Gewinne aus Sportwetten steuerfrei 2026 – Freibetrag, Verrechnungssteuer und kantonale Unterschiede

Updated Oktober 2026
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Die Fassade eines Sandsteingebäudes mit hohen Fenstern im weichen Licht des Vormittags, davor ein leerer Platz.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026 und abgeglichen mit den Steuermäppchen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und der Steuerpraxis des Kantons Thurgau.

Gewinne aus Grossspielen (zum Beispiel Zahlenlotto und Sportwetten) unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag.

Die kurze Antwort lautet: ja, meistens. Wer bei Swisslos Sporttip oder bei Loterie Romande Jouez Sport spielt, gibt die Wetteinsätze aus und nimmt die Gewinne mit nach Hause, ohne dass der Fiskus mit einer Quittung danebensteht. Erst wenn ein einzelner Gewinn die Schwelle des Steuerfreibetrags übersteigt, beginnt die Einkommenssteuer zu greifen, und die Veranstalterin zieht direkt 35 % Verrechnungssteuer ab. Darunter passiert steuerlich nichts, kein Abzug auf dem Gewinn, keine Meldung an die Steuerverwaltung, keine Pflicht, den Gewinn in der Steuererklärung aufzuführen.

Wirklich steuerfrei bleiben die Gewinne damit nur innerhalb des Freibetrags. Der liegt für die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer im Jahr 2026 bei CHF 1’071’000 pro einzelnem Gewinn aus einem Grossspiel, etwas tiefer oder höher je nach Kanton bei den Staats- und Gemeindesteuern. Wer also einen Wettschein über CHF 1’200’000 abgibt und gewinnt, der hat ein Gewinnchen, bei dem die nächsten Schritte beginnen: ein Teil wird steuerbar, ein Teil wird mit 35 % belastet, ein Teil lässt sich mit einer Zeile in der Steuererklärung wieder hereinholen. Wer darunter bleibt, schuldet dem Finanzamt nichts.

Die Seite zeigt im Folgenden, was der Freibetrag genau abdeckt, wie die Verrechnungssteuer funktioniert und warum ausländische Anbieter in der Schweiz auf ganz anderem Papier stehen als die zwei bewilligten Veranstalterinnen. Sie vergleicht zudem Swisslos und Loterie Romande Seite an Seite und ordnet die kryptobasierten oder offshore operierenden Marken, die in Schweizer Werbefenstern auftauchen, nach demselben Bewertungsraster ein: was vom Schutz des Geldspielgesetzes übrig bleibt, wenn die Bewilligung fehlt.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf – und wer nicht

In der Schweiz gibt es für Sportwetten nicht viele Bewilligungen, sondern genau zwei. Die interkantonale Vereinbarung hat die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei Organisatoren begrenzt. Swisslos mit Sitz in Basel betreibt unter dem Namen Sporttip die Wetten in den Deutschschweizer Kantonen, in Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande betreibt unter dem Namen Jouez Sport die Wetten in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.

Ein Sparglas mit Münzen steht auf einer sonnigen Fensterbank in einer Küche.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen betrug CHF 1'000'000 (2019 bis 2022), CHF 1'038'300 (2023), CHF 1'056'600 (2024).

Die Aufsicht führt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie prüft die Veranstalterbewilligung, sie prüft die Spielbewilligung pro Spiel, sie überwacht den Markt und führt die Sperrliste, also die Liste der Domains ausländischer Anbieter, die in der Schweiz per DNS gesperrt werden. Wer ohne diese Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar, mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bei gewerbsmässigem Betrieb.

Für Spielende bedeutet die Zweiteilung des Marktes etwas sehr Konkretes: die Auswahl an Wetten ist definiert, das Wettprogramm ist zugelassen, die Wetten finden nur auf bestimmte Sportarten und Wettbewerbe statt, die Gespa in einer geschlossenen Liste führt. Wetterinnen und Wetter dürfen in der Schweiz nur bei der Veranstalterin spielen, in deren Vertragsgebiet sie wohnen, und nur online, wenn sie dort auch tatsächlich angemeldet sind.

Der Steuerfreibetrag – wie hoch er ist und wofür er gilt

Der Steuerfreibetrag ist keine Erfindung des Wettgesetzes, sondern steht im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und gilt für Gewinne aus Grossspielen, also aus Geldspielen wie Lotterien und Sportwetten, die nicht zu den Kleinspielen zählen. Der Freibetrag wird jährlich der Teuerung angepasst, gestützt auf die Verordnung über die kalte Progression und den Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode.

Für die Steuerperiode 2026 liegt der Freibetrag bei CHF 1’071’000 pro einzelnem Gewinn aus einem Grossspiel, der Freibetrag 2025 belief sich auf CHF 1’070’400, jener 2024 auf CHF 1’056’600. Die ESTV hat die Werte seit 2019 jedes Jahr nach oben gezogen, von CHF 1’000’000 für 2019 bis 2022 über CHF 1’038’300 im Jahr 2023 bis zu den genannten Werten. Pro Wette, nicht pro Jahr: der Freibetrag gilt für jeden einzelnen Gewinn aus einem Grossspiel, nicht für die Summe aller Gewinne eines Jahres.

Wer also im selben Jahr zwei Wetten à CHF 600’000 gewinnt, hat in der direkten Bundessteuer keinen steuerbaren Gewinn, weil jeder einzelne Gewinn unter dem Freibetrag liegt. Wer eine Wette à CHF 1’200’000 gewinnt, der hat einen Gewinnteil von CHF 129’000 über dem Freibetrag, der in der Steuererklärung als Einkommen deklariert werden muss. Der Freibetrag wirkt pro Wette, nicht kumuliert.

Die kantonale Schwelle ist nicht überall gleich. Die ESTV-Übersicht für 2024 weist Freibeträge aus, die je nach Kanton bei CHF 1’000’000, CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600 oder CHF 1’056’600 liegen. Es gibt also keine einheitliche Schweizer Schwelle für die Staats- und Gemeindesteuern, sondern je nach Wohnsitzkanton einen anderen Betrag, der mehr oder weniger grosszügig ausfällt. Wer nicht in seinem Wohnsitzkanton spielt, sondern dort, wo der Freibetrag höher liegt, ändert nichts: für die Staats- und Gemeindesteuern zählt der Wohnsitzkanton, nicht der Spielort.

Verrechnungssteuer – wie der Staat sich selbst einen Vorschuss holt

Liegt ein einzelner Gewinn über dem Freibetrag, dann passiert auf der Auszahlung etwas Konkretes: die Veranstalterin zieht 35 % Verrechnungssteuer auf dem Teil ab, der den Freibetrag übersteigt. Wer CHF 1’200’000 gewinnt und der Freibetrag CHF 1’071’000 beträgt, hat einen steuerbaren Anteil von CHF 129’000. Die Veranstalterin zieht davon 35 % ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus, das sind CHF 45’150, die direkt an die Eidgenössische Steuerverwaltung fliessen. Ausbezahlt wird die Differenz, also CHF 1’200’000 abzüglich CHF 45’150 gleich CHF 1’154’850.

Die Verrechnungssteuer ist kein endgültiger Steuerbetrag. Sie ist eine Sicherungsabgabe, die der Staat auf Kapitalerträgen und auf Gewinnen aus Grossspielen erhebt, weil die zuverlässige Erfassung des Einkommens sonst nicht funktioniert. Die Spielenden bekommen das Geld zurück, indem sie den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren und einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Die Verrechnungssteuer wird mit der Steuerschuld verrechnet oder zurückgezahlt, falls sie höher war als die geschuldete Steuer.

Wer das Verfahren nicht kennt, dem bleiben 35 % beim Auszahlen einfach weg. Wer es kennt, dem bleiben 35 % nicht weg, sondern werden temporär einbehalten und mit der Steuererklärung wieder hereingeholt, sofern der Gewinn in der Steuererklärung tatsächlich deklariert wurde. Wer den Gewinn verschweigt, verliert den Rückerstattungsanspruch und behält die 35 %, die er an den Bund bezahlt hat. Das ist der eigentliche Hebel des Systems: nicht die Höhe der Steuer, sondern die Sicherung der Deklaration.

Einsatzabzug – was der Staat bei den Wetten zurückgibt

Wer Gewinne aus Grossspielen versteuert, kann unter Umständen einen Teil des Einsatzes abziehen. Bei der direkten Bundessteuer erkennt Artikel 33 Absatz 4 DBG einen Abzug von bis zu 5 % des Gewinns an, höchstens aber CHF 5’300 für die Steuerperiode 2024 und höchstens CHF 5’400 für 2025, und begrenzt auf den Betrag der im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Wer also einen Gewinn von CHF 1’071’000 versteuert, kann maximal 5 % abziehen, was CHF 53’550 ergibt, also deutlich unter der Höchstgrenze von CHF 5’400. Wer einen Gewinn von CHF 200’000 versteuert, kann maximal 5 % abziehen, was CHF 10’000 wäre, gekappt aber bei CHF 5’400.

Die Regel ist eine Schonung der Spielenden gegenüber dem Fiskus, kein Geschenk. Wer ein Jahr lang aktiv wettet und dabei Gewinne und Verluste hatte, kann nur die Gewinne versteuern, die über dem Freibetrag liegen, und hat das Pech, dass die vielen kleinen Verluste nicht ohne Weiteres abgezogen werden dürfen. Dafür gibt es den pauschalen Einsatzabzug von 5 %, der den Totalverlust nicht kompensiert, aber wenigstens die direkten Wetteinsätze im selben Wettbewerb teilweise anrechnet.

Die kantonale Praxis kann anders aussehen. Im Kanton Thurgau beträgt der Einsatzabzug bei den Staats- und Gemeindesteuern pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, und es werden keine effektiven Kosten anerkannt. Andere Kantone kennen eigene Regeln, eigene Höchstgrenzen und eigene Definitionen, was als Grossspiel gilt und was nicht. Wer seinen Abzug optimieren möchte, fragt bei der kantonalen Steuerverwaltung nach, weil die ESTV nur die Bundesregel harmonisiert, nicht die kantonale Umsetzung.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Wer bei einem ausländischen Wettanbieter spielt, der in der Schweiz keine Bewilligung hat, der gewinnt und verliert auf eigenes Risiko und unter eigenem Recht. Das heisst: weder der Gewinn fliesst automatisch durch die Schweizer Verrechnungssteuer, noch greift der Freibetrag des DBG in gleicher Weise. Ausländische Wettgewinne sind nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau unabhängig vom Betrag vollständig als Einkommen steuerbar. Wer also bei einem Buchmacher mit Sitz in Curaçao eine Wette à CHF 50’000 gewinnt, muss den vollen Betrag in der Steuererklärung deklarieren, ohne Freibetrag und ohne 35-%-Sicherung.

Diese Praxis ist nicht überall gleich, aber sie ist die wahrscheinliche Lesart. Wer in einem Kanton wohnt, dessen Steuerpraxis liberaler ist, kann im Einzelfall weniger versteuern, muss aber den Gewinn trotzdem deklarieren. Was sich nie versteuern lässt, ist die Frage, ob der Anbieter seriös ist, ob die Quoten fair waren, ob eine Auszahlung je erfolgt. Der Anbieter hat keine Schweizer Bewilligung, also keine Schweizer Aufsicht, also keinen Schweizer Rekursweg, also keine Schweizer Spielsperre und keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister.

Die Konsequenz: wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, spielt gegen einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der auf der Sperrliste der Gespa stehen kann, dessen Domain in der Schweiz geblockt wird, der keinen Zugriff auf das Schweizer Ausschlussregister hat und dessen Gewinne unter kantonaler Praxis voll steuerbar sind. Das ist für manche Wettenden ein bewusstes Eingehen eines Risikos, weil sie höhere Quoten oder ein breiteres Wettprogramm suchen. Es ist kein Risiko, das die Schweiz trägt, sondern eines, das bei der Wettenden liegt.

Wettsteuer auf den Einsatz – was die Schweiz nicht kennt

Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Das deutsche Modell, wo 5 % jedes Wetteinsatzes an den Fiskus fliessen, ist im Schweizer Recht nicht abgebildet. Einsätze in Sportwetten sind im DBG nicht steuerbar, weder bei Swisslos noch bei Loterie Romande, weder online noch am Verkaufspunkt. Wer einen Wettschein über CHF 100 abgibt, zahlt CHF 100 Einsatz, nicht CHF 105 mit einem eingepreisten Steueranteil. Was auf dem Wettschein steht, ist der Einsatz und die Quote, nicht die Steuer.

Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus, die in Märkten mit Wettsteuer operieren. Dort ist die Steuer oft in der Quote eingepreist, was die Quote für die Wettenden verschlechtert. Wer bei einem Schweizer Anbieter spielt, hat diesen Nachteil nicht. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, spielt gegen eine Quote, in der möglicherweise eine Steuer eingepreist ist, und hat zusätzlich das Risiko, das im Abschnitt «Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung» beschrieben wird, dass der Gewinn voll steuerbar ist.

Das ist einer der Punkte, der auf den ersten Blick für die Schweizer Veranstalterinnen spricht: keine Wettsteuer und ein Freibetrag oberhalb der meisten realen Gewinne. Wer also nur ab und zu wettet, gewinnt nie genug, um den Freibetrag zu erreichen, und hat auf jeden Fall keine Steuerlast. Wer viel wettet, hat höhere Gewinne, eher einmal einen Gewinn über dem Freibetrag und dann die Frage, was mit dem Anteil über dem Freibetrag passiert.

Beispielrechnung – was eine Wette unter und eine über dem Freibetrag kostet

Wer eine einzelne Wette mit einem Einsatz von CHF 100 zu einer Quote von 2.00 abgibt und gewinnt, erhält CHF 200 zurück, also CHF 100 Gewinn. Der Gewinn liegt unter dem Freibetrag von CHF 1’071’000 für 2026, also passiert steuerlich nichts. Kein Abzug auf dem Gewinn, keine Verrechnungssteuer, keine Deklaration in der Steuererklärung. Das gilt unabhängig vom Kanton und unabhängig davon, ob die Wette bei Swisslos, Loterie Romande oder einem ausländischen Anbieter platziert wurde, mit dem wichtigen Vorbehalt, dass ausländische Gewinne nach kantonaler Praxis anders behandelt werden.

Eine Wette mit gleichem Einsatz und gleicher Quote, die einen Gewinn von CHF 1’071’000 zurückgibt, ist genau auf der Grenze. Ein Einsatz von CHF 535’500 zur Quote 2.00 ergibt eine Auszahlung von CHF 1’071’000, also einen Gewinn von CHF 535’500. Der Freibetrag wird nicht überschritten, also keine Steuer, keine Verrechnungssteuer. Wer mit kleinerem Einsatz zu höherer Quote spielt und genau auf den Freibetrag kommt, hat ebenfalls keine Steuerlast.

Eine Wette, die CHF 1’200’000 zurückgibt, hat einen Gewinn von CHF 1’200’000 abzüglich Einsatz, was bei einem Einsatz von CHF 600’000 zur Quote 2.00 ein Gewinn von CHF 600’000 ist. Der Gewinn liegt nicht über dem Freibetrag, also keine Verrechnungssteuer und keine Deklaration. Wer aber mit einem Einsatz von CHF 250’000 zur Quote 4.80 wettet und CHF 1’200’000 zurückbekommt, der hat einen Gewinn von CHF 950’000, der unter dem Freibetrag bleibt, also wieder keine Steuer.

Die Schwelle beginnt dort, wo ein Gewinn den Freibetrag überschreitet. Wer mit einem Einsatz von CHF 600’000 zur Quote 2.10 spielt und gewinnt, der erhält CHF 1’260’000 zurück, hat einen Gewinn von CHF 660’000, der über dem Freibetrag liegt, also voll steuerbar. Bei einem Gewinn von CHF 1’071’000 plus CHF 189’000 gleich CHF 1’260’000 wäre der über dem Freibetrag liegende Anteil CHF 189’000, von dem die Veranstalterin 35 %, also CHF 66’150, als Verrechnungssteuer abzieht. Das ist die Grössenordnung, in der das System tatsächlich greift: nicht im Alltag der meisten Wettenden, sondern bei sehr grossen Einzelgewinnen.

Vergleich der zwei Schweizer Veranstalterinnen

Marke Bewilligung Trägerschaft und Angebot
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS Interkantonale Landeslotterie, Genossenschaft mit Sitz in Basel; Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis

Die Tabelle zeigt die zwei zulässigen Anbieterinnen in einer Spalte, die für die Besteuerung den entscheidenden Punkt enthält: ob es überhaupt eine Bewilligung gibt. Wer in der Schweiz Sportwetten abschliesst, kann nur mit einer der beiden Marken spielen, alle anderen Anbieterinnen sind in der Schweiz nicht zugelassen und ihre Gewinne sind nach der hier beschriebenen Logik anders zu behandeln.

Swisslos ist die grössere der beiden Veranstalterinnen. Im Geschäftsbericht 2025 weist sie einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe bedient. Aus den Sportwetten allein flossen CHF 109 Mio., im Vorjahr CHF 122 Mio. Die Trägerschaft ist eine Genossenschaft, der Sitz ist Basel, das Vertragsgebiet umfasst die genannten 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein.

Loterie Romande ist kleiner, aber strukturell gleich aufgestellt. Die Loterie Romande hat ihren Sitz in Lausanne, die offizielle Adresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Ihr Produkt Jouez Sport richtet sich an die sechs Westschweizer Kantone, deren jeweiliger Freibetrag bei den Staats- und Gemeindesteuern vom Freibetrag des DBG abweicht.

Für die Besteuerung der Gewinne ist die Frage, bei welcher Veranstalterin gespielt wurde, steuerlich zweitrangig. Beide ziehen die Verrechnungssteuer ab, beide stellen den Verrechnungssteuerausweis aus, beide lassen die Gewinne über dem Freibetrag in der Steuererklärung deklarieren. Der Unterschied liegt im Wettprogramm, in den Quoten, in den Vertriebswegen und im Schutzsystem, das die Veranstalterin anbietet, nicht in der steuerlichen Logik.

Spielerschutz – selbst gesetzte Limiten und die Spielsperre

Die Schweiz kennt im Bereich Sportwetten keinen festen Einsatzhöchstbetrag, den der Staat den Wettenden vorschreibt, sondern Limiten, die jede Spielende selbst setzen kann. Bei Swisslos müssen vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 pro Tag, höchstens CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was eine bewusste Reaktionszeit schafft.

Eine Parkbank unter einer Kastanie im Herbst, auf dem Kiesweg liegen gelbe Blätter.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3'863'790).

Wer sich nicht an die eigenen Limiten halten möchte oder das Gefühl hat, die Kontrolle zu verlieren, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist ein gemeinsames Sperrregister, kein einseitiger Vermerk beim Anbieter.

Für die Besteuerung ist das insofern relevant, als eine grosse Einzelwette oberhalb des Freibetrags den Schutzrahmen nicht ausser Kraft setzt. Wer eine Wette gewinnt, die gross genug ist, um die Verrechnungssteuer auszulösen, hat immer noch die eigene Verlustlimite, die tägliche oder monatliche, und die Spielsperre, die weiter gilt. Die Schutzsysteme laufen unabhängig von der Höhe eines Gewinns, was bei sehr grossen Gewinnen wichtig wird, weil der Reingewinn selbst einen Anreiz erzeugen kann, sofort weiterzuspielen.

Wer spielt, wo wohnt, und was die ESTV sagt

Die ESTV ist für die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer zuständig, nicht aber für die kantonalen Steuern. Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne, sowohl zur direkten Bundessteuer wie zu Staats- und Gemeindesteuern, gehen an die zuständige kantonale Steuerverwaltung, was je nach Kanton das kantonale Steueramt, die kantonale Steuerverwaltung oder eine ähnliche Behörde ist. Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer gehen direkt an die ESTV unter der Adresse [email protected].

Das ist mehr als eine Behördenzuständigkeit, weil die Praxis von Kanton zu Kanton auseinandergeht. Der Kanton Thurgau hat in seiner Steuerpraxis 2025 ausdrücklich festgehalten, dass Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen steuerbar sind. Andere Kantone können eine mildere Praxis haben, ohne dass dies irgendwo zentral dokumentiert ist. Wer seinen Wohnsitzkanton kennt und die Praxis dort nachfragt, vermeidet Überraschungen.

Für Spielende heisst das: Freibetrag prüfen, kantonale Steuerverwaltung konsultieren, im Zweifel einen Steuerberater fragen. Die ESTV ist eine Anlaufstelle für die Bundesregel, nicht für die kantonale Auslegung, und die Veranstalterinnen sind keine Steuerberater. Wer einen grossen Gewinn deklariert, sollte die Regeln kennen, die am Wohnort gelten, nicht nur die Regeln, die im DBG stehen.

Operator-Reviews: die zwei bewilligten und acht nicht bewilligten Marken

Swisslos Sporttip

Swisslos betreibt Sporttip als einzige zugelassene Sportwette in der Deutschschweiz, in Tessin und in Liechtenstein. Die Veranstalter- und die Spielbewilligung stehen im Bundesgesetz über Geldspiele, die Aufsicht führt die Gespa, der Sitz der Genossenschaft ist Basel. Das Sportwettprogramm umfasst Einzelwetten, Kombiwetten und Systemwetten mit einem Mindesteinsatz von CHF 1, einem Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- und Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette, mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Veranstalterin die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen kann.

Für die Besteuerung heisst das: Gewinne aus Sporttip bis CHF 1’071’000 bleiben in der direkten Bundessteuer steuerfrei, Gewinne darüber werden mit 35 % Verrechnungssteuer belegt und müssen in der Steuererklärung deklariert werden. Die Veranstalterin stellt den Verrechnungssteuerausweis aus, was den Rückerstattungsanspruch auf den einbehaltenen Betrag sichert. Wer bei Swisslos spielt, hat die Sicherheit des Schweizer Schutzrahmens, also Spielsperre, Limitensetzung und Verlustlimiten, was bei sehr grossen Gewinnen den Unterschied macht, weil das System unabhängig von der Gewinnhöhe weiterläuft.

Spielende, die im Vertragsgebiet wohnen und auf eine schweizweit zugelassene Sportwette setzen wollen, landen bei dieser Marke. Wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt, ist hier fehl am Platz, weil das Online-Konto an den Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden ist. Wer ausländische Anbieter mit höheren Quoten sucht, ist mit Swisslos ohnehin nicht bedient.

Loterie Romande Jouez Sport

Loterie Romande betreibt Jouez Sport als zweite zugelassene Sportwette in der Schweiz, beschränkt auf die sechs Westschweizer Kantone. Die Veranstalter- und die Spielbewilligung stehen ebenfalls im BGS, die Aufsicht führt die Gespa, der Sitz der Loterie ist Lausanne mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Das Wettprogramm unterscheidet sich im Detail von Sporttip, weil die Gespa die zugelassenen Sportarten und Wettbewerbe in einer geschlossenen Liste führt, auf die sich beide Veranstalterinnen stützen.

Für die Besteuerung gilt dasselbe Bild wie bei Swisslos: Gewinne bis zum Freibetrag des Wohnsitzkantons und der direkten Bundessteuer bleiben steuerfrei, Gewinne darüber unterliegen der Verrechnungssteuer und der Einkommenssteuer. Auch Loterie Romande stellt den Verrechnungssteuerausweis aus und zieht die 35 % auf dem Teil über dem Freibetrag direkt ab. Die Freibeträge bei den Staats- und Gemeindesteuern in den Westschweizer Kantonen können von jenen in der Deutschschweiz abweichen, was sich direkt aus der ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 ablesen lässt.

Spielende, die im Vertragsgebiet der Romandie wohnen, haben hier ihre Anlaufstelle. Die Marke ist nicht für Spielende ausserhalb dieses Gebiets gedacht, weder online noch am Verkaufspunkt. Wer ein Schweizer Konto mit Schweizer Schutz sucht, das zur eigenen Region passt, landet hier oder bei Swisslos, je nachdem wo der Wohnsitz liegt.

Sportaza

Sportaza wirbt international mit einem breiten Wettprogramm und gehört in die Kategorie der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke hat keine Veranstalterbewilligung der Gespa und keine Spielbewilligung nach dem BGS. Die von Sportaza angeführte Lizenz in einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft, weil Artikel 4 BGS ausdrücklich bestimmt, dass eine ausländische Bewilligung nicht gilt.

Für die Besteuerung heisst das: Gewinne aus Sportaza sind nach der hier dokumentierten Steuerpraxis von Thurgau unabhängig vom Betrag voll steuerbar, weil die Praxis ausländische Grossspiele ohne Schweizer Bewilligung dem vollen Einkommenssteuertarif unterwirft. Eine Verrechnungssteuer wird nicht abgezogen, weil Schweizer Veranstalterinnen die einzigen sind, die diesen Mechanismus anwenden. Es gibt keine Schweizer Spielsperre und keinen Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister.

Spielende, die mit einer ausländischen Marke spielen, spielen gegen einen Anbieter, dessen Domain in der Schweiz auf der Sperrliste stehen kann und der im Streitfall keinen Schweizer Rekursweg bietet. Wer bewusst diesen Weg wählt, weil das Wettprogramm breiter oder die Quote höher ist, sollte wissen, dass das gesamte Schutzsystem, das Swisslos und Loterie Romande bieten, hier nicht greift.

DirectionBet

DirectionBet gehört ebenfalls zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung und steht im gleichen regulatorischen Rahmen wie Sportaza. Keine Veranstalterbewilligung der Gespa, keine Spielbewilligung nach dem BGS, eine ausländische Lizenz, die in der Schweiz keine Kraft hat. Die Spiellogik läuft auf einer ausländischen Plattform, das Schutzsystem ist das der Lizenz des Herkunftslandes, nicht das der Schweiz.

Für die Besteuerung gilt dasselbe: Gewinne sind nach der dokumentierten Steuerpraxis voll steuerbar, der Mechanismus der Verrechnungssteuer wird nicht angewendet, die Spielsperre und das Sperrregister gelten nicht. Wer hier spielt, sollte den Gewinn vollständig deklarieren und damit rechnen, dass die kantonale Steuerverwaltung den Betrag nach Tarif besteuert, nicht nach dem Freibetrag.

Wer überhaupt mit Marken aus dieser Kategorie spielt, muss sich bewusst sein, dass die Schweiz diese Anbieterinnen nicht zulässt und aktiv über die Sperrliste blockiert. Das ist kein Hinweis, dass das Spielen verboten ist, sondern dass die Schweiz die Anbieterinnen vom Markt fernhält und die Spielenden damit alleine lässt.

Roobet

Roobet ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung, die mit Krypto-Wetten und internationalem Wettprogramm wirbt. Die regulatorische Lage in der Schweiz ist eindeutig: keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung, eine Lizenz aus einem anderen Land ohne Kraft in der Schweiz. Die Spiellogik und die Auszahlungswege laufen ausserhalb des Schweizer Rechtsraums.

Für die Besteuerung heisst das: Gewinne aus Roobet sind voll steuerbar, falls die kantonale Praxis ausländische Grossspiele ohne Schweizer Bewilligung dem vollen Einkommensteuertarif unterwirft. Es gibt keine Schweizer Verrechnungssteuer, keinen Schweizer Verrechnungssteuerausweis, kein Anrecht auf einen Freibetrag bei den Staats- und Gemeindesteuern, falls der Kanton den Freibetrag an die Schweizer Veranstalterinnen knüpft.

Wer bei einer Krypto-Wettplattform spielt, hat zusätzlich das Problem der Zahlungswege. Schweizer Banken und Zahlungsdienstleister sind nicht verpflichtet, Zahlungen an ausländische Wettanbieterinnen zu blockieren, aber die Anbieterinnen selbst bieten oft nur Krypto-Auszahlungen an, die in der Schweiz nicht anonym, sondern über die meldepflichtigen Krypto-Dienstleister verlaufen.

BC Game

BC Game gehört in dieselbe Kategorie wie Roobet und steht für eine Wettplattform ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke wirbt mit Krypto-Wetten und einem internationalen Wettprogramm, das in der Schweiz nicht zugelassen ist. Eine Veranstalter- oder Spielbewilligung der Gespa liegt nicht vor, eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft nach Artikel 4 BGS.

Die Besteuerung folgt dem Muster der anderen ausländischen Anbieterinnen: Gewinne sind nach den dokumentierten Steuerpraxis von Thurgau voll steuerbar, die Verrechnungssteuer greift nicht, die Schutzsysteme greifen nicht. Spielende sind für die Deklaration selbst verantwortlich, mit dem Risiko, dass die kantonale Steuerverwaltung den Gewinn als nicht deklariertes Einkommen behandelt.

Wer hier spielt, spielt ohne das Sicherheitsnetz, das die Schweizer Veranstalterinnen bieten. Das heisst nicht, dass die Marke nicht funktioniert, sondern dass die Schweiz kein Mitschuldner ist, wenn etwas schiefgeht. Die Verantwortung liegt vollständig bei der Spielenden.

BetFury

BetFury reiht sich in die Liste der Marken ohne Schweizer Bewilligung ein. Die regulatorische Lage in der Schweiz ist identisch zu den anderen Plattformen dieser Kategorie: keine Veranstalterbewilligung der Gespa, keine Spielbewilligung nach dem BGS, eine Lizenz aus einem anderen Land ohne Kraft in der Schweiz.

Für die Besteuerung gilt dasselbe Bild: Gewinne aus BetFury sind voll steuerbar, ohne Freibetrag, ohne 35-%-Sicherungsabgabe. Die Spielenden müssen den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren, und die kantonale Praxis entscheidet, wie der Gewinn besteuert wird, was je nach Kanton variieren kann.

Wer hier spielt, kann sich nicht auf den Schutz des Geldspielgesetzes berufen. Das Schutzsystem ist das der Lizenz des Herkunftslandes, was in den meisten Fällen eine Lizenz aus einer Jurisdiktion mit niedrigerer Aufsichtsdichte ist. Die Schweiz erkennt diese Lizenz nicht an und blockiert die Domain gegebenenfalls über die Sperrliste.

Cloudbet

Cloudbet ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung, die mit Bitcoin und internationalem Wettprogramm wirbt. Die regulatorische Lage in der Schweiz folgt dem Muster der anderen Anbieterinnen dieser Kategorie: keine Gespa-Bewilligung, kein Schweizer Schutzsystem, eine Lizenz aus einem anderen Land ohne Kraft nach dem BGS.

Für die Besteuerung gilt dasselbe: Gewinne sind voll steuerbar. Die Verrechnungssteuer wird nicht angewendet, der Freibetrag gilt nur für Schweizer Veranstalterinnen, und die kantonale Praxis kann von der Bundesregel abweichen.

Wer bei Cloudbet spielt, hat zusätzlich das spezifische Problem, dass Krypto-Auszahlungen über die meldepflichtigen Krypto-Dienstleister in der Schweiz laufen, was bei einer Steuerprüfung sichtbar wird. Das macht die Frage der korrekten Deklaration dringender, nicht weniger dringend.

IviBet

IviBet ist eine weitere internationale Marke ohne Schweizer Bewilligung, die in der Schweiz nicht zugelassen ist. Die regulatorische Lage ist identisch zu den anderen Plattformen dieser Kategorie: keine Veranstalterbewilligung der Gespa, keine Spielbewilligung nach dem BGS, eine Lizenz aus einem anderen Land ohne Kraft in der Schweiz.

Für die Besteuerung heisst das: Gewinne sind voll steuerbar, der Freibetrag greift nicht, die Verrechnungssteuer greift nicht. Die Spielenden müssen den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren und können sich nicht auf das System der Schweizer Veranstalterinnen verlassen.

Wer hier spielt, sollte wissen, dass die Schweiz diese Anbieterin nicht zulässt und die Domain blockieren kann. Das ist kein Verstoss gegen das Spielrecht der Spielenden, sondern eine Massnahme gegen die Anbieterin, die das Schutzsystem der Schweiz umgeht.

Fezbet

Fezbet schliesst die Liste der Marken ohne Schweizer Bewilligung ab und folgt demselben Muster wie die anderen Plattformen dieser Kategorie. Keine Gespa-Bewilligung, keine Schweizer Spielbewilligung, eine Lizenz aus einem anderen Land, die in der Schweiz keine Kraft hat.

Für die Besteuerung gilt dasselbe: Gewinne aus Fezbet sind voll steuerbar, der Freibetrag gilt nicht, die Verrechnungssteuer wird nicht angewendet. Die kantonalen Steuerverwaltungen können bei ausländischen Grossspielen ohne Schweizer Bewilligung die volle Einkommenssteuer erheben, und die Spielenden müssen den Gewinn deklarieren.

Wer bei Fezbet spielt, spielt ohne das Sicherheitsnetz der Schweizer Bewilligung. Das heisst nicht, dass die Plattform nicht funktioniert, sondern dass die Schweiz nicht für die Plattform haftet und die Spielenden die Konsequenzen einer allfälligen Auszahlungsverweigerung selbst tragen.

Wie es weitergeht – Steuern, wenn der Gewinn klein ist

Wer nur gelegentlich wettet und nie einen Gewinn oberhalb des Freibetrags erzielt, hat steuerlich nichts zu tun. Die Veranstalterinnen melden Gewinne unter dem Freibetrag nicht an die ESTV, weil keine Verrechnungssteuer abgezogen wird, und die ESTV hat keinen Anlass, die Wettenden anzuschreiben. Die Steuererklärung enthält unter Umständen eine allgemeine Frage nach ausserordentlichen Einkünften, aber Gewinne aus Grossspielen unter dem Freibetrag sind keine ausserordentlichen Einkünfte, sondern reguläres, weil steuerfreies, Einkommen.

Wer einmal einen Gewinn oberhalb des Freibetrags hat, der erhält den Verrechnungssteuerausweis, der den einbehaltenen Betrag ausweist. Diesen Ausweis legt die Wettende der Steuererklärung bei, deklariert den Gewinn als Einkommen und beantragt die Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Die ESTV prüft den Antrag im Rahmen der ordentlichen Veranlagung und verrechnet die Verrechnungssteuer mit der Steuerschuld oder zahlt sie zurück, falls sie höher war als die geschuldete Steuer.

Wer den Gewinn nicht deklariert, verliert die Verrechnungssteuer nicht direkt, weil das Geld bereits an den Bund überwiesen wurde. Was die Wettende verliert, ist den Rückerstattungsanspruch, weil ohne Deklaration kein Antrag auf Rückerstattung möglich ist. Im Steuerstrafverfahren kann die nicht deklarierte Einkunft zudem als Steuerhinterziehung gewertet werden, mit Bussen und Nachsteuern.

Häufige Fragen zu Gewinnen aus Sportwetten

Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?

In der Regel ja, solange der einzelne Gewinn unter dem Freibetrag bleibt. Für die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer liegt der Freibetrag im Jahr 2026 bei CHF 1’071’000, kantonale Freibeträge können tiefer oder höher liegen. Liegt der Gewinn darüber, wird der übersteigende Teil steuerbar, und die Schweizer Veranstalterin zieht 35 % Verrechnungssteuer ab.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?

Der Freibetrag wird jährlich der Teuerung angepasst, im Jahr 2026 beträgt er CHF 1’071’000 für die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer. Die ESTV-Übersicht für 2024 zeigt Freibeträge zwischen CHF 1’000’000 und CHF 1’056’600 bei den Staats- und Gemeindesteuern, je nach Kanton. Die Höhe variiert, weil das Bundesrecht nur den Rahmen setzt und die Kantone eigene Freibeträge festlegen.

Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag, und wie funktioniert die Verrechnungssteuer von 35 %?

Die Schweizer Veranstalterin zieht direkt 35 % Verrechnungssteuer auf dem Teil über dem Freibetrag ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Die Wettende deklariert den Gewinn in der Steuererklärung und beantragt die Rückerstattung, sodass die einbehaltene Verrechnungssteuer mit der Steuerschuld verrechnet oder zurückbezahlt wird.

Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?

Nein. Ausländische Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung fallen nicht unter das System der Verrechnungssteuer und des Freibetrags. Die dokumentierte Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen, und die kantonale Praxis anderer Kantone kann ähnlich streng sein.

Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?

Nein. Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz, weder bei Swisslos noch bei Loterie Romande. Einsätze in Sportwetten sind im DBG nicht steuerbar, und die Veranstalterinnen ziehen keine Einsatzsteuer ab. Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus, in deren Märkten eine Wettsteuer oft in die Quote eingepreist ist.

Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?

Ja, in beschränktem Rahmen. Bei der direkten Bundessteuer erkennt Artikel 33 Absatz 4 DBG einen Abzug von bis zu 5 % des Gewinns an, höchstens CHF 5’400 für die Steuerperiode 2025 und höchstens CHF 5’300 für 2024, begrenzt auf den Betrag der im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Die kantonale Regelung kann davon abweichen, etwa im Kanton Thurgau mit 5 % je steuerbarem Gewinn und höchstens CHF 5’000 für die Staats- und Gemeindesteuern.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»