick banal: Zwei Bewilligungen, acht «ohne». Was sie verschweigt, ist genauso wichtig – sie verschweigt, was jeder dieser acht ausländischen Anbieter im Übrigen kann oder nicht kann. Wer einen Anbieter aus dieser Liste nutzt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens: kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rechtsdurchsetzung, keine Schweizer Auszahlungsgarantie. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Das Spielen selbst ist für den Spielenden nicht strafbar, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Anbieter im Detail: Was die zehn genannten Marken ausmacht

Swisslos Sporttip – das Schweizer Standardprodukt

Swisslos betreibt Sporttip als einziges bewilligtes Sportwettenangebot für die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; die Bewilligung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Für 2025 hat Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet – CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die daraus Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe finanziert. CHF 109 Mio. davon stammten aus den Sportwetten (2024: CHF 122 Mio.).

Was Swisslos auf dem Smartphone konkret liefert, ist ein vollständiges Wettprogramm mit Prematch- und Live-Wetten, Cash-Out (nur als Voll-Cash-Out, online), Kombiboost und Profitboosts. Die Sporttip App gibt es für iOS und Android; zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an eine Verkaufsstelle übertragen, was den hybriden Weg zurück ermöglicht. Die Limite liegt bei CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bis zu CHF 10’000 pro Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit anpassen.

Der Servicebereich deckt die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab. Wer in Genf wohnt, kann hier kein Konto eröffnen – das ist die Westschweizer Domäne der Loterie Romande.

Der Sporttip eignet sich für Spielende, die ein bewilligtes, vollständig reguliertes Angebot wollen und bereit sind, mit dem geschlossenen Wettprogramm der Gespa zu arbeiten. Wer Eckballmärkte, Esports oder Trainingsläufe sucht, ist hier falsch; wer ein solides Prematch- und Live-Angebot mit klaren Schweizer Regeln will, ist hier richtig.

Loterie Romande Jouez Sport – die Westschweizer Variante

Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande und bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande; die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Was Jouez Sport auf dem Smartphone konkret liefert, ist das bewilligte Wettangebot in Französisch – ein identisches Produkt zu Sporttip, angepasst an die Westschweizer Bedürfnisse. Wer in Genf, Lausanne oder Sitten wohnt, hat hier seine Anlaufstelle; für die Deutschschweiz ist es nicht zugänglich.

Der Jouez Sport eignet sich für Westschweizer Spielende, die das bewilligte Schweizer Angebot in Französisch nutzen wollen. Inhaltlich ist das Wettprogramm mit Sporttip vergleichbar, weil beide der Gespa-Liste folgen.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – was «ohne» konkret heisst

Die nachfolgenden acht Marken haben keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen, was Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre umsetzen. Spielende, die dort spielen, sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, haben keine Schweizer Rechtsdurchsetzung und keine Schweizer Auszahlungsgarantie.

MrXbet

MrXbet ist einer der Anbieter, der im deutschsprachigen Raum mit Sportwetten wirbt, aber in der Schweiz keine Bewilligung hat. Eine Lizenz aus Malta oder Curaçao hat hier keine Wirkung. Wer bei MrXbet spielt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens.

Der MrXbet eignet sich für niemanden in der Schweiz, der Wert auf eine Schweizer Bewilligung legt. Wer aus Neugier oder Gewohnheit dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass das Spielenhandlungen ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens stattfindet.

Wettigo

Wettigo tritt im deutschsprachigen Raum als Sportwettenanbieter auf, hat aber in der Schweiz keine Bewilligung. Die berichtete Lizenz ist im Schweizer Kontext nicht festgestellt. Wettigo kann auf der Gespa-Sperrliste stehen und per DNS gesperrt sein.

Der Wettigo eignet sich nicht für Nutzerinnen in der Schweiz, die eine bewilligte Veranstalterin suchen. Wer dort spielt, kann das Schweizer Sperrregister nicht nutzen und findet im Streitfall keinen Ansprechpartner in der Schweiz.

Pribet

Pribet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; die berichtete Lizenz ist im Schweizer Kontext nicht festgestellt. Pribet fällt in die Kategorie der Anbieter, deren Domains auf der Gespa-Sperrliste stehen können.

Der Pribet eignet sich nicht für Schweizer Spielende, die eine bewilligte Veranstalterin suchen. Wer dort spielt, verzichtet auf den Schutz des Schweizer Rechtsrahmens.

HighFlyBet

HighFlyBet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung. Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen.

Der HighFlyBet eignet sich nicht für Spielende in der Schweiz. Wer dort spielt, ist nicht an das Schweizer Sperrsystem angebunden und hat keinerlei Auszahlungsgarantie.

Boomerang Bet

Boomerang Bet tritt im deutschsprachigen Raum als Wettanbieter auf, hat aber in der Schweiz keine Bewilligung. Diese Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Boomerang Bet kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.

Der Boomerang Bet eignet sich nicht für Spielende in der Schweiz. Wer dort spielt, verlässt den Schweizer Rechtsrahmen und hat im Streitfall keinen Ansprechpartner.

AmunRa

AmunRa ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. AmunRa kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.

Der AmunRa eignet sich nicht für Spielende in der Schweiz. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Schutzrahmen.

Betify

Betify ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus dem Ausland entfaltet hier keine Wirkung. Betify kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.

Der Betify eignet sich nicht für Schweizer Spielende. Wer dort spielt, verzichtet auf die Schutzmechanismen des Schweizer Rechts.

Funbet

Funbet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus dem Ausland hat hier keine Wirkung. Funbet kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.

Der Funbet eignet sich nicht für Schweizer Spielende.

Steuern: Was vom Gewinn übrig bleibt

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst oberhalb der Schwelle besteuert. Die eidgenössische Schwelle liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb dieser Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonale Schwelle weicht davon ab – weshalb die Formulierung «je nach Kanton» zutrifft und keine einzelne kantonale Zahl als allgemeingültig dargestellt werden darf.

Ein typischer Wettgewinn liegt deutlich unter der Schwelle. Wer also einen Fünf-Franken-Tipp auf eine 5.00er Quote setzt und gewinnt, hat einen Gewinn von CHF 25, zahlt darauf weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Die Steuerfreiheit gilt nur für Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – Gewinne von ausländischen Anbietern fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, können aber je nach Kanton anders behandelt werden; der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz – eine solche Behauptung wäre falsch.

Wer sichergehen will, fragt eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung. Die allgemeine Formul «je nach Kanton» ist hier die ehrliche Aussage.

Werbung: Was in der Schweiz erlaubt ist – und was nicht

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an die Swisslos erteilt. Bonusbeträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen der jeweiligen Veranstalterin. Eine Werbezeit-Beschränkung nach Tageszeit existiert nicht. Wer einen Promo-Code sucht: Solche Codes werden hier nicht aufgeführt, weil sie sich schnell ändern und die Werbung für ausländische Angebote in der Schweiz ohnehin problematisch ist.

Grundlagen: Quote, Marge und was eine Wette wirklich kostet

Eine Wette ist ein Tipp auf den Ausgang eines Sportereignisses gegen eine vorher festgelegte Auszahlung. Die Quote ist der Multiplikator, mit dem der Einsatz multipliziert wird, um den Bruttogewinn zu erhalten. Eine Quote von 2.50 bedeutet: Wer CHF 10 setzt, erhält bei einem Treffer CHF 25 zurück, also CHF 15 Reingewinn (Bruttogewinn minus Einsatz). Eine Kombiwette multipliziert die Einzelquoten zu einer Gesamtquote; eine Wette auf drei Beine zu 2.00, 1.80 und 3.50 ergibt eine Gesamtquote von 12.60.

Ein Fernglas liegt auf der Brüstung einer leeren Tribüne, dahinter verschwimmt ein grosser Rasenplatz im Dunst.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die Marge des Anbieters steckt in jeder Quote. Sie ist die Differenz zwischen dem, was die Spielenden insgesamt setzen, und dem, was sie im Durchschnitt zurückbekommen – der «Quotenschlüssel» oder die «Auszahlungsquote» ist das Gegenstück: der Anteil der Einsätze, der zurückbezahlt wird. Ein Beispiel: Für einen Markt mit drei Ausgängen (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) und Quoten 2.10, 3.40, 3.50 berechnet sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.50) = 1 ÷ (0.4762 + 0.2941 + 0.2857) = 1 ÷ 1.0560 ≈ 0.9469, also etwa 94.7 %. Die Marge beträgt dann 100 % − 94.7 % = 5.3 %.

Was heisst das praktisch? Auf lange Sicht behält der Anbieter 5.3 % aller Einsätze auf diesem Markt; 94.7 % werden als Gewinne wieder ausgeschüttet. Bei anderen Märkten – etwa asiatischen Handicaps oder exakten Torwetten – liegt die Marge oft höher, weil die Quoten stärker streuen. Wer viele Wetten auf einem Markt mit 5 % Marge platziert, verliert im Mittel 5 % seines Einsatzes. Das ist der Preis des Spiels; er ist nicht versteckt, sondern eingepreist.

Das heisst nicht, dass jede einzelne Wette ein Verlustgeschäft ist – es heisst, dass die Summe vieler Wetten sich der Marge annähert. Wer einmal CHF 100 zu 2.10 setzt und gewinnt, hat CHF 110 im Plus. Wer das hundertmal macht und immer verliert, hat CHF 10’000 im Minus. Wer das hundertmal macht und 47-mal gewinnt, hat ungefähr den Einsatz zurück – und zwar ungefähr, weil die Quote nicht 2.00 ist.

Auf dem Smartphone sieht man diese Marge nicht direkt, aber sie ist in jeder Push-Mitteilung, jedem «Boost» und jedem «Spezialangebot» enthalten. Ein «Quotenboost» von 2.10 auf 2.50 ist eine Werbegeste – auf den meisten Märkten sind die Quoten ohnehin nahe am fairen Wert, und der Boost verschiebt die Marge nur um ein paar Zehntelprozent. Was er nicht tut: das Spiel in ein Geschäft verwandeln.

Häufige Fragen

Wer darf in der Schweiz Sportwetten für das Smartphone anbieten?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten. Beide haben eine Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz (BGS) und werden von der Gespa beaufsichtigt. Alle anderen Anbieter – gleichgültig, welche ausländische Lizenz sie vorweisen – haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer auf dem Smartphone wettet, kann sich auf diese beiden beschränken, ohne etwas zu verpassen, was das Schweizer Recht anerkennt.

Gilt die Bewilligung eines ausländischen Anbieters auch für Spielende in der Schweiz?

Nein. Eine Bewilligung aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Gespa kann solche Domains auf die Sperrliste setzen, was die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre umsetzen. Wer dort spielt, ist vom Schweizer Sperrsystem ausgeschlossen und findet hier weder Schutz noch Auszahlungsgarantie. Werbung für solche Angebote ist in der Schweiz verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette auf dem Handy gesetzt werden?

Vor der ersten Wette müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage selbst festlegen. Bei Swisslos liegt die Obergrenze bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Eine staatliche Pflicht-Einzahlungsgrenze gibt es in der Schweiz nicht. Auf dem Smartphone gelten dieselben Limite wie am Schalter.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombiwette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Der Gewinnbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das bedeutet: Ein Gewinn von nominal CHF 25.63 wird zu CHF 25.65 aufgerundet und dann zu CHF 25.65 belassen (kein Abrundungsfall), ein Gewinn von nominal CHF 25.66 wird zu CHF 25.70 abgerundet. Bei vielen kleinen Wetten fallen diese Schritte unterschiedlich aus; bei grossen Einsätzen spielen sie messbar mit.

Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Einzel- und Kombinationswetten?

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für Loterie Romande gelten vergleichbare Limiten – sie sind in den jeweiligen Spielregeln der Veranstalterin festgelegt.

Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die eidgenössische Schwelle liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb dieser Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen. Die kantonale Schwelle weicht davon ab – deshalb «je nach Kanton». Für Gewinne aus ausländischen Grossspielen gilt die kantonale Praxis, die Gewinne unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen behandeln kann (so etwa der Kanton Thurgau). Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»