Sportwetten als Beruf – was die Quote wirklich kostet
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz fragt, ob man mit Sportwetten den Lebensunterhalt verdienen kann, bekommt von Suchmaschinen viele Versprechen und wenig Mechanik. Stattdessen zählt, was die Marge tatsächlich aus jedem Einsatz herausschneidet, warum auch ein grosses Wettkapital kein planbares Einkommen erzeugt, und was die zwei bewilligten Veranstalter – Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport – von Angeboten ohne Schweizer Bewilligung trennt, die einem in Werbung und Affiliate-Vergleichen begegnen.
Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die aktuell gültige Spielregeln- und Teilnahmebedingungen-Version von Sporttip sowie gegen die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen.
Die Grundlage: warum «vom Wetten leben» eine Rechenfrage ist, keine Glücksfrage
Eine einzelne Wette wirkt wie eine faire Wette unter zwei Parteien. Wer recht hat, gewinnt das Vielfache seines Einsatzes, wer falsch liegt, verliert ihn. Bei einer 50/50-Aussage mit Quote 1.90 gewinnt jede Seite 1.90 Einheiten pro 1 Einheit Einsatz, sofern die Gegenpartei auszahlt. Genau hier setzt die Buchmacher-Marge an, die bei jeder Wette eingebaut ist und unter dem Namen «Quotenschlüssel» oder «Auszahlungsquote» den Anteil der Einsätze beschreibt, der theoretisch an die Spielenden zurückfliesst. Die Differenz zu 100 % ist das, was der Veranstalter im Durchschnitt behält – und zwar unabhängig davon, wer ein einzelnes Spiel gewinnt.

Zur Veranschaulichung: Für einen fiktiven Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 1 / (1/1.90 + 1/1.90), also rund 1 / 1.0526, was etwa 95 % ergibt. Die Marge liegt damit in der Grössenordnung von 5 Prozent. Anders gesagt: Von jedem Franken Einsatz, der auf diesen beiden Quoten landet, fliesst im langfristigen Mittel etwa fünf Rappen an den Veranstalter ab. Dieses Fünf-Prozent-Loch ist keine Meinung, sondern eine Eigenschaft der Quotierung – und es sitzt in jeder Wette, bei jedem Spiel, bei jeder Quote.
Wer daraus ein Einkommen machen will, muss es über sehr viele Wetten und mit deutlich höherer Trefferquote als die andere Marktseite schliessen. Genau das ist die Stelle, an der die meisten Berichte – ob im Netz, in Foren oder in Werbeversprechen – vage werden. Sie zeigen Ausschnitte aus Gewinnserien, midn sie aber nie an der Konstanz, die ein Gehalt voraussetzt. Resultate aus einzelnen Wochen, Ligen oder Sportereignissen lassen sich nicht hochrechnen, weil die Streuung von Wettausgängen so gross ist, dass selbst lange Trefferserien statistisch normal sind und kein Indiz für Können.
Die andere Seite der Rechnung ist das, was zwischen Wette und Wette liegt: Einsatzlimiten, Wartezeiten bei Auszahlungen, wegfallende Wetten bei abgesagten Ereignissen, der Abzug von Verrechnungssteuer bei sehr hohen Gewinnen und in einigen Kantonen die Besteuerung von Gewinnen ausländischer Anbieter als Einkommen. Wer das in eine Tabelle fasst, erkennt: Schon bevor die Marge ins Gewicht fällt, zerren Regeln, Zeit und Kosten an der Idee eines planbaren Einkommens.
Das ist nicht zynisch, sondern Mechanik. Die Schweiz hat das System bewusst beschränkt: Nur zwei Organisatoren dürfen Grossspiele – also auch Sportwetten – durchführen, und beide unterliegen dem Geldspielgesetz. Diese regulatorische Enge ist die wichtigste Information für jeden, der in der Schweiz vom Wetten leben will – wichtiger als die Marge und wichtiger als jede einzelne Wettstrategie.
Was in der Schweiz erlaubt ist und wer hier überhaupt Sportwetten anbieten darf
In der Schweiz darf Sportwetten nur anbieten, wer eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) besitzt. Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Der Bund hat die Zahl der bewilligten Veranstalter für Grossspiele wie Sportwetten und Lotterien auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann online bei Swisslos spielen; wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, kann sich bei Loterie Romande registrieren. Beide Gebiete decken zusammen die Schweiz ab, ohne sich zu überschneiden. Angebote, die in der Werbung als «Wettanbieter für die Schweiz» auftauchen, sich aber nicht auf eine dieser zwei Marken zurückführen lassen, besitzen in der Regel keine Schweizer Bewilligung.
Eine ausländische Bewilligung – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Wer trotzdem bei solchen Marken spielt, hat keinen Schweizer Schutz: keine Anbindung an die Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rekursweg, im Streitfall nur das Recht des jeweiligen Sitzlandes des Anbieters. Gewinne aus diesen Anbietern können zudem nach kantonaler Praxis – namentlich im Kanton Thurgau – als voll steuerbares Einkommen behandelt werden, unabhängig von der Höhe. Wer aus einem Schweizer Wettkonto ausbezahlt wird, das auf einen ausländischen Anbieter zurückgeht, sollte sich vor der ersten Auszahlung beim Steuerberater oder bei der kantonalen Steuerverwaltung erkundigen.
Bei Sporttip und Jouez Sport ist die Auswahl an Wetten geschlossen: Die Gespa führt eine genehmigte Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt – sie sind schlicht kein zulässiger Gegenstand. Wer eine Sportart sucht, die nicht im Programm ist, hat schlicht keine Möglichkeit, sie legal bei einem Schweizer Veranstalter zu spielen.
Die Auszahlung von Guthaben und Gewinnen erfolgt ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen. Anonyme Auszahlungen, Auszahlungen in Kryptowährungen und Kreditgewährung an Spielende sind im bewilligten Betrieb ausgeschlossen. Das hat wenig Komfort, aber zwei klare Effekte: Wer spielt, ist identifiziert, und wer Geld bekommt, bekommt es auf eine nachvollziehbare Schweizer Bankverbindung.
Eine Sperrliste der Gespa blockiert ausländische Wettangebote auf DNS-Ebene bei Schweizer Internetanbietern. Anfang 2019 erstmals veröffentlicht, umfasste sie Ende 2025 rund 670 Domains. Domains verschwinden binnen Stunden und tauchen unter neuer Adresse wieder auf – die Gespa spricht von Domain-Hopping und ergänzt die Liste fortlaufend. Das bedeutet: Wer in der Schweiz ohne VPN surft, stösst bei einem grossen Teil der ausländischen Wettseiten auf eine Sperrseite. Mit VPN lässt sich die Sperre umgehen – die rechtliche Lage ändert sich dadurch nicht.
Wer bei Sporttip mitmacht – und wer nicht
Für die Online-Registrierung bei Swisslos gelten klare Voraussetzungen: Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein), keine bestehende Spielsperre. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen. Die Identität wird über einen Ausweisupload geprüft, die Adressdaten gegen Datenbanken abgeglichen. Wer als Wettkämpfer oder Wettkämpferin an einem Ereignis teilnimmt, auf das gewettet werden soll, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – weder direkt noch über Dritte.
Wer unter 18 ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen – das gilt unabhängig davon, ob die Wette an einer Verkaufsstelle oder online abgegeben wird. Wer gesperrt ist, wird auch nicht spielen können; eine Aufhebung ist vor Ablauf der Sperrfrist nicht möglich. Diese Regeln stehen nicht in der Werbung, sondern in den Bedingungen, die jeder Spieler oder jede Spielerin bei der Registrierung akzeptiert.
Wie Jouez Sport aufgestellt ist
Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, Hauptsitz ist Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne). Das Produkt Jouez Sport bedient die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Vertriebsmodell setzt auf das dichte Netz an Verkaufsstellen, analog zum klassischen Losverkauf – online ergänzt, nicht ersetzt. Wer bei Loterie Romande spielen will, ohne in einem dieser Kantone zu wohnen, kann sich online nicht registrieren; an einer Verkaufsstelle ist die Lage anders, weil dort die übliche Alterskontrolle greift.
Was ausländische Marken vom bewilligten Markt trennt
In Anzeigen, Affiliate-Vergleichen und Foren tauchen Namen wie Betovo, 1Bet, Roobet, Pribet, MrXbet, Cloudbet, Rainbet oder BetFury auf. Keiner dieser Anbieter besitzt eine Schweizer Bewilligung, ihr Sitz liegt im Ausland, und ihre Lizenzen – wo überhaupt vorhanden – sind keine Schweizer Konzessionen. Das hat drei Konsequenzen, die ein Spieler vor der ersten Einzahlung verstanden haben sollte:
- Kein Schweizer Ausschlussregister ist angebunden: Wer sich in der Schweiz freiwillig sperrt, sperrt sich nur gegenüber den beiden bewilligten Veranstaltern – die ausländische Marke sieht diese Sperre nicht.
- Keine Schweizer Aufsicht: Bei Streit über Auszahlungen, Limits, abgesagte Wetten oder Kontosperrungen ist der Rechtsweg das Recht des jeweiligen Anbieterlandes. Schweizer Gerichte sind in aller Welt nicht zuständig.
- Schweizer Steuerpraxis: Gewinne ausländischer Grossspiele können im Kanton Thurgau als steuerbares Einkommen behandelt werden; andere Kantone ziehen nach. Wer in der Schweiz wohnt, sollte vor der ersten Gewinnauszahlung klären, was im eigenen Kanton gilt.
Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele ist in der Schweiz strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Wer im Internet also Werbung für nicht bewilligte Marken sieht, sieht immer auch einen Hinweis darauf, dass diese Angebote in der Schweiz nicht erlaubt sind. Werbung, die diesen Hinweis weglässt, ist genau das, was die Aufsicht mit Bussgeld belegt.
Spielerschutz: was schon vor der ersten Wette gesetzt werden muss
Wer in der Schweiz legal wetten will, setzt vor der ersten Teilnahme selbst Limiten. Bei Sporttip sind das Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Die Obergrenze pro Tag gilt für Erwachsene gleichermassen wie für Junge Erwachsene; der tiefere Wert für unter 21-Jährige ist die einzige Differenz. Eine Senkung einer Limite tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das verhindert, dass Verluste am Spieltisch «aus einer Laune heraus» zurückgenommen werden, indem das Limit kurzfristig nach oben gesetzt wird. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Die Sperre lässt sich produktbezogen selbst setzen, also beschränkt auf Sporttip allein oder auf alle Swisslos-Produkte. Die Frist reicht von einem bis 180 Tagen. Während dieser Frist ist keine Aufhebung möglich – wer sich für 30 Tage sperrt, bleibt 30 Tage gesperrt. Eine unbefristete Sperre wird schweizweit in das Sperrregister eingetragen und gilt über Swisslos hinaus auch für Casinos und Online-Casinos sowie für Liechtenstein. In allen Fällen entscheidet eine Fachstelle über die Aufhebung – eine Selbstfreischaltung ist nicht vorgesehen.
Junge Erwachsene unter 21 sind gegenüber Erwachsenen zusätzlich geschützt: Die Verlustlimite liegt bei maximal CHF 1’000 pro Tag, die allgemeine Obergrenze für alle Verlustlimiten (1, 7 und 30 Tage) ebenfalls. Auch die übrigen Spielerschutzregeln wie Identifizierung, kein Kredit an Spielende und der Schutz vor übertriebener Werbung gelten für beide Altersgruppen ohne Unterschied. Der Bund hat bewusst keine fixe staatliche Einzahlungsobergrenze definiert – die Selbstbegrenzung ist die Schweizer Antwort auf eine Frage, die andernorts politisch heiss geführt wird.
Wie die Gespa Schutz und Markt zugleich überwacht
Die Gespa ist nicht Aufsicht der Casinos – das macht die ESBK. Sportwetten fallen in die Zuständigkeit der Gespa, und dort liegt auch die Aufsicht über die Einhaltung der Spielerschutzregeln bei den zwei bewilligten Veranstaltern. Testkäufe der Gespa 2025 haben an Verkaufsstellen ergeben, dass Minderjährige in 47.5 % von 200 Testfällen eine Sportwette kaufen konnten – das ist ein Hinweis darauf, dass der Schutz an der Verkaufsstelle nicht dicht hält. Wer als Elternteil oder als Jugendlicher weiss, dass die Verkaufsstelle das Limit nicht immer prüft, sollte online spielen, wo die Identifizierung konsequent läuft.
Die Gespa führt zudem die Sperrliste, in der Domains ausländischer Anbieter stehen, deren Angebote in der Schweiz verboten sind. Wer dort gelistet ist, wird von Schweizer Internetprovidern auf DNS-Ebene geblockt. Das funktioniert ähnlich wie eine Sperre im Schweizer Glücksspielregister, nur auf Domain-Ebene. Mit einem DNS-Wechsel, einem VPN oder einem ausländischen Datentarif lässt sich das umgehen – das ändert an der Rechtslage nichts.
Freiwillige Pause versus gesetzliche Sperre
Eine kurze Pause lässt sich über das eigene Konto setzen: ein bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich dauerhaft sperren lassen will, wendet sich an die Fachstelle, die im Geldspielgesetz vorgesehen ist. Eine Aufhebung der gesetzlichen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich (Art. 84 VGS). Für Spielerinnen und Spieler mit Schulden oder Spielsucht ist die Fachstelle die zuständige Stelle, nicht das Online-Casino.
Was viele nicht wissen: Eine Selbstsperre wirkt nicht nur gegenüber Swisslos, sondern auch gegenüber Loterie Romande und gegenüber den Schweizer Casinos. Es gibt heute ein gemeinsames Register ausgeschlossener Personen, das die zwei Veranstalter und die Casinos – online und offline – miteinander teilen. Wer sich also bei Sporttip sperrt, kann am Automat im Grand Casino nicht spielen und umgekehrt. Der Effekt ist konsequent: Wenn jemand sich selbst sperrt, ist die Sperre umfassend – wer sie umgehen will, muss dafür aktiv werden, statt sich treiben lassen.
Wettarten, Quoten und das System hinter dem Schein der Sicherheit
Wer vom Wetten leben will, kommt um eine Frage nicht herum: Wie verteilt sich das Risiko, und welche Mechanismen vergrössern die Streuung, statt sie zu senken? Das Quotenformat ist hier nur eine Nebensache; was zählt, ist die Hebelwirkung der einzelnen Wette und die Streuung im Wettheft.
Einzelwette, Kombiwette und die Mechanik der Multiplikation
Bei einer Einzelwette auf Quote 2.10 mit Einsatz CHF 10 ist der mögliche Gewinn CHF 21. Bei zwei kombinierten Voraussagen mit Einzelquoten 1.80 und 1.90 multiplizieren sich die Quoten zu einer Gesamtquote von 3.42. Mit gleichem Einsatz steigt der mögliche Gewinn auf CHF 34.20, die Wahrscheinlichkeit, dass beide Voraussagen zutreffen, sinkt aber – vereinfacht – im Quadrat zur Einzelwahrscheinlichkeit. Aus Sicht der Mechanik ist eine Kombiwette immer riskanter als ihre Einzelteile, weil die Varianz quadratisch wächst und die Marge sich auf jede Voraussage setzt.
Kombiboosts, die eine Erhöhung des Nettogewinns ab einer Mindestanzahl Voraussagen gewähren, mildern diesen Mechanismus nicht – sie erhöhen nur den möglichen Gewinn, ändern aber die Wahrscheinlichkeitsstruktur nicht. Bei Sporttip gilt ein solcher Boost: mindestens vier Voraussagen, jede Einzelquote mindestens 1.50, der Bonus auf den Nettogewinn liegt bei 5 % (vier Voraussagen), 20 % (sieben), 40 % (zehn) und 100 % (fünfzehn). Der Boost ist und bleibt eine Belohnung für das Eingehen höherer Varianz, nicht eine Senkung der Marge.
Systemwetten und warum sie mehr Schein als Sicherheit bieten
Eine Systemwette fasst mehrere Voraussagen zu Teilkombinationen zusammen, von denen ein Teil – aber nicht alle – zutreffen müssen, damit ein Gewinn entsteht. Damit reduziert sich die Varianz, aber die Marge wird trotzdem auf jede Voraussage gesetzt, und die Anzahl der Wetten im System vervielfacht den Einsatz. Wer System spielt, weil es «sicherer» wirkt, zahlt dafür in aller Regel einen höheren Gesamteinsatz und eine entsprechend grössere Marge – die durchschnittliche Auszahlung über alle möglichen Ergebnisse sinkt gegenüber der reinen Einzelwette.
Bei Sporttip ist der Höchsteinsatz pro Systemwette CHF 10’000, gegenüber CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten. Diese hohe Limite ändert nichts daran, dass die Marge pro Voraussage identisch bleibt, und sie ändert nichts daran, dass jede zusätzliche Voraussage eine zusätzliche Marge mit sich bringt. Wer eine 10er-Systemwette spielt, bezahlt 10 Marge-Posten, nicht einen.
Cash-Out und Livewetten: Liquidität, nicht Sicherheit
Der Cash-Out vor Spielende liefert einen Betrag, der unter dem liegt, was die Wette bei regulärem Ausgang ausmachen würde. Das unterscheidet sich von der Variante «Auszahlung zum festen Zeitpunkt» nur im Marketing-Wortlaut: Bei Sporttip ist Cash-Out online verfügbar, für Einzelwetten, Kombinationen und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei regulärem Ausgang, hängt vom Spielverlauf ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird.
Livewetten tragen kein anderes Risiko als Prematch-Wetten, dafür aber eine Eigenheit: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen eines Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – der Einsatz wird zurückerstattet. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter) kann der Anbieter Wetten ebenfalls auf Quote 1.00 setzen. Wer live spielt, sollte sich also nicht auf Quote-Sicherheit verlassen.
Quotenboosts und Profitboosts: Marketing-Zucker mit Limiten
Quotenboosts bei Sporttip sind nur online verfügbar, nur für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen, wenn die Wette per Cash-Out aufgelöst wird. Auch hier gilt: Der Boost erhöht den möglichen Gewinn, nicht die Wahrscheinlichkeit. Wer auf Boostwetten setzt, tauscht Volumen gegen Varianz – und genau das ist nicht das, was ein planbares Einkommen verlangt.
Wann eine Wette null wird – und wann sie sich auflöst
Die Mechanik der Wette kennt einige wenige Situationen, in denen das Ergebnis im Wortlaut festgelegt ist: Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt (oder im Rahmen eines Turniers neu angesetzt), ist die Wette ungültig – Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer mit Spielquoten von 12.00 arbeitet und im Geld sitzt, sollte die Frist im Auge behalten.
Auch Wettereignisse, die voneinander abhängig sind – zum Beispiel «Heimsieg» und «über 2.5 Tore» im gleichen Spiel –, werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Eine irrtümlich angenommene Kombination solcher Voraussagen kann von Swisslos für die ganze Wette als ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Das ist eine Schutzfunktion und kein Angriff; sie schützt Spieler davor, dass abhängige Voraussagen unbemerkt das gleiche Ereignis doppelt «bezahlen».
Welche Sportarten und Wettbewerbe es hier überhaupt zu spielen gibt
Die zugelassene Welt der Sportwetten ist in der Schweiz kleiner als das, was im Internet kursiert. Die Gespa-Liste regelt, welche Sportarten und Wettbewerbe legal gespielt werden dürfen. Was nicht auf der Liste steht, darf weder Sporttip noch Jouez Sport anbieten.
Fussball, Tennis, Eishockey – und was wirklich zählt
Fussball ist der Schwerpunkt jeder Sportwetten-Plattform, und das gilt auch für die Schweizer Veranstalter. Die Bundesliga, die Super League, Premier League, Serie A, La Liga und grosse internationale Wettbewerbe wie Champions League und Europa League sind im Programm; ebenso die Frauen-WM, wo die Liste es vorsieht. Was nicht Teil der Liste ist, fällt durch – zum Beispiel viele Frauen-Ligen ausserhalb der grossen Turniere, viele Jugendwettbewerbe und Wettbewerbe unterhalb der Profiligen.
Tennis bietet das ganze Jahr über Spiele: ATP, WTA, Grand Slams, Davis Cup. Eishockey konzentriert sich auf die NL, die Champions Hockey League und die grossen Ligen. Was den Schweizer Markt von internationalen Anbietern unterscheidet, ist nicht primär die Auswahl an Spielen – sie ist beinahe so gross –, sondern die Frage, wie viele Märkte pro Spiel angeboten werden. Die Schweizer Anbieter setzen auf 1X2, Tore Über/Unter, Handicap, Doppelte Chance, Halbzeit/Endstand und ähnliche Hauptmärkte; exotische Märkte wie Eckbälle, Karten oder Spielerstatistiken fehlen in der Liste und damit im Programm.
Die Menge an Spielen, die eine Sportart liefert, ist für die Frage «Lässt sich davon leben?» nur am Rand interessant. Eine grössere Anzahl verfügbarer Spiele bedeutet nicht automatisch eine grössere Chance, die Marge zu schlagen – sie bedeutet mehr Wetten, also auch mehr Marge pro gespieltem Sonntag. Wer glaubt, dass eine bestimmte Sportart «mehr Chancen» bietet, sollte sich fragen, ob er dafür Belege hat oder ob er einer Werbeaussage folgt.
Wettbewerbe, die nicht im Programm sind
Die Gespa-Liste schliesst explizit aus: Wetten auf Trainingsläufe (zum Beispiel bei Skirennen) sind tabu, ebenso Wetten auf Qualifikationsrunden, soweit die Liste sie nicht nennt, und Wetten auf Frauen-Wettbewerbe, die nicht Teil der Liste sind. Das ist eine bewusste Einschränkung zum Schutz der Wettkämpfer und Wettkämpferinnen, die selbst auf ihren Sport nicht wetten sollen – ein Schutz, der seine Wirkung vor allem dort entfaltet, wo Wetten Manipulation anreizen könnten. Diese Einschränkung ist Teil der Mechanik und gehört zur Frage eines planbaren Einkommens dazu: Wo Märkte nicht verfügbar sind, ist das Wetten auf sie kein Nebenverdienst, sondern ein Vergehen.
Wie das System funktioniert – vom Einsatz bis zur Auszahlung
Wer zum ersten Mal ein Wettkonto bei Swisslos eröffnet, geht mehrere Schritte durch, die alle eine Funktion haben und alle Zeit kosten. Wer diese Schritte kennt, kann besser einschätzen, was zwischen Wette und Gewinn tatsächlich auf dem Spiel steht.
Registrierung und Identifizierung
Wer bei Swisslos online spielen will, braucht einen Wohnsitz im Vertragsgebiet. Nach der Online-Registrierung wird der Ausweis hochgeladen, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Erst nach erfolgter Identifizierung lässt sich das Konto nutzen. Mehrfache Registrierungen sind unzulässig – wer schon ein Konto hat, kann kein zweites eröffnen. Diese Prüfung kostet im Mittel einen halben Tag; bei Unklarheiten kann sie mehrere Tage dauern. Wer auf den letzten Drücker vor einem Spiel wetten will, muss diesen Vorlauf einplanen.
Vor der ersten Wette werden die Verlustlimiten gesetzt: 1 Tag, 7 Tage, 30 Tage, jeweils mit einer Obergrenze. Wer unter 21 ist, hat die zusätzliche Tiefgrenze für junge Erwachsene. Erst dann lässt sich einzahlen. Für die Aufladung des Wallets gibt es verschiedene Möglichkeiten – PostFinance Pay ist eine davon, das Wallet wird direkt in der PostFinance-App bestätigt.
Einzahlung und Limits
Das Wallet wird mit Spielguthaben aufgeladen; der Mindestbetrag pro Aufladung beträgt CHF 20. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer einen hohen Gewinn vereinnahmt hat, kann also nicht beliebig nachladen, bevor er einen Teil davon ausbezahlt hat – und wer lange gespielt hat, hat die Wallet-Obergrenze vermutlich bereits ausgereizt.
Bei Loterie Romande läuft die Aufladung über Verkaufsstellen oder andere vom Veranstalter angebotene Kanäle, da Jouez Sport einerseits das dichte Verkaufsstellennetz nutzt, andererseits online ergänzt. Auch hier gelten Schweizer Regeln: kein Kredit an Spielende, Auszahlung nur auf Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers.
Die Wette selbst: Einsatz, Quote, Auszahlung
Der mögliche Gewinn einer Sporttip-Wette berechnet sich aus Einsatz × Quote; bei Kombinationen × Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Was nach der Auswertung ausgezahlt wird, folgt daraus direkt: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette ist CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Der Mindesteinsatz ist CHF 1. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern – eine Wette über der aktuellen Limite wird nicht angenommen. Wer mit festen Strategien arbeitet, die auf höhere Einsätze angewiesen sind, kann also nicht darauf vertrauen, dass die Limiten stabil bleiben.
Auszahlung: Zeit, Kommission und der Weg
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer also einen Bonus über CHF 50 vereinnahmt, kann diesen Betrag nicht als Cash auszahlen – sondern nur mit ihm spielen, und der Gewinn aus diesen Spielen lässt sich erst auszahlen, wenn die Promotionsbedingungen erfüllt sind.
Bei Loterie Romande ist die Auszahlung über das Verkaufsstellennetz einfach: Gewinne bis zu einem gewissen Betrag werden direkt an der Verkaufsstelle bar ausbezahlt; höhere Gewinne laufen über das Hauptkonto. Auch hier: Schweizer Bank- oder Postkonto, kein anonymer Pfad.
Was passiert bei abgesagten Spielen oder abgelaufenen Gewinnen
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt (oder im Rahmen eines Turniers neu angesetzt), wird die Einzelwette zurückerstattet, in einer Kombination erhält die Voraussage Quote 1.00. Ein Gewinn, der nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung geltend gemacht wird, verfällt zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer das nicht weiss, lässt sich im Zweifelsfall bares Geld durch die Maschen gehen.
Die Top-10: wem was von den zwei Schweizer Veranstaltern gehört, und was die anderen sind
Die folgende Übersicht vergleicht die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter mit einer Auswahl von Marken, die Werbung in der Schweiz schalten, ohne über eine Schweizer Bewilligung zu verfügen. Sie ist keine «Top-10-Empfehlung», sie ist eine Einordnung, wer hier welche Position hat und welche Folgen das für den potenziellen Spieler hat.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel), Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande (Lausanne), Produkt Jouez Sport |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz in der Schweiz nicht ausgewiesen, im Ausland ausgestellt |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz in der Schweiz nicht ausgewiesen, im Ausland ausgestellt |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz in der Schweiz nicht ausgewiesen, im Ausland ausgestellt |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz in der Schweiz nicht ausgewiesen, im Ausland ausgestellt |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz in der Schweiz nicht ausgewiesen, im Ausland ausgestellt |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz in der Schweiz nicht ausgewiesen, im Ausland ausgestellt |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz in der Schweiz nicht ausgewiesen, im Ausland ausgestellt |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz in der Schweiz nicht ausgewiesen, im Ausland ausgestellt |
Was aus der Tabelle hervorgeht: Es gibt in der Schweiz zwei Anbieter, die legal Sportwetten anbieten, und acht Marken, die keine Schweizer Bewilligung haben. Wer zwischen diesen Gruppen vergleicht, vergleicht nicht «die besten zehn Anbieter», sondern zwei Schutzregime gegen acht Marken, die ihr Schutzregime anderswo haben. Im konkreten Fall heisst das: Die Frage «Welcher Anbieter passt zu mir?» hat zwei verschiedene Antworten, je nachdem, ob man Schutz und Schweizer Aufsicht sucht oder eine breitere Auswahl an Märkten und Quoten will, die mit den Nachteilen einhergeht, die oben beschrieben sind.
Im folgenden Block werden die zwei bewilligten Veranstalter als empfehlenswerte Anlaufstellen für Schweizer Spielerinnen und Spieler beschrieben, danach die acht Marken ohne Bewilligung als das, was sie sind: legal im Ausland, in der Schweiz nicht zugelassen und damit nicht «sicher» im Sinne des Schweizer Spielerschutzes.
Swisslos Sporttip – das Angebot der Deutschschweiz
Swisslos ist einer der zwei vom Bund zugelassenen Veranstalter für Grossspiele in der Schweiz, genauer: die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Online-Teilnahme steht Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet offen – das sind die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, der Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Wer in einem anderen Kanton wohnt – Westschweiz, Genf, Wallis, Neuenburg, Jura, Freiburg – kann sich nicht online bei Swisslos registrieren.
Das Sporttip-Programm konzentriert sich auf die grossen Sportarten: Fussball, Tennis, Eishockey, daneben Handball, Basketball, American Football, Formel 1, Snooker, Volleyball und Wintersport, je nach Saison. Die zugelassenen Wettbewerbe sind jene der Gespa-Liste; was dort nicht steht, wird nicht angeboten. Die Wetten können online über Swisslos.ch oder die Sporttip-App für iOS und Android abgegeben werden. In der App zusammengestellte Wetten können über einen QR-Code auch an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden – wer online konfiguriert und vor Ort spielt, bezahlt nichts dafür.
Bei den Konditionen für den Einsatz ist die Spanne eng: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz für Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer auf höhere Beträge angewiesen ist, ist hier an der Decke der Legalmöglichkeit – genau das, was die Begrenzung beabsichtigt.
Schutztechnisch arbeitet Sporttip mit Selbstsperren von 1 bis 180 Tagen, einer unbefristeten Sperre mit Fachstelleneinbezug und der Sperrung gegen das schweizweite Register. Junge Erwachsene unter 21 sind mit tieferen Verlustobergrenzen ausgestattet. Werbung im Internet ist gesetzlich eingeschränkt – was gerade Sportwetten trifft, ist der Schutz der Minderjährigen und der ausgeschlossenen Personen, beides Verbote, an denen sich Swisslos messen lassen muss. Für 2025 hat Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet, CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. Das gibt eine Ahnung davon, was die Plattform umsetzt – und damit auch, wie viel Marge im System ist.
Urteil: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und legal Sportwetten spielen will, kommt an Sporttip praktisch nicht vorbei. Die Quote ist nicht die höchste im internationalen Vergleich, aber der Schutzrahmen ist solide, die Auszahlung verläuft über Schweizer Bankkonten, und die Limiten sind transparent. Wer ein System aufbauen will, das langfristig Einkommen abwerfen soll, ist hier an der Decke des Möglichen – und genau diese Decke ist der Punkt, an dem die Frage «Lässt sich davon leben?» zuinnerst beantwortet wird.
Loterie Romande Jouez Sport – das Angebot der Westschweiz
Loterie Romande ist der zweite vom Bund zugelassene Veranstalter, mit Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne). Sie bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Verkaufsstellennetz umfasst 2’350 Stellen in der Westschweiz mit insgesamt 221 Mitarbeitenden – das ist im Verhältnis zur Grösse des Marktes erstaunlich dicht und gehört zur DNA des Anbieters. Online ergänzt Jouez Sport das Netz; offline ist die Verkaufsstelle der häufigere Weg.
Die Spielregeln lehnen sich an die von Sporttip, was den Schutzrahmen betrifft: vergleichbare Verlustlimiten, vergleichbare Selbstsperren, ein gemeinsames Schweizer Sperrregister, das die Spielende mit Swisslos teilen. Die Westschweiz hat mit Loterie Romande einen Veranstalter, der das gleiche Schutzniveau bietet, und mit dem dichten Verkaufsstellennetz einen einfacheren Zugang für alle, die nicht online spielen wollen. Was in der Deutschschweiz die Online-Identifizierung bei der Registrierung ist, ist hier die an der Verkaufsstelle verlangte Identität – das Verfahren trägt das gleiche Risiko, das die Gespa-Testkäufe 2025 gezeigt haben: Wo der Verkäufer nicht prüft, geht der Verkauf durch.
Urteil: Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, hat mit Loterie Romande den einzigen legalen Online-Zugang und einen analogen Zugang über das Verkaufsnetz. Für Spieler aus der Deutschschweiz ist der Anbieter rechtlich nicht zugänglich; wer aus den anderen Kantonen kommt, kann sich nicht registrieren, ausser er gibt einen Wohnsitz im Westschweizer Vertragsgebiet an. Wer regelmässig spielen und Schweizer Schutz geniessen will, hat hier den einzigen Weg, der in seinem Kanton legal ist.
Betovo – ausländische Marke, in der Schweiz nicht zugelassen
Betovo gehört zu den Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Es liegt im Ausland, eine Schweizer Lizenz gibt es nicht, die Sperrliste der Gespa kann die Domain blockieren. Wer hier spielt, hat keine Schweizer Aufsicht, ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, und im Streitfall greift das Recht des Anbieterlandes. Gewinne können nach kantonaler Praxis – zum Beispiel im Kanton Thurgau – als steuerbares Einkommen behandelt werden.
Urteil: Wer mit Schweizer Wohnsitz spielt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er sich in einem rechtlich ungeschützten Bereich bewegt. Die Werbung sieht oft nach «internationaler Plattform» aus, ist aber im Schweizer Kontext nicht erlaubt. Wer hier spielt, sollte vor der ersten Auszahlung klären, was im eigenen Konto gilt – und sich bewusst sein, dass eine Sperre bei Swisslos hier nicht greift.
1Bet – ausländische Marke, in der Schweiz nicht zugelassen
1Bet hat in der Schweiz keine Bewilligung, der Sitz liegt im Ausland. Das Schutzregime ist das des Anbieterlandes, in aller Welt nicht das Schweizer Regime. Wer hier spielt, hat im Streitfall nur den Weg über das ausländische Recht – die Schweizer Aufsichtsbehörde ist nicht zuständig. Gewinne können in der Schweiz steuerbar sein.
Urteil: Identisch zur Logik bei Betovo – eine Marke ohne Schweizer Bewilligung ist in der Schweiz nicht «sicher» im Sinne des Geldspielgesetzes. Wer aus privater Neugier testet, was die Plattform kann, sollte die Auszahlungswege prüfen, bevor er einzahlt; wer aus steuerlichen oder schutztechnischen Gründen in der Schweiz spielen will, ist hier falsch.
Roobet – ausländische Marke, in der Schweiz nicht zugelassen
Roobet ist im Ausland lizenziert und in der Schweiz nicht zugelassen. Die Schweizer Regeln zur Identifizierung, zum Schutz Minderjähriger und zur Anbindung an das Sperrregister greifen hier nicht. Wer hier spielt, hat die gleichen Risiken wie bei den anderen Marken ohne Schweizer Bewilligung: keine Schweizer Aufsicht, mögliche steuerliche Erfassung der Gewinne, kein Anruf bei einer Schweizer Stelle, wenn der Anbieter nicht auszahlt. Wer auf VPN setzt, um die DNS-Sperre zu umgehen, ändert die Rechtslage nicht.
Urteil: Wie bei den vorigen Marken – der Schutz fehlt. Wer diese Plattform nutzt, tut es ausserhalb des Schweizer Geldspielrechts und sollte sich der Folgen bewusst sein.
Pribet – ausländische Marke, in der Schweiz nicht zugelassen
Pribet hat keine Schweizer Bewilligung, der Sitz liegt im Ausland, die Lizenz hat in der Schweiz keine Rechtskraft. Damit gelten die gleichen Punkte wie bei den anderen Marken ohne Schweizer Zulassung: keine Schweizer Aufsicht, keine Sperrregisteranbindung, mögliche steuerliche Erfassung. Wer hier spielt, kann nicht damit rechnen, dass eine Schweizer Behörde im Streitfall hilft.
Urteil: Aus Schweizer Sicht eine Plattform ohne Bewilligung. Wer auf Schutzregime und Schweizer Aufsicht Wert legt, hat hier keine Vorteile gegenüber den zwei bewilligten Veranstaltern.
MrXbet – ausländische Marke, in der Schweiz nicht zugelassen
MrXbet folgt dem gleichen Muster: keine Schweizer Bewilligung, Sitz im Ausland, Lizenz in der Schweiz nicht anerkannt. Wer hier spielt, verlässt das Schweizer Schutzregime, ohne dafür einen Mehrwert zu erhalten, der nicht auch über die zwei Schweizer Anbieter zugänglich wäre.
Urteil: Aus Schweizer Sicht keine legale Plattform. Wer dort spielt, sollte die Konsequenzen in Kauf nehmen und steuerlich klären, was im eigenen Kanton gilt.
Cloudbet – ausländische Marke, in der Schweiz nicht zugelassen
Cloudbet gehört in die gleiche Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, Sitz im Ausland, die Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Daraus folgen die gleichen drei Punkte wie bei den anderen Marken ohne Schweizer Zulassung: keine Schweizer Aufsicht, keine Sperrregisteranbindung, mögliche steuerliche Erfassung der Gewinne nach kantonaler Praxis.
Urteil: Wer hier spielt, bewegt sich rechtlich ausserhalb der Schweizer Geldspielaufsicht. Für ein planbares Einkommen aus Wetten gibt es hier keinen Vorteil gegenüber den zwei Schweizer Veranstaltern – im Gegenteil, der Schutzrahmen fehlt.
Rainbet – ausländische Marke, in der Schweiz nicht zugelassen
Rainbet folgt dem Muster der vorhergehenden Marken: keine Schweizer Bewilligung, Sitz im Ausland, Sperrliste der Gespa kann die Domain blockieren. Wer hier spielt, kann sich nicht auf den Schweizer Schutzrahmen stützen, und die Gewinne können im Kanton Thurgau als voll steuerbares Einkommen behandelt werden.
Urteil: Wer mit Schweizer Wohnsitz und mit dem Anspruch auf Schweizer Schutz spielen will, ist hier falsch. Wer aus anderen Gründen spielt, sollte sich der Konsequenzen bewusst sein und das vor der ersten Einzahlung klären.
BetFury – ausländische Marke, in der Schweiz nicht zugelassen
BetFury schliesst die Reihe der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung ab. Auch hier: ausländische Lizenz, keine Schweizer Anerkennung, keine Anbindung an Schweizer Schutzregister, mögliche Besteuerung der Gewinne in der Schweiz. Wer hier spielt, tut es auf eigenes Risiko im Sinne des Schweizer Rechts.
Urteil: Wie bei den anderen Marken – aus Schweizer Sicht keine legale Plattform. Wer ein Einkommen aus Sportwetten sucht, läuft hier in das gleiche Schutzregime wie bei den anderen Marken, nur unter einem anderen Namen.
Häufige Fragen
Lässt sich von Sportwetten leben?
Nein – nicht im Sinne eines planbaren Einkommens. Jede Wette enthält die Marge des Veranstalters, langfristig bleibt davon nichts übrig. Wer trotzdem daraus ein Einkommen machen will, müsste die Marge konsequent und über sehr viele Wetten schlagen, was keine öffentlich zugängliche Methode zuverlässig leistet. Wer in der Schweiz spielt, hat zudem die zwei bewilligten Veranstalter als einzige legale Anlaufstellen, dort die Höchsteinsätze und das geschlossene Wettprogramm – alles Bedingungen, die ein «Volumenmodell» einschränken.
Warum verdienen Wettbüros auch dann, wenn einzelne Spielende gewinnen?
Weil die Marge in jede Quote eingebaut ist. Bei einem fairen Markt mit zwei Ausgängen und Quoten 1.90/1.90 erhalten die Wettenden langfristig etwa 95 % ihrer Einsätze zurück, 5 % behält der Anbieter. Das ist die Buchmachermarge – sie ist nicht von einem konkreten Spielergebnis abhängig, sondern eine Eigenschaft der Quotenstruktur.
Warum hilft ein grosses Wettkapital nicht gegen die Marge?
Weil die Marge anteilig auf jedem Franken Einsatz sitzt. Wer statt CHF 100 nun CHF 10’000 pro Wette setzt, verliert im Mittel nicht weniger – er verliert schneller und riskiert, an die Höchsteinsätze der zwei bewilligten Schweizer Veranstalter zu stossen (CHF 1’000 pro Einzel/Kombi, CHF 10’000 pro System). Ein grösseres Kapital erhöht die Varianz und damit den Bedarf an noch längeren Trefferserien, ohne die zugrundeliegende Marge zu verändern.
Wie werden Wettgewinne in der Schweiz besteuert?
Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag; die Schwelle liegt 2026 bei CHF 1’071’000 im Bund und unterschiedlich in den Kantonen. Liegt ein Gewinn darüber, werden 35 % Verrechnungssteuer direkt abgezogen, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Gewinne aus nicht bewilligten ausländischen Anbietern können je nach Kanton – Thurgau ausdrücklich – als voll steuerbares Einkommen behandelt werden, unabhängig von der Höhe. Wer gewinnt, fragt im Zweifelsfall den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Welche Limiten müssen bei Swisslos und Loterie Romande vor der ersten Wette gesetzt werden?
Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage – bei Swisslos bis maximal CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen CHF 1’000. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die genauen Werte bei Loterie Romande folgen demselben Schema, weil das Geldspielgesetz die Anforderungen einheitlich fasst.
Was bringt eine Spielsperre – und wann lässt sie sich aufheben?
Eine Spielsperre schützt vor sich selbst, und zwar schweizweit: Sie gilt für Swisslos und Loterie Romande gleichermassen wie für Casinos und Online-Casinos in der Schweiz und in Liechtenstein. Eine kurze Selbstsperre dauert 1 bis 180 Tage und lässt sich vor Fristablauf nicht aufheben. Eine unbefristete Sperre wird in das Sperrregister eingetragen; sie lässt sich frühestens nach drei Monaten über eine Fachstelle aufheben.
Strategie – englandwetteninfo
Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»
