Wettanbieter-Apps in der Schweiz: Was die zwei bewilligten Apps leisten — und was die anderen versprechen
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz mit dem Smartphone eine Sportwette platzieren will, trifft zuerst auf eine rechtliche Tatsache: Es gibt nur zwei Veranstalterinnen, die eine Bewilligung dafür haben. Swisslos mit der App Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport decken zusammen die ganze Schweiz ab, aufgeteilt nach Sprachregion. Alles andere, was im App-Store oder über eine ausländische Seite erreichbar ist, fällt durch eine andere Tür: ohne Gespa-Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister-Anbindung, mit der Gespa-Sperrliste als realistische Folge.
Die Auswahl orientiert sich an den Anforderungen, die für eine Wett-App in der Schweiz entscheidend sind: Bewilligung, Bedienung am Touchscreen, Limiten vor dem ersten Tipp und der Weg vom Gewinn auf das eigene Konto. Hier erfahren Sie, was die zwei bewilligten Apps in 2026 bieten, und wir benennen die acht ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die Leserinnen und Leser im Netz treffen, ohne sie zu empfehlen.
Datenstand: Oktober 19, 2026. Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2), die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos (gültig ab 13.01.2025), die Angaben von Loterie Romande und die Rechtsgrundlage BGS (SR 935.51) mit Aufsicht durch die Gespa.
Schweizer Recht: Warum nur zwei Apps erlaubt sind
Die Schweiz hat das Glücksspiel 2019 mit dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) neu geordnet. Seit dem 1. Januar 2019 sind Sportwetten ein sogenanntes Grossspiel, kein Lotteriespiel im alten Sinn. Für Grossspiele braucht es eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Wer ohne diese Bewilligung in der Schweiz Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis fünf Jahre (Art. 130 BGS).

Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) festgelegt, dass es höchstens zwei Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten gibt. Das sind Swisslos, mit Sitz in Basel, und Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne. Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt.
Diese Konstruktion hat eine direkte Folge für den App-Markt. Eine «Wett-App-Schweiz» im Sinn eines offenen Marktes, in dem ausländische Anbieter um Schweizer Kunden konkurrieren, gibt es nicht. Wer in der Schweiz eine Sportwette anbieten will, muss eine der beiden bewilligten Apps benutzen. Wer das nicht tut und auf eine ausländische App ausweicht, spielt ausserhalb des Gesetzesrahmens.
Die Gespa führt deshalb keine «Whitelist» zugelassener Wettanbieter, sondern eine Sperrliste gesperrter ausländischer Domains. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, die Schweizer Internetzugangsanbieter per DNS-Sperre blocken. Die erste Liste erschien am 3. September 2019. Geblockte Domains tauchen unter neuen Adressen wieder auf, was die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet; unter den genannten Beispielen sind Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Das bedeutet: Eine ausländische App, die heute per Browser oder APK noch erreichbar ist, kann morgen auf der Liste stehen. Eine App-Installation auf dem Telefon ist deshalb kein dauerhafter Schutz.
Was die Gespa an Sportarten und Märkten zulässt
Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Die aktuelle Fassung datiert vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf dieser Liste steht, darf nicht angeboten werden. Eckpunkte der Liste, die für die App-Nutzung relevant sind:

- Nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht zugelassen.
- Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie explizit aufgeführt sind.
- Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet.
- Eckball- und Kartenmärkte sind in der Liste nicht enthalten, ebenso wenig wie E-Sports.
- Trainingsläufe dürfen nicht gewettet werden.
- Events mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Was die Liste nicht regelt, ist die Live-Wette an sich. Livewetten vor Spielbeginn und während des Spiels sind erlaubt, sofern der Veranstalter die entsprechende Bewilligung hat. Eine besondere gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte existiert im BGS nicht.
Virtuelle Sporte sind in der Bewilligungspraxis der Gespa nicht klar geregelt; entsprechend steht in dieser Seite nichts über ihre Zulässigkeit in der Schweiz. E-Sports erscheint, wie erwähnt, nicht in der Gespa-Liste, womit klar ist, dass es unter den bewilligten Apps kein E-Sports-Programm gibt.
Werbung, Bonus und das, was die Werbung verschweigt
Das BGS stellt Werbung unter einen klaren Rahmen: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.
Die Zahlen zeigen, wohin das Geld aus bewilligten Wetten fliesst: 2025 hat Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die unter anderem Swiss Olympic, den Fussball, den Eishockey und die Sporthilfe finanziert. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Wer bei Sporttip wettet, finanziert damit einen nachweisbaren Teil des Schweizer Breitensports. Das ist die Kehrseite des geschlossenen Marktes: kein Wettbewerb um die beste Quote, dafür ein gesetzlich definiertes öffentliches Interesse an den Erträgen.
Verantwortung und Limiten: Was vor dem ersten Tipp gesetzt wird
Wer in der Schweiz wettet, ist nicht einfach Kunde eines Anbieters, sondern fällt unter ein Schutzsystem, das im BGS und in der Verordnung (VGS) verankert ist. Drei Punkte greifen beim ersten Öffnen der App.
Eine Person, ein Konto. Die Identitätsprüfung ist obligatorisch. Sporttip liest die Daten aus einem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Mitzubringen sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, also in einem der deutschsprachigen Kantone, im Tessin oder in Liechtenstein, und es darf keine Spielsperre bestehen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Für Loterie Romande gilt Entsprechendes im Vertragsgebiet der Romandie.
Alter 18. Minderjährige dürfen weder online noch an der Verkaufsstelle teilnehmen (Art. 72 BGS). Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht selbst wetten. Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet: Bei 200 Versuchen wurde in 47,5 % der Fälle eine Wette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist die reale Schutzkette, kein Idealszenario.
Verlustlimiten vor dem ersten Tipp. Sporttip verlangt vor jeder Online-Teilnahme die Festlegung von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Periode, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Ergänzend lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für je 30 Tage setzen. Das VGS schreibt eigentlich nur eine Frist von 24 Stunden für die Erhöhung vor; die 72 Stunden sind die strengere hauseigene Regel von Swisslos.
Loterie Romande folgt derselben Logik, abgestimmt auf das westliche Vertragsgebiet und auf Französisch. Beide Apps setzen das gesetzliche Minimum um, ohne es zu übertreffen. Wer mit höheren Limits spielen will, findet in den beiden Apps die Obergrenze; wer mit tieferen spielen will, kann sie unter diese Obergrenze ziehen, aber nicht beliebig weit — unter 21 Jahren greift die CHF 1’000-Sperre.
Was die Spielsperre leistet
Das Sperrsystem ist zweistufig. Produktbezogen lässt sich der Zugang für 1 bis 180 Tage selber sperren, ohne Aufhebung vor Ablauf. Eine unbefristete Sperre wird zusätzlich ins schweizweite Sperrregister eingetragen. Sie gilt dann auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie für Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre im Register lässt sich nach drei Monaten mit einer spezialisierten Stelle aufheben (Art. 80–82 BGS, Art. 84 VGS). Selbstsperren richten sich nach Art. 81 BGS gegen überschuldete oder suchtgefährdete Personen und werden durch eine Fachbehörde begleitet; eine Aufhebung ist nicht ohne weiteres möglich.
Die wichtigste Folge für die App-Bedienung: Eine einmal gesetzte Sperre ist für die angegebene Frist hart. Wer sich für sechs Monate sperrt, kommt sechs Monate lang weder an Sporttip noch an ein Schweizer Online-Casino. Das ist kein Pop-up, das man wegklickt, sondern ein Registereintrag, der von allen bewilligten Anbietern abgefragt wird.
Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn. Das klingt theoretisch, hat aber konkrete Folgen: Wird ein Konto nach einer Kontrolle gesperrt, kann ein vorhandenes Guthaben gegenstandslos werden. Das ist der Punkt, an dem die Identitätsprüfung nicht nur eine Hürde bei der Anmeldung ist, sondern eine fortlaufende Kontrolle der Berechtigung.
Auszahlung: Warum das eigene Konto zählt
Gewinne und Restguthaben werden ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen in der Schweiz oder in Liechtenstein ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungen sind bei bewilligten Anbietern ausgeschlossen. Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS); ein Kreditrahmen auf der Wett-App existiert in der legalen Schweizer Variante nicht.
Für Swisslos konkret heisst das: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Wallet-Guthaben lässt sich zweimal pro Jahr gratis auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ohnehin nicht auszahlbar.
Das hat eine Seite, die Anlegerinnen und Anleger leicht unterschätzen: Wer auf einer ausländischen Plattform spielt, bekommt sein Guthaben in einem Wallet auf der Anbieterseite. Im Streitfall führt der Weg zur eigenen Bank nicht über die Gespa, sondern über den Anbieter und dessen Sitzland. Im Schweizer Gegenstück führt er über die Gespa und die Verordnung; das Geld kommt aus der Schweiz, der Rechtsweg ist schweizerisch, und die Sperre greift schweizweit.
Bedienung am Touchscreen: Wie die zwei bewilligten Apps arbeiten
Eine App lässt sich nicht per Datenblatt bewerten, sondern nur entlang der Frage, was beim Tippen auf dem Bildschirm passiert. Drei Stellen sind im Alltag entscheidend: das Wettprogramm mit seinen Filtern, die Wettannahme mit Quotenbewegung, und der persönliche Bereich mit Kontostand und Limiten.
Sporttip: Bedienung über Swisslos.ch und über die App
Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website oder die App abgeben (iOS und Android). Eine Besonderheit, die nur diese App bietet: Wetten, die in der App zusammengestellt werden, lassen sich per QR-Code an eine Sporttip-Verkaufsstelle tragen und dort physisch spielen. Das ist praktisch für Tipper, die ihre Wette unterwegs im Tram zusammenstellen und am Schalter der Vertrauensstelle spielen wollen. Die App fungiert damit als Wettzettel-Editor, nicht nur als Eingabetor.
Beim Wettprogramm zeigt die App ein für Grossspiele typisches Bild: vorab geprüfte Sportereignisse, eine geschlossene Auswahl an Märkten, Livewetten parallel zu Pre-Match-Wetten, und je nach Ereignis einen Cash-Out-Knopf. Cash-Out funktioniert nur online und nur als vollständiger Cash-Out; Teilauszahlungen sind nicht vorgesehen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei regulärem Ausgang, hängt vom Spielstand ab und kann sich jederzeit ändern. Eine Garantie, dass jeder Markt cashbar ist, besteht nicht.
Die Sporttip-Verkaufsstellen machen den Alltag für die Spielerinnen und Spieler einfacher, die nicht mit Smartphone-only unterwegs sind. Wer lieber Papier und Filzstift nimmt, kann die Wette in der App vorbereiten und am Schalter verbindlich abschliessen. Wer lieber unterwegs ist, tippt direkt in der App und nutzt das Wallet als Konto.
Jouez Sport: Bedienung über Loterie Romande
Jouez Sport tritt mit einem ähnlichen Funktionsumfang auf, zugeschnitten auf die Westschweiz. Die App gehört zur Loterie Romande, die in 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und mit 221 Mitarbeitenden präsent ist. Für Bewohnerinnen und Bewohner der Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ist das die einzige legale Online-Adresse für Sportwetten.
Loterie Romande folgt derselben BGS-Logik wie Swisslos: ein Konto pro Person, identitätsgeprüft, mit Verlustlimiten vor der ersten Wette. Die Programmlogik und die Quotenstruktur folgen dem, was die Gespa-Liste erlaubt; Livewetten sind verfügbar, sofern der jeweilige Anbieter die Bewilligung dafür hat. Die 2’350 Verkaufsstellen decken die Romandie physisch ab, was die App-Nutzung nicht ersetzt, sondern ergänzt. Wer ein Smartphone hat, aber kein Vertrauen in QR-Codes oder Foto-Uploads, geht weiterhin an den Schalter; wer unterwegs ist, nutzt die App.
Was die bewilligten Apps nicht können
Was in den Apps nicht auftaucht, ist genauso wichtig wie das, was sie zeigen. Cash-Out nur als voller Cash-Out, keine Teilauszahlung. Keine Eckball- und Kartenmärkte. Keine Politik- oder Unterhaltungswetten. Keine E-Sports. Keine anonymen Zahlungsmittel. Kein Kreditrahmen für die Wett-App. Keine Werbung «100 % Bonus» mit Bonuscode, weil Promo-Codes der Bewilligung durch die Gespa bedürfen und nicht in jedem Fall erteilt werden. Wer diese Features aus anderen Märkten gewohnt ist, bekommt in der Schweiz eine bewusst engere Version.
Was sie gut können, ist schweizweit einheitlich funktionieren. Limits, Identitätsprüfung, Auszahlung auf das eigene Konto, Sperrregister — alles läuft über dieselben Regeln, mit denselben Fristen und derselben Aufsicht. Die Frage ist nicht, welche App die schönste Animation hat, sondern welche App den Alltag mit kleinen und mittleren Einsätzen sauber abbildet.
Die zehn Apps im Vergleich
Die folgende Übersicht ordnet die Apps nach ihrer Bewilligungslage in der Schweiz. Die ersten beiden Einträge sind die einzigen bewilligten Veranstalterinnen. Die übrigen acht sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; sie sind hier als Referenz aufgeführt, weil Leserinnen und Leser im Alltag auf sie stossen, nicht weil sie in der Schweiz eine legale Option wären.
| App | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / ausländische Lizenz |
|---|---|---|
| Sporttip (Swisslos) | Bewilligt (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Jouez Sport (Loterie Romande) | Bewilligt (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| BetAlright | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, im Sitzland ausgestellt; ohne Kraft in der Schweiz |
| 1Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, im Sitzland ausgestellt; ohne Kraft in der Schweiz |
| bet-at-home | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, im Sitzland ausgestellt; ohne Kraft in der Schweiz |
| Pribet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, im Sitzland ausgestellt; ohne Kraft in der Schweiz |
| PowBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, im Sitzland ausgestellt; ohne Kraft in der Schweiz |
| Donbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, im Sitzland ausgestellt; ohne Kraft in der Schweiz |
| BetLabel | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, im Sitzland ausgestellt; ohne Kraft in der Schweiz |
| Funbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, im Sitzland ausgestellt; ohne Kraft in der Schweiz |
Die Tabelle trägt eine Information über jede App, die im Alltag schneller entscheidet, als es ein Store-Rating könnte: ob die App in der Schweiz überhaupt eine Adresse hat, an die man sich im Streitfall wenden kann.
Was die zwei bewilligten Apps gemeinsam haben und worin sie sich unterscheiden
Sporttip und Jouez Sport sind Geschwister im System: zwei Veranstalterinnen unter demselben Dach, mit getrennten Vertragsgebieten, mit praktisch identischem Spielerschutz. Die Unterschiede sind territorial und sprachlich, nicht im Spielmechanismus.
Vertragsgebiet. Sporttip deckt die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein ab (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH; TI; FL). Wer im Wallis wohnt, ist nicht im Swisslos-Gebiet und kann online kein Sporttip-Konto eröffnen. Jouez Sport ist für die Romandie zuständig (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Wer also im Berner Seeland wohnt, spielt bei Sporttip; wer in Lausanne wohnt, bei Jouez Sport.
Sprache und App-Store. Sporttip erscheint auf Deutsch (und teils Italienisch für das Tessin); Jouez Sport auf Französisch. Die Apps sind über die jeweiligen App-Stores verfügbar und funktionieren technisch ähnlich, wobei die Markenoberfläche den jeweiligen Anbieter trägt.
Spielangebot. Beide Apps bieten das, was die Gespa-Liste erlaubt. Da die Liste für die ganze Schweiz dieselbe ist, unterscheidet sich das Wettprogramm strukturell nicht; kantonale Eigenheiten gibt es nicht. Was sichtbar abweicht, sind spezifische Promotions und Aktionen, die jeder Veranstalter für sich gestaltet — und für die er die Gespa-Zustimmung braucht.
Auszahlung. Beide zahlen auf Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonten auf den eigenen Namen aus. Die Fristen sind praktisch identisch: kleinere Gewinne ins Wallet, Gewinne über CHF 1’000 innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Bankkonto. Kommissionen und Bedingungen sind leicht unterschiedlich, aber in derselben Grössenordnung.
Der eigentliche Unterschied zwischen den beiden Apps ist nicht Qualität, sondern Territorium. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat nur Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, hat nur Jouez Sport. Beide Apps sind vollständige Lösungen für ihr Gebiet, nicht reduzierte Versionen im Vergleich zur Konkurrenz.
Was die acht ausländischen Apps im Vergleich sind
BetAlright, 1Bet, bet-at-home, Pribet, PowBet, Donbet, BetLabel und Funbet haben eines gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung. Was sie im Übrigen sind, hängt von ihrem Sitzland ab. Eine in Curaçao, Malta, auf den Philippinen oder anderswo ausgestellte Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das heisst nicht, dass die Lizenz inexistent ist; es heisst, dass sie in der Schweiz weder Vermögensschutz noch Sperrregister-Anbindung noch Gespa-Aufsicht aktiviert.
In der Konsequenz: Wer auf einer dieser Apps spielt, hat keinen Schweizer Rechtsweg. Im Streitfall führt der Weg über das Sitzland des Anbieters und über die dortige Aufsicht, falls vorhanden. Eine Gewinnauszahlung in Schweizer Franken ist nicht garantiert; Sperren im Schweizer Register greifen nicht auf das ausländische Konto, weil der Anbieter nicht im Register abfragt. Die Gespa kann die Domain der App auf die Sperrliste setzen; ab dann ist der Zugang aus dem Schweizer Netz per DNS-Sperre blockiert.
Das ist der Grund, weshalb diese acht Apps in einer Übersicht mit Schweizer Bewilligung nur als Referenz auftauchen. Sie sind keine Auswahl, sondern eine Landschaft, in der die zwei bewilligten Apps durch ihre Bewilligung sichtbar werden. Wer aus Gewohnheit, Sprachkomfort oder einem Bonusversprechen auf eine ausländische App wechselt, wechselt aus dem Schutz des BGS hinaus, ohne es beim App-Start zu merken.
Kernbegriffe: Was eine Wett-App in der Schweiz leistet
Die Diskussion über Wett-Apps kreist oft um Bonus, Quote und App-Store-Ranking. In der Schweiz sind drei andere Begriffe zentraler.
Quote und Auszahlungsquote. Die Quote ist der Multiplikator, mit dem der Einsatz zum Gewinn wird: Gewinn = Einsatz × Quote. Bei Kombinationswetten multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil der Einsätze, den der Veranstalter zurückgibt; sie berechnet sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quote_n) über alle Ausgänge eines Marktes. Der Rest ist die Marge. Sporttip rundet den Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Die Marge ist nicht in jedem Wettprogramm gleich; sie hängt von Sportart, Markt und Ereignis ab und ist in der App nirgendwo als Prozentzahl ausgewiesen. Sie steckt im Preis.
Einsatz und Limit. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, pro Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette, die das Limit überschreitet, wird nicht angenommen. Die Limits sind Schutzmechanismus für die Spielerin und Haftungsbegrenzung für den Veranstalter.
Live und Cash-Out. Livewetten gelten bei Sporttip unabhängig davon, ob das Ereignis im Fernsehen oder als Stream läuft. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreten des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Cash-Out gibt es nur online und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Kombiboost und Profitboost. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines einzelnen Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; sie sind pro Wettende nur einmal nutzbar und verlieren bei Cash-Out ihre Wirkung. Quotenboosts wirken nur auf Pre-Match-Einzelwetten und sind ebenfalls pro Person einmalig.
Identität und Wohnsitz. Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre und keine bestehende Spielsperre. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer also ausserhalb des Gebiets wohnt, kann sich nicht online registrieren; die Verkaufsstelle bleibt eine andere Möglichkeit, aber nicht in jeder Region.
Wettanbieter-App mit Bonus — und was in der Schweiz davon bleibt
Wer mit dem Begriff «Wett-App mit Bonus» sucht, meint üblicherweise eine App, die für die erste Einzahlung einen Bonus auszahlt, oft in Form einer Gratiswette. In der Schweiz ist das, was üblicherweise «Bonus» heisst, durch zwei Mechanismen ersetzt: den Kombiboost, der den Gewinn einer Kombinationswette prozentual erhöht, und den Profitboost, der den Nettogewinn eines einzelnen Events erhöht. Beide sind an Bedingungen geknüpft (Mindestanzahl Voraussagen, Mindestquote, Einsatzlimit, keine Cash-Out-Kompatibilität), und beide brauchen die Zustimmung der Gespa, weil Gratisspielguthaben bewilligungspflichtig sind.
Eine App, die mit «100 % Bonus bis CHF 100» wirbt, ist in der Schweiz entweder eine ausländische App oder sie wirbt mit einer Aktion, die die Gespa nicht zugelassen hat. Der Werbetext verschwindet; die Aktion lässt sich auf der Gespa-Liste der ausländischen Domains finden.
Wettanbieter-App mit PayPal — und welche Zahlungsarten es gibt
PayPal ist keine Voraussetzung für eine gute Wett-App, in der Schweiz aber auch kein Standard. Sporttip bietet PostFinance Pay als Zahlungsart für das Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird in der PostFinance-App bestätigt. Wallet-Aufladungen sind auch per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein möglich, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und einer 30-Tages-Obergrenze von CHF 10’000. Welche Zahlungsart die ausländischen Apps anbieten, hängt vom Anbieter ab und ist in dieser Seite nicht bewertet.
Wichtig bleibt der Punkt zur Auszahlung: Die Auszahlung läuft in den bewilligten Apps zwingend auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen. Wer mit E-Wallet einzahlt, aber das Bankkonto offen halten will, hat damit zwei verschiedene Wege; die Auszahlung folgt dem Bank- oder Postkonto, nicht dem E-Wallet.
Wie sich die Wahl zwischen den beiden Apps entscheidet
Wer in der Schweiz wettet, hat faktisch keine Wahl zwischen bewilligten und unbewilligten Apps, sondern nur eine Wahl zwischen den beiden bewilligten Apps. Die Entscheidung fällt mit der Wohnadresse.
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, nutzt Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, nutzt Jouez Sport. Wer umzieht, muss das Konto umregistrieren oder eine Sperre beantragen; eine parallele Nutzung beider Apps ist innerhalb des Schweizer Rechts nicht möglich, weil die Vertragsgebiete getrennt sind.
Was die App darüber hinaus leistet, ist im Alltag nebensächlich. Beide Apps erfüllen dieselben Pflichten gegenüber dem BGS, beide haben denselben Spielerschutzrahmen, beide zahlen auf dieselbe Weise aus. Wer Sporttip gewohnt ist und in die Romandie zieht, wechselt zu Jouez Sport und merkt den Wechsel an der Sprache, nicht an der Mechanik. Umgekehrt genauso.
Welche App für welchen Wetttyp
Wer vor allem Kombiwetten spielt, achtet auf den Kombiboost: mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, um in den 5-%-Boost zu kommen; sieben Voraussagen, um 20 % zu erreichen. Wer einzelne Spiele tippt, profitiert vom Profitboost, sofern einer ausgewiesen ist. Wer Livewetten schätzt, achtet darauf, dass die Quote sich schnell bewegt und die App Cash-Out zumindest für die wichtigsten Märkte anbietet; bei Sporttip nur als voller Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Wer langfristige Turnierwetten setzt, nutzt die Saison-Angebote, sofern verfügbar.
Wer dagegen auf Eckbälle, Kartenmärkte, E-Sports oder Politik setzt, sucht eine App, die diese Märkte gar nicht anbietet. Der Grund liegt in der Gespa-Liste; eine Wette darauf lässt sich in keiner Schweizer legalen App platzieren. Das ist kein Bedienungsfehler, sondern Struktur.
Was die ausländischen Apps anders machen — und warum das in der Schweiz nicht schützt
Die acht ausländischen Apps lockern die Regeln, an denen sich die bewilligten Apps orientieren. Sie akzeptieren Spieler aus einer breiteren geografischen Zone, sie bieten E-Sports, Politikwetten und virtuelle Sportereignisse an, sie werben mit Willkommensboni und Quotenboosts, die in der Schweiz der Gespa-Zustimmung bedürften.
Diese Lockerung ist auf den ersten Blick ein Mehrwert. Sie wird auf den zweiten Blick zum Risiko, sobald sie die Schweizer Aufsicht verlässt. Eine ausländische App kann eine Sperre im Schweizer Register nicht abfragen, weil sie nicht im Register eingetragen ist und keine Schnittstelle dorthin hat. Der Spielerschutz, der in der Schweiz per BGS gesetzlich ist, wird in der ausländischen App zur freiwilligen Einstellung der App.
Wer aus Gewohnheit eine ausländische App nutzt, bezahlt dafür mit dem Verlust des Schweizer Schutzraums: keine Gespa-Aufsicht, kein Schweizer Sperrregister, im Streitfall kein Schweizer Rechtsweg, im Zweifel eine Domain, die morgen auf der Sperrliste steht. Das ist kein theoretisches Risiko. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Sperrliste, und die Liste wächst im Wochenrhythmus.
Wann eine ausländische App sinnvoll sein kann
Es gibt Konstellationen, in denen eine ausländische App formal als Alternative auftaucht: weil die Gespa-Liste eine bestimmte Sportart oder einen bestimmten Markt nicht enthält, weil der Wettende im Ausland lebt und trotzdem eine Schweizer Sportwette platzieren will, oder weil die Quote einer ausländischen App für ein einzelnes Ereignis deutlich besser ist. In all diesen Fällen bleibt die ausländische App ein Vergleichsgrösse, kein Ersatz. Die Schweizer Gesetzeslage ändert sich dadurch nicht.
Wer auf einer ausländischen App spielt, sollte sich bewusst sein, dass eine Sperre im Schweizer Register für ihn oder sie auf der ausländischen Seite nicht greift, dass eine Auszahlung in Schweizer Franken nicht garantiert ist und dass die Gespa-Sperrliste den Zugang aus dem Schweizer Netz jederzeit beenden kann. Das ist die Hausordnung, die jede ausländische Wett-App in der Schweiz hat, auch wenn sie in den Werbetexten nicht erwähnt wird.
Bedienung im Alltag: Was Leserinnen und Leser mit der App tun
Die folgenden Punkte fassen zusammen, was eine typische Wett-Sitzung in einer bewilligten App in der Schweiz beinhaltet. Sie sind keine Empfehlung, sondern eine Beschreibung der Schritte, die die App vorsieht.
Anmeldung. Ausweis hochladen, Wohnsitz prüfen lassen, Verlustlimiten setzen. Das dauert beim ersten Mal einige Minuten, weil die Adressdatenbanken durchsucht werden. Wer eine Spielsperre hat, wird abgelehnt.
Einzahlung. Wallet mit einer der angebotenen Zahlungsarten aufladen: PostFinance Pay, andere Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein. Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Wette. Wettprogramm durchsehen, Wettart wählen, Einsatz setzen, Wette bestätigen. Bei Pre-Match auf ein Ereignis, bei Live auf den Live-Markt. Bei Kombiwetten mindestens vier Voraussagen, jede mit Quote ab 1.50, um in den Kombiboost zu kommen.
Cash-Out. Während des Spiels kann die Wette vorzeitig ausgewertet werden, sofern die App Cash-Out anbietet. Nur voller Cash-Out, keine Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei regulärem Ausgang.
Auszahlung. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet. Höhere Gewinne werden innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Bank- oder Postkonto überwiesen. Wallet-Guthaben lässt sich zweimal pro Jahr gratis auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Limit-Erhöhung. Wer die Verlustlimite erhöhen will, wartet 72 Stunden (Swisslos-Hausregel; das VGS schreibt 24 Stunden vor). Wer sie senken will, sieht die Senkung sofort. Die Senkung ist immer ohne Wartezeit möglich.
Diese Schritte zeigen, was die bewilligten Apps können und wo sie nicht weiterhelfen. Eine Auszahlung auf ein Konto, das nicht auf den Namen der Spielerin lautet, ist ausgeschlossen. Eine Live-Wette nach dem tatsächlichen Eintreten des Ausgangs zählt mit Quote 1.00. Eine Werbung, die mit Bonuscode lockt, ist entweder eine bewilligte Aktion mit Gespa-Zustimmung oder unzulässig.
Welche Fragen die App nicht beantworten kann
Die App zeigt keine Marge als Prozentwert, sie zeigt keine Bewertung im Vergleich zu anderen Apps, sie zeigt keine Hinweise auf ausländische Konkurrenz. Wer wissen will, ob die Quote fair ist, rechnet selbst: die Auszahlungsquote berechnet sich aus den drei Quoten eines 1X2-Marktes; ist sie 95 %, beträgt die Marge 5 %. Wer wissen will, ob die App «die beste» ist, verlässt die Datenebene und bewegt sich auf der Bewertungsebene. Die Daten geben einen Anhaltspunkt, die Bewertung obliegt der Leserin.
Die Frage «Welche App ist die beste?» hat in der Schweiz nur eine zulässige Antwortstruktur: die einzige legale App im jeweiligen Vertragsgebiet. Wer die Wahl zwischen den Apps mit einem anderen Kriterium trifft, vergleicht innerhalb des nicht existierenden Marktes.
Steuern: Wann ein Gewinn steuerfrei bleibt
Das BGS enthält keine Wettsteuer auf den Einsatz; kein Schweizer Anbieter behält einen Einsatzanteil als Steuer ein. Was besteuerbar ist, ist der Gewinn.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) behandelt Gewinne aus bewilligten Grossspielen, einschliesslich Sportwetten, als einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundeshöchstbetrag liegt seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000; 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück, die über die Steuererklärung rückforderbar ist. Die kantonalen Freibeträge weichen davon ab, weshalb die konkrete Frage «je nach Kanton» zu beantworten ist, nicht mit einer pauschalen Zahl.
Für die meisten Wetten ist das einfach: Der Gewinn liegt deutlich unter dem Freibetrag, es gibt keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer. Wer oberhalb des Freibetrags landet, füllt die Steuererklärung aus.
Für Gewinne aus ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung gilt: keine Verrechnungssteuer, weil der ausländische Veranstalter keine Schweizer Steuerbehörde kennt. Aber die kantonale Praxis ist uneinheitlich. Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone legen ihre Freibeträge für ausländische Gewinne anders fest. Die Frage gehört in die Beratung beim Steuerberater oder direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung; sie ist pauschal nicht zu beantworten.
Diese Seite beschreibt die Struktur, nicht den konkreten Fall. Wer eine konkrete Gewinnsumme versteuern muss, fragt eine Fachperson oder die kantonale Steuerverwaltung; eine pauschale Aussage über die Höhe wäre falsch, weil der Kanton entscheidet.
Besteuerung in der Romandie
Die Westschweiz folgt denselben Regeln wie die Deutschschweiz auf Bundesebene. Die kantonalen Freibeträge für Lotterie- und Wettgewinne variieren. Waadt, Genf, Freiburg, Neuenburg, Jura und Wallis haben je eigene Werte, die in den jeweiligen Steuergesetzen stehen. Eine pauschale Aussage «die Freibeträge sind überall gleich» ist falsch; wer in der Romandie wohnt, schaut in das Steuergesetz des eigenen Kantons.
Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt Entsprechendes: keine Verrechnungssteuer, kantonale Praxis uneinheitlich. Die Westschweizer Kantone handhaben das nicht identisch; was Thurgau voll besteuert, kann im Wallis anders behandelt werden. Das ist die Stelle, an der die globale Aussage «ausländische Gewinne sind steuerfrei» nicht trägt.
Spezifische Rechenregeln bei Sporttip
Die folgenden Punkte greifen die Rechenregeln auf, die Sporttip in den Spielregeln Version 4.2 festhält. Sie sind relevant, weil sie zeigen, wie ein Gewinn zustande kommt und unter welchen Umständen ein Tipp ungültig wird.
Gewinnberechnung. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz × Quote; bei Kombinationswetten ist die relevante Quote das Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das bedeutet: Ein theoretischer Gewinn von CHF 4’327 wird zuerst auf CHF 4.33 aufgerundet und dann auf CHF 4.30 abgerundet. Die Abrundung wirkt in der Summe zugunsten des Veranstalters und zuungunsten der Spielerin, aber pro Tipp nur um Rappenbeträge.
Abgesagte Ereignisse. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt (oder im Turnier-Rahmen, falls zutreffend), ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, das heisst, sie fällt aus der Multiplikation heraus. Das schützt die Spielerin vor Verlust durch ein nicht stattfindendes Ereignis, ohne den Gewinn aus den anderen Voraussagen zu schmälern.
Spielentscheidende Situationen. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, wenn die Wette nach der spielentscheidenden Situation platziert wurde. Die App zeigt den Status an, sobald das Ereignis eintritt; was vor dem Status platziert wurde, behält seine Quote.
Reguläre Spielzeit. Die reguläre Spielzeit umfasst die normale Spieldauer plus Nachspielzeit; Fussball also rund 90 Minuten. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Abhängige Ereignisse. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. In der Praxis zeigt die App das je nach Wetttyp und Sportart unterschiedlich.
Frist für Gewinnforderungen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Diese Fristen sind in den Spielregeln festgehalten und sollten vor einer allfälligen Beschwerde gelesen werden.
Diese Regeln sind nicht in jedem Wettanbieter-Markt identisch. Sie sind die hauseigenen Spielregeln von Sporttip. Wer eine ausländische App nutzt, hat andere Regeln, die im Sitzland des Anbieters stehen, nicht im BGS.
Warum die Quotenstruktur kein Bonus ist
Die Quoten, die eine Wett-App anzeigt, sind keine Wohltätigkeit des Anbieters. Sie spiegeln die Markteinschätzung des Anbieters wider und enthalten die Marge, die der Anbieter behält. Eine Auszahlungsquote von 92 % auf einem Markt bedeutet, dass 8 % der Einsätze als Marge einbehalten werden. Die Marge variiert je nach Markt; beliebte Märkte wie die grossen Fussballligen haben oft niedrigere Margen als Randsportarten.
Was in einer bewilligten App nicht stattfindet, ist ein Quotenversprechen, das nicht eingelöst wird. Die Quote gilt im Moment der Annahme; verschiebt sich das Ereignis, gilt die neue Quote. Was die App anzeigt, wenn das Wettprogramm aktualisiert wird, ist die aktuelle Markteinschätzung, kein Bonus und kein Rabatt.
Ein Werbeversprechen «beste Quote» oder «beste Wett-App» lässt sich auf dem Papier nicht halten. Es gibt keine unabhängige Stelle, die Quoten vergleicht und einer App den Titel gibt. Was eine Leserin tun kann, ist die Auszahlungsquote für drei Quoten eines Marktes selbst berechnen und prüfen, ob 92 % oder 95 % zurückkommen. Das ist Mathematik, keine Meinung.
Die acht ausländischen Apps im Überblick
Die folgenden Abschnitte beschreiben die acht ausländischen Apps, die ohne Schweizer Bewilligung im Netz erreichbar sind. Sie sind nach alphabetischer Reihenfolge geordnet. Sie haben keine Schweizer Bewilligung; sie sind in der Schweiz formal nicht zugelassen und können jederzeit auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
BetAlright
BetAlright tritt als Wett-App mit internationalem Fuss auf. Welche Lizenz im Sitzland gilt, ist für die Schweiz unerheblich, weil keine Schweizer Anerkennung erfolgt. Eine in einem anderen Land ausgestellte Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer auf BetAlright spielt, hat keinen Schweizer Rechtsweg, keinen Zugriff auf das Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht.
Im Alltag heisst das: Die App funktioniert, solange die Domain nicht auf der Sperrliste steht. Sie kann auf der Sperrliste landen, ohne dass der Anbieter selbst etwas dagegen tun kann. Die Auszahlung folgt den Hausregeln des Anbieters, nicht der VGS. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass der Schweizer Schutzrahmen nicht greift.
Für wen die App sinnvoll ist: Sie ist nicht für Spielerinnen und Spieler mit Wohnsitz in der Schweiz empfehlenswert, weil das B-Geldspiel-Setting nicht zutrifft. Wer im Ausland lebt und Sportwetten platzieren will, ist mit einer in seinem Land zugelassenen App besser bedient.
1Bet
1Bet folgt demselben Muster wie BetAlright: international aufgestellt, ohne Schweizer Bewilligung. Was im App-Store oder über die Domain erreichbar ist, ist nicht vom Schweizer Recht gedeckt. Die App fällt unter dieselbe Logik: keine Gespa-Aufsicht, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung, mögliche DNS-Sperre aus der Schweiz.
Wer 1Bet nutzt, verlässt den Schweizer Schutzrahmen für eine App, die im Übrigen nicht besser oder schlechter sein muss als andere. Die Frage ist nicht, ob die App gut oder schlecht ist, sondern ob der gewählte Anbieter überhaupt in der Schweiz anbieten darf. Die Antwort ist nein.
bet-at-home
bet-at-home ist ein bekannter europäischer Name und war zeitweise auf der Gespa-Sperrliste explizit genannt. Die App operiert aus dem Ausland und hat keine Schweizer Bewilligung. Die Situation ist identisch zu den anderen ausländischen Anbietern; was bet-at-home von den anderen unterscheidet, ist allein die längere Marktpräsenz, nicht die Bewilligungslage.
Für die Schweiz gilt: Wer im Inland lebt und auf bet-at-home spielt, spielt ausserhalb des BGS-Rahmens. Eine in einem anderen EU-Land ausgestellte Lizenz wird in der Schweiz nicht anerkannt. Der Anbieter hat keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, und die Gespa kann die Domain jederzeit sperren.
Pribet
Pribet reiht sich ein in die Liste der international operierenden Wettanbieter ohne Schweizer Lizenz. Was die App an Funktionen bietet, ist nicht Gegenstand dieser Seite. Gegenstand ist die Frage, ob in der Schweiz aus dieser App gewettet werden darf, und die Antwort ist nein.
Wer auf Pribet wettet, hat statt Schweizer Recht das Recht des Sitzlands des Anbieters. Der Schweizer Rechtsweg ist nicht gegeben, der Schweizer Sperrregisterschutz greift nicht, und die Gespa kann die Domain sperren. Pribet ist eine App, die für Schweizer Spielerinnen formal keine legale Adresse ist.
PowBet
PowBet folgt demselben Muster. Der Anbieter operiert aus dem Ausland, hat keine Schweizer Lizenz und kann jederzeit auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. PowBet ist eine von mehreren Apps, die im deutschsprachigen Raum aktiv wirbt und dabei die Schweizer Grenzen ignoriert. Eine in einem anderen Land ausgestellte Lizenz wird in der Schweiz nicht anerkannt; das BGS macht hier keine Ausnahme.
Wer auf PowBet spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Hausordnung nicht das BGS ist, sondern das Recht des Sitzlands. Das kann bei einer Auszahlung, bei einer Sperre oder bei einer Streitfrage relevant werden, wenn die Wege nicht über Schweizer Gerichte laufen.
Donbet
Donbet ist eine weitere Wett-App ohne Schweizer Bewilligung. Welche Lizenz im Sitzland gilt, ist für die Schweiz nicht relevant. Die Bewilligungslage ist dieselbe: keine Gespa-Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister-Zugriff, mögliche Sperrlisten-Aufnahme.
Was Donbet bietet, ist hier nicht bewertet, weil die Schweizer Bewertung mit «keine Bewilligung» beginnt und damit endet. Wer die App nutzt, weiss, dass die Schweizer Aufsicht für ihn oder sie nicht zuständig ist.
BetLabel
BetLabel reiht sich in dieselbe Kategorie: ausländischer Anbieter, keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister-Zugriff, mögliche Sperrliste. Die Logik der BGS-Sperre ist dieselbe wie bei den anderen Anbietern. Was die App in der Bedienung anders macht, ist für die Bewertung nicht entscheidend, solange die Bewilligung fehlt.
Funbet
Funbet schliesst die Liste der acht ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Funbet operiert aus dem Ausland, hat keine Schweizer Lizenz und kann jederzeit auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Die Schweizer Rechtslage ist eindeutig: keine in der Schweiz ausgestellte Lizenz, keine Anerkennung im Inland.
Diese Aufzählung erklärt nicht, warum die Apps im Netz sichtbar sind, obwohl sie keine Schweizer Bewilligung haben. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS). Wenn solche Apps dennoch in Schweizer Browser-Suchergebnissen auftauchen, ist das ein Vollzugsproblem, das die Gespa im Rahmen ihrer Mittel verfolgt.
Wer im Alltag von welcher App Gebrauch macht
Die Rollen, die eine Wett-App im Alltag spielt, lassen sich entlang typischer Spielerprofile ordnen. Diese Profile sind keine Persona, die zum Spiel animieren soll; sie zeigen, welche Funktionen innerhalb der zwei bewilligten Apps tatsächlich genutzt werden.
Pendlerinnen und Pendler mit kurzer Spielfenster-Lust. Wer zwischen Arbeitsweg und Feierabend eine Wette platzieren will, nutzt die App direkt. Die Anmeldung steht, das Wallet ist aufgeladen, die Verlustlimiten sind gesetzt. Sporttip zeigt die wichtigsten Live-Märkte in der ersten Bildschirmebene; wer Cash-Out nutzt, hat den Knopf direkt im Wettschein. Loterie Romande zeigt die Spiele der französischen Ligen prominenter.
Tipper mit Wochenend-Rhythmus. Wer unter der Woche plant und am Wochenende spielt, profitiert von der QR-Code-Funktion von Sporttip: Die Wette wird in der App zusammengestellt, am Schalter der Vertrauensstelle gespielt. Damit hat man die Sicherheit der physischen Quittung und die Bequemlichkeit der mobilen Eingabe.
Vieltipper im Kombi-Stil. Wer Kombiwetten mit fünf bis zehn Voraussagen spielt, achtet auf den Kombiboost. Bei sieben Voraussagen gibt es 20 % Bonus auf den Nettogewinn, bei zehn 40 %. Das setzt voraus, dass alle Voraussagen die Mindestquote 1.50 haben. Wer das ignoriert, fällt aus dem Boost heraus, ohne dass die App das aktiv meldet.
Sicherheitsorientierte Spielerinnen. Wer im Schweizer Rechtsrahmen bleiben will, hat keine andere Wahl als die App des eigenen Vertragsgebiets. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Strukturaussage: Wer in Bern wohnt, ist bei Swisslos; wer in Lausanne wohnt, ist bei Loterie Romande.
Risikoaffine Wechsler. Wer aus Gewohnheit eine ausländische App nutzt, hat einen Vorteil im Wettprogramm und einen Nachteil im Schutzrahmen. Der Vorteil ist breiter; der Nachteil greift erst im Streitfall oder bei einer Sperrlisten-Aufnahme. Wer das bewusst eingeht, sollte mindestens die Auszahlung auf ein separates Konto lenken und die Sperrmöglichkeiten der ausländischen App kennen.
Welche App für welchen Sport
Das Wettprogramm der bewilligten Apps folgt der Gespa-Liste. Welcher Sport verfügbar ist, hängt also nicht von der App, sondern von der Liste ab.
Fussball ist in der Regel breit verfügbar, mit den grossen europäischen Ligen und den internationalen Wettbewerben. Die Gespa-Liste enthält die typischen Top-Ligen; was fehlt, sind unterklassige Ligen und Amateurwettbewerbe, sofern sie nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Schweizer Super League, Bundesliga, Premier League, Serie A, La Liga, Ligue 1 und die europäischen Wettbewerbe sind in der Regel abgedeckt, mit Pre-Match und Livewetten.
Eishockey ist in der Schweiz über die National League und die internationalen Wettbewerbe (WM, NHL in gewissem Umfang, wo es die Liste erlaubt) verfügbar. Welche Spielformen gewettet werden können, hängt von der Liste ab; bei den grossen Ligen ist das Angebot breit, bei kleineren Ligen eng.
Tennis folgt dem Turnierkalender. Grand Slams, Masters-Series und die grossen Turniere sind in der Regel abgedeckt; Challenger-Turniere nur, wenn sie auf der Liste stehen.
Randsportarten wie Handball, Basketball, Volleyball, Formel 1 und Radsport sind nach Massgabe der Liste verfügbar; nicht jede Veranstaltung, die im Kalender steht, ist auch im Wettprogramm.
Was die bewilligten Apps nicht anbieten, sind Wetten auf Eckbälle, Karten und ähnliche Mikro-Märkte; diese sind in der Gespa-Liste nicht enthalten. Wer solche Märkte gewohnt ist, muss auf ausländische Anbieter ausweichen und akzeptiert damit den Wegfall des Schweizer Schutzes.
Pflichten der Veranstalterinnen: Was die Gespa prüft
Die Gespa prüft die bewilligten Veranstalterinnen nicht nur bei der Bewilligung, sondern fortlaufend. Drei Prüfebenen sind im Alltag sichtbar.
Spielerschutz. Die Veranstalterinnen müssen die im BGS und in der VGS vorgesehenen Schutzmassnahmen umsetzen: Identitätsprüfung, Spielsperren, Limiten, Minderjährigenschutz. Die Gespa testet das regelmässig; der bereits erwähnte Test mit 200 Verkaufsstellen und 47,5 % Minderjährigenverkäufen im Jahr 2025 zeigt, dass der Schutz im Verkauf noch nicht durchgängig greift. Online ist die Hürde höher, weil die ID-Prüfung obligatorisch ist.
Wettangebot. Die Veranstalterinnen dürfen nur anbieten, was auf der Gespa-Liste steht. Was nicht auf der Liste steht, muss abgeschaltet werden. Die Gespa aktualisiert die Liste, in der Regel jährlich oder bei Bedarf; eine Veranstalterin, die ein nicht gelistetes Ereignis anbietet, handelt ausserhalb der Bewilligung.
Finanzaufsicht. Die Veranstalterinnen müssen nachweisen, dass die Erträge an die kantonalen Fonds fliessen. Swisslos hat 2025 CHF 506 Mio. an die Kantone ausgeschüttet, Loterie Romande folgt einer entsprechenden Logik. Die Gespa prüft die Mittelverwendung; Verstösse ziehen Bewilligungsentzug nach sich.
Was eine Probe aufs Exempel zeigt
Wer prüfen will, ob eine App in der Schweiz bewilligt ist, hat zwei einfache Schritte: Die Anmeldung verlangt die Identitätsprüfung und Wohnsitz im Vertragsgebiet. Wer ausserhalb wohnt, wird abgelehnt. Wer bewilligt ist, wird angenommen und kann die App nutzen. Wer keine Identitätsprüfung verlangt und mit einer beliebigen Adresse ein Konto öffnen lässt, ist kein bewilligter Anbieter.
Eine zweite Probe: Wer eine Schweizer Bewilligung hat, ist auf keiner Liste zu finden — denn es gibt keine Positivliste der bewilligten Sportwettanbieter. Wer auf der Gespa-Sperrliste steht, ist geblockt. Was dazwischen steht, ist im Graubereich; die Gespa kann jederzeit eine Aufnahme in die Sperrliste verfügen.
Die Faustregel für eine Schweizer Spielerin lautet deshalb: Wer nicht Swisslos heisst und nicht Loterie Romande heisst, ist nicht bewilligt. Wer eine andere App nutzt, nutzt sie ohne Schweizer Bewilligung.
Häufige Fragen zu Wett-Apps in der Schweiz
Welche Sportwetten-App ist in der Schweiz legal, und an welchen Merkmalen erkennt man sie?
In der Schweiz gibt es genau zwei bewilligte Sportwetten-Apps: Sporttip von Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und Jouez Sport von Loterie Romande für die Westschweiz. Erkennbar sind sie an der obligatorischen Identitätsprüfung bei der Anmeldung, der Wohnsitzprüfung im Vertragsgebiet, dem verpflichtenden Setzen von Verlustlimiten vor dem ersten Tipp und der Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen. Jede App ohne diese Merkmale ist in der Schweiz nicht bewilligt und kann von der Gespa per DNS-Sperre blockiert werden.
Darf eine ausländische Wett-App in der Schweiz genutzt werden, und welche Folgen hat eine Sperrliste?
Eine ausländische App darf in der Schweiz technisch nicht legal genutzt werden; sie hat keine Gespa-Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste geblockter Domains, die Schweizer Internetzugangsanbieter per DNS sperren; Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Wer eine geblockte App trotzdem öffnet, macht sich nicht strafbar, riskiert aber den Verlust des Zugangs von einem Tag auf den anderen. Strafbar macht sich der Anbieter, nicht die Spielerin, doch Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Wie läuft die Kontoeröffnung in einer Schweizer Wett-App ab?
Die Online-Anmeldung bei Swisslos verlangt einen Ausweis im Upload, aus dem die persönlichen Daten ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Voraussetzung sind mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Loterie Romande folgt demselben Muster im westlichen Vertragsgebiet. Die Verkaufsstelle bietet eine parallele Anmeldung, falls der Online-Weg nicht genutzt werden soll.
Wie setzt man Verlustlimiten, und wann wird eine Erhöhung wirksam?
Bei Sporttip werden die Verlustlimiten in den Kontoeinstellungen vor der ersten Wette gesetzt, mit Obergrenze CHF 9’999 pro Periode (CHF 1’000 unter 21 Jahren). Eine Senkung der Limite wird sofort wirksam, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese hauseigene Frist ist strenger als die gesetzliche Vorgabe von 24 Stunden aus der VGS. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Loterie Romande bietet analoge Einstellungen auf Französisch. Die Sperre einer Erhöhung soll Spontanentscheidungen verhindern; wer dauerhaft höhere Limits will, muss die Bedenkzeit in Kauf nehmen.
Auf welches Konto wird ein Gewinn aus der App ausgezahlt?
Gewinne und Restguthaben werden ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen in der Schweiz oder in Liechtenstein ausbezahlt. Bei Sporttip werden Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Wallet-Guthaben lässt sich zweimal pro Jahr gratis auszahlen, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Auszahlungen auf Drittkonten oder anonyme Zahlungsmittel sind bei bewilligten Anbietern nicht möglich.
Was bedeutet die Aufnahme einer App in die Gespa-Sperrliste konkret?
Eine Aufnahme in die Sperrliste bedeutet, dass Schweizer Internetzugangsanbieter die Domain per DNS-Sperre blockieren. Wer die App aus dem Schweizer Netz aufrufen will, landet auf einer Hinweisseite der Gespa. Innerhalb der App kann es noch Caches oder Direktverbindungen geben; in der Regel ist der Zugang aber unterbrochen. Die Gespa aktualisiert die Liste regelmässig; Ersatzdomains tauchen schnell auf, was die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet. Wer im Inland wohnt und auf einer geblockten App spielt, hat keinen regelmässigen Zugang mehr und riskiert, dass das Konto bei einer Auszahlung in einer Grauzone steht.
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Inhalt erstellt vom Team «englandwetteninfo»
