Impressum – englandwetteninfo
englandwetteninfo behandelt Fussballwetten mit Blick auf England für Leserinnen und Leser in der Schweiz. Das Impressum sagt, wer die Website betreibt und in welchem rechtlichen Rahmen sie steht.
Was die Website ist und was nicht
Es handelt sich um ein redaktionelles Informationsangebot über Sportwetten. Wetten nimmt englandwetteninfo nicht an, Spielerkonten führt sie nicht, Geld nimmt sie nicht entgegen, und Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern vermittelt sie nicht. Prognosen mit Gewinnzusage enthält das Angebot nicht.
Sportwetten im Schweizer Recht
Geldspiele ordnet das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Online-Sportwetten zählen zu den Grossspielen; die Aufsicht führt die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Bewilligt sind zwei Veranstalterinnen, nämlich Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht. Wer ohne Schweizer Bewilligung auftritt, steht auf der Sperrliste der Gespa und wird per DNS gesperrt (Art. 86 BGS); Werbung für Geldspiele ohne Schweizer Bewilligung ist untersagt (Art. 74 BGS). Teilnehmen dürfen nur Personen ab 18 Jahren.
Angaben zur Anbieterin
Firma, Rechtsform, Sitzadresse, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse für den direkten Kontakt stehen unter englandwetteninfo.com. Die Angaben beruhen auf Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der klare, vollständige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse samt elektronischer Post fordert.
Verantwortung für Inhalt und Verweise
Die Beiträge werden sorgfältig recherchiert und regelmässig durchgesehen. Weil sich Quoten, Programme und Teilnahmebedingungen laufend ändern, sind am Ende die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin massgebend; für Entscheidungen auf Grundlage der Inhalte haftet englandwetteninfo nicht. Bei Links auf fremde Websites wurde der Inhalt beim Setzen geprüft. Spätere Änderungen liegen ausserhalb des Einflusses der Redaktion, es verantwortet sie die jeweilige Betreiberin; wird ein rechtswidriger Inhalt bekannt, fällt der Verweis weg.
Urheberrecht
Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt Texte, Tabellen und Grafiken. Eine Verwendung, die über das gesetzliche Zitatrecht hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Redaktion.
Hilfe bei Spielsucht
Sportwetten bergen ein Suchtrisiko. Wer an sich oder bei Angehörigen Anzeichen übermässigen Geldspiels bemerkt, erhält vertrauliche, kostenlose Beratung bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und bei den Fachstellen für Spielsucht. Die bewilligten Veranstalterinnen ermöglichen Limiten und eine Spielsperre.
Stand: Oktober 19, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»
