Apple Pay bei Schweizer Wettanbietern: So zahlt man heute ein

Updated Oktober 2026
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Eine Hand hält ein Smartphone mit dunklem Display knapp über eine hölzerne Ladentheke in einem kleinen Geschäft.

Stand der Daten: Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Apple Pay vergibt jeder Karte pro Gerät eine eigene 16-stellige Device Account Number, die im Secure Element des Geräts gespeichert wird.

Einige wenige Wettanbieter in der Schweiz, zwei genau genommen, akzeptieren Einzahlungen so, dass das Telefon die eigentliche Arbeit übernimmt. Was die Telefonzahlung leistet, ist schnell erzählt: Sie verschleiert die echte Kartennummer und bestätigt den Kauf per Gesicht, Fingerabdruck oder Code. Was sie nicht leistet, ist die Frage nach der Bewilligung beantworten — und genau dort entscheidet sich, ob ein Wettangebot in der Schweiz überhaupt stattfinden darf.

Wie Apple Pay überhaupt funktioniert

Apple Pay ist kein eigenes Konto, sondern eine Brücke zwischen einer hinterlegten Bankkarte und dem Gerät. Beim Einrichten wird jede Karte mit einer eigenen 16-stelligen Device Account Number versehen, die im Secure Element des iPhones, iPads oder der Apple Watch gespeichert wird. Diese Gerätekennung ist das, was beim Bezahlen an den Händler geht — nicht die echte Kartennummer. Selbst wenn ein Datenleck beim Händler die Gerätenummer erfasst, lässt sich daraus keine Karte rekonstruieren.

Eine leere Rennstrecke mit rot-weissen Randsteinen im Licht der untergehenden Sonne, Asphalt und Wiese im Gegenlicht.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Der Vorgang beim Bezahlen bleibt dadurch kurz. Eine Transaktion in einer App oder auf einer Webseite öffnet das Apple-Wallet, der Käufer bestätigt mit Face ID, Touch ID oder dem Gerätecode, und die Zahlung geht durch. Apple selbst erhebt nach eigenen Angaben weder im Geschäft noch online noch in Apps Gebühren für die Nutzung von Apple Pay — was auf der Seite des Wallet-Anbieters entsteht, sind die üblichen Karten- oder Kontogebühren, die auch ohne das Wallet anfallen würden.

Was das mit Sportwetten zu tun hat? Auf den ersten Blick wenig, auf den zweiten Blick mehr. Schweizer Bewilligungen verlangen eine Identitätsprüfung — Apple Pay ersetzt diese Prüfung nicht. Wer mit dem iPhone bezahlt, ist für den Zahlungsdienst identifiziert, für den Wettanbieter noch lange nicht.

Warum die Zahlungsmethode in der Schweiz zweitrangig ist

In der Schweiz ist die Liste der Anbieter, die Sportwetten überhaupt durchführen dürfen, seit Jahren geschlossen. Das Geldspielgesetz (BGS) zählt Lotterien und Sportwetten zu den Grossspielen, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für diese Spiele auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die Westschweiz. Eine dritte Veranstalterbewilligung ist im Gesetz nicht vorgesehen, und ohne sie darf kein anderes Unternehmen schweizweit legal Sportwetten anbieten.

Ein massives Eisentor in einer alten Steinmauer steht einen Spalt offen, dahinter ein Garten im Morgenlicht.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Wer diese Schranke ignoriert und trotzdem spielt, verlässt den Schweizer Rechtsraum. Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) führt eine Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren; Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter bekannte Namen wie Interwetten, bet-at-home und bet365. Das ist kein Marketing-Argument, sondern ein regulatorisches: Wer auf einer gesperrten Domain spielt, tut das ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Beschwerdeweg.

Apple Pay ändert daran nichts. Die Zahlungsmethode entscheidet, wie das Geld vom Bankkonto zum Anbieter kommt, nicht ob der Anbieter in der Schweiz etwas zu sagen hat. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung per Apple Pay einzahlt, hat eine moderne Zahlung auf einer bewilligungslosen Plattform — was am Ende zählt, ist die Plattform.

Verifizierung als Pflicht, nicht als Service

Die Identitätsprüfung ist in der Schweiz keine Komfortleistung, die ein Anbieter nach Belieben anbietet oder weglässt. Art. 47 bis 52 der Verordnung über Geldspiele (VGS) schreiben sie vor, und beide bewilligten Anbieter setzen sie praktisch gleich um. Bei Swisslos braucht es zur Online-Registrierung mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre; jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Loterie Romande verlangt eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und in besonderen Fällen zusätzlich einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.

Wer ohne diese Prüfung spielen will, kann das bei einem ausländischen Anbieter tun, dessen Server in Malta, Curaçao oder anderswo steht. Was dann fehlt, ist nicht ein Bonus, sondern der gesamte Schutzrahmen des BGS: kein Eintrag im Schweizer Sperrregister, keine Beschwerdestelle bei der Gespa, keine Auszahlungspflicht auf ein Konto im eigenen Namen. Wer auf einem bewilligungslosen Angebot spielt, riskiert zusätzlich, dass Gewinne im Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, weil Art. 130 BGS die kommerzielle Durchführung ohne Bewilligung unter Strafe stellt — bis zu fünf Jahre für den Anbieter, nicht für den Spieler, aber das Vermögen ist trotzdem weg.

Verantwortungsvolles Spielen bleibt das eigene Limit

Die schnellste Zahlung ist die, die man nicht ausführt. Schweizer Anbieter müssen nach Art. 87 VGS mindestens eine Verlustlimite verlangen; beide Organisatoren setzen das so um, dass vor der ersten Sporttip-Teilnahme Limiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen sind, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.

Diese Limiten greifen unabhängig vom Zahlweg. Wer mit Apple Pay einzahlt, hat die gleichen Limits wie jemand, der einen Einzahlungsschein kauft. Der Unterschied liegt einzig in der Hürde: Eine Einzahlung per Telefon dauert Sekunden, ein Einzahlungsschein erfordert einen Weg zur Verkaufsstelle oder zumindest das Ausfüllen eines Formulars. Wer die eigene Hürde spürt, sollte sie nicht unterlaufen, indem er sie automatisiert.

Daneben gibt es die Spielsperre nach Art. 80 bis 82 BGS: Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Die Loterie Romande kennt entsprechende Sperren. Wer einmalig schuldig wurde — verschuldete Spielerinnen und Spieler, Personen mit Suchtproblematik —, wird von Gesetzes wegen gesperrt und kann sich erst nach drei Monaten freiwillig entsperren lassen, mit einer Fachstelle im Verfahren.

Minderjährige haben keinen Zugang. Apple Pay selbst akzeptiert in den meisten Ländern und Regionen ein Mindestalter von 13 Jahren, in einigen Regionen höher; das gilt für die Zahlungsmethode, nicht fürs Wetten. Für Sportwetten gilt 18, ohne Ausnahme. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — Sporttip und Jouez Sport setzen diese Regelung identisch um.

Boni, die an Apple Pay hängen — und was sie wirklich sind

Einige Werbeplattformen im Internet behaupten, mit Apple Pay gebe es besondere Boni oder exklusive Quoten. In der Schweiz ist das regulatorisch eng. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspielguthaben und ähnliche Vergünstigungen die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Boni, die ohne Gespa-Zustimmung beworben werden, sind in der Schweiz nicht zulässig.

Die wenigen bewilligten Aktionen sind eher klein. Die Loterie Romande führte vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 die Aktion «JouezSport — Patinoires et Stades» durch: Wer innert sieben Tagen den in den Stadien der National League verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, siebenmal tausend Stück insgesamt, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist keine Quotensteigerung und kein Einzahlungsbonus, sondern ein Impuls für Stadionbesucher, ihr Konto zu aktivieren.

Die Mechanik eines Bonus, der an eine Zahlungsart gebunden ist, lohnt einen Blick. Wer «Bonus mit Apple Pay» liest, liest einen Werbeblock, der in der Schweiz gegen Art. 74 BGS verstösst, wenn er nicht von der Gespa bewilligt ist. Was bleibt, ist das Gratisspielguthaben im gesetzlich eng begrenzten Umfang, und das ist an keine Zahlungsart gebunden.

Einzahlung mit Apple Pay bei Swisslos

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben für das Online-Konto per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf geht nur, solange das Wallet-Guthaben die Grenze von CHF 9’999 nicht übersteigt. Apple Pay ist in dieser Liste ausdrücklich nicht aufgeführt — Swisslos bietet das Aufladen über PostFinance Pay an, das in der PostFinance-App bestätigt wird. Wer auf seinem iPhone PostFinance als hinterlegte Karte hat, kommt damit indirekt zu Apple Pay, aber das ist eine Brücke zwischen Bank und Wallet, nicht Apple Pay als Direktzahlung.

Diese Auswahl ist regulatorisch sinnvoll. Die Einzahlungsmethoden, die Swisslos anbietet, müssen die Identitätsprüfung stützen; ein anonymer Einzahlungsweg wie eine Kryptowährung wäre damit nicht vereinbar. Apple Pay allein garantiert keine Identität, sondern nur die Bindung an ein Gerät.

Auszahlung: das Konto im eigenen Namen

Ein Gewinn geht bei beiden bewilligten Anbietern nicht auf das Apple-Wallet, sondern auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Art. 50 Abs. 2 VGS verlangt das, und beide Organisatoren setzen es so um. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Bei der Loterie Romande gilt die gleiche Schwelle: Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt aufs Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Gratisguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande.

Das hat zwei Konsequenzen für jemanden, der mit dem iPhone einzahlt. Erstens: Die Auszahlung erfolgt immer auf das Bankkonto, von dem aus die Einzahlung kam, nicht aufs Apple-Wallet und nicht auf eine andere Karte. Zweitens: Wer mit Apple Pay eine Karte hinterlegt hat, die nicht auf den eigenen Namen lautet — etwa eine Firmenkarte oder eine Karte des Partners —, kann sich nicht registrieren, weil die Identitätsprüfung genau das prüft.

Die Auszahlungsgeschwindigkeit ist bei beiden Anbietern moderat. Swisslos schreibt Wallet-Guthaben zweimal pro Jahr kostenlos aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Die Loterie Romande hält die gleiche Schwelle ein und schreibt Gewinne über CHF 1’000 direkt auf die IBAN.

Quoten, Cash-Out und die Wirklichkeit der Limits

Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, sowohl vor Spielbeginn als auch live. Das Cash-Out ist nur als vollständiges Cash-Out verfügbar — Teilauszahlungen gibt es nicht —, und Swisslos behält sich vor, Cash-Out nicht für jeden Markt anzubieten. Einmal ausgeführt, lässt sich Cash-Out nicht rückgängig machen. Der ausbezahlte Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei normalem Wettabschluss und hängt vom Spielstand ab; Swisslos kann ihn jederzeit anpassen.

Die Quoten selbst liegen im engen Rahmen, den der Markt setzt. Quotenschlüssel heisst in der Fachsprache der Anteil aller Wetten, den ein Markt über die Quote wieder auszahlt; gerechnet wird 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quote_n) über alle Ausgänge eines Marktes. Der Rest ist die Marge des Anbieters. Für eine Dreiwege-Wette mit Quoten 2.10/3.40/3.60 ergibt das einen Quotenschlüssel von rund 89 % und eine Marge von rund 11 %. Das ist kein Branchenwert, sondern das, was ein bestimmter Markt zu einem bestimmten Zeitpunkt zeigt.

Die Mindest- und Höchsteinsätze sind in den Spielregeln klar beziffert: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limits jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Steuerliche Behandlung von Gewinnen

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund setzt die Schwelle auf CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 (zuvor CHF 1’070’400 im Jahr 2025); die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb die Formulierung «je nach Kanton» die korrekte ist. Oberhalb der Schwelle zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die allermeisten Spielenden bleibt es bei Null: Die Gewinne liegen unter dem Freibetrag, und weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer fallen an.

Gewinne aus ausländischen Angeboten unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, weil keine Schweizer Veranstalterin sie auszahlt. Die kantonale Steuerpraxis ist jedoch nicht einheitlich; der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Wer auf einer bewilligungslosen Plattform spielt, sollte den kantonalen Steuerweg kennen, bevor er Gewinne nicht deklariert.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht. Wer liest, dass ein Schweizer Anbieter «5 % Wettsteuer» vom Einsatz abzieht, liest eine Konstruktion aus dem ausländischen Markt — diese Abzüge gibt es in Deutschland, nicht hier.

Werbung, Sperrliste und die Folgen für Spieler

Werbung für Glücksspiele darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Beide bewilligten Anbieter halten sich an diese Schranke — ihre Werbung nennt keine Quotenversprechen, keine Apple-Pay-Boni und keine ausländischen Vergleichszahlen.

Die Sperrliste der Gespa ist die andere Seite. Schweizer Internetanbieter sperren die aufgeführten Domains per DNS-Sperre; ein neuer Anbieter, der ohne Bewilligung aktiv wird, landet dort innerhalb von Stunden. Für Schweizerinnen und Schweizer heisst das: Wer einen neuen Namen hört, sollte prüfen, ob die Domain erreichbar ist — und wenn nicht, ist das ein deutliches Signal. Das ist keine «sichere Wahl», sondern die Grundregel: Bewilligt oder nicht bewilligt, dazwischen gibt es nichts.

Zwei Schweizer Wettanbieter im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt, was die beiden bewilligten Anbieter in den Punkten leisten, die für die Zahlung per Apple Pay und die Zahlung insgesamt relevant sind.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligungsform
Swisslos Sporttip Bewilligung als Veranstalterin und Spielbewilligung unter dem BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Veranstalterin und Spielbewilligung unter dem BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport

Die Bewilligung tragen beide Anbieter; was sie unterscheidet, ist das Vertragsgebiet, die Marke und die Sprache. Swisslos betreut die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; die Loterie Romande betreut die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich nur bei Swisslos online registrieren; wer in der Romandie wohnt, nur bei der Loterie Romande.

Was den Zahlweg angeht, ist die Auswahl ähnlich klein. Swisslos akzeptiert PostFinance Pay und weitere Online-Zahlungsmethoden sowie den Einzahlungsschein; die Loterie Romande akzeptiert vergleichbare Wege und Prepaid-Tickets in Stückelungen von CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Apple Pay als Direktzahlung ist bei keinem der beiden Anbieter als offizielle Einzahlungsmethode aufgeführt.

Swisslos Sporttip im Detail

Swisslos ist als Genossenschaft mit Sitz in Basel Trägerin von Sporttip, dem Sportwetten-Angebot für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Die Veranstaltung läuft gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); Aufsichtsbehörde ist die Gespa in Bern. Wer in einem der Vertragsgebietskantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen, nachdem die Identitätsprüfung durchlaufen ist.

Die Sportwetten selbst decken das ab, was die Gespa in ihrer Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen führt. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht zugelassen; Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Eckball- und Kartenmärkte sowie eine Esports-Sektion fehlen auf der Liste.

Die Mechanik der Einzahlung folgt dem, was bereits beschrieben wurde: Mindestbetrag CHF 20, monatliches Maximum CHF 10’000, Wallet-Guthaben gedeckelt bei CHF 9’999. Cash-Out ist möglich, vollständig und ohne Teilauszahlung, aber nicht garantiert für jeden Markt. Die Mindest- und Höchsteinsätze sind CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bis CHF 10’000 pro Systemwette. Die Verlust- und Einzahlungslimitierung setzt die Spielerin selbst, und wer sich sperren will, kann das für 1 bis 180 Tage tun; eine unbefristete Sperre wird im Register eingetragen und gilt schweizweit.

Für wen passt das? Für eine Leserin oder einen Leser mit Wohnsitz in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein, die oder der ein bewilligtes Angebot mit klaren Regeln sucht. Wer ein Casino-Erlebnis mit Spielautomaten, Roulette oder Blackjack erwartet, ist hier falsch; Sporttip ist nur Sportwetten. Wer ein vielfältiges Wettprogramm mit Spezialmärkten erwartet, wird von der Gespa-Liste ausgebremst.

Loterie Romande Jouez Sport im Detail

Die Loterie Romande ist die Westschweizer Schwester; sie führt Jouez Sport in den Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Die Loterie Romande hat ihren Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne) und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende. Für die Online-Registrierung gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei Swisslos: Volljährigkeit, Wohnsitz im Vertragsgebiet, höchstens ein Konto pro Person, Ausweiskopie.

Die Wettmechanik ist vergleichbar. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt aufs Wallet, darüber auf die angegebene IBAN; Gratisguthaben ist nicht auszahlbar. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 begrenzt. Prepaid-Tickets in den Stückelungen CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. An den Verkaufsstellen lassen sich Wettscheine mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 einlösen; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle höchstens CHF 2’000 auszahlen.

Die Einsatzlimits, die das Reglement für Online-Wetten nennt, liegen im Rahmen: vergleichbar zur Sporttip-Regel mit CHF 1 Mindesteinsatz und einer Obergrenze für Einzel- und Kombinationswetten. Wer Cash-Out sucht, findet es bei Jouez Sport in vergleichbarer Form wie bei Sporttip — vollständig, nicht garantiert pro Markt, vor und live möglich.

Für wen passt das? Für eine Leserin oder einen Leser mit Wohnsitz in der Romandie, die oder der ein bewilligtes Angebot in französischer Sprache sucht. Wer die Sprache der Deutschschweiz gewohnt ist, sollte sich bei Swisslos umsehen; wer im Tessin wohnt, hat ebenfalls keinen Zugang zur Loterie Romande.

Was die Schweizer Bewilligung tatsächlich schützt

Die bewilligten Anbieter bieten nicht mehr Märkte als andere, sondern weniger. Die Liste der Gespa ist geschlossen; was nicht draufsteht, gibt es nicht. Dafür stehen vier Dinge fest:

  1. Die Identität ist geprüft, das Konto existiert nur einmal pro Person, die Auszahlung geht auf ein Konto im eigenen Namen.
  2. Die Spielerin setzt ihre eigenen Limiten, und die Spielsperre gilt schweizweit und in Liechtenstein.
  3. Wer nicht bezahlt bekommt, kann sich an die Gespa wenden; die Beschwerdestelle existiert, und die Veranstalterin muss sich äussern.
  4. Die Gewinne bis zum Steuerfreibetrag sind einkommensteuerfrei, und kein Verrechnungssteuerabzug findet statt.

Was die Bewilligung nicht verspricht: Quoten, die über dem ausländischen Vergleich liegen, oder Märkte, die anderswo selbstverständlich sind. Die Sportwetten-Auswahl ist enger als bei einem grossen internationalen Anbieter, und die Quote ist, was sie ist.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keinen dieser vier Punkte. Die Identität wird, wenn überhaupt, nach ausländischem Standard geprüft; die Spielsperre gilt nur dort, wo der Anbieter sie führt; eine Schweizer Beschwerdestelle existiert nicht; und die Gewinne sind nach kantonalem Recht steuerlich anders zu behandeln, im Kanton Thurgau etwa voll steuerbar.

Die Sperrliste der Gespa ist ein laufender Hinweis: Wer eine Domain nicht erreicht, ist blockiert; wer eine Domain erreicht, die dort nicht steht, ist nicht automatisch bewilligt, sondern möglicherweise noch nicht erfasst. Die Gespa aktualisiert die Liste im Wochenrhythmus, weil Domain-Hopping die gesperrten Adressen innert Stunden ersetzt. Die Gespa selbst nennt Interwetten und bet-at-home als Beispiele für gesperrte Domains; bet365 steht ebenfalls auf der Liste.

Die Konsequenz für jemanden, der mit Apple Pay einzahlt, ist klar: Die Zahlungsmethode entscheidet nicht über die Bewilligung. Wer auf einer bewilligungslosen Domain spielt, hat eine moderne digitale Zahlung auf einem rechtlosen Angebot. Die Schweizer Variante ist die bewilligte, und sie hat zwei Namen.

Häufige Fragen

Was überträgt Apple Pay eigentlich an den Wettanbieter?

Apple Pay überträgt eine geräteeigene 16-stellige Device Account Number, die im Secure Element des Geräts gespeichert wird, nicht die echte Kartennummer. Die Bestätigung läuft über Face ID, Touch ID oder den Gerätecode. Die echte Kartennummer wird weder an Händler weitergegeben noch auf Apple-Servern gespeichert.

Welche Zahlungswege gibt es bei Swisslos konkret?

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen; angeboten wird auch PostFinance Pay, das in der PostFinance App bestätigt wird. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und das Wallet-Guthaben ist auf CHF 9’999 gedeckelt.

Ab welchem Alter lässt sich Apple Pay nutzen, und warum gilt für Wetten ein anderes Alter?

Apple Pay selbst ist in den meisten Ländern und Regionen ab 13 Jahren nutzbar; in einigen Regionen liegt die Grenze höher. Für Sportwetten gilt unabhängig davon 18 Jahre — das schreibt das Geldspielgesetz für Grossspiele vor, und beide bewilligten Anbieter setzen es in ihren Reglementen um.

Weshalb ist Wetten ohne Verifizierung in der Schweiz kein bewilligtes Angebot?

Wer ohne Verifizierung Wetten annimmt, verfügt über keine Schweizer Bewilligung; die Identitätsprüfung ist Pflicht für bewilligte Anbieter nach Art. 47 bis 52 VGS. Ohne diese Prüfung gibt es keine Sperre im Schweizer Register, keine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen und keine Beschwerdestelle bei der Gespa.

Wohin werden Gewinne ausgezahlt, wenn die Einzahlung per Handy erfolgte?

Die Auszahlung geht bei beiden bewilligten Anbietern auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, nicht aufs Apple-Wallet. Bei Gewinnen bis CHF 1’000 wird das Wallet automatisch gutgeschrieben; darüber erfolgt die Überweisung innert 3 bis 10 Arbeitstagen auf das angegebene Konto.

Weshalb nennen ausländische Anbieter Mindesteinzahlungen in Euro?

Ausländische Anbieter rechnen in Euro, weil ihr Sitz in der Eurozone liegt. Für ein Schweizer Konto in Franken bedeutet das, dass die Kreditkartenfirma den Wechselkurs anwendet und eine Umrechnungsgebühr anfallen kann; ein identischer Einzahlungsbetrag in Franken kostet deshalb mehr oder weniger, je nach Tageskurs und Kartenherausgeber.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»