Wettseite für alles 2026: warum es die eine Seite in der Schweiz nicht gibt
Ladevorgang...
Stand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission / Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) und gegen die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.
Die Idee leuchtet sofort ein: ein Login, ein Wettschein, ein Anbieter, der Fussball, Eishockey, Tennis, Radsport und alles dazwischen abdeckt. Wer in der Schweiz wettet, stösst mit dieser Idee schnell an eine Mauer, die im Geldspielgesetz steht. Nur zwei Veranstalter dürfen hierzulande überhaupt Sportwetten anbieten – Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport –, und beide orientieren sich an einer geschlossenen Liste erlaubter Sportarten und Wettarten, die die Gespa führt. Eine echte Wettseite für alles ist das nicht. Was sie stattdessen leisten, wo die Reise endet und welche ausländischen Anbieter daneben existieren, ist Thema dieses Vergleichs.
Rechtslage: warum es in der Schweiz nur zwei Veranstalter gibt
Das Geldspielgesetz und die Rolle der Gespa
Online-Sportwetten gelten im Schweizer Recht als Grossspiel (BGS, SR 935.51, Art. 3 lit. c und e). Zuständig ist nicht die ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt, sondern die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Sie gilt ausschliesslich in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und diese zwei Veranstalter – Swisslos und Loterie Romande – führen jeweils die genannten Produkte.

Für Spielerinnen und Spieler bedeutet das: Eine Bewilligung in Malta, Curaçao, auf den Philippinen oder in einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, tut dies ohne Schweizer Bewilligung, ohne Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister und ohne Schweizer Rekursweg. Die Gespa publiziert eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS umsetzen; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Die Liste wird laufend aktualisiert – blockierte Domains tauchen unter neuen Adressen wieder auf, ein Effekt, den die Gespa «Domain-Hopping» nennt.
Zwei Veranstalter, zwei Gebiete
Swisslos mit Sitz in Basel betreibt Sporttip im Swisslos-Vertragsgebiet: den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Spielkonto eröffnen. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kann es nicht – selbst wenn die Person Schweizer Bürgerin oder Bürger ist.
Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Auch hier gilt: Online-Teilnahme nur mit Wohnsitz im entsprechenden Gebiet. Sie betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Beide Veranstalter sind Genossenschaften; beide schütten ihre Reingewinne an die Kantone und an die Stiftung Sportförderung Schweiz aus – Swisslos im Geschäftsjahr 2025 insgesamt 562 Millionen Franken, davon 56 Millionen an die Sporthilfe und 109 Millionen aus den Sportwetten.
Was darf gewettet werden – und was nicht
Erlaubt sind ausschliesslich Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind tabu. Die Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist geschlossen und wird von der Gespa geführt (Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Eckball- und Kartenmärkte etwa fehlen, eine eigene esports-Sektion fehlt ebenfalls. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur dann erlaubt, wenn die Liste sie ausdrücklich nennt. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt. Was eine Wettseite für alles in der Schweiz tatsächlich abdecken kann, definiert diese Liste – und nicht der Ehrgeiz des Anbieters.
Spielerschutz: was nur bei den Schweizer Veranstaltern greift
Selbstanzeige, Einheitskonto, Identitätsprüfung
Bei Swisslos braucht es zur Online-Registrierung mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur ein Konto pro Person. Die Identität wird per Ausweis-Upload geprüft, die Adresse gegen Datenbanken abgeglichen. Bei der Loterie Romande läuft die Registrierung nach vergleichbaren Regeln. Diese Pflichten stehen in den Artikeln 47–52 VGS und sind nicht Marketing – sie sind Voraussetzung, damit der Anbieter überhaupt eine Bewilligung erhält.
Verlustlimiten, die Spielerinnen und Spieler selber setzen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei 9’999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – Swisslos und Loterie Romande ziehen die gesetzliche Mindestfrist also bewusst straffer als das Gesetz (Art. 87 VGS würde 24 Stunden erlauben). Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Werbung, die das Setzen solcher Limiten übergeht, hat im Schweizer Sportwetten-Markt keinen Platz.
Spielsperre und Sperrregister
Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen; eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das gesetzliche Minimum für die Aufhebung einer selbstgewählten Sperre liegt bei drei Monaten (Art. 84 VGS), eine fachliche Stelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Im Test der Gespa 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft – das ist kein Argument dafür, den stationären Kanal als sicher darzustellen, aber auch keines dafür, ihn zu ignorieren.
Zahlungen nur auf das eigene Konto
Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Auszahlungen in Kryptowährungen und Kreditierungen an Spielerinnen und Spieler sind im lizenzierten Schweizer Markt nicht zulässig (Art. 75 Abs. 1 BGS). Bei Swisslos geschieht die Aufladung des Spielguthabens per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein ab 20 Franken; in 30 Tagen sind höchstens 10’000 Franken möglich, und ein Kauf ist nur zulässig, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine der angebotenen Zahlungsarten; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt.
Steuern auf Gewinne
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt ab 1.1.2026 1’071’000 Franken (2025: 1’070’400 Franken). Oberhalb dieser Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer zurück, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich; in der Praxis gewinnen die allermeisten Spielenden weit unterhalb des Freibetrags, sodass weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer anfallen. Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht. Gewinne aus ausländischen Angeboten unterliegen keiner Verrechnungssteuer; der Kanton Thurgau behandelt sie jedoch unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Für alle übrigen Kantone gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Boni und Gratiswetten: warum die Auswahl klein bleibt
Bewilligungspflicht für Gratisspiele
Gratisguthaben, Freiwetten und ähnliche Aktionen brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Aufsicht 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Marketing-Maschinerie, die bei ausländischen Anbietern rund um die Uhr «100-Prozent-Boni», «risikofreie Wetten» und «Quotenboosts» verteilt, ist in dieser Form auf dem bewilligten Markt nicht möglich. Was bleibt, sind eng umrissene Aktionen mit klaren Bedingungen.
Sporttip Kombiboost
Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten. Voraussetzung sind mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach Anzahl Voraussagen: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; ohne die genannten Mindestquoten greift der Boost nicht. Ein Vorteil, der nur dann einer ist, wenn die Wettstrategie unabhängig vom Boost steht – wer den Boost «mitnimmt», ohne die Quotenqualität zu prüfen, kauft sich höhere Varianz.
Quotenboosts und Profitboosts
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Auch hier gilt: Der Boost verändert nicht den Wert der Wette, sondern den ausgeschütteten Gewinn, falls die Wette gewinnt. Wer die Wette verliert, profitiert von keinem Boost der Welt.
Werbung – und ihre Grenzen
Werbung für Sportwetten darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis 500’000 Franken bestraft (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Wer ausländische Anbieter bewirbt, bewegt sich in dieser Grauzone mit – auch wenn die Werbung im Inland gar nicht geschaltet wird.
Die Rangliste: was die Schweizer Veranstalter leisten
Die folgende Tabelle sortiert nach dem, was eine Wettseite in der Schweiz 2026 überhaupt leisten kann: Bewilligungsstatus, Veranstalter, geprüfte Identität. Ausländische Anbieter sind separat aufgeführt, weil sie einer anderen Rechtskategorie angehören – sie zu mischen wäre so, als würde man eine Apotheke mit einem Schwarzmarkt-Händler in eine Tabelle schreiben.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung BGS (Grossspiel) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung BGS (Grossspiel) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne – Produkt Jouez Sport |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz: nicht belastbar in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz: nicht belastbar in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz: nicht belastbar in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz: nicht belastbar in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz: nicht belastbar in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetPanda | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz: nicht belastbar in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betclic | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz: nicht belastbar in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz: nicht belastbar in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Zwei Plätze, zehn Anbieter – das ist die Realität in der Schweiz. Wer eine echte Wettseite für alles sucht, hat genau zwei Optionen mit Schweizer Bewilligung. Wer die Auswahl ausländischer Anbieter nutzt, verlässt die Schweizer Aufsicht.
Grundlagen: wie die zwei Schweizer Veranstalter funktionieren
Einsatzgrenzen und Mindestquoten
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei 1 Franken, der Höchsteinsatz bei 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombinationswette und bei 10’000 Franken pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer regelmässig höhere Einsätze platzieren will, muss direkt mit dem Anbieter sprechen – oder in Richtung Systemwette ausweichen, wo das Limit höher liegt. Die Quote einer Wette ist der Multiplikator, der Einsatz mal Quote den Bruttogewinn. Bei Kombinationswetten multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Was als reguläre Spielzeit zählt
Die reguläre Spielzeit bei Sporttip umfasst die reguläre Spieldauer – im Fussball also 90 Minuten – plus die Nachspielzeit. Verlängerung und Elfmeterschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das klingt banal, ist aber der häufigste Streitpunkt bei späten Wetten: Wer auf «nächste Halbzeit» setzt, hat die Verlängerung nicht mitgekauft, wenn sie nicht ausdrücklich im Wettprogramm steht.
Einzel-, Kombi- und Systemwetten
Eine Einzelwette steht und fällt mit einem Ereignis. Eine Kombiwette multipliziert die Quoten, dafür zählt jede Voraussage. Eine Systemwette erlaubt es, mehrere Kombinationen aus einem Pool von Voraussagen zu spielen – auch wenn einzelne Treffer ausbleiben, können andere Kombinationen im System noch gewinnen. Voraussetzung: genügend Voraussagen, akzeptabler Gesamteinsatz und die Bereitschaft, das System im Wettschein sauber zu lesen.
Bet-Builder und voneinander abhängige Ereignisse
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Eine Kombination aus «Heimsieg» und «über 2,5 Tore» im selben Spiel ist also nicht als klassische Kombiwette erlaubt, sondern nur als zusammengebaute Wette. Nimmt Swisslos eine solche Kombination versehentlich ohne den Bet-Builder an, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Das ist kein Sonderfall – es ist die Spielregel, und wer sie ignoriert, verliert im Streitfall den Einsatz.
Livewetten und ihre Tücken
Eine Livewette bei Sporttip gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1,00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1,00 werten. Das ist kein Bonus für pünktliche Tipper, sondern ein Schutz gegen technische Verzögerungen zwischen Übertragung und Wettabgabe. Wer trotzdem live wettet, akzeptiert diese Spielregel.
Cash-Out – was es kann und was nicht
Der Cash-Out bei Sporttip funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der ausgezahlte Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer sich die Wette «offen halten» will, lässt die Finger von Cash-Out.
Annullierte Ereignisse und Verfall von Gewinnen
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1,00. Wer eine Annullierung erst nach Tagen bemerkt, hat die falsche Erwartung an die Schnelligkeit des Anbieters.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer den Wettschein nicht abholt, verliert nicht den Gewinn – das Wallet wird automatisch gutgeschrieben –, aber wer Auszahlungen anfechten will, muss die Frist im Auge behalten.
Auszahlungen, Kosten und Spielguthaben
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – es lässt sich verspielen, aber nicht auszahlen. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über 1’000 Franken werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.
Wie eine Quote entsteht – und was der Buchmacher davon hat
Der Quotenschlüssel eines Marktes – die Auszahlungsquote – ist der Anteil der Einsätze, den ein Buchmacher im Durchschnitt wieder auszahlt. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit zwei gleich hohen Quoten, etwa 1.90 zu 1.90, ergibt sich rechnerisch: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) ≈ 1 ÷ 1,0526 ≈ 0,95, also 95 Prozent. Die Differenz zu 100 Prozent – hier 5 Prozent – ist die Marge des Buchmachers, also der Anteil, der im Durchschnitt im Haus bleibt. Bei einem Markt mit drei Ausgängen – Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg – verteilt sich die Marge auf alle drei Quoten; schon eine kleine Verschiebung einer einzelnen Quote verändert den Schlüssel empfindlich.
Die Marge ist das, was eine Wettseite langfristig verdient, bevor Kosten anfallen. Wer die Marge schätzt, schätzt nicht, ob eine einzelne Wette gewinnt – das weiss vor dem Spiel niemand –, sondern welchen Preis er langfristig für die Möglichkeit bezahlt, überhaupt zu wetten. Die konkrete Marge bei Sporttip oder Jouez Sport variiert je nach Sportart, Markt und Saison; sie liegt im bewilligten Markt tendenziell im niedrigen einstelligen Prozentbereich, kann bei Nischenmärkten aber deutlich darüber liegen.
Anbieter im Vergleich
1. Swisslos Sporttip
Sporttip ist der eine Pol des Schweizer Sportwetten-Markts. Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Sportwetten laufen unter dem gleichnamigen Produkt. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt – das sind die Deutschschweizer Kantone, der Tessin und Liechtenstein –, kann ein Online-Spielkonto eröffnen, sich identifizieren und innerhalb der gesetzlichen Grenzen wetten. Die App gibt es für iOS und Android, in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer der Verkaufsstellen spielen. Sporttip deckt die Gespa-Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten ab – Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Unihockey und weitere Sportarten mit nennenswerter Marktbreite in der Schweiz. Eckballmärkte, Kartenspecials und esports fehlen, weil die Gespa-Liste sie nicht enthält. Cash-Out ist als vollständige Auszahlung verfügbar, der Betrag ist tiefer als der potenzielle Vollgewinn, und Swisslos behält sich vor, Cash-Out nicht für jeden Markt anzubieten. Livewetten sind erlaubt, die Wette gilt unabhängig von der Bildübertragung; bei spielentscheidenden Szenen kann die Quote 1,00 gewertet werden. Die Spielregeln sind in Version 4.2 öffentlich einsehbar und gelten ab dem genannten Datum.
Für wen das passt: Wer in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, mit einer Schweizer Bewilligung wetten will und die Gespa-Liste als ausreichend empfindet. Wer eine breitere Auswahl an exotischen Märkten oder esports sucht, wird von der Liste selbst ausgebremst – das ist kein Versäumnis von Sporttip, sondern die Rechtslage.
2. Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport ist der andere Pol. Veranstalter ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie, 221 Mitarbeitende. Wer in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, kann online ein Konto eröffnen; ausserhalb dieser Kantone ist keine Online-Teilnahme möglich. Das Wettprogramm folgt derselben Gespa-Liste wie bei Sporttip; die technische Plattform, die App und die Spielregeln weichen in Details ab, das Grundangebot an Sportarten und Wettarten ist vergleichbar. Wer mit beiden Anbietern parallel spielen will, braucht in beiden ein Konto – das ist möglich, weil die Anbieter in unterschiedlichen Vertragsgebieten aktiv sind. Die Steuerfreibeträge sind kantonal unterschiedlich, der Bund hat 1’071’000 Franken ab 1.1.2026 festgelegt.
Für wen das passt: Wer in der Romandie wohnt, eine Schweizer Bewilligung wünscht und das Wettprogramm der Gespa-Liste als ausreichend ansieht. Wer im Deutschschweizer Vertragsgebiet wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen – das schliesst sich geografisch aus.
3. Interwetten (ohne Schweizer Bewilligung)
Interwetten ist ein österreichischer Anbieter, der in mehreren europäischen Märkten aktiv ist. Eine Schweizer Bewilligung hat das Unternehmen nicht; die gemeldete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer bei Interwetten wettet, ist nicht im Schweizer Ausschlussregister erfasst, hat keinen Schweizer Rekursweg und riskiert, dass die Domain auf der Gespa-Sperrliste landet – die Gespa nennt Interwetten namentlich im Zusammenhang mit Domain-Hopping. Die Spielregeln, Limits und Schutzinstrumente richten sich nach österreichischem bzw. maltesischem Recht, nicht nach dem BGS. Die Plattform mag für Nutzerinnen und Nutzer ausserhalb der Schweiz ihre Berechtigung haben; für Schweizer Wohnsitz ist sie eine andere Rechtskategorie als Sporttip und Jouez Sport.
Für wen das trotzdem passt: Wer bewusst eine ausländische Plattform wählt, die Sperrliste in Kauf nimmt und weiss, dass im Streitfall das ausländische Recht gilt. Wer Schweizer Verbraucherschutz und das hiesige Ausschlussregister sucht, ist hier falsch.
4. Jackbit (ohne Schweizer Bewilligung)
Jackbit operiert von Curaçao aus und richtet sich an einen internationalen Kundenstamm. Eine Schweizer Bewilligung existiert nicht; die Curaçao-Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, und das Schweizer Ausschlussregister greift nicht. Das Angebot an Sportarten, Märkten und Wettarten ist breit – genau das, was die Wettseite-für-alles-Suche sucht. Die Kehrseite: Schutzinstrumente nach BGS fehlen, Verlustlimiten werden vom Anbieter gesetzt oder fehlen ganz, und die Gespa kann die Domain per DNS blockieren. Die Spielregeln sind die des Anbieters, nicht die der Gespa.
Für wen das passt: Wer eine breite Marktpalette sucht, die Schweizer Bewilligung nicht benötigt und die Sperrliste bewusst hinnimmt. Wer mit Schweizer Recht wettet, ist hier falsch.
5. Rainbet (ohne Schweizer Bewilligung)
Rainbet tritt mit einer Curaçao-Lizenz auf, die in der Schweiz nicht anerkannt ist. Das Sportwettenangebot ist Teil eines grösseren Casino- und Krypto-Portfolios; Zahlungen in Kryptowährungen sind möglich, was im lizenzierten Schweizer Markt nicht zulässig wäre. Die Spielregeln, die Limits und der Spielerschutz folgen den Bedingungen des Anbieters. Eine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister besteht nicht; eine Schweizer Bewilligung hat Rainbet nicht. Die Gespa kann die Domain blockieren.
Für wen das passt: Wer mit Kryptowährungen einzahlen will und ausländisches Recht akzeptiert. Wer die Schweizer Aufsicht und das hiesige Schutzsystem sucht, ist hier richtig.
6. MyStake (ohne Schweizer Bewilligung)
MyStake ist Teil derselben Anbietergruppe wie einige andere Marken auf dieser Liste und operiert mit einer Curaçao-Lizenz, die in der Schweiz nicht anerkannt ist. Die Plattform kombiniert Sportwetten mit Casino, Slots und virtuellen Spielen; die Palette an Sportarten und Sondermärkten ist umfangreich. Die Spielregeln sind die des Anbieters, die Schutzinstrumente weichen vom BGS ab, und die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen. Wer MyStake nutzt, wettet ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.
Für wen das passt: Wer bewusst eine ausländische Plattform mit breitem Wettangebot wählt und die Sperrliste akzeptiert. Für Schweizer Verbraucherschutz ist MyStake nicht die Adresse.
7. 22Bet (ohne Schweizer Bewilligung)
22Bet hat eine Curaçao-Lizenz und bedient einen internationalen Markt mit einem breiten Sportwettenangebot. Eine Schweizer Bewilligung existiert nicht, die Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Spielregeln, Limits und Schutzinstrumente weichen vom BGS ab; die Gespa kann die Domain per DNS blockieren. Wer 22Bet nutzt, verlässt den Schweizer Rechtsrahmen – auch wenn die Plattform auf den ersten Blick wie ein klassischer Buchmacher wirkt.
Für wen das passt: Wer eine breite Wettpalette und bewusst ausländisches Recht akzeptiert. Wer Schweizer Bewilligung sucht, ist hier richtig.
8. BetPanda (ohne Schweizer Bewilligung)
BetPanda operiert mit einer Lizenz, die in der Schweiz nicht anerkannt ist, und fokussiert auf Krypto-Zahlungen. Das Sportwettenangebot ist Teil eines breiteren Krypto-Glücksspielportfolios. Die Spielregeln, die Limits und die Schutzinstrumente sind die des Anbieters, nicht die der Gespa. Eine Schweizer Bewilligung hat BetPanda nicht, und die Gespa kann die Domain blockieren.
Für wen das passt: Wer mit Kryptowährungen wettet und ausländisches Recht akzeptiert. Für den Schweizer Rechtsrahmen ist BetPanda keine Option.
9. Betclic (ohne Schweizer Bewilligung)
Betclic ist in Frankreich und Portugal stark, in der Schweiz nicht bewilligt. Die Lizenz, auf die Betclic sich beruft, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Plattform mag für Nutzerinnen und Nutzer mit Wohnsitz in der EU ihre Berechtigung haben, in der Schweiz ist sie eine ausländische Wettseite ohne Bewilligung. Die Gespa kann die Domain per DNS blockieren; ein Schweizer Rekursweg besteht nicht.
Für wen das passt: Wer in der EU wohnt oder bewusst eine ausländische Plattform nutzt. In der Schweiz wettet man mit Betclic ausserhalb des bewilligten Marktes.
10. WirWetten (ohne Schweizer Bewilligung)
WirWetten tritt mit einer Lizenz auf, die in der Schweiz nicht anerkannt ist. Die Spielregeln, Limits und Schutzinstrumente weichen vom BGS ab; die Gespa kann die Domain per DNS blockieren. WirWetten gehört zu der Gruppe von Anbietern, die im EU-Raum aktiv sind, in der Schweiz aber keine Bewilligung haben.
Für wen das passt: Wer eine EU-Plattform mit deutschsprachigem Support sucht und die Sperrliste akzeptiert. Wer in der Schweiz mit Schweizer Bewilligung wetten will, ist hier richtig.
Was eine Wettseite für alles in der Schweiz 2026 leisten kann – und was nicht
Eine Wettseite für alles existiert in der Schweiz nicht, weil das Geldspielgesetz sie nicht zulässt. Was die zwei bewilligten Veranstalter leisten, ist eine breite, aber geschlossene Auswahl: Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Unihockey, weitere Sportarten mit nennenswerter Marktbreite, dazu Langzeitwetten, Kombiwetten, Systemwetten, Livewetten, Cash-Out und Quotenboosts – alles innerhalb der Gespa-Liste. Wer eine breitere Auswahl an exotischen Märkten, esports, virtuellen Sportarten oder Spezialwetten sucht, stösst an die Liste, nicht an die Faulheit der Anbieter. Wer das Angebot ausländischer Anbieter nutzt, verlässt den Schweizer Rechtsrahmen: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Ausschlussregister, kein Schweizer Rekursweg, mögliche Sperrliste, ausländische Spielregeln.
Die Wahl ist also keine Wahl zwischen vielen guten Anbietern, sondern eine zwischen zwei Rechtsrahmen: Schweizer Bewilligung mit engerem Wettprogramm und vollem Schutz, oder ausländische Plattform mit breiterem Wettprogramm und ohne Schweizer Schutz. Wer das eine will, muss das andere in Kauf nehmen. Wer beides will, kann nur das eine legal bekommen.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz eine Wettseite, die alle Sportarten abdeckt?
Nein. In der Schweiz dürfen nur Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport) Sportwetten anbieten, und beide orientieren sich an der geschlossenen Gespa-Liste erlaubter Sportarten und Wettarten. Eckballmärkte, esports und virtuelle Sportarten fehlen, weil sie nicht auf der Liste stehen. Wer eine breitere Auswahl sucht, findet sie nur bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung.
Welche Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten?
Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, den Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Beide verfügen über eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS und werden von der Gespa beaufsichtigt. Eine Online-Teilnahme setzt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus.
Was bedeutet es, wenn eine ausländische Wettseite auf der Sperrliste der Gespa steht?
Die Gespa führt eine Liste blockierter Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS umsetzen. Blockierte Domains sind in der Schweiz nicht erreichbar, der Anbieter hat keine Schweizer Bewilligung und unterliegt nicht dem BGS. Die Sperrliste wird laufend aktualisiert; blockierte Domains tauchen unter neuen Adressen wieder auf, ein Effekt, den die Gespa als «Domain-Hopping» bezeichnet. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste.
Welche Sportarten und Wettarten sind bei Sporttip und Jouez Sport erlaubt?
Die Auswahl richtet sich nach der Gespa-Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Fussball, Eishockey, Tennis, Handball und Unihockey sind in der Regel abgedeckt, Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn die Liste sie ausdrücklich nennt. Eckball- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie eine eigene esports-Sektion. Was die Liste nicht enthält, darf nicht angeboten werden.
Wie funktionieren Livewetten und Cash-Out bei den zugelassenen Veranstaltern?
Livewetten sind erlaubt, die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs zählen mit Quote 1,00. Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag ist tiefer als der mögliche Vollgewinn, und Swisslos behält sich vor, Cash-Out nicht für jeden Markt anzubieten.
Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt, und welche Kosten können anfallen?
Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt, also auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei Swisslos sind die ersten zwei Auszahlungen innert 365 Tagen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über 1’000 Franken innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Vergleich – englandwetteninfo
Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»
