Krypto-Wettanbieter in der Schweiz: was erlaubt ist, was ungeprüft bleibt

Updated Oktober 2026
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Eine Kette aus silbernen Gliedern liegt ausgebreitet auf dunklem Holz, ein einzelnes Glied ist von einer Lampe hell beleuchtet.

Suchende, die nach den besten Krypto-Wettanbietern suchen, landen fast immer bei ausländischen Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Was sie dort finden, ist ein anderes Produkt als das, was die Schweizer Gesetze Sporttip und Jouez Sport vorbehalten. Welche Wege es überhaupt gibt, was jeder davon kostet und für wen er passt, ist die Frage, die dieser Überblick beantwortet.

Der Europäische Gerichtshof entschied am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoin-Einheiten keine Mehrwertsteuer anfällt.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Sperrliste der Gespa und die IKV 2020.

Warum in der Schweiz nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen

Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zählt Sportwetten zu den Grossspielen und überlässt sie zwei interkantonalen Veranstaltern: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz — Malta, Curaçao, Deutschland — hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar, bis zu fünf Jahren bei gewerbsmässigem Betrieb (Art. 130 BGS). Anzeigen werben für ein Angebot, das hier nicht erlaubt ist, ist ebenfalls strafbar, mit Bussen bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS).

Eine Torlinie mit Netz steht am frühen Morgen im dichten Nebel auf einem Rasenplatz, die Umrisse der Pfosten verschwimmen.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie führt keine weisse Liste von Buchmachern, weil es weitere keine gibt, und sie publiziert nur die Sperrliste der Domains, die Schweizer Provider auf DNS-Ebene sperren. Ende 2025 waren 671 ausländische Domains blockiert. Bekannte Namen tauchen dort wiederholt auf, weil gesperrte Domains unter neuen Adressen weiterlaufen («Domain-Hopping») — innerhalb von Stunden steht der neue Eintrag.

Der Kreis ist damit eng: für die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein arbeitet Sporttip, für die Romandie Jouez Sport. Wer in einem dieser Gebiete wohnt, kann sich dort online registrieren; eine Anmeldung bei beiden ist nicht möglich.

Was Schweizer Bewilligung konkret bedeutet

Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) sind Voraussetzung. Wer Sportwetten anbietet, muss beides vorlegen. Das hat drei sichtbare Folgen:

Eine Holzbank steht in der Dämmerung am Seeufer, im Hintergrund zeichnet sich ein Bergpanorama gegen den violetten Himmel ab.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Wer bei einem Schweizer Veranstalter spielt, bekommt diese drei Bausteine als Gesamtpaket. Ein ausländischer Anbieter mit Kryptowährungen kann und will keines davon liefern.

Spielerschutz: was die zugelassenen Veranstalter konkret leisten

Die Spielregeln, die bei Swisslos und Loterie Romande gelten, sind nicht Wohlfühlsätze, sondern Werkzeuge, die im Geldspielgesetz stehen.

Verlustlimiten vor der ersten Wette

Wer sich bei Sporttip anmeldet, muss vor der ersten Spielteilnahme Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze pro Tag liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen, getrennt von der Verlustlimite.

Das System schafft Zeit. Eine Erhöhung, die in der Hitze einer Pechsträhne verlangt wird, geht nicht durch. Wer am Vorabend eines Spiels «nur noch einmal» setzen will, hat das Limit schon gesprengt, und die Software blockt.

Spielsperre im schweizweiten Register

Eine Spielsperre ist eine Selbstsperre mit Folgen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen — sie gilt dann für Casinos und Online-Casinos gleichermassen, auch in Liechtenstein.

Im Register steht, wer ausgeschlossen wird: überschuldete oder spielsüchtige Personen, aber auch der freiwillige Selbstausschluss. Eine kürzere Pause von bis zu sechs Monaten ist zusätzlich vorgesehen. Wer gesperrt ist und doch spielt, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das ist der Punkt, an dem der Schutz Geld kostet, wenn jemand ihn ignoriert.

Testkäufe der Gespa 2025 — kein glänzendes Bild

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt: bei Sportwetten wurde in 47,5 % von 200 Versuchen an Minderjährige verkauft. Das ist kein Argument gegen das Online-Angebot, weil die Registrierung im Netz die Identitätsprüfung erzwingt, aber es ist ein Hinweis darauf, dass der Schutz dort, wo er dem Personal anvertraut ist, löchrig sein kann. Wer sich auf das System verlässt, sollte den Online-Weg wählen.

Was im Ausland fehlt

Eine ausländische Krypto-Wettseite hat keines dieser Werkzeuge. Es gibt keine Schweizer Spielsperre, kein schweizweites Register, keine anerkannte Verlustlimite. Wer sich dort selbst aussperren will, ist auf das Hausrecht des Anbieters angewiesen — und das hört dort auf, wo es profitschädlich wird. Guthaben auf dem Konto, das nicht ausgezahlt wird, ist beim ausländischen Anbieter die Regel, nicht die Ausnahme.

Was Kryptowährungen im Wettkontext leisten — und was nicht

Wie eine Krypto-Einzahlung technisch läuft

Krypto beim Anbieter läuft typischerweise in drei Schritten. Der Anbieter generiert für jede Einzahlung eine eigene Wallet-Adresse, oft mit einem Memo-Code, falls die Chain keine Subaccounts kennt. Der Spieler sendet Coins von seiner Wallet auf diese Adresse. Nach Bestätigungen in der Blockchain — bei Bitcoin typischerweise sechs — schreibt der Anbieter den Gegenwert als internes Guthaben gut. Eine Auszahlung läuft spiegelbildlich: Adresse und Betrag, Bestätigungen, Gutschrift.

Die Preisschwankung beginnt in dem Moment, in dem die Wallet des Anbieters gefüllt ist: ein Bitcoin, der um 10:00 für CHF 70’000 hereinkommt, kann um 14:00 CHF 71’500 wert sein. Solange das Guthaben in Fiat umgerechnet auf dem Wettkonto liegt, trägt das Risiko der Anbieter; sobald das Guthaben in Coins ausgezahlt wird, trägt es der Spieler. Dazwischen liegt die übliche Praxis — die meisten ausländischen Anbieter rechnen intern in Euro oder Dollar und nehmen dem Spieler die Coins ab, sobald sie auf der Adresse sind.

Pseudonymität ist keine Schweizer Bewilligung

Wer mit Bitcoin einzahlt, hinterlässt in der Blockchain eine Spur — nicht den Namen, aber die Adressen, an die schon einmal gezahlt wurde. Das Bundesfinanzministerium hat auf das EuGH-Urteil vom 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist reagiert und am 27. Februar 2018 den Länderfinanzbehörden bestätigt, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoin keine Mehrwertsteuer anfällt. Das ist eine steuerliche Aussage, keine Anonymitätsaussage.

Im Schweizer Recht ist die Sache klarer: Gewinne werden nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Konto im eigenen Namen ausgezahlt. Das ist der Punkt, an dem Krypto beim Schweizer Veranstalter schlicht nicht funktioniert — weder Swisslos noch Loterie Romande zahlen in Coins aus. Auszahlungen gehen auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto, und der Bezug zum Inhaber ist Voraussetzung. Wer eine ausländische Seite nutzt, hat zwar eine andere Auszahlungspraxis, aber auch keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung.

Wo der wirkliche Schutz verschwindet

Eine ausländische Krypto-Site hat zwei Konsequenzen, die in der Werbung nicht auftauchen:

Dazu kommt, dass die Schweiz keine Sperre gegen Zahlungsdienstleister betreibt. Wer mit Karte einzahlt, geht das Risiko selbst ein; eine Hausbanksperre gegen Glücksspieltransaktionen ist freiwillig. Wer ausgerechnet deshalb zu Krypto greift, hat das Argument noch nicht zu Ende gedacht — die rechtliche Lage bleibt dieselbe.

Was bleibt: zwei ganz verschiedene Produkte

Das beste Argument gegen eine ausländische Krypto-Seite ist die Schweiz selbst: hier ist etwas anderes erlaubt, mit anderer Sicherheit. Wer das nicht nutzen will, weil er keine Identitätsprüfung will oder in Coins auszahlen lassen möchte, sucht genau das, was hier nicht reguliert angeboten wird. Der Preis dieser Wahl ist die Sicherheit, dass eine Sperre in der Schweiz nicht greift, eine Auszahlung im Streitfall nicht durchsetzbar ist und eine Gewinnauszahlung der Verrechnungssteuer unterliegen kann, wenn der Kanton so verfährt. Der Thurgauer Steuerpraxis nach sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag steuerbares Einkommen.

Wie ein Vergleich von Wettanbietern entsteht

Ein seriöser Vergleich baut sich aus vier Ebenen auf. Sie wirken auf den ersten Blick technisch, sind aber die einzige Möglichkeit, einen Anbieter von einem Marketing-Versprechen zu unterscheiden.

Quote und Marge — was eine Wette wirklich kostet

Eine Wettquote ist kein Zufallswert. Sie ist das Inverse der Wahrscheinlichkeit, die der Anbieter dem Ausgang gibt. Bei einer Quote von 2.00 traut der Anbieter dem Ausgang 50 % zu. Auf einem Drei-Wege-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) addieren sich die Kehrwerte aller Quoten zur Auszahlungsquote. Beispiel: Heim 2.10, Unentschieden 3.40, Auswärts 3.60. Die Auszahlungsquote ist 1 ÷ (1/2,10 + 1/3,40 + 1/3,60), etwa 0,95. Die Marge ist 100 % minus 95 % = 5 %. Fünf Prozent jeder gesetzten Einheit behält der Anbieter, im Durchschnitt über alle Spieler.

Wer nach den «besten Quoten» sucht, vergleicht genau diese Zahl. Ein Anbieter mit 4 % Marge ist besser als einer mit 6 %, weil mehr Einsatz als Gewinn zurückkommt. Der Unterschied von zwei Prozentpunkten klingt wenig, addiert sich bei hundert Wetten zu 200 Prozentpunkten Marge, also zwei Einsätzen weniger, die der Spieler im Schnitt verliert.

Zusatzfunktionen und ihre Kosten

Cash-Out, Bet Builder, Quotenschlüssel-Bonus: jedes ist eine eigene Buchmacher-Maschine mit eingebauter Marge. Cash-Out bei Sporttip ist nur als vollständige Auszahlung verfügbar, ohne Teilauszahlung, und der Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn, weil der Anbieter sich die Option vorbehält, das Spiel später falsch einzuschätzen. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Bei Kombinationen verlangt der Sporttip-Kombiboost mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1,50. Der Bonus beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, auf den Nettogewinn. Er gilt nur online und nur für Prematch, Live und Systemwetten, mit Limiten für Einsatz und Erhöhung. Wer den Boost nutzt, wettet auf mehr Risiko, um ihn freizuschalten, und die geforderte Mindestquote filtert diejenigen Beine heraus, die einzeln gespielt noch einen Wert hätten.

Die zwei Schweizer Veranstalter im Bild

Sie sind die einzigen, die hier überhaupt zur Auswahl stehen — die Logik daraus ergibt sich nicht aus subjektiver Wertung, sondern aus Art. 4 BGS.

Anbieter Bewilligung Veranstalter und Sitz
Swisslos Sporttip Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht: Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht: Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne

Beide sind Grossspielveranstalter im Sinn des BGS, beide führen ihre eigenen Sportwettenprodukte, beide beschränken die Online-Registrierung auf das eigene Vertragsgebiet. Eine Person, die im Kanton Genf wohnt, kann sich nicht bei Swisslos anmelden, und umgekehrt. Wer im Swisslos-Gebiet wohnt, hat nur Sporttip als inländische Option; wer in der Romandie wohnt, hat nur Jouez Sport.

Warum eine Bewilligungsspalte? Genau diese Frage entscheidet, ob ein Anbieter hier überhaupt spielen darf. Eine ausländische Lizenz steht in dieser Spalte nicht. Die Spalte enthält nur das, was die Gespa anerkennt.

Was bei den ausländischen Marken nicht steht

In der Vergleichstabelle fehlen Namen, weil keine bewertbar ist. Jeder ausländische Anbieter mit Krypto ist hier ohne Bewilligung und fällt damit in dieselbe rechtliche Kategorie: organisiert ohne Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Spielsperrregister. Wer sich die Liste trotzdem beschaffen will, bekommt sie bei jedem Anbieter, der DNS-Sperren umgeht — der Aufwand gehört zum Risiko, nicht zur Bewertung.

Wie eine Wette, eine Quote und ein Gewinn zusammenhängen

Wer das Produkt versteht, versteht auch, was jedes Angebot kostet. Drei Beispiele aus den Spielregeln von Sporttip, jede einzelne Zahl aus den offiziellen Teilnahmebedingungen.

Eine Einzelwette

Wer CHF 10 auf eine Quote von 2.50 setzt, gewinnt bei einem Treffer CHF 25. Der Rechenweg ist Einsatz × Quote. Der Gewinn ist nach den Spielregeln zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet — das ist die Quelle von Unterschieden zwischen rechnerischem und tatsächlichem Gewinn, einige Rappen pro Wette.

Eine Kombinationswette

Drei Beine mit Quoten 1,80, 2,20 und 3,00 ergeben eine Gesamtquote von 1,80 × 2,20 × 3,00 = 11,88. Ein Einsatz von CHF 5 bringt im Trefferfall CHF 59,40. Das klingt hoch — drei Beine müssen aber alle treffen, und der Anbieter hat in jedes Bein eine eigene Marge eingebaut. Bei drei Beinen a fünf Prozent Marge ist die Gesamtmarge über alle Kombinationen gerechnet höher, nicht tiefer, als bei einer Einzelwette. Genau deshalb sind Kombiwetten riskanter, als sie aussehen.

Cash-Out vor Spielende

Wer eine Einzelwette über CHF 10 auf Quote 2.50 platziert und nach fünf Minuten Cash-Out aufruft, bekommt nicht CHF 25, sondern einen tieferen Betrag, den der Anbieter aus dem Spielstand berechnet — und der hängt davon ab, wie wahrscheinlich der Anbieter den Ausgang jetzt einschätzt. Es ist eine Funktion, kein Versprechen, und Swisslos muss sie nicht für jeden Markt anbieten.

Abgesagte Ereignisse

Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innerhalb 48 Stunden nach ursprünglichem Beginn nachgeholt, ist die Einzelwette ungültig und wird zurückbezahlt. In einer Kombinationswette erhält das betroffene Bein die Quote 1,00 — die Wette bleibt gültig, der mögliche Gewinn sinkt auf das Produkt der übrigen Quoten. Wer eine Kombination mit zehn Beinen spielt und drei werden abgesagt, gewinnt im Idealfall nur die anderen sieben.

Welche Schweizer Veranstalter welche Produkte haben

Wer eine ausländische Krypto-Site sucht, weil die Schweizer Veranstalter angeblich «zu wenig bieten», kennt die Produkte meistens nicht. Eine kurze Übersicht.

Sporttip — Kombiboost, Quotenboost und Profitboost

Was fehlt, ist in der Gespa-Liste begründet: keine Eckstoss-Märkte, keine Kartenmärkte, kein Esports, keine Politik- oder Wetterwetten.

Jouez Sport — das Romandie-Angebot

Das Pendant für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Kontaktadresse: Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.

Was die Verkaufsstellen leisten, was online fehlt

Wer das Online-Angebot nicht nutzen will — aus welchen Gründen auch immer —, ist auf das Netz von 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und das entsprechende Swisslos-Netz angewiesen. 2025 hat die Gespa bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen an Minderjährige verkauft. Online läuft es genau umgekehrt: ohne Identitätsnachweis keine Registrierung. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt das Online-Spielerkonto.

Was zu einer Schweizer Wette dazugehört, was eine ausländische Krypto-Site nicht abdeckt

Auszahlung: nur auf das eigene Konto

Sporttip zahlt Spielguthaben auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lautet. Innerhalb von 365 Tagen ist die Auszahlung zweimal gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Das Spielguthaben wird per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft (Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, Wallet-Guthaben maximal CHF 9’999). Eine der Online-Zahlungsarten ist PostFinance Pay, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Eine Auszahlung an eine fremde IBAN ist ausgeschlossen. Eine Auszahlung in Coins ist ausgeschlossen. Eine Auszahlung an ein Krypto-Wallet ist ausgeschlossen. Wer an einer ausländischen Krypto-Site spielt, hat andere Auszahlungswege, aber nicht die Schweizer Spielbankenaufsicht im Hintergrund.

Identitätsprüfung: warum sie da ist

Bei der Online-Registrierung liest Swisslos die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und prüft sie gegen Adressdatenbanken. Wer minderjährig ist, wird abgelehnt. Wer im Sperrregister steht, wird abgelehnt. Wer keine Wohnsitzbestätigung im Swisslos-Gebiet vorlegen kann, wird abgelehnt. Das alles ist nicht Bürokratie um der Bürokratie willen, sondern die Stelle, an der die Schweiz den Schutz durchsetzt, der im BGS steht.

Spielregeln, die der Anbieter durchsetzen muss

Geldwäsche, Steuern und die Schweiz

Was die BaFin zum Kryptoverwahrgeschäft sagt

Das BaFin-Merkblatt zum Kryptoverwahrgeschäft (02.03.2020, zuletzt geändert 25.09.2023) beschreibt das Kryptoverwahrgeschäft als Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln. Kryptowerte sind nach § 1 Absatz 11 Satz 4 KWG digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde. Relevant für Schweizer Spieler ist das nur am Rand — wer im Ausland wettet und Kryptowerte verwahrt, fällt nicht unter Schweizer Aufsicht, aber das deutsche Merkblatt zeigt, was bei Verwahrung alles an Pflichten entsteht.

Verrechnungssteuer und Steuerfreibetrag

Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Bundesweit liegt die Schwelle seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), kantonal ist sie unterschiedlich. Über dem Freibetrag zieht die Organisatorin 35 % Verrechnungssteuer ab, die in der Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Wer mit normalen Einsätzen spielt, gewinnt weit unter dem Freibetrag und hat nichts zu versteuern.

Anders bei ausländischen Anbietern: Gewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer, fallen aber je nach Kanton unter das ordentliche Einkommen. Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag. Wer im Thurgau wohnt und bei einer ausländischen Krypto-Site gewinnt, deklariert das als Einkommen. Wer im Kanton Waadt wohnt, hat andere Regeln.

Wer hilft weiter

Konkrete Zahlen helfen nur, wenn sie zum Kanton passen. Die zuständige Stelle ist die kantonale Steuerverwaltung, im Zweifel ein Steuerberater mit Erfahrung im Geldspielbereich.

Was eine ausländische Krypto-Site gegenüber dem Schweizer Angebot anders macht

Krypto, Coins, anonyme Wallets, schnelle Auszahlungen — das ist das Versprechen. Was es in der Praxis heisst:

Das Versprechen ist Verfügbarkeit, der Preis ist Aufsicht. Wer einen Markt sucht, den die Schweiz nicht anbietet, zahlt mit der Möglichkeit, dass ein Streit im Sand verläuft.

Konsequenzen, die in der Werbung fehlen

Eine Auszahlung in Krypto unterliegt der Preisschwankung. Wer um 14:00 eine Auszahlung über 0,1 BTC bewilligt bekommt, hat um 18:00 vielleicht 0,0995 BTC. Wer Coins auf einer Börse in Franken tauscht, zahlt dort die Spread. Wer nicht deklariert, läuft in den Kantonen Gefahr, in denen ausländische Grossspielgewinne voll steuerbar sind. Wer auf eine Sperre angewiesen wäre, hat auf der ausländischen Seite keine.

Wer mit welchem Profil wo spielt

Eine grobe Übersicht, ohne Anspruch auf Vollständigkeit — die genauen Grenzen liegen beim eigenen Anbieter:

Wenn die Wahl trotzdem ausländisch fällt

Drei Punkte gehören auf die eigene Checkliste:

  1. Sperrregister prüfen. Wer in der Schweiz eine Spielsperre hat, sollte ohnehin nicht spielen — die Schweizer Seite bietet das technisch nicht an.
  2. Auszahlungswege. Coins heisst hier: Coins. Wer nicht in Coins auszahlen will, sollte einen Anbieter wählen, der auch Fiat-Auszahlungen hat, und sich die Gebühren vorher ansehen.
  3. Steuerliche Lage im Kanton prüfen. Wer in einem Kanton mit voller Besteuerung ausländischer Grossspielgewinne wohnt, gewinnt netto weniger. Das ist eine Frage vor der Registrierung, nicht nach der Auszahlung.

Weshalb eine pauschale Empfehlung nicht möglich ist

Die Suche nach den «besten Krypto-Wettanbietern» übersieht einen Punkt: was im Ausland «am besten» ist, ist hierzulande illegal beworben. Die Gespa sperrt Domains, das Strafrecht ahndet die Vermittlung, die Banken müssen Transaktionen nicht blockieren (Banken tun es trotzdem manchmal freiwillig). Wer im Inland spielt, hat zwei Optionen, die nach Veranstalter und Kanton sortiert sind. Wer eine andere Option will, akzeptiert die rechtliche Lage. Eine allgemeine Top-Liste würde all das einebnen und das wäre weder redlich noch nützlich.

Wer profitiert vom Schweizer System

Wer ein Sportkonto für zehn Franken im Monat führt und gelegentlich auf die Super League wettet, bekommt mit Sporttip ein vollständiges Paket: Limits, Sperre, Auszahlung auf das eigene Konto, eine Aufsicht, die eingreift. Wer einmal im Jahr ein Kombiticket spielt, kann im Cash-Out vorzeitig aussteigen, ohne den Anbieter suchen zu müssen. Wer auf Eckstoss-Märkte besteht, ist im falschen System.

Wer das Schweizer System verlässt

Wer Anonymität will, findet sie auswärts. Wer Coins auszahlen will, ebenso. Wer Märkte ausserhalb der Gespa-Liste will, ebenso. Wer den Schritt trotzdem geht, sollte die Sperrregister-Realität akzeptieren: wer sich selber aussperren will, um nicht mehr spielen zu können, hat auf der ausländischen Seite keine helfende Stelle, die eine Sperre durchsetzt.

Wer aus der Ferne mitläuft

Wer nicht in der Schweiz wohnt, aber Schweizer Spieler kennt, sieht das System von aussen: zwei Veranstalter, klare Regeln, eine Aufsicht. Das Modell ist nicht perfekt — die Testkäufe zeigen Schwächen —, aber es ist ein Modell mit Reibung. Die meisten Länder haben im Online-Bereich keine vergleichbare Konstruktion; sie haben nur Lizenzstapel und Werbebudgets.

Häufige Fragen

Dürfen Wettanbieter mit Kryptowährungen in der Schweiz Sportwetten anbieten, wenn sie keine Schweizer Bewilligung haben?

Nein. Sportwetten sind in der Schweiz ein bewilligungspflichtiges Grossspiel. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel sind nötig, sonst macht sich der Anbieter strafbar (Art. 130 BGS). Eine ausländische Lizenz — egal ob Malta, Curaçao oder Deutschland — hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Wer über einen ausländischen Krypto-Anbieter wettet, ist keine Straftat, der Anbieter schon.

Warum zahlen lizenzierte Schweizer Veranstalter keine Gewinne anonym oder in Kryptowährung aus?

Das Geldspielgesetz verlangt, dass Guthaben und Gewinne nur auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen ausgezahlt werden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Eine anonyme Auszahlung wäre ein Verstoss gegen dasselbe Prinzip, das die Identitätsprüfung bei der Registrierung überhaupt erst nötig macht. Kryptowährungen erfüllen diese Bedingung nicht, weil die Empfängerin der Wallet-Inhaber und nicht eine identifizierte Person ist.

Welche Rolle spielt die Identitätsprüfung bei der Registrierung für ein Spielerkonto, und was schützt sie?

Die Identitätsprüfung verbindet das Konto mit einer Person, die das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat, im Vertragsgebiet wohnt und nicht im Sperrregister steht. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass eine Spielsperre tatsächlich gilt (das Konto eines Gesperrten wird gar nicht erst eröffnet), dass Limits durchgesetzt werden, und dass eine Auszahlung auf das eigene Konto erfolgen kann. Ohne Identitätsprüfung wäre der ganze Schutz leer.

Wie sind Gewinne aus ausländischen Krypto-Wettseiten steuerlich zu behandeln im Vergleich zum Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Schweizer Grossspielgewinne sind bis zum Freibetrag einkommensteuerfrei (Bund CHF 1’071’000 seit 1.1.2026, kantonal unterschiedlich). Ausländische Grossspielgewinne sind nicht in der Verrechnungssteuer, fallen aber je nach Kanton unter das ordentliche Einkommen — der Thurgau besteuert sie unabhängig vom Betrag. Wer in einem entsprechenden Kanton wohnt, deklariert Gewinne ausländischer Krypto-Anbieter.

Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie werden ausländische Domains blockiert?

Die Gespa publiziert eine Liste ausländischer Domain-Adressen, die in der Schweiz nicht zugänglich sein sollen. Schweizer Internet-Provider sperren sie über DNS. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Wer eine gesperrte Seite nutzen will, muss DNS-Sperren umgehen, und die Seite taucht unter neuem Namen wieder auf — die Gespa spricht von Domain-Hopping.

Wie wird aus Einsatz und Quote eine Auszahlung berechnet, und wie schwankt der Wert, wenn in Kryptowährung eingezahlt wurde?

Eine Auszahlung berechnet sich aus Einsatz mal Quote: bei CHF 10 Einsatz und Quote 2,50 sind es CHF 25, abgerundet auf fünf Rappen. Bei Kombinationen multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, der Einsatz wird mit der Gesamtquote multipliziert. Wird in Kryptowährung eingezahlt, schreibt der Anbieter typischerweise einen Gegenwert in Franken oder Euro gut und rechnet intern in Fiat — der Spieler trägt die Preisschwankung erst, wenn er sich Coins auszahlen lässt.

Wer trägt, wenn etwas schiefgeht?

Das ist die Frage, an der sich die Wahl entscheidet. Bei einem Schweizer Veranstalter ist die Auszahlung schriftlich zugesagt, die Spielregeln sind amtlich genehmigt, eine verweigerte Auszahlung wird mit eingeschriebenem Einspruch überprüft. Bei einer ausländischen Krypto-Site ist der Ansprechpartner im Streitfall oft eine GmbH mit zwei Angestellten und einem Anwalt auf Curaçao, und die Chance, das eigene Geld wiederzusehen, hängt von der Bereitschaft dieses Büros ab.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»