Freiwetten für Neukunden in der Schweiz: Was Gratisspielguthaben tatsächlich bringt
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Aktualisiert am Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Bewilligungslage der Gespa und die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.
Wer hierzuladen wird, sucht am Anfang meist nach dem einen grossen Bonus, der den Einstieg versüsst. Die Realität sieht anders aus. Sportwetten in der Schweiz sind ein Grossspiel und liegen ausschliesslich bei zwei Veranstalterinnen, jede in ihrer Region. Freispiele und Willkommensaktionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa, und genau deshalb fallen sie bescheiden aus. Wer das versteht, vergleicht nicht mehr Höhe von Anmeldeboni, sondern Bedingungen, Limiten und die Frage, was mit Gratisspielguthaben am Ende wirklich passiert.
Rechtslage: Warum Schweizer Neukundenangebote klein bleiben
Schweizer Sportwetten sind seit dem 1. Januar 2019 im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) geregelt und fallen unter die Aufsicht der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa in Bern, nicht der ESBK, die nur Spielbanken überwacht. Das Gesetz erlaubt nur zwei interkantonale Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten: Swisslos mit Sitz in Basel für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und Loterie Romande mit Sitz in Lausanne für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz», ausländische Lizenzen haben hier keine Kraft.

Diese Zweiteilung erklärt das ganze Bild. Ein Anbieter aus Malta, Curaçao oder Deutschland kann zwar eine Website betreiben und Spieler akzeptieren, die in der Schweiz wohnen, ist aber hier weder bewilligt noch anerkannt. Die Gespa führt eine Liste gesperrter Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren, Ende 2025 waren es 671 solcher Domains. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussklapper, keinen Schweizer Rechtsweg und riskiert, dass Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Was darf gespielt werden? Eine geschlossene Liste: Die Gespa führt einen Katalog bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Eckball- oder Kartenmärkte fehlen dort ebenso wie ein Esports-Bereich. Live-Wetten sind erlaubt, vorbehaltlich einer entsprechenden Verfügung der Gespa. Cash-Out ist nicht gesetzlich normiert, sondern Sache der Veranstalterin, bei Swisslos als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung und ohne Garantie für jeden Markt.
Werbung, Boni und die Rolle der Gespa
Werbung für Sportwetten darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen. Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel in der Schweiz ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit Busse bis CHF 500’000 geahndet werden. Für Gratisspielguthaben und Gratiswetten braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 erteilte sie der Loterie Romande 24 solcher Zustimmungen und Swisslos deren 8. Genau diese Pflicht zur vorgängigen Bewilligung hält die Aktionen klein und verhindert den internationalen «100 %-Bonus»-Wettlauf.

Steuerlich sind Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen einkommenssteuerfrei bis zum kantonal unterschiedlichen Steuerfreibetrag, der Bund setzt ihn ab 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 an. Darüber zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht. Gewinne aus ausländischen Angeboten kennen keine Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis ist uneinheitlich, Thurgau etwa behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag.
Spielerschutz: Wer überhaupt ein Konto eröffnen darf
Ein Online-Konto bei Swisslos oder Loterie Romande ist nur möglich, wer mindestens 18 Jahre alt ist, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin hat und keine Spielsperre besteht. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird durch ein Ausweisdokument geprüft, die Daten werden gegen Adressdatenbanken abgeglichen, und Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen, eine Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postverbindung. Anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungen sind im bewilligten Markt nicht vorgesehen.
Vor der ersten Wette setzen Spielende selbst Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite wird sofort wirksam; eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden, was den Schutz vor impulsiven Erhöhungen bewusst verzögert. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage blockieren, ohne vorzeitige Aufhebung; eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Sperrregister eingetragen und gilt auch für Spielbanken, Online-Casinos und Liechtenstein.
Diese Mechanik gilt nicht bei ausländischen Anbietern. Eine Sperre im Schweizer Register hat dort keine Wirkung, ein Streit wird vor ausländischen Gerichten ausgetragen, und Schweizer Aufsichtsbehörden können weder eingreifen noch Spielschutz durchsetzen. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, verzichtet auf die Schutzarchitektur, die das BGS aufbaut.
Limits und ihre Stückstellen
Die statlichen Schutzregeln sind das eine, die operativen Limits der Anbieter das andere. Bei Swisslos sind die Verlustlimiten Selbstverpflichtung mit gesetzlicher Grundlage; wer sie ignoriert, kann sich nicht auf «die Gespa hätte mich schützen müssen» berufen, die Pflicht zum Setzen liegt bei der spielenden Person. Bei Sporttip gilt zudem ein operativer Mindesteinsatz von CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette und ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette, mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass Swisslos diese Limits jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen kann. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Boni und Freiwetten: Was Gratisspielguthaben in der Schweiz bedeutet
Der Begriff «Freiwette» ist im BGS nicht legal definiert; das Gesetz spricht von Gratisspielguthaben, gemeint ist ein Geldbetrag, der ohne eigenen Einsatz aufs Spielerkonto fliesst und für Wetten verwendet werden kann. Beide Schweizer Veranstalterinnen führen solche Aktionen nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa durch, und die Auflagen halten die Beträge niedrig.
Die letzte dokumentierte Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen unter dem Titel «JouezSport – Patinoires et Stades». Wer den an den National-League-Stadien verteilten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 solcher Gutschriften wurden ausgegeben. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Eine klassische Willkommensaktion «bei Registrierung» gab es in dieser Form nicht, die Aktion richtete sich an alle verifizierten Konten.
Swisslos seinerseits vergibt Gratisspielguthaben im Rahmen von Promotionen, die ebenfalls nicht auszahlbar sind, sondern als Einsatzmittel auf dem Wallet bleiben. Die Aktionen sind nicht in eine eigene «Neukunden»-Kategorie gefasst, sondern werden über das ganze Jahr verteilt durchgeführt und über die Website oder die App kommuniziert. Wer gezielt nach einem Anmeldebonus sucht, sucht am Markt vorbei: Was die Schweiz hat, sind kleine Aktionen mit klaren Bedingungen, kein einmaliger 100 %-Bonus auf die erste Einzahlung.
Was Gratisspielguthaben wert ist
Gratisspielguthaben unterliegt einer doppelten Beschränkung: Es verfällt nach Ablauf der Frist und ist nicht auszahlbar. Es kann nur als Einsatz für Wetten verwendet werden, und ein allfälliger Nettogewinn aus einer damit platzierten Wette landet auf dem Wallet und ist regulär auszahlbar. Die Höhe von CHF 10 und die kurze Gültigkeit von 30 Tagen machen klar, dass es hier nicht um einen substanziellen Vermögensvorteil geht, sondern um eine Geste, die das Ausprobieren des Angebots erleichtern soll.
Eine grobe Einordnung: Bei einem ausgeglichenen Zweiwege-Markt mit beiden Quoten um 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 105,3 %, der Markt hält also einen Mini-Verlust für die spielende Person bereit, und das Guthaben wird statistisch gesehen nicht zu einem Mehr an Geld führen, sondern zu einem leicht negativen Erwartungswert. Was Gratisspielguthaben tatsächlich bringt, ist die Möglichkeit, das Wettprogramm und die Handhabung von Sporttip oder Jouez Sport kennenzulernen, ohne eigenes Geld zu riskieren, aber nur, solange man es als das nimmt, was es ist: ein Probierguthaben, kein Gewinnversprechen.
Die Bedingungen solcher Fests entscheiden, ob sie ihren Zweck erfüllen: Die Frist, ob genug Zeit bleibt, um das Guthaben sinnvoll zu nutzen; die Frage, ob es auszahlbar ist oder nur den Einsatz refinanziert; die Mindestquote, falls eine Wette mit dem Guthaben platziert werden soll; die Märkte, auf denen das Guthaben eingesetzt werden darf. All das steht in den jeweiligen Teilnahmebedingungen, und genau dort liegt die Information, die mehr zählt als die nominale Höhe.
Vor der ersten Wette: Verlustlimiten, Verifikation, Voraussetzungen
Wer in der Schweiz mit Sportwetten beginnt, geht durch drei Stationen, bevor die erste Wette platziert ist. Die Registrierung verlangt die geprüfte Identität, das Mindestalter 18 und den Wohnsitz im Vertragsgebiet; eine Person, die in einem Kanton wohnt, der nicht zur jeweiligen Veranstalterin gehört, kann sich dort nicht online anmelden, sondern allenfalls an einer Verkaufsstelle spielen, soweit das Wettprogramm dort verfügbar ist. Vor der ersten Wette stehen die Verlustlimiten, einmal für einen Tag, einmal für eine Woche, einmal für 30 Tage, alle selbst gesetzt, mit der erwähnten Schutzlogik, dass Senkungen sofort greifen, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Die dritte Station ist die Einzahlung, deren Höhe bei Loterie Romande auf CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt ist und bei Swisslos auf den gleichen Inhalt, mit dem zusätzlichen Mechanismus, dass ein Kauf erst möglich ist, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Vergleich: Welche Wege zum Wettkonto in der Schweiz führen
Wer in der Schweiz Sportwetten nutzen will, hat nur zwei bewilligte Wege, und jeder Weg passt zu einer anderen Wohnsituation. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, kommt zu Sporttip; wer in der Romandie wohnt, zu Jouez Sport. Dazu kommen ausländische Anbieter, die Schweizer Spielerinnen und Spieler akzeptieren, aber keine Schweizer Bewilligung haben. Die folgende Einordnung fasst die bewilligten Anbieter zusammen; ausländische Marken, die in derselben Liga auftreten, werden im Abschnitt «Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung» behandelt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel), Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande (Lausanne), Jouez Sport |
Die Tabelle zeigt, was die Liste nicht zeigen kann: Welche dieser beiden Veranstalterinnen für wen erreichbar ist, entscheidet der Wohnsitz, nicht die Wahl. Wer in Genf wohnt, hat keinen Zugang zum Online-Konto von Swisslos und umgekehrt. Die Verkaufsstellen der jeweiligen Veranstalterin bilden eine zusätzliche Möglichkeit, sind aber für Online-Wetten nicht relevant. Was die Tabelle ebenfalls unterschlägt: Beide Anbieter sind keine Konkurrenten im klassischen Sinn, sondern regionale Monopole auf der Grundlage des BGS, was sich auch im Wettprogramm und in den Limits niederschlägt.
Die zwei Schweizer Veranstalterinnen im Detail
Swisslos Sporttip: Reichweite, Quotenboost, Cash-Out
Swisslos ist die interkantonale Lotteriegenossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten unter dem Markennamen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Online-Wetten sind auf Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet beschränkt.
Das Wettprogramm kombiniert Prematch-, Live- und Systemwetten mit einer Reihe von Bonus-Mechaniken. Der Kombiboost gilt nur online und erfordert mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1,50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quoten- und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und ebenfalls in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Cash-Out selbst gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitige Auszahlung, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette; Swisslos kann diese Limits jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das hinterlegte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Aufladung des Wallets per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Swisslos bietet zudem PostFinance Pay als Auflademethode an, die direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, mit einer Senkung sofort und einer Erhöhung nach 72 Stunden wirksam; eine Sperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage ohne vorzeitige Aufhebung verhängt werden, eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen. Wer bei Sporttip ein Konto eröffnet, bekommt ein vollständig reguliertes Angebot mit allen Schutzmechanismen des BGS, aber keine klassische «Freiwette bei Registrierung».
Loterie Romande Jouez Sport: Westschweizer Angebot, kleinere Aktionen
Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura mit dem Produkt Jouez Sport. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Online-Konten sind auf Personen mit Wohnsitz in der Romandie beschränkt; wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, hat hier keinen Zugang.
Die letzte dokumentierte Aktion, «JouezSport – Patinoires et Stades», lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer den an den National-League-Stadien verteilten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Auflagen der Gespa sind in diesen Bedingungen sichtbar: kleine Beträge, kurze Fristen, keine Auszahlung des Guthabens selbst.
Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bei Loterie Romande auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt; das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Wie bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar; ein nennenswerter Willkommensbonus für Neukunden existiert im bewilligten Markt schweizweit nicht.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden Marken werden aufgenommen, weil Schweizer Spielerinnen und Spielbarange ihnen im Alltag begegnen, etwa über Werbung im Internet oder Empfehlungen in Foren. Keine dieser Marken hat eine Schweizer Bewilligung; ihre ausgewiesenen Lizenzen aus Malta, Curaçao, Kanada oder anderen Jurisdiktionen haben hier keine Kraft. Wer dort spielt, ist nicht durch das Schweizer Sperrregister geschützt, hat keinen Schweizer Rechtsweg, und Gewinne können im Strafverfahren gegen die Anbieter eingezogen werden. Die Domains solcher Anbieter können auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS blockiert werden, was den Zugang jederzeit unterbrechen kann.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Bewilligungsstatus |
|---|---|---|
| FortuneJack | keine | Lizenz nicht feststellbar, keine Kraft in der Schweiz |
| Pribet | keine | Lizenz nicht feststellbar, keine Kraft in der Schweiz |
| Rabona | keine | Lizenz nicht feststellbar, keine Kraft in der Schweiz |
| WirWetten | keine | Lizenz nicht feststellbar, keine Kraft in der Schweiz |
| BetOnRed | keine | Lizenz nicht feststellbar, keine Kraft in der Schweiz |
| Fezbet | keine | Lizenz nicht feststellbar, keine Kraft in der Schweiz |
| 22Bet | keine | Lizenz nicht feststellbar, keine Kraft in der Schweiz |
| X3Bet | keine | Ausgewiesene Lizenz Tobique (Kanada), keine Kraft in der Schweiz |
Für die bewilligten Schweizer Veranstalterinnen gilt: vollständiger Schutz nach BGS, alle Mechanismen des Sperrregisters und der Verlustlimiten greifen am Ausgang. Für die ausländischen Marken gilt das Gegenteil: kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Rechtsweg, kantonale Steuerpraxis uneinheitlich, jederzeitige Blockierbarkeit per DNS. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass das Kleingedruckte der ausländischen Anbieter und nicht das BGS gilt.
Welche Information aus dem Vergleich folgt
Der Vergleich zeigt, was die Werbung gerne verwischt: Die Zahl der Wege zum Wettkonto in der Schweiz beträgt zwei, nicht zehn. Die Frage «Welcher Anbieter gibt mir den grössten Bonus?» hat damit eine klare Antwort: keiner, weil das Modell diese Frage nicht vorsieht. Die relevante Frage lautet, in welcher Region man wohnt und wie die Bedingungen der jeweiligen Veranstalterin für das eigene Spielverhalten aussehen.
Wer ein Konto bei Swisslos oder Loterie Romande eröffnet, bekommt ein Wettprogramm, das von der Gespa bewilligt ist, einen Identitätsschutz, der das Konto an eine Person bindet, einen Spielschutz mit selbst gesetzten Verlustlimiten und Sperrmöglichkeiten, und eine Auszahlungsarchitektur, die auf das eigene Bankkonto geht. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, bekommt im Schnitt grosszügigere Anmeldeangebote, aber keinen dieser Schutzmechanismen. Das ist die echte Wahl, vor der Schweizer Spielerinnen und Spieler stehen.
Berechnung: Was eine kleine Aktion wert ist
Eine kleine Aktion, wie sie die Loterie Romande zuletzt durchgeführt hat, gibt CHF 10 Spielguthaben, das 30 Tage gültig und nicht auszahlbar ist. Der Wert eines solchen Guthabens hängt davon ab, wie es eingesetzt wird. Bei einem ausgeglichenen Zweiwege-Markt mit beiden Quoten um 1.90 liegt die Auszahlungsquote rechnerisch bei etwa 105,3 %, der Markt hält also einen Mini-Verlust für die spielende Person bereit; im Schnitt gewinnt das Guthaben also leicht weniger, als es wert ist, sofern es für Wetten mit Mindestquote 1.50 verwendet wird.
Konkret: Wer das CHF 10-Guthaben vollständig auf einer Quote von 1.90 setzt und gewinnt, erhält einen Bruttogewinn, dessen Nettowert unter dem ursprünglichen Guthaben liegt, weil die Auszahlungsquote unter 100 % liegt. Über mehrere Einsätze hinweg liegt der Erwartungswert des Guthabens daher unter dem Nominalwert, und zwar umso deutlicher, je höher die durchschnittliche Mindestquote ist und je grösser der Anteil des Guthabens ist, der durch Verlust wieder verschwindet. Eine seriöse Schätzung liegt im niedrigen einstelligen Prozentbereich des Nominalwerts, gerechnet auf den Erwartungswert nach Verlustwahrscheinlichkeit.
Das ist keine Verdammnis solcher Aktionen. Wer das Guthaben nimmt, um das Wettprogramm kennenzulernen, ohne eigenes Geld zu setzen, bekommt genau das, was die Aktion verspricht: einen kostenlosen Einblick. Wer aber auf den Gedanken kommt, das Guthaben sei «Gratisgeld», das sich vermehren lässt, hat die Mechanik nicht verstanden. Der Wert liegt im Probieren, nicht im Gewinnen.
Häufige Fragen zu Freiwetten für Neukunden in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz überhaupt Freiwetten für Neukunden, und wer bietet sie an?
Echte «Freiwetten bei Registrierung» im Sinn eines internationalen 100-%-Bonus gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht; nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten durchführen, und Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die dokumentierten Aktionen sind kleine Beträge wie CHF 10 mit kurzer Frist und ohne Auszahlungsmöglichkeit des Guthabens selbst. Ausländische Anbieter werben mit klassischen Anmeldeboni, haben aber keine Schweizer Bewilligung und keinen Schweizer Schutz.
Welche Aktion der Loterie Romande lief zuletzt, und unter welchen Bedingungen wurde das Guthaben gutgeschrieben?
Die letzte dokumentierte Aktion war «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026. Wer den an den Stadien verteilten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion war an verifizierte Konten mit Wohnsitz in den sechs Westschweizer Kantonen gebunden.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist ein Neukundenkonto möglich?
Ein Konto bei Swisslos oder Loterie Romande ist ab 18 Jahren möglich, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin und ohne bestehende Spielsperre. Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Identität wird durch Ausweisprüfung verifiziert, jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?
Die dokumentierten Schweizer Aktionen waren nicht an eine Einzahlung gebunden, sondern an die Eingabe eines Codes im verifizierten Konto. Klassische «Einzahlungsboni», bei denen die Höhe der Einzahlung den Bonus bestimmt, sind im bewilligten Markt nicht üblich. Ausländische Anbieter koppeln ihre Anmeldeangebote meist an eine Ersteinzahlung, fallen aber nicht unter Schweizer Recht und bieten keinen Schweizer Schutz.
Was bedeutet es, dass Boni für Neukunden nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa möglich sind?
Die Gespa prüft vor der Durchführung, ob eine Aktion mit den Zielen des BGS vereinbar ist, insbesondere mit dem Schutz vor übermässigem Spiel und der Werbeeinschränkung. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos, was die kleine Zahl bewilligter Aktionen erklärt. Diese vorgängige Prüfung verhindert die international üblichen «100 %-Bonus»-Wettläufe und führt zu kleinen Beträgen mit klaren Fristen.
Worin unterscheiden sich Neukundenaktionen ausländischer Seiten in Bezug auf Schutz und Rechtsweg?
Ausländische Aktionen unterliegen nicht dem BGS, sondern den Bedingungen des jeweiligen Anbieters und der Lizenzjurisdiktion, etwa Malta, Curaçao oder Kanada. Schweizer Spielerinnen und Spieler sind dort nicht durch das Schweizer Sperrregister geschützt, Streitfälle werden vor ausländischen Gerichten ausgetragen, und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Domains können zudem jederzeit auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Bonus – englandwetteninfo
Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»
