Wettanbieter mit Gratis-Startguthaben in der Schweiz

Updated Oktober 2026
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Eine einzelne Münze liegt auf einer glatten Marmorplatte im Seitenlicht, der Hintergrund ist weich unscharf.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Gespa-Aufsicht und die Spielregeln von Swisslos Sporttip / Loterie Romande Jouez Sport

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter mit Gratis-Startguthaben sucht, landet rasch bei zwei Welten. Auf der einen Seite werben Swisslos und Loterie Romande mit kleinen Aktionsbeträgen, deren Spielguthaben sich nicht auszahlen lässt und die an die Bewilligung der Gespa gebunden sind. Auf der anderen Seite stehen ausländische Seiten, die mit hohen Summen ohne Schweizer Bewilligung werben – und damit weder unter die Schweizer Spielsperre noch unter den dortigen Vollzug fallen. Beide Wege unterscheiden sich grundlegend in ihrer rechtlichen Basis und Sicherheit; die folgende Übersicht verdeutlicht, worauf zu achten ist und welcher Ansatz für wen infrage kommt.

Die Rechtslage: Warum Schweizer Startguthaben selten sind

In der Schweiz darf Sportwetten nur veranstalten, wer eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) besitzt. Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Ein Online-Konto bei einem dieser beiden Anbieter ist nur möglich, wenn man im Vertragsgebiet des jeweiligen Anbieters wohnt – bei Swisslos sind das die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, bei der Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine dritte Schweizer Bewilligung für Sportwetten existiert nicht; die Gespa veröffentlicht keine «Liste weiterer lizenzierter Buchmacher», weil es schlicht keine weiteren gibt.

Ein schweres Holztor mit eisernem Griff in einer alten Steinmauer, Efeu rankt an der Seite hoch.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Was im Inland angeboten werden darf, regelt die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind untersagt, ebenso Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen. Eckball- oder Kartenmärkte und ein Esports-Bereich tauchen in dieser Liste nicht auf. Wer mit Veranstaltungsquoten aus anderen Märkten rechnet, holt sich bei einem bewilligten Anbieter also bewusst einen kleineren Wettprogrammkorb.

Werbung und Bonus: was die Gespa erlaubt

Werbung für Geldspiele darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Gratisangebote – Spiele oder Guthaben – brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die Mechanik, die das Angebot an Startguthaben klein und selten hält: jeder Bonus muss einzeln bewilligt werden.

Ein Fernglas liegt auf dem Geländer einer Aussichtsplattform über einem See, dahinter flache Hügel im Dunst.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Für die Bonusbedingungen selbst gilt: sie stammen aus den Spielregeln des jeweiligen Anbieters, nicht aus dem Gesetz. Was die Gespa prüft, ist vor allem, dass das Angebot die Spielsucht nicht zusätzlich fördert. Welche Quote, welche Frist, welche Auszahlungsmodalität gilt, legt der Anbieter fest – innerhalb der allgemeinen Werbevorschriften.

Ausländische Anbieter: warum ihre Werbung hier trotzdem hängenbleibt

Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren – Ende 2025 umfasste sie 671 Einträge. Blockierte Domains tauchen durch Domain-Hopping oft innerhalb von Stunden an anderer Stelle wieder auf, was die Liste zu einer laufenden Aufgabe macht. Der Spieler wird in der Schweiz nicht bestraft; aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Schutz und keine Schweizer Aufsicht.

Spielerschutz und Limiten: was vor der ersten Wette gilt

Bevor bei Swisslos oder Loterie Romande die erste Wette platziert wird, müssen Spielende selbst Limiten setzen. Für Sporttip heisst das konkret: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Ergänzend lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.

Diese Limiten sind Selbstdisziplin plus Aufsichtspflicht: Das Gesetz verlangt, dass der Veranstalter überhaupt Limiten anbietet; die Werte kommen aus den Spielregeln und sind nicht in jedem Kanton identisch. Wer ein Startguthaben nutzt, tut das innerhalb derselben Limiten – es gibt keinen «Bonus-Modus», in dem sie ausser Kraft treten.

Spielsperre und Selbstsperre

Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage ausschalten; eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos inklusive Online-Casinos und in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle. Ausländische Anbieter sind an dieses Register nicht angeschlossen: wer sich dort sperrt, ist auf der ausländischen Seite nicht gesperrt, und umgekehrt.

Was die Gespa 2025 bei Testkäufen fand

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, ob Minderjährige eine Sportwette kaufen können: in 47.5 % von 200 Fällen war das möglich. Wer daraus schliesst, das Jugendschutzregime sei ohnehin löchrig, verkennt die Mechanik – die Prüfung war ein Auftrag an die Branche, nicht eine Bewilligung. Der Punkt gehört hier nur, damit niemand die Schweizer Verkaufsstellenkontrolle als lückenlos darstellt.

Was ein Startguthaben in der Schweiz tatsächlich bedeutet

In der Schweiz heisst Startguthaben fast immer Gratisspielguthaben: ein Betrag auf dem Wallet, der für Wetten eingesetzt, aber nicht ausbezahlt werden kann. Swisslos schreibt das in seinen Online-Bedingungen fest und ebenso die Loterie Romande in ihrer Spielordnung. Damit unterscheidet sich ein bewilligtes Schweizer Startguthaben strukturell von einem «Free Bet»-Bonus ausländischer Anbieter, bei dem der Gewinn – nicht der Einsatz – zur Auszahlung freigegeben wird.

Beispiel: die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»

Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief bei der Loterie Romande an sieben Aktionstagen eine Promotion: wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück waren im Topf, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist das Muster, nach dem Schweizer Promotionen ablaufen: ein Code, eine enge Frist, ein kleiner Betrag, klar definiert. Wer hier grösser einsteigen will, stösst an die Decke des Bewilligten.

Kombiboost und Quotenboost bei Swisslos Sporttip

Nicht jede Aktion in der Schweiz ist ein klassisches Startguthaben. Swisslos Sporttip bietet einen Kombiboost, der nur online gilt – Prematch, Live und Systemwetten – und mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das sind keine Startguthaben, sie sind aber die Art von Bonus, die im Sporttip-Programm tatsächlich existiert.

Auszahlung und Aufladung des Wallets

Wer Swisslos-Spielguthaben auszahlen will, kann das zweimal pro Jahr kostenlos auf ein eigenes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto tun, sofern der Auszahlungsantrag innert 365 Tagen erfolgt; ab der dritten Auszahlung kann Swisslos 3 % Kommission belasten, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Aufladen lässt sich das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber überweist Swisslos bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Bei der Loterie Romande ist die Aufteilung identisch: Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber per IBAN, jeweils mit der Klausel, dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist.

Was ein Gratisspielguthaben wirklich wert ist

Gratisspielguthaben unterscheidet sich von einem «Free Bet»-Bonus ausländischer Anbieter durch eine einfache Mechanik: bei einem Free Bet wird üblicherweise nur der Gewinn ausgezahlt, der Einsatz verfällt; beim Gratisspielguthaben wird der Einsatz gar nicht erst riskiert – man spielt mit «Hausgeld» des Veranstalters, aber jeder daraus erzielte Gewinn ist wieder normales Spielguthaben, das ebenfalls nicht auszahlich ist. Rechnet man für ein typisches Zweiwege-Markt-Szenario (Quote 1.90 / 1.90), so liegt die Auszahlungsquote bei rund 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95 – das heisst, das Spielguthaben hat ungefähr 95 % seines Nennwerts, weil das Buch nur 5 % Marge nimmt. Bei einem Free Bet, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, wäre der Erwartungswert kleiner, weil der Nennwert mit der Auszahlungsquote multipliziert und mit (Quote − 1) / Quote gewichtet wird. Für ein CHF 10-Gratisspielguthaben bei 1.90/1.90 heisst das: der erwartete Wert liegt in der Grössenordnung von CHF 9.50 – knapp unter dem Nennwert, weil das Haus seine Marge abschöpft. Für ein Free Bet derselben Quote und desselben Marktes wäre es noch weniger: rund CHF 4.74. Genau diese Mechanik erklärt, warum Gratisspielguthaben in den Schweizer Aktionsbedingungen oft grosszügig klingen, ihr realisierter Wert aber nahe am Produkt bleibt und nicht darüber.

Wettanbieter mit Gratis-Startguthaben in der Schweiz im Vergleich

Welche Wege gibt es, und wer eignet sich für welchen? Die folgende Tabelle sortiert die im research berücksichtigten Anbieter nach ihrer Stellung im Schweizer Markt: zwei bewillkörperliche Veranstalter mit echtem Schweizer Rahmen, dann eine Reihe ausländischer Marken, die ohne Schweizer Bewilligung werben.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (Gespa) Loterie Romande, Lausanne
Betclic keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht ausgewiesen
Jackbit keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht ausgewiesen
IviBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht ausgewiesen
HornetBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht ausgewiesen
Unibet keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht ausgewiesen
BDMBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht ausgewiesen
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht ausgewiesen
BillyBets keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht ausgewiesen

Diese Reihenfolge ist die Struktur des Marktes: oben die zwei erlaubten Veranstalterinnen, unten ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Sie verschmilzt nicht zu einer Auswahlliste; sie zeigt die zwei Lager, die im Schweizer Recht getrennt sind.

Was ein Startguthaben in der Schweiz 2026 kostet – der Wert im Markt

Werbung verspricht Gratis-Startguthaben oft so, als wäre es geschenktes Geld. In der Schweiz ist es das nicht: das Geld kommt aus bewilligten Aktionen, ist an Fristen, Mindestquoten und Auszahlungsregeln gebunden und lässt sich nicht auszahlen. Wer den Wert einer Aktion abschätzen will, rechnet mit zwei Dingen – der Auszahlungsquote des Marktes und der Bedingung, ob das Guthaben auszahlbar ist oder nur als Spielguthaben mit Bedingungen gilt.

Was eine «Free Bet»-Versprechen wert wäre

Nimmt man ein typisches Free Bet aus einer ausländischen Werbung: Nennwert × (Quote − 1) / Quote × Auszahlungsquote. Bei einem Free Bet von nominal CHF 10 auf einem Markt mit Quote 1.90 und einer Auszahlungsquote von 0.95 wäre der erwartete Wert 10 × 0.90 / 1.90 × 0.95 ≈ CHF 4.50 – also deutlich unter dem Nennwert, weil der Einsatz nicht zurückfliesst. Bei einem vergleichbaren Gratisspielguthaben im Schweizer Modell liegt der Wert näher am Produkt, weil der «Einsatz» aus Guthaben besteht, das nicht real ausgegeben wird, und damit auch der Brutto-Einsatz nicht verloren geht.

Warum beides nicht in einem Atemzug genannt werden kann

Ein Gratisspielguthaben in der Schweiz ist ein anderes Produkt als ein «Free Bet»-Bonus einer ausländischen Seite. Das eine kommt mit Schweizer Bewilligung und Aufsicht, ist nicht auszahlbar und an enge Fristen gebunden. Das andere wirbt mit höheren Nennwerten, ohne Schweizer Bewilligung, in einer rechtlichen Grauzone. Beide vergleichen hiesse, Äpfel mit Birzen aufzuaddieren – es geht um unterschiedliche Risiken, unterschiedliche Märkte und unterschiedliche Erwartungswerte.

Wettanbieter mit Gratis-Startguthaben 2026: die geprüften Marken im Detail

Swisslos Sporttip

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel) veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung läuft als Grossspiel unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), die Aufsicht führt die Gespa. Sporttip wird in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein durchgeführt – das ist das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto ist nur möglich für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet und ab 18 Jahren, mit Ausweis-Prüfung und ohne bestehende Spielsperre.

Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Aufladen lässt sich das Wallet per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab CHF 20, höchstens CHF 10’000 innert 30 Tagen. Mindesteinsatz pro Einzel- und Kombinationswette ist CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000, bei Systemwetten CHF 10’000. Auszahlung: Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch aufs Wallet, darüber aufs Bank- oder Postkonto innert 3 Arbeitstagen, wenn die Verbindung bekannt ist. Swisslos zahlt Spielguthaben zweimal pro Jahr kostenlos aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, Überweisung 5 bis 10 Arbeitstage; Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Bonusstruktur ist eng: Kombiboost nur online mit mindestens vier Voraussagen à Mindestquote 1.50, gestaffelter Bonus auf den Nettogewinn, Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Quotenboosts und Profitboosts nur online für Prematch-Einzelwetten, pro Wettendem einmal nutzbar, bei Cash-Out verfällt der Boost. Cash-Out gibt es online nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, vor Spielbeginn und live, garantiert aber nicht für jeden Markt. Wer hier spielt, bekommt Schweizer Bewilligung, CHF-Spielerschutz, eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten und Wettarten, dafür kleine Aktionssummen und die Bedingung, dass Startguthaben nicht auszahlbar ist.

Zusammengefasst eignet sich das Angebot für Personen mit Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet, die ein reguliertes, transparentes Umfeld mit klarem Schweizer Schutz suchen und bereit sind, auf die Tiefe des internationalen Wettmarktes zu verzichten. Wer hingegen auf hohe Boni oder ein breites Angebot an Spezialmärkten wie Karten oder Eckbälle setzt, wird hier eher nicht fündig.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne) betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Bewilligung ebenfalls als Grossspiel nach BGS, Aufsicht durch die Gespa. Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, ab 18, mit Identitätsprüfung und ohne Spielsperre. Die Loterie Romande gibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende an.

Die Auflademechanik: Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt aufs Wallet, darüber per IBAN-Überweisung. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Promotions sind eher selten; die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen mit CHF 10 Spielguthaben pro Aktionscode, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig. Genau das ist die Bandbreite, die Schweizer Recht erlaubt: kleine Summen, kurze Fristen, klar definiert.

Das Angebot richtet sich an Westschweizer Spielende, die ein staatlich reguliertes Konto in ihrer Region bevorzugen und keine grossen Bonusversprechen erwarten. Wer hingegen eine landesweite Verfügbarkeit sucht oder spezielle internationale Märkte bespielen will, stösst hier konzeptbedingt an Grenzen.

Betclic

Betclic (Betclic.com) tritt in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Kraft; sie ersetzt weder die Schweizer Veranstalterbewilligung noch die Spielbewilligung. Wer dort ein Konto eröffnet, ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, hat keinen Schweizer Rechtsweg und kann seine Domain auf der Gespa-Sperrliste landen sehen, was zur DNS-Blockierung führt. Die Seite wirbt im internationalen Markt teils mit Free Bets oder ähnlichen Aktionen; im Schweizer Kontext ist sie nicht zugelassen, eine seriöse Beschreibung ihres Schweizer «Startguthabens»-Angebots gibt es nicht.

Für die Praxis bedeutet das: Wer auf Schweizer Schutz und Aufsicht Wert legt, fährt mit den bewilligten Anbietern besser. Wer hingegen ein breiteres Programm oder internationale Boni sucht, muss in Kauf nehmen, dass kein Schweizer Rechtsweg existiert und die Seite jederzeit gesperrt werden kann.

Jackbit

Jackbit (Jackbit.com) ist ebenfalls nicht durch eine Schweizer Bewilligung gedeckt. Auch hier keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Sperre möglich. Die Marke tritt international mitunter mit Casino- oder Krypto-Bezug auf; im Schweizer Kontext gehört sie in dieselbe Kategorie wie die übrigen ausländischen Anbieter: ausserhalb der Reichweite der Gespa. Da keinerlei staatliche Aufsicht besteht, ist das Angebot für Schweizer Nutzer mit unkalkulierbaren Risiken behaftet.

IviBet

IviBet (Ivibet.com) hat keine Schweizer Bewilligung. Ausländische Lizenz, kein Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an die Spielsperre, Domain potenziell auf der Sperrliste. Das gilt, was die Mechanik angeht, für jeden ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer hier ein Konto führt, geniesst keinerlei Schutz durch inländische Behörden.

HornetBet

HornetBet (Hornetbet.io) gehört ebenfalls in die Reihe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier: keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg, DNS-Sperre möglich. Ohne inländische Lizenz fehlt hier jede Basis für einen sicheren Wettbetrieb für Nutzer in der Schweiz.

Unibet

Unibet (Unibet.com) tritt im Schweizer Markt ohne Bewilligung auf. Der Markenname ist international bekannt, die Schweizer Bewilligungslage bleibt dieselbe wie bei den übrigen ausländischen Anbietern: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Sperre möglich. Auch bei dieser bekannten Marke existiert für den hiesigen Markt keine rechtliche Grundlage.

BDMBet

BDMBet (Bdmbet.com) hat keine Schweizer Bewilligung. Dieselbe Mechanik wie die übrigen ausländischen Anbieter: Domain-Sperre möglich, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Aufgrund der fehlenden inländischen Lizenzierung ist das Angebot für Schweizer Wettende nicht empfehlenswert.

DirectionBet

DirectionBet (Directionbet.com) gehört ebenfalls in die Reihe ohne Schweizer Bewilligung. DNS-Sperre möglich, kein Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an das Ausschlussregister.

BillyBets

BillyBets (Billybets.com) hat keine Schweizer Bewilligung. Dieselbe Mechanik: DNS-Sperre möglich, kein Schweizer Rechtsweg.

Wie man als Wettender in der Schweiz vorgeht

Schritt 1: Kanton und Bewilligung prüfen

Wer in der Schweiz wettet, ist gehalten, nur die zwei bewillkörperlichen Anbieter zu nutzen: Swisslos Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum jeweiligen Vertragsgebiet gehört, kann dort kein Online-Konto eröffnen und müsste auf die andere Lotterie ausweichen – sofern er in deren Vertragsgebiet wohnt. Wer weder in einem Vertragsgebiet wohnt noch eine Schweizer Staatsbürgerschaft mit entsprechendem Wohnsitz nachweisen kann, hat im Inland keinen Zugang zu bewilligten Sportwetten.

Schritt 2: Verlustlimiten setzen

Vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Das ist Pflicht und nicht optional. Wer das nicht tut, kommt nicht weiter. Sinnvoll ist, mit konservativen Werten zu starten und sie nur dann zu erhöhen, wenn das Verhalten die Erhöhung rechtfertigt – die 72-Stunden-Frist bei Swisslos schützt vor spontanen Erhöhungen.

Schritt 3: Promotionen lesen, nicht nur klicken

Eine Schweizer Promotion ist klein in der Summe, kurz in der Frist und nicht auszahlbar. Sie ist kein geschenktes Geld; sie ist ein Spielguthaben, das innerhalb dieser Frist zu festgelegten Bedingungen für Wetten eingesetzt werden kann. Wer die Aktionsbedingungen genau liest, weiss, was er erwarten kann – und was nicht. Wer sich unsicher ist, lässt die Finger davon.

Schritt 4: Gewinnauszahlung planen

Bei beiden Schweizer Veranstaltern gehen Gewinne bis CHF 1’000 automatisch aufs Wallet, darüber aufs Bank- oder Postkonto. Wer die IBAN hinterlegt, beschleunigt die Auszahlung. Swisslos schreibt Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen bei bekannter Zahlungsverbindung, Loterie Romande gleich. Wer das Wallet zu hoch belässt, riskiert eine Auflade-Sperre – Swisslos lädt nur auf, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Schritt 5: Ausländische Werbung ignorieren

Wer mit Schweizer Wohnsitz auf eine ausländische Seite klickt, die mit «Startguthaben» wirbt, begibt sich in eine Grauzone. Die Gespa blockiert Domains per DNS, Strafverfahren gegen Anbieter sind möglich, Einsätze und Gewinne können eingezogen werden. Schweizer Schutz, Schweizer Aufsicht, Schweizer Rechtsweg – alles nicht vorhanden.

Steuern, Auszahlung und die Frage der «Sicherheit»

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum kantonal unterschiedlichen Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025 noch CHF 1’070’400); oberhalb dieses Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die bei Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung rückforderbar ist. Wer mit normalen Einsätzen spielt, bleibt weit darunter und hat keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis – Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen ohne Freibetrag als steuerbares Einkommen – ist kantonal unterschiedlich. Eine pauschale Aussage dazu liefert das Bundesrecht nicht; die Auskunft gehört zum Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Eine Schweizer Stab-Bilanz auf eine Zeile: bewilligt heisst geschützt, aber eng; ausländisch heisst breit, aber ungeschützt. Welcher Weg der richtige ist, hängt davon ab, was einem wichtiger ist – Schweizer Aufsicht oder ausländisches Wettprogramm. Die meisten Leser dieses Vergleichs werden mit der ersten Wahl besser fahren.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz Wettanbieter mit echtem Gratis-Startguthaben für ein neues Konto?

In der Schweiz gibt es kein klassisches «Neukunden-Startguthaben» wie auf ausländischen Buchmacher-Seiten. Was es gibt, sind bewilligte Promotionen – etwa die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben pro Code, gültig 30 Tage. Solche Aktionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) und sind in Summe und Frist eng begrenzt.

Warum sind Gratisguthaben bei Swisslos und Loterie Romande die Ausnahme, nicht die Regel?

Weil jede Gratis-Aktion der Bewilligung der Gespa bedarf. Das Gesetz limitiert die Zahl der Veranstalter auf zwei; jede einzelne Aktion wird einzeln geprüft; Werbung für unerlaubte Anbieter ist verboten. 2025 erteilte die Gespa 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos – kleine Zahlen, die die Knappheit erklären.

Lässt sich ein Startguthaben auszahlen oder gilt es nur als Spielguthaben mit Bedingungen?

In der Schweiz gilt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Sowohl Swisslos als auch Loterie Romande schreiben das in ihren Bedingungen fest. Wer mit Gratisspielguthaben wettet und gewinnt, erhält wiederum Spielguthaben, nicht Bargeld.

Wird bei einer gewonnenen Wette mit Gratisguthaben der Einsatz mit ausbezahlt?

Bei einem «Free Bet»-Modell ausländischer Anbieter üblicherweise nein – nur der Gewinn wird ausgezahlt, der Einsatz verfällt. Beim Schweizer Gratisspielguthaben gibt es keinen Barauszahlungs-Anspruch: Gewinne sind wieder Spielguthaben. Der Unterschied ist Mechanik, nicht Werbung: Gratisspielguthaben wird gar nicht erst als Bargeld-Einsatz riskiert, sondern ist Hausgeld des Veranstalters, das an Bedingungen gebunden bleibt.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Bei Swisslos Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage Pflicht (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Bei der Loterie Romande gelten ähnliche Mechanismen, dort mit einer 30-Tage-Einzahlungslimite und einem Wallet-Limit. Diese Selbstlimitierung ist nicht freiwillig – sie ist Voraussetzung, um überhaupt wetten zu können.

Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die ohne Schweizer Bewilligung mit Gratis-Startguthaben werben?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft; die Anbieter sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Gespa kann die Domain per DNS blockieren. Wer dort spielt, hat im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle. Wer mit Schweizer Wohnsitz auf eine solche Seite geht, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Schutzes – unabhängig davon, wie attraktiv das beworbene Startguthaben klingt.

Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»